Kurztitel
Bestimmung des Trassenverlaufes der Umfahrung Lambach im Zuge der Hochleistungsstrecke St. Pölten–Attnang/Puchheim
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 95/1991 aufgehoben durch BGBl. II Nr. 367/2000Bundesgesetzblatt Nr. 95 aus 1991, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 367 aus 2000,
Text
Der Trassenverlauf der Umfahrung Lambach im Zuge der Hochleistungsstrecke St. Pölten-Attnang/Pucheim im Bereich der Gemeinden Edt bei Lambach und Lambach wird wie folgt bestimmt:
Die neu herzustellende Trasse beginnt bei km 224,3 und endet bei km 228,2 der ÖBB-Strecke Wien-Salzburg.
Der Geländestreifen gemäß § 3 Abs. 2 leg. cit. für den Verlauf der neu herzustellenden Trasse, der auch das Hochleistungsstrecken-Baugebiet gemäß § 5 Abs. 1 leg. cit. darstellt, ist aus den beim Bundesministerium für öffentliche Wirtschaft und Verkehr, beim Amt der Oberösterreichischen Landesregierung sowie bei den Gemeinden Edt bei Lambach und Lambach aufliegenden Planunterlagen (Plannummer 8015 a) zu ersehen.Der Geländestreifen gemäß Paragraph 3, Absatz 2, leg. cit. für den Verlauf der neu herzustellenden Trasse, der auch das Hochleistungsstrecken-Baugebiet gemäß Paragraph 5, Absatz eins, leg. cit. darstellt, ist aus den beim Bundesministerium für öffentliche Wirtschaft und Verkehr, beim Amt der Oberösterreichischen Landesregierung sowie bei den Gemeinden Edt bei Lambach und Lambach aufliegenden Planunterlagen (Plannummer 8015 a) zu ersehen.