Kurztitel
Bestimmung des Trassenverlaufes der Hochleistungsstrecke Traun–Marchtrenk
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 96/1991 aufgehoben durch BGBl. II Nr. 367/2000Bundesgesetzblatt Nr. 96 aus 1991, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 367 aus 2000,
Text
Der Trassenverlauf der Hochleistungsstrecke Traun-Marchtrenk wird im Bereich der Gemeinden Traun, Hörsching und Marchtrenk wie folgt bestimmt:
Die neu herzustellende Trasse beginnt bei km 9,1 / 8,6 der ÖBB-Strecke Linz-Selzthal und endet bei km 205,3 der ÖBB-Strecke Wien-Salzburg.
Der Geländestreifen gemäß § 3 Abs. 2 leg. cit. für den Verlauf der neu herzustellenden Trasse, der auch das Hochleistungsstrecken-Baugebiet gemäß § 5 Abs. 1 leg. cit. darstellt, ist aus den beim Bundesministerium für öffentliche Wirtschaft und Verkehr, beim Amt der Oberösterreichischen Landesregierung sowie bei den Gemeinden Traun, Hörsching und Marchtrenk aufliegenden Planunterlagen (Plannummer U-901 bis U-907) zu ersehen.Der Geländestreifen gemäß Paragraph 3, Absatz 2, leg. cit. für den Verlauf der neu herzustellenden Trasse, der auch das Hochleistungsstrecken-Baugebiet gemäß Paragraph 5, Absatz eins, leg. cit. darstellt, ist aus den beim Bundesministerium für öffentliche Wirtschaft und Verkehr, beim Amt der Oberösterreichischen Landesregierung sowie bei den Gemeinden Traun, Hörsching und Marchtrenk aufliegenden Planunterlagen (Plannummer U-901 bis U-907) zu ersehen.