Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Tischler-Meisterprüfungsordnung
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 182/1989 aufgehoben durch BGBl. II Nr. 463/1999Bundesgesetzblatt Nr. 182 aus 1989, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 463 aus 1999,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 6Paragraph 6
Index
50/01 Gewerbeordnung
Text
Fachkunde
§ 6. Im Gegenstand Fachkunde sind dem Prüfling Fragen aus folgenden Sachgebieten zu stellen: Paragraph 6, Im Gegenstand Fachkunde sind dem Prüfling Fragen aus folgenden Sachgebieten zu stellen:
Werkstoffkunde
Arten, Eigenschaften, Bezeichnungen, Verwendung und Verarbeitung der Werkstoffe und der Hilfsstoffe,
Natur- und beschichtete Platten und Profile,
Holzkrankheiten, Holzschädlinge,
Holz- und Kunststoff-Fehler,
Oberflächenbehandlungsmaterialien,
Arbeitskunde
Schlägerung, Lagerung und Trocknung von Holz,
Konstruktionslehre (Dimensionierung von verschiedenen Werkstücken),
Maschinen und Werkzeuge (Arten, Verwendung und Wartung);
Werkstattkunde
Ausrüstung einer Tischlerwerkstatt,
einschlägige Sicherheitsvorschriften der Unfallverhütung und des Arbeitsschutzes;
Fachliche Sondervorschriften
einschlägige ÖNORMEN (insbesondere betreffend Wärme- und Schallschutz und die Vergabe von Leistungen).
Dokumentnummer
NOR12076223
Alte Dokumentnummer
N5198911355F