Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Erlassung der Prüfungsordnung für die Lehrabschlußprüfung im Lehrberuf Denkmal-, Fassaden- und Gebäudereiniger
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 348/1990 aufgehoben durch BGBl. II Nr. 126/2015Bundesgesetzblatt Nr. 348 aus 1990, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 126 aus 2015,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 5Paragraph 5
Index
50/04 Berufsausbildung
Text
Wirtschaftsrechnen
§ 5.Paragraph 5,
(1)Absatz eins,Das Wirtschaftsrechnen hat eine einfache Kalkulation einer Reinigung nach Angabe zu umfassen.
(2)Absatz 2,Das Verwenden von Rechenbehelfen ist zulässig.
(3)Absatz 3,Die Aufgabe ist so zu stellen, daß sie in der Regel in 30 Minuten durchgeführt werden kann.
(4)Absatz 4,Das Wirtschaftsrechnen ist nach 40 Minuten zu beenden.
Zuletzt aktualisiert am
01.06.2026
Dokumentnummer
NOR12077049
Alte Dokumentnummer
N5199012233J