Rechtstracker.at

Anl. 1

Fassungen
01.02.1990 bis 31.12.1994 — BGBl. Nr. 206/1990 (Stammfassung)
InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung
Anl. 101.02.199031.12.1994 BGBl. Nr. 206/1990 (Stammfassung) · aufgehoben durch BGBl. III Nr. 98/2015

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

EG - Abkommen Österreich - EWG - elektronischer Datentransfer

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 206 aus 1990, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 98 aus 2015,

Typ

Vertrag – EG

Paragraph/Artikel/Anlage

Anlage eins

Inkrafttretensdatum

01.02.1990BGBl. Nr. 206/1990

Außerkrafttretensdatum

31.12.1994aufgehoben durch BGBl. III Nr. 98/2015

Index

59/04 EU - EWR

Text

Anhang A

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Mit dem Programm TEDIS werden für den Zeitraum 1988 aus 1989, die nachstehenden Ziele verfolgt:

  1. Ziffer eins
    Koordinierung der Arbeiten, die in den einzelnen Mitgliedstaaten im Zusammenhang mit der Entwicklung von Systemen für den elektronischen Transfer kommerzieller Daten durchgeführt werden, auf Gemeinschaftsebene;
  2. Ziffer 2
    Sensibilisierung der potentiellen Benutzer;
  3. Ziffer 3
    Sensibilisierung der europäischen Hersteller von Hard- und Softwareprodukten für die durch den elektronischen Datentransfer gebotenen Möglichkeiten;
  4. Ziffer 4
    Gewährung einer logistischen Unterstützung für sektorale europäische Gruppen;
  5. Ziffer 5
    Berücksichtigung der spezifischen Erfordernisse des elektronischen Datentransfers für kommerzielle Zwecke innerhalb der Mitgliedstaaten und zwischen den Mitgliedstaaten der Gemeinschaft bei den Politiken im Bereich der Telekommunikation und Normung; Durchführung der entsprechenden Vorarbeiten;
  6. Ziffer 6
    Unterstützung bei der Gründung von Konformitätsprüfzentren für die in elektronischen Datentransfersystemen für kommerzielle Zwecke verwendeten Hard- und Softwareprodukte;
  7. Ziffer 7
    Suche nach Lösungen für die rechtlichen Probleme, welche die Entwicklung des elektronischen Datentransfers für kommerzielle Zwecke behindern könnten und Gewährleistung, daß die restriktiven Regelungen auf dem Gebiet des Telekommunikationswesens keine Hindernisse bei der Entwicklung des elektronischen Datentransfers für kommerzielle Zwecke darstellen können;
  8. Ziffer 8
    Untersuchung der Erfordernisse der Systeme für den elektronischen Transfer kommerzieller Daten auf dem Gebiet der Sicherheit, um die Vertraulichkeit der übermittelten Nachrichten zu gewährleisten;
  9. Ziffer 9
    Untersuchung der durch die Vielzahl der Sprachen in der Gemeinschaft entstandenen Sonderprobleme und der Prüfung der eventuellen Verwendung der im Rahmen der automatisierten Übersetzungsprogramme Systran und Eurotra erzielten oder erwarteten Ergebnisse auf dem Gebiet der Mehrsprachigkeit;
  10. Ziffer 10
    Untersuchung der Zweckmäßigkeit, die Entwicklung der für den elektronischen Datentransfer für kommerzielle Zwecke erforderlichen spezialisierten Software voranzutreiben;
  11. Ziffer 11
    Bestandaufnahme der vorhandenen oder potentiellen sektoralen Vorhaben auf dem Gebiet des elektronischen Datentransfers für kommerzielle Zwecke und Durchführung einer vergleichenden Analyse dieser sektoralen Vorhaben;
  12. Ziffer 12
    Erfassung der spezifischen Erfordernisse, die sich bei der Einführung elektronischer Datentransfersysteme für kommerzielle Zwecke ergeben und durch ein Eingreifen der Gemeinschaft leichter gelöst werden könnten;
  13. Ziffer 13
    eingehendere Untersuchung der Unterstützung, die kleinen und mittleren Unternehmen im Hinblick auf eine aktive Teilnahme am elektronischen Datentransfer für kommerzielle Zwecke gewährt werden könnte;
  14. Ziffer 14
    Erwägung einer eventuellen Unterstützung für Pilotvorhaben, deren schrittweise Durchführung Lösungen begünstigen könnte, die sich auf die Probleme von gemeinsamen Interesse anwenden lassen, mit denen sich die meisten elektronischen Datentransfersysteme für kommerzielle Zwecke auseinandersetzen müssen.

Schlagworte

Hardwareprodukt

Zuletzt aktualisiert am

12.08.2015

Gesetzesnummer

10007033

Dokumentnummer

NOR12076736

Alte Dokumentnummer

N5199010963H