Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Schrottlenkung - Festlegung von Globalquoten für 1991
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 711/1990Bundesgesetzblatt Nr. 711 aus 1990,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 1Paragraph eins
Index
55 Wirtschaftslenkung
Beachte
Zwar nicht formell aufgehoben, aber durch Wegfall der gesetzlichen
Grundlage gegenstandslos.
Text
§ 1. Der im Inland anfallende unlegierte Eisenschrott wird im Jahre 1991 zwischen der Gruppe der Unternehmen, die Eisen oder Stahl erzeugen, und der Gruppe der Unternehmen der Gießereiindustrie mit einem Jahreszukaufsbedarf über 2000 t im Verhältnis von 85,2 zu 14,8 aufgeteilt. Paragraph eins, Der im Inland anfallende unlegierte Eisenschrott wird im Jahre 1991 zwischen der Gruppe der Unternehmen, die Eisen oder Stahl erzeugen, und der Gruppe der Unternehmen der Gießereiindustrie mit einem Jahreszukaufsbedarf über 2000 t im Verhältnis von 85,2 zu 14,8 aufgeteilt.
Dokumentnummer
NOR12077198
Alte Dokumentnummer
N5199013571J