Norm Delegierung von Befugnissen einer elektrischen Leitungsanlage an den LH von Burgenland und an den LH von Niederösterreich× ▾ ‹›Gliederung Delegierung von Befugnissen einer elektrischen Leitungsanlage an den LH von Burgenland und an den LH von Niederösterreich Fassungen (Gesetz) ab 13.06.1990 — BGBl. Nr. 291/1990 (Stammfassung)▾ InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung heute13.06.1990 BGBl. Nr. 291/1990 (Stammfassung) Stand am Anzeigen Gliederung Fassung vom 13.06.1990 — Überschriften aus den RIS-Dokumenten der §§ alle zuklappenArt. 1