Kurztitel
Bestimmung des Trassenverlaufes der ÖBB-Strecke Innsbruck–Bludenz; km 67,740–km 71,356 (Zammer Tunnel)
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 473/1991 aufgehoben durch BGBl. II Nr. 204/2001Bundesgesetzblatt Nr. 473 aus 1991, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 204 aus 2001,
Text
Der Trassenverlauf der obbezeichneten Strecke wird im Bereich der Gemeinde Zams wie folgt bestimmt:
Die neu herzustellende Trasse beginnt bei km 67,740 und endet bei km 71,356 der ÖBB-Strecke Innsbruck-Bludenz.
Der Geländestreifen gemäß § 3 Abs. 2 leg. cit. für den Verlauf der neu herzustellenden Trasse, der auch das Hochleistungsstrecken-Baugebiet gemäß § 5 Abs. 1 leg. cit. darstellt, ist aus den beim Bundesministerium für öffentliche Wirtschaft und Verkehr, beim Amt der Tiroler Landesregierung sowie bei der Gemeinde Zams aufliegenden Planunterlagen (Plannummer P 270-73 und P 270-75) zu ersehen.Der Geländestreifen gemäß Paragraph 3, Absatz 2, leg. cit. für den Verlauf der neu herzustellenden Trasse, der auch das Hochleistungsstrecken-Baugebiet gemäß Paragraph 5, Absatz eins, leg. cit. darstellt, ist aus den beim Bundesministerium für öffentliche Wirtschaft und Verkehr, beim Amt der Tiroler Landesregierung sowie bei der Gemeinde Zams aufliegenden Planunterlagen (Plannummer P 270-73 und P 270-75) zu ersehen.