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Art. 5

Fassungen
01.01.1993 bis 31.05.2021 — BGBl. Nr. 513/1991 (Stammfassung)
InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung
Art. 501.01.199331.05.2021 BGBl. Nr. 513/1991 (Stammfassung) · aufgehoben durch BGBl. III Nr. 70/2021

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Förderung und Schutz von Investitionen (Slowakei)

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 513 aus 1991, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 70 aus 2021,

Typ

Vertrag - Slowakei

Paragraph/Artikel/Anlage

Artikel 5

Inkrafttretensdatum

01.01.1993BGBl. Nr. 513/1991

Außerkrafttretensdatum

31.05.2021aufgehoben durch BGBl. III Nr. 70/2021

Index

59/09 Wirtschaftliche und industrielle Zusammenarbeit, Investitionen

Beachte

Die Bezeichnungen „Slowakische Republik“ bzw. „slowakisch“ treten an die Stelle der Bezeichnungen „Tschechoslowakische Republik“, „Tschechoslowakische Sozialistische Republik“, „CSSR“, „Tschechische und Slowakische Föderative Republik“ oder „CSFR“ bzw. „tschechoslowakisch“.

Text

Artikel 5

Überweisungen

  1. Absatz eins,Jede Vertragspartei gewährleistet den Investoren der anderen Vertragspartei ohne Verzögerung den freien Transfer in frei konvertierbarer Währung der im Zusammenhang mit einer Investition stehenden Zahlungen, insbesondere
    1. Litera a
      des Kapitals und zusätzlicher Beträge zur Aufrechterhaltung oder Erweiterung der Investition, einschließlich ihrer Verwaltung;
    2. Litera b
      der Erträge;
    3. Litera c
      der Rückzahlung von Darlehen;
    4. Litera d
      des Erlöses im Falle vollständiger oder teilweiser Liquidation oder Veräußerung der Investition;
    5. Litera e
      einer Entschädigung gemäß Artikel 4 Absatz 1 dieses Abkommens.
  2. Absatz 2,Die Überweisungen gemäß diesem Artikel erfolgen zu den offiziellen Wechselkursen im Hoheitsgebiet der Vertragspartei, die am Tage der Überweisung gelten. Die Bankgebühren werden gerecht und angemessen sein.

Zuletzt aktualisiert am

19.05.2021

Gesetzesnummer

10007109

Dokumentnummer

NOR12077335

Alte Dokumentnummer

N5199110080D