Rechtstracker.at

Anl. 2

Fassungen
01.10.1990 bis 30.09.1991 — BGBl. Nr. 591/1990 (Stammfassung)
InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung
Anl. 201.10.199030.09.1991 BGBl. Nr. 591/1990 (Stammfassung) · aufgehoben

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Warenaustausch - zw. Tirol, Vorarlberg und Trentino-Südtirol (P)

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 591 aus 1990,

Typ

Vertrag – Italien

Paragraph/Artikel/Anlage

Anlage 2

Inkrafttretensdatum

01.10.1990BGBl. Nr. 591/1990

Außerkrafttretensdatum

30.09.1991

Index

59/10 Handelsabkommen

Text

Der Vorsitzende der italienischen Delegation

an den Vorsitzenden der österreichischen Delegation.

Seefeld in Tirol, 31. Mai 1990

Herr Vorsitzender!

Im Verlauf der heute beendeten XLI. Tagung der Gemischten Kommission sind die beiden Delegationen wie folgt übereingekommen:

In dem Bestreben, die Entwicklung des Warenaustausches zwischen den beiden begünstigten Zonen weiter zu erleichtern, werden die für die Verwaltung der Kontingente zuständigen italienischen und österreichischen Zollbehörden ermächtigt, für die Zeit vom 1. Juni bis 30. September 1990 zusätzlich die zollfreie Einfuhr der unten angeführten Waren in der Höhe der bei jeder Position angegebenen Beträge zuzulassen.

Die Gesamthöhe dieses zusätzlichen Warenaustausches, die auf jeder Seite 455 Mio. Lire beträgt, entspricht vier Zwölfteln der Erhöhung, die der Plafond nachstehender Waren in den Warenlisten B, die dem am heutigen Tag unterzeichneten Protokoll angeschlossen sind, gegenüber ihrem Plafond in den am 22. Juni 1989 in Riva del Garda vereinbarten Listen B erfahren hat.

AUSFUHR AUS TRENTINO-SÜDTIROL NACH TIROL UND VORARLBERG

Liste B

                                                    Kontingent

Pos.                                                        Wert in

Nr.        Ware                                    Menge   Mio. Lire

0001   Kalbfleisch...........................         7 t

0003   Schweinefleisch.......................         7 t

0017   Konfitüren, Gelees und Marmeladen,

       Fruchtmus und Fruchtpasten,

       eingekocht, auch mit Zuckerzusatz;

       Früchte in anderer Weise zubereitet

       oder haltbar gemacht, auch mit Zusatz

       von Zucker oder Alkohol; Fruchteis-

       kremen und -pasten; kandierte

       Früchte und kandierte Fruchtschalen...       133 t

0019   Fruchtsäfte (inbegriffen Traubensaft),

       Gemüsesäfte, auch mit Zuckerzusatz;

       jedoch weder gegoren noch mit einem

       Zusatz von Alkohol; Fruchtkonzentrate;

       einschlägiges Aroma; Fruchtsaft

       oder Gemüsesaftgetränke und Getränke

       aus aromatischen Kräutern ohne Zusatz

       von Alkohol, einschließlich jener mit

       einem über dem natürlichen Prozentsatz

       liegenden Wassergehalt................       333 t

     AUSFUHR AUS TIROL UND VORARLBERG NACH TRENTINO-SÜDTIROL

                           Liste B

                                                    Kontingent

Pos.                                                        Wert in

Nr.               Ware                           Menge     Mio. Lire

0002   Schlachtrinder........................     75 Stk.   (110)

0007   Schweinefleisch.......................     13 t

0017   Brot, gewöhnliche und feine

       Backwaren.............................     10 t

0021   Fruchtsirup aus Himbeeren,

       Preiselbeeren, Heidelbeeren oder

       Johannisbeeren; Fruchtsäfte,

       Fruchtsaftgetränke, Fruchtsaft-

       konzentrate, Fruchtkonzentrate........    107 t

0022   Marmelade, auch in Kleinpackungen.....      7 t

Auf die vorstehend angeführten Kontingente werden die Bestimmungen des Artikels 3 des heute unterzeichneten Protokolls angewendet.

Ich bitte, Herr Vorsitzender, mir das Einverständnis Ihrer Regierung mit Vorstehendem zu bestätigen.

Genehmigen Sie, Herr Vorsitzender, die Versicherung meiner

ausgezeichneten Hochachtung

Botschafter M. CASILLI D'ARAGONA

Der Vorsitzende der österreichischen Delegation

an den Vorsitzenden der italienischen Delegation.

Seefeld in Tirol, 31. Mai 1990

Herr Vorsitzender!

Ich beehre mich, den Empfang Ihres Schreibens vom heutigen Tage zu bestätigen, welches folgendermaßen lautet: Anmerkung, es folgt der Text des Schreibens des Vorsitzenden der italienischen Delegation)

Ich beehre mich, Ihnen das Einverständnis meiner Regierung mit Vorstehendem mitzuteilen.

Genehmigen Sie, Herr Vorsitzender, die Versicherung meiner ausgezeichneten Hochachtung.

Mag. DDDr. ALFRED PSCHORN

Gesetzesnummer

10007058

Dokumentnummer

NOR12076970

Alte Dokumentnummer

N5199011964H