Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Festlegung eines Warenkontingentes in der Einfuhr
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 765/1990Bundesgesetzblatt Nr. 765 aus 1990,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 2Paragraph 2
Index
54/02 Außenhandelsgesetz
Text
§ 2. (1) Die Verteilung des Kontingents erfolgt nach den Bewilligungsgrundsätzen des Außenhandelsgesetzes 1984. Das Kontingent wird auf der Grundlage aller nach dem 15. Jänner 1991 eingelangten und am 31. Jänner 1991 vorliegenden Anträge, soweit diese ordnungsgemäß und vollständig sind, verteilt.Paragraph 2, (1) Die Verteilung des Kontingents erfolgt nach den Bewilligungsgrundsätzen des Außenhandelsgesetzes 1984. Das Kontingent wird auf der Grundlage aller nach dem 15. Jänner 1991 eingelangten und am 31. Jänner 1991 vorliegenden Anträge, soweit diese ordnungsgemäß und vollständig sind, verteilt.
(2)Absatz 2,Über Antrag sind Einfuhrbewilligungen für 90 vH des Kontingents Antragstellern, die in der Zeit vom 1. Jänner bis 31. Dezember 1990 nachweislich Einfuhren der im § 1 genannten Waren getätigt haben, zu erteilen. Der Nachweis der Einfuhren hat durch Vorlage der zollamtlichen Bestätigung (Anmeldung) und Rechnung zu erfolgen.Über Antrag sind Einfuhrbewilligungen für 90 vH des Kontingents Antragstellern, die in der Zeit vom 1. Jänner bis 31. Dezember 1990 nachweislich Einfuhren der im Paragraph eins, genannten Waren getätigt haben, zu erteilen. Der Nachweis der Einfuhren hat durch Vorlage der zollamtlichen Bestätigung (Anmeldung) und Rechnung zu erfolgen.
(3)Absatz 3,10 vH des Kontingents wird auf der Grundlage aller am 31. Jänner 1991 vorliegenden Anträge jener Antragsteller verteilt, die in der Zeit vom 1. Jänner bis 31. Dezember 1990 keine Einfuhren der im § 1 genannten Waren getätigt haben.10 vH des Kontingents wird auf der Grundlage aller am 31. Jänner 1991 vorliegenden Anträge jener Antragsteller verteilt, die in der Zeit vom 1. Jänner bis 31. Dezember 1990 keine Einfuhren der im Paragraph eins, genannten Waren getätigt haben.
Dokumentnummer
NOR12077244
Alte Dokumentnummer
N5199013736J