Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Wirtschaftliche, technische Zusammenarbeit
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 262/1989 aufgehoben durch BGBl. III Nr. 182/2005Bundesgesetzblatt Nr. 262 aus 1989, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 182 aus 2005,
Typ
Vertrag – Saudi-Arabien
Index
59/09 Wirtschaftliche und industrielle Zusammenarbeit, Investitionen
Langtitel
Abkommen über wirtschaftliche und technische Zusammenarbeit zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung des Königreiches Saudi-Arabien
StF: BGBl. Nr. 262/1989
Ratifikationstext
Die Mitteilungen gemäß Art. VII Abs. 1 des Vertrages wurden am 31. Oktober 1988 bzw. 2. April 1989 abgegeben; das Abkommen tritt gemäß seinem Art. VII Abs. 1 mit 1. Juli 1989 in Kraft. Die Mitteilungen gemäß Artikel römisch sieben, Absatz eins, des Vertrages wurden am 31. Oktober 1988 bzw. 2. April 1989 abgegeben; das Abkommen tritt gemäß seinem Artikel römisch sieben, Absatz eins, mit 1. Juli 1989 in Kraft.
Präambel/Promulgationsklausel
Die Österreichische Bundesregierung und die Regierung des Königreiches Saudi-Arabien, die in der Folge als Vertragsparteien bezeichnet werden, haben in dem Wunsche, die bestehenden freundschaftlichen Beziehungen zu verstärken und in Anbetracht des gegenseitigen Nutzens, der aus diesem Abkommen erwächst, gemäß den in ihren jeweiligen Ländern geltenden Vorschriften und Gesetzen folgendes vereinbart:
Dokumentnummer
NOR11007113
Alte Dokumentnummer
N5198911466F