Rechtstracker.at

Anl. 2

Fassungen
01.09.1991 bis 31.12.2004 — BGBl. Nr. 132/1991 (Stammfassung)
InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung
Anl. 201.09.199131.12.2004 BGBl. Nr. 132/1991 (Stammfassung) · aufgehoben

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Schutz von Tieren gegen Quälereien und artgemäßes Halten von Tieren

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 132 aus 1991,

Typ

römisch fünf

Paragraph/Artikel/Anlage

Anlage 2

Inkrafttretensdatum

01.09.1991BGBl. Nr. 132/1991

Außerkrafttretensdatum

31.12.2004

Index

50/01 Gewerbeordnung

Beachte

Mit dem Wegfall der gesetzlichen Grundlage außer Kraft getreten vergleiche Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 118 aus 2004,).

Text

Anlage 2 (Paragraph 4, Absatz 2, Litera c,) Lehrgang über Tierhaltung

Ziffer eins Der Lehrgang ist am Wirtschaftsförderungsinstitut einer Kammer der gewerblichen Wirtschaft oder an einer vergleichbaren sonstigen nichtschulischen berufsbildenden Einrichtung zu absolvieren.

Ziffer 2 Der Lehrgang hat sich jedenfalls auf folgende Gegenstände mit der für den jeweiligen Gegenstand angegebenen Mindestzahl an Lehrstunden zu – erstrecken:

Gegenstand

Mindestzahl der Lehrstunden

Hundehaltung einschließlich Ernährung ................

4

Katzenhaltung einschließlich Ernährung................

4

Kleintierhaltung einschließlich Ernährung.............

8

Vogelhaltung einschließlich Ernährung..................

4

Haltung von Zierfischen.........................................

3

Aquaristik und Fischfutter.....................................

6

Wasserpflanzen.....................................................

2

Rechtskunde (einschlägige Bestimmungen des Tierschutz-, Artenschutz- und Gewerberechts, Grundzüge des Tierseuchenrechts)......................

4

 

 

Ziffer 3 Die Gesamtzahl der Lehrstunden des Lehrganges hat mindestens 35 zu betragen.

Schlagworte

Tierschutzrecht, Artenschutzrecht

Zuletzt aktualisiert am

03.05.2018

Gesetzesnummer

10007111

Dokumentnummer

NOR12077349

Alte Dokumentnummer

N5199110115X