Rechtstracker.at

Art. 1

Fassungen
01.08.1990 bis 31.08.1992 — BGBl. Nr. 442/1990 (Stammfassung)
InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung
Art. 101.08.199031.08.1992 BGBl. Nr. 442/1990 (Stammfassung) · aufgehoben durch BGBl. Nr. 516/1992

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Bewilligungspflicht von Waren in der Ausfuhr

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 442 aus 1990, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Nr. 516 aus 1992,

Typ

V

Paragraph/Artikel/Anlage

Artikel eins

Inkrafttretensdatum

01.08.1990BGBl. Nr. 442/1990

Außerkrafttretensdatum

31.08.1992aufgehoben durch BGBl. Nr. 516/1992

Index

54/02 Außenhandelsgesetz

Text

Artikel römisch eins

Rechtsgeschäfte oder Handlungen, welche die Ausfuhr nachstehender Waren zum Gegenstand haben, unterliegen gemäß Paragraph 3, Absatz eins, Außenhandelsgesetz 1984 nach Maßgabe der für die Anlage C zu diesem Bundesgesetz geltenden Bestimmungen der Bewilligungspflicht:

  TARIF                            Warenbezeichnung

Nr./UNr.

2825  - -         Hydrazin und Hydroxylamin und deren anorganische

                  Salze; andere anorganische Basen; andere Oxide,

                  Hydroxide und Peroxide, der Metalle:

       10         - Hydrazin und Hydroxylamin und deren anorganische

                    Salze:

           ex 10  1. Hydrazin mit einer Mindestkonzentration von 70%

                     Hydraziniumnitrat

                  2. Hydraziniumperchlorat

2829  - -         Chlorate und Perchlorate; Bromate und Perbromate;

                  Iodate und Periodate:

       90         - andere:

           ex 90  kugelförmiges Ammoniumperchlorat

Kap. 39           Waren gemäß Anhang

4002  - -         Synthetischer Kautschuk und Faktis (Ölkautschuk),

                  in Rohformen oder in Platten, Blättern oder

                  Streifen;

                  Mischungen von Waren dieser Nummer mit Waren der

                  Nummer 4001, in Rohformen oder in Platten, Blättern

                  oder Streifen:

         20      - Butadien-Kautschuk (BR):

           ex 20   carboxylbegrenztes Polybutadien

       60        - Isopren-Kautschuk (IR):

           ex 60   hydroxylbegrenztes Polybutadien

Kap. 54,56,59,    Waren gemäß Anhang

  60,63

7603  - -        Pulver und Flitter, aus Aluminium:

10               - Pulver ohne lamellenförmige Struktur:

           ex 10   kugelförmiges Aluminiumpulver, mit einheitlicher

                   Partikelgröße, mit einem Gehalt von mindestens 97

                   Gewichtsprozent an Aluminium

7903  - -         Staub, Pulver und Flitter, aus Zink:

           ex - - metallische Treibmittel mit Partikelgrößen von

                  weniger als 500 Mikrometer (kugelförmig, als Staub,

                  Flitter oder gemahlen), mit einem Gehalt von

                  mindestens 97 Gewichtsprozent an Zink

8101  - -         Tungsten (Wolfram) und Waren daraus, einschließlich

                  Abfälle und Schrott:

           ex - - metallische Treibmittel mit Partikelgrößen von

                  weniger als 500 Mikrometer (kugelförmig, als Staub,

                  Flitter oder gemahlen), mit einem Gehalt von

                  mindestens 97 Gewichtsprozent an Tungsten

                  (Wolfram)

8109  - -         Zirkonium und Waren daraus, einschließlich Abfälle

                  und Schrott:

       10         - Zirkonium, unverarbeitet; Abfälle und Schrott;

                    Pulver:

           ex 10  metallische Treibmittel mit Partikelgrößen von

                  weniger als 500 Mikrometer (kugelförmig, als Staub,

                  Flitter oder gemahlen), mit einem Gehalt von

                  mindestens 97 Gewichtsprozent Zirkon

8411  - -         Turbo-Strahltriebwerke, Turbo-Propellertriebwerke

                  und andere Gasturbinen:

       10         - Turbo-Strahltriebwerke:

           ex 10  Turbo-Strahltriebwerke, konstruiert und ausgerüstet

                  für militärische Flugkörper, militärische Flugzeuge

                  oder militärische Hubschrauber

8412  - -         Andere Motoren und Kraftmaschinen:

       10         - Strahltriebwerke, ausgenommen Turbo-

                    Strahltriebwerke:

           ex 10  Triebwerke für Raketen oder militärische Flugkörper

8444   00         Düsenspinnmaschinen und Maschinen zum Verstrecken,

                  Texturieren oder Schneiden von Chemiefasern:

            ex 00 1. Ausrüstungen für die Umwandlung von

                     Polymerfasern, einschließlich besonderer

                     Einrichtungen zum Strecken der Fasern während

                     des Warmaushärtens

                  2. Ausrüstungen für das Aufdampfen von Elementen

                     bzw. Verbindungen auf erhitzte fadenähnliche

                     Substrate

8447  - -         Maschinen zur Herstellung von Wirk- oder

                  Strickwaren, Nähgewirken, Gimpen, Tüllen, Spitzen,

                  Strickereien, Posamentierwaren, Flechtwaren oder

                  Netzwaren sowie Tuftingmaschinen:

       90         - andere:

           ex 90  Fadenwickelmaschinen, deren Bewegungen für die

                  Positionierung, Umhüllung und Wickelung der Fasern

                  in drei oder mehr Achsen koordiniert und

                  programmiert werden, die besonders konstruiert sind

                  für die Fertigung von Verbundkonstruktionen bzw.

                  Laminaten aus faserigen oder fadenähnlichen

                  Materialien

8479  - -         Maschinen, Apparate und mechanische Geräte mit

                  eigener Funktion, in diesem Kapitel anderweitig

                  weder genannt noch inbegriffen:

       (80)       - andere Maschinen, Apparate und Geräte

        89        - - sonstige:

                  3.Überschall-Windkanäle

8802  - -         Andere Luftfahrzeuge (zB Hubschrauber, Flugzeuge);

                  Raumfahrzeuge (einschließlich Satelliten) und ihre

                  Träger für den Raumstart:

       50         - Raumfahrzeuge (einschließlich Satelliten) und

                    ihre Träger für den Raumstart

8803  - -         Teile von Waren der Nummer 8801 oder 8802:

           ex - - Teile von Waren der Unternummer 8802 50

Gesetzesnummer

10007038

Dokumentnummer

NOR12076800

Alte Dokumentnummer

N5199011468H