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Anlage
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zu § 5 Abs. 2
Unverbindlicher Leitfaden zum Berufsbild Werkzeugmechaniker
A. ALLGEMEINE BEGRIFFE:
Fertigkeiten
Unter dem Ausdruck „Fertigkeiten'' ist immer eine auszubildende Tätigkeit zu verstehen, zB Messen, Schneiden, Skizzieren, wobei die Vermittlung der zur Ausführung erforderlichen Kenntnisse eingeschlossen ist.
Wenn von „einfachen Arbeiten'' gesprochen wird, bedeutet dies, daß der Ausbildungsstoff auf das für einfache Arbeiten erforderliche Ausmaß der Fertigkeit eingeschränkt werden kann.
Enthält die Position keine Einschränkung, so muß der Ausbildungsstoff in vollem Umfang vom Lehrling beherrscht werden.
Kenntnisse
Sind Kenntnisse (Wissen) zu vermitteln, die nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit einer Fertigkeit stehen, so werden sie als eigene Position im Berufsbild angeführt.
Bei „Grundkenntnissen'' sind dem Lehrling Grundsätzliches, überschlägige Kenntnisse oder Kenntnisse über grundlegende Teilgebiete zu vermitteln.
„Kenntnisse'' erfordern demgegenüber eine breite, eingehende Informierung.
B. LEITFADEN ZU DEN IM BERUFSBILD ANGEFÜHRTEN FERTIGKEITEN UND
KENNTNISSEN:
Handhaben und Instandhalten der zu verwendenden Werkzeuge, Arbeitsbehelfe, Maschinen, Geräte und Vorrichtungen (1. bis 4. Lehrjahr)
Fachgerechtes Handhaben der zu verwendenden Einrichtungen, Werkzeuge, Maschinen und Arbeitsbehelfe.
Einsetzen nach Gebrauchs- und Behandlungsvorschriften, Abstimmen
und Justieren.
Richtige Lagerung der Werkzeuge und Meßgeräte.
Richtige Lagerung und Einsatzbereitstellung von Systemwerkzeugen
und ihrer Einzelkomponenten.
Laufendes Pflegen und Instandhalten durch Reinigung (wie Waschen, Entfetten) und Erneuerung des Oberflächen- bzw. Korrosionsschutzes (wie Ölen, Fetten, Besprühen mit Korrosionsschutzmittel).
Kenntnisse über die Funktion der Zentral- und Automatikschmiersysteme bei Maschinen und Anlagen.
Ausführen einfacher Instandsetzungsarbeiten, gegebenenfalls durch Austauschen schadhafter Teile.
Reinigen und Instandhalten von Spann- und Behelfsmitteln (wie zB hydraulik- oder vakuumbetriebene Spannvorrichtungen und Palettisierungssysteme), die bei der Bearbeitung von Maschinenteilen zur unfallfreien Fixierung derselben dienen.
Kenntnisse der Werk- und Hilfsstoffe, ihrer Eigenschaften, Verwendungs- und Bearbeitungsmöglichkeiten
(1. bis 4. Lehrjahr)
Kenntnisse über die Arten, Eigenschaften, Verwendungs- und Bearbeitungsmöglichkeiten der berufseinschlägigen Werk-, Hilfs- und Isolierstoffe.
Kenntnisse der Normbezeichnungen, handelsüblichen Arten und Formen.
Kenntnisse der Werkstoffe, aus denen hochbeanspruchbare Werkzeugeinzelteile gefertigt werden, wie Sinterwerkstoffe, Wärmeleitwerkstoffe und Wärmeisolationswerkstoffe, Leichtmetall-Legierungen mit den vergleichbaren mechanischen Eigenschaften, wie Stahl, Kunststoffe sowie Keramik- und Sonderwerkstoffe und deren Verbund- und Legierungsmöglichkeiten.
Kenntnisse der benötigten Behandlungen, wie Härteverfahren unter isolierten Raumbedingungen und Oberflächenbeschichtung zwecks besserer Eigenschaften (wie zB Aufbringen bestimmter Metallverbindungen in festen, flüssigen oder gasförmigen Aggregatzuständen).
Kennenlernen von Bezeichnung und Anwendung der Schmiermittel, Kühlmittel und Verbindungen, wie Schrauben, Nieten, Stifte, Lote, Klebstoffe.
3.1. Einfaches Messen
(1. Lehrjahr)
Messen mechanischer Größen, wie Längen, Dicken, Durchmesser, Ebenheit, Planparallelität und Winkeligkeit, an verschiedenartig geformten Werkstücken mit Genauigkeit bis zu 0,01 mm unter fachgerechter Anwendung fester und einstellbarer Meßwerkzeuge.
Lagern, Reinigen und Pflegen der Meßwerkzeuge.
3.2. Messen
(2. bis 4. Lehrjahr)
Messen mit analogen, digitalen und optischen Meßwerkzeugen. Ermittlung von Längen, Dicken, Durchmesser, Ebenheit, Planparallelität, Winkeligkeit und Winkelkontrollen.
Kombinationsmessungen zwischen den genannten Meßvarianten.
Kenntnisse von verschiedenen Meßsystemen, um Meßwerte abzuspeichern und Aufzeichnungen zu erstellen, die für die Qualitätsstatistik und Qualitätssicherung im Sinne der Produktgewährleistung verwendet werden können.
Die erreichbare Meßgenauigkeit liegt bei fachgerechter Anwendung der Meßmittel bei bis zu 0,001 mm (erforderlichenfalls auch darunter), um den geforderten Ansprüchen der Qualitätserfassung Rechnung zu tragen.
Herstellen von Bearbeitungshilfslinien auf den verwendeten Werkstoffen, wie Stahl, Grauguß, NE-Metallen und Kunststoffen, unter Verwendung von Bleistift, Reißnadel, Anreißschiebelehre, sowie fester und verstellbarer Winkel, Zirkel, Parallelreißer und Standmaß einschließlich etwaiger Vorbehandlung der Anreißflächen.
Körnen zum dauerhaften Sichtbarmachen von Bearbeitunsgrenzen und -hilfslinien und als Zentrierhilfe beim Bohren.
Fertigkeiten mit Anreißgeräten mit digitalen Positionsanzeigen.
Kenntnisse über das Markieren und Kennzeichnen von Umrissen auf rechnergestützten Maschinen.
Kennzeichnen von Werkstücken aus Stahl, Grauguß, NE-Metallen und Kunststoffen mit Ziffern, Buchstaben und Symbolen.
Fachgerechtes Verwenden der Werkzeuge und Hilfsmittel.
Fertigkeiten mit Gravurmaschinen zur Ersichtlichmachung von Werkstoffnummern, Basisflächen (Nullkanten) oder bestimmten Symbolen.
Bearbeiten und Herstellen komplizierter und fallweise mit Passungen versehener Werkstücke (zB Durchbrüche) aus Stahl, Grauguß, NE-Metallen und Kunststoffen mittels Handfeilen verschiedener Form und unterschiedlichen Hiebes zur Erzielung der geforderten Formgenauigkeit und Oberflächengüte.
Auswählen der Feilen nach Größe, Form und Hiebart.
Fachgerechtes Behandeln der Feilen, Reinigen sowie sicheres Anbringen von Feilenheften.
Fertigkeiten in der Bearbeitung von harten und gehärteten Werkstoffen mit Hochleistungsfeilen, wie Diamantfeilen, speziell in den Bereichen der Nachbearbeitung von Einzelteilen in der Endmontage mit Maßgenauigkeits- und Oberflächengüteanforderungen.
Schaben von Werkstückoberflächen zur Steigerung der Oberflächengüte unter fachgerechter Verwendung des jeweiligen erforderlichen Werkzeuges.
Fachgerechtes Verwenden der Pasten, Farben und Reinigungsmittel.
Meißeln und Trennen von Werkstücken verschiedener Form aus Stahl,
Stahlguß und NE-Metallen.
Herstellen von Nuten und Formen.
Fachgerechtes Verwenden der Werkzeuge und Hilfsmittel.
Sägen
(1. und 2. Lehrjahr)
Sägen von Blechen, Rohren und Profilen aus Stahl, NE-Metallen und Kunststoffen sowie Grauguß mit Hand-, Maschinensäge und Tischkreissäge.
Aussägen von Formen und Schlitzen in Blechen.
Aussägen von Formen und Durchbrüchen in Werkzeugeinsätzen.
Richtiges Handhaben der Werkzeuge und Maschinen und Einsatz der erforderlichen Hilfsmittel.
Beachten der Sicherheitsvorschriften und Benutzen der Schutzvorrichtungen.
Fertigkeiten in der Herstellung von Durchbrüchen in dicken, vorgebohrten Werkstücken mit zB einem Trennstemmer.
Beachten der Sicherheitsvorschriften und Benutzen der Schutzvorrichtungen.
Bohren und Senken
(1. bis 3. Lehrjahr)
Herstellen von Bohrungen nach Anriß und Körnung in Werkstoffen verschiedener Art mit Handbohrmaschine, Tisch-, Säulen-, Ständer- und Koordinatenbohrmaschine.
Richtiges Auswählen der Bohrer nach Schliff, Spitzenwinkel, Drall und Härte.
Fachgerechtes Verwenden der Spann- und Hilfsmittel sowie der Kühl- und Schmiermittel.
Herstellen von Bohrungen in harten und gehärteten Werkstoffen (zB bei Nachbearbeitungen) mit dem fachlich richtigen Bohrwerkzeug, wie TIN-beschichtete Bohrer, HM-Bohrer, Wendeplattensenker und selbständig nachschärfenden Werkzeugen.
Herstellen zylindrischer und kegeliger Senkungen zur Aufnahme von Schrauben und Nietköpfen mit Spiralbohrern und Senkern.
Entgraten mit Spiralbohrern oder entsprechenden Senkern.
Bearbeiten von zylindrischen und kegeligen Bohrungen mittels Hand- oder Maschinenreibahle zur Erzielung glatter Wandungen und erforderlicher Toleranzen.
Richtiges Handhaben der Maschinen, Werkzeuge und Hilfsmittel.
Passen
(2. bis 4. Lehrjahr)
Zusammenpassen von Werkstücken durch verschiedene Fertigungsverfahren (Feil-, Dreh-, Schab-, Schleif- und Justierarbeiten), um die geforderte Passungs- bzw. Verbindungsqualität zu erreichen.
Fachgerechtes Verwenden der Werkzeuge und Hilfsmittel.
Herstellen von Passungen mit einem Toleranzfeld von 0,01 mm (erforderlichenfalls auch darunter); auch in harten und gehärteten Werkstoffen mit einer den Anforderungen entsprechenden Oberflächengüte.
Herstellen einfacher Nietverbindungen von Hand an Werkstücken aus Stahl, NE-Metallen und Kunststoffen.
Richtiges Auswählen und Handhaben der Werkzeuge und Hilfsmittel. Fachgerechtes Lösen der Nietverbindungen.
15.1. Gewindeschneiden von Hand
(1. Lehrjahr)
Schneiden von Innen- und Außengewinden von Hand unter Verwendung von Gewindebohrern, Schleifeisen und Schneidkluppen.
Richtiges Verwenden der Schmiermittel.
15.2. Gewindeschneiden
(2. Lehrjahr)
Schneiden von Innen- und Außengewinden an der Drehmaschine mit Gewindemeißel.
Schneiden von Innengewinden an Dreh-, Fräs- und Bohrmaschine mit Gewindebohrern.
Fachlich richtiges Handhaben der Maschinen, Werkzeuge und Hilfsmittel.
Richtiges Verwenden der Kühl- und Schmiermittel.
Richtiges Auswählen der Schnittgeschwindigkeit unter Berücksichtigung des jeweiligen Werkstoffes und Beachtung der Sicherheitsvorschriften und Benutzen der Schutzvorrichtungen.
Kenntnisse über die zu verwendenden Normen für Gewinde sowie deren fachlich richtige Gewindefreistellungen.
Richten
(1. und 2. Lehrjahr)
Richten von Werkstücken aus Stahl, NE-Metallen verschiedener Formen und Querschnitte unter Verwendung der fachlich richtigen Hämmer, Anwärmgeräte und Hilfsmittel.
Biegen
(1. und 2. Lehrjahr)
Biegen von Werkstücken verschiedener Form und Dicke aus Stahl, NE-Metallen und Kunststoffen mit den entsprechenden Anwärmgeräten, Werkzeugen, Vorrichtungen und Hilfsmitteln.
Federn wickeln
(1. Lehrjahr)
Herstellen von Zug-, Druck- und Flachfedern von Hand, mit Bohr- oder Drehmaschine.
Abschneiden, Federnenden richten und schleifen sowie Aufhängösen biegen.
Fachlich richtiges Handhaben der Geräte, Werkzeuge und Hilfsmittel unter Beachtung der Sicherheitsvorschriften und Benutzen der Schutzvorrichtungen.
Weichlöten
(1. und 2. Lehrjahr)
Vorbereiten und Reinigen der zu verbindenden Werkstoffteile aus Stahl und NE-Metallen.
Herstellen von Weichlötverbindungen mit Lötkolben oder Lötflamme.
Fachlich richtiges Handhaben der Geräte und Hilfsmittel unter Beachtung der Sicherheitsvorschriften und Benutzen der Schutzvorrichtungen.
Hartlöten
(2. und 3. Lehrjahr)
Vorbereiten und Reinigen der zu verbindenden Werkstoffteile aus Stahl und NE-Metallen.
Herstellen von Hartlötverbindungen mit verschiedenen Wärmequellen.
Fachlich richtiges Handhaben der Geräte und Hilfsmittel unter Beachtung der Sicherheitsvorschriften und Benutzen der Schutzvorrichtungen.
Vorbereiten und Kleben von Werkstücken aus gleichartigen und verschiedenartigen Werkstoffen mit geeigneten Klebstoffen unter Beachtung der Klebeanweisungen.
Richtiges Handhaben der Werkzeuge und Hilfsmittel.
Kenntnisse über die chemischen Reaktionsvorgänge bei der Aufbereitung von Klebstoffen und deren unter Umständen daraus entstehenden gesundheitsgefährdenden Emissionen.
Fachgerechtes Verwenden der Lösungs- und Reinigungsmittel sowie der Klebstoffe unter Beachtung der Sicherheitsvorschriften und Anwenden der Schutzmaßnahmen.
Kenntnisse über die fachgemäßen Entsorgungspflichten von Kleberesten sowie deren mit Klebstoff oder Lösungsmittel verunreinigten Reinigungs- und Hilfsgegenstände.
Ausfugen oder Füllen von Hohlräumen bei Werkstücken aus Stahl, NE-Metallen und Kunststoffen mit handelsüblichen Kitten und Gießharzen.
Reinigen der Hohlräume.
Kenntnisse über die sachgemäßen Entsorgungspflichten von Kittresten sowie deren mit Kitten oder Lösungsmitteln verunreinigten Reinigungs- und Hilfsgegenstände.
Fachgerechtes Verwenden der Reinigungs- und Lösungsmittel unter Beachtung der Sicherheitsvorschriften und Anwendung der Schutzmaßnahmen.
23.1. Einfaches Lichtbogenschweißen
(2. Lehrjahr)
Vorbereiten der zu verbindenden Werkstückkanten.
Ausführen einfacher Elektroschweißarbeiten, wobei der Durchmesser der Schweißelektrode sowie die Stromstärke des Schweißgerätes entsprechend der Art und Dicke des Werkstückes zu wählen sind.
Kenntnis der Schweißsymbole.
Fachlich richtiges Handhaben der Schweißgeräte und Hilfsmittel unter Beachtung der Sicherheitsvorschriften und Benutzen der Schutzvorrichtungen.
23.2. Lichtbogenschweißen
(3. Lehrjahr)
Vorbereiten der zu verbindenden Werkstückkanten.
Ausführen von Elektroschweißarbeiten, wobei der Durchmesser der Schweißelektrode sowie die Stromstärke des Schweißgerätes entsprechend der Art und Dicke des Werkstückes zu wählen sind.
Erkennen von Schweißfehlern (zB nicht durchgeschweißt, tiefer Einbrand).
Fachlich richtiges Handhaben der Schweißgeräte und Hilfsmittel unter Beachtung der Sicherheitsvorschriften und Benutzen der Schutzvorrichtungen.
Grundkenntnisse über die Schweißnahtprüfverfahren, wie zerstörende und zerstörungsfreie Schweißnahtprüfung.
Grundkenntnisse der rechnergestützten Schweißautomatisation.
Schutzgasschweißen
(3. und 4. Lehrjahr)
Vorbereitung der zu verbindenden Werkstückkanten.
Ausführung von Schutzgasschweißarbeiten, wobei Legierungszusammensetzung und Durchmesser der zu verarbeitenden Schweißelektrode sowie Stromstärke des Schweißgerätes und Art des Schutzgases entsprechend der Gegebenheit und Dicke des Werkstückes zu wählen sind.
Fachlich richtiges Handhaben der Schweißgeräte und Hilfsmittel unter Beachtung der Sicherheitsvorschriften und Benutzen der Schutzvorrichtungen.
Kenntnisse über die Eigenschaften der verwendeten Schutzgase und deren fachgerechte Verwendung und Lagerung.
Gasschmelzschweißen
(2. Lehrjahr)
Vorbereiten der zu verbindenden Werkstückkanten.
Ausführen von Gasschmelzschweißarbeiten, wobei die zu verwendende Brennergröße und die Eigenschaften des Zusatzdrahtes entsprechend der Art und Dicke des Werkstückes zu wählen sind.
Fachlich richtiges Handhaben der Schweißgeräte und Hilfsmittel unter Beachtung der Sicherheitsvorschriften und Benutzen der Schutzvorrichtungen.
Kenntnisse über die fachgerechte Verwendung, Lagerung und Kennzeichnung der Brenngase und die Wartung der dazu benötigten Armaturen und Zusatzgeräte.
Polieren
(2. und 3. Lehrjahr)
Polieren und Läppen von Werkstückflächen zur Steigerung der Oberflächengüte und Erreichung eines hohen Ebenheitsgrades von Hand und maschinell.
Richtiges Handhaben der Polierplatten, Maschinen, Werkzeuge und Hilfsmittel.
Fachgerechtes Verwenden der Pasten und Reinigungsmittel.
27.1. Einfaches Wärmebehandeln
(1. Lehrjahr)
Erwärmen von einfachen Werkzeugen verschiedener Form und Dicke (Meißel, Reißnadel) bis zur Rotglut und Vorbereiten zum Härten und Scharfschleifen.
Fachgerechtes Handhaben der Anwärmgeräte und Hilfsmittel unter Beachtung der Sicherheitsvorschriften und Benutzen der Schutzvorrichtungen.
27.2. Wärmebehandeln
(2. und 3. Lehrjahr)
Glühen (Weich-, Spannungsfreiglühen) von Werkzeugen und Werkstücken.
Erkennen der vorgeschriebenen Temperaturen an den Glühfaden oder entsprechenden Meßgeräten.
Fachlich richtiges Handhaben der Anwärmgeräte und Hilfsmittel unter Beachtung der Sicherheitsvorschriften und Benutzen der Schutzvorrichtungen.
Fachgerechter Einsatz rechnergestützter Anwärmgeräte für genau reproduzierbare Prozeßabläufe.
28. Härten
(3. und 4. Lehrjahr)
Härten und Anlassen von einfachen Werkzeugen und Werkstücken. Erkennen der vorgeschriebenen Temperaturen an den Glüh- und Anlaßfarben.
Fachlich richtiges Handhaben und Verwenden der Anwärmgeräte (zB für Vakuumhärten, Borieren und Nitrieren) und Hilfsmittel unter Beachtung der Sicherheitsvorschriften und Benutzen der Schutzvorrichtungen.
Fachgerechter Einsatz rechnergestützter Anwärmgeräte für genau reproduzierbare Prozeßabläufe.
29.1. Einfaches Drehen
(1. Lehrjahr)
Bearbeiten einfacher Werkstücke aus Stahl, Grauguß, NE-Metallen und Kunststoffen durch Längs- und Plandrehen.
Spannen der Werkstücke im Dreibackenfutter.
Fachlich richtiges Spannen der Drehmeißel und Verwenden der Hilfsmittel.
Richtiges Auswählen von Schnittgeschwindigkeit und Vorschub sowie der Kühl- und Schmiermittel unter Berücksichtigung des jeweiligen Werkstoffes und Beachtung der Sicherheitsvorschriften und Benutzen der Schutzvorrichtungen.
29.2. Drehen
(2. und 3. Lehrjahr)
Bearbeiten von Werkstücken aus Stahl, Grauguß, NE-Metallen und Kunststoffen durch Längsdrehen, Plandrehen, Innendrehen, Kegeldrehen, Zentrieren und Bohren, Ein- und Abstechen, Rändeln.
Spannen der Werkstücke im Drei-, Vierbackenfutter, auf der Planscheibe, mit Zangen und zwischen den Spitzen.
Schneiden von Innen- und Außengewinden.
Herstellen von Passungen.
Fachlich richtiges Spannen der Drehmeißel und Verwenden der Hilfsmittel.
Werkzeugvoreinstellung an den Werkzeugvoreinstellgeräten.
Zerspanen von harten und gehärteten Werkstoffen.
Zerspanen an rechnergestützten Drehmaschinen.
Richtiges Auswählen von Schnittgeschwindigkeit und Vorschub sowie der Kühl- und Schmiermittel unter Berücksichtigung des jeweiligen Werkstoffes und Beachtung der Sicherheitsvorschriften und Benutzen der Schutzvorrichtungen.
30.1. Einfaches Fräsen
(1. Lehrjahr)
Bearbeiten einfacher Werkstücke aus Stahl, Grauguß, NE-Metallen und Kunststoffen durch Planfräsen.
Richtiges Auswählen der Fräser nach Form und Größe.
Fachgerechtes Verwenden der Spann- und Hilfsmittel sowie der Kühl- und Schmiermittel.
Richtiges Auswählen von Schnittgeschwindigkeit und Vorschub unter Berücksichtigung des jeweiligen Werkstoffes sowie Führen des Frästisches von Hand unter Beachtung der Sicherheitsvorschriften und Benutzen der Schutzvorrichtungen.
30.2. Fräsen
(2. und 3. Lehrjahr)
Bearbeiten von Werkstücken aus Stahl, Grauguß, NE-Metallen und Kunststoffen durch Plan-, Nuten- und Langlochfräsen.
Einstellarbeiten und Fräsen auch mit Teilapparat und Schwenktisch. Richtiges Auswählen der Fräser nach Form und Größe.
Fachgerechtes Verwenden der Spann- und Hilfsmittel sowie der Kühl- und Schmiermittel.
Richtiges Auswählen von Schnittgeschwindigkeit und Vorschub unter Berücksichtigung des jeweiligen Werkstoffes sowie Führen des Frästisches von Hand und im Selbstgang (Vorschub) unter Beachtung der Sicherheitsvorschriften und Benutzen der Schutzvorrichtungen.
Werkzeugvoreinstellung an den Werkzeugvoreinstellgeräten.
Zerspanen an rechnergestützten Fräsmaschinen mit der Möglichkeit, Bauteile an möglichst allen Seiten zu bearbeiten.
Kenntnisse über Zusatzgeräte von rechnergestützten Fräsmaschinen, wie Werkzeugwechsler, Bearbeitungstischmagazine (zB Palettenbahnhof), Werkstückhandlinggeräte.
31.1. Einfaches Schleifen
(1. Lehrjahr)
Schleifen am Schleifbock oder mit Handschleifmaschine zur Erzielung
scharfer Spitzen und Schneiden.
Fachgerechtes Verwenden der Kühlmittel.
Kennenlernen des Aufspannens und Auswuchtens der Schleifscheiben.
Richtiges Handhaben der Maschinen unter Beachtung der Sicherheitsvorschriften und Benutzen der Schutzvorrichtungen.
31.2. Schleifen
(2. und 3. Lehrjahr)
Bearbeiten von Werkstücken und Werkzeugen an Flächen-, Rund- und Werkzeugschleifmaschinen zur Erzielung von glatten Oberflächen, Passungen und scharfen Schneiden.
Fachgerechtes Verwenden der Kühlmittel.
Aufspannen, Auswuchten und Abrichten von Schleifscheiben.
Bearbeiten von harten und gehärteten Bauteilen auf Schleifmaschinen.
Fachgerechtes Verwenden von Schleifscheiben (zB Schleifscheiben bestehend aus kubischem Bornitrid, Diamantschleifscheiben, Schleifscheiben mit Sandwichaufbau oder Hochgeschwindigkeitsschleifscheiben).
Kenntnisse über rechnergestützte Schleifmaschinen, Körperschallantastung mit der Schleifscheibe und automatische Schnittkraftregelung.
Richtiges Handhaben der Maschinen unter Beachtung der Sicherheitsvorschriften und Benutzen der Schutzvorrichtungen.
32. Programmieren und Bedienen von rechnergestützten Fertigungsmaschinen
(3. und 4. Lehrjahr)
Erstellen von einfachen Bearbeitungsprogrammen direkt an der rechnergestützten Bearbeitungsmaschine und Optimierung derselben durch Anpassung der Vorschubwerte, Schnittgeschwindigkeit, Anfahr- und Ausfahrwege usw.
Einlesen von Bearbeitungsprogrammen mittels Datenträger (Lochstreifen, Diskette, Band usw.) oder direkt von einem externen Programmerstellungsgerät.
Kenntnisse über den Aufbau von rechnergestützten Fertigungsmaschinen, die Wartung und Pflege.
Bestimmen der Dimensionen der Zerspanungswerkzeuge mittels Meßgeräten und Eingabe der Werkzeug-Korrekturmaße in die Maschinensteuerung.
33.1. Grundkenntnisse der Maschinenelemente
(1. Lehrjahr)
Grundkenntnisse über die Anwendung von Hebel, Rolle und schiefer Ebene in der Mechanik.
Grundkenntnisse der Verbindungselemente, wie Schrauben, Muttern, Schraubensicherungen, Stifte, Keile, Federn und Nieten.
Grundkenntnisse der Kraftübertragselemente wie Wellen, Achsen, Kupplungen und Lager; Riemen, Zahnräder und Ketten.
33.2. Kenntnis und Anwendung der Maschinenelemente, Lehren und Spannvorrichtungen
(2. bis 4. Lehrjahr)
Kenntnisse über die Normen der Maschinenelemente, wie Normzahlen, Normmaße, Toleranzen, Passungen und Oberflächengüte.
Kenntnisse über die Beanspruchbarkeit der einzelnen Maschinenelemente und deren Sicherheitsbestimmungen je nach Einsatzgebiet.
Kenntnisse über die richtige Auswahl von Maschinenelementen im jeweiligen Anwendungsfall.
Kenntnisse, Herstellung und Anwendung der für den Werkzeugmacher benötigten Lehren und Vorrichtungen, Kenntnisse über das Toleranz- und Passungssystem.
Instandsetzungsarbeiten an Lehren und Vorrichtungen.
Herstellen von einschlägigen Werkstücken unter Berücksichtigung der vorgeschriebenen Passungsnormen
(2. bis 4. Lehrjahr)
Herstellen von Teilen für Schnitt- und Stanzwerkzeuge für den Formenbau sowie für den Vorrichtungsbau ua. Kenntnisse und Anwenden der Technologien, wie Senkerodieren, Drahterodieren, Schleichgangschleifen, Hochgeschwindigkeits-, Laserbearbeitung usw.
Zusammenbauen der Teile zu funktionierenden Werkzeugen und Vorrichtungen.
Fachgerechtes Handhaben der Werkzeuge und Hilfsmittel unter Beachtung der Sicherheitsvorschriften und Benutzen der Schutzvorrichtungen.
Zerlegen, Zusammenbauen, Justieren, Prüfen
(2. bis 4. Lehrjahr)
Kenntnisse über die Herstellung von Produkten mit Folge-, Verbundschnittwerkzeugen, Heißkanaltechnik, Gewindeentformung, Roboter-Einsatz, Fertigungsstraßen und -linien.
Kenntnisse über Zusammenhänge von Produktionsmaschinen und Werkzeugen.
Zerlegen von Schnitt- und Stanzwerkzeugen sowie Formen und Vorrichtungen durch Lösen von Schrauben, Stiften, Sicherungen und durch Abziehen unter fachgerechter Verwendung der Werkzeuge und Hilfsmittel.
Reinigen der einzelnen Bauteile unter Anwendung geeigneter Reinigungsmittel und unter Verwendung von Ölen und Fetten.
Prüfen der Teile.
Instandsetzen oder Austauschen schadhafter Teile.
Zusammenbauen und Einbauen durch Festziehen und Sichern von Schrauben und Stiften durch Aufziehen, durch Weich- oder Hartlöten unter Beachtung der Fertigungsunterlagen bzw. Montageanleitungen.
Einstellen von Schnitt- und Stanzwerkzeugen sowie Formen und Vorrichtungen und Überprüfen der Funktionsfähigkeit.
Laufendes Pflegen und Instandhalten durch Reinigen und Erneuerung des Oberflächen- bzw. Korrosionsschutzes.
Kenntnis und Anwendung des Gießens, Spritzens und mechanischen Umformens
(1. bis 4. Lehrjahr)
Kenntnisse und Anwendung der Schneid- und Stanztechniken.
Kenntnisse über die Einteilung der Schnittwerkzeuge, Bauteile der Schnittwerkzeuge, die Steigerungsfähigkeit der Wirtschaftlichkeit von Schnittwerkzeugen.
Kenntnisse und Anwendung der Tiefzieh-, Kaltfließ- und Strangpreßwerkzeuge und deren Aufbau.
Kenntnisse und Anwendung von Verbundwerkzeugen und deren Aufbau. Kenntnisse und Anwendung des Formenbaues und dessen Aufbau. Kenntnisse über die verwendeten Werkstoffe und Hilfsmittel.
37.1. Grundkenntnisse der Elektrotechnik
(2. Lehrjahr)
Grundkenntnisse der Elektrizität, der Stromarten und -wirkungen, der Spannungsarten, der Leistungsberechnung sowie der erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen.
37.2. Kenntnis und Anwendung der Elektrotechnik und Elektronik (3. und 4. Lehrjahr)
Kenntnisse und Anwendung der elektrischen Bauteile unter besonderer Beachtung der Einbau- und Montagevorschriften.
Kenntnisse über Funktion elektronischer Grundschaltungen und Leistungselektronik.
Kenntnisse von Steuer- und Regelvorgängen auch in Verbindung mit elektronischen Systemen.
Grundkenntnisse über Funktion und Aufbau von Steuer- und Regelgeräten und deren Anwendung bei Maschinen, Geräten und Anlagen.
Grundkenntnisse über Funktion, Arbeitsweise und Verwendungszweck von speicherprogrammierbaren Steuerungen.
Kenntnis und Anwenden der betrieblichen Feuerverhütungsvorschriften.
Kenntnis der Unfallverhütungsvorschriften und Sicherheitsbestimmungen.
Fachlich richtiges Handhaben der elektronischen Bauteile und deren Hilfsmittel unter Beachtung der Sicherheitsvorschriften und Anwenden der Schutzmaßnahmen.
38.1. Grundkenntnisse der elektrischen Bauelemente
(2. Lehrjahr)
Grundkenntnisse der elektrischen Bauelemente, wie Schütze, Schalter, Kontrollampen, Relais, elektrisch angesteuerte Ventile usw. unter besonderer Beachtung der Einbau- und Montagevorschriften.
Kenntnis der Unfallverhütungsvorschriften und Beachtung der Sicherheitsvorschriften.
38.2. Grundkenntnisse der elektronischen Bauelemente (3. Lehrjahr)
Grundkenntnisse der elektronischen Bauelemente, wie Transistoren, IC, Dioden und EPROM usw. unter besonderer Beachtung der Einbau- und Montagevorschriften.
Kenntnis der Unfallverhütungsvorschriften und Beachtung der Sicherheitsvorschriften.
39.1. Grundkenntnisse der Pneumatik
(2. Lehrjahr)
Grundkenntnisse der pneumatischen Bauelemente unter besonderer Beachtung der Einbau- und Montagevorschriften.
Grundkenntnisse über die Funktion pneumatischer Grundschaltungen.
Kenntnisse der Unfallverhütungsvorschriften und Beachtung der Sicherheitsvorschriften.
39.2. Kenntnis und Anwendung der Pneumatik
(3. Lehrjahr)
Kenntnisse und Anwendung der pneumatischen Bauteile unter besonderer Beachtung der Einbau- und Montagevorschriften.
Kenntnisse von Steuer- und Regelvorgängen auch in Verbindung mit pneumatischen Systemen.
Kenntnisse, Anwendung und Handhabung der Werkzeuge, Vorrichtungen und Geräte, die pneumatisch angetrieben oder damit in Betrieb genommen werden können.
Kenntnisse der Unfallverhütungsvorschriften und Sicherheitsbestimmungen.
Fachlich richtiges Handhaben der pneumatischen Bauteile und deren Hilfsmittel unter Beachtung der Sicherheitsvorschriften und Anwenden der Schutzmaßnahmen.
40.1. Grundkenntnisse der Hydraulik
(2. Lehrjahr)
Grundkenntnisse der hydraulischen Bauelemente unter besonderer Beachtung der Einbau- und Montagevorschriften.
Kenntnisse über Funktion hydraulischer Grundschaltungen.
Kenntnisse von Steuer- und Regelvorgängen auch in Verbindung mit hydraulischen Systemen.
Grundkenntnisse über Funktion von Steuer- und Regelgeräten und deren Anwendung bei Maschinen, Geräten und Anlagen.
Kenntnisse der Unfallverhütungsvorschriften und Sicherheitsbestimmungen.
Fachlich richtiges Handhaben der hydraulischen Bauteile und deren Hilfsmittel unter Beachtung der Sicherheitsvorschriften und Anwenden der Schutzmaßnahmen.
40.2. Kenntnis und Anwendung der Hydraulik
(3. Lehrjahr)
Kenntnisse und Anwendung der hydraulischen Bauteile unter besonderer Beachtung der Einbau- und Montagevorschriften.
Kenntnisse über Funktion hydraulischer Grundschaltungen.
Kenntnisse von Steuer- und Regelvorgängen auch in Verbindung mit hydraulischen Systemen.
Grundkenntnisse über Funktion von Steuer- und Regelgeräten und deren Anwendung bei Maschinen und Geräten.
Kenntnisse der Unfallverhütungsvorschriften und Sicherheitsbestimmungen.
Fachlich richtiges Handhaben der hydraulischen Bauteile und deren Hilfsmittel unter Beachtung der Sicherheitsvorschriften und Anwenden der Schutzmaßnahmen.
Kenntnis und Anwendung der Elektropneumatik
(4. Lehrjahr)
Kenntnisse und Anwendung der elektropneumatischen Bauteile unter besonderer Beachtung der Einbau- und Montagevorschriften.
Kenntnisse über Funktion der elektropneumatischen Grundschaltungen.
Kenntnisse von Steuer- und Regelvorgängen auch in Verbindung mit elektropneumatischen Systemen.
Grundkenntnisse über Funktion und Aufbau von Steuer- und Regelgeräten und deren Anwendung bei Maschinen, Geräten und Anlagen.
Kenntnisse der Unfallverhütungsvorschriften und Sicherheitsbestimmungen.
Fachlich richtiges Handhaben der elektropneumatischen Bauteile und deren Hilfsmittel unter Beachtung der Sicherheitsvorschriften und Anwenden der Schutzmaßnahmen.
Kenntnis und Anwendung der Elektrohydraulik
(4. Lehrjahr)
Kenntnisse und Anwendung der elektrohydraulischen Bauteile unter besonderer Beachtung der Einbau- und Montagevorschriften.
Kenntnisse über Funktion elektrohydraulischer Grundschaltungen.
Kenntnisse von Steuer- und Regelvorgängen auch in Verbindung mit elektrohydraulischen Systemen.
Grundkenntnisse über Funktion und Aufbau von Steuer- und Regelgeräten und deren Anwendung bei Maschinen, Geräten und Anlagen.
Kenntnisse der Unfallverhütungsvorschriften und Sicherheitsbestimmungen.
Fachlich richtiges Handhaben der elektrohydraulischen Bauteile und deren Hilfsmittel unter Beachtung der Sicherheitsvorschriften und Anwendung der Schutzmaßnahmen.
43.1. Grundkenntnisse des Programmierens in Maschinensprache (3. Lehrjahr)
Grundkenntnisse über den Aufbau eines fachgerechten Bearbeitungsprogrammes.
Erstellen von einfachen Bearbeitungsprogrammen direkt an der rechnergestützten Fertigungsmaschine oder an einem Programmerstellungsgerät.
Die zu verwendende Syntax entspricht der Maschinenprogrammiersprache.
43.2. Einfaches Programmieren in Maschinensprache
(4. Lehrjahr)
Kenntnisse über den Aufbau eines fachgerechten Bearbeitungsprogrammes.
Kenntnisse über die Verwaltungsnormen und Daten der Zerspanungswerkzeuge und deren Verwendung in der Programmierarbeit.
Kenntnis über die Archivierung der erstellten Programme und deren Pflege.
Erstellen von Bearbeitungsprogrammen direkt an der rechnergestützten Fertigungsmaschine oder an einem Programmerstellungsgerät.
Die zu verwendende Syntax entspricht der Maschinenprogrammiersprache.
Kenntnis und Anwendung des Oberflächenschutzes (1. bis 4. Lehrjahr)
Schutz von Metalloberflächen durch Überzug mit Fetten und Lackfilmen.
Überziehen mit korrosionsbeständigen Materialien.
Metallurgische Oberflächenbehandlung, Kunststoffbeschichtung und Oxidation von Leichtmetallen.
Kenntnis und Anwendung der Schmiermittel samt Entsorgung (1. bis 4. Lehrjahr)
Kenntnis über die wichtigsten Eigenschaften und zweckmäßigen Anwendungsmöglichkeiten der Schmiermittel bei Maschinen, Vorrichtungen, Geräten und Anlagen.
Kenntnis über die Eigenschaftsveränderungen der Schmiermittel unter veränderten Bedingungen, wie Druck, Temperatur, Feuchtigkeit, Hochgeschwindigkeitsbewegungen usw.
Kenntnis über die fachgerechte Lagerung und Entsorgung von Schmiermitteln und deren Nebenprodukten.
Qualitätssicherung
(3. und 4. Lehrjahr)
Statistische Erfassung und Auswertung von Meßwerten, Ergebnissen und Erfahrungswerten.
Kenntnis über die Wichtigkeit von erzeugter und nicht kontrollierter Qualität.
Grundkenntnisse über die Produkthaftungspflichten.
Lesen von Werkzeichnungen und Montageplänen
(1. bis 4. Lehrjahr)
Grundkenntnisse des normgerechten technischen Zeichnens sowie Kenntnis der Normsymbole zur Darstellung in Werk- und Montagezeichnungen.
Lesen von Werkzeichnungen als Unterlage zur Fertigung und Montage.
Lesen von einfachen Stromlauf- und Schaltplänen (3. und 4. Lehrjahr)
Grundkenntnisse der wichtigsten Normen zur Darstellung von Schaltsymbolen in Schaltbildern und Stromlaufplänen.
Lesen von einfachen Stromlauf- und Schaltplänen zum Verständnis des Zusammenwirkens von elektrischen und mechanischen Bauteilen.
Anfertigen von Werkzeichnungen und Montageskizzen (2. und 3. Lehrjahr)
Grundkenntnisse des normgerechten technischen Zeichnens.
Herstellen von einschlägigen werkstattgerechten Skizzen unter Verwendung der gültigen Normen.
Anfertigen von einfachen Stromlauf- und Schaltskizzen und -plänen
(3. und 4. Lehrjahr)
Kenntnisse des normgerechten technischen Zeichnens.
Herstellen von einfachen Freihandskizzen unter Verwendung der gültigen Normen.
Kenntnis der wichtigsten Normsymbole zur Darstellung elektrischer, elektronischer und mechanischer Bauelemente und Stromlauf- und Schaltskizzen.
Anfertigen einfacher Stromlauf- und Schaltskizzen unter Verwendung der Symbole und Schaltzeichen.
Grundkenntnisse des rechnergestützten Zeichnens (3. und 4. Lehrjahr)
Grundkenntnisse über den Aufbau und die Funktion solcher Systeme.
Grundkenntnisse von rechnergestützten Systemen für alphanumerische und graphische Informationsverarbeitung in Konstruktion und Arbeitsvorbereitung.
Kenntnis und Anwendung der einschlägigen maschinenbautechnischen und elektrotechnischen Vorschriften und Normen
(1. bis 4. Lehrjahr)
Kenntnisse von Normbezeichnungen, Handhaben von Normblättern.
Kenntnisse der Sicherheits- und Schutzmaßnahmen.
Kenntnis und Anwendung einschlägiger englischer Fachausdrücke (1. bis 4. Lehrjahr)
Kenntnisse der im fachlichen Bereich benötigten englischen Fachausdrücke.
Anwenden der englischen Fachausdrücke beim Lesen von Bedienungsanleitungen, Erstellen von Bearbeitungsprogrammen, Kommunikation mit externen Experten.
Rhetorik, fachgerechte Ausdrucksweise
(1. bis 4. Lehrjahr)
Kenntnisse über die Transaktionsanalyse - emotionales als auch intellektuelles Verständnis für sich und andere erlangen.
Kenntnisse über die Vorbereitung, Durchführung und Ergebnisauswertung einer sachbezogenen Kommunikation.
Grundkenntnisse der Präsentationstechniken.
Kenntnis und Berücksichtigung der einschlägigen Sicherheitsvorschriften und -normen und der einschlägigen Vorschriften zum Schutz des Lebens und der Gesundheit (1. bis 4. Lehrjahr)
Kennenlernen der einschlägigen Vorschriften und Normen der Maschinen- und Gerätesicherheit.
Kennenlernen und Anwenden der betrieblichen Feuerverhütungsvorschriften.
Kennenlernen der einschlägigen Arbeitnehmerschutz- und Unfallverhütungsvorschriften, wiederholtes Hinweisen auf Unfallgefahren.
Kenntnis der sich aus dem Lehrvertrag ergebenden Verpflichtungen (§§ 9 und 10 des Berufsausbildungsgesetzes) (1. bis 4. Lehrjahr)Kenntnis der sich aus dem Lehrvertrag ergebenden Verpflichtungen (Paragraphen 9 und 10 des Berufsausbildungsgesetzes) (1. bis 4. Lehrjahr)
Durch die §§ 9 und 10 BAG werden die Pflichten des Lehrberechtigten und des Lehrlings umschrieben, die als wechselseitige Rechte und Pflichten aufzufassen sind. Die Pflichten des Lehrlings stellen sich einerseits als Rechte des Lehrberechtigten auf ein bestimmtes Verhalten des Lehrlings dar, während andererseits die Pflichten des Lehrberechtigten dem Lehrling das Recht zugestehen, ein diesen Pflichten entsprechendes Verhalten des Lehrberechtigten oder des mit dieser Ausbildung betrauten Ausbilders und Fachpersonals verlangen zu können. Durch die Paragraphen 9 und 10 BAG werden die Pflichten des Lehrberechtigten und des Lehrlings umschrieben, die als wechselseitige Rechte und Pflichten aufzufassen sind. Die Pflichten des Lehrlings stellen sich einerseits als Rechte des Lehrberechtigten auf ein bestimmtes Verhalten des Lehrlings dar, während andererseits die Pflichten des Lehrberechtigten dem Lehrling das Recht zugestehen, ein diesen Pflichten entsprechendes Verhalten des Lehrberechtigten oder des mit dieser Ausbildung betrauten Ausbilders und Fachpersonals verlangen zu können.
Die Pflichten des Lehrberechtigten umfassen die Grundverpflichtung zur Ausbildung des Lehrlings und zur Heranziehung lediglich zu solchen Tätigkeiten, die mit dem Wesen der Ausbildung vereinbar sind, also der beruflichen Ausbildung dienen. Der Lehrberechtigte hat dem Lehrling zur ordnungsgemäßen Erfüllung seiner Aufgaben und zu verantwortungsbewußtem Verhalten anzuleiten. Mißhandlungen und körperliche Züchtigungen sind untersagt. Der Lehrling ist vor derartigen Handlungen durch andere Personen (insbesondere Betriebsangehörige) zu schützen.
Der Lehrling ist zum Berufsschulbesuch anzuhalten. Der Lehrberechtigte ist verpflichtet, die dafür erforderliche Zeit freizugeben. Auf den Ausbildungsstand der Berufsschule ist nach Möglichkeit Bedacht zu nehmen. Es wird sich daher empfehlen, über den Fortgang der Berufsschule laufend Informationen einzuholen. Von wichtigen Vorkommnissen sind die Eltern oder Erziehungsberechtigten zu verständigen.
Als Lehrlingspflichten stehen an erster Stelle die Bemühungen, die für die Erlernung des Lehrberufes erforderlichen Fertigkeiten und Kenntnisse zu erwerben.
Der Lehrling hat die ihm übertragenen Aufgaben ordnungsgemäß zu erfüllen und durch sein Verhalten im Lehrbetrieb der Eigenart des Betriebes Rechnung zu tragen. Er hat Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse zu wahren und mit den ihm anvertrauten Werkstoffen, Werkzeugen und Geräten sorgsam umzugehen. Ferner ist der Lehrling zum Besuch der Berufsschule verpflichtet. Er hat unverzüglich dem Lehrberechtigten die Zeugnisse und auf dessen Verlangen auch alle sonstigen Berufsschulunterlagen vorzulegen.
Kenntnis der aushangpflichtigen arbeitsrechtlichen Vorschriften (1. bis 4. Lehrjahr)
Kennenlernen der durch die folgenden Gesetze geregelten Materien:
Kinder- und Jugendlichenbeschäftigungsgesetz, Arbeitszeitgesetz,
Mutterschutzgesetz,
Gesetz über die Nachtarbeit der Frauen,
Arbeitnehmerschutzgesetz,
Allgemeine Arbeitnehmerschutzverordnung, Maschinenschutzvorrichtungsverordnung
(Zusammenfassung der genannten Gesetze in Broschürenform sind im Handel erhältlich).