Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Ausbildungsversuch für den Lehrberuf Maschinenmechaniker ÜR
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 337/1992 aufgehoben durch BGBl. II Nr. 84/1997Bundesgesetzblatt Nr. 337 aus 1992, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 84 aus 1997,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Art. 2Artikel 2
Index
50/04 Berufsausbildung
Übergangsrecht/Verfassungsbestimmung
ÜR
Text
Artikel IIArtikel römisch zwei
(zu §§ 2 und 27, BGBl. Nr. 307/1989)(zu Paragraphen 2 und 27, Bundesgesetzblatt Nr. 307 aus 1989,)
Diese Verordnung tritt mit 1. Juli 1992 in Kraft.
Lehrverträge können bereits vor diesem Zeitpunkt abgeschlossen werden. Der Eintritt in die Ausbildung ist jedoch frühestens mit dem im Abs. 1 festgelegten Zeitpunkt möglich.Lehrverträge können bereits vor diesem Zeitpunkt abgeschlossen werden. Der Eintritt in die Ausbildung ist jedoch frühestens mit dem im Absatz eins, festgelegten Zeitpunkt möglich.
Anmerkung
Zwar nicht formell aufgehoben, aber gegenstandslos.
Dokumentnummer
NOR12160893
Alte Dokumentnummer
N5199211288X