Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Standesregeln für Bestatter
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 247/1990 aufgehoben durch BGBl. II Nr. 476/2004Bundesgesetzblatt Nr. 247 aus 1990, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 476 aus 2004,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 12Paragraph 12
Index
50/01 Gewerbeordnung
Text
Betriebsvorschriften
§ 12. (1) Die Betriebsausstattung hat jenen Anforderungen zu entsprechen, die üblicherweise an den Bestatter gestellt werden und die eine standesgemäße Berufsausübung gewährleisten.Paragraph 12, (1) Die Betriebsausstattung hat jenen Anforderungen zu entsprechen, die üblicherweise an den Bestatter gestellt werden und die eine standesgemäße Berufsausübung gewährleisten.
(2)Absatz 2,Der Bestatter hat insbesondere
mindestens ein Fahrzeug, das ausschließlich der Vornahme von Totentransporten dient, zu halten; ein solches Fahrzeug darf nur für Totentransporte verwendet werden,
über geeignete Räumlichkeiten für den Kundenverkehr zu verfügen,
über ein eigenes Lager an Bestattungsbehelfen (Särge, Einbettungen, Urnen, Metalleinsätze u. dgl.), das mindestens 10 vH des durchschnittlichen Jahresbedarfes beinhaltet, zu verfügen,
einen dem Geschäftsumfang entsprechenden Bestand an Sanitätssärgen - mindestens jedoch zwei - bereitzuhalten,
erforderliche Schutzbekleidung und notwendige Utensilien für das Versorgen des Verstorbenen bereitzuhalten,
die Gegenstände, die die Erfüllung jener Leistungen ermöglichen, die in der jeweiligen auf Grund des § 239 Abs. 1 GewO 1973 erlassenen Verordnung angeführt sind, bereitzuhalten,die Gegenstände, die die Erfüllung jener Leistungen ermöglichen, die in der jeweiligen auf Grund des Paragraph 239, Absatz eins, GewO 1973 erlassenen Verordnung angeführt sind, bereitzuhalten,
die unverzügliche Abholung von Verstorbenen sicherzustellen, indem er hiefür entweder selbst jederzeit erreichbar ist oder für seine Vertretung durch einen anderen Bestatter sorgt,
über das erforderliche geschulte Personal für die Entgegennahme von Bestattungsaufträgen sowie für die Durchführung von Bestattungen und Totentransporten zu verfügen.
Dokumentnummer
NOR12077110
Alte Dokumentnummer
N5199012626J