Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Erlassung der Prüfungsordnung für die Lehrabschlußprüfung im Lehrberuf Waffen- und Munitionshändler
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 330/1991Bundesgesetzblatt Nr. 330 aus 1991,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 12Paragraph 12
Index
50/04 Berufsausbildung
Text
§ 12.Paragraph 12,
(1)Absatz eins,Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 1992 in Kraft.
(2)Absatz 2,Die Prüfungsordnung für die Lehrabschlußprüfung im Lehrberuf Waffen- und Munitionshändler, Verordnung BGBl. Nr. 21/1976, tritt – unbeschadet Abs. 3 – mit Ablauf des 31. Dezember 1991 außer Kraft.Die Prüfungsordnung für die Lehrabschlußprüfung im Lehrberuf Waffen- und Munitionshändler, Verordnung Bundesgesetzblatt Nr. 21 aus 1976,, tritt – unbeschadet Absatz 3, – mit Ablauf des 31. Dezember 1991 außer Kraft. (3)Absatz 3,Für Wiederholungsprüfungen von Lehrabschlußprüfungen, die gemäß der in Abs. 2 angeführten Prüfungsordnung abgehalten wurden, gilt weiterhin die in Abs. 2 angeführte Prüfungsordnung.Für Wiederholungsprüfungen von Lehrabschlußprüfungen, die gemäß der in Absatz 2, angeführten Prüfungsordnung abgehalten wurden, gilt weiterhin die in Absatz 2, angeführte Prüfungsordnung.
Zuletzt aktualisiert am
05.05.2026
Dokumentnummer
NOR12077936
Alte Dokumentnummer
N5199115910J