Norm Frühzeitige Benachrichtigung bei einem nuklearen Unfall (UdSSR)× ▾ ‹›Gliederung Frühzeitige Benachrichtigung bei einem nuklearen Unfall (UdSSR) Kundmachung BGBl. Nr. 130/1990 · 08.03.1990▾ KundmachungkundgemachtTitelin diesem Gesetz BGBl. Nr. 130/1990 08.03.1990 130. Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken über die frühzeitige Benachrichtigung bei einem nuklearen Unfall und den Informationsaustausch über Kernanlagen Stammfassung Kundmachungen neugeändertaufgehobennicht berührt nur Änderungen Art. 1Art. 2Art. 3Art. 4Art. 5Art. 6Art. 7Art. 8Art. 9Art. 10Art. 11