Norm Delegierung von Befugnissen elektrischer Leitungsanlagen an den LH von Niederösterreich und an den LH der Steiermark× ▾ ‹›Gliederung Delegierung von Befugnissen elektrischer Leitungsanlagen an den LH von Niederösterreich und an den LH der Steiermark Fassungen (Gesetz) ab 19.04.1989 — BGBl. Nr. 178/1989 (Stammfassung)▾ InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung heute19.04.1989 BGBl. Nr. 178/1989 (Stammfassung) Stand am Anzeigen ÄnderungenLetzte Änderung Novellierungsintensität Zeitstrahl Gesamt 3 Jahre 12 Monate 3 Monate von bis Anzeigen Jede Marke = neue Fassung dieser Einheit an dieser Inkrafttretens-Stufe; Klick öffnet den Vergleich. 19.04.1989 Art. 1