Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Warenaustausch zw. Tirol, Vorarlberg und Trentino-Südtirol
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 424/1991Bundesgesetzblatt Nr. 424 aus 1991,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Art. 5Artikel 5
Text
Artikel 5
Die Gemischte Kommission hat die in gemeinsamer Sitzung der Landtage der Bundesländer Tirol und Vorarlberg, des Trentino und Südtirols am 21. Mai 1991 in Meran beschlossene Resolution über das Accordino, die diesem Protokoll als Beilage angeschlossen ist und die dieser Tage der Aufmerksamkeit der beiden Regierungen zugeführt werden wird, im Rahmen ihrer Zuständigkeit mit Interesse zur Kenntnis genommen. Die Gemischte Kommission wartet vorerst weitere Verfügungen beider Regierungen ab.
Dokumentnummer
NOR12077440
Alte Dokumentnummer
N5199111125L