Kurztitel
Warenaustausch zw. Tirol, Vorarlberg und Trentino-Südtirol
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 424/1991Bundesgesetzblatt Nr. 424 aus 1991,
Text
Der Vorsitzende der österreichischen Delegation
an den Vorsitzenden der italienischen Delegation.
Brixen, 13. Juni 1991
Herr Vorsitzender!
Im Verlauf der heute beendeten XLII. Tagung der Gemischten Kommission sind die beiden Delegationen wie folgt übereingekommen:
In dem Bestreben, die Entwicklung des Warenaustausches zwischen den beiden begünstigten Zonen weiter zu erleichtern, werden die für die Verwaltung der Kontingente zuständigen italienischen und österreichischen Zollbehörden ermächtigt, für die Zeit vom 1. Juni bis 30. September 1991 zusätzlich die zollfreie Einfuhr der unten angeführten Waren in der Höhe der bei jeder Position angegebenen Beträge zuzulassen.
Die Gesamthöhe dieses zusätzlichen Warenaustausches, die auf jeder Seite 1 067 Mio. Lire beträgt, entspricht vier Zwölfteln der Erhöhung, die der Plafond nachstehender Waren in den Warenlisten B, die dem am heutigen Tag unterzeichneten Protokoll angeschlossen sind, gegenüber ihrem Plafond in den am 31. Mai 1990 in Seefeld in Tirol vereinbarten Listen B erfahren hat.
(Anm.: Es folgen die Listen B, siehe Anlage 1)Anmerkung, Es folgen die Listen B, siehe Anlage 1)
Auf die vorstehend angeführten Kontingente werden die Bestimmungen des Artikels 3 des heute unterzeichneten Protokolls angewendet.
Ich bitte, Herr Vorsitzender, mir das Einverständnis Ihrer Regierung mit Vorstehendem zu bestätigen.
Genehmigen Sie, Herr Vorsitzender, die Versicherung meiner
ausgezeichneten Hochachtung.
Mag. DDDr. A. PSCHORN
Der Vorsitzende der italienischen Delegation
an den Vorsitzenden der österreichischen Delegation.
Brixen, 13. Juni 1991
Herr Vorsitzender!
Ich beehre mich, den Empfang Ihres Schreibens vom heutigen. Tage zu bestätigen, welches folgendermaßen lautet:
(Anm.: es folgt der Text des Schreibens des Vorsitzenden der österreichischen Delegation)Anmerkung, es folgt der Text des Schreibens des Vorsitzenden der österreichischen Delegation)
Ich beehre mich, Ihnen das Einverständnis meiner Regierung mit Vorstehendem mitzuteilen. Genehmigen Sie, Herr Vorsitzender, die Versicherung meiner ausgezeichneten Hochachtung.
Botschafter Dr. GUGLIELMO FOLCHI