Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Erlassung der Prüfungsordnung für die Lehrabschlußprüfung im Lehrberuf Denkmal-, Fassaden- und Gebäudereiniger
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 348/1990 aufgehoben durch BGBl. II Nr. 126/2015Bundesgesetzblatt Nr. 348 aus 1990, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 126 aus 2015,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 9Paragraph 9
Index
50/04 Berufsausbildung
Text
Schlußbestimmungen
§ 9.Paragraph 9,
Auf die Durchführung der Lehrabschlußprüfung im Lehrberuf Denkmal-, Fassaden- und Gebäudereiniger ist im übrigen die Verordnung BGBl. Nr. 170/1974 in geltender Fassung anzuwenden. Auf die Durchführung der Lehrabschlußprüfung im Lehrberuf Denkmal-, Fassaden- und Gebäudereiniger ist im übrigen die Verordnung Bundesgesetzblatt Nr. 170 aus 1974, in geltender Fassung anzuwenden.
Zuletzt aktualisiert am
01.06.2026
Dokumentnummer
NOR12077053
Alte Dokumentnummer
N5199012237J