Rechtstracker.at

Anl. 1

Fassungen
01.06.1994 bis 09.03.1995 — · 3 Dokumente
InkrafttretenAußerkrafttretenFassungsvergleichKundmachung
Anl. 101.06.199409.03.1995 § → § · 3 Dokumente · aufgehoben durch BGBl. Nr. 172/1995
Anl. 101.01.199331.05.1994 BGBl. Nr. 848/1992 (Stammfassung) · 3 Dokumente

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Bewilligungspflicht der Ausfuhr; Überlassung von Waren im Zollausland

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 848 aus 1992, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Nr. 172 aus 1995,

Typ

V

Paragraph/Artikel/Anlage

Anlage eins

Inkrafttretensdatum

01.06.1994

Außerkrafttretensdatum

09.03.1995aufgehoben durch BGBl. Nr. 172/1995

Index

54/02 Außenhandelsgesetz

Text

                             6 - SENSOREN

---------------------------------------------------------------------

A. GERÄTE, BAUGRUPPEN UND BAUTEILE ---------------------------------

                                      ANMERKUNG:

                                      Die Nummern 6R01 bis 6R05

                                      erfassen Einrichtungen, die

                                      entwickelt sind für den

                                      Gebrauch in Raketensystemen der

                                      Nummer 9R01.

                                   ---------------------------------

6A01  Akustik:

a) Akustik-Systeme für die

   Seefahrt, Geräte oder speziell

   entwickelte Bauteile hierfür,

   wie folgt:

  1. aktive (Sende- oder

     Sende/Empfangs-)Systeme und

     Geräte oder speziell

     entwickelte Bauteile hierfür,

     wie folgt:

-----------------------------------

ANMERKUNG:

  Nummer 6A01.a.1 erfaßt keine

Echolote, die vertikal vom Apparat

nach unten arbeiten, keine

Abtastfunktion mit mehr als

+-10 Grad beinhalten und auf die

Messung von Wassertiefe, Entfernung

gesunkener oder auf dem Meeresgrund

begrabener Objekte, sowie auf

Fischfangzwecke beschränkt sind.

-----------------------------------

  a) Breitstrahl-

     Tiefenvermessungssysteme zur

     topographischen

     Meeresboden-Kartographie:

    1. entwickelt für:

      a) die Durchführung von

         Messungen unter einem

         Winkel von mehr als

         10 Grad von der

         Vertikalen; und

      b) die Messung von Tiefen von

         mehr als 600 m unter die

         Wasseroberfläche; und

    2. entwickelt für:

      a) Mehrstrahleinrichtungen

         mit Strahlen von weniger

         als 2 Grad; oder

      b) eine Datengenauigkeit

         besser als 0,5% der

         Wassertiefe bezogen auf

         Strahlbreite (Mittelwert

         aus den Einzelmessungen

         innerhalb der

         Strahlbreite);

  b) Objektsuch- oder

     Objektlokalisierungssysteme

     mit einem der folgenden

     Merkmale:

    1. einer Sendefrequenz unter

       10 kHz;

    2. einem Schalldruckpegel von

       mehr als 224 dB (Referenz

       1 myPa bei 1 m) für Geräte

       mit einem

       Betriebsfrequenzband

       zwischen 10 kHz und

       einschließlich 24 kHz;

    3. einem Schalldruckpegel von

       mehr als 235 dB (Referenz

       1 myPa bei 1 m) für Geräte

       mit einem

       Betriebsfrequenzband

       zwischen 24 kHz und 30 kHz;

    4. einer Bildung von Strahlen

       von weniger als 1 Grad

       entlang jeder Achse und mit

       einer Betriebsfrequenz von

       weniger als 100 kHz;

    5. entwickelt als

       druckbeständig - bei

       Normalbetrieb - in Tiefen

       von mehr als 1 000 m und

       Meßwandlern:

      a) mit dynamischer

         Druckkompensation; oder

      b) mit Meßwandlerelementen,

         die nicht aus

         Bleizirkonat-Titanat

         bestehen; oder

    6. entwickelt zur

       Abstandsmessung zu Objekten

       von mehr als 5 120 m;

  c) akustische Projektoren

     einschließlich Meßwandlern,

     mit eingebauten

     piezoelektrischen,

     magnetostriktiven,

     elektrostriktiven,

     elektrodynamischen oder

     hydraulischen Elementen, die

     einzeln oder in Kombination

     arbeiten, mit einem der

     folgenden Merkmale:

-----------------------------------

ANMERKUNG:

  Der Erfassungsstatus von

akustischen Projektoren,

einschließlich Meßwandlern,

speziell entwickelt für andere

Einrichtungen ist durch den

Erfassungsstatus der anderen

Einrichtungen definiert.

-----------------------------------

      1. einer momentanen

         ausgestrahlten

         Schalleistungsdichte von

         mehr als 0,01 mW/mm2 Hz

         für Geräte mit einer

         Betriebsfrequenz unter

         10 kHz;

      2. einer kontinuierlich

         ausgestrahlten

         Schalleistungsdichte von

         mehr als 0,001 mW/mm2 Hz

         für Geräte mit einer

         Betriebsfrequenz unter

         10 kHz;

      3. druckbeständig bei

         Normalbetrieb in Tiefen

         von mehr als 1 000 m; oder

      4. mit

         Nebenkeulenunterdrückung

         von mehr als 22 dB;

-----------------------------------

ANMERKUNG:

  Nummer 6A01.a.1.c erfaßt weder

elektronische Quellen, die den

Schall nur vertikal richten, noch

mechanische (zB Luftdruck- oder

Dampfstoßkanonen) oder chemische

(zB explosive) Quellen.

ANMERKUNG:

  Die Schalleistungsdichte wird

erhalten, indem die

Ausgangsschalleistung durch das

Produkt aus der ausstrahlenden

Oberflächenfläche und der

Betriebsfrequenz dividiert wird.

-----------------------------------

    d) Akustische Systeme, Geräte

       oder speziell entwickelte

       Bauteile zur Bestimmung der

       Position von Schiffen oder

       Unterwasser-Fahrzeugen

       entwickelt:

      1. für einen Betrieb mit

         einer Reichweite von mehr

         als 1 000 m mit einer

         Positioniergenauigkeit von

         weniger als 10 m rms

         (quadratisches Mittel),

         gemessen bei einer

         Entfernung von 1 000 m;

         oder

-----------------------------------

ANMERKUNG:

  Nummer 6A01.a.1.d.1 schließt auch

Geräte mit ein, die eine kohärente

Signalverarbeitung zwischen zwei

oder mehr Baken und dem vom Schiff

oder Unterwasserfahrzeug getragenen

Hydrophon verwenden, oder geeignet

sind, die

(Schallgeschwindigkeitsausbrei-

tungsfehler) zur Berechnung eines

Punktes selbsttätig zu korrigieren.

-----------------------------------

      2. als druckfest bei Tiefen

         von mehr als 1 000 m;

  2. passive Systeme oder Geräte

     (Empfangsgeräte, unabhängig ob

     bei Normalbetrieb mit dem

     separaten aktiven Gerät

     verbunden oder nicht) oder

     speziell entwickelte Bauteile

     hierfür, wie folgt:

    a) Hydrophone (Meßwandler) mit

       eingebauten:

      1. kontinuierlichen flexiblen

         Sensoren oder Baugruppen

         aus diskreten

         Sensorelementen mit

         entweder einem Durchmesser

         oder einer Länge von

         weniger als 20 mm und mit

         einer Entfernung zwischen

         den Elementen von weniger

         als 20 mm;

      2. mit einem der folgenden

         Meßfühler:

         a) Lichtleitfasern;

         b) piezoelektrischen

            Polymeren;

         c) flexible

            piezoelektrische

            Keramikmaterialien;

      3. Hydrophon-Empfindlichkeit

         besser als -180 dB in

         jeder Tiefe mit keiner

         Beschleunigungskompensa-

         tion;

      4. wenn entwickelt für einen

         Betrieb in Tiefen von

         nicht mehr als 35 m, mit

         einer

         Hydrophon-Empfindlichkeit

         besser als -186 dB mit

         Beschleunigungskompensa-

         tion;

      5. wenn entwickelt für einen

         Normalbetrieb in Tiefen

         von mehr als 35 m, mit

         einer Hydrophon-

         Empfindlichkeit besser als

         -192 dB mit

         Beschleunigungskompensa-

         tion;

      6. wenn entwickelt für einen

         Normalbetrieb in Tiefen

         von mehr als 100 m, mit

         einer Hydrophon-

         Empfindlichkeit besser als

         -204 dB; oder

      7. entwickelt für einen

         Betrieb in Tiefen von mehr

         als 1 000 m;

-----------------------------------

ANMERKUNG:

  Die Hydrophon-Empfindlichkeit

wird definiert als zwanzig mal der

Logarithmus des Verhältnisses der

rms-Ausgangsspannung zu einer 1 V

rms-Referenz, wenn der

Hydrophon-Sensor ohne Vorverstärker

in ein Hörfeld aus ebenen Wellen

mit einem rms-Druck von 1 myPa

plaziert wird. Beispiel: ein

Hydrophon mit -160 dB (Referenz 1 V

je myPa) würde eine

Ausgangsspannung von 10 hoch -8 in

einem solchen Feld ergeben, während

ein Hydrophon mit -180 dB

Empfindlichkeit einen Ausgang von

nur 10 hoch -9 ergeben würde. Daher

ist -160 dB besser als -180 dB.

-----------------------------------

    b) Geschleppte akustische

       Hydrophon-Anordnungen mit:

      1. Hydrophongruppen mit einem

         Abstand von weniger als

         12,5 m;

      2. Hydrophongruppen mit einem

         Abstand von 12,5 m bis

         unter 25 m und entwickelt

         oder geeignet, für einen

         Betrieb in Tiefen von mehr

         als 35 m abgeändert zu

         werden; oder

-----------------------------------

ANMERKUNG:

  Der Ausdruck „geeignet zur

Abänderung'' in Nummer 6A01.a.2.b.2

heißt, daß Möglichkeiten vorhanden

sind, durch eine Änderung der

Verdrahtung oder Verknüpfung den

Hydrophongruppen-Abstand oder die

Grenzen der Betriebstiefen

abzuändern. Solche Möglichkeiten

sind gegeben durch:

Ersatzverdrahtung von mehr als 10%

der Anzahl der Drähte,

Justierungseinrichtungen für den

Hydrophongruppen-Abstand oder

interne

Tiefenbegrenzungsvorrichtungen, die

justierbar sind oder mehr als eine

Hydrophongruppe steuern.

-----------------------------------

      3. Hydrophongruppen-Abstand

         von 25 m oder mehr und

         entwickelt für einen

         Betrieb in Tiefen von mehr

         als 100 m;

      4. Kurssensoren:

         a) mit einer Genauigkeit

            besser als +-0,5 Grad;

         b) eingebaut in die

            Anordnung und

            entwickelt oder

            geeignet zur

            Abänderung für einen

            Betrieb in Tiefen von

            mehr als 35 m; oder

-----------------------------------

ANMERKUNG:

  Der Ausdruck „geeignet zur

Abänderung'' in Nummer

6A01.a.2.b.4.b bedeutet, daß eine

justierbare oder entfernbare

Vorrichtung zur

Tiefenmeßwertrückführung vorhanden

ist.

-----------------------------------

  c) montiert außerhalb der

     Anordnung und mit einer

     Sensoreinheit, die fähig ist,

     in einem Umkreis von 360 Grad

     in Tiefen von mehr als 35 m zu

     arbeiten;

      5. nichtmetallische

         Bestandteile oder in der

         Längsrichtung verstärkte

         Anordnung;

      6. einer zusammengebauten

         Anordnung von weniger als

         40 mm Durchmesser;

      7. Multiplexe

         Hydrophongruppen-Signale;

         oder

      8. Hydrophon-Eigenschaften,

         spezifiziert in

         Nummer 6A01.a.2.a.;

    c) Bearbeitungseinrichtungen,

       speziell entwickelt für

       geschleppte

       Hydrophon-Anordnungen mit

       einem der folgenden

       Merkmale:

      1. mit Fast

         Fouriertransformation

         (FFT) oder einer anderen

         Transformation mit 1 024

         oder mehr komplexen

         Punkten in weniger als

         20 ms mit keiner

         benutzerzugänglichen

         Programmierbarkeit; oder

      2. Zeit- oder

         Frequenzbereichs-

         Verarbeitung und

         -korrelation,

         einschließlich

         Spektralanalyse, digitales

         Filtern und

         Strahlenformung mit Fast

         Fouriertransformationen

         oder anderen

         Transformationen oder

         Verfahren mit

         benutzerzugänglicher

         Programmierbarkeit;

b) Geophone, geeignet zur

   Umwandlung für einen Einsatz in

   Marinesystemen, Geräte oder

   speziell entwickelte Bauteile,

   die in der Nummer 6A01.a.2.a

   erfaßt sind;

c) Korrelation-Geschwindigkeits-

   Sonarloggeräte, entwickelt zur

   Messung der horizontalen

   Geschwindigkeit des

   Ausrüstungsträgers relativ zum

   Meeresboden bei Abständen

   zwischen dem Träger und dem

   Meeresboden von mehr als 500 m.

6A02  Optische Sensoren

a) Optische Detektoren wie folgt:  6R01  Passive Sensoren zur

                                      Ermittlung von Peilungen für

                                      spezifische elektromagnetische

                                      Quellen (Funkpeilgeräte) oder

                                      Geländecharakteristiken.

--------------------------------   6N01 Photoelektronenvervielfacher-

ANMERKUNG:                            röhren mit einer

  Nummer 6A02.a erfaßt keine          Photokathodenfläche größer als

   Germanium- oder                    20 cm2 und einer

   Siliciumbauteile.                  Pulsanstiegszeit an der Anode

--------------------------------

  1. raumfahrtqualifizierte

     Einzelelemente oder

     Brennebenen-Arrays (linear

     oder zweidimensional) mit

     einem der folgenden Merkmale:

  a) 1. einer

       Spitzenempfindlichkeit bei

       einer Wellenlänge kürzer

       als 300 nm; und

    2. einer Empfindlichkeit von

       weniger als 0,1% relativ zur

       Spitzenempfindlichkeit bei

       einer Wellenlänge von mehr

       als 400 nm;

  b) 1. einer

       Spitzenempfindlichkeit im

       Wellenlängenbereich von

       über 900 nm bis höchstens

       1 200 nm; und

    2. einer Ansprechszeitkonstante

       von 95 ns oder weniger; oder

  c) einer Spitzenempfindlichkeit

       im Wellenlängenbereich von

       über 1 200 nm bis höchstens

       30 000 nm;

  2. Bildverstärkerröhren und

     speziell entwickelte Bauteile

     hierfür, wie folgt:

    a) Bildverstärkerröhren mit

       allen folgenden Merkmalen:

      1. einer

         Spitzenempfindlichkeit im

         Wellenlängenbereich von

         über 400 nm bis höchstens

         1 050 nm;

      2. mit einer Mikrokanalplatte

         für Elektronen-

         Bildverstärkung mit einem

         Lochabstand

         (Zentrum-Zentrum Abstand)

         von weniger als 25 mym;

         und

        a) einer S-20-, S-25- oder

           Multialkali-

           Photokathode; oder

        b) einer GaAs- oder

           GaInAs-Photokathode;

    b) speziell entwickelte

       Bauteile wie folgt:

      1. Lichtwellenleiter-

         Bildinverter;

      2. Mikrokanalplatten mit

         beiden folgenden

         Merkmalen:

        a) 15 000 oder mehr

           Hohlröhren/Platte; und

        b) einem Lochabstand

           (Zentrum - Zentrum

           Abstand) von weniger

           als 25 mym; oder

      3. GaAs- oder

         GaInAs-Photokathoden;

  3. nicht-raumfahrtqualifizierte

     lineare oder zweidimensionale

     Brennebenen-Arrays mit einem

     der folgenden Merkmale:

    a) 1. einzelne Elemente mit

       einer Spitzenempfindlichkeit

       in einem Wellenlängenbereich

       von über 900 nm bis

       höchstens 1 050 nm; und

      2. einer

         Ansprechzeitkonstante von

         weniger als 0,5 ns;

    b) 1. einzelne Elemente mit

       einer Spitzenempfindlichkeit

       in einem Wellenlängenbereich

       von über 1 050 nm bis

       höchstens 1 200 nm; und

      2. einer

         Ansprechzeitkonstante von

         95 ns oder weniger; oder

    c) einzelne Elemente mit einer

       Spitzenempfindlichkeit in

       einem Wellenlängenbereich

       von über 1 200 nm bis

       höchstens 30 000 nm;

-----------------------------------

ANMERKUNGEN:

1. Nummer 6A02.a.3 umfaßt auch

   photoleitfähige Arrays und

   photovoltaische Arrays.

2. Nummer 6A02.a.3 erfaßt keine

   Silicium-Brennebenen-Arrays,

   gekapselte photoleitfähige

   Multi-Element-Zellen (mit nicht

   mehr als 16 Elementen) oder

   pyroelektrische Detektoren mit

   einem der folgenden Stoffe:

  a) Bleisulfid;

  b) Triglycinsulfat oder

     Varianten;

  c) Blei-Lanthan-Zirkonium-Titanat

     und Varianten;

  d) Lithiumtantalat;

  e) Polyvinylidenfluorid und

     Varianten;

  f) Strontium-Barium-Niobat und

     Varianten; oder

  g) Bleiselenid.

-----------------------------------

  4. nicht-raumfahrtqualifizierte

     Einzelelemente oder

     Multielement-Halbleiter-

     Photodioden oder

     -Phototransistoren (keine

     Brennebenen-Arrays) mit beiden

     folgenden Merkmalen:

    a) einer Spitzenempfindlichkeit

       bei einer Wellenlänge von

       mehr als 1 200 nm; und

    b) einer Ansprechzeitkonstante

       von 0,5 ns oder weniger;

b) Multispektral abbildende

   Sensoren, entwickelt für

   Fernabtastungszwecke, mit einem

   der folgenden Merkmale:

  1. einem Momentan-Gesichtsfeld

     (IFOV) von weniger als

     200 myrad; oder

  2. spezifiziert für einen Betrieb

     im Wellenlängenbereich von

     über 400 nm bis höchstens

     30 000 nm; und

    a) die Ausgangsbilddaten in

       digitalem Format erzeugen;

       und

      1. raumfahrtqualifiziert

         sind; oder

      2. für einen Luftfahrtbetrieb

         entwickelt sind und andere

         Detektoren als

         Siliciumdetektoren

         verwenden;

c) Direktsicht-

   Bilddarstellungsgeräte, die im

   sichtbaren oder

   Infrarot-Spektrum arbeiten und

   einen der folgenden Bestandteile

   aufweisen:

  1. Bildverstärkerröhren, die von

     Nummer 6A02.a.2 erfaßt sind;

     oder

  2. Brennebenen-Arrays, die von

     Nummer 6A02.a.3 erfaßt sind;

-----------------------------------

ANMERKUNG:

  Nummer 6A02.c erfaßt nicht

folgende Geräte, wenn diese andere

Photokathoden als GaAs- oder

GaInAs-Photokathoden enthalten:

a) industrielle oder zivile

   Einbruchsicherungssysteme,

   Systeme zur Bewegungskontrolle

   oder -zählung für Verkehr und

   Industrie;

b) medizinische Geräte;

c) industrielle Geräte zur

   Überprüfung, Sortierung oder

   Analyse von

   Materialeigenschaften;

d) Feuermelder für Industrieöfen;

e) speziell für Laborzwecke

   entwickelte Geräte.

ANMERKUNG

  Der Ausdruck „Direktsicht''

bezieht sich auf

Bilddarstellungsgeräte, die im

sichtbaren oder Infrarot-Spektrum

arbeiten, dem menschlichen

Betrachter ein visuelles Bild

zeigen, ohne das Bild in ein

elektronisches Signal für

Fernsehschirmdarstellung

umzuwandeln und die das Bild weder

photographisch, noch elektronisch

noch durch andere Mittel

aufzeichnen oder speichern können.

-----------------------------------

d) besondere unterstützende

   Bauteile für optische Sensoren

   wie folgt:

  1. raumfahrtqualifizierte

     Kryokühler;

  2. nichtraumfahrtqualifizierte

     Kryokühler wie folgt:

    a) mit geschlossenem Kreislauf

       mit einer spezifizierten

       mittleren Ausfallszeit

       (MTTF) oder einem mittleren

       Ausfallsabstand (MTBF) von

       mehr als 2 500 Stunden;

    b) selbstregelnde Joule-

       Thomson-(JT)-Minikühler für

       Bohrungsdurchmesser von

       weniger als 8 mm;

  3. optische Meßfasern:

    a) speziell gefertigt,

       zusammengesetzt oder in

       Struktur oder durch

       Beschichtung abgeändert, um

       akustisch, thermisch,

       inertial, elektromagnetisch

       oder für atomare Strahlung

       empfindlich zu werden; oder

    b) in der Struktur abgeändert,

       um eine Schwebungslänge von

       weniger als 50 mm (hohe

       Doppelbrechung) zu

       erreichen.

6A03  Kameras                      6N02  Kameraausrüstung wie folgt:

a) Meßkameras wie folgt:           a) mechanische Drehspiegelkameras

1. Hochgeschwindigkeits-              wie folgt und besonders

   Filmaufnahmekameras mit jedem      konstruierte Bestandteile

   Filmformat von 8 mm bis            hierfür:

   einschließlich 16 mm, bei denen    1. Bildkameras mit einer

   der Film während der gesamten         Aufnahmegeschwindigkeit von

   Aufzeichnungszeit kontinuierlich      mehr als

   bewegt wird, und die geeignet         225 000 Einzelbildern/s,

   sind, mit                          2. Streakkameras mit

   Aufnahmegeschwindigkeiten von         Aufzeichnungsgeschwindig-

   mehr als 13 150 Einzelbildern/s       keiten größer als

   aufzuzeichnen;                        0,5 mm/mys;

-----------------------------------

-------------------------------

ANMERKUNG:                         ANMERKUNG:

  Nummer 6A03.a.1 erfaßt keine       Die besonders konstruierten

   Filmaufnahmekameras für normale    Bestandteile schließen

   zivile Zwecke.                     Elektronikbaugruppen zur

-----------------------------------   Synchronisation und

2. mechanische                        Rotationsbaugruppen (bestehend

   Hochgeschwindigkeitskameras, bei   aus Antriebsmotoren, Spiegeln

   denen sich der Film nicht          und Lagern) ein.

   bewegt, und die geeignet sind,  ---------------------------------

   mit Bildfrequenzen von mehr als b) elektronische Streak- oder

   1 000 000 Bildern bei voller       Bildkameras und

   Bildhöhe eines 35-mm-Films oder    Elektronenröhren wie folgt:

   mit proportional kleineren         1. Streakkameras mit einer

   Geschwindigkeiten für größere         Zeitauflösung

   Bildhöhen aufzuzeichnen;              kleiner/gleich 50 ns und

3. mechanische oder elektronische        Streak-Elektronenröhren

   Streakkameras mit                     hierfür,

   Aufzeichnungsgeschwindigkeiten     2. elektronische Bildkameras

   von mehr als 10 mm/mys;               (oder Bildkameras mit

4. elektronische Bildkameras mit         elektronischem Verschluß)

   einer Bildfrequenz von mehr als       mit einer

   1 000 000 Bildern;                    Bild-Belichtungszeit

5. elektronische Kameras mit beiden

    kleiner/gleich 50 ns,

   folgenden Merkmalen:

a) einer elektronischen               3. Aufnahmeröhren und

   Verschlußzeit                         Halbleiter-Bildsensoren für

   (Ausblendfähigkeit) von weniger       die Verwendung in Kameras,

   als 1 mys je Vollbild; und            die von Nummer b.2 erfaßt

b) einer Ausgabezeit, die eine           werden, wie folgt:

   Bildgeschwindigkeit von mehr als      a) Bildverstärkerröhren mit

   125 vollen Einzelbildern/s               kleiner Brennweite, die

   erlaubt;                                 eine Photokathode mit

b) bilddarstellende Kameras wie             durchsichtigem

   folgt:                                   leitfähigem Belag haben,

                                            zur Verkleinerung des

                                            Photokathoden-

                                            Flächenwiderstands,

                                         b) Gate-SIT-(silicon

                                            intensifier target)-

                                            Vidicon-Röhren, bei

                                            denen ein schnelles

                                            System das Steuern der

                                            Photoelektronen von der

                                            Photokathode ermöglicht,

                                            ehe sie auf die

                                            SIT-Platte auftreffen,

-----------------------------------

                                      c) elektrooptische Kerr-

ANMERKUNG:                               oder Pockels-Zellen-

  Nummer 6A03.b erfaßt keine             Verschlüsse,

   Fernseh- oder Videokameras, die    d) Bildröhren und

   speziell für Fernseh-Rundfunk         Halbleiter-Bildsensoren,

   entwickelt sind.                      die eine Schnellbild-

-----------------------------------      Abtastzeit von weniger

1. Videokameras mit                      als 50 ns haben und

   Halbleiter-Sensoren und mit           besonders konstruiert

   einem der folgenden Merkmale:         sind für Kameras, die

a) mehr als 4 x 10 hoch 6 aktiven        von Nummer b.2 erfaßt

   Pixel/Halbleiter-Sensoranordnung      werden;

   für Monochromkameras            c) strahlungsfeste TV-Kameras,

   (Schwarz-Weiß-Kameras);            besonders konstruiert oder

b) mehr als 4 x 10 hoch 6 aktiven     ausgelegt als unempfindlich

   Pixel/Halbleiter-Sensoranordnung   gegen Strahlungsbelastungen

   für Farbkameras mit drei           größer als 5 x 10 hoch 6 Rad

   eingebauten                        (Si) ohne betriebsbedingten

   Halbleiter-Sensoranordnungen;      Qualitätsverlust, und besonders

   oder                               konstruierte Linsen hierfür.

c) mehr als 12 x 10 hoch 6 aktiven

   Pixel für Halbleiter-

   Sensoranordnung-Farbkameras mit

   einer eingebauten

   Halbleiter-Sensoranordnung;

  2. Scanning-Kameras oder

     Scanning-Kamerasysteme:

    a) mit linearen

       Detektoranordnungen mit mehr

       als

       8 192 Elementen/Anordnung;

       und

    b) mit mechanischer Abtastung

       in eine Richtung;

  3. mit eingebauten

     Bildverstärkern, die in Nummer

     6A02.a.2.a erfaßt sind;

  4. mit eingebauten

     Brennebenen-Arrays, die in

     Nummer 6A02.a.3 erfaßt sind.

6A04  Optik

a) Optische Spiegel (Reflektoren)

   wie folgt:

  1. verformbare Spiegel mit

     kontinuierlichen oder

     Multielement-Oberflächen und

     speziell entwickelte Bauteile

     hierfür, die geeignet sind,

     Teile der Spiegeloberfläche

     mit Frequenzen von mehr als

     100 Hz dynamisch

     nachzujustieren;

  2. leichte monolithische Spiegel

     mit einer durchschnittlichen

     Äquivalenzdichte von weniger

     als 30 kg/m2 und einem

     Gesamtgewicht vom mehr als

     10 kg;

  3. leichte zusammengesetzte -

     oder Schaum-Spiegelstrukturen

     mit einer durchschnittlichen

     Äquivalenzdichte von weniger

     als 30 kg/m2 und einem

     Gesamtgewicht von mehr als

     2 kg;

  4. Spiegel zum Lenken optischer

     Strahlen mit mehr als 100 mm

     Durchmesser oder

     Hauptachsenlänge mit einer

     Steuerbandbreite von mehr als

     100 Hz;

b) Optische Bauteile, hergestellt

   aus Zinkselenid (ZnSe) oder

   Zinksulfid (ZnS) zur Übertragung

   im Wellenlängenbereich von über

   3 000 nm bis höchstens 25 000 nm

   und mit einem der folgenden

   Merkmale:

  1. mehr als 100 cm3 Volumen; oder

  2. mit mehr als 80 mm Durchmesser

     oder Hauptachsenlänge und

     20 mm Dicke (Tiefe);

c) raumfahrtqualifizierte Bauteile

   für optische Systeme wie folgt:

  1. leichtgewichtig, mit weniger

     als 20% Äquivalenzdichte

     verglichen mit einem festen

     Rohling mit der gleichen

     Apertur und Dicke;

  2. Substrate, Substrate mit

     Oberflächenbeschichtungen

     (Einzel- oder Mehrlagen,

     metallisch oder dielektrisch,

     leitfähig, halbleitend oder

     isolierend) oder mit

     Schutzfilmen;

  3. Segmente oder Baugruppen aus

     Spiegeln, entwickelt zur

     Montage im Weltraum in ein

     optisches System, mit einer

     Sammelapertur gleich oder

     größer als von einer

     Einzeloptik mit 1 m

     Durchmesser;

  4. gefertigt aus

     zusammengesetzten Materialien

     mit einem linearen thermischen

     Ausdehnungskoeffizienten

     gleich oder kleiner als 5 x 10

     hoch -6 in jeder

     Koordinatenrichtung;

d) Optische Filter wie folgt:

  1. für Wellenlängen größer als

     250 nm, bestehend aus

     optischen

     Mehrlagen-Beschichtungen und

     mit einem der folgenden

     Merkmale:

    a) Bandbreiten gleich oder

       kleiner als 1 nm volle

       Breite bei halber Intensität

       (FWHI) und einer

       Spitzenübertragung von 90%

       oder mehr; oder

    b) Bandbreiten gleich oder

       weniger als 0,1 nm FWHI und

       einer Spitzenübertragung von

       50% oder mehr;

-----------------------------------

ANMERKUNG:

  Nummer 6A04.d.1 erfaßt keine

optischen Filter mit festen

Luftspalten oder Lyot-Filtern.

-----------------------------------

  2. für Wellenlängen größer als

     250 nm und mit allen folgenden

     Merkmalen:

    a) abstimmbar über einen

       Wellenlängenbereich von

       500 nm oder mehr;

    b) einem optischen

       Momentanbandpaß von 1,25 nm

       oder weniger;

    c) Wellenlänge

       wiedereinstellbar innerhalb

       von 0,1 ms mit einer

       Genauigkeit von 1 nm oder

       besser innerhalb des

       abstimmbaren

       Wellenlängenbereiches; und

    d) einer

       Einzelereignis-Übertragung

       von 91% oder mehr;

  3. Optische Opazitätsschalter

     (Filter) mit einem Sehfeld von

     30 Grad oder weiter und einer

     Ansprechzeit gleich oder

     kleiner als 1 ns;

    e) Optische Steuergeräte wie

       folgt:

  1. speziell entwickelt zur

     Erhaltung der

     Oberflächengestalt oder

     -ausrichtung der

     raumfahrtqualifizierten

     Bauteile, die in

     Nummer 6A04.c.1 oder c.3

     erfaßt sind;

  2. mit Steuerungs-, Nachführ-,

     Stabilisierungs- oder

     Resonatorjustierbandbreiten

     gleich oder größer als 100 Hz

     und einer Genauigkeit von

     10 myrad oder weniger;

  3. Kardanringe mit einer

     maximalen Schwenkung von mehr

     als 5 Grad, einer Bandbreite

     gleich oder größer als 100 Hz

     und mit einem der folgenden

     Merkmale:

    a) 1. mit einem Durchmesser

       oder einer Hauptachsenlänge

       von mehr als 0,15 m bis

       höchstens 1 m;

      2. geeignet für

         Winkelbeschleunigungen von

         mehr als 2 rad/s2; und

      3. mit Winkelfehlern gleich

         oder kleiner als

         200 myrad/s2; oder

    b) 1. mit mehr als 1 m

       Durchmesser oder

       Hauptachsenlänge;

      2. geeignet für

         Winkelbeschleunigungen von

         mehr als 0,5 rad/s2; und

      3. mit Winkelfehlern gleich

         oder kleiner als

         200 myrad;

      4. speziell entwickelt zur

         Erhaltung der Justierung

         von phasengesteuerten

         Anordnungen oder

         phasengesteuerten

         Segmentspiegelsystemen,

         die aus Spiegeln mit einem

         Segmentdurchmesser oder

         einer Hauptachsenlänge von

         1 m oder mehr bestehen;

f) Fluoridfaserkabel oder

   Lichtwellenleiterfasern hierfür

   mit einer Dämpfung von weniger

   als 4 dB/km im

   Wellenlängenbereich von über

   1 000 nm bis höchstens 3 000 nm.

6A05  Laser, Bauteile und optische 6N03  Laser, Laserverstärker und

   Geräte, wie folgt:                 Oszillatoren wie folgt:

-----------------------------------

ANMERKUNGEN:                       a) Argonionen-Laser mit einer

1. Impulslaser umfassen auch          mittleren Ausgangsleistung

   solche, die in einem CW-Modus      größer als 40 W und einer

   (Dauerstrichmodus) mit             Betriebswellenlänge zwischen

   überlagerten Impulsen laufen.      400 nm und 515 nm;

2. Stoßerregte Laser umfassen auch b) abstimmbare, gepulste

   jene, die in einem                 Farbstoff-(Dye-)Oszillatoren

   kontinuierlich erregten Modus      für Single-Mode-Betrieb mit

   mit überlagerter Stoßerregung      einer Nennausgangsleistung

   laufen.                            größer als 1 W, einer

3. Der Embargostatus von              Pulsfrequenz größer als 1 kHz,

   Raman-Lasern richtet sich nach     einer Pulsdauer kleiner als

   den Parametern der                 100 ns und einer Wellenlänge

   Pumpenquellenlaser.                zwischen 300 nm und 800 nm;

   Pumpenquellenlaser können alle  c) abstimmbare, gepulste

   nachstehend beschriebenen Laser    Farbstoff-(Dye-)Laserverstärker

   sein.                              und - Oszillatoren (ausgenommen

-----------------------------------

a) Gaslaser wie folgt:                Single-Mode-Oszillatoren) mit

1. Excimerlaser mit einem der         einer Nennausgangsleistung

   folgenden Merkmale:                größer als 30 W, einer

a) einer Ausgangswellenlänge von      Pulsfrequenz größer als 1 kHz,

   nicht mehr als 150 nm; und:        einer Pulsdauer kleiner als

1. einer Ausgangsenergie von mehr     100 ns und einer Wellenlänge

   als 50 mJ/Impuls; oder             zwischen 300 nm und 800 nm;

2. einer mittleren oder            d) gepulste CO2-Laser mit einer

   CW-Ausgangsleistung von mehr als   Pulsfrequenz größer als 250 Hz,

   1 W;                               einer Nennausgangsleistung

b) einer Ausgangswellenlänge von      größer als 500 W, einer

   über 150 nm bis höchstens 190 nm   Pulsdauer kleiner als 200 ns

   und:                               und einer Betriebswellenlänge

1. einer Ausgangsenergie von mehr     zwischen 9 mym und 11 mym;

   als 1,5 J/Impuls; oder          e) Para-Wasserstoff-Raman-Shifter,

2. einer mittleren oder               entwickelt für

   CW-Ausgangsleistung von mehr als   Ausgangswellenlängen von 16 mym

   120 W;                             und einer Pulsfrequenz größer

                                      als 250 Hz.

c) einer Ausgangswellenlänge von

   über 190 nm bis höchstens

   360 nm; und:

      1. einer Ausgangsenergie von

         mehr als 10 J/Impuls; oder

      2. einer mittleren oder

         CW-Ausgangsleistung von

         mehr als 500 W; oder

    d) einer Ausgangswellenlänge

       von über 360 nm; und

      1. einer Ausgangsenergie von

         mehr als 1,5 J/Impuls;

         oder

      2. einer mittleren oder

         CW-Ausgangsleistung von

         mehr als 30 W;

    2. Metalldampflaser wie folgt:

    a) Kupfer-(Cu)-Laser mit einer

       mittleren oder

       CW-Ausgangsleistung von mehr

       als 20 W;

    b) Gold-(Au)-Laser mit einer

       mittleren oder

       CW-Ausgangsleistung von mehr

       als 5 W;

    c) Natrium-(Na)-Laser mit einer

       mittleren oder

       CW-Ausgangsleistung von mehr

       als 5 W;

    d) Barium-(Ba)-Laser mit einer

       mittleren oder

       CW-Ausgangsleistung von mehr

       als 2 W;

  3. Kohlenmonoxid-(CO)-Laser mit

     entweder:

    a) einer Ausgangsenergie von

       mehr als 2 J/Impuls und

       einer Spitzenleistung von

       mehr als 5 kW; oder

    b) einer mittleren oder

       CW-Ausgangsleistung von mehr

       als 5 kW;

  4. Kohlendioxid-(C02)-Laser mit

     einem der folgenden Merkmale:

    a) einer CW-Ausgangsleistung

       von mehr als 10 kW;

    b) einer gepulsten

       Ausgangsstrahlung mit einer

       Impulsdauer von mehr als

       10 mys; und:

      1. einer mittleren

         Ausgangsleistung von mehr

         als 10 kW; oder

      2. einer Spitzenleistung von

         mehr als 100 kW; oder

    c) einer gepulsten

       Ausgangsstrahlung mit einer

       Impulsdauer gleich oder

       kleiner als 10 mys; und:

      1. einer Impulsenergie von

         mehr als 5 J/Impuls und

         einer Spitzenleistung von

         mehr als 2,5 kW; oder

      2. einer mittleren

         Ausgangsleistung von mehr

         als 2,5 kW;

  5. Chemische Laser wie folgt:

    a) Wasserstofffluorid-(HF)-

       Laser;

       (Anm.: richtig: Wasserstoffluorid)

    b) Deuteriumfluorid-(DF)-Laser;

    c) Transferlaser:

      1. Sauerstoff-Jod-(O2-I)-

         Laser;

      2. Deuterium-Fluorid-

         Kohlendioxid-(DF-CO2)-

         Laser;

  6. Gasentladungs- und Ionen-

     Laser, zB Krypton-Ionen- oder

     Argon-Ionen-Laser, mit

     entweder:

    a) einer Ausgangsenergie von

       mehr als 1,5 J/Impuls und

       einer Spitzenleistung von

       mehr als 50 W; oder

    b) einer mittleren oder

       CW-Ausgangsleistung von mehr

       als 50 W;

  7. Andere Gaslaser, außer

     Stickstoff-Laser, mit einem

     der folgenden Merkmale:

    a) einer Ausgangswellenlänge

       von nicht mehr als 150 nm

       und:

      1. einer Ausgangsenergie von

         mehr als 50 mJ/Impuls und

         einer Spitzenleistung von

         mehr als 1 W; oder

      2. einer mittleren oder

         CW-Ausgangsleistung von

         mehr als 1 W;

    b) einer Ausgangswellenlänge

       von mehr als 150 nm bis

       höchstens 800 nm; und:

      1. einer Ausgangsenergie von

         mehr als 1,5 J/Impuls und

         einer Spitzenleistung von

         mehr als 30 W; oder

      2. einer mittleren oder

         CW-Ausgangsleistung von

         mehr als 30 W;

    c) einer Ausgangswellenlänge

       von mehr als 800 nm bis

       höchstens 1 400 nm; und:

      1. einer Ausgangsenergie von

         mehr als 0,25 J/Impuls und

         einer Spitzenleistung von

         mehr als 10 W; oder

      2. einer mittleren oder

         CW-Ausgangsleistung von

         mehr als 10 W; oder

    d) einer Ausgangswellenlänge

       von mehr als 1 400 nm und

       einer mittleren oder

       CW-Ausgangsleistung von mehr

       als 1 W;

b) Halbleiter-Laser wie folgt:

-----------------------------------

ANMERKUNG:

  Halbleiter-Laser werden allgemein

als Laserdioden bezeichnet.

ANMERKUNG:

  Der Erfassungsstatus von

Halbleiter-Lasern, speziell

entwickelt für andere Geräte

richtet sich nach dem

Erfassungsstatus der anderen

Geräte.

-----------------------------------

  1. Einzelne Single Mode

     Halbleiter-Laser mit:

    a) einer mittleren

       Ausgangsleistung von mehr

       als 100 mW; oder

    b) einer Wellenlänge von mehr

       als 1 050 nm;

  2. Einzelne Single-Mode-

     Halbleiter-Laser oder Arrays

     aus einzelnen

     Halbleiter-Lasern mit:

    a) einer Ausgangsenergie von

       mehr als 500 myJ/Impuls und

       einer Spitzenleistung von

       mehr als 10 W;

    b) einer mittleren oder

       CW-Ausgangsleistung von mehr

       als 10 W; oder

    c) einer Wellenlänge von mehr

       als 1 050 nm;

c) Festkörper-Laser wie folgt:

  1. abstimmbare Laser mit einem

     der folgenden Merkmale:

-----------------------------------

ANMERKUNG:

  Nummer 6A05.c.1 umfaßt auch

Titan-Saphir-(Ti: Al203), Thulium -

YAG (Tm: YAG), Thulium - YSGG (Tm:

YSGG), Alexandrit (Cr: BeAl204) und

Farbpunkt-Laser.

-----------------------------------

    a) einer Ausgangswellenlänge

       kleiner als 600 nm; und:

      1. einer Ausgangsenergie von

         mehr als 50 mJ/Impuls und

         einer Spitzenleistung von

         mehr als 1 W; oder

      2. einer mittleren oder

         CW-Ausgangsleistung von

         mehr als 1 W;

    b) einer Ausgangswellenlänge

       von 600 nm oder mehr bis

       höchstens 1 400 nm; und:

      1. einer Ausgangsenergie von

         mehr als 1 J/Impuls und

         einer Spitzenleistung von

         mehr als 20 W; oder

      2. einer mittleren oder

         CW-Ausgangsleistung von

         mehr als 20 W; oder

    c) einer Ausgangswellenlänge

       von mehr als 1 400 nm; und:

      1. einer Ausgangsenergie von

         mehr als 50 mJ/Impuls und

         einer Spitzenleistung von

         mehr als 1 W; oder

      2. einer mittleren oder

         CW-Ausgangsleistung von

         mehr als 1 W;

  2. nicht abstimmbare Laser wie

     folgt:

-----------------------------------

ANMERKUNG:

  Nummer 6A05.c.2 erfaßt

Atomübergangs-Festkörper-Laser.

-----------------------------------

  a) Rubin-Laser mit einer

     Ausgangsenergie von mehr als

     20 J/Impuls;

  b) Neodym-Laser wie folgt:

    1. gütegeschaltete Laser

       (Q-switched) mit:

      a) einer Ausgangsenergie von

         mehr als 20 J bis

         höchstens 50 J/Impuls und

         einer mittleren

         Ausgangsleistung von mehr

         als 10 W; oder

      b) einer Ausgangsenergie von

         mehr als 50 J/Impuls;

    2. nichtgütegeschaltete Laser

       (non-Q-switched) mit:

      a) einer Ausgangsenergie von

         mehr als 50 J bis

         höchstens 100 J/Impuls und

         einer mittleren

         Ausgangsleistung von mehr

         als 20 W; oder

      b) einer Ausgangsenergie von

         mehr als 100 J/Impuls;

  c) Neodym-dotierte Laser (andere

     Laser als Glas), wie folgt,

     mit einer Ausgangswellenlänge

     von mehr als 1 000 nm bis

     höchstens 1 100 nm:

    (Bezüglich Neodym-dotierte

       Laser (andere Laser als

       Glas) mit einer

       Ausgangswellenlänge von

       nicht mehr als 1 000 nm oder

       mehr als 1 100 nm siehe

       Nummer 6A05.c.2.d).

      1. gepulst angeregte,

         phasenverriegelte,

         gütegeschaltete

         (Q-switched) Laser mit

         einer Impulsdauer von

         weniger als 1 ns; und:

         a) einer Spitzenleistung

         von mehr als 5 GW;

         b) einer mittleren

         Ausgangsleistung von mehr

         als 10 W; oder

         c) einer Impulsenergie von

         mehr als 0,1 J;

      2. gepulst angeregte,

         gütegeschaltete

         (Q-switched) Laser mit

         einer Impulsdauer gleich

         oder größer als 1 ns und:

      a) einem transversalen

         Einmoden-Ausgang mit:

    1. einer Spitzenleistung von

       mehr als 100 MW;

    2. einer mittleren

       Ausgangsleistung von mehr

       als 20 W; oder

    3. einer Impulsenergie von mehr

       als 2 J; oder

  b) einem transversalen

     Mehrmoden-Ausgang mit:

    1. einer Spitzenleistung von

       mehr als 200 MW;

    2. einer mittleren

       Ausgangsleistung von mehr

       als 50 W; oder

    3. einer Impulsenergie von mehr

       als 2 J;

      3. gepulst angeregte,

         nicht-gütegeschaltete

         (non-Q-switched) Laser

         mit:

  a) einem transversalen

     Einmoden-Ausgang mit:

    1. einer Spitzenleistung von

       mehr als 500 kW; oder

    2. einer mittleren

       Ausgangsleistung von mehr

       als 150 W; oder

  b) einem transversalen

     Mehrmoden-Ausgang mit:

    1. einer Spitzenleistung von

       mehr als 1 MW; oder

    2. einer mittleren

       Ausgangsleistung von mehr

       als 500 W;

      4. kontinuierlich angeregte

         Laser mit:

  a) einem transversalen

     Einmoden-Ausgang mit:

    1. einer Spitzenleistung von

       mehr als 500 kW; oder

    2. einer mittleren oder

       CW-Ausgangsleistung von mehr

       als 150 W; oder

  b) einem transversalen

     Mehrmoden-Ausgang mit:

    1. einer Spitzenleistung von

       mehr als 1 MW; oder

    2. einer mittleren oder

       CW-Ausgangsleistung von mehr

       als 500 W;

    d) andere nichtabstimmbare

       Laser, mit einem der

       folgenden Merkmale:

      1. einer Wellenlänge von

         weniger als 150 nm; und:

  a) einer Ausgangsenergie von mehr

     als 50 mJ/Impuls und eine

     Spitzenleistung von mehr als 1

     W; oder

  b) einer mittleren oder

     CW-Ausgangsleistung von mehr

     als 1 W;

      2. einer Wellenlänge von

         150 nm oder mehr bis

         höchstens 800 nm; und:

  a) einer Ausgangsenergie von mehr

     als 1,5 J/Impuls und einer

     Spitzenleistung von mehr als

     30 W; oder

  b) einer mittleren oder

     CW-Ausgangsleistung von mehr

     als 30 W;

      3. einer Wellenlänge von mehr

         als 800 nm bis höchsten

         1 400 nm, wie folgt:

  a) gütegeschaltete Laser mit:

    1. einer Ausgangsenergie von

       mehr als 0,5 J/Impuls und

       einer Spitzenleistung von

       mehr als 50 W; oder

    2. einer mittleren

       Ausgangsleistung von mehr

       als:

      a) 10 W für Einmoden-Laser;

      b) 30 W für Mehrmoden-Laser;

  b) nicht-gütegeschaltete Laser

     mit:

    1. einer Ausgangsenergie von

       mehr als 2 J/Impuls und

       einer Spitzenleistung von

       mehr als 50 W; oder

    2. einer mittleren oder

       CW-Ausgangsleistung von mehr

       als 50 W; oder

      4. einer Wellenlänge von mehr

         als 1 400 nm; und:

  a) einer Ausgangsenergie von mehr

     als 100 mJ/Impuls und einer

     Spitzenleistung von mehr als 1

     W; oder

  b) einer mittleren oder

     CW-Ausgangsleistung von mehr

     als 1 W;

d) Farbstofflaser oder andere

   flüssige Laser mit einem der

   folgenden Merkmale:

  1. einer Wellenlänge von weniger

     als 150 nm; und:

    a) einer Ausgangsenergie von

       mehr als 50 mJ/Impuls und

       einer Spitzenleistung von

       mehr als 1 W; oder

    b) einer mittleren oder

       CW-Ausgangsleistung von mehr

       als 1 W;

  2. einer Wellenlänge von 150 nm

     oder mehr bis höchstens

     800 nm; und:

    a) einer Ausgangsenergie von

       mehr als 1,5 J/Impuls und

       einer Spitzenleistung von

       mehr als 20 W;

    b) einer mittleren oder

       CW-Ausgangsleistung von mehr

       als 20 W; oder

    c) einem longitudinalen

       Einmoden-Impulsoszillator

       mit einer mittleren

       Ausgangsleistung von mehr

       als 1 W und einer

       Folgefrequenz von mehr als 1

       kHz, wenn die Impulsdauer

       kleiner als 100 ns beträgt;

  3. einer Wellenlänge von mehr als

     800 nm bis höchstens 1 400 nm

     und:

    a) einer Ausgangsenergie von

       mehr als 0,5 J/Impuls und

       einer Spitzenleistung von

       mehr als 10 W; oder

    b) einer mittleren oder

       CW-Ausgangsleistung von mehr

       als 10 W; oder

  4. einer Wellenlänge von mehr als

     1 400 nm; und:

    a) einer Ausgangsenergie von

       mehr als 100 mJ/Impuls und

       einer Spitzenleistung von

       mehr als 1 W; oder

    b) einer mittleren oder

       CW-Ausgangsleistung von mehr

       als 1 W;

e) Frei-Elektron-Laser;

f) Bauteile wie folgt:

  1. Spiegel, die entweder durch

     aktive Kühlung oder

     Wärmehohlleiter-Kühlung

     gekühlt werden;

-----------------------------------

ANMERKUNG:

  Aktive Kühlung ist eine

Kühltechnik für optische Bauteile,

die fließende Flüssigkeiten

innerhalb der Schicht unter der

Oberfläche (nominal weniger als

1 mm unter der optischen

Oberfläche) des Optikbauteils

verwendet, um Wärme von der Optik

abzuführen.

-----------------------------------

  2. optische Spiegel oder

     durchlässige oder teilweise

     durchlässige optische oder

     elektro-optische Bauteile,

     speziell entwickelt zur

     Verwendung mit vom Embargo

     erfaßten Lasern;

g) optische Geräte wie folgt:      6N04  Interferometer zum Messen

1. dynamische                         von Geschwindigkeiten größer

   Wellenfront-(Phasen)-Meßgeräte,    als 1 km/s in Zeitintervallen

   die geeignet sind, mindestens      kleiner als 10 mys (zB VISAR's,

   50 Positionen auf einer            Doppler Laser Interferometer

   Strahlenwellenfront abzubilden,    (DLI's)).

   mit:

    a) Bildfrequenzen gleich oder

       größer als 100 Hz und einer

       Phasendiskrimination von

       mindestens 5% der

       Wellenlänge des Strahls;

       oder

    b) Bildfrequenzen gleich oder

       größer als 1 000 Hz und

       einer Phasendiskrimination

       von mindestens 20 % der

       Wellenlänge des Strahls;

  2. Laser-Diagnosegeräte, die

     geeignet sind,

     Winkelstrahl-Lenkungsfehler

     von Super High Power Laser

     (SHPL)-Systemen von gleich

     oder weniger als 10 myrad zu

     messen;

  3. optische Geräte, Baugruppen

     oder Bauteile, speziell

     entwickelt für SHPL-Systeme

     mit phasengesteuerter

     Anordnung für kohärente

     Strahlenkombination bis zu

     einer Genauigkeit von

     Lambda/10 auf der bezeichneten

     Wellenlänge oder von 0,1 mym,

     je nachdem welcher Wert der

     kleinere ist;

  4. Projektionsteleskope, speziell

     entwickelt zur Verwendung mit

     SHPL-Systemen.

6A06  Magnetometer, magnetische

   Neigungsmesser, eigenmagnetische

   Neigungsmesser und

   Kompensationssysteme sowie

   speziell entwickelte Bauteile

   hierfür, wie folgt:

a) Magnetometer mit

   supraleitfähiger, optisch

   gepumpter oder nuklearer

   Präzessionstechnologie

   (Proton/Overhauser-Technologie),

   mit einem Rauschpegel

   (Empfindlichkeit) niedriger

   (besser) als 0,05 nT

   rms/Quadratwurzel Hz;

b) Induktionsspulen-Magnetometer

   mit einem Rauschpegel

   (Empfindlichkeit) niedriger

   (besser) als:

  1. 0,05 nT rms/Quadratwurzel Hz

     bei Frequenzen von weniger als

     1 Hz;

  2. 1 x 10 hoch -3 nT

     rms/Quadratwurzel Hz bei

     Frequenzen von 1 Hz oder mehr

     bis höchstens 10 Hz; oder

  3. 1 x 10 hoch -4 nT

     rms/Quadratwurzel Hz bei

     Frequenzen von mehr als 10 Hz;

c) Lichtwellenleiter-Magnetometer

   mit einem Rauschpegel

   (Empfindlichkeit) niedriger

   (besser) als 1 nT

   rms/Quadratwurzel Hz;

d) Magnetische Neigungsmesser, mit

   mehreren Magnetometern, die in

   Nummer 6A06.a, b oder c erfaßt

   sind;

e) eigenmagnetische

   Lichtwellenleiter-Neigungsmesser

   mit einem Rauschpegel

   (Empfindlichkeit) des

   magnetischen Neigungsfeldes

   niedriger (besser) als 0,3 nT/m

   rms/Quadratwurzel Hz;

f) eigenmagnetische Neigungsmesser,

   die nicht die

   Lichtwellenleiter-Technologie

   einsetzen und einen Rauschpegel

   (Empfindlichkeit) des

   magnetischen Neigungsfeldes

   niedriger (besser) als

   0,015 nT/m rms/Quadratwurzel Hz

   besitzen;

g) magnetische Kompensationssysteme

   für magnetische Sensoren,

   entwickelt für einen Einsatz auf

   mobilen Plattformen;

h) supraleitfähige

   elektromagnetische Sensoren mit

   Bauteilen, die aus

   supraleitfähigen Materialien

   gefertigt sind:

  1. entwickelt für einen Betrieb

     bei Temperaturen unter der

     kritischen Temperatur von

     mindestens einem ihrer

     supraleitfähigen Bestandteile

     (einschließlich

     Josephson-Effekt-Geräte oder

     supraleitfähige

     Quanten-Interferenz-Geräte

     (SQUIDS);

  2. entwickelt zum Messen

     elektromagnetischer

     Feldschwankungen auf

     Frequenzen von 1 kHz oder

     weniger, und:

  3. mit einem der folgenden

     Merkmale:

    a) mit integrierten

       Dünnschicht-SQUIDS mit einer

       Mindestgröße von weniger als

       2 mym und mit zugehörigen

       Eingangs- und Ausgangs-

       Kopplungsschaltungen;

    b) entwickelt für einen Betrieb

       bei einer Magnetfeld-

       Anstiegsgeschwindigkeit von

       mehr als 1 x 10 hoch 6

       Induktionsflußquanten/s;

    c) entwickelt, um ohne

       magnetische Abschirmung im

       Erdmagnetfeld arbeiten zu

       können; oder

    d) mit einem

       Temperaturkoeffizienten von

       weniger (kleiner) als 0,1

       Induktionsflußquantum/K.

-----------------------------------

ANMERKUNG:

  Nummer 6A06 erfaßt keine für

biomagnetische Messungen zu

medizinischen Zwecken speziell

entwickelte Instrumente, sofern sie

keine nichteingebetteten Sensoren,

wie sie in Nummer 6A06.h erfaßt

sind, enthalten.

-----------------------------------

6A07  Schwerkraftmesser            6R02  Schweremesser (Gravimeter),

   (Gravimeter) und                   Schwerkraft-Gradiometer und

   Schwerkraft-Gradiometer wie        speziell konstruierte

   folgt.                             Komponenten dafür, konstruiert

a) Schwerkraftmesser zur Verwendung   oder modifiziert für den

   am Boden mit einer statischen      Lufteinsatz oder die Verwendung

   Genauigkeit von weniger (besser)   in der Marine, mit einer

   als 10 mygal, ausgenommen          statischen oder operationellen

   Gravitationsmesser des             Genauigkeit von 7 x 10 hoch -6

   Quartzelement-Typs (Worden-Typ);   m/sec2 (0,7 mgal*)) oder

b) Schwerkraftmesser für mobile       besser, mit einer

   Plattformen für Boden, Marine,     Einschwingzeit für die

   U-Boote, Luft- oder Raumfahrt      Daueraufzeichnung von zwei

   mit:                               Minuten oder weniger.

                                   -----------

                                   *) Einheit für Beschleunigung)

  1. einer statischen Genauigkeit

     von weniger (besser) als

     0,7 mgal; und

  2. einer Betriebsgenauigkeit von

     weniger (besser) als

     0,7 mgal mit einer

     Aufzeichnungszeit im

     stabilisierten Zustand von

     weniger als 2 Minuten bei

     jeder Kombination von

     begleitenden

     Korrekturausgleichen und

     Bewegungseinflüssen;

c) Schwerkraft-Gradiometer.

6A08  Radarsysteme, -geräte und

   -baugruppen mit einem der

   folgenden Merkmale sowie

   speziell entwickelte Bauteile

   hierfür:

-----------------------------------

ANMERKUNG:

Nummer 6A08 erfaßt nicht:

a) Rundsicht-Sekundärradar (SSR);

b) Eisenbahnradar zur

   Kollisionsverhütung;

c) Anzeigen und Monitore zur

   Luftverkehrsüberwachung, die

   nicht mehr als

   12 Auflösungselemente/mm

   besitzen.

-----------------------------------

a) mit Betriebsfrequenzen von

   40 GHz bis 230 GHz und mit einer

   mittleren Ausgangsleistung von

   mehr als 100 mW;

b) mit einer abstimmbaren

   Bandbreite von mehr als +-6,25%

   der Mittenbetriebsfrequenz;

-----------------------------------

ANMERKUNG

  Die Mittenbetriebsfrequenz ist

gleich der Hälfte der Summe aus der

höchsten plus der niedrigsten

spezifizierten Betriebsfrequenz.

-----------------------------------

c) geeignet, simultan auf mehr als

   zwei Trägerfrequenzen zu

   arbeiten;

d) geeignet, mit künstlicher

   Apertur (SAR), inverser

   künstlicher Apertur (ISAR) oder

   in

   Schrägsicht-Flugzeugradar-Modus

   (SLAR) zu arbeiten;

e) mit eingebauten elektronisch

   lenkbaren phasengesteuerten

   Antennen;

f) geeignet zur Höhenmessung

   nichtzusammengehöriger Ziele;

-----------------------------------

ANMERKUNG: Nummer 6A08.f erfaßt

nicht:

a) Präzisionsanflugradargeräte

   (PAR) gemäß den ICAO-Normen;

b) Meteorologische Radargeräte.

-----------------------------------

g) speziell entwickelt für Luft-   6R03  Präzisionsverfolgungssysteme

   und Schwebefahrzeuge (auf       a) Verfolgungssysteme mit einem

   Ballons oder Flugzeugen            Umsetzer, der im Raketensystem

   montiert) und mit einer            oder unbemannten Luftfahrzeug

   Doppler-Signal-Verarbeitung zur    in Verbindung mit Oberflächen-

   Aufspürung bewegter Ziele;         oder Luftreferenzsystemen oder

h) mit Verarbeitung von               Navigationssatellitensystemen

   Radarsignalen mittels folgender    für die Lieferung von

   Techniken:                         Echtzeitmessungen der

1. Radar-Spread-Spectrum-Techniken;   Flugposition und

   oder                               Geschwindigkeit eingebaut wird,

2. Radar-Springfrequenz-Techniken;

i) Betrieb am Boden mit einem

   maximalen Meßbereich von mehr

   als 185 km;

-----------------------------------

ANMERKUNG:

  Nummer 6A08.i erfaßt keine

Rundsichtradarsysteme für die

Fischerei.

-----------------------------------

j) Laserradar oder LIDAR-Geräte,

   wie folgt:

  1. raumfahrtqualifiziert; oder

  2. mit kohärenten Heterodyn- oder

     Homodyn-Erkennungstechniken

     und mit einer Winkelauflösung

     von weniger (besser) als

     20 myrad;

-----------------------------------

ANMERKUNG:

  Nummer 6A08.j erfaßt keine

LIDAR-Geräte, die speziell für

Zwecke des Vermessungswesens oder

meteorologische Beobachtungen

entwickelt sind.

-----------------------------------

k) mit signalverarbeitenden        b) Entfernungsmeßradare mit

   Subsystemen mit                    zugehörigen optischen Infrarot-

   Impulskompression mit:             Trackern und der speziell dafür

  1. einem Impulskompressionsanteil   konstruierten Software mit den

     von mehr als 150; oder           folgenden Fähigkeiten:

  2. einer Impulsbreite von weniger

     als 200 ns;

l. mit datenverarbeitenden           1. Winkelauflösung besser als

   Untersystemen mit:                   3 mrad (0,5 mils);

  1. automatischer Zielverfolgung,   2. Entfernung von 30 km oder

     die bei jeder Antennendrehung      größer mit einer

     die prognostizierte                Entfernungsauflösung besser

     Zielposition unterhalb der         als 10 m rms (quadratischer

     Zeit des nächsten                  Mittelwert);

     Antennenkeulendurchgangs        3. Geschwindigkeitsauflösung

     liefert;                           besser als 3 m/s.

-----------------------------------

ANMERKUNG:

  Nummer 6A08.l.1 erfaßt keine

Konfliktwarneinrichtungen in

Luftverkehrsüberwachungssystemen,

oder Marine- bzw.

Hafenradaranlagen.

-----------------------------------

  2. Berechnung der

     Target-Geschwindigkeit vom

     Hauptradar mit

     nichtperiodischen (variablen)

     Abtastfrequenzen;

  3. Verarbeitung zur automatischen

     Bilderkennung

     (Feature-Extraktion) und

     Vergleich mit den

     charakteristischen Target-

     Daten (in Wellen- oder

     Bildform) zur Identifizierung

     oder Klassifizierung des

     Targets; oder

  4. Überlagerung und Korrelation,

     oder Fusion von Objekt-Daten

     aus zwei oder mehr

     geographisch zerstreuten und

     miteinander verknüpften

     Radarsensoren zur besseren

     Erfassung und Unterscheidung

     von Objekten.

-----------------------------------

ANMERKUNG:

  Nummer 6A08.l.4. erfaßt keine

Kontrollsysteme, -geräte und

-baugruppen zur

Seeverkehrsüberwachung.

-----------------------------------

                                   6R04  Fernmeß- und

                                      Fernsteuerungsausrüstung,

                                      verwendbar für unbemannte

                                      Luftfahrzeuge oder

                                      Raketensysteme.

                                   6N05  Drucksensoren für

                                      hydrodynamische Versuche mit

                                      Drücken größer als 100 kbar wie

                                      folgt:

                                      a) Mangan-Sensorelemente;

                                      b) Quarz-Sensorelemente.

B. PRÜF- UND

   FERTIGUNGSEINRICHTUNGEN

6B04  Optik:

Geräte zur Messung des absoluten

Reflexionsvermögens bis zu einer

Genauigkeit von +-0,1% des

Reflexionswertes.

6B05  Laser

Speziell entwickelte oder

abgeänderte Geräte, einschließlich

Werkzeuge, Prägeformen,

Befestigungen oder Meßgeräte, wie

folgt, sowie speziell entwickelte

Bauteile und Zubehöre hierfür:

a) zur Fertigung und Überprüfung

   von:

  1. Frei-Elektron-Laser-Magnet-

     Wigglern;

  2. Frei-Elektron-Laser-

     Photoinjektoren;

b) zur Justierung auf erforderliche

   Toleranzen des longitudinalen

   Magnetfeldes von

   Frei-Elektron-Lasern.

6B07  Schwerkraftmesser:

Geräte zur Fertigung, Ausrichtung

und Eichung von landgestützten

Schwerkraftmessern mit einer

statischen Genauigkeit besser als

0,1 mgal.

6B08  Radar:                       6R05  Speziell konstruierte

                                      Systeme zur Messung von

                                      Radarquerschnitten.

  Impulsradar-Querschnitt-

Meßsysteme mit Sendeimpulsbreiten

von 100 ns oder weniger und

speziell entwickelte Bauteile

hierfür.

C. MATERIALIEN

6C02  Optische Sensoren:

  a) Elementares Tellur (Te) mit

     einer Reinheit gleich oder

     größer als 99,9995%;

  b) Einkristalle aus

     Cadmiumtellurid (CdTe) oder

     Quecksilber-Cadmium-Tellurid

     (CdHgTe) mit jedem beliebigen

     Reinheitsgrad, einschließlich

     epitaxialer Halbleiterscheiben

     hiervon;

-----------------------------------

ANMERKUNG

  Die Reinheit wird gemäß ASTM

F574-83 oder entsprechender anderer

Normen überprüft.

-----------------------------------

  c) Lichtwellenleiter-Vorformen,

     speziell entwickelt zur

     Fertigung von Fasern mit hoher

     Doppelbrechung, wie sie in

     Nummer 6A02.d.3 erfaßt sind.

6C04  Optik

  a) Zinkselenid (ZnSe) und

     Zinksulfid

     (ZnS)-Substratrohlinge,

     hergestellt mittels chemischen

     Dampfsedimentationsverfahren

     (CVD):

    1. Volumen größer als 100 cm3;

       oder

    2. Durchmesser größer als 80 mm

       bei einer Dicke gleich oder

       größer als 20 mm;

  b) Boules aus folgenden

     elektrooptischen Materialien:

    1. Kalium-Titanyl-Arsenat

       (KTiAs, auch bekannt als

       KTA);

    2. Silber-Gallium-Selenid

       (AgGaSe2);

    3. Thallium-Arsen-Selenid

       (Tl3AsSe3, auch bekannt als

       TAS);

  c) nichtlineare optische

     Materialien mit:

    1. Suszeptibilität der dritten

       Ordnung (Chi 3) gleich oder

       kleiner als 1 W/m2; und

    2. einer Ansprechzeit von

       weniger als 1 ms;

    d) Substratrohlinge aus

       Siliciumcarbid oder

       Beryllium-Beryllium (Be/Be)

       sedimentierten Materialien

       mit mehr als 300 mm

       Durchmesser oder

       Hauptachsenlänge;

  e) schwach optisch-absorbierende

     Materialien wie folgt:

    1. Fluoridverbindungen als

       Grundmaterial, mit

       Bestandteilen mit einer

       Reinheit von 99,999% oder

       besser; oder

-----------------------------------

ANMERKUNG:

  Nummer 6C04.e.1. erfaßt Fluoride

aus Zirkonium oder Aluminium und

Varianten davon.

-----------------------------------

  2. Fluoridglas als Grundmaterial,

     hergestellt aus Verbindungen,

     die in Nummer 6c04.e.1. erfaßt

     sind;

f) Glas, einschließlich

   geschmolzener Silika,

   Phosphatglas, Fluorphosphatglas,

   Zirkoniumfluorid (ZrF4) und

   Hafniumfluorid (HfF4) mit:

  1. einer Hydroxylionen-(OH-)-

     Konzentration von weniger als

     5 ppm;

  2. integrierten metallischen

     Reinheitsgraden von weniger

     als 1 ppm; und

  3. hoher Homogenität

     (Refraktionsvarianzindex) von

     weniger als 5 x 10 hoch -6;

g) synthetisch hergestellte

   Diamantmaterialien mit einer

   Absorption von weniger als 10

   hoch -5 cm hoch -1 für

   Wellenlängen von mehr als 200 nm

   bis höchstens 14 000 nm;

h) Lichtwellenleiter-Vorformen,

   hergestellt aus

   Fluoridverbindungen als

   Grundmaterial, die Bestandteile

   mit einer Reinheit von 99,999%

   oder besser enthalten, speziell

   entwickelt zur Herstellung von

   Fluoridfasern, wie sie in

   Nummer 6A04.f. erfaßt sind.

6C05  Laser:

  Kristalline

Laser-Wirtsmaterialien in

nichtfertiger Form, wie folgt:

a) Titandotierte Saphire;

b) Alexandrit.

D. SOFTWARE

6D01  Software, speziell entwickelt

   zur Entwicklung oder Fertigung

   von in Nummern 6A04, 6A05, 6A08

   oder 6B08 erfaßten Geräten.

                                   6R06

                                   a) Software zur Verarbeitung der

                                      aufgezeichneten Daten nach dem

                                      Flug zur Bestimmung der

                                      Position des Fluggeräts auf

                                      seiner ganzen Flugbahn,

                                   b) Speziell konstruierte Software

                                      oder speziell konstruierte

                                      Software mit entsprechenden

                                      speziell konstruierten

                                      Hybridrechnern (kombinierten

                                      Analog-Digital-Rechnern) für

                                      die Modelldarstellung,

                                      Simulation oder

                                      Entwurfsintegration der Systeme

                                      laut 9R01,

                                   c) Speziell konstruierte Software

                                      oder Datenbanken zur Analyse

                                      von Signaturreduzierung.

6D02  Software, speziell entwickelt

   zur Verwendung von in Nummern

   6A02.b, 6A08 oder 6B08 erfaßten

   Geräten.

6D03  Andere Software wie folgt:

a) Akustik:

  1. Software, speziell entwickelt

     für akustische Strahlformung,

     zur Echtzeit-Verarbeitung von

     akustischen Daten für einen

     passiven Empfang unter

     Verwendung von geschleppten

     Hydrophon-Anordnungen;

  2. Quellencodes zur

     Echtzeit-Verarbeitung von

     akustischen Daten für einen

     passiven Empfang unter

     Verwendung von geschleppten

     Hydrophon-Anordnungen;

b) Magnetometer:

  1. Software, speziell entwickelt

     für magnetische

     Kompensationssysteme für

     magnetische Sensoren, die für

     einen Betrieb auf mobilen

     Plattformen entwickelt sind;

  2. Software, speziell entwickelt

     für magnetische

     Anomalie-Erkennung auf mobilen

     Plattformen;

c) Schwerkraftmesser:

   Software, speziell entwickelt

   zur Korrektur von

   Bewegungseinflüssen von

   Schwerkraftmessern oder

   Schwerkraft-Gradiometer;

d) Radar:

  1. Luftverkehrsüberwachungs-

     Anwendungs-Software, die sich

     in Universalrechnern von

     Luftfahrtskontrollstellen

     befinden, mit einem der

     folgenden Merkmale:

    a) simultane Verarbeitung und

       Anzeige von mehr als

       150 Objektwegen;

    b) Aufnahmefähigkeit von

       Radarobjektdaten von mehr

       als vier

       Hauptradareinrichtungen;

       oder

    c) automatische Weitergabe von

       Hauptradarobjektdaten (wenn

       nicht mit Rundsicht-

       Sekundärradar-(SSR)-Daten

       korreliert) vom Hauptzentrum

       der Flugverkehrskontrolle

       (ATC) an ein anderes

       Flugverkehrskontroll-

       zentrum;

  2. Software zur Konstruktion oder

     Fertigung von Radomen, die:

    a) speziell entwickelt sind zum

       Schutz der elektronisch

       lenkbaren phasengesteuerten

       Antennen, wie sie in

       Nummer 6A08.e erfaßt sind;

       und

    b) den mittleren

       Nebenkeulenpegelanstieg um

       weniger als 13 dB für

       Frequenzen gleich oder höher

       als 2 GHz begrenzen.

E. TECHNOLOGIE

6E01  Technologie gemäß der

   „General Technology Note''

   (Allgemeine Technologienote) zur

   Entwicklung von Geräten,

   Materialien oder Software, die

   in den Nummern 6A01, 6A02, 6A03,

   6A04, 6A05, 6A06, 6A07, 6A08,

   6B04, 6B05, 6B07, 6B08, 6C02,

   6C04, 6C05, 6D01, 6D02 oder 6D03

   erfaßt sind.

6E02  Technologie gemäß der

   „General Technology Note''

   (Allgemeine Technologienote) zur

   Fertigung von Geräten oder

   Materialien, die in den Nummern

   6A01, 6A02, 6A03, 6A04, 6A05,

   6A06, 6A07, 6A08, 6B04, 6B05,

   6B07, 6B08, 6C02, 6C04 oder 6C05

   erfaßt sind.

6E03  Andere Technologie:

a) Optik:

  1. Optik-Oberflächen-

     Beschichtungs- und

     -Behandlungstechnologie,

     erforderlich zur Erreichung

     einer Gleichmäßgikeit von

     99,5% oder besser für optische

     Beschichtungen von 500 mm oder

     mehr Durchmesser oder

     Hauptachsenlänge und mit einem

     Gesamtschwund (Absorption und

     Streuung) von weniger als 5 x

     10 hoch -3;

  2. optische

     Fertigungstechnologien wie

     folgt:

    a) zur Serienfertigung von

       optischen Bauteilen mit

       einer Rate von mehr als

       10 m2 Fläche/Jahr auf einer

       einzelnen Spindel und mit:

      1. einer Fläche von mehr als

         1 m2; und

      2. einer Oberflächenkrümmung

         von mehr als Lambda/10 rms

         auf der bezeichneten

         Wellenlänge;

    b) Einschneid-

       Diamantdrehtechniken mit

       Genauigkeiten bei der

       Oberflächenendfertigung von

       besser als 10 nm rms auf

       nicht-ebenen Oberflächen von

       mehr als 0,5 m2;

b) Laser:

  1. Technologie für optische

     Filter mit einer Bandbreite

     gleich oder kleiner als 10 nm,

     einem Sehfeld (FOV) von mehr

     als 40 Grad, sowie einer

     Auflösung von mehr als 0,75

     Linienpaaren/mm;

  2. Technologie, erforderlich zur

     Entwicklung, Fertigung oder

     Verwendung von speziell

     entwickelten

     Diagnoseinstrumenten oder

     Targets in Testvorrichtungen

     zur SHPL-Prüfung oder Prüfung

     bzw. Bewertung von durch SHPL-

     Strahlen bestrahlten

     Materialien;

c) Magnetometer:

   Technologie, erforderlich zur

   Entwicklung oder Fertigung von

   Feldmesser-Magnetometern oder

   Feldmesser-Magnetometersystemen

   mit einem Rauschpegel von:

  1. weniger als 0,05 nT rms/Wurzel

     Hz auf Frequenzen von weniger

     als 1 Hz; oder

  2. 1 x 10 hoch -3 nT

     rms/Quadratwurzel Hz auf

     Frequenzen von 1 Hz oder mehr.

                   7 - NAVIGATION UND AVIONIK

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A. GERÄTE, BAUGRUPPEN UND BAUTEILE ANMERKUNG:

                                   Die Nummern 7R01 bis 7R09 erfassen

                                      Einrichtungen, die entwickelt

                                      sind für den Gebrauch in

                                      Raketensystemen der Nummer

                                      9R01.

                                   ---------------------------------

7A01  Beschleunigungsmesser,       7R01

   entwickelt für einen Einsatz in

   Trägheitsnavigations- oder

   Lenksystemen; mit einem der

   folgenden Merkmale, sowie

   speziell entwickelte Bauteile

   hierfür:

a) einer Nullabgleich-Stabilität   a) Beschleunigungsmesser mit einem

   von kleiner (besser) als           Schwellwert von 0,05 g oder

   130 myg, bezogen auf einen         weniger, einem

   festen Eichwert über den           Linearitätsfehler innerhalb von

   Zeitraum von einem Jahr;           0,25% der vollen Skalenleistung

                                      oder beidem, konstruiert für

                                      die Verwendung in

                                      Trägheitsnavigationssystemen

                                      oder Lenksystemen aller Art.

b) einer Skalenfaktor-Stabilität   b) Beschleunigungsmesser oder

   von kleiner (besser) als           Kreisel aller Art mit

   130 ppm, bezogen auf einen         Dauerausgabe, die für

   festen Eichwert über den           Beschleunigungen über 100 g

   Zeitraum von einem Jahr;           spezifiziert sind;

c) spezifiziert, für               c) Trägheits- oder sonstige

   Beschleunigungswerte von mehr      Geräte, die

   als 100 g.                         Beschleunigungsmesser nach a)

                                      und b) oder Kreisel nach b)

                                      verwenden, sowie Systeme, in

                                      denen solche Geräte eingebaut

                                      sind, und speziell dafür

                                      konstruierte

                                      Integrationssoftware.

7A02  Kreisel mit einem der        7R02

   folgenden Merkmale, sowie

   speziell entwickelte Bauteile

   hierfür:

a) einer Drift-Stabilität, gemessen   Kreiselkompasse und andere

   in einer 1-g-Umgebung über den     Geräte, mit denen die Position

   Zeitraum von drei Monaten und      oder Orientierung über die

   bezogen auf einen festen           automatische Verfolgung von

   Eichwert, von:                     Himmelskörpern oder Satelliten

                                      ermittelt werden,

  1. kleiner (besser) als          b) Alle Arten von Kreiseln, die

     0,1 Grad/Stunde, wenn für        sich für die Verwendung in den

     kontinuierliche Funktion bei     in Nummer 9R01 genannten

     unter 10 g spezifiziert; oder    Systemen eignen und eine

  2. kleiner (besser) als             Nenndriftratenstabilität von

     0,5 Grad/Stunde, wenn für        weniger als 0,5 Grad (1 Sigma

     kontinuierliche Funktion         oder rms)/Stunde bei 1 g

     zwischen 10 bis einschließlich   aufweisen.

     100 g spezifiziert;

b) spezifiziert für kontinuierliche

   Funktion bei

   Beschleunigungsraten von über

   100 g.

7A03  Trägheitsnavigationssysteme  7R03  Integrierte

   (kardanisch aufgehängt und         Fluginstrumentensysteme, die

   flugkörperfest) und                Stabilisierungskreisel oder

   Trägheitsgeräte für Höhe,          Autopiloten sowie

   Lenkung oder Steuerung sowie       Integrationssoftware dafür

   speziell entwickelte Bauteile      beinhalten, konstruiert oder

   hierfür, mit einem der folgenden   modifiziert für die Verwendung

   Merkmale:                          in Systemen der Nummer 9R01.

a) für Luftfahrzeuge:

  1. Navigationsfehler

     (frei-inertial) nach erfolgter

     Normalausrichtung von 0,8

     nautischen Meilen/Stunde (50%

     Circular Error Possible (CEP))

     oder kleiner (besser); oder

  2. nicht freigegeben durch die

     Zivilluftfahrbehörden für

     „zivile Luftfahrzeuge''; oder

  3. spezifiziert für

     Beschleunigungswerte von mehr

     als 10 g;

b) für Land- oder

   „Raumfahrzeuge'':

  1. Navigationsfehler

     (frei-inertial) nach erfolgter

     Normalausrichtung von 0,8

     nautischen Meilen/Stunde (50%

     Circular Error Possible (CEP))

     oder kleiner (besser); oder

  2. spezifiziert für

     Beschleunigungswerte von mehr

     als 10 g.

7A04  Kreisel-Astrokompasse und

   andere Vorrichtungen, die

   Position und Orientierung

   mittels automatischer Verfolgung

   von Himmelskörpern oder

   Satelliten bestimmen, mit einer

   Azimutgenauigkeit von gleich

   oder kleiner (besser) als

   5 Bogensekunden.

7A05  Global-Positionierungs-      7R04  Globales

   Satelliten-(GPS)-Empfangsgeräte    Positionierungsbestimmungs-

   mit einer                          system GPS (Global Positioning

   Nullstellenschwenkungsantenne,     System) oder ähnliche

   sowie speziell entwickelte         Satellitenempfänger:

   Bauteile hierfür.               a) tauglich für die Lieferung von

                                      Navigationsdaten unter den

                                      folgenden Betriebsbedingungen:

                                      1. bei Geschwindigkeiten über

                                         515 m/s (1 000 nautische

                                         Meilen/Stunde), und

                                      2. in Höhen über 18 km

                                         (60 000 Fuß); oder

                                   b) konstruiert oder modifiziert

                                      für die Verwendung in

                                      unbemannten Fluggeräten laut

                                      Nummer 9R01.

7A06  Bord-Höhenmesser, die auf

   anderen Frequenzen als 4,2 bis

   einschließlich 4,4 GHz arbeiten,

   mit einem der folgenden

   Merkmale:

a) Leistungsmanagement; oder

b) mit Phasenumtastungsmodulation.

                                   7R05  Radar und Laserradarsysteme

                                      einschließlich Höhenmesser.

B. PRÜF- UND

   FERTIGUNGSEINRICHTUNGEN

7B01  Prüf-, Eich- oder

   Abgleichgeräte, speziell

   entwickelt für Einrichtungen der

   Nummer 7A, ausgenommen Geräte

   der Klassen „Wartungsebene I''

   oder „Wartungsebene II''.

-----------------------------------

ANMERKUNGEN:

1. „Wartungsebene I'':

   Der Ausfall einer

   Trägheitsnavigationseinheit wird

   im Flugzeug durch eine Anzeige

   des Bedien- und Anzeigefeldes

   (CDU) oder durch eine

   Zustandsmeldung des

   entsprechenden Subsystems

   gemeldet. Die Ursache des

   Gebrechens kann mit Hilfe des

   Hersteller-Handbuches auf der

   Ebene der defekten, an Bord

   austauschfähigen Einheit (line

   replaceable unit = LRU)

   lokalisiert werden. Der Bediener

   entfernt sodann die fehlerhafte

   LRU und ersetzt sie durch eine

   Ersatzeinheit.

2. „Wartungsebene II'':

   Die fehlerhafte LRU wird an die

   Wartungswerkstätte (des

   Herstellers oder der für

   Wartungsebene II zuständigen

   Werkstätte des Betreibers)

   geschickt. Dort wird diese

   nicht-funktionierende LRU

   mittels verschiedener,

   geeigneter Prüfeinrichtungen

   getestet, um die defekte,

   werkstättenaustauschfähige

   Baugruppe (shop replaceable

   assembly = SRA), die für das

   Gebrechen verantwortlich ist, zu

   lokalisieren. Diese SRA wird

   entfernt und durch eine

   funktionierende Ersatzbaugruppe

   ersetzt. Die fehlerhafte SRA

   (oder möglicherweise die gesamte

   LRU) wird dann an den Hersteller

   geschickt.

ANMERKUNG:

  Wartungsebene II beinhaltet nicht

den Austausch von erfaßten

Beschleunigungsmessern oder

Kreiselsensoren der SRA.

-----------------------------------

7B02  Geräte, wie folgt, speziell  7R06  Speziell konstruierte Prüf-,

   entwickelt zur Beurteilung von     Kalibrier- und Justiergeräte

   Spiegeln für                       sowie „Fertigungsausrüstung''

   Ring-Laser-Kreiselgeräten:         dafür, einschließlich der

                                      folgenden:

a) Streustrahlungsmesser mit einer a) Folgende Geräte für

   Meßgenauigkeit von 10 ppm oder     Laserkreisel zur

   kleiner (besser);                  Charakterisierung von Spiegeln,

b) Profilometer mit einer             wenn sie mindestens folgende

   Meßgenauigkeit von 0,5 nm          Genauigkeitsgrenzen aufweisen:

   (5 Angström) oder kleiner          1. Streustrahlungsmesser

   (besser).                             (10 ppm),

                                      2. Reflektometer (50 ppm),

                                      3. Profilmesser (5 Angström),

7B03  Geräte, speziell entwickelt  b) Für sonstige Trägheitsgeräte:

   zur Fertigung von Einrichtungen    1. Trägheitsmeßgerät (IMU

   unter Nummer 7A, einschließlich:      = Inertial Measurement

a) Kreisel-Abstimm-Prüfstationen;        Unit),

b) Kreisel-Dynamik-Auswucht-          2. IMU-Plattformtester,

   Stationen;                         3. IMU-Handhabungsvorrichtung

c) Kreisel-Einlauf/Motor-                für stabile Elemente,

   Prüfstationen;                     4. IMU-Plattform-

d) Kreisel-Ausgangs- und                 Wuchtvorrichtung,

   Füllstationen;                     5. Teststation für

e) Zentrifugenhalterungen für            Kreisel-Tuning,

   Kreisellager;                      6. Station für dynamisches

f) Stationen zur Achsenausrichtung       Wuchten von Kreiseln,

   von Beschleunigungsmessern.        7. Teststation für

                                         Motor/Kreisel-Einlaufen,

                                      8. Kreiselevakuierungs- und

                                         -füllstation,

                                      9. Zentrifugenvorrichtung für

                                         Kreisellager,

                                      10. Achsenausrichtstation für

                                         Beschleunigungsmesser,

                                      11. Teststation für

                                         Beschleunigungsmesser.

C. MATERIALIEN (keine)

D. SOFTWARE

7D01  Software, speziell entwickelt

   oder abgeändert zur Entwicklung

   oder Fertigung von Geräten der

   Nummern 7A oder 7B.

7D02  Quellencodes zur Verwendung

   jeglicher Navigationsgeräte oder

   Fluglagen-Kursbezugssysteme

   (AHRS) (ausgenommen kardanisch

   aufgehängte AHRS) einschließlich

   Trägheitsgeräte, die nicht in

   den Nummern 7A03 oder 7A04

   erfaßt sind.

7D03  Andere Software wie folgt:

a) Software, speziell entwickelt

   oder abgeändert zur

   Leistungsverbesserung oder zur

   Verminderung des

   Navigationsfehlers des Systems

   auf jene Werte, wie sie in den

   Nummern 7A03 oder 7A04

   spezifiziert sind;

b) Quellencodes für hybride

   integrierte Systeme zur

   Leistungsverbesserung oder zur

   Verminderung des

   Navigationsfehlers des Systems

   auf in Nummer 7A03 spezifizierte

   Werte durch kontinuierliche

   Kombination von Trägheitsdaten

   mit einer der folgenden

   Navigationsdatenarten:

  1. Dopplerradar-Geschwindigkeit;

  2. Globaler-Positionierungs-

     Satelliten-(GPS)-

     Referenzdaten; oder

  3. Terrain-Datenbank;

c) Quellencodes für integrierte

   Luft- und Raumfahrt-Elektronik,

   die Sensordaten und

   wissensbasierte Expertensysteme

   kombinieren;

d) Quellencodes zur Entwicklung

   von:

  1. digitalen

     Flugmanagementsystemen zur

     Flugbahnoptimierung;

  2. integrierten Antriebs- und

     Flugregelungssystemen;

  3. „Fly by wire'' oder „Fly by

     light''-Regelsystemen;

  4. aktiven fehlertoleranten oder

     selbsttätig rekonfigurierenden

     Flugregelungssystemen;

  5. automatischen

     Radiokompaß-Bordsystemen;

  6. Flugdatensystemen auf der

     Basis von statischen

     Oberflächendaten

  7. Raster-Frontscheibenanzeigen

     oder dreidimensionalen

     Anzeigen.

E. TECHNOLOGIE

7E01  Technologie gemäß der        7R07  Konstruktionstechnologie für

   „General Technology Note''        die Integration von Rumpf,

   (Allgemeine Technologienote) zur   Antriebssystem und

   Entwicklung von Geräten oder von   Auftriebssteuerflächen zur

   Software der Nummern 7A, 7B oder   Optimierung der aerodynamischen

   7D.                                Leistung im gesamten

                                      Flugbereich eines unbemannten

                                      Luftfahrzeugs.

                                   7R08  Konstruktionstechnologie für

                                      die Integration von

                                      Flugsteuerungs-, Lenk- und

                                      Antriebsdaten in ein

                                      Flug-Managementsystem zur

                                      Optimierung der Flugbahn eines

                                      Raketensystems.

                                   7R09  Konstruktionstechnologie für

                                      den Schutz von Avionik- und

                                      elektrischen Subsystemen gegen

                                      Gefahren von EMP

                                      (elektromagnetischer Impuls)

                                      und EMI (elektromagnetische

                                      Störung) von externen Quellen

                                      wie folgt:

                                      1. Konstruktionstechnologie für

                                         Abschirmungssysteme,

                                      2. Konstruktionstechnologie für

                                         die Konfiguration von

                                         gehärteten elektrischen

                                         Schaltkreisen und

                                         Subsystemen,

                                      3. Ermittlung der

                                         Härtungskriterien für die

                                         oben genannten Positionen.

7E03  Technologie gemäß der

   „General Technology Note''

   (Allgemeine Technologienote) zur

   Reparatur, Adaptierung oder

   Überholung von in Nummern 7A01

   bis 7A04 erfaßten Geräten, außer

   für Zwecke der

   Wartungstechnologie, die in

   einem direkten Zusammenhang mit

   Eichung, Entfernung oder

   Austausch von beschädigten oder

   unverwendbaren, an Bord

   austauschfähigen Einheiten (line

   replaceable unitd = LRU) oder

   werkstättenaustauschfähigen

   Baugruppen (shop replaceable

   assemblies = SRA) eines zivilen

   Luftfahrzeuges, wie in den

   Anmerkungen „Wartungsebene I''

   und „Wartungsebene II''

   beschrieben, steht.

7E04  Andere Technologie:

a) Technologie zur Entwicklung oder

   Fertigung von:

  1. Radiokompaß-Bordsystemen mit

     Betriebsfrequenzen von mehr

     als 5 MHz;

  2. Flugdatensystemen nur auf der

     Basis von Bodenstationsdaten,

     zB solche, die ohne

     konventionelle Flugdatensonden

     auskommen;

  3. Raster-Frontscheibenanzeigen

     oder dreidimensionalen

     Anzeigen für Luftfahrzeuge;

  4. Trägheitsnavigationssystemen

     oder Kreisel-Astrokompassen,

     die in den Nummern 7A01 oder

     7A02 erfaßte

     Beschleunigungsmesser oder

     Kreisel enthalten;

b) Fertigungstechnologie, wie

   folgt, für aktive

   Flugregelungssysteme

   (einschließlich Fly by wire-

   oder Fly by light-Systeme):

  1. Konfigurationserstellung zur

     Verknüpfung von mehreren

     Mikroelektronik-

     Verarbeitungselementen

     (Bordcomputer), um eine

     Echtzeitverarbeitung bei

     Steuerung nach Vorgaben zu

     erreichen;

  2. Steuerungsvorgaben-

     Kompensationen für

     Sensorpositionen oder

     dynamische

     Flugwerkbelastungen, zB

     Kompensation für Vibration der

     Sensorumgebung oder für

     Abweichung der Sensorposition

     vom Gravitationszentrum;

  3. elektronisches Management von

     Datenredundanz oder

     Systemredundanz zur

     Fehlererkennung,

     Fehlertoleranz,

     Fehlerisolierung oder

     Rekonfiguration;

-----------------------------------

ANMERKUNG:

  Nummer 7E04.b.3 erfaßt keine

Technologie zur Erstellung einer

gerätespezifischen Redundanz.

-----------------------------------

  4. Flugsteuerungen, die eine

     Rekonfiguration von Kraft- und

     Momentsteuerung während des

     Fluges zur Echtzeit-Autopilot-

     Steuerung ermöglichen;

  5. Integration von digitalen

     Flugregelungs-, Navigations-

     und Antriebssteuerungsdaten in

     ein digitales

     Flugmanagementsystem zur

     Flugbahnoptimierung,

     ausgenommen

     Entwicklungstechnologie für

     Luftfahrzeugs-Flugüber-

     wachungsinstrumentenanlagen,

     die nur zur VOR-, DME, ILS-

     oder MLS-Navigation oder

     ähnlicher Navigationen

     integriert sind; oder

  6. Unabhängige digitale

     Flugregelungs- oder

     Mehrfachsensor-Flug-

     Managementsysteme mit

     wissensbasierten

     Expertensystemen;

c) Technologie zur Entwicklung von

   Helikoptersystemen, wie folgt:

  1. Mehrfach-Achsen-Fly by wire-

     oder Fly by light-Steuerungen,

     die die Funktionen von

     mindestens zwei der folgenden

     Merkmale in einem einzigen

     Steuerelement vereinen:

    a) Kollektivsteuerungen;

    b) zyklische Steuerungen;

    c) Giersteuerungen;

  2. Drehmomentausgleichs- und

     Kurssteuerungssysteme;

  3. Rotorblätter mit

     Schwenkflügeln für einen

     Einsatz in Systeme mit

     individueller

     Rotorblättersteuerung.

                        8 - MARINETECHNOLOGIE

---------------------------------------------------------------------

A. GERÄTE, BAUGRUPPEN UND BAUTEILE

8A01  Unterwasser- oder

   Überwasserfahrzeuge:

a) bemannte, kabelgeführte

   Unterwasserfahrzeuge, entwickelt

   für einen Einsatz in Tiefen von

   mehr als 1 000 m;

b) bemannte, freifahrende

   Unterwasserfahrzeuge:

  1. entwickelt für einen autonomen

     Betrieb und mit einem

     Tragvermögen von:

    a) 10% oder mehr ihres

       Gewichtes in der Luft, und

    b) 15 kN oder mehr;

-----------------------------------

ANMERKUNG:

  Autonomer Betrieb bedeutet:

voll eingetaucht, ohne Schnorchel,

alle Systeme arbeiten und kreuzen

mit jener Minimalgeschwindigkeit,

bei der das Unterwasserfahrzeug

seine Fahrtiefe sicher, dynamisch

und nur unter Verwendung seiner

Tiefensteuerung steuern kann, ohne

daß es als Stützpunkt ein Schiff

oder eine Basis auf der Oberfläche,

dem Meeresgrund oder der Küste

benötigt sowie ausgerüstet mit

einem Vortriebssystem für

Unterwasser- oder

Überwassereinsatz.

-----------------------------------

  2. entwickelt für einen Betrieb

     in Tiefen von mehr als

     1 000 m; oder

    a) entwickelt für eine

       Bemannung mit vier oder mehr

       Personen;

    b) entwickelt für einen

       autonomen Betrieb über

       10 Stunden oder mehr;

    c) mit einer Reichweite von

       25 nautischen Meilen oder

       mehr; und

-----------------------------------

ANMERKUNG:

  Reichweite bedeutet hier:

die Hälfte der maximalen

Entfernung, die das

Unterwasserfahrzeug zurückzulegen

imstande ist.

-----------------------------------

    d) mit einer Länge von 21 m

       oder weniger;

c) unbemannte, kabelgeführte

   Unterwasserfahrzeuge, entwickelt

   für einen Betrieb in Tiefen von

   mehr als 1 000 m:

  1. entwickelt für Manöver mittels

     Eigenantrieb durch

     Vortriebsmotoren oder

     Ruderpropeller, die in

     Nummer 8A02.a.2 erfaßt sind;

     oder

  2. mit einer Lichtwellenleiter-

     Datenübertragung;

d) unbemannte, freifahrende

   Unterwasserfahrzeuge:

  1. entwickelt, einen Kurs relativ

     zu jedem geographischen

     Bezugspunkt ohne menschliche

     Echtzeit-Hilfe festlegen zu

     können;

  2. mit einer akustischen Daten-

     oder Befehlsübertragung; oder

  3. mit einer

     Lichtwellenleiter-Daten- oder

     Befehlsübertragung über mehr

     als 1 000 m;

e) Ozean-Bergungssysteme mit einem

   Tragvermögen von mehr als 5 MN

   zur Bergung von Objekten aus

   Tiefen von mehr als 250 m und

   mit einem der folgenden

   Merkmale:

  1. dynamischen

     Positioniersystemen, die zur

     Beibehaltung der Position

     innerhalb 20 m ab einem

     gegebenen, vom

     Navigationssystem bestimmten

     Punkt fähig sind; oder

  2. Meeresboden-Navigations- und

     integrierende

     Navigationssysteme für Tiefen

     von mehr als 1 000 m mit einer

     Positioniergenauigkeit

     innerhalb 10 m um einen

     vorbestimmten Punkt;

f) Oberflächeneffekt-Fahrzeuge (mit

   variablen Verkleidungen),

   ausgelegt für eine maximale

   Geschwindigkeit bei voller

   Ladung von mehr als 30 Knoten

   bei einer Referenz-Wellenhöhe

   von 1,25 m (Seetüchtigkeit 3)

   oder mehr, einem

   Luftpolsterdruck von mehr als

   3 830 Pa und einem

   Verdrängungsverhältnis

   Leerschiff/volle Beladung von

   weniger als 0,70;

g) Oberflächeneffekt-Fahrzeuge (mit

   festen Seitenwänden), ausgelegt

   für eine Geschwindigkeit bei

   voller Ladung von mehr als

   40 Knoten bei einer

   Referenz-Wellenhöhe von 3,25 m

   (Seetüchtigkeit 5) oder mehr;

h) Tragflügelboote mit aktiven

   Systemen zur automatischen

   Steuerung der Tragflügelsysteme,

   ausgelegt für eine maximale

   Geschwindigkeit bei voller

   Ladung von 40 Knoten oder mehr

   bei einer Referenz-Wellenhöhe

   von 3,25 m (Seetüchtigkeit 5)

   oder mehr;

i) „Small Waterplane

   Area''-Schiffe mit:

  1. einer Wasserverdrängung bei

     voller Ladung von mehr als 500

     Tonnen, ausgelegt für eine

     maximale Geschwindigkeit bei

     voller Ladung von mehr als 35

     Knoten bei einer Referenz-

     Wellenhöhe von 3,25 m

     (Seetüchtigkeit 5) oder mehr;

     oder

  2. einer Wasserverdrängung bei

     voller Ladung von mehr als

     1 500 Tonnen, ausgelegt für

     eine maximale Geschwindigkeit

     bei voller Ladung von mehr als

     25 Knoten bei einer Referenz-

     Wellenhöhe von 4 m

     (Seetüchtigkeit 6) oder mehr.

-----------------------------------

ANMERKUNG:

  Ein „Small Waterplane

Area''-Schiff ist durch die

folgende Formel definiert:

Wasserebenenfläche bei einem

Betriebs-Konstruktionstiefgang von

weniger als 2 x (verdrängtes

Volumen bei

Betriebskonstruktionstiefgang) 2/3.

ANMERKUNG:

  Bezüglich Erfassungstatus von

Marine-Gasturbinenmotoren siehe

Gruppe 9.

-----------------------------------

8A02  Systeme oder Geräte:

a) Systeme oder Geräte, speziell

   entwickelt oder abgeändert für

   Unterwasserfahrzeuge und

   entwickelt für einen Betrieb in

   Tiefen von mehr als 1 000 m, wie

   folgt:

  1. Druckbehälter oder Druckkörper

     mit einem maximalen

     Innenkammer-Durchmesser von

     mehr als 1,5 m;

  2. Gleichstrom-Vortriebsmotoren

     oder -Ruderpropeller;

  3. „Umbilical''-Kabel und

     zugehörige Verbinder aus

     Lichtwellenleitern und

     Kunststoff-

     Verstärkungsgliedern;

b) Systeme, speziell entwickelt

   oder abgeändert zur

   automatischen Bewegungssteuerung

   von Unterwasserfahrzeugen, der

   Nummer 8A01 mit Navigationsdaten

   und mit geschlossenem

   Regelkreis, um:

  1. es dem Fahrzeug zu

     ermöglichen, innerhalb eines

     Abstandes von 10 m von einem

     vorbestimmten Punkt in der

     Wassersäule zu bleiben;

  2. die Position des Fahrzeuges

     innerhalb eines Abstandes von

     10 m von einem vorbestimmten

     Punkt in der Wassersäule

     beizubehalten; oder

  3. die Position des Fahrzeuges in

     einem Abstand von 10 m

     beizubehalten, während es

     einem Kabel auf oder im

     Meeresboden folgt;

c) Lichtwellenleiter-Schiffskörper-

   Durchführungen oder -Stecker;

d) Unterwasser-Beobachtungssysteme:

  1. a) Fernsehsysteme (bestehend

     aus Kamera, Lampen,

     Überwachungs- und

     Signalübertragungsgeräten) mit

     einer Grenzauflösung in Luft

     von mehr als 500 Zeilen und

     speziell entwickelt oder

     abgeändert zum ferngesteuerten

     Betrieb mit

     Unterwasserfahrzeugen; oder

    b) Unterwasser-Fernsehkameras

       mit einer Grenzauflösung in

       Luft von mehr als

       700 Zeilen;

-----------------------------------

ANMERKUNG:

  Der Begriff „Grenzauflösung''

ist in der Fernsehtechnik ein Maß

der horizontalen Auflösung, das

normalerweise ausgedrückt wird in

der in einem Versuch

unterscheidbaren maximalen

Zeilenanzahl/Bildhöhe, wobei für

einen solchen Versuch

IEEE-Norm 208/1960 (DIN/IEC

84(CO)103E) oder eine entsprechende

andere Norm herangezogen wird.

-----------------------------------

  2. Systeme, speziell entwickelt

     oder abgeändert zum

     ferngesteuerten Betrieb mit

     einem Unterwasserfahrzeug mit

     Techniken zur Minimierung der

     Rückstreuung, einschließlich

     entfernungsabhängiger

     Beleuchtungsgeräte oder

     Lasersysteme;

  3. Restlicht-Fernsehkameras,

     speziell entwickelt oder

     abgeändert für einen

     Unterwassereinsatz, mit:

    a) Bildverstärkerröhren, der

       Nummer 6A02.a.2, und

    b) mehr als 150 000 aktiven

       Pixel je Halbleiter-Array;

e) Stehbild-Photokameras, speziell

   entwickelt oder abgeändert für

   einen Unterwassereinsatz, mit

   einem Filmformat von 35 mm oder

   größer und:

  1. mit Markierung des Films mit

     Daten, die von einer Quelle

     außerhalb der Kamera kommen;

  2. mit Autofokus oder Telefokus,

     speziell entwickelt für einen

     Unterwassereinsatz;

  3. mit automatischer Angleichung

     der Brennweite; oder

  4. mit automatischer

     Kompensationssteuerung,

     speziell entwickelt für einen

     Einsatz von

     Unterwasserkameragehäusen in

     Tiefen von mehr als 1000 m;

f) Elektronische

   Beobachtungssysteme, speziell

   entwickelt oder abgeändert für

   einen Unterwassereinsatz,

   geeignet, digital mehr als

   50 belichtete Bilder zu

   speichern;

g) Beleuchtungssysteme wie folgt,

   speziell entwickelt oder

   abgeändert für einen

   Unterwassereinsatz:

  1. Stroboskopleuchten mit einer

     Lichtausgangsenergie von mehr

     als 300 J/Blitz;

  2. Argon-Bogenleuchten, speziell

     entwickelt für einen Einsatz

     unter 1 000 m;

h) Roboter, speziell entwickelt für

   einen Unterwassereinsatz,

   gesteuert von einem spezifischen

   speicherprogrammierten Rechner,

   und:

  1. mit Systemen ausgerüstet, die

     den Roboter mittels

     Informationen von Sensoren

     steuern, die die an ein

     äußeres Objekt angelegte Kraft

     oder Drehkraft, die Entfernung

     zu einem äußeren Objekt oder

     die Tastfühlung zwischen dem

     Roboter und einem externen

     Objekt messen; oder

  2. geeignet, eine Kraft von 250 N

     oder mehr oder eine Drehkraft

     von 250 Nm oder mehr,

     auszuüben, und aus Legierungen

     auf Titanbasis oder faserigen

     und fadenförmigen

     Verbundwerkstoffen bestehen;

i) ferngesteuerte

   Gelenkmanipulatoren, speziell

   entwickelt oder abgeändert für

   einen Einsatz in

   Unterwasserfahrzeugen und mit

   einem der folgenden Merkmale:

  1. mit Systemen ausgerüstet, die

     den Manipulator mittels

     Informationen von Sensoren

     steuern, die die an ein

     äußeres Objekt angelegte Kraft

     oder Drehkraft, oder die

     Tastfühlung zwischen dem

     Roboter und einem externen

     Objekt messen; oder

  2. gesteuert durch proportionale

     Master-Slave-Techniken oder

     durch spezifische

     speicherprogrammierte Rechner,

     sowie mit 5 oder mehr

     Freiheitsgraden.

-----------------------------------

ANMERKUNG:

  Nur Funktionen mit proportionaler

Steuerung unter Verwendung von

Positionsrückführung oder

spezifischen speicherprogrammierten

Rechnern werden gezählt, wenn die

Anzahl der Bewegungsfreiheitsgrade

bestimmt werden soll.

-----------------------------------

j) luftunabhängige

   Energieversorgungssysteme, wie

   folgt, speziell entwickelt für

   einen Unterwassereinsatz:

  1. Brayton-, Stirling- oder

     Rankine-Zyklus-Maschinen als

     luftunabhängige

     Energieversorgungssysteme mit

     einem der folgenden Merkmale:

    a) chemischen Reinigungs- oder

       Absorbersystemen, speziell

       entwickelt zur Entfernung

       von Kohlendioxid,

       Kohlenmonoxid und Partikeln

       aus den rückgeführten

       Motorabgasen;

    b) Systemen, speziell

       entwickelt zur Verwendung

       eines einatomigen Gases;

    c) Vorrichtungen, speziell

       entwickelt zur Reduzierung

       der Lärmentwicklung unter

       Wasser bei Frequenzen unter

       10 kHz, oder spezielles

       Befestigungszubehör zur

       Stoßdämpfung; oder

    d) Systemen, speziell

       entwickelt:

      1. zur Verdichtung von

         Reaktionsprodukten oder

         zur

         Treibstoff-Reformierung;

      2. zur Speicherung von

         Reaktionsprodukten, und

      3. zur Entnahme der

         Reaktionsprodukte unter

         einem Druck von 100 kPa

         oder mehr;

  2. luftunabhängige

     Diesel-Zyklus-Motoren, mit

     allen folgenden Merkmalen:

    a) chemischen Reinigungs- oder

       Absorbersystemen, speziell

       entwickelt zur Entfernung

       von Kohlendioxid,

       Kohlenmonoxid und Partikeln

       aus den rückgeführten

       Motorabgasen;

    b) Systemen, speziell

       entwickelt zur Verwendung

       eines einatomigen Gases;

    c) Vorrichtungen oder

       Schutzhüllen, speziell

       entwickelt zur Reduzierung

       der Lärmentwicklung unter

       Wasser auf Frequenzen unter

       10 kHz, oder spezielles

       Befestigungszubehör zur

       Stoßdämpfung; und

    d) speziell entwickelte

       Abgassysteme, die die

       Verbrennungsprodukte nicht

       kontinuierlich absondern;

  3. luftunabhängige

     Brennstoffzellen-

     Energieversorgungssysteme mit

     einer Ausgangsleistung von

     mehr als 2 kW und mit einem

     der folgenden Merkmale:

    a) Vorrichtungen, speziell

       entwickelt zur Reduzierung

       der Lärmentwicklung unter

       Wasser auf Frequenzen unter

       10 kHz oder spezielles

       Befestigungszubehör zur

       Stoßdämpfung; oder

    b) Systemen, speziell

       entwickelt:

      1. zur Verdichtung von

         Reaktionsprodukten oder

         zur

         Treibstoff-Reformierung;

      2. zur Speicherung von

         Reaktionsprodukten, und

      3. zur Entnahme der

         Reaktionsprodukte unter

         einem Druck von 100 kPa

         oder mehr;

k) Einfassungen, Dichtungen und

   Finger:

  1. entwickelt für

     Luftpolsterdrücke von 3 830 Pa

     oder mehr, für einen Betrieb

     in einer Referenz-Wellenhöhe

     von 1,25 m (Seetüchtigkeit 3)

     oder mehr und speziell

     entwickelt für

     Oberflächeneffekt-Fahrzeuge

     (mit variablen Verkleidungen)

     der Nummer 8A01.f;

  2. entwickelt für

     Luftpolsterdrücke von 6 224 Pa

     oder mehr, für einen Betrieb

     in einer Referenz-Wellenhöhe

     von 3,25 m (Seetüchtigkeit 5)

     oder mehr und speziell

     entwickelt für

     Oberflächeneffekt-Fahrzeuge

     (mit festen Seitenwänden) der

     Nummer 8A01.g;

l) Hubgebläse, ausgelegt für mehr

   als 400 kW, speziell entwickelt

   für Oberflächeneffekt-Fahrzeuge

   der Nummern 8A01.f oder 8A01.g;

m) volleingetauchte

   unterkavitierende oder

   superkavitierende Tragflächen,

   speziell entwickelt für Schiffe

   der Nummer 8A01.h;

n) aktive Systeme, speziell

   entwickelt oder abgeändert zur

   automatischen Steuerung der von

   der See erregten Bewegung von

   Fahrzeugen oder Schiffen der

   Nummern 8A01.f, g, h oder i;

o) 1. Wasserschrauben-Propeller

   oder Kraftübertragungssysteme,

   wie folgt, speziell entwickelt

   für Oberflächeneffekt-Fahrzeuge

   (mit variablen oder mit festen

   Seitenwänden), Tragflügelboote

   oder „Small

   Waterplane''-Schiffe der Nummern

   8A01.f, g, h oder i;

    a) superkavitierende,

       superventilierte, teilweise

       eingetauchte oder

       Oberflächen-Propeller,

       ausgelegt für mehr als

       7,5 MW;

    b) gegenläufige

       Schiffsschraubensysteme,

       ausgelegt für mehr als

       15 MW;

    c) Systeme mit pre-Swirl- oder

       post-Swirl-Technik zur

       Glättung der in eine

       Schiffsschraube fließenden

       Strömung;

    d) leichte Hochleistungs-

       Untersetzungsgetriebe

       (K-Faktor größer als 300);

    e) Kraftübertragungswellen aus

       Verbundwerkstoffen und

       geeignet, mehr als 1 MW zu

       übertragen;

  2. Wasserschrauben-Propeller,

     Krafterzeugungs- oder

     Übertragungssysteme zur

     Verwendung auf Schiffen:

    a) Verstellschrauben und

       Nabenbaugruppen, ausgelegt

       für mehr als 30 MW;

    b) elektrische Vortriebsmotoren

       mit Innenflüssigkühlung und

       einer Nutzleistung von mehr

       als 2,5 MW;

    c) supraleitende

       Vortriebsmotoren oder

       elektrische Dauermagnet-

       Vortriebsmotoren mit einer

       Nutzleistung von mehr als

       0,1 MW;

    d) Kraftübertragungswellen mit

       Verbundwerkstoffen und

       geeignet, mehr als 2 MW zu

       übertragen;

    e) belüftete oder

       basisbelüftete

       Schiffsschrauben, ausgelegt

       für mehr als 2,5 MW;

  3. Lärmdämmungseinrichtungen zur

     Verwendung auf Schiffen von

     1 000 Tonnen Verdrängung oder

     mehr, wie folgt:

    a) Lärmdämmungseinrichtungen,

       für Frequenzen von unter 500

       Hz aus zusammengesetzten

       Schallgehäusen, zur

       Schallisolierung von

       Dieselmotoren,

       Dieselgeneratoren,

       Gasturbinen,

       Gasturbinengeneratoren,

       Vortriebsmotoren oder

       Vortriebs-

       Untersetzungsgetrieben,

       speziell entwickelt zur

       Schall- oder

       Vibrationsisolierung, mit

       einer Zwischenmasse von mehr

       als 30% der zu montierenden

       Geräte;

    b) aktive Lärmdämmungs- oder

       Lärmunterdrückungsein-

       richtungen oder Magnetlager,

       speziell entwickelt für

       Kraftübertragungssysteme,

       mit eingebauten

       elektronischen

       Steuersystemen, geeignet,

       aktiv die Gerätevibration

       durch die Erzeugung (bzw.

       das Senden) von

       Anti-Lärmsignalen oder

       Anti-Vibrationssignalen

       direkt an die Quelle zu

       dämpfen;

p) Pumpstrahl-Vortriebssysteme mit

   einer Nutzleistung von mehr als

   2,5 MW, die divergierende Düsen

   und strömungsregelnde

   Radschaufeltechniken zur

   Verbesserung des

   Vortriebswirkungsgrades oder zur

   Dämpfung des unter Wasser

   ausgestrahlten,

   schiffschraubengenerierten Lärms

   verwenden.

B. PRÜF- UND

   FERTIGUNGSEINRICHTUNGEN

8B01  Wasserkanäle mit einem

   Hintergrundlärmpegel von weniger

   als 100 dB (Referenz 1 myPa,

   1 Hz) im Frequenzbereich von 0

   bis 500 Hz, entwickelt zur

   Messung akustischer Felder, die

   von der Strömung rund um Modelle

   von Vortriebssystemen erzeugt

   werden.

C. MATERIALIEN

8C01  Syntaktischer Schaum für

   einen Einsatz unter Wasser:

a) entwickelt für Meerestiefen von

   mehr als 1 000 m; und

b) mit einer Dichte von weniger als

   561 kg/m3;

-----------------------------------

ANMERKUNG:

  Syntaktischer Schaum besteht aus

Hohlkugeln aus Kunststoff oder

Glas, die in eine Harzmatrix

eingebettet sind.

-----------------------------------

D. SOFTWARE

8D01  Software, speziell entwickelt

   oder abgeändert zur Entwicklung,

   Fertigung oder Verwendung von

   Geräten oder Materialien der

   Nummern 8A, 8B oder 8C.

8D02  Spezifische Software,

   speziell entwickelt oder

   abgeändert zur Entwicklung,

   Fertigung, Reparatur, Überholung

   oder Adaptierung (Erneuerung)

   von Schiffsschrauben, speziell

   entwickelt zur

   Unterwasser-Lärmdämmung.

E. TECHNOLOGIE

8E01  Technologie gemäß der

   „General Technology Note''

   (Allgemeine Technologienote) zur

   Entwicklung oder Fertigung von

   Geräten oder Materialien der

   Nummern 8A, 8B oder 8C.

8E02  Andere Technologie:

a) Technologie zur Entwicklung,

   Fertigung, Reparatur, Überholung

   oder Adaptierung (Erneuerung)

   von Schiffsschrauben, speziell

   entwickelt zur

   Unterwasser-Lärmdämmung;

b) Technologie zur Überholung oder

   Adaptierung von Geräten der

   Nummer 8A01 und Nummern 8A02.b,

   j, o oder p.

           9 - VORTRIEBSSYSTEME UND TRANSPORTEINRICHTUNGEN

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A. GERÄTE, BAUGRUPPEN UND BAUTEILE

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ANMERKUNG:                         ANMERKUNG:

  Bezüglich Erfassung von            Die Nummern 9R02 bis 9R10

Fahrzeugen, die mit einem der       erfassen Einrichtungen, die

Kontrolle unterliegenden            entwickelt sind für den Gebrauch

Bestandteil ausgerüstet sind, siehe in Raketensystemen der

diesbezügliche Gerätegruppe.        Nummer 9R01.

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                                   9R01 Komplette Raketensysteme

                                      (einschließlich ballistische

                                      Raketensysteme, Trägerfahrzeuge

                                      für die Raumfahrt und

                                      Sonderraketen) und unbemannte

                                      Luftfahrzeugsysteme

                                      (einschließlich

                                      Marschflugkörpersysteme, Ziel-

                                      und Aufklärungsdronen), die

                                      eine maximale Reichweite von

                                      300 km oder mehr erreichen,

                                      sowie die für diese Systeme

                                      speziell konstruierten

                                      „Fertigungsanlagen''.

                                   9R02  Einzelne Raketenstufen der

                                      Nummer 9R01.

                                   9R03  Wiedereintrittsfahrzeuge

                                      sowie dafür konstruierte oder

                                      modifizierte Geräte:

                                   a) Hitzeschilder aus Keramik oder

                                      Ablationsmaterial und deren

                                      Komponenten,

                                   b) Kühlkörper aus leichtem, hoch

                                      hitzefestem Material und deren

                                      Komponenten,

                                   c) Speziell für

                                      Wiedereintrittsfahrzeuge

                                      konstruierte elektronische

                                      Ausrüstung.

9A01  Gasturbinentriebwerke mit    9R04  Flüssig- oder

   einer in Nummer 9E03.a erfaßten    Feststoffraketentriebwerke mit

   und in Absätzen a, b oder c        einer Gesamtschubkraft von

   dieser Liste beschriebenen         8,41 x 10 hoch 5 Ns (1,91 x 10

   Technologie:                       hoch 5 lbs) oder mehr.

a) nicht amtlich zugelassen für das

   spezifische zivile Luftfahrzeug,

   für das sie bestimmt sind;

b) nicht amtlich zugelassen für

   zivile Verwendung durch die

   Luftfahrtsbehörden eines

   OECD-Landes;

c) entwickelt für Geschwindigkeiten

   von mehr als Mach 1,2 über einen

   Zeitraum von mehr als

   30 Minuten.

                                   9R05

                                   a) „Lenkteile'', die sich für die

                                      Realisierung einer

                                      Systemgenauigkeit von bis zu

                                      3,33% der Reichweite eignen

                                      (dh. ein CEP von 10 km oder

                                      weniger bei einer Reichweite

                                      von 300 km).

                                   b) Schubvektorsteuerungs-

                                      Subsysteme,

                                   c) Sicherheits- und

                                      Zündeinrichtungen für

                                      Gefechtsköpfe.

                                   ---------------------------------

                                   ANMERKUNGEN:

                                     1. CEP (Circle of Equal

                                   Probability) ist ein Maß für die

                                   Genauigkeit: Radius des bei einer

                                   spezifischen Entfernung auf das

                                   Ziel zentrierten Kreises,

                                   innerhalb dessen 50% der Nutzlast

                                   auftreffen.

                                     2. Ein „Lenkteil'' integriert

                                   das Meß- und Berechnungsverfahren

                                   zur Ermittlung der Nummer und

                                   Geschwindigkeit (dh. Navigation)

                                   eines Fahrzeugs mit dem Verfahren,

                                   das für die Berechnung und

                                   Übertragung von Kommandos zu den

                                   Flugsteuerungssystemen des

                                   Fahrzeugs eingesetzt wird, um die

                                   Flugbahn zu korrigieren.

                                     3. Beispiele für die durch b)

                                   erfaßten Methoden der

                                   Schubvektorsteuerung:

                                   a) Flexible Düse,

                                   b) Flüssig- oder

                                      Sekundärgaseinspritzung,

                                   c) Bewegliches Triebwerk oder

                                      bewegliche Düse,

                                   d) Ablenkung des Abgasstroms

                                      (Strahlschaufeln oder Sonden)

                                      oder

                                   e) Verwendung von Schubklappen.

                                   ---------------------------------

                                   9R06  Antriebskomponenten und

                                      -geräte die in Systemen der

                                      Nummer R901 verwendbar sind,

                                      sowie speziell dafür

                                      konstruierte

                                      „Fertigungsanlagen'' und

                                      „Fertigungsausrüstung'':

                                   a) Kleine, treibstoffeffiziente

                                      Turbojet- und

                                      Turbofan-Triebwerke

                                      (einschließlich Turbo-Compound-

                                      Triebwerke) mit geringem

                                      Gewicht,

                                   b) Ramjet-/Scramjet-/

                                      Pulsstrahltriebwerke und

                                      Triebwerke mit kombiniertem

                                      Arbeitszyklus, einschließlich

                                      Geräte zur

                                      Verbrennungsregelung, sowie

                                      speziell dafür konstruierte

                                      Komponenten,

                                   c) Raketenmotorgehäuse, deren

                                      „Innenbeschichtung'',

                                      „Isolierung'' und Düsen,

                                   d) Stufenmechanismen,

                                      Trennmechanismen und deren

                                      Zwischenstufen,

                                   e) Regelungssysteme für Flüssig-

                                      und Suspensionstreibstoff

                                      (einschließlich Oxidatoren)

                                      sowie speziell dafür

                                      konstruierte Komponenten, die

                                      für den Betrieb in

                                      Vibrationsumgebungen von mehr

                                      als 10 g rms zwischen 20 Hz und

                                      2 000 Hz konstruiert und

                                      modifiziert sind,

                                   f) Hybridraketenmotoren und

                                      speziell dafür konstruierte

                                      Komponenten.

                                   ---------------------------------

                                   ANMERKUNGEN:

                                     1. „Fertigungsausrüstung'' in

                                   der Überschrift dieser Nummer

                                   erstreckt sich auf:

                                   Fließdrückmaschinen und speziell

                                   dafür konstruierte Komponenten und

                                   Software, die

                                   a) nach der technischen

                                      Spezifikation des Herstellers

                                      mit einer numerischen

                                      Steuerungseinheit oder einem

                                      Steuerungsrechner ausgerüstet

                                      werden können, selbst wenn sie

                                      zum Zeitpunkt der Lieferung

                                      nicht damit ausgestattet sind,

                                      und

                                   b) über mehr als zwei gleichzeitig

                                      koordinierbare Achsen zur

                                      Bahnsteuerung verfügen.

                                   TECHNISCHE ANMERKUNG:

                                     Maschinen mit kombinierter

                                   Fließdrück- und Schleuderfunktion

                                   werden im Rahmen dieser Nummer als

                                   Fließdrückmaschinen betrachtet.

                                     2. Triebwerke, die unter a)

                                   fallen, können als Bestandteil

                                   eines bemannten Flugzeugs

                                   ausgeführt werden bzw. in

                                   entsprechenden Stückzahlen als

                                   Ersatzteile für bemannte

                                   Flugzeuge.

                                     3. „Innenbeschichtung'' in c),

                                   verwendbar für die Nahtstelle

                                   zwischen dem Feststoff und dem

                                   Gehäuse oder der Isolierschicht,

                                   ist normalerweise eine flüssige

                                   Dispersion auf Polymerbasis aus

                                   feuerfestem oder isolierendem

                                   Material, zB kohlenstoffgefülltes

                                   HTPB oder ein anderes Polymer mit

                                   Aushärtungszusatz, mit dem das

                                   Gehäuseinnere durch Besprühen oder

                                   Aufziehen beschichtet wird.

                                     4. „Isolierung'' in c) für die

                                   Komponenten eines Raketenmotors,

                                   dh. Gehäuse, Düseneinlaß,

                                   Gehäusedeckel, beinhaltet

                                   gehärtetes oder halbgehärtetes

                                   Gummiverbandmaterial, das Isolier-

                                   oder feuerfestes Material enthält.

                                   Sie kann auch zur

                                   Spannungsentlastung („Stress

                                   relief boots'' oder „Flaps'')

                                   eingebracht sein.

                                     5. e) umfaßt nur die folgenden

                                   Servoventile und Pumpen:

                                   a) Servoventile, die bei einem

                                      absoluten Druck von mindestens

                                      7 000 kPa (1 000 psi) für einen

                                      Durchfluß von mindestens

                                      24 l/min konstruiert sind und

                                      eine Stellzeit von weniger als

                                      100 msec aufweisen,

                                   b) Pumpen für Flüssigtreibstoff

                                      mit einer Wellengeschwindigkeit

                                      von mindestens 8 000 U/min oder

                                      einem Pumpendruck von

                                      mindestens 7 000 kPa

                                      (1 000 psi).

                                     6. Systeme und Komponenten in e)

                                   können als Bestandteil eines

                                   Satelliten ausgeführt werden.

                                   ---------------------------------

                                   9R07  Geräte und Vorrichtungen,

                                      konstruiert oder modifiziert

                                      für die Handhabung, Kontrolle,

                                      Aktivierung und den Start von

                                      Systemen der Nummer 9R01.

                                   9R08  Fahrzeuge, konstruiert oder

                                      modifiziert für den Transport,

                                      die Handhabung, Kontrolle,

                                      Aktivierung und den Start von

                                      Systemen der Nummer 9R01.

9A02  Marine-Gasturbinentriebwerke

   mit einer nominellen

   Dauerleistung (ISO-Norm) von

   13 795 kW oder mehr und einem

   spezifischen Treibstoffverbrauch

   von weniger als 0,243 kg/kWh,

   sowie speziell entwickelte

   Baugruppen und Bauteile hierfür.

9A03  Speziell entwickelte

   Baugruppen und Bauteile mit

   einer in Nummer 9E03.a. erfaßten

   Technologie, für die folgenden

   Gasturbinentriebwerkssysteme:

a) Baugruppen und Bauteile,

   speziell entwickelt für

   Gasturbinentriebwerkssysteme,

   erfaßt in Nummer 9A01; oder

b) die in einem Nicht-OECD-Land

   entwickelt oder gefertigt

   wurden, oder deren Herkunft dem

   Hersteller unbekannt ist.

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ANMERKUNG:

  Nummer 9A03 erfaßt keine

Combustoren mit Mehrfachdomen, die

bei durchschnittlichen

Brennerauslaß-Temperaturen gleich

oder kleiner als 1 813 K

(1 540 Grad C) arbeiten.

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B. PRÜF- UND

   FERTIGUNGSEINRICHTUNGEN

9B01  speziell entwickelte Geräte,

   Werkzeuge oder Befestigungen,

   wie folgt, zur Herstellung oder

   Messung von

   Gasturbinen-Leitschaufeln,

   Laufschaufeln oder

   Deckband-Gußteilen:

a) automatisierte Geräte, die

   nicht-mechanische Methoden zur

   Messung der

   Laufschaufel-Wanddicken

   verwenden;

b) Werkzeuge, Befestigungen oder

   Meßeinrichtungen für Laser-,

   Wasserstrahl- oder

   ECM/EDM-Lochbohrverfahren, die

   in Nummer 9E03.c erfaßt sind;

c) Gußeinrichtungen für orientierte

   Erstarrung oder

   Einkristall-Gußeinrichtungen;

d) Keramikkerne oder -kokillen;

e) Keramikkernfertigungs-Geräte

   oder -Werkzeuge;

f) Keramikkernlaugungsgeräte;

g) Keramikkokillen-Wachsmuster-

   Aufbereitungseinrichtungen;

h) Keramikkokillen-Ausbrenn- oder

   -Feuerungseinrichtungen.

9B02  On-line-(Echtzeit-)-

   Steuersysteme, -Meßgeräte

   (einschließlich Sensoren) oder

   automatisierte Datenerfassungs-

   und

   Datenverarbeitungseinrichtungen,

   speziell entwickelt zur

   Entwicklung von

   Gasturbinentriebwerken,

   Baugruppen oder Bauteilen

   hiervon, die in Nummer 9E03.a

   erfaßte Technologien beinhalten.

9B03  Geräte, speziell entwickelt

   zur Fertigung oder Prüfung von

   Gasturbinentriebwerks-

   Bürstendichtungen, entwickelt

   für einen Betrieb bei

   Umfangsgeschwindigkeiten von

   mehr als 335 m/s, sowie speziell

   entwickelte Teile und Zubehöre

   hierfür.

9B04  Werkzeuge, Prägeformen oder

   Befestigungen für

   Festkörper-Verbindungen von

   Superlegierungen oder

   Titanbauteilen für Gasturbinen.

9B05  On-line-(Echtzeit-)-

   Steuersysteme, -Meßgeräte

   (einschließlich Sensoren) oder

   automatisierte Datenerfassungs-

   und

   Datenverarbeitungseinrichtungen,

   speziell entwickelt zur

   Verwendung mit den folgenden

   Windkanälen oder Vorrichtungen:

a) Windkanäle, entwickelt für      9R09

   Geschwindigkeiten von Mach 1,2  a) Windkanäle für

   oder mehr, ausgenommen solche,     Geschwindigkeiten von 0,9 Mach

   die speziell für Schulungszwecke   oder mehr;

   entwickelt sind und eine

   Prüfabschnittsgröße (seitlich

   gemessen) von weniger als 250 mm

   haben;

-----------------------------------

ANMERKUNG:

  Prüfabschnittsgröße: der

Durchmesser des Kreises, die Seite

des Quadrates oder die längste

Seite des Rechteckes an der

breitesten Stelle des

Prüfabschnittes.

-----------------------------------

b) Vorrichtungen zur Simulierung

   von Strömungsumgebungen bei

   Geschwindigkeiten von mehr als

   Mach 5, einschließlich

   Hot-Shot-Kanäle,

   Plasmalichtbogenkanäle,

   Stoßwellenrohre,

   Stoßwellenkanäle, Gaskanäle und

   Leichtgaskanonen;

c) Windkanäle oder

   nicht-zweidimensionale

   Vorrichtungen, die fähig sind,

   Strömungen mit einer

   Reynoldsschen Zahl von mehr als

   25 x 10 hoch 6 zu simulieren;

                                   b) Prüfstände, die für die

                                      Erprobung von Feststoff- oder

                                      Flüssigkeitsraketen oder

                                      Raketenmotoren mit einem Schub

                                      von mehr als 90 kN

                                      (20 000 Pfund) geeignet sind,

                                      oder die in der Lage sind,

                                      gleichzeitig die drei axialen

                                      Schubkomponenten zu messen;

                                   c) Umweltkammern und schalltote

                                      Räume, tauglich für die

                                      Simulation der folgenden

                                      Flugbedingungen:

                                      1. Höhe 15 000 m oder mehr;

                                         oder

                                      2. Temperatur mindestens -

                                         50 Grad C bis +125 Grad C,

                                         und entweder

                                      3. Vibrationsumwelt 10 g rms

                                         oder mehr zwischen 20 Hz und

                                         2 000 Hz mit Aufbringung von

                                         Kräften von 5 kN oder mehr

                                         für Umweltkammern; oder

                                      4. akustische Umweltbedingungen

                                         mit einem

                                         Gesamt-Schalldruckpegel von

                                         140 dB oder mehr (bezogen

                                         auf 2 x 10 hoch -5 N/m2)

                                         oder mit einem ausgelegten

                                         Leistungsausgang von 4 KW

                                         oder mehr für schalltote

                                         Räume.

9B06 Speziell entwickelte

akustische

Vibrations-Prüfgeräte, die fähig

sind, Schalldruckpegel von mehr

als 160 dB oder mehr (bezogen auf 20 myPa) mit einer Nennleistung von 4 kW oder mehr

bei einer Prüfzellentemperatur

von mehr als 1 273 K (1 000 Grad C) zu erzeugen, sowie speziell

entwickelte Meßwandler,

Dehnungsmeßgeräte,

Beschleunigungsmesser,

Thermoelemente oder

Quarzheizelemente hierfür.

9B07 Geräte, speziell entwickelt

zur Überprüfung von

Raketenmotoren mit Hilfe

zerstörungsfreier Prüftechniken

(NDT-Techniken), außer

Planar-Röntgenstrahlanalyse oder

bekannte physikalische oder

chemische Verfahren.

9R10 Röntgenausrüstung, tauglich

für die Lieferung einer

elektromagnetischen Strahlung,

die durch „Bremsstrahlung''

von beschleunigten Elektronen

von 2 MeV oder mehr, oder durch

Verwendung von radioaktiven

Strahlungsquellen von 1 MeV

oder mehr, erzeugt wird, mit

Ausnahme der speziell für

medizinische Zwecke

konstruierten.

9B08 Meßwandler, speziell

entwickelt zur direkten Messung

der Oberflächenreibung der Prüfströmung mit einer Stagnationstemperatur von mehr

als 833 K (560 Grad C).

9B09 Werkzeuge, speziell

entwickelt zur

pulvermetallurgischen

Herstellung von Rotorbauteilen

für Turbinen, ausgelegt für

Beanspruchungen von 60% der

spezifischen Zugfestigkeit oder

mehr und bei Metalltemperaturen

von 873 K (600 Grad C) oder mehr

zu arbeiten.

C. MATERIALIEN (keine)

D. SOFTWARE

9D01 Software, erforderlich zur Entwicklung von Geräten oder von

Technologie, die in den Nummern 9A, 9B oder 9E03 erfaßt

sind.

9D02 Software, erforderlich zur Fertigung von Geräten, die in

den Nummern 9A und 9B erfaßt

sind.

9D03 Software, erforderlich zur Verwendung von voll-unabhängigen

digitalen elektronischen

Triebwerkssteuerungen (FADEC)

für in Nummer 9A erfaßte

Antriebssysteme oder in 9B

erfaßte Geräte, wie folgt:

  1. Litera a
    Software in digitalen
    elektronischen Steuerungen für
    Antriebssysteme,
    Prüfeinrichtungen für Luft- und Raumfahrt;
  2. Litera b
    Fehlertolerante Software zur Verwendung in FADEC-Systemen für
    Antriebssysteme und zugehörige

Prüfeinrichtungen.

9D04 Andere Software:

  1. Litera a
    Software, speziell entwickelt
    für Vibrationsprüfeinrichtungen,
    die digitale Echtzeitsteuerungen
    mit individuellen Erregern
    (Schubvorrichtungen) mit einem
    maximalen Schub von 100 kN
    verwenden;
  2. Litera b
    Software für eine detaillierte
    2D- oder 3D-Erstellung von
    Triebwerksströmungsmodellen
    mittels Windkanal- oder
    Flugtestdaten;
  3. Litera c
    Software, erforderlich zur Entwicklung oder Fertigung von
    selbständigen elektronischen
    Echtzeit-Prüfanlagen für Motoren
    oder Bauteile, die in Nummer 9A
    erfaßt sind;
  4. Litera d
    Software zur Prüfung von
    Gasturbinentriebwerken,
    Baugruppen oder Bauteilen
    hiervon, speziell entwickelt,
    Daten in Echtzeit zu sammeln,
    auszuwerten und zu analysieren,
    sowie fähig zur Rückkopplungsregelung,
    einschließlich dynamischer
    Justierung von Prüflingen oder
    Prüfbedingungen während des Prüfverlaufes;
  5. Litera e
    Software, speziell entwickelt
    zur Steuerung orientierter
    Erstarrungs- oder
    Einkristall-Gießverfahren.
  6. Litera f
    Software in Quellcodes,
    Objektcodes oder Maschinencodes,
    erforderlich in aktiven
    Kompensationssystemen zur Kontrolle der Abstände der Rotorblattenden.

-----------------------------------

ANMERKUNG:

Nummer 9D04.f erfaßt keine

Software, die in nicht der Kontrolle unterliegenden Geräten

eingebettet oder für Wartungszwecke

im Zusammenhang mit Eichung,

Reparatur der aktiv-kompensierenden

Sicherheitskontrollsysteme

erforderlich ist.

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E. TECHNOLOGIE

9E01 Technologie gemäß der

„General Technology Note''

(Allgemeine Technologienote) zur Entwicklung von Geräten oder

Software, die in den Nummern 9A01.c, 9B oder 9D

erfaßt sind.

9E02 Technologie gemäß der

„General Technology Note''

(Allgemeine Technologienote) zur Fertigung von Geräten, die in Nummer 9A01.c oder 9B erfaßt

sind.

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ANMERKUNG:

Entwicklung oder Fertigung von in Nummer 9E erfaßter Technologie für

Gasturbinentriebwerke gilt auch

dann vom Embargo erfaßt, wenn sie

als Verwendungstechnologie zu

Reparatur-, Adaptierungs- und Überholungszwecken eingesetzt wird.

Ausgenommen vom Embargo sind:

technische Daten, Zeichnungen oder

Dokumentationen für

Wartungsaktivitäten, die in einem

direkten Zusammenhang mit Eichung,

Entfernung oder Austausch von

beschädigten oder unbrauchbaren, an

Bord austauschfähigen Einheiten

(line replaceable units = LRU)

stehen, einschließlich Austausch

ganzer Maschinen oder

Maschinenmodule.

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9E03 Andere Technologie wie folgt:

  1. Litera a
    Technologie, erforderlich zur Entwicklung oder Fertigung der
    folgenden
    Gasturbinentriebwerks-Bauteile
    oder -Systeme:
    1. Ziffer eins
      im gerichteten
      Erstarrungsverfahren
      gefertigte Laufschaufeln,
      Leitschaufeln oder Deckbänder,
      ausgelegt für einen Betrieb
      bei Temperaturen von mehr als
      1 593 K (1 320 Grad C) in der Gasströmung;
    2. Ziffer 2
      Einkristall-Leit- und Laufschaufeln oder Deckbänder;
    3. Ziffer 3
      Combustoren mit Mehrfachdomen,
      die bei durchschnittlichen Brennerauslaßtemperaturen von
      mehr als 1 643 K (1 370 Grad C) arbeiten, oder Combustoren
      mit thermisch entkoppelten
      Verbrennungslinern,
      nicht-metallischen Linern oder nicht-metallischen Kokillen;
    4. Ziffer 4
      Bauteile, hergestellt aus
      organischen, zusammengesetzten
      Materialien, entwickelt für
      einen Betrieb über 588 K
      (315 Grad C), oder aus
      zusammengesetzten
      Metallmatrix-Materialien,
      keramischen
      Matrix-Materialien,
      intermetallischen oder
      intermetallisch verstärkten
      Materialien, die in den Nummern 1A02 oder 1C07 erfaßt
      sind;
    5. Ziffer 5
      Ungekühlte Leitschaufeln,
      Laufschaufeln, Deckbänder oder
      andere Bauteile, entwickelt
      für einen Betrieb bei
      Temperaturen von 1 323 K
      (1 050 Grad C) oder mehr;
    6. Ziffer 6
      Gekühlte Leitschaufeln,
      Laufschaufeln oder Deckbänder,
      die nicht in den Nummern
      9E03.a.1 und 9E03.a.2.
      beschrieben und Temperaturen
      von 1 643 K (1 370 Grad C)
      ausgesetzt sind;
    7. Ziffer 7
      Laufschaufel/Naben-Kombinationen mittels
      Festkörper-Verbindung;
    8. Ziffer 8
      Gasturbinentriebwerks-Bauteile, die Diffusions-Technologie zur Kontaktherstellung (erfaßt in Nummer 1E03.b) verwenden;
    9. Ziffer 9
      schadentolerante
      Gasturbinentriebwerks-Rotationsbauteile, die
      pulvermetallurgische
      Materialien verwenden, die in Nummer 1C02.b erfaßt sind;
    10. Ziffer 10
      selbstständige digitale
      elektronische
      Triebwerkssteuerungen (FADEC)
      für Gasturbinen und
      kombinierte Triebwerke, sowie
      zugehörige Diagnosebauteile,
      Sensoren und speziell
      entwickelte Bauteile;
    11. Ziffer 11
      justierbare
      Strömungsbahngeometrie und
      zugehörige Steuersysteme für:
  2. Litera a
    Gasgeneratorturbinen;
  3. Litera b
    Ventilator- oder
    Leistungsturbinen;
  4. Litera c
    Vortriebsdüsen;

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ANMERKUNGEN:

  1. Ziffer eins
    Justierbare
    Strömungsbahngeometrie und
    zugehörige Steuersysteme
    schließen keine
    Einlaßleitschaufeln,
    Verstellschaufelgebläse,
    verstellbare Leiträder oder
    Anzapfventile für Verdichter mit
    ein.
  2. Ziffer 2
    Nummer 9E03.a.11 erfaßt weder
    Entwicklungs- noch
    Fertigungstechnologie für
    justierbare
    Strömungsbahngeometrie für

Schubumkehr.

-----------------------------------

  1. Ziffer 12
    Laufschaufelenden-Abstandskontrollsysteme mit
    aktiver kompensierender
    Gehäusetechnologie, die auf
    eine Konstruktions- und Entwicklungsdatenbank
    beschränkt sind;
  2. Ziffer 13
    aerostatische Lager für
    Gasturbinentriebwerks-Rotorbauteile;
  3. Ziffer 14
    weitspannende
    Ventilatorhohlflügel mit
    breiter Profilsehne ohne
    Teilspannunterstützung;
    1. Litera b
      Technologie, zur Entwicklung
      oder Fertigung von:
  4. Ziffer eins
    Windkanal-Flugmodellen,
    ausgerüstet mit
    nichtintrusiven Sensoren,
    geeignet, Daten von den Sensoren an die Datenerfassungssysteme zu
    übertragen;
  5. Ziffer 2
    Propellerblätter oder
    Propellerventilatoren aus
    Verbundwerkstoffen für eine Leistungsaufnahme von mehr als
    2 000 kW bei
    Fluggeschwindigkeiten von mehr
    als Mach 0,55;
    1. Litera c
      Technologie, zur Entwicklung
      oder Fertigung von
      Gasturbinentriebwerks-Bauteilen,
      die Laser-, Wasserstrahl- oder
      ECM/EDM-Lochbohrverfahren
      einsetzen, um Löcher mit
      folgenden Merkmalen
      herzustellen:
  6. Ziffer eins
    1. Litera a
      Tiefen mehr als ihr
      vierfacher Durchmesser;
    2. Litera b
      Durchmesser von weniger
      0,76 mm; und
    3. Litera c
      Anstellwinkel gleich oder
      kleiner als 25 Grad; oder
  7. Ziffer 2
    1. Litera a
      Tiefen mehr als ihr
      fünffacher Durchmesser;
    2. Litera b
      Durchmesser von weniger als
      0,4 mm; und
    3. Litera c
      Anstellwinkel von mehr als
      25 Grad;

-----------------------------------

ANMERKUNG:

Im Sinne der Nummer 9E03.c wird

der Anstellwinkel von einer zur Tragflügel-Oberfläche tangentialen

Ebene an dem Punkt gemessen, an dem

die Lochachse in die Tragflächen-Oberfläche eintritt.

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  1. Litera d
    Technologie, zur Entwicklung
    oder Fertigung von
    Kraftübertragungssystemen für
    Helikopter, Schwenkrotor- oder
    Schwenkflügel-Luftfahrzeuge:
    1. Ziffer eins
      geeignet zum Betrieb nach
      Schmiermittelverlust über
      einen Zeitraum von 30 Minuten
      oder mehr; oder
    2. Ziffer 2
      mit einem Antriebsleistung/Gewicht-Verhältnis gleich oder größer
      als 8,87 kW/kg.
    3. Litera e
      1. Technologie zur Entwicklung
    oder Fertigung von
    Dieselkolbenmaschinen für
    Bodenfahrzeuge mit allen
    folgenden Merkmalen:
    1. Litera a
      einem Gehäusevolumen von
      1,2 m3 oder weniger;
    2. Litera b
      einer Gesamtnutzleistung von
      mehr als 750 kW gemäß
      80/1 269/EEC, ISO 2 534,
      (ÖNORM römisch fünf 5003); und
    3. Litera c
      einer Leistungsdichte von
      mehr als 700 kW/m3 des Gehäusevolumens;

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ANMERKUNG:

Gehäusevolumen: das Produkt aus

drei vertikalen Abmessungen,

gemessen in der folgenden Weise:

Länge: die Länge der Kurbelwelle

vom Vorderflansch zur Schwungradseite;

Breite: die breiteste der folgenden

Abmessungen:

  1. Litera a
    Außenmaß von Ventildeckel zu
    Ventildeckel;
  2. Litera b
    Maße von den Außenkanten der Zylinderköpfe; oder
  3. Litera c
    Durchmesser des Schwungradgehäuses;
Höhe: die größte der folgenden
Abmessungen:
  1. Litera a
    Maß der Kurbelwelle-Mittellinie
    zur oberen Ebene des Ventildeckels (oder Zylinderkopfes) plus zweimal den Hub; oder
  2. Litera b
    Durchmesser des Schwungradgehäuses;

-----------------------------------

  1. Ziffer 2
    Technologie, zur Fertigung von
    speziell entwickelten
    Bauteilen, wie folgt, für
    Hochleistungs-Dieselmotoren:
    1. Litera a
      Technologie, zur Fertigung
      von Motorsystemen, die alle
      folgenden Bauteile aus in Nummer 1C07 erfaßten
      Keramikmaterialien
      aufweisen:
  2. Ziffer eins
    Zylinderlaufbüchsen;
  3. Ziffer 2
    Kolben;
  4. Ziffer 3
    Zylinderköpfe, und
  5. Ziffer 4
    einen oder mehrere weitere
    Bauteile (einschließlich
    Ausströmöffnung,
    Turbolader,
    Ventilführungen,
    Ventilbaugruppen oder
    isolierte
    Kraftstoffeinspritzer);
    1. Litera b
      Technologie, zur Fertigung
      von Turboladersystemen mit Einstufen-Verdichtern mit
      allen folgenden
      Eigenschaften:
  6. Ziffer eins
    die mit
    Verdichtungsverhältnissen
    von 4:1 oder höher
    arbeiten;
  7. Ziffer 2
    mit einem Mengenfluß im Bereich von 30 bis
    130 kg/Min; und
  8. Ziffer 3
    mit veränderbarer
    Flußfläche innerhalb der Verdichter- oder
    Turbinenabschnitte;
    1. Litera c
      Technologie, zur Fertigung von Kraftstoffeinspritzsystemen
      mit einer speziell
      entwickelten Mehrfach-Kraftstoff-Einrichtung (zB
      Dieseltreibstoff oder
      Kerosin), die einen Viskositätsbereich von
      Dieseltreibstoff (2,5 cSt bei
      310,8 K (37,8 Grad C) bis
      Benzintreibstoff (0,5 cSt bei
      310,8 K (37,8 Grad C) abdeckt,
      mit allen folgenden Merkmalen:
      1. Ziffer eins
        Einspritzmenge über
        230 mm3/Einspritzung/
        Zylinder;
      2. Ziffer 2
        speziell entwickelte
        elektronische
        Steuerungsvorrichtungen
        für Umschaltreglereigenschaften, die sich
        automatisch nach dem Treibstofftyp richten, um
        so mit Hilfe des
        geeigneten Sensors gleiche
        Drehmomenteigenschaften zu
        liefern;
      3. Ziffer 3
        Technologie, zur Entwicklung oder Fertigung
        von Hochleistungs-Dieselmotoren mit
        Feststoff-, Gasphasen- oder Flüssigfilm-Zylinderwand-Schmierung
        (oder Kombinationen aus
        den vorgenannten
        Schmierstoffen), die einen Betrieb bis zu
        Temperaturen von mehr als
        723 K (450 Grad C)
        erlauben, gemessen an der Zylinderwand an der
        obersten Hubgrenze des
        obersten Kolbenringes.

                             ABSCHNITT III

Waffen, Munition und Sprengmittel sowie Waren einschließlich Anlagen

und anlagenspezifische Teile, die auch zur Herstellung, Verbreitung,

Prüfung und Instandhaltung von Waffen, Munition und Sprengmitteln

                             geeignet sind

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2904 --        Sulfo-, Nitro- und Nitrosoderivate der

               Kohlenwasserstoffe, auch halogeniert:

     20        - Derivate, die nur Nitro- oder nur

                 Nitrosogruppen enthalten:

        ex 20    - Trinitrotoluol (2,4,6-Trinitrotoluol, TNT,

                   Tri, Trotyl)

2908 --        Halogen-, Sulfo-, Nitro- oder Nitrosoderivate

               der Phenole oder Phenolalkohole:

     90        - andere:

        ex 90    - Pikrinsäure (2,4,6-Trinitrophenol, Lyddit,

                   Ekrasit), Ammoniumpikrat, Bleipikrat

                   (Trinitrophenolblei), Trinitroresorcinblei

                   (Bleinitroresorcinat, Bleistyphnat, Trizinat),

                   Bleitrinitrophloroglucinat (Bleiglucinat)

2915 --        Gesättigte acyclische Monocarbonsäuren und deren

               Anhydride, Halogenide, Peroxide und Peroxysäuren;

               deren Halogen-, Sulfo-, Nitro- oder

               Nitrosoderivate:

     90        - andere:

        ex 90    - Tränengas in Ampullen (Bromessigsäureethylester

                   und Bromessigsäuremethylester)

2920 --        Ester der anderen anorganischen Säuren

               (ausgenommen Ester der Halogenwasserstoffsäuren) und

               deren Salze; deren Halogen-, Sulfo-, Nitro- oder

               Nitrosoderivate:

     90        - andere:

        ex 90    - Nitroglycerin (Glycerintrinitrat), Nitroglykol

                   (Ethylenglykoldinitrat), Diglykoldinitrat,

                   Pentaerythrittetranitrat (Nitropenta, Pentrit,

                   Niperyt), Hexanitromannit (Nitromannit)

2921 --        Verbindungen mit Aminofunktion:

    (40)       - aromatische Monoamine und deren Derivate;

                 deren Salze:

     42        -- Anilinderivate und deren Salze:

        ex 42     - 2,4,6-Trinitrophenylmethylnitramin (Tetryl,

                    Tetranitromethylanilin)

     44        -- Diphenylamin und dessen Derivate; deren Salze:

        ex 44     - Hexanitrodiphenylamin (Dipicrylamin, Hexamin)

2925 --        Verbindungen mit Carbonsäureimidfunktion

               (einschließlich Saccharin und dessen Salze) oder mit

               Iminfunktion:

     20        - Imine und deren Derivate; deren Salze:

        ex 20    - Nitroguanidin, Guanylnitrosamino-guanyltetrazen

                   (Tetrazen)

2927 00        Diazo-, Azo- oder Azoxyverbindungen:

        ex 00  - 4,6-Dinitrobenzol-2-diazo-1-oxid

                 (Diazonitrophenol)

2933 --        Heterocyclische Verbindungen, nur mit einem oder

               mehreren Stickstoffheteroatomen; Nucleinsäuren

               und deren Salze:

    (60)       - Verbindungen mit nicht kondensiertem (auch

                 hydriertem) Triazinring in der Struktur:

     69        -- sonstige:

        ex 69     - Trimethylentrinitramin (Hexogen, RDX,

                    Cyclonite, Hexahydro-1,3,5-trinitro-s-triazin)

     90        - andere:

        ex 90    - Cyclotetramethylentetranitramin (Octogen)

3505 --        Dextrine und andere modifizierte Stärken

               (zB Quellstärke oder veresterte Stärke);

               Leime auf der Grundlage von Stärken, Dextrinen

               oder anderen modifizierten Stärken:

     10        - Dextrine und andere modifizierte Stärken:

                 A - Stärkeether und Stärkeester:

                     1 - wasserlösliche:

                         ex 1 - Nitrostärke (Stärkenitrat, Xyloidin)

3601 00        Schießpulver:

        ex 00  - Waren dieser Nummer

                 ausgenommen:

                 Treibladungen und Treibsätze für Raketen und

                 andere Flugkörper mit Waffenwirkung, für Minen,

                 Bomben und Torpedos sowie für die Munition für

                 Haubitzen, Mörser und Kanonen aller Art, für

                 Granat-, Minen- und Nebelwerfer und für

                 Granatgewehre

3602 00        Zubereitete Explosivstoffe, ausgenommen

               Schießpulver

3603 00        Zündschnüre; Sprengschnüre; Zündhütchen und

               Sprengkapseln; Zünder; elektrische Sprengzünder:

        ex 00  - Waren dieser Nummer

                 ausgenommen :

                 - Zündladungen für die Munition von Haubitzen,

                   Mörser und Kanonen aller Art

                 - Zünder für Pioniersprengmittel (wie

                   Pioniersprengkörper, Pioniersprengbüchsen,

                   Hohlladungen, Prismen- bzw. Schneidladungen,

                   Sprengrohre und Minenräumbänder), sofern die

                   Sprengmittel selbst ausschließlich für den

                   Kampfeinsatz bestimmt sind

3823 --        Zubereitete Bindemittel für Gießereiformen oder

               Gießereikerne; chemische Erzeugnisse und

               Zubereitungen der chemischen Industrie oder verwandter

               Industrien (einschließlich solcher, die nur aus

               Mischungen natürlicher Erzeugnisse bestehen),

               anderweitig weder genannt noch inbegriffen;

               Rückstände der chemischen Industrie oder verwandter

               Industrien, anderweitig weder genannt noch

               inbegriffen:

     90        - andere:

                 B - andere:

                     ex B - Tränengas in Ampullen (bestehend aus

                            Gemischen organisch-chemischer

                            Verbindungen)

3912 --        Cellulose und deren chemische Derivate,

               anderweitig weder genannt noch inbegriffen, in

               Rohformen:

     20        - Cellulosenitrate (einschließlich Collodium):

        ex 20    - Nitrocellulose, ausgenommen solche mit einem

                   Stickstoffgehalt von höchstens 12,6%, wenn

                   der Lösungsmittelgehalt mindestens 25%

                   beträgt, sowie solche mit einem Stickstoffgehalt

                   von höchstens 12,6% und mit mindestens 18%

                   plastifizierendem Stoff (wie Butylphthalat

                   oder einem dem Butylphthalat mindestens

                   gleichwertigen plastifizierenden Stoff), sowie

                   plastifizierte Nitrocellulose, pigmentiert oder

                   nicht pigmentiert, auch in Form von Blättchen

                   (Schnitzeln, Chips)

6210           Bekleidung aus Erzeugnissen der Nummer 5602, 5603,

               5903, 5906 oder 5907:

     40        - andere Bekleidung für Männer oder Knaben:

        ex 40    - Splitterschutzwesen

6211           Trainingsanzüge, Schianzüge und Badebekleidung; andere

               Bekleidung:

     30        - andere Bekleidung für Männer oder Knaben:

        ex 30    - Splitterschutzwesen

8543           Elektrische Maschinen und Apparate mit eigener

               Funktion, in diesem Kapitel anderweitig weger (Anm:

               richtig: weder) genannt

               noch inbegriffen:

     80        - andere Maschinen und Apparate:

        ex 80    - Minensuchgeräte

9020 00        Andere Atmungsgeräte und Gasmasken, ausgenommen

               Schutzmasken, die weder mechanische Teile noch

               auswechselbare Filter aufweisen:

        ex 00    - Gasmasken

                 - Anzüge mit eingebautem Atmungsgeräten zum Schutz

                   vor radioaktiver, bakterieller oder chemischer

                   Kontamination

9301 00        Kriegswaffen, ausgenommen Revolver, Pistolen

               sowie Waffen der Nummer 9307:

        ex 00  - Waren dieser Nummer

                 ausgenommen:

                 - halbautomatische Gewehre (auch Karabiner),

                   ausgenommen Jagd- und Sportgewehre

                 - vollautomatische Gewehre, Maschinenpistolen,

                   Maschinenkarabiner und Maschinengewehre

                 - Maschinenkanonen, Panzerbüchsen,

                   Panzerabwehrrohre oder ähnliche Panzerabwehrwaffen

                 - Startanlagen (Abschußrampen, Abschußrohre,

                   elektrische und mechanische

                   Abschußvorrichtungen) für Raketen (gelenkt oder

                   ungelenkt) und andere Flugkörper mit

                   Waffenwirkung; Raketenwerfer

                 - Haubitzen, Mörser und Kanonen aller Art

                 - Granat-, Minen-, Nebel- und Flammenwerfer;

                   Granatgewehre

                 - Torpedoabschußrohre

                 - Minenverlegegeräte, einschließlich

                   Vorrichtungen zum Verschießen oder Abwerfen von

                   Minen, und Minenräumgeräte

9302 00        Revolver und Pistolen, ausgenommen solche der

               Nummer 9303 oder 9304

9303 --        Andere Feuerwaffen und ähnliche Vorrichtungen,

               deren Wirkungsweise auf der Zündung einer

               Treibladung beruht (zB Sportgewehre und

               Sportflinten, Vorderlader, Leuchtpistolen und andere

               Vorrichtungen, die nur Leuchtsignale abfeuern,

               Schreckschußpistolen und -revolver,

               Viehschlachtapparate und Kanonen zum Schießen von

               Fangleinen):

     10    - Vorderlader

     20    - andere Sportschrot- und Jagdschrotgewehre,

             einschließlich der kombinierten Gewehre mit mindestens

             einem glatten Lauf

     30    - andere Sport- und Jagdgewehre

     90    - andere:

       ex 90 - Waren dieser Unternummer

               ausgenommen:

                         Alarm- und Startpistolen, Leuchtpistolen und

                         andere Vorrichtungen, die nur Leuchtsignale

                         abfeuern, Schreckschußpistolen und

                         -revolver, Viehschlachtapparate

9304 00        Andere Waffen (zB Gewehre und Pistolen, die

               mit Feder-, Luft- oder Gasdruck arbeiten,

               Schlagstöcke), ausgenommen solche der Nummer 9307

9305 --        Teile und Zubehör von Waren der Nummern 9301

               bis 9304:

     10    - von Revolvern oder Pistolen

    (20)   - von Kugel- oder Schrotgewehren der Nummer 9303:

     21      - - glatte Läufe

     29      - - sonstige

     90        - andere:

        ex 90    - Waren dieser Unternummer

                   ausgenommen:

                   - Teile und Zubehör für Alarm- und

                     Startpistolen, Leuchtpistolen und anderen

                     Vorrichtungen, die nur Leuchtsignale

                     abfeuern, Schreckschußpistolen und

                     -revolver, Viehschlachtapparate

                   - Läufe, Verschlüsse und Lafetten für

                     halbautomatische Karabiner und Gewehre

                     (ausgenommen Jagd- und Sportgewehre),

                     vollautomatische Gewehre, Maschinenpistolen,

                     Maschinenkarabiner, Maschinengewehre,

                     Maschinenkanonen, Panzerbüchsen,

                     Panzerabwehrrohre oder ähnliche

                     Panzerabwehrwaffen

                   - Rohre, Verschlüsse und Lafetten für Haubitzen,

                     Mörser und Kanonen aller Art

                   - Rohre, Verschlüsse, Bodenplatten, Zweibeine

                     und Gestelle für Granat-, Minen-, Nebel- und

                     Flammenwerfer sowie für Granatgewehre

                   - Verschlüsse für Torpedoabschußrohre

9306 --        Bomben, Granaten, Torpedos, Minen, Raketen und

               ähnliche Kriegsmunition und Teile davon;

               Patronen und andere Munition und Geschosse sowie

               deren Teile, einschließlich Schrot und Patronen-

               pfropfen:

    (20)       - Schrotpatronen und Teile davon;

                 Geschosse für Luftdruckwaffen:

     21        - - Patronen

     29        - - andere

     30        - andere Patronen und Teile davon:

        ex 30    - Gewehrpatronen mit Vollmantelgeschoß

     90        - andere:

        ex 90    - Waren dieser Unternummer

                   ausgenommen:

                   - Munition mit Leuchtspur-, Rauch-, Markierungs-,

                     Hartkern-, Brand- und Treibspiegelgeschoß

                     sowie Gewehrgranaten für halbautomatische

                     Karabiner und Gewehre (ausgenommen Jagd- und

                     Sportgewehre), vollautomatische Gewehre,

                     Maschinenpistolen, Maschinenkarabiner und

                     Maschinengewehre

                   - Munition für Maschinenkanonen, Panzerbüchsen,

                     Panzerabwehrrohre oder ähnliche

                     Panzerabwehrwaffen

                   - Munition, insbesondere Granatpatronen,

                     Geschoßpatronen und Granaten, für Haubitzen,

                     Mörser und Kanonen aller Art

                   - Kartuschen (ausgenommen Knallkartuschen),

                     Geschosse und Zünder für die Munition für

                     Haubitzen, Mörser und Kanonen aller Art

                   - Munition, insbesondere Wurfgranaten, Wurfminen

                     und Nebelwurfkörper für Granat-, Minen- und

                     Nebelwerfer

                   - Zünder für die Munition für Granat-,

                     Minen- und Nebelwerfer

                   - Handgranaten

                   - Minen, Bomben und Torpedos

                   - Zünder, Gefechtsköpfe und Zielsuchköpfe für

                     Minen, Bomben und Torpedos

                   - Pioniersprengmittel, wie Pioniersprengkörper,

                     Pioniersprengbüchsen, Hohlladungen,

                     Prismenladungen (Schneidladungen), Sprengrohre

                     und Minenräumbänder, sofern sie ausschließlich

                     für den Kampfeinsatz bestimmt sind

                   - Raketen (gelenkt und ungelenkt) und andere

                     Flugkörper mit Waffenwirkung

                   - Gefechtsköpfe, Zielsuchköpfe, Sprengköpfe

                     und Zünder für Raketen und andere Flugkörper

                     mit Waffenwirkung

9307 00        Säbel, Degen, Bajonette, Lanzen und ähnliche

               Waffen sowie deren Teile und Scheiden für diese

               Waren

Anmerkung

Ausfuhrliste nicht authentisch wiedergegeben.

Schlagworte

Steuerungsjustierbandbreite, Stabilisierungsbandbreite, Marineradaranlage, Beschichtungstechnologie, Trägheitsnavigationssystem, Laserverfahren, Entwicklungstechnologie

Gesetzesnummer

10007204

Dokumentnummer

NOR12083112

Alte Dokumentnummer

N5199436929J