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§ 14 RLVVU

Fassungen
05.12.1992 bis 31.12.2015 — BGBl. Nr. 757/1992 (Stammfassung)
InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung
§ 1405.12.199231.12.2015 BGBl. Nr. 757/1992 (Stammfassung) · aufgehoben durch BGBl. I Nr. 34/2015

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Unternehmen der Vertragsversicherung - Rechnungslegung

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 757 aus 1992, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 34 aus 2015,

Typ

V

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph 14

Inkrafttretensdatum

05.12.1992BGBl. Nr. 757/1992

Außerkrafttretensdatum

31.12.2015aufgehoben durch BGBl. I Nr. 34/2015

Abkürzung

RLVVU

Index

57/01 Versicherungsaufsicht

Beachte

Zum Bezugszeitraum vergleiche Paragraph 22

Text

Abgegrenzte Prämien

Paragraph 14,

  1. Absatz eins,Die abgegrenzten Prämien entsprechen den verrechneten Prämien unter Berücksichtigung der Veränderung durch Prämienabgrenzung.
  2. Absatz 2,Die verrechneten Prämien im direkten Geschäft umfassen die vorgeschriebenen Prämien ohne Einbeziehung der Versicherungs- und Feuerschutzsteuer zuzüglich der Nebenleistungen der Versicherungsnehmer, vermindert um die im Geschäftsjahr stornierten Prämien. Kostenersätze, die von den Aufwendungen für den Versicherungsbetrieb abzusetzen sind, zählen nicht zu den Nebenleistungen der Versicherungsnehmer. Im indirekten Geschäft entsprechen die verrechneten Prämien den von den Vorversicherern zur Verrechnung mitgeteilten Prämien.
  3. Absatz 3,Im Mitversicherungsgeschäft entsprechen die verrechneten Prämien jedes Mitversicherers dem auf ihn entfallenden Prämienanteil.
  4. Absatz 4,Die Veränderung durch Prämienabgrenzung setzt sich aus der Veränderung der Prämienüberträge, des Aktivums für noch nicht verrechnete Prämien und der Stornorückstellung zusammen. Die Grundsätze für Kursänderungen und Portefeuilleveränderungen (Paragraphen 5 und 6) sind zu beachten.

Schlagworte

Versicherungssteuer

Zuletzt aktualisiert am

21.04.2015

Gesetzesnummer

10007202

Dokumentnummer

NOR12078262

Alte Dokumentnummer

N5199214933L