Rechtstracker.at

Anl. 2

Fassungen
01.10.1991 bis 30.09.1992 — BGBl. Nr. 424/1991 (Stammfassung)
InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung
Anl. 201.10.199130.09.1992 BGBl. Nr. 424/1991 (Stammfassung) · aufgehoben

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Warenaustausch zw. Tirol, Vorarlberg und Trentino-Südtirol

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 424 aus 1991,

Typ

Vertrag – Italien

Paragraph/Artikel/Anlage

Anlage 2

Inkrafttretensdatum

01.10.1991BGBl. Nr. 424/1991

Außerkrafttretensdatum

30.09.1992

Index

59/01 EFTA

Text

Der Vorsitzende der österreichischen Delegation

an den Vorsitzenden der italienischen Delegation.

Brixen, 13. Juni 1991

Herr Vorsitzender!

Im Verlauf der heute beendeten XLII. Tagung der Gemischten Kommission sind die beiden Delegationen wie folgt übereingekommen:

In dem Bestreben, die Entwicklung des Warenaustausches zwischen den beiden begünstigten Zonen weiter zu erleichtern, werden die für die Verwaltung der Kontingente zuständigen italienischen und österreichischen Zollbehörden ermächtigt, für die Zeit vom 1. Juni bis 30. September 1991 zusätzlich die zollfreie Einfuhr der unten angeführten Waren in der Höhe der bei jeder Position angegebenen Beträge zuzulassen.

Die Gesamthöhe dieses zusätzlichen Warenaustausches, die auf jeder Seite 1 067 Mio. Lire beträgt, entspricht vier Zwölfteln der Erhöhung, die der Plafond nachstehender Waren in den Warenlisten B, die dem am heutigen Tag unterzeichneten Protokoll angeschlossen sind, gegenüber ihrem Plafond in den am 31. Mai 1990 in Seefeld in Tirol vereinbarten Listen B erfahren hat.

Anmerkung, Es folgen die Listen B, siehe Anlage 1)

Auf die vorstehend angeführten Kontingente werden die Bestimmungen des Artikels 3 des heute unterzeichneten Protokolls angewendet.

Ich bitte, Herr Vorsitzender, mir das Einverständnis Ihrer Regierung mit Vorstehendem zu bestätigen.

Genehmigen Sie, Herr Vorsitzender, die Versicherung meiner

ausgezeichneten Hochachtung.

Mag. DDDr. A. PSCHORN

Der Vorsitzende der italienischen Delegation

an den Vorsitzenden der österreichischen Delegation.

Brixen, 13. Juni 1991

Herr Vorsitzender!

Ich beehre mich, den Empfang Ihres Schreibens vom heutigen. Tage zu bestätigen, welches folgendermaßen lautet:

Anmerkung, es folgt der Text des Schreibens des Vorsitzenden der österreichischen Delegation)

Ich beehre mich, Ihnen das Einverständnis meiner Regierung mit Vorstehendem mitzuteilen. Genehmigen Sie, Herr Vorsitzender, die Versicherung meiner ausgezeichneten Hochachtung.

Botschafter Dr. GUGLIELMO FOLCHI

Gesetzesnummer

10007132

Dokumentnummer

NOR12077443

Alte Dokumentnummer

N5199111128L