Rechtstracker.at

§ 3

Fassungen
07.04.1990 bis 26.02.1992 — BGBl. Nr. 191/1990 (Stammfassung)
InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung
§ 307.04.199026.02.1992 BGBl. Nr. 191/1990 (Stammfassung) · aufgehoben durch BGBl. Nr. 107/1992

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Deckungsstockverzeichnis-Verordnung 1990

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 191 aus 1990, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Nr. 107 aus 1992,

Typ

V

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph 3

Inkrafttretensdatum

07.04.1990BGBl. Nr. 191/1990

Außerkrafttretensdatum

26.02.1992aufgehoben durch BGBl. Nr. 107/1992

Index

57/01 Versicherungsaufsicht

Text

Paragraph 3, (1) In die Deckungsstockverzeichnisse sind die Vermögenswerte einzeln mit folgenden Mindestangaben einzutragen:

A. Schuldverschreibungen:

  1. Ziffer eins
    Bezeichnung des Vermögenswertes
  2. Ziffer 2
    Wertpapier-Kenn-Nummer
  3. Ziffer 3
    Verwahrungsort
  4. Ziffer 4
    Nominale am Beginn des Geschäftsjahres in der jeweiligen Währung
  5. Ziffer 5
    Nominale des Zu- und/oder Abganges in der jeweiligen Währung
  6. Ziffer 6
    Datum der Eintragung des Zu- und/oder Abganges
  7. Ziffer 7
    Nominale am Ende des Geschäftsjahres in der jeweiligen Währung
  8. Ziffer 8
    Anschaffungskurs
  9. Ziffer 9
    Bilanzkurs am Ende des Geschäftsjahres
  10. Ziffer 10
    Börsenkurs am Ende des Geschäftsjahres
  11. Ziffer 11
    Umrechnungskurs am Ende des Geschäftsjahres
  12. Ziffer 12
    Anschaffungswert in Schilling der am Ende des Geschäftsjahres vorhandenen Nominale
  13. Ziffer 13
    Bilanzwert am Ende des Geschäftsjahres in Schilling
  14. Ziffer 14
    Börsenwert am Ende des Geschäftsjahres in Schilling
  15. Ziffer 15
    vom Bilanzwert abweichender Anrechnungswert gemäß Paragraph 77, Absatz 7, VAG in Schilling
  16. Ziffer 16
    anteilige Zinsen im Sinn des Paragraph 77, Absatz 7, VAG in Schilling

B. Darlehen:

  1. Ziffer eins
    Bezeichnung des Vermögenswertes
  2. Ziffer 2
    Art und genaue Bezeichnung der Besicherung
  3. Ziffer 3
    Zinssatz am Ende des Geschäftsjahres
  4. Ziffer 4
    Bilanzwert am Beginn des Geschäftsjahres in Schilling
  5. Ziffer 5
    Buchwert des Zu- und/oder Abganges (Abschreibungen)
  6. Ziffer 6
    Datum der Eintragung des Zu- und/oder Abganges (Abschreibungen)
  7. Ziffer 7
    Bilanzwert am Ende des Geschäftsjahres in Schilling
  8. Ziffer 8
    Disagio in Schilling
  9. Ziffer 9
    anteilige Zinsen im Sinn des Paragraph 77, Absatz 7, VAG in Schilling

C. Aktien, verbriefte Genußrechte von Kapitalgesellschaften und Wertpapiere über Partizipations- und Ergänzungskapital:

  1. Ziffer eins
    Bezeichnung des Vermögenswertes
  2. Ziffer 2
    Wertpapier-Kenn-Nummer
  3. Ziffer 3
    Verwahrungsort
  4. Ziffer 4
    Nominale oder Stücke in der jeweiligen Währung am Beginn des Geschäftsjahres
  5. Ziffer 5
    Nominale oder Stücke in der jeweiligen Währung des Zu- und/oder Abganges
  6. Ziffer 6
    Datum der Eintragung des Zu- und/oder Abganges
  7. Ziffer 7
    Nominale oder Stücke in der jeweiligen Währung am Ende des Geschäftsjahres
  8. Ziffer 8
    Anschaffungskurs
  9. Ziffer 9
    Bilanzkurs am Ende des Geschäftsjahres
  10. Ziffer 10
    Börsenkurs am Ende des Geschäftsjahres
  11. Ziffer 11
    Umrechnungskurs am Ende des Geschäftsjahres
  12. Ziffer 12
    Anschaffungswert in Schilling der am Ende des Geschäftsjahres vorhandenen Nominale oder Stücke
  13. Ziffer 13
    Bilanzwert am Ende des Geschäftsjahres in Schilling
  14. Ziffer 14
    Börsenwert am Ende des Geschäftsjahres in Schilling
  15. Ziffer 15
    vom Bilanzwert abweichender Anrechnungswert gemäß Paragraph 77, Absatz 7, VAG in Schilling

D. Investmentzertifikate:

  1. Ziffer eins
    Bezeichnung des Vermögenswertes
  2. Ziffer 2
    Wertpapier-Kenn-Nummer
  3. Ziffer 3
    Verwahrungsort
  4. Ziffer 4
    Anteile am Beginn des Geschäftsjahres
  5. Ziffer 5
    Bilanzwert am Beginn des Geschäftsjahres in Schilling
  6. Ziffer 6
    Anteile des Zu- und/oder Abganges
  7. Ziffer 7
    Datum der Eintragung des Zu- und/oder Abganges
  8. Ziffer 8
    Anteile am Ende des Geschäftsjahres
  9. Ziffer 9
    Anschaffungskurs
  10. Ziffer 10
    Bilanzkurs am Ende des Geschäftsjahres
  11. Ziffer 11
    Börsenkurs bzw. errechneter Wert je Anteil am Ende des Geschäftsjahres
  12. Ziffer 12
    Umrechnungskurs am Ende des Geschäftsjahres
  13. Ziffer 13
    Anschaffungswert in Schilling der am Ende des Geschäftsjahres vorhandenen Anteile
  14. Ziffer 14
    Bilanzwert am Ende des Geschäftsjahres in Schilling
  15. Ziffer 15
    Börsenwert bzw. errechneter Wert am Ende des Geschäftsjahres in Schilling
  16. Ziffer 16
    vom Bilanzwert abweichender Anrechnungswert gemäß Paragraph 77, Absatz 7, VAG in Schilling

E. Liegenschaften und liegenschaftsgleiche Rechte:

  1. Ziffer eins
    Bezeichnung des Vermögenswertes (Gerichtsbezirk, Katastralgemeinde, Einlagezahl und Anschrift)
  2. Ziffer 2
    Bilanzwert am Beginn des Geschäftsjahres in Schilling
  3. Ziffer 3
    Datum der Eintragung des Zu- und/oder Abganges (Abschreibungen)
  4. Ziffer 4
    Bilanzwert am Ende des Geschäftsjahres in Schilling
  5. Ziffer 5
    auf Liegenschaften lastende Hypothekarschulden in Schilling

F. Guthaben bei Banken:

  1. Ziffer eins
    Bezeichnung des Vermögenswertes (Name und Sitz der Bank)
  2. Ziffer 2
    Bankkonto-Nummer
  3. Ziffer 3
    Verwahrungsort der Einlagebücher
  4. Ziffer 4
    Bilanzwert (Kontostand) am Beginn des Geschäftsjahres in Schilling
  5. Ziffer 5
    Datum der Widmung und Aufhebung der Widmung des Kontos
  6. Ziffer 6
    Bilanzwert (Kontostand) am Ende des Geschäftsjahres in Schilling

G. sonstige Vermögenswerte:

  1. Ziffer eins
    Bezeichnung des Vermögenswertes
  2. Ziffer 2
    Bilanzwert am Beginn des Geschäftsjahres in Schilling
  3. Ziffer 3
    Buchwert des Zu- und/oder Abganges (Abschreibungen) in Schilling
  4. Ziffer 4
    Datum der Eintragung des Zu- und/oder Abganges (Abschreibungen)
  5. Ziffer 5
    Bilanzwert am Ende des Geschäftsjahres in Schilling
  1. Absatz 2,Bankguthaben werden dem Deckungsstock gewidmet, indem das Bankkonto in das Deckungsstockverzeichnis eingetragen wird. Dem Deckungsstock gewidmete Bankguthaben gehören mit dem jeweiligen Kontostand zum Deckungsstock.
  2. Absatz 3,Rundungen gegenüber Bilanzwerten dürfen nicht vorgenommen werden.
  3. Absatz 4,In den einzelnen Deckungsstockverzeichnissen sind die Bilanzwerte am Ende des Geschäftsjahres in Schilling (Absatz eins, Punkte A 13., B 7., C 13., D 14., E 4., F 6. und G 5.), die Disagiobeträge in Schilling (Absatz eins, Punkt B 8.), die Börsenwerte am Ende des Geschäftsjahres in Schilling (Absatz eins, Punkte A 14., C 14. und D 15.), die vom Bilanzwert abweichenden Anrechnungswerte gemäß Paragraph 77, Absatz 7, VAG (Absatz eins, Punkte A 15., C 15. und D 16.) und die anteiligen Zinsen im Sinn des Paragraph 77, Absatz 7, VAG in Schilling (Absatz eins, Punkte A 16. und B 9.) zu addieren.
  4. Absatz 5,Die Anführung der Anschaffungskurse (Absatz eins, Punkte A 8., C 8. und D 9.) und der Anschaffungswerte in Schilling am Ende des Geschäftsjahres (Absatz eins, Punkte A 12., C 12. und D 13.) kann entfallen, wenn die Bewertung nach den Grundsätzen des Paragraph 2, Absatz 2, der Verordnung über die Rechnungslegung von Unternehmen der Vertragsversicherung, Bundesgesetzblatt Nr. 655 aus 1978,, in der jeweils geltenden Fassung erfolgt und der Bilanzwert in keinem Geschäftsjahr höher war als im jeweils vorangegangenen.
  5. Absatz 6,Die Anführung des Datums der Eintragung des Zu- und/oder Abganges (Absatz eins, Punkte A 6., B 6., C 6., D 7., E 3. und G 4.) und des Datums der Widmung und Aufhebung der Widmung des Kontos (Absatz eins, Punkte F 5.) kann entfallen, sofern diese Daten auf den gesondert bezeichneten Deckungsstockkonten der Buchhaltung erfaßt werden.

Schlagworte

Partizipationskapital

Gesetzesnummer

10007043

Dokumentnummer

NOR12076830

Alte Dokumentnummer

N5199011669J