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Frühzeitige Benachrichtigung bei einem nuklearen Unfall (UdSSR)

Kundmachung
BGBl. Nr. 130/1990 · 08.03.1990
KundmachungkundgemachtTitelin diesem Gesetz
BGBl. Nr. 130/1990 08.03.1990 130. Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken über die frühzeitige Benachrichtigung bei einem nuklearen Unfall und den Informationsaustausch über Kernanlagen Stammfassung
Kundmachungen
neugeändertaufgehobennicht berührt