Rechtstracker.at

Anl. 1

Fassungen
01.06.1994 bis 09.03.1995 — · 3 Dokumente
InkrafttretenAußerkrafttretenFassungsvergleichKundmachung
Anl. 101.06.199409.03.1995 § → § · 3 Dokumente · aufgehoben durch BGBl. Nr. 172/1995
Anl. 101.01.199331.05.1994 BGBl. Nr. 848/1992 (Stammfassung) · 3 Dokumente

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Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Bewilligungspflicht der Ausfuhr; Überlassung von Waren im Zollausland

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 848 aus 1992, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Nr. 172 aus 1995,

Typ

V

Paragraph/Artikel/Anlage

Anlage eins

Inkrafttretensdatum

01.06.1994

Außerkrafttretensdatum

09.03.1995aufgehoben durch BGBl. Nr. 172/1995

Index

54/02 Außenhandelsgesetz

Text

                                                             Anlage

                                                           ----------

                             AUSFUHRLISTE

---------------------------------------------------------------------

                             ABSCHNITT I

        * Vormaterialien für Chemiewaffen:

          (auch unter anderen Handelsnamen)

        * Vormaterialien für biologische Waffen:

---------------------------------------------------------------------

               CW01  Vormaterialien für Chemiewaffen

               C.A.S.-Nr.  Bezeichnung:

                 111-48-8  Thiodiglykol, 2,2'-Thiodiethanol

               10025-87-3  Phosphoroxychlorid

                 756-79-6  Methylphosphonsäuredimethylester

                 676-99-3  Methylphosphonsäuredifluorid

                 676-97-1  Methylphosphonsäuredichlorid

                 868-85-9  Dimethylphosphit

                7719-12-2  Phosphortrichlorid

                 121-45-9  Trimethylphosphit

                7719-09-7  Thionylchlorid

                  96-79-7  N,N-Diisopropyl-2-aminochlorethan

                5842-07-9  N,N-Diisopropyl-2-aminoethanthiol

                7789-23-3  Kaliumfluorid

                 107-07-3  2-Chlorethanol, Ethylenchlorhydrin

                 124-40-3  Dimethylamin

                 506-59-2  Dimethylaminhydrochlorid

               57856-11-8  Methylphosphonigsäure-

                           0-(2-diisopropylaminoethyl)ethylester

                3554-74-3  3-Hydroxy-1-methylpiperidin

                1619-34-7  3-Chinuclidinol

                  78-38-6  Ethylphosphonsäurediethylester

                2404-03-7  N,N-Dimethylaminodiethylphosphat

                 762-04-9  Diethylphosphit

                1498-40-4  Ethylphosphonigsäuredichlorid

                1066-50-8  Ethylphosphonsäuredichlorid

                 753-98-0  Ethylphosphonsäuredifluorid

                7664-39-3  Fluorwasserstoff

                  76-89-1  Methylbenzilat

                 676-83-5  Methylphosphonigsäuredichlorid

                  96-80-0  N,N-Diisopropyl-2-aminoethanol

                 464-07-3  Pinakolylalkohol,

                           tert. Butylmethylcarbinol

                 122-52-1  Triethylphosphit

                7784-34-1  Arsentrichlorid

                  76-93-7  Benzilsäure, Diphenylglykolsäure

               15715-41-0  Methylphosphonigsäurediethylester

                6163-75-3  Ethylphosphonsäuredimethylester

                 430-78-4  Ethylphosphonigsäuredifluorid

                 753-59-3  Methylphosphonigsäuredifluorid

                3731-38-2  3-Chinuclidon

               10026-13-8  Phosphorpentachlorid

                  75-97-8  Pinakolon, 3,3-Dimethyl-2-butanon

                 151-50-8  Kaliumcyanid

                7789-29-9  Kaliumhydrogendifluorid

                1341-49-7  Ammoniumhydrogendifluorid

                7681-49-4  Natriumfluorid

                1333-83-1  Natriumhydrogendifluorid

                 143-33-9  Natriumcyanid

                 102-71-6  Triethanolamin

                1314-80-3  Phosphorpentasulfid

                 108-18-9  Diisopropylamin

                 100-37-8  2-Diethylaminoethanol

                1313-82-2  Natriumsulfid

               10025-67-9  Schwefelmonochlorid

               10545-99-0  Schwefeldichlorid

                 637-39-8  Triethanolamin-Hydrochlorid

                4261-68-1  N,N-Diisopropyl-2-aminochlorethan-

                           Hydrochlorid

               BW01  Vormaterialien für biologische Waffen

               1. Viren

               V1          Chikungunya Virus

               V2          Kongo-Krimfieber Virus

               V3          Denguefieber Virus

               V4          Östliches Pferde Enzephalitis Virus

               V5          Ebola Virus

               V6          Hantaan Virus

               V7          Junin Virus

               V8          Lassafieber Virus

               V9          Lymphozyteres Choriomeningitis Virus

               V10         Machupo Virus

               V11         Marburg Virus

               V12         Affenpocken Virus

               V13         Rifttalfieber Virus

               V14         Frühsommer Meningoenzephalitis Virus

               V15         Pocken Virus

               V16         Venezuelanisches Pferde Enzephalitis

                           Virus

               V17         Westliches Pferde Enzephalitis Virus

               V18         White Pox Virus

               V19         Gelbfieber Virus

               V20         Japanisches Enzephalitis Virus

               2. Ricketten

               R1          Coxiella burnetii

               R2          Rickettsia quintana

               R3          Rickettsia prowasecki

               R4          Rickettsia rickettsii

               3. Bakterien

               B1          Bacillus anthracis

               B2          Brucella abortus

               B3          Brucella melitensis

               B4          Brucella suis

               B5          Chlamydia psittaci

               B6          Clostridium botulinum

               B7          Francisella tularensis

               B8          Pseudomonas mallei

               B9          Pseudomonas pseudomallei

               B10         Salmonella typhi

               B11         Shigella dysenteriae

               B12         Vibrio cholerae

               B13         Yersinia pestis

                       ABSCHNITT II

                      WAREN-GRUPPEN

              1  MATERIALIEN

              2  MATERIALBEARBEITUNG

              3  ELEKTRONIK

              4  COMPUTER

              5  TELEKOMMUNIKATION

              6  SENSOREN

              7  AVIONIK

              8  MARINETECHNOLOGIE

              9  VORTRIEBSTECHNIK

              0  ANDERE WAREN

---------------------------------------------------------------------

Teil A  Technologietransfer           Teil B  Nicht Weiterverbreitung

                                              (ABC-Waffentechnologie)

---------------------------------------------------------------------

A  Geräte, Baugruppen und Bauteile N   A-Waffen relevante Waren

B  Prüf- und                       BW  B-Waffen relevante Waren

   Fertigungseinrichtungen         CW  C-Waffen relevante Waren

C  Materialien                     R   Trägertechnologie

D  Software

E  Technologie

---------------------------------------------------------------------

Allgemeine Hinweise zur

   Bewilligungspflicht

Eine Ausfuhrbewilligung ist auch

   erforderlich:

1. Wenn eine Ware, die nicht

   erforderlich/wesentlich ist für

   die Funktion des zu

   exportierenden Endproduktes, bei

   der Ausfuhr technisch durch eine

   Position dieses Abschnittes

   erfaßt wird (identifizierbar als

   Listenware).

2. Wenn die Ware ein

   „Spezialteil'' einer durch

   diesen Abschnitt erfaßten Ware

   ist, ohne selbst namentlich

   genannt zu sein. (Spezialteile

   sind als Bestandteile von Waren

   zu verstehen, die für diese

   Waren besonders konstruiert und

   nur für diese verwendbar sind).

3. Für „Technologie'' - für die

   Entwicklung, die Erzeugung, den

   Betrieb, die Wartung usw. von

   Waren, die durch diesen

   Abschnitt erfaßt werden, wenn

   diese auf Datenträgern jeder Art

   ausgeführt wird.

4. „Technologie'' notwendig für

   die „Entwicklung'',

   „Produktion'' oder

   „Verwendung'' erfaßter Waren

   gilt als „erfaßt'', auch dann,

   wenn diese für nichterfaßte

   Waren anwendbar ist.

                          1 - MATERIALIEN

---------------------------------------------------------------------

A. GERÄTE, BAUGRUPPEN UND BAUTEILE

                                   ---------------------------------

                                   ANMERKUNG:

                                     Die Nummern 1R01 bis 1R10

                                   erfassen Einrichtungen, die

                                   entwickelt sind für den Gebrauch

                                   in Raketensystemen der

                                   Nummer 9R01.

                                   ---------------------------------

1A01  Bauteile aus fluorierten

   Verbindungen;

a) Verschlüsse, Dichtungen,

   Dichtungsmassen und Heizbälge,

   speziell konstruiert zur

   Verwendung in Luft- und

   Raumfahrt, die zu mehr als 50 %

   aus von den Nummern 1C09.b oder

   c erfaßten Materialien gefertigt

   sind;

b) Piezoelektrische Polymere und

   Copolymere aus Vinylidenfluorid,

   gefertigt:

  1. in Form von Folien oder

     Filmen; und

  2. mit einer Stärke von mehr als

     200 mym;

c) Verschlüsse, Dichtungen,

   Dichtungsmassen, Bälge oder

   Diaphragmen aus

   Fluorelastomeren, die mindestens

   ein Vinylether-Monomer enthalten

   und speziell konstruiert sind

   zur Verwendung in der Luft- und

   Raumfahrt sowie Raketentechnik.

1A02  Verbundwerkstoff-Strukturen  1N01  Verbundwerkstoffe in

   oder Laminate:                     Rohrform mit einem

a) mit einer organischen Matrix und   Innendurchmesser zwischen 75 mm

   aus Materialien gefertigt, die     und 400 mm, hergestellt aus den

   unter den Nummern 1C10.c, d oder   von Nummer 1N31 erfaßten

   e erfaßt sind; oder                Materialien.

b) mit einer Matrix aus Metall oder

   Kohlenstoff und gefertigt aus:

  1. Faserigen und fadenförmigen

     Kohlenstoffmaterialien mit:

    a) einem spezifischen Modul von

       mehr als 10,15 x 10 hoch

       6 m; und

    b) einer spezifischen

       Zugfestigkeit vom mehr als

       17,7 x 10 hoch 4 m; oder

  2. Materialien, die in der Nummer

     1C10.c erfaßt sind;

1A03  Erzeugnisse aus

   nichtfluorierten polymeren

   Substanzen, die von der Nummer

   1C08.a erfaßt sind, in Form von

   Filmen, Folien, Bändern und

   Streifen:

a) mit einer Dicke von mehr als

   0,254 mm; oder

b) beschichtet oder laminiert mit

   Kohlenstoff, Graphit,

   metallischen oder magnetischen

   Substanzen.

                                   1N02  Platinierte Katalysatoren,

                                      besonders konstruiert oder

                                      hergerichtet zur Förderung der

                                      Wasserstoffaustauschreaktion

                                      zwischen Wasserstoff und

                                      Wasser, wie folgt:

                                   a) zur Tritiumrückgewinnung aus

                                      Schwerem Wasser oder

                                   b) zur Schwerwasserproduktion.

                                   1N03  Besonders hergerichtete

                                      Füllstoffe aus

                                      Phosphorbronze-Geflecht oder

                                      Kupfer (chemisch behandelt zur

                                      Verbesserung der

                                      Benetzbarkeit), konstruiert zur

                                      Verwendung in

                                      Vakuum-Destillationskolonnen

                                      zur Trennung von Schwerem

                                      Wasser.

                                   1N04  Strahlenschutzfenster hoher

                                      Dichte (zB Bleiglas) mit einer

                                      Seitenlänge größer als 0,3 m,

                                      einer Dichte größer als 3 g/cm3

                                      und einer Dicke größer/gleich

                                      100 mm sowie besonders

                                      konstruierte Rahmen hierfür.

                                   1R01  Verbundstrukturen, Laminate

                                      und Produkte daraus,

                                      einschließlich

                                      harzimprägnierter

                                      Faser-Prepregs und

                                      metallbeschichteter

                                      Faser-Preforms dafür, speziell

                                      konstruiert für die Verwendung

                                      in den in Nummer 9R01 genannten

                                      Systemen und den in Nummer 9R02

                                      genannten Subsystemen,

                                      hergestellt aus organischer

                                      Matrix oder Metallmatrix unter

                                      Verwendung einer Faser- und

                                      Fadenverstärkung mit einer

                                      spezifischen Zugfestigkeit von

                                      mehr als 7,62 x 10 hoch 4 m

                                      (3 x 10 hoch 6 Inches) und

                                      einem spezifischen Modul von

                                      mehr als 3,18 x 10 hoch 6 m

                                      (1,25 x 10 hoch 8 Inches).

B. PRÜF- UND

   FERTIGUNGSEINRICHTUNGEN

1B01  Ausrüstungen zur Herstellung

   durch von den Nummern 1A02 oder

   1C10 erfaßten Fasern, Prepregs,

   Vorformen oder

   Verbundwerkstoffen, wie folgt,

   und speziell hierfür

   konstruierte Bauteile und

   Zubehör:

                                   1R02

a) Faserwickelmaschinen, deren     a) Fadenwickelmaschinen, deren

   Bewegungen zur Positionierung,     Bewegungen zur Positionierung

   Umhüllung und Wicklung von         und zum Wickeln der Fäden in

   Fasern in drei oder mehr Achsen    drei oder mehr Achsen

   koordiniert und programmiert und   koordiniert und programmiert

   die speziell konstruiert sind      sind und die für die Fertigung

   zur Fertigung von                  von Verbundstrukturen oder

   Verbundwerkstoff-Strukturen oder   Laminaten aus Faden- oder

   Laminaten aus faserigen oder       Fasermaterial konstruiert sind,

   fadenförmigen Materialien;         sowie Koordinations- und

                                      Programmiersteuerungen,

b) Bandlege- oder                  b) Bandlegemaschinen, deren

   Spinnkabelplazierungsmaschinen,    Bewegungen zur Positionierung

   deren Bewegungen zum               und zum Legen von Bändern und

   Positionieren und Legen von        Bögen in zwei oder mehr Achsen

   Bändern, Spinnkabeln oder Folien   koordiniert und programmiert

   in zwei oder mehr Achsen           sind und die für die

   koordiniert und programmiert ist   Herstellung von

   und die speziell konstruiert       Luftfahrzeugzellen und

   sind zur Fertigung von             Flugkörperstrukturen aus

   Flugzeugzellen und                 Verbundwerkstoff konstruiert

   Flugkörperstrukturen aus           sind,

   Verbundwerkstoffen;

c) Multidirektionale oder          c) Flechtmaschinen, einschließlich

   multidimensionale Webautomaten     Adapter und Modifikationskits,

   oder Verkettungsmaschinen          zum Weben oder Flechten von

   einschließlich Adaptions- und      Fasern, die für die Fertigung

   Abänderungsbausätze zum Weben,     von Verbundstrukturen

   Verketten oder Flechten von        konstruiert sind;

   Fasern zur Fertigung von           ausgenommen Textilmaschinen,

   Verbundwerkstoff-Strukturen,       die für die oben genannten

   ausgenommen Maschinen für die      Endverwendungszwecke nicht

   Textilindustrie, die nicht für     modifiziert wurden,

   obige Zwecke abgeändert sind;

d) Ausrüstungen, besonders         d) Geräte, die für die Fertigung

   konstruiert oder adaptiert zur     von Faden- oder Fasermaterial

   Fertigung von Verstärkerfasern     konstruiert oder modifiziert

   wie folgt:                         wurden:

  1. Ausrüstungen zur Umwandlung

     von Polymerfasern (wie zB

     Polyacrylnitril, Rayon, Teer-

     oder Polycarbosilan) in

     Kohlenstoff-Fasern oder

     Siliciumkarbidfasern

     einschließlich besonderer

     Geräte zum Strecken der Faser

     unter Hitze;

  2. Ausrüstungen zur chemischen

     Beschichtung aus der Gasphase

     (CVD) von Elementen oder

     Verbindungen auf erhitzte

     Filamentsubstrate zur

     Fertigung von

     Siliciumkarbidfasern;

  3. Ausrüstungen zum Naßspinnen

     von hochschmelzender Keramik

     (wie zB Aluminiumoxid);

  4. Ausrüstungen zur Umwandlung

     von Aluminium, das

     Faservorstufen enthält,

     mittels Wärmebehandlung in

     Aluminiumoxidfasern;

                                      1. Geräte für die Konvertierung

                                         von Polymerfasern (zB

                                         Polyacrylnitril, Rayon oder

                                         Polycarbosilan), die

                                         spezielle Vorrichtungen zur

                                         Faserbelastung beim Erhitzen

                                         aufweisen;

                                      2. Geräte für das Aufdampfen

                                         von Elementen oder

                                         Verbindungen auf erhitzte

                                         Fasersubstrate; und

                                      3. Geräte für das Naßspinnen

                                         von hitzefesten Keramiken

                                         (zB Aluminiumoxid);

e) Ausrüstungen zur Fertigung von  e) Geräte, die für die spezielle

   Prepregs, die in Nummer 1C10.e     Faseroberflächenbehandlung oder

   erfaßt sind, mittels               Fertigung von Prepregs und

   Heißschmelzmethode;                Preforms konstruiert oder

                                      modifiziert wurden.

                                      Hinweis: Die in diesem Absatz

                                      erfaßten Geräte beinhalten ua.

                                      auch Rollmaschinen,

                                      Ziehmaschinen,

                                      Beschichtungsgeräte,

                                      Schneidgeräte und „clicker

                                      dies''.

f) Ausrüstungen für die

   zerstörungsfreie 3D-Prüfung

   mittels Ultraschall oder

   Röntgentomographie, speziell

   konstruiert für

   Verbundwerkstoffe.

                                   1N05  Siehe Nummer 1R02.a.

1B02  Anlagen und Komponenten

   hierfür, besonders konstruiert

   zur Fertigung von

   Metall-Legierungen,

   Metall-Legierungspulver oder

   legierten Materialien, die in

   den Nummern 1C02.a.2, 1C02.b

   oder 1C02.c erfaßt sind.

1B03  Werkzeuge, Prägestempel,

   Formen oder

   Befestigungsvorrichtungen für

   superplastische Formung oder

   Diffusionsverbindung

   (superplastic forming or

   diffusion bonding) von Titan,

   Aluminium oder deren

   Legierungen, speziell

   konstruiert zur Fertigung

   folgender Produkte:

   a) Flugkörperstrukturen für die

   Luft- oder Raumfahrt;

   b) Motoren für Luft- oder

      Raumfahrzeuge; oder

   c) speziell konstruiert für

      diese Strukturen oder

      Motoren.

                                   1BW01 Anlagen oder Anlagenteile,

                                      die auch geeignet sind zur

                                      Erzeugung biologischer

                                      Kampfmittel, wie folgt:

                                   a) Vollständige Kontainments für

                                      Sicherheitsstufe BL3 oder BL4

                                      gemäß „WHO laboratory

                                      Biosafety Manual (Genf 1983)'';

                                   b) Fermenter:

                                      Fermenter zum Kultivieren

                                      pathogener Mikroorganismen,

                                      Viren oder zur Produktion von

                                      Toxinen, gasdicht, mit allen

                                      folgenden Eigenschaften:

                                      1. Fassungsvermögen gleich oder

                                         größer als 300 l;

                                      2. doppelt oder mehrfach

                                         gedichtete Verbindungen im

                                         Bereich der Dampfzonen;

                                      3. geeignet zur in-situ

                                         Sterilisation in

                                         geschlossenem Zustand;

                                   ----------------------------------

                                   ANMERKUNG:

                                     Unter Fermenter sind auch

                                   Bioreaktoren, Chemostaten und

                                   Durchflußsysteme zu verstehen.

                                   ----------------------------------

                                   c) Zentrifugalseparatoren:

                                      Zentrifugalseparatoren,

                                      geeignet zur kontinuierlichen

                                      Trennung pathogener

                                      Mikroorganismen, gasdicht, mit

                                      allen folgenden Eigenschaften:

                                      1. Durchflußrate größer als

                                         100 l/h;

                                      2. Bauteile aus poliertem

                                         rostfreiem Stahl oder Titan;

                                      3. doppelt oder mehrfach

                                         gedichtete Verbindungen im

                                         Bereich der Dampfzonen;

                                      4. geeignet zur in-situ

                                         Sterilisation in

                                         geschlossenem Zustand;

                                   d) Querstromfiltrieranlagen:

                                      Querstromfiltrieranlagen,

                                      entwickelt für kontinuierliche

                                      Trennung pathogener

                                      Mikroorganismen, Viren, Toxinen

                                      und Zellkulturen, gasdicht, mit

                                      allen folgenden Eigenschaften:

                                      1. einer Fläche von größer oder

                                         gleich 5 m2;

                                      2. geeignet zur in-situ

                                         Sterilisation;

                                   e) Gefriertrocknungs-Ausrüstung:

                                      Dampfsterilisierende

                                      Gefriertrocknungs-Ausrüstung

                                      mit einer Kondensatorkapazität

                                      von mehr als 50 kg und weniger

                                      als 1 000 kg Eis in 24 h;

                                   f) Ausrüstung, welche P3 oder

                                      P4-(BL3, BL4, L3,

                                      L4)-Sicherheitsumhüllung

                                      beinhaltet oder darin enthalten

                                      ist, wie folgt:

                                      1. unabhängig belüftete ganze

                                         oder halbe Umhüllungen;

                                      2. biologische

                                         Sicherheitsschränke oder

                                         -kammern der Klasse III mit

                                         ähnlicher Gütenorm;

                                   g) Aerosol-Beatmungskammern:

                                      Kammern mit einer Kapazität von

                                      1 m3 oder mehr, bestimmt zum

                                      bewußten Beatmungstest mit

                                      pathogenen Mikroorganismen,

                                      Viren oder Giften.

                                   1CW01 Anlagen oder Anlagenteile,

                                      die auch geeignet sind zur

                                      Erzeugung chemischer

                                      Kampfstoffe wie folgt, bei

                                      denen alle mit den Medien

                                      (Chemikalien) in Berührung

                                      kommenden Flächen aus einem der

                                      folgenden Materialien bestehen:

                                   a) Nickel oder Legierungen mit

                                      mehr als 40 Gewichtsprozent

                                      Nickel;

                                   b) Legierungen mit mehr als

                                      25 Gewichtsprozent Nickel und

                                      20 Gewichtsprozent Chrom;

                                   c) Fluorpolymere;

                                   d) Glas oder glasbeschichtet

                                      (einschließlich „vitrified''

                                      oder Email);

                                   e) Graphit;

                                   f) Tantal oder Tantallegierungen;

                                   g) Titan oder Titanlegierungen;

                                   h) Zirkonium oder

                                      Zirkoniumlegierungen;

                                   i) Keramik;

                                   j) Ferrosilicium;

                                      1. Reaktionskessel, mit oder

                                         ohne Rührwerk mit einem

                                         Rauminhalt von mehr als

                                         0,1 m3 (100 l) und weniger

                                         als 20 m3 (20 000 l);

                                      2. Rührwerke für Pos. 1;

                                      3. Speichertanks oder Vorlagen

                                         mit einem Rauminhalt von

                                         mehr als 0,1 m3 (100 l);

                                      4. Wärmetauscher oder

                                         Kondensoren mit einer

                                         Wärmeübertragungsfläche von

                                         weniger als 20 m2;

                                      5. Destillier- oder

                                         Absorptionskolonnen mit

                                         einem Innendurchmesser von

                                         mehr als 0,1 m3;

                                      6. Ferngesteuerte

                                         Fülleinrichtungen;

                                      7. - Ventile, mehrfach

                                           gedichtet, mit eingebautem

                                           Lecksuchanschluß,

                                         - Faltenbalg-Ventile,

                                         - Abschluß-Ventile,

                                         - Membran-Ventile;

                                      8. Mehrwandige Rohre mit

                                         eingebautem

                                         Lecksuchanschluß;

                                      9. Pumpen mit einer

                                         Durchflußrate von mehr als

                                         0,6 m3/h (gemäß

                                         Herstellerspezifikation) in

                                         folgender Bauart:

                                         a) Mehrfach gedichtet;

                                         b) gekapselt;

                                         c) magnetisch angetrieben;

                                         d) Faltenbalg-gedichtet;

                                         e) Membran-gedichtet;

                                      10. Vakuum-Pumpen mit einer

                                         Durchflußrate von mehr als 5

                                         m3/h (gemäß

                                         Herstellerspezifikation) bei

                                         0 Grad C und 101,30 kPa;

                                      11. Verbrennungseinrichtungen,

                                         konstruiert zur Zerstörung

                                         von chemischen Kampfstoffen,

                                         Waren des Abschnittes I,

                                         CW01, und chemischer

                                         Munition, ausgerüstet mit

                                         speziell konstruierten

                                         Abfallzuführsystemen,

                                         speziellen

                                         Manipulationseinrichtungen

                                         und einer mittleren

                                         Brennkammertemperatur von

                                         mehr als 1 000 Grad C.

                                   1CW02 Gaswarneinrichtungen für

                                      toxische Gase und dafür

                                      konstruierte Detektoren mit

                                      einem der folgenden Merkmale:

                                   a) konstruiert für

                                      kontinuierlichen Betrieb und

                                      zum Nachweis chemischer

                                      Kampfstoffe, Waren des

                                      Abschnittes I, CW01, oder

                                      organischer Verbindungen mit

                                      Phosphor, Schwefel, Fluor oder

                                      Chlor, in Konzentrationen von

                                      weniger als 0,3 mg/m3, oder

                                   b) konstruiert zum Nachweis von

                                      Verbindungen mit

                                      Anticholinesterase-Aktivität.

                                   1CW03 Technologie einschließlich

                                      Lizenzen, mit direktem Bezug zu

                                      chemischen Kampfstoffen, Waren

                                      aus Abschnitt I, CW01, und

                                      Waren aus Abschnitt II, 1CW01

                                      oder 1CW02.

                                   1R03  Fertigungstechnologie oder

                                      „Fertigungsausrüstung''

                                      (einschließlich speziell dafür

                                      konstruierte Komponenten) für:

                                   a) die Fertigung, Handhabung oder

                                      Abnahmeprüfung von

                                      Flüssigstoffen oder den in

                                      Nummer 1R09 beschriebenen

                                      Treibstoffbestandteilen;

                                   b) die Fertigung, Handhabung und

                                      Abnahmeprüfung sowie das

                                      Mischen, Härten, Gießen,

                                      Pressen, Bearbeiten und

                                      Strangpressen von festen

                                      Treibstoffen oder den in Nummer

                                      1R09 beschriebenen

                                      Treibstoffbestandteilen.

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                                   ANMERKUNGEN:

                                     (1) Chargenmischer oder

                                   Durchlaufmischer (auch

                                   kontinuierliche Mischer genannt)

                                   für das Mischen im Vakuum bei

                                   0 bis 13 236 kPa mit

                                   Temperaturregelung für die

                                   Mischkammer wie folgt:

                                   Chargenmischer mit

                                   a) einer Gesamtkapazität von

                                      110 Litern (30 Gallonen) oder

                                      mehr; und

                                   b) mindestens einem exzentrisch

                                      montierten Rührer zum Mischen

                                      und/oder Kneten

                                   Durchlaufmischer mit

                                   a) zwei oder mehr Rührern zum

                                      Mischen und/oder Kneten und

                                   b) Öffnungsmöglichkeiten der

                                      Mischkammer

                                     (2) Die folgenden Geräte werden

                                      von b) abgedeckt:

                                   a) Geräte für die Fertigung von

                                      atomisiertem oder kugelförmigem

                                      Metallpulver in einer

                                      kontrollierten Umgebung,

                                   b) Strahlmühlen zum Mahlen oder

                                      Zerkleinern von

                                      Ammoniumperchlorat, RDX oder

                                      HMX.

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                                   1R04  Folgende Geräte zur

                                      pyrolytischen Abscheidung und

                                      Verdichtung sowie folgende

                                      „Technologie'':

                                   a) „Technologie'' zur Fertigung

                                      pyrolytisch abgeleiteter

                                      Materialien, die in einer Form,

                                      auf einem Dorn oder einem

                                      anderen Substrat aus

                                      Vorstufengasen geformt werden,

                                      die zwischen 1 300 Grad C und

                                      2 900 Grad C bei einem Druck

                                      zwischen 130 Pa (1 mm Hg) und

                                      20 kPa (150 mm Hg) zerfallen,

                                      einschließlich Technologie für

                                      die Bildung von Vorstufengasen,

                                      Durchflußraten und

                                      Prozeßsteuerungspläne und -

                                      parameter,

                                   b) Speziell konstruierte Düsen für

                                      die oben genannten Prozesse,

                                   c) Geräte und Prozeßsteuerungen

                                      sowie speziell dafür

                                      konstruierte Software,

                                      konstruiert oder modifiziert

                                      für die Verdichtung und

                                      Pyrolyse von Raketendüsen und

                                      Bugspitzen für

                                      Wiedereintrittsfahrzeuge aus

                                      Strukturverbundmaterial.

                                   1N06  Elektrolytische Zellen für

                                      die Erzeugung von Fluor mit

                                      einer Fertigungskapazität von

                                      mehr als 250 g Fluor je Stunde.

                                   1N07  Separatoren zur

                                      elektromagnetischen

                                      Isotopentrennung, konstruiert

                                      für den Betrieb mit einer oder

                                      mehreren Ionenquellen, die

                                      einen Gesamtstrahlstrom von

                                      größer/gleich 50mA liefern

                                      können, oder die mit solchen

                                      Ionenquellen ausgestattet sind.

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                                   ANMERKUNG:

                                     1. Nummer 1N07 erfaßt

                                        Separatoren, die sowohl

                                        stabile Isotope als auch

                                        solche des Urans anreichern

                                        können. Ein Separator, der

                                        zur Trennung von

                                        Bleiisotopen mit einer

                                        Massendifferenz von einer

                                        Masseneinheit (amu) geeignet

                                        ist, ist damit ebenso zur

                                        Trennung der Isotope des

                                        Urans mit der

                                        Massendifferenz von drei

                                        Masseneinheiten geeignet.

                                     2. Nummer 1N07 schließt

                                        Massenseparatoren mit

                                        Ionenquellen und Kollektoren

                                        innerhalb und außerhalb des

                                        magnetisches Feldes ein.

                                     3. Eine einzelne

                                        50mA-Ionenquelle kann

                                        weniger als 3 g abgetrenntes

                                        hochangereichertes Uran pro

                                        Jahr aus Ausgangsmaterial

                                        natürlicher

                                        Isotopenhäufigkeit erzeugen.

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                                   1N08  Konverter und Ausrüstung für

                                      die Ammoniak-Synthese, bei der

                                      das Synthesegas einer

                                      Ammoniak-Wasserstoff-

                                      Hochdruck-Austauschkolonne

                                      entnommen und das

                                      synthetisierte Ammoniak in die

                                      Kolonne zurückgeführt wird.

                                   1N09  Wasserstoff-Tieftemperatur-

                                      destillationskolonnen mit allen

                                      folgenden

                                      Anwendungsmöglichkeiten:

                                      a) konstruiert zum Einsatz bei

                                         Betriebstemperaturen

                                         kleiner/gleich 35 K

                                         (-238 Grad C),

                                      b) konstruiert zum Einsatz bei

                                         Betriebsdrücken von 0,5 bis

                                         5 MPa,

                                      c) hergestellt aus feinkörnigen

                                         rostfreien Stählen der

                                         Serie 300 mit niedrigem

                                         Schwefelgehalt oder

                                         vergleichbaren

                                         tieftemperatur- und

                                         wasserstoffverträglichen

                                         Werkstoffen und

                                      d) mit einem Innendurchmesser

                                         größer/gleich 1 m und

                                         effektiven Längen

                                         größer/gleich 5 m.

                                   1N10  Wasser-Schwefelwasserstoff-

                                      Austauschkolonnen aus

                                      hochwertigem Kohlenstoffstahl

                                      (zB ASTM A516) mit einem

                                      Durchmesser größer/gleich 1,8 m

                                      zum Betrieb bei einem Nenndruck

                                      größer/gleich 2 MPa. Die

                                      eingebauten Extraktoren sind

                                      segmentierte Böden mit einem

                                      effektiven Verbunddurchmesser

                                      größer/gleich 1,8 m, zB

                                      Siebböden, Ventilböden,

                                      Glockenböden und

                                      Turbogridböden, konstruiert zur

                                      Erleichterung des

                                      Gegenstromprozesses und

                                      hergestellt aus Materialien,

                                      die gegen Korrosion durch

                                      Schwefelwasserstoff/Wasser-

                                      Mischungen beständig sind, zB

                                      rostfreier Stahl 304L oder 316.

                                   1N11  Umwälzpumpen für

                                      Kaliumamid-Katalysatoren

                                      (Kontaktmittel) in verdünnter

                                      oder konzentrierter Form

                                      innerhalb flüssigen Ammoniaks

                                      (KNH2/NH3) mit allen folgenden

                                      Eigenschaften:

                                      a) hermetisch dicht,

                                      b) für konzentrierte

                                         Kaliumamidlösungen

                                         größer/gleich 1% bei einem

                                         Arbeitsdruck von 1,5 -

                                         60 MPa; für verdünnte

                                         Kaliumamidlösungen kleiner

                                         als 1% bei einem

                                         Arbeitsdruck von 20 - 60 MPa

                                         und

                                      c) Leistung größer als

                                         8,5 m3/h.

                                   1N12  Anlagen, Anlagenteile oder

                                      Ausrüstung für die Herstellung,

                                      Rückgewinnung, Extraktion,

                                      Konzentration oder Handhabung

                                      von Tritium wie folgt:

                                      a) Wasserstoff- oder

                                         Helium-Kälteaggregate, die

                                         auf 23 K (-250 Grad C) oder

                                         weniger kühlen können, mit

                                         einer Wärmeabfuhrkapazität

                                         größer als 150 W oder

                                      b) Wasserstoffisotopen-

                                         Speicher- und

                                         Reinigungssysteme mit

                                         Metallhydriden als Speicher-

                                         oder Reinigungsmedium.

C. MATERIALIEN

1C01  Materialien, speziell

   konstruiert zur Verwendung als

   Absorber elektromagnetischer

   Wellen oder selbstleitende

   Polymere:

a) Materialien zur Absorbierung von

   Frequenzen größer als 2 x 10

   hoch 8 Hz, jedoch kleiner als

   3 x 10 hoch 12 Hz, ausgenommen

   folgende Materialien:

  1. Haartypabsorber, gefertigt aus

     natürlichen oder synthetischen

     Fasern mit nichtmagnetischen

     Zusätzen für

     Absorptionszwecke;

  2. Absorber, die keinen

     magnetischen Verlust aufweisen

     und deren Einfallsfläche nicht

     plan ist, einschließlich

     Pyramiden, Kegel, Keilflächen

     und gewundene Flächen;

  3. Ebene Absorber:

    a) gefertigt aus:

      1. Schaumstoffmaterialien

         (elastisch oder

         nicht-elastisch) mit

         Kohlenstoffzusatz oder

         organischen Materialien

         einschließlich

         Bindemittel, die

         verglichen mit Metall mehr

         als 5 % Echo über eine

         Bandbreite von mehr als +-

         15 % der Mittenfrequenz

         der einstrahlenden Energie

         liefern und Temperaturen

         von mehr als 450 K

         (177 Grad C) nicht

         standhalten; oder

      2. Keramische Materialien,

         die verglichen mit Metall

         mehr als 20 % Echo über

         eine Bandbreite von mehr

         als +-15 % der

         Mittenfrequenz der

         einstrahlenden Energie

         liefern und Temperaturen

         von mehr als 800 K

         (527 Grad C) nicht

         standhalten;

    b) Zugfestigkeit kleiner als

       7 x 10 hoch 6 N/m2; und

    c) Druckfestigkeit kleiner als

       14 x 10 hoch 6 N/m2;

-----------------------------------

ANMERKUNG:

  Prüflinge für Absorptionstests

für Nummer 1C01.a.3.a sollten ein

Quadrat von mindestens

5 Wellenlängen (der Mittenfrequenz)

auf einer Seite sein und im

Weitfeld des strahlenden Elements

positioniert sein.

-----------------------------------

    4. Ebene Absorber aus

       Sinterferrit mit:

       a) einer Dichte von mehr als

          4,4; und

       b) einer maximalen

          Betriebstemperatur von

          548 K (275 Grad C);

-----------------------------------

ANMERKUNG:

  Die Ausnahmen von Nummer 1C01

gelten nicht für magnetische

Materialien für Absorptionszwecke,

wenn diese in Anstrichen enthalten

sind.

-----------------------------------

b) Materialien zur Absorbierung von

   Frequenzen größer als 1,5 x 10

   hoch 14 Hz, jedoch kleiner als

   3,7 x 10 hoch 14 Hz und nicht

   durchlässig für sichtbares

   Licht;

c) eigenleitende Polymermaterialien

   mit einer gesamten elektrischen

   Leitfähigkeit von mehr als

   10 000 S/m (Siemens/Meter) oder

   einem Schichtwiderstand

   (Oberflächenwiderstand) von

   weniger als

   100 ohm/Flächeneinheit auf der

   Basis eines der folgenden

   Polymere:

  1. Polyanilin;

  2. Polypyrrol;

  3. Polythiophen;

  4. Poly-Phenylen-Vinylen;

  5. Poly-Thienylen-Vinylen;

-----------------------------------

ANMERKUNG:

  Die gesamte elektrische

Leitfähigkeit und der

Schichtwiderstand

(Oberflächenwiderstand) sind

mittels ÖNORM zu ermitteln.

-----------------------------------

                                   1R05  Materialien, Vorrichtungen

                                      und speziell konstruierte

                                      Software für reduzierte

                                      Observablen wie Radarreflexion,

                                      Ultraviolett-/Infrarot-

                                      Signaturen und akustische

                                      Signaturen (zB

                                      Stealth-Technologie) für

                                      Anwendungen, die für die

                                      Systeme laut Nummern 9R01 oder

                                      9R02 tauglich sind, zB:

                                   a) Strukturelle Materialien und

                                      Beschichtungen, speziell

                                      konstruiert für reduzierte

                                      Radarreflexion,

                                   b) Beschichtungen einschließlich

                                      Anstriche, speziell konstruiert

                                      für reduzierte oder speziell

                                      zugeschnittene Reflexion oder

                                      Emission im Mikrowellen-,

                                      Infrarot- oder

                                      Ultraviolettspektrum, mit

                                      Ausnahme der speziellen

                                      Verwendung für die

                                      Temperaturregelung von

                                      Satelliten.

1C02  Metall-Legierungen,          1N13  Aluminiumlegierungen mit

   Metall-Legierungspulver oder       einer maximal erzielbaren

   legierte Materialien:              Zugfestigkeit von 460 MPa oder

a) Metall-Legierungen wie folgt:      mehr bei 293 K (20 Grad C), in

     1. Auf Nickel oder Titan         Rohrform oder in ganzen Stücken

        aufbauende Legierungen in     (auch Schmiedestücken), mit

        Form von Aluminiden wie       einem Außendurchmesser von mehr

        folgt, in Rohform oder als    als 75 mm.

        halbfertige Produkte:      ---------------------------------

a) Nickelaluminide, die            ANMERKUNG:

   10 Gewichtsprozent oder           Maximal erzielbar bedeutet, daß

   mehr Aluminium                     Aluminiumlegierungen sowohl vor

   enthalten;                         und nach der Wärmebehandlung

b) Titanaluminide, die                erfaßt werden.

   12 Gewichtsprozent oder mehr    ---------------------------------

   Aluminium enthalten;            1N14  Beryllium, wie folgt:

2. Metall-Legierungen wie folgt,      Metalle, Legierungen mit mehr

   hergestellt aus                    als 50 Gewichtsprozent

   Metall-Legierungspulver oder aus   Beryllium, Verbundstoffe, die

   speziellen, von Nummer 1C02.b      Beryllium enthalten, sowie

   erfaßten Materialien:              daraus gefertigte Waren,

                                      ausgenommen:

a) Nickellegierungen mit:          a) Metallische Fenster für

   1. einer Spannung-Bruch-           Röntgenanlagen,

      Lebensdauer von              b) Oxid in fertiger oder

      10 000 Stunden oder mehr bei    halbfertiger Form, speziell

      923 K (650 Grad C) und einer    konstruiert für elektronische

      Spannung von 550 MPa; oder      Bauelemente oder als Substrat

   2. einer Ermüdung bei niedriger    für elektronische Schaltkreise.

      Lastspielzahl von            --------------------------------

      10 000 Zyklen oder mehr bei  ANMERKUNG:

      823 K (550 Grad C) und            Auch Abfälle und Schrott mit

      einer maximalen Spannung von    Berylliumgehalt wird erfaßt.

      700 MPa;                     ---------------------------------

b) Niobiumlegierungen mit:         1N15  Wismuth (99,99% oder reiner)

1. einer Spannung-Bruch-Lebensdauer   mit sehr kleinem Silberanteil

   von 10 000 Stunden oder mehr bei   (weniger als 10 ppm).

   1 073 K (800 Grad C) und einer

   Spannung von 400 MPa; oder      1N16  Bor und Borverbindungen,

2. einer Ermüdung bei niedriger       Gemische und Zusammensetzungen

   Lastspielzahl von 10 000 Zyklen    mit mehr als 20 Gewichtsprozent

   oder mehr bei 973 K (700 Grad C)   Bor 10 Isotop des

   und einer maximalen Spannung von   Gesamtboranteiles.

   700 MPa;

c) Titanlegierungen mit:           1N17  Calcium (reinst) mit weniger

1. einer Spannung-Bruch-Lebensdauer   als:

   von 10 000 Stunden oder mehr    a) 1000 ppm Gewicht an

   bei 723 K (450 Grad C) und einer   metallischen Verunreinigungen

   Spannung von 200 MPa; oder         außer Magnesium und

2. einer Ermüdung bei niedriger    b) 10 ppm Bor.

   Lastspielzahl von 10 000 Zyklen

   oder mehr, bei 723 K (450 Grad

   C) und einer maximalen Spannung

   von 400 MPa;

d) Aluminiumlegierungen mit einer

   Zugfestigkeit von:              1N18  Chlortrifluorid (C1F3).

1. 240 MPa oder mehr bei 473 K

   (200 Grad C); oder              1N19  Titanlegierungen mit einer

2. 415 MPa oder mehr bei 298 K        maximal erzielbaren

   (25 Grad C);                       Zugfestigkeit von 900 MPa

e) Magnesiumlegierungen mit einer     (0,9 x 10 hoch 9 N/m2) oder

   Zugfestigkeit von 345 MPa oder     mehr bei 293 K (20 Grad C) in

   mehr und einer Abtragungsrate      Rohrform oder ganzen Stücken

   durch Korrosion von weniger als    (auch Schmiedestücken) mit

   1 mm/Jahr in einer mit 3%          einem Außendurchmesser von mehr

   wässerigen Natriumchloridlösung    als 75 mm.

   gemessen gemäß ÖNORM;           ---------------------------------

-----------------------------------

MERKUNG:

ANMERKUNGEN:                         Maximal erzielbar bedeutet, daß

  1. Die Metall-Legierungen in        Titanlegierungen vor oder nach

   Nummer 1C02.a sind solche, bei     der Wärmebehandlung erfaßt

   denen das genannte Metall einen    werden.

   höheren Prozentsatz an Gewicht  ---------------------------------

   besitzt als jedes andere        1N20  Wolfram wie folgt:

   Element.                           Teile hergestellt aus Wolfram,

  2. Die Spannung/Bruch-Lebensdauer   Wolframkarbid oder

   ist gemäß ÖNORM zu messen.         Wolframlegierungen (mit mehr

  3. Die Ermüdung bei niedriger       als 90% Wolfram) mit einer

   Lastspielzahl ist gemäß            Masse von mehr als 20 kg und

   ASTM-Norm E-606 „Recommended      mit zylindrischer Symmetrie

   Practice for Constant-Amplitude    (einschließlich

   Low-Cycle Fatigue Testing''        Zylindersegmenten) mit einem

   (Empfohlene Praxis für             Innendurchmesser von mehr als

   Ermüdungsprüfung bei konstanter    100 mm, aber weniger als

   Amplitude und niedriger            300 mm, ausgenommen Teile,

   Lastspielzahl) oder                speziell konstruiert als

   entsprechenden nationalen Normen   Gewichte oder als

   zu messen. Die Prüfung ist axial   Gammastrahlen-Kollimatoren.

   bei einem durchschnittlichen    1N21  Zirkonium wie folgt:

   Spannungsverhältnis gleich 1 und   Metallegierungen mit mehr als

   einem Formfaktor (K tief t)        50 Gewichtsprozent Zirkonium

   gleich 1 vorzunehmen. Die          und Verbindungen in denen das

   durchschnittliche Spannung wird    Gewichtsverhältnis Hafnium zu

   wie folgt bestimmt: größte         Zirkonium weniger als 1:500 ist

   Spannung minus kleinster           und Erzeugnisse daraus,

   Spannung dividiert durch größte    ausgenommen Zirkoniumfolien

   Spannung.

-----------------------------------

b) Metall-Legierungspulver oder   mit einer Dicke von kleiner oder

   spezielles Material für in         gleich 0,1 mm.

   Nummer 1C02.a erfaßte           ---------------------------------

   Materialien wie folgt:          ANMERKUNG:

1. Hergestellt aus einer der            Diese Nummer erfaßt auch

   folgenden                          Abfall und Schitt im Zirkonium

   Komponentenanordnungen:            gemäß diesen Definitionen.

a) Nickellegierungen (Ni-Al-X,     ---------------------------------

   Ni-X-Al), qualifiziert für      1N22  Magnesium (reinst), mit

   Turbinenteile oder                 weniger als

   -komponenten, dh. mit weniger      0,02 Gewichtsprozent

   als 3 nicht-metallischen           metallischer Unreinheiten,

   Teilchen (die während des          außer Calcium und weniger als

   Herstellungsverfahrens             10 ppm Bor.

   eingeführt werden) größer als

   100 mym/10 hoch 9

   Legierungsteilchen;

b) Niobiumlegierungen (Nb-Al-X oder

   Nb-X-Al, Nb-Si-X oder Nb-X-Si,

   Nb-Ti-X oder Nb-X-Ti);

c) Titanlegierungen (Ti-Al-X oder

   Ti-X-Al);

d) Aluminiumlegierungen (Al-Mg-X

   oder Al-X-Mg, Al-Zn-X oder

   Al-X-Zn, Al-Fe-X oder Al-X-Fe);

   oder

e) Magnesiumlegierungen (Mg-Al-X

   oder Mg-X-Al); und

-----------------------------------

ANMERKUNG:

  X ist gleich einem oder mehreren

   Legierungselementen.

---------------------------------

2. Hergestellt in einer

   kontrollierten Umgebung durch

   eines der folgenden Verfahren:

  a) Vakuumzerstäubung;

  b) Gaszerstäubung;

  c) Rotationszerstäubung;

  d) Splat Quenching;

  e) Schmelzspinnen und

     Feinzerkleinerung;

  f) Schmelzextraktion und

     Feinzerkleinerung; oder

  g) Mechanisches legieren;

c) Legierte Materialien in Form von

   nicht-feinzerkleinerten Flocken,

   Bändern oder dünnen Stäben, die

   in kontrollierter Umgebung durch

   Splat Quenching, Schmelzspinnen

   oder Schmelzextraktion

   hergestellt und in der Erzeugung

   von Metall-Legierungspulver oder

   von in Nummer 1C02.b erfaßten

   speziellen Materialien verwendet

   werden;

-----------------------------------

ANMERKUNG:

  Nummer 1C02 erfaßt keine

Metall-Legierungen,

Metall-Legierungspulver oder

Legierungsmaterialien für

Beschichtungssubstrate.

-----------------------------------

                                   1R06  Maraging-Stahl (Stahl, der

                                      im allgemeinen einen hohen

                                      Nickel- und sehr geringen

                                      Kohlenstoffanteil sowie Zusätze

                                      zur Altershärtung aufweist) mit

                                      einer maximalen Zugfestigkeit

                                      von 1,5 x 10 hoch 9 Pa oder

                                      mehr, gemessen bei 20 Grad C,

                                      in Form von Blechen, Platten

                                      oder Rohren mit einer

                                      Wandstärke von kleiner oder

                                      gleich 5,0 mm.

                                   1N23  Martensitaushärtender Stahl

                                      (maraging steel) mit einer

                                      maximal erzielbaren

                                      Zugfestigkeit von 2050 MPa

                                      (2,050 x 10 hoch 9 N/m2) oder

                                      mehr bei 293 K (20 Grad C),

                                      ausgenommen in Formen, in denen

                                      keine lineare Dimension 75 mm

                                      übersteigt.

                                   ---------------------------------

                                   ANMERKUNG:

                                     Maximal erzielbar bedeutet, daß

                                   martensitaushärtender Stahl sowohl

                                   vor und nach der Wärmebehandlung

                                   erfaßt wird.

                                   ---------------------------------

                                   1R07  Wolfram, Molybdän und

                                      Legierungen dieser Metalle in

                                      der Form einheitlich

                                      kugelförmiger oder atomisierter

                                      Partikel mit einem Durchmesser

                                      von 500 mym oder weniger und

                                      einer Reinheit von 97% oder

                                      mehr, zur Herstellung von

                                      Komponenten für Raketenmotoren,

                                      dh. Hitzeschilder,

                                      Düsenmündungen und

                                      Schubvektor-Steuerflächen.

                                   1N24  Helium in jeder Form,

                                      angereichert an Helium-3, in

                                      Mischung mit anderen

                                      Materialien oder in Ausrüstung

                                      oder Erzeugnissen enthalten,

                                      ausgenommen Erzeugnisse, die

                                      weniger als 1 g Helium-3

                                      enthalten.

                                   1N25  Tritium, Verbindungen und

                                      Mischungen, bei denen das

                                      Verhältnis von Tritium zu

                                      Wasserstoff größer als 1:1000

                                      ist,

                                      ausgenommen Erzeugnisse mit

                                      nicht mehr als 40 Ci Tritium in

                                      jeder chemischen oder

                                      physikalischen Form.

                                   1N26  Alphastrahlen emittierende

                                      Radionuklide (Alphastrahler)

                                      und Ausrüstung, die diese

                                      Radionuklide enthält, wie

                                      folgt:

                                      Alphastrahler mit einer

                                      Halbwertszeit größer/gleich

                                      10 Tage, jedoch kleiner als

                                      200 Jahre, einschließlich

                                      Verbindungen und Mischungen,

                                      die von dieser Nummer erfaßte

                                      Radionuklide enthalten, mit

                                      einer Gesamtaktivität

                                      größer/gleich 37 GBq/kg,

                                      ausgenommen Erzeugnisse mit

                                      weniger als 3,7 GBq

                                      Alphaaktivität.

                                   1N27  Sprengstoffe mit einer

                                      Kristalldichte größer als

                                      1,8 g/cm3 und einer

                                      Detonationsgeschwindigkeit

                                      größer als 8000 m/s.

                                   1N28  Hafnium, wie folgt:

                                      Metall, Legierung und

                                      Verbindungen von Hafnium mit

                                      mehr als 60 Gewichtsprozent

                                      Hafnium und Erzeugnisse daraus.

                                   1N29 Lithium, mit dem Isotop 6

                                      angereichert, wie folgt:

                                      a) Metallhydride oder

                                         Legierungen, die Lithium,

                                         angereichert mit dem

                                         Isotop 6 mit einer höheren

                                         als in der Natur

                                         vorkommenden Konzentration

                                         (7,5% auf Atomprozentbasis);

                                      b) andere Materialien, die

                                         Lithium, angereichert mit

                                         dem Isotop 6, enthalten

                                         (einschließlich

                                         Verbindungen, Mischungen und

                                         Konzentraten), ausgenommen

                                         Lithium 6 in

                                         Thermolumineszenz-

                                         Dosimetern.

1N30 Radium 226,

ausgenommen Radium für

medizinische Zwecke.

1C03 Magnetische Metalle jeden

Typs und in jeder Form, die

eines der folgenden Merkmale

aufweisen:

  1. Litera a
    Relative Anfangspermeabilität
    von 120 000 oder mehr sowie eine Dicke von 0,05 mm oder weniger;

-----------------------------------

ANMERKUNG:

Messungen der Anfangspermeabilität sind an

vollständig geglühten Materialien

durchzuführen.

-----------------------------------

  1. Litera b
    Magnetostriktive Legierungen
    mit:
    1. Ziffer eins
      einer Sättigungs-Magnetostriktion
      von mehr als 5 x 10 hoch 4;
      oder
    2. Ziffer 2
      einem magnetomechanischen
      Kopplungsfaktor (k) von mehr
      als 0,8;

oder

  1. Litera c
    Amorphe Legierungsbänder mit:
    1. Ziffer eins
      einer Zusammensetzung, die
      mindestens 75 Gewichtsprozent
      an Eisen, Cobalt oder Nickel
      aufweist, und
    2. Ziffer 2
      einer Sättigungs-Magnetinduktion
      (Bs) vom 1,6 T oder mehr, und:
  2. Litera a
    einer Dicke von 0,02 mm oder
    weniger; oder
  3. Litera b
    einem spezifischen
    elektrischen Widerstand von
    2 x 10 hoch -4 Ohm cm oder
    mehr;
1C04 Uran-Titan-Legierungen oder
Wolframlegierungen mit einer Matrix auf der Basis von Eisen,
Nickel oder Kupfer und mit allen
folgenden Merkmalen:
  1. Litera a
    einer Dichte von mehr als
    17,5 g/cm3;
  2. Litera b
    einer Elastizitätsgrenze vom
    mehr als 1250 MPa;
  3. Litera c
    einer äußersten Zugfestigkeit
    von mehr als 1270 MPa, und
  4. Litera d
    einer Längung von mehr als 8%.
1C05 Supraleitfähige
zusammengesetzte Leiter mit
einer Länge von mehr als 100 m
oder mit einer Masse von mehr
als 100 g:
  1. Litera a
    Mehrfädige supraleitfähige
    zusammengesetzte Leiter mit
    einem oder mehreren
    Niob-Titan-Filamenten:
    1. Ziffer eins
      eingebettet in eine andere
      Matrix als Kupfer oder eine
      auf Kupfer aufbauende
      gemischte Matrix; oder
    2. Ziffer 2
      mit einer Querschnittfläche
      von weniger als 0,28 x 10 hoch
      -4 mm2 (dh. 6 mym im Durchmesser bei runden
      Filamenten);
  2. Litera b
    Supraleitfähige zusammengesetzte
    Leiter, die aus einem oder
    mehreren supraleitfähigen
    Filamenten, ausgenommen solchen
    aus Niobium-Titan, bestehen:
    1. Ziffer eins
      mit einer kritischen
      Temperatur bei Magnetinduktion
      gleich Null von größer als
      9,85 K (-263,31 Grad C),
      jedoch kleiner als 24 K
      (-249,16 Grad C);
    2. Ziffer 2
      mit einem Querschnitt von
      weniger als 0,28 x 10 hoch
      -4 mm2; und
    3. Ziffer 3
      die ihren supraleitfähigen
      Zustand bei einer Temperatur
      von 4,2 K (-268,96 Grad C)
      unter Einfluß eines Magnetfelds, das einer
      magnetischen Induktion von
      12 T entspricht, bewahren;
1C06 Flüssigkeiten und Schmiermaterialien:
  1. Litera a
    Hydraulikflüssigkeiten, die als
    Hauptbestandteile eine der
    folgenden Verbindungen oder
    Materialien enthalten:
    1. Ziffer eins
      Synthetische
      Kohlenwasserstofföle oder
      Silakohlenwasserstofföle mit:
  2. Litera a
    einem Flammpunkt von mehr
    als 477 K (204 Grad C);
  3. Litera b
    einem Fließpunkt bei 239 K
    (-34 Grad C) oder weniger;
  4. Litera c
    einem Viskositätsindex 75
    oder mehr; und
  5. Litera d
    einer Wärmebeständigkeit bei
    616 K (343 Grad C);

-----------------------------------

ANMERKUNG:

Im Sinne der Nummer 1C06.a.1

enthalten Silakohlenwasserstofföle

ausschließlich Silicium,

Wasserstoff und Kohlenstoff.

-----------------------------------

oder

  1. Ziffer 2
    Chlorfluorkohlenwasserstoffe
    mit:
    1. Litera a
      keinem Flammpunkt;
    2. Litera b
      einer Selbstentzündungstemperatur
      von mehr als 977 K (704 Grad C);
    3. Litera c
      einem Fließpunkt bei 219 K
      (-54 Grad C) oder weniger;
    4. Litera d
      einem Viskositätsindex 80
      oder mehr; und
    5. Litera e
      einem Siedepunkt bei 473 K
      (200 Grad C) oder höher;

-----------------------------------

ANMERKUNG:

Im Sinne der Nummer 1C06.a.2

enthalten

Chlorfluorkohlenwasserstoffe

ausschließlich Kohlenstoff, Fluor

und Chlor.

-----------------------------------

  1. Litera b
    Schmiermittel, die als
    Hauptbestandteile eine der
    folgenden Verbindungen oder
    Materialien enthalten:
    1. Ziffer eins
      Phenylen- oder
      Alkylphenylen-Ether oder
      Thioether oder ihre
      Mischungen, die mehr als zwei
      Ether- oder
      Thioetherfunktionen oder
      Mischungen hiervon enthalten;
      oder
    2. Ziffer 2
      Fluorierte
      Silikonflüssigkeiten mit einer
      kinematischen Viskosität von
      weniger als 5 000 mm2/s
      (5 000 Zentistokes), gemessen
      bei 298 K (25 Grad C);
  2. Litera c
    Dämpfungs- oder
    Flotationsflüssigkeiten mit
    einer Reinheit von mehr als
    99,8%, die weniger als
    25 Teilchen mit einer Größe von
    200 mym oder mehr je 100 ml
    enthalten und zu mindestens 85%
    aus einem der folgenden
    Verbindungen oder Materialien
    bestehen:
    1. Ziffer eins
      Dibromtetrafluorethan;
    2. Ziffer 2
      Polychlortrifluorethylen (nur
      ölige und wachsartige
      Abwandlungen); oder
    3. Ziffer 3
      Polybromtrifluorethylen;

-----------------------------------

ANMERKUNG:

Im Sinne der Nummer 1C06 gilt:

  1. Litera a
    Der Flammpunkt wird mittels der Cleveland Open Cup-Methode
    (Flammpunkt offener Tiegel) wie
    in der Norm ASTM D-92 (ÖNORM C 1122, ÖNORM EN 57, DIN/ISO 2592)
    beschrieben oder nach
    entsprechenden nationalen Normen
    bestimmt.
  2. Litera b
    Der Fließpunkt wird mittels der
    in der Norm ASTM D-97 (ÖNORM C 1153, DIN/ISO 3016)
    beschriebenen Methode oder nach
    entsprechenden nationalen Normen
    bestimmt.
  3. Litera c
    Der Viskositätsindex wird nach
    der in der Norm ASTM D-2270
    beschriebenen Methode oder nach
    entsprechenden nationalen Normen
    bestimmt.
  4. Litera d
    Die Wärmebeständigkeit wird
    mittels nachfolgendem
    Prüfverfahren oder
    entsprechender nationalen Normen
    bestimmt: Zwanzig ml der
    geprüften Flüssigkeit werden in
    eine 46 ml große Kammer aus
    rostfreiem Stahl Typ 317
    gegeben, welche Kugeln mit einem Durchmesser von je 12,5 mm
    (Nenndurchmesser) aus
    M-10-Werkzeugstahl, 52100 Stahl
    und seewasserfester Bronze (60% Cu, 39% Zn, 0,75% Sn) enthält.
    Die Kammer wird mit Stickstoff
    gereinigt, bei atmosphärischem
    Druck verschlossen und die Temperatur wird auf 644+-6 K
    (371+-6 Grad C) gebracht und auf
    diesem Wert sechs Stunden lang
    gehalten. Die Probe wird dann
    als wärmebeständig betrachtet,
    wenn nach vollständiger
    Ausführung des oben
    beschriebenen Verfahrens alle
    folgenden Bedingungen erfüllt
    werden:
    1. Ziffer eins
      Der Gewichtsverlust jeder
      Kugel beträgt weniger als
      10 mg/mm2 der Kugeloberfläche;
    2. Ziffer 2
      Die Änderung der
      ursprünglichen Viskosität, wie
      bei 311 K (38 Grad C)
      bestimmt, beträgt weniger als
      25%, und
    3. Ziffer 3
      Die Gesamtsäure- oder
      Gesamtbasenzahl beträgt
      weniger als 0,40.
  5. Litera e
    Die Selbstenzündungstemperatur
    Anmerkung, richtig: Selbstentzündungstemperatur)
    wird mittels der in ASTM E-659
    (ÖNORM C 1126) beschriebenen
    Methode oder nach entsprechenden
    nationalen Normen bestimmt.

-----------------------------------

1C07 Keramische Grundmaterialien,

keramische

Matrix-Verbundwerkstoffe und Vormaterialien:

  1. Litera a
    Grundmaterialien aus einfachen
    oder komplexen Titanboriden, die
    metallische Verunreinigungen
    ausgenommen beabsichtigte
    Beigaben von insgesamt weniger
    als 5 000 ppm, eine
    durchschnittliche Teilchengröße
    gleich oder kleiner als 5 mym
    und nicht mehr als 10% Teilchen
    mit einer Größe von mehr als
    10 mym aufweisen;
  2. Litera b
    Keramikmaterialien in Roh- oder
    Halbfertigform, ausgenommen
    Schleifmittel, zusammengesetzt
    aus Titanboriden mit einer
    theoretischen Dichte von 98%
    oder mehr;
  3. Litera c
    Keramik-Keramik-Verbundwerkstoffe mit einer Glas- oder Oxidmatrix und
    verstärkt mit Fasern aus einem
    der folgenden Systeme:
    1. Ziffer eins
      Si-N;
    2. Ziffer 2
      Si-C;
    3. Ziffer 3
      Si-Al-O-N; oder
    4. Ziffer 4
      Si-O-N;
  4. Litera d
    Keramik-Keramik-Verbundwerkstoffe mit oder ohne
    einer kontinuierlichen
    metallischen Phase, die fein
    verteilte Teilchen oder Phasen
    von faserigen oder ähnlichen
    Materialien enthalten, bei denen
    Carbide oder Nitride von
    Silicium, Zirkon oder Bor die Matrix bilden;
  5. Litera e
    Vormaterialien (das sind
    spezielle polymere oder
    metallo-organische Materialien)
    zur Herstellung einer Phase oder
    von Phasen der in Nummer 1C07.c
    erfaßten Materialien wie folgt:
    1. Ziffer eins
      Polydiorgansilane (zur
      Herstellung von
      Siliciumkarbid);
    2. Ziffer 2
      Polysilazane (zur Herstellung von Siliciumnitriden); oder
    3. Ziffer 3
      Polycarbosilazane (zur
      Herstellung von Keramiken mit
      Silicium-, Kohlenstoff- und Stickstoffkomponenten).

1R08

a) Für Raketensysteme konstruierte

resaturierte, pyrolysierte (dh. Kohlenstoff-Kohlenstoff)

Materialien,

b) Feinkörnige, rekristallisierte

Graphite (mit einer Fülldichte

von mindestens 1,72 g/cm3,

gemessen bei 15 Grad C),

pyrolytische oder

faserverstärkte Graphite, die

sich für die Verwendung in Raketendüsen und Bugspitzen für

Wiedereintrittsfahrzeuge

eignen,

c) Keramische Verbundstoffe

(dielektrische Konstante unter

6 bei Frequenzen zwischen

100 Hz und 10 000 MHz) für die Verwendung in FK-Radomen sowie

siliciumkarbidverstärktes,

ungebranntes Keramikmaterial,

das sich für die Verwendung in Bugspitzen eignet.

1C08 Nicht-fluorierte polymere
Substanzen
  1. Litera a
    1. Bismaleimide;
  2. Ziffer 2
    Aromatische Polyamid-Imide;
  3. Ziffer 3
    Aromatische Polyimide;
  4. Ziffer 4
    Aromatische Polyetherimide
    mit einem Glaspunkt (T tief g) von mehr als 503 K
    (230 Grad C) gemessen im Naßverfahren;

-----------------------------------

ANMERKUNG:

Nummer 1C08.a erfaßt keine

nicht-schmelzenden

Formpressungspulver oder Gußformen.

-----------------------------------

  1. Litera b
    Thermoplastische
    Flüssigkristall-Copolymere mit
    einer Erweichungstemperatur von
    mehr als 523 K (250 Grad C),
    gemessen gemäß ASTM D-648,
    Methode A, (D1N 53461 = ISO 75)
    Anmerkung, richtig: DIN)
    oder gemäß entsprechender
    nationaler Normen, bei einer Belastung von 1,82 N/mm2 und
    zusammengesetzt aus:
    1. Ziffer eins
      bei einem der folgenden
      Stoffe:
  2. Litera a
    Phenylen, Biphenylen oder
    Naphthalin; oder
  3. Litera b
    Methyl-, tertiär-Butyl- oder phenylsubstituiertes
    Phenylen, Biphenylen oder
    Naphthalin, und
    1. Ziffer 2
      einer der folgenden Säuren:
  4. Litera a
    Terephthalsäure;
  5. Litera b
    6-Hydroxy-2-Naphthoesäure;
    oder
  6. Litera c
    4-Hydroxybenzoesäure;
  7. Litera c
    Polyarylen-Ether-Ketone wie
    folgt:
    1. Ziffer eins
      Polyether-Ether-Keton (PEEK);
    2. Ziffer 2
      Polyether-Keton-Keton (PEKK);
    3. Ziffer 3
      Polyether-Keton (PEK);
    4. Ziffer 4
      Polyether-Keton-Ether-Keton-Keton (PEKEKK);
  8. Litera d
    Polyarylen-Ketone;
  9. Litera e
    Polyarylen-Sulfide, bei denen
    die Arylengruppe ein Biphenylen, Triphenylen oder
    eine Zusammensetzung hiervon
    ist;
  10. Litera f
    Polybiphenylenethersulfon.
1C09 Unbehandelte fluorierte
Verbindungen
  1. Litera a
    Copolymere aus Vinylidenfluorid
    mit 75% oder mehr
    Beta-Gefügeausbildung ohne
    Dehnung;
  2. Litera b
    Fluorierte Polyimide mit 30%
    oder mehr gebundenem Fluor;
  3. Litera c
    Fluorierte Phosphazen-Elastomere
    mit 30% oder mehr gebundenem

Fluor.

1C10  Faserige und fadenförmige    1N31

   Materialien, die in organischer a) Faserige und fadenförmige

   Matrix-, metallischer Matrix-      Carbon- oder Aramidmaterialien

   oder Kohlenstoff-Matrix-           mit einem spezifischen Modul

   Verbundwerkstoff-Strukturen oder   von 12,7 x 10 hoch 6 m oder

   Laminaten verwendet werden         mehr oder einer spezifischen

   können:                            Zugfestigkeit von 23,5 x 10

a) Organische faserige und            hoch 4 m oder mehr;

   fadenförmige Materialien,       b) faserige oder fadenförmige

   ausgenommen Polyethylen, mit:      Glasmaterialien mit einem

1. einem spezifischen Modul von       spezifischen Modul von 3,18 x

   mehr als 12,7 x 10 hoch 6 m, und   10 hoch 6 m oder mehr und einer

2. einer spezifischen Zugfestigkeit   spezifischen Zugfestigkeit von

   von mehr als 23,5 x 10 hoch 4 m;   7,62 x 10 hoch 4 m oder mehr.

b) Faserige und fadenförmige

   Kohlenstoffmaterialien mit:

  1. einem spezifischen Modul von

     mehr als 12,7 x 10 hoch 6 m,

     und

  2. einer spezifischen

     Zugfestigkeit von mehr als

     23,5 x 10 hoch 4 m;

-----------------------------------

ANMERKUNG:

  Eigenschaften der in Nummer

1C10.b beschriebenen Materialien

sollten mit Hilfe der vom SACMA

empfohlenen Methoden SRM 12 bis 17

oder entsprechenden nationalen

Zugtests, wie zB dem Japanischen

Industriestandard JIS-R-7601,

Absatz 6.6.2. bestimmt werden und

auf einem Losmittel beruhen.

-----------------------------------

c) Anorganische faserige oder

   fadenförmige Materialien mit:

  1. einem spezifischen Modul von

     mehr als 2,54 x 10 hoch 6 m;

     und

  2. einem Schmelz-, Zersetzungs-

     oder Sublimationspunkt von

     mehr als 1 922 K (1 649 Grad

     C) in einer inerten Umgebung;

     ausgenommen

    a) diskontinuierliche,

       mehrphasige, polykristalline

       Aluminiumoxidfasern in Form

       von Schnittfasern oder

       regellosen Matten, die

       3 Gewichtsprozent oder mehr

       Siliciumdioxid enthalten und

       ein spezifisches Modul von

       weniger als 10 x 10 hoch 6 m

       aufweisen;

    b) Molybdän und

       Molybdän-Legierungsfasern;

    c) Borfasern;

    d) Diskontinuierliche

       Keramikfasern mit einem

       Schmelz-, Zersetzungs- oder

       Sublimationspunkt in inerter

       Umgebung von kleiner als

       2 043 K (1 770 Grad C);

d) Faserige und fadenförmige

   Materialien:

  1. bestehend aus einem der

     folgenden Stoffe:

    a) Polyetherimide, erfaßt in

       Nummer 1C08.a; oder

    b) Materialien, erfaßt in

       Nummer 1C08.b, c, d, e oder

       f; oder

  2. bestehend aus Materialien,

     erfaßt in Nummer 1C10.d.1.a

     oder b und vermengt mit

     anderen von Nummer 1C10.a, b

     oder c erfaßten Fasern;

e) Harz- oder teerimprägnierte

   Fasern (Prepregs), metall- oder

   kohlenstoffbeschichtete Fasern

   (Vorform) oder

   Kohlenstoff-Faser-Vorformen

   hergestellt aus:

  1. faserigen oder fadenförmigen

     Materialien, erfaßt in Nummer

     1C10.a, b oder c; oder

  2. organischen oder

     Kohlenstoff-Materialien:

    a) mit einer spezifischen

       Zugfestigkeit von mehr als

       17,7 x 10 hoch 4 m;

    b) mit einem spezifischen Modul

       von mehr als 10,15 x 10 hoch

       6 m;

    c) nicht erfaßt von Nummer

       1C10.a oder b, und

    d) falls imprägniert mit von

       Nummer 1C08 oder 1C09.b

       erfaßten Materialien oder

       mit Phenol- oder

       Epoxidharzen, die einen

       Glaspunkt (Tg) von mehr als

       383 K (110 Grad C)

       aufweisen;

f) Andere Materialien:             1R09  Andere Materialien:

                                   a) Antriebsstoffe:

                                      1. Hydrazin mit einer

                                         Konzentration von mehr als

                                         70% und seine Derivate,

                                         einschließlich

                                         Monomethylhydrazin (MMH);

                                      2. Unsymmetrisches

                                         Dimethylhydrazin (UDMH);

                                      3. Ammoniumperchlorat;

                                      4. Kugelförmiges

                                         Aluminiumpulver, dessen

                                         Partikel einen einheitlichen

                                         Durchmesser von weniger als

                                         500 x 10 hoch -6 m (500 mym)

                                         und einen Aluminiumgehalt

                                         von mindestens 97% haben;

                                      5. Metallische Treibstoffe mit

                                         einer Partikelgröße von

                                         weniger als 500 x 10 hoch -6

                                         m (500 mym), die

                                         kugelförmig, atomisiert,

                                         rundlich, geflockt oder

                                         gemahlen sind und zu

                                         mindestens 97% aus einem der

                                         folgenden Elemente bestehen:

                                         Zirkonium, Beryllium, Bor,

                                         Magnesium, Zink und deren

                                         Legierungen sowie

                                         Mischmetall;

                                      6. Nitroamine

                                         (Cyclotetramethylen-

                                         Tetranitramin (HMX),

                                         Cyclotetramethylen-

                                         Trinitramin (RDX));

                                      7. Perchlorate, Chlorate oder

                                         Chromate, die mit

                                         Metallpulver oder anderen

                                         Hochenergie-Brennstoff-

                                         Komponenten gemischt sind;

                                      8. Carborane, Decarborane,

                                         Pentaborane und deren

                                         Derivate;

                                      9. Flüssige Oxydatoren, wie

                                         folgt:

                                       a) Distickstofftrioxid;

                                       b) Stickstoffdioxid/

                                          Distickstofftetroxid;

                                       c) Distickstoffpentoxid;

                                       d) Inhibierte rotrauchende

                                          Salpetersäure (IRFNA);

                                       e) Verbindungen aus Fluor und

                                          einem oder mehreren

                                          Halogenen, Sauerstoff und

                                          Stickstoff)

                                   b) Polymere Substanzen:

                                      1. Carboxylbegrenztes

                                         Polybutadien (CTPB);

                                      2. Hydroxylbegrenztes

                                         Polybutadien (HTPB);

                                      3. Glycidylazidpolymer (GAP);

                                      4. Polybutadienacrylsäure

                                         (PBAA);

                                      5. Polybutadienacrylnitril

                                         (PBAN).

                                   c) Composittreibstoffe,

                                      einschließlich gepreßter

                                      Treibstoffe mit Leimbindern und

                                      Treibstoffe mit nitrierten

                                      Bindern;

                                   d) Andere hochenergetische

                                      Treibstoffe wie zB Borschlamm

                                      mit einer Energiedichte von 40

                                      x 10 hoch 6 J/kg oder mehr;

                                   e) Andere Treibstoff-Additive und

                                      -Mittel:

                                      1. Bindemittel, wie folgt:

                                       a) Tris(1-(2-methyl)

                                          aziridinyl)phosphinoxid

                                          (MAPO);

                                       b) Trimesoyl-1(2-ethyl)

                                          aziridin (HX-868 - BITA);

                                       c) „Tepanol'' (HX-878),

                                          Reaktionsprodukt aus

                                          Tetraethylenpentamin,

                                          Acrylnitril und Glycidol;

                                       d) „Tepan'' (HX-879),

                                          Reaktionsprodukt aus

                                          Tetraethylenpentamin und

                                          Acrylnitril;

                                       e) Polyfunktionelle

                                          Aziridenamide mit

                                          Isophthal-, Trimesin-,

                                          Isocyanur- oder

                                          Trimethyladipin-Hauptgruppe

                                          (backbone), die auch eine

                                          2-methyl- oder

                                          2-ethylaziridin-Gruppe

                                          (HX-752, HX-874 und

                                          HX-877).

                                      2. Härtungsmittel und

                                         Katalysatoren, wie folgt:

                                       a) Triphenylbismut (TPB);

                                       b) Isophorondiisocyanat

                                          (IPDI);

                                      3. Brennratenmodifizierer, wie

                                         folgt:

                                       a) Catocen;

                                       b) N-Butylferrocen;

                                       c) Butacen;

                                       d) Andere Ferrocenderivate;

                                      4. Nitrat-Ester und

                                         Nitrat-Weichmacher, wie

                                         folgt:

                                       a) Triethylenglycoldinitrat

                                          (TEGDN);

                                       b) Trimethylolethantrinitrat

                                          (TMETN);

                                       c) 1,2,4-Butantrioltrinitrat

                                          (BTTN);

                                       d) Diethylenglycoldinitrat

                                          (DEGDN);

                                      5. Stabilisatoren, wie folgt:

                                       a) 2-Nitrodiphenylamin (NDPA);

                                       b) N-Methyl-p-nitroanilin

                                          (MNA).

D. SOFTWARE

1D02  Software zur Entwicklung von

   aus organischer Matrix,

   Metallmatrix oder

   Kohlenstoffmatrix bestehenden

   Laminaten oder

   Verbundwerkstoffen.

E. TECHNOLOGIE

1E01  Technologie gemäß der        1N32  Technologie für die

   „General Technology Note''        Entwicklung oder Herstellung

   (Allgemeine Technologienote) zur   von Ausrüstung oder

   Entwicklung oder Produktion von    Werkstoffen, erfaßt von

   Einrichtungen oder Materialien,    Nummer 1N01 bis 1N04.

   die von den Nummern 1A01.b,

   1A01.c, 1A02, 1A03, 1B oder 1C  1N33  Technologie für die

   erfaßt sind.                       Verwendung von Ausrüstung oder

                                      Werkstoffen, erfaßt von

                                      Nummer 1N01 bis 1N31.

1E02  Andere Technologie

a) Technologie zur Entwicklung oder

   Produktion von

   Polybenzothiazolen oder

   Polybenzoxazolen;

b) Technologie zur Entwicklung oder

   Produktion von

   Fluorelastomer-Verbindungen, die

   mindestens ein

   Vinylether-Monomer enthalten;

c) Technologie zur Konstruktion

   oder Produktion der folgenden

   Grundmaterialien oder

   Keramikmaterialien:

  1. Grundmaterialien, die

     sämtliche folgende

     Eigenschaften aufweisen:

    a) eine der folgenden

       Zusammensetzungen:

      1. einfache oder komplexe

         Oxide aus Zirkonium und

         komplexe Oxide aus

         Silicium oder Aluminium;

      2. Einfache Nitride aus Bor

         (kubische kristalline

         Formen);

      3. Einfache oder komplexe

         Carbide aus Silicium oder

         Bor; oder

      4. Einfache oder komplexe

         Nitride aus Silicium;

    b) Insgesamte metallische

       Verunreinigung, ausgenommen

       beabsichtigte Beigaben,

       weniger als:

      1. 1 000 ppm für einfache

         Oxide oder Carbide; oder

      2. 5 000 ppm für komplexe

         Verbindungen oder einfache

         Nitride, und

    c) 1. mit einer

       durchschnittlichen

       Teilchengröße gleich oder

       weniger als 5 mym und nicht

       mehr als 10% der Teilchen

       mit einer Größe von mehr als

       10 mym; oder

-----------------------------------

ANMERKUNG:

  Bei Zirkoniumerde betragen diese

Grenzwerte 1 mym bzw. 5 mym;

-----------------------------------

      2. a) Plättchen mit einem

         Länge/Dicke-Verhältnis von

         mehr als 5;

         b) Haarkristalle mit einem

         Länge/Dicke-Verhältnis vom

         mehr als 10 bei

         Durchmessern von weniger

         als 2 mym; und

         c) Kontinuierliche Fasern

         oder Schnittfasern mit

         weniger als 10 mym im

         Durchmesser.

  2. Keramikmaterialien,

     ausgenommen Schleifmittel,

     bestehend aus in Nummer

     1E02.c.1. beschriebenen

     Materialien;

d) Technologie zur Produktion von

   aromatischen Polyamidfasern;

e) Technologie zur Installation,

   Wartung oder Reparatur von in

   Nummer 1C01 erfaßten

   Materialien;

f) Technologie zur Reparatur von in

   Nummer 1A02, 1C07.c oder 1C07.d

   erfaßten Materialien.

                                   1R10  Technische Daten

                                      (einschließlich

                                      Verarbeitungsmaschinen) und

                                      Verfahren zur Temperatur-,

                                      Druck- oder Atmosphärenregelung

                                      in Autoklaven oder Hydroklaven,

                                      sofern sie für die Fertigung

                                      von Verbundstoffen oder

                                      teilweise verarbeiteten

                                      Verbundstoffen eingesetzt

                                      werden.

                       2 - MATERIALBEARBEITUNG

---------------------------------------------------------------------

A. GERÄTE, BAUGRUPPEN UND BAUTEILE ---------------------------------

                                   ANMERKUNG:

                                     Die Nummern 2R01 bis 2R03

                                      erfassen Einrichtungen, die

                                      entwickelt sind für den

                                      Gebrauch in Raketensystemen der

                                      Nummer 9R01.

                                   ---------------------------------

2A01  Kugellager oder feste

   Rollenlager, ausgenommen

   Kegelrollenlager, mit vom

   Hersteller spezifizierten

   Toleranzen gemäß ABEC 7,

   ABEC 7P, ABEC 7T oder ISO

   Normklasse 4 (ÖNORM M 6315/2,

   ÖNORM M 6318/1, 2 und 3) oder

   höherwertig (oder entsprechenden

   nationalen Normen) und mit einem

   der folgenden Merkmale:

a) Ringe, Kugeln oder Rollen aus

   Monel oder Beryllium;

b) hergestellt für einen Einsatz

   bei Betriebstemperaturen über

   573 K (300 Grad C), entweder

   durch Verwendung besonderer

   Materialien oder durch besondere

   Wärmebehandlung; oder

c) mit Schmierelementen oder

   Komponentenabänderungen, die

   laut Herstellerspezifikationen

   speziell für einen Betrieb der

   Kugellager bei Geschwindigkeiten

   von mehr als 2,3 Mio DN

   konstruiert sind.

2A02  Andere Kugellager oder feste

   Rollenlager, ausgenommen

   Kegelrollenlager, mit vom

   Hersteller spezifizierten

   Toleranzen gemäß ABEC 9, ABEC 9P

   oder ISO Normklasse 2 oder

   höherwertig (oder entsprechenden

   nationalen Normen).

2A03  Feste Kegelrollenlager mit

   vom Hersteller spezifizierten

   Toleranzen gemäß ANSI/AFBMA

   Klasse 00 (Zoll) oder Klasse A

   (metrisch) oder höherwertig

   (ÖNORM M 6315/2, ÖNORM M 6318/1,

   2 und 3) (oder entsprechenden

   nationalen Normen) und mit einem

   der folgenden Merkmale:

a) mit Schmierelementen oder

   Komponentenabänderungen, die

   laut Herstellerspezifikationen

   speziell für einen Betrieb der

   Kugellager bei Geschwindigkeiten

   von mehr als 2,3 Mio DN

   konstruiert sind; oder

b) hergestellt sind für einen

   Einsatz bei Betriebstemperaturen

   unter 219 K (-54 Grad C) oder

   über 423 K (150 Grad C).

2A04  Gasgeschmierte Folienlager,

   hergestellt für einen Einsatz

   bei Betriebstemperaturen von

   561 K (288 Grad C) oder höher

   und einer Belastungskapazität

   von mehr als 1 MPa.

2A05  Aktiv magnetisch geführte

   Lagersysteme.

2A06  Gewebeausgekleidete

   selbsteinstellende Gleitlager

   oder gewebeausgekleidete

   Achsgleitlager, hergestellt für

   einen Einsatz bei

   Betriebstemperaturen unter 219 K

   (-54 Grad C) oder über 423 K

   (150 Grad C).

-----------------------------------

ANMERKUNGEN:

  1. DN ist das Produkt aus dem

Lagerbohrungsdurchmesser in mm und

der Rotationsgeschwindigkeit in UPM

(U/min).

  2. Betriebstemperaturen

beinhalten auch solche

Temperaturen, die erhalten werden,

wenn eine Gasturbine nach Betrieb

zum Stillstand gekommen ist.

-----------------------------------

                                   2N01  Schmelztiegel, gefertigt aus

                                      Materialien, resistent gegen

                                      flüssige Actimide wie folgt:

                                   a) Schmelztiegel mit einem Volumen

                                      zwischen 150 ml und 8 l,

                                      hergestellt oder beschichtet

                                      mit einem der folgenden

                                      Materialien, mit einem

                                      Reinheitsgrad von 98% oder

                                      mehr:

                                      1. Calciumfluorid (CaF tief 3),

                                      2. Calcium Zirkonat (Ca tief 2

                                         ZrO tief 3),

                                      3. Cersulfid (Ce tief 2 S tief

                                         3),

                                      4. Erbiumoxid (Er tief 2 O tief

                                         3),

                                      5. Hafniumoxid (HfO tief 2),

                                      6. Magnesiumoxid (MgO),

                                      7. Nitrierte Niob-Titan-

                                         Wolframlegierungen (50% Nb,

                                         30% Titan, 20% W),

                                      8. Ytrriumoxid (Y2O3),

                                      9. Zirkonoxid (ZrO2);

                                   b) Schmelztiegel mit einem Volumen

                                      zwischen 50 ml und 2 l,

                                      hergestellt aus oder

                                      ausgekleidet mit Tantal mit

                                      einem Reinheitsgrad von 99,9%

                                      oder höher;

                                   c) Schmelztiegl mit einem Volumen

                                      zwischen 50 ml und 2 l und

                                      hergestellt aus oder

                                      ausgekleidet mit Tantal (mit

                                      einem Reinheitsgrad von 98%

                                      oder mehr) beschichtet mit

                                      Tantalcarbid, -nitrid oder

                                      -borid (oder einer Kombination

                                      daraus).

                                   2N02  Ventile mit einer Nennweite

                                      größer/gleich 5 mm, mit

                                      Federbalgabdichtung, ganz aus

                                      Aluminium,

                                      Aluminiumlegierungen, Nickel

                                      oder Nickellegierungen mit mehr

                                      als 60% Nickel hergestellt oder

                                      damit ausgekleidet und manuell

                                      oder automatisch bedienbar.

                                   2N03  Fernlenk-Manipulatoren, die

                                      die mechanische Übertragung der

                                      Einwirkungen einer

                                      Bedienungsperson durch

                                      elektrische, hydraulische oder

                                      mechanische Mittel auf einen

                                      Funktionsarm und eine

                                      Endvorrichtung besorgen, die

                                      für ferngesteuerte Tätigkeiten

                                      bei radiomechanischen

                                      Trennprozessen und in heißen

                                      Zellen eingesetzt werden

                                      können. Die Manipulatoren

                                      können eine Zellenwanddicke

                                      größer/gleich 0,6 m

                                      durchdringen oder überbrücken.

B) PRÜF- UND

   FERTIGUNGSEINRICHTUNGEN

2B01 Numerische Steuerungen,

   Bewegungssteuerplatinen,

   speziell konstruiert für

   numerische Steuerungsanwendungen

   bei Werkzeugmaschinen,

   Werkzeugmaschinen und speziell

   hierfür konstruierte Bauteile:

-----------------------------------

ANMERKUNGEN:

  1. Sekundäre parallele

Bahnachsen, zB die w-Achse an

horizontalen Bohrwerken oder eine

sekundäre Drehachse, deren

Mittellinie parallel zur

Hauptdrehachse verläuft, werden

nicht zur Gesamtzahl der Bahnachsen

hinzugezählt.

-----------------------------------

ANMERKUNG:

Drehachsen müssen nicht über

360 Grad drehen. Eine Drehachse

kann von einer linearen Vorrichtung

angetrieben werden, zB einer

Schraube oder einer Zahnstange.

-----------------------------------

  2. Die Nomenklatur für Achsen muß

mit der Internationalen Norm

ISO 841 „Numerische

Steuerungsmaschinen - Nomenklatur

für Achse und Triebwerk''

(DIN 66217) übereinstimmen.

-----------------------------------

  a) Numerische Steuerungen für

     Werkzeugmaschinen wie folgt,

     sowie speziell hierfür

     konstruierte Bauteile:

    1. die mehr als vier

       Interpolationsachsen haben,

       die zur Bahnsteuerung

       simultan koordiniert werden

       können; oder

    2. die zwei, drei oder vier

       Interpolationsachsen haben,

       die zur Bahnsteuerung

       simultan koordiniert werden

       können;

      a) geeignet sind, mittels

         Echtzeitverarbeitung von

         Daten während der

         Bearbeitung den

         Werkzeugweg, die

         Vorschubrate und die

         Spindeldaten abzuändern

         durch:

         1. automatische Berechnung

            und Änderung von

            Teileprogrammdaten für

            das Bearbeiten in zwei

            oder mehr Achsen

            mittels Meßzyklen und

            Zugriffes auf

            Quelldaten; oder

         2. adaptive Steuerung mit

            mehr als einer

            gemessenen

            physikalischen

            Variablen und deren

            Verarbeitung mittels

            eines Rechenmodells

            (Strategie), um zur

            Optimierung des

            Prozeßablaufes eine

            oder mehrere

            Bearbeitungsanwei-

            sungen zu ändern;

      b) geeignet sind, direkt

         (on-line) CAD-Daten zur

         internen Aufbereitung von

         Maschinenanweisungen zu

         empfangen und zu

         verarbeiten; oder

      c) geeignet sind, ohne

         Abänderung und gemäß den

         technischen

         Spezifikationen des

         Herstellers zusätzliche

         Platinen aufzunehmen, die

         eine über die in Nummer

         2B01 geregelten Werte

         hinausgehende Erhöhung der

         Anzahl an

         Interpolationsachsen,

         welche zur Bahnsteuerung

         simultan koordiniert

         werden können, ermöglichen

         würden, selbst wenn sie

         diese zusätzlichen

         Platinen nicht enthalten;

-----------------------------------

ANMERKUNG:

  Nummer 2B01.a erfaßt keine

numerischem Steuerungen, die

a) für nicht von dieser Liste

   erfaßte Maschinen abgeändert und

   in solche eingebaut wurden; oder

b) speziel (Anm.: richtig:

   speziell) für nicht von dieser

   Liste erfaßte Maschinen

   konstruiert wurden.

-----------------------------------

  b) Bewegungssteuerplatinen,

     speziell konstruiert für

     Werkzeugmaschinen und mit

     einem der folgenden Merkmale:

      1. Interpolation von mehr als

         vier Achsen;

      2. geeignet zur

         Echtzeitverarbeitung, wie

         in Nummer 2B01.a.2.a.

         beschrieben; oder

      3. geeignet zum Empfang und

         zur Verarbeitung von

         CAD-Daten, wie in

         Nummer 2B01.a.2.b

         beschrieben;

  c) Werkzeugmaschinen für

     abtragende oder spanabhebende

     Bearbeitung von Metallen,

     Keramiken oder

     Verbundwerkstoffen, die gemäß

     den technischen

     Spezifikationen des

     Herstellers mit elektronischen

     Vorrichtungen zur simultanen

     Bahnsteuerung auf zwei oder

     mehr Achsen ausgerüstet werden

     können, wie folgt:

      1. Werkzeugmaschinen zum

         Drehen, Schleifen, Fräsen

         oder jeder Kombination

         hiervon, die:

         a) zwei oder mehr Achsen

            haben, die simultan

            zur Bahnsteuerung

            koordiniert werden

            können, und

         b) eines der folgenden

            Merkmale haben:

            1. zwei oder mehr für

               eine Bahnbewegung

               geeignete

               Drehachsen;

-----------------------------------

ANMERKUNG:

  Die c-Achse an

Koordinatenschleifmaschinen, die

verwendet wird, um die

Schleifscheiben normal zur

Arbeitsfläche zu halten, wird nicht

als Drehachse angesehen.

-----------------------------------

            2. eine oder mehrere

               bewegliche Spindeln;

-----------------------------------

ANMERKUNG:

  Nummer 2B01.c.1.b.2 gilt nur für

Werkzeugmaschinen zum Schleifen und

Fräsen.

-----------------------------------

            3. Planlaufabweichung

               in einer Umdrehung

               der Spindel weniger

               (besser) als

               0,0006 mm

               Gesamtmeßuhraus-

               schlag (TIR - Total

               Indicator Reading);

-----------------------------------

ANMERKUNG:

  Nummer 2B01.c.1.b.3 gilt nur für

Werkzeugmaschinen zum Drehen.

-----------------------------------

            4. Rundlaufabweichung

               in einer Umdrehung

               der Spindel besser

               als 0,0006 mm

               Gesamtmeßuhraus-

               schlag;

            5. Positionierge-

               nauigkeit mit allen

               verfügbaren

               Kompensationen

               besser als:

               0,001 Grad auf jeder

               Rotationsachse;

               oder

               1. 0,004 mm entlang

                  jeder linearen

                  Achse

                  (Gesamtpositio-

                  nierung) bei

                  Schleifmaschi-

                  nen;

               2. 0,006 mm entlang

                  jeder linearen

                  Achse (Gesamt-

                  positionierung)

                  bei Dreh- und

                  Fräsmaschinen;

                  oder

            6. a) eine Positio-

                  niergenauigkeit

                  besser als

                  0,007 mm; und

               b) eine

                  Schlitten-

                  bewegung aus der

                  Ruhelage für

                  alle Schlitten

                  innerhalb 20%

                  einer Bewegungs-

                  befehleingabe

                  von weniger als

                  0,5 mym.

------------------------------------

ANMERKUNG:

  Nummer 2B01.c.1.b.5 erfaßt keine

Fräs- oder Drehwerkzeugmaschinen

mit einer

Positionierungsgenauigkeit entlang

einer Achse mit allen verfügbaren

Kompensationen gleich oder größer

(schlechter) als 0,005 mm.

  Kleinstschritt der

Bewegungsprüfung (Schlittenbewegung

aus Ruhelage):

  Die Prüfung wird nur dann

durchgeführt, wenn die

Werkzeugmaschine mit einer

Steuerung ausgestattet ist, deren

kleinster Schritt weniger (besser)

als 0,5 mym ist.

  Bereiten Sie die Maschine zur

Prüfung gemäß Norm ISO 230.2

Absätze 3.1, 3.2 und 3.3

(DIN/ISO 230 Teil 2 E) vor.

  Führen Sie die Prüfung auf jeder

Achse (jedem Schlitten) der

Werkzeugmaschine wie folgt durch:

  1. Bewegen Sie die Achse über

     mindestens 50% des Höchstweges

     in die Plus- und

     Minusrichtungen zweimal bei

     höchster

     Vorschubgeschwindigkeit,

     Schnellgang oder im

     Langsamgang;

  2. Warten Sie mindestens

     10 Sekunden;

  3. Geben Sie mittels manueller

     Dateneingabe den kleinsten

     programmierbaren Schritt der

     Steuerung ein;

  4. Messen Sie die Achsenbewegung;

  5. Deaktivieren Sie die Steuerung

     mit Hilfe der

     Servo-Nullstellung, eines

     Rücksetzens oder jeder anderen

     Maßnahme, die jedes Signal

     (Spannung) im Regelkreis

     löscht;

  6. Wiederholen Sie die Schritte 2

     bis 5 fünfmal, zweimal in der

     Richtung des Achsweges und

     dreimal in der

     entgegengesetzten Richtung des

     Achsweges, und zwar für

     insgesamt sechs Prüfpunkte;

  7. Beträgt die Achsbewegung bei

     vier der sechs Prüfpunkte

     zwischen 80% und 120% der

     kleinsten programmierbaren

     Eingabe, ist die Maschine

     ausfuhrbewilligungspflichtig.

     Bei Drehachsen wird die

     Messung 200 mm vom

     Rotationsmittelpunkt entfernt

     vorgenommen.

-----------------------------------

ANMERKUNGEN:

  1. Nummer 2B01.c.1 erfaßt keine

Rundschleifmaschinen für Außen-,

Innen- sowie Außen/Innenschleifen,

die alle folgenden Merkmale

aufweisen:

  a) nicht-spitzenlose

     Schleifmaschinen (Schuhtyp);

  b) beschränkt auf Rundschleifen;

  c) maximaler

     Werkstück-Außendurchmesser

     oder Werkstücklänge von

     150 mm;

  d) nur zwei Achsen, die simultan

     zur Bahnsteuerung koordiniert

     werden können; und

  e) keine c-Bahnachse.

  2. Nummer 2B01.c.1 erfaßt keine

Maschinen, die speziell als

Koordinatenschleifmaschinen

konstruiert sind und beide der

folgenden Merkmale aufweisen:

  a) Achsen beschränkt auf x, y, c

     und a, wobei die c-Achse dazu

     verwendet wird, die

     Schleifscheibe normal auf die

     Arbeitsfläche zu halten und

     die a-Achse zum Schleifen von

     Mantelkurven konfiguriert ist;

     und

  b) eine Rundlaufabweichung der

     Spindel nicht kleiner (nicht

     besser) als 0,0006 mm.

  3. Nummer 2B01.c.1 erfaßt keine

Werkzeugschleifmaschinen, die alle

folgenden Merkmale aufweisen:

  a) geliefert als komplette Anlage

     mit speziell konstruierter

     Software zur Fertigung von

     Werkzeugen;

  b) nicht mehr als zwei simultan

     für eine Bahnsteuerung

     koordinierbare Drehachsen;

  c) Rundlaufabweichung in einer

     Umdrehung der Spindel nicht

     kleiner (nicht besser) als

     0,0006 mm

     Gesamtmeßuhrausschlag; und

  d) die Positioniergenauigkeit mit

     allen verfügbaren

     Kompensationen ist weniger

     (nicht besser) als:

     1. 0,004 mm entlang jeder

        linearen Achse für

        Gesamtpositionierung; oder

     2. 0,001 Grad für Drehachsen.

------------------------------------

  d) Funkenerosionsmaschinen (EDM)

     - Drahterodiermaschinen - mit

     fünf oder mehr Achsen, die für

     eine Bahnsteuerung simultan

     koordiniert werden können;

  e) Funkenerosionsmaschinen (EDM)

     - Senkerodiermaschinen - mit

     zwei oder mehr Drehachsen, die

     für eine Bahnsteuerung

     simultan koordiniert werden

     können;

  f) Werkzeugmaschinen zum Abtragen

     von Metallen, Keramiken oder

     Verbundwerkstoffen

     1. mittels

        a) Wasser oder anderen

           Flüssigkeitsstrahlen,

           einschließlich solcher,

           die abrasive Zusätze

           enthalten;

        b) Elektronenstrahlen oder

        c) Laserstrahlen und

     2. mit zwei oder mehr

        Drehachsen, welche

        a) für eine Bahnsteuerung

           simultan koordiniert

           werden können und

        b) eine

           Positioniergenauigkeit

           besser als 0,003 Grad

           haben.

2B02  Nicht numerisch gesteuerte

   Werkzeugmaschinen zur Erzeugung

   optisch hochwertiger

   Oberflächen:

a) Drehmaschinen mit einem

   einschneidigen Werkzeug und mit

   allen nachstehenden Merkmalen:

  1. Positioniergenauigkeit des

     Schlittens weniger (besser)

     als 0,0005 mm je 300 mm Weg;

  2. Schlittenpositionier-

     Wiederholgenauigkeit in beiden

     Richtungen weniger (besser)

     als 0,00025 mm je 300 mm Weg;

  3. Rundlaufabweichung und

     Planlaufabweichung der Spindel

     weniger (besser) als 0,0004 mm

     Gesamtmeßuhrausschlag;

  4. Winkelablenkung der

     Schlittenbewegung (Scher-,

     Rollkreis- und Rollwinkel)

     weniger (besser) als

     2 Bogensekunden

     Gesamtmeßuhrausschlag über

     vollen Weg; und

  5. vertikale Geradlinigkeit

     weniger (besser) als 0,001 mm

     je 300 mm Weg;

-----------------------------------

ANMERKUNG:

  Die Schlittenpositionier-

Wiederholgenauigkeit R in beide

Richtungen einer Achse ist der

Höchstwert aus der

Positionierwiederholgenauigkeit an

jedem Punkt entlang oder um die

Achse und wird gemäß den in

Teil 2.11 der Norm ISO 230-2: 1988

spezifizierten Verfahren und

Bedingungen bestimmt (DIN/ISO 230

Teil 2 E).

-----------------------------------

b) Schlagfräsmaschinen mit beiden

   folgenden Merkmalen:

  1. Rundlaufabweichung und

     Planlaufabweichung der Spindel

     weniger (besser) als 0,0004 mm

     Gesamtmeßuhrausschlag, und

  2. Winkelablenkung der

     Schlittenbewegung (Scher-,

     Rollkreis- und Rollwinkel)

     weniger (besser) als

     2 Bogensekunden

     Gesamtmeßuhrausschlag;

2B03  Numerisch gesteuerte oder

   manuell zu bedienende

   Werkzeugmaschinen, speziell

   konstruiert zum Fräsen,

   Endbearbeiten, Schleifen oder

   Honen der folgenden Klassen von

   gehärteten  (Rc = 40 oder mehr)

   Kegelrad- oder

   Parallelachsengetrieben, sowie

   speziell hierfür konstruierte

   Bauteile, Steuerungen und

   Zubehöre:

a) gehärtete Kegelradgetriebe mit

   einer Güte besser als

   AGMA 13 (entsprechend ISO 1328

   Klasse 4); oder

b) gehärtete Stirnrad-,

   Schraubenrad- und

   Doppelschraubenradgetriebe mit

   einem Rollkreisdurchmesser von

   mehr als 1250 mm und einer

   Spurkranzbreite von 15% des

   Rollkreisdurchmessers oder

   größer mit einer Güte

   entsprechend AGMA 14 oder besser

   (entsprechend ISO 1328

   Klasse 3);

2B04  Isostatische Warmpressen wie

   folgt, sowie speziell hierfür

   konstruierte Prägestempel,

   Modelle, Bauteile, Zubehör und

   Steuerungen:

                                   2R01  „Isostatische Pressen'' für

                                      einen maximalen Arbeitsdruck

                                      von 69 MPa oder mehr und mit

                                      einer Kammer mit einem

                                      Innendurchmesser von mehr als

                                      152 mm und speziell

                                      konstruierte Formen und

                                      Stempel, Steuerungen und

                                      speziell entwickelte Software

                                      hierfür.

                                   ---------------------------------

                                   ANMERKUNG:

                                     Die Kammerinnenabmessung ist

                                   jene, in der sowohl die

                                   Arbeitstemperatur als auch der

                                   Arbeitsdruck erreicht werden und

                                   die keine

                                   Befestigungsvorrichtungen

                                   beinhaltet. Diese Abmessung ist

                                   die kleinere von entweder dem

                                   Innendurchmesser der Druckkammer

                                   oder dem Innendurchmesser der

                                   isolierten Brennkammer, je

                                   nachdem welche der beiden Kammern

                                   sich in der anderen befindet.

                                   ---------------------------------

a) mit einer Temperaturregelung

   innerhalb der Druckkammer und

   mit einem Innendurchmesser von

   406 mm oder mehr, und

b) mit:

   1. einem maximalen Arbeitsdruck 2N04 siehe Nummer 2R01

      von mehr als 207 MPa;

   2. einer geregelten

      Arbeitstemperatur von mehr

      als 1 773 K (1 500 Grad C);

      oder

   3. einer Vorrichtung zur

      Kohlenwasserstoff-

      Imprägnierung und zum

      Entfernen gasförmiger

      Restrückstände.

                                   2R02  Öfen zur chemischen

                                      Abscheidung, die für die

                                      Verdichtung von Kohlenstoff-

                                      Kohlenstoff-Verbundstoffen

                                      konstruiert oder modifiziert

                                      wurden.

                                   2N05  Drück- und

                                      Fließdrückmaschinen, die:

                                     a) gemäß den technischen

                                        Spezifikationen des

                                        Herstellers mit

                                        „numerischen Steuerungen''

                                        oder einer Computersteuerung

                                        ausrüstbar sind, und

                                     b) zwei oder mehr Achsen haben,

                                        die simultan zur

                                        Bahnsteuerung koordiniert

                                        werden können,

                                   und Präzisionsdorne zur

                                   Rotorformung, konstruiert zum

                                   Formen zylindrischer Rotoren mit

                                   einem Innendurchmesser zwischen 75

                                   mm und 400 mm sowie speziell

                                   entwickelte Software hierfür.

                                   ---------------------------------

                                   ANMERKUNG:

                                     Diese Position erfaßt nur solche

                                   Drückmaschinen, die durch

                                   (mittels) Drücken und Fließdrücken

                                   formen.

                                   ---------------------------------

                                   2N06  Vakuum- oder

                                   „Schutzgas''-Induktionsöfen für

                                   Betriebstemperaturen über 850 Grad

                                   C und mit Induktionsspulen mit

                                   einem Durchmesser kleiner oder

                                   gleich 600 mm und

                                   Stromversorgungseinheiten mit

                                   einer Leistung von größer oder

                                   gleich 5 kW, speziell konstruiert

                                   für Induktionsöfen.

                                   ---------------------------------

                                   ANMERKUNG:

                                     Diese Nummer erfaßt nicht Öfen,

                                   konstruiert zur Bearbeitung von

                                   Halbleiter-Wafern.

                                   ---------------------------------

-----------------------------------

ANMERKUNG:

  Die Kammerinnenabmessung ist

jene, in der sowohl die

Arbeitstemperatur als auch der

Arbeitsdruck erreicht werden und

die keine Befestigungsvorrichtungen

beinhaltet. Diese Abmessung ist die

kleinere von entweder dem

Innendurchmesser der Druckkammer

oder dem Innendurchmesser der

isolierten Brennkammer, je nachdem

welche der beiden Kammern sich in

der anderen befindet.

-----------------------------------

2B05  Ausrüstungen, speziell

   konstruiert zum Auftragen,

   Bearbeiten und zur

   Bearbeitungssteuerung von

   anorganischen Belägen,

   Beschichtungen und

   Oberflächenveränderungen wie

   folgt, für nichtelektronische

   Substrate, sowie speziell

   hierfür konstruierte Bauteile

   zur maschinellen Beförderung,

   Positionierung, Bedienung und

   Steuerung:

a) Speicherprogrammierbare (SPC)

   Ausrüstung für die chemische

   Beschichtung aus der Gasphase

   (CVD) mit beiden folgenden

   Merkmalen:

  1. Verfahren abgeändert für:

    a) pulsierendes CVD;

    b) thermische Zersetzung

       mittels Keimbildung (CNTD);

       oder

    c) plasmaverstärktes oder

       plasmagestütztes

       CVD-Verfahren; und

  2. a) mit eingebauten

        Hochvakuum-(gleich oder

        weniger als 0,01 Pa)

        Rotationsdichtungen; oder

     b) mit im Gerät integrierter

        In-situ-

        Schichtdickenkontrolle;

b) Speicherprogrammierbare

   Ionenimplantations-Anlagen mit

   Strahlströmen von 5 mA oder

   mehr;

c) Speicherprogrammierbare

   EB-PVD-(Electron Beam Physical

   Vapor Deposition)-Anlagen mit

   folgenden Einbauten:

  1. Stromversorgungen ausgelegt

     für über 80 kW;

  2. mit einem eingebauten

     Laser-Regelsystem für den

     Stand des Flüssigkeitsbads,

     das die

     Vorschubgeschwindigkeit des

     Rohblocks genau regelt, und

  3. computergesteuerte

     Kontrollvorrichtung, die nach

     dem Prinzip der

     Photolumineszenz der im

     Verdampfungsstrom ionisierten

     Atome arbeitet, zur Steuerung

     der Sedimentationsrate einer

     Beschichtung, die zwei oder

     mehr Elemente enthält;

d) Speicherprogrammierbare

   Plasmaspritz-

   Fertigungsausrüstung mit einem

   der folgenden Merkmale:

  1. betrieben in geregelter

     Niederdruckumgebung (gleich

     oder weniger als 10 kPa,

     gemessen über und innerhalb

     300 mm des

     Spritzpistolenausgangs) in

     einer Vakuumkammer, die bis zu

     0,01 Pa vor dem Spritzprozeß

     evakuiert werden kann; oder

  2. mit im Gerät integrierter In-

     situ-Schichtdickenregelung;

e) Speicherprogrammierbare

   Fertigungsausrüstung zum

   Sputtern, ausgelegt für

   Stromdichten von 0,1 nA/mm2 oder

   höher bei einer

   Sedimentationsrate von

   15 mym/Stunde oder mehr;

f) Speicherprogrammierbare

   Fertigungsausrüstung zur

   Lichtbogensedimentation mit

   eingebautem Gitter aus

   Elektromagneten zum Steuern des

   Brennpunktes auf der Kathode;

g) Speicherprogrammierbare

   Fertigungsausrüstung zum

   Ionenbeschichten, die eine

   In-situ-Messung folgender

   Parameter ermöglichen:

  1. Schichtdicke auf dem Substrat

     und Wachstumsregelung; oder

  2. optische Eigenschaften.

-----------------------------------

ANMERKUNG:

  Nummer 2B05.g erfaßt keine

Standard-

Ionenbeschichtungsausrüstungen für

Fräs- oder Schneidwerkzeuge.

-----------------------------------

2B06  Koordinaten-Meßmaschinen oder

   Meßsysteme oder Ausrüstungen wie

   folgt:

a) Computergesteuerte, numerisch

   gesteuerte oder

   speicherprogrammierbare

   Koordinaten-Meßmaschinen, die

   beide der folgenden Merkmale

   aufweisen:

  1. zwei oder mehr Achsen, und

  2. eine eindimensionale

     Längen-Messungenauigkeit

     gleich oder weniger (besser)

     als (1,25 + L/1 000) mym,

     geprüft mit einem Prüfling mit

     einer Genauigkeit von weniger

     (besser) als 0,2 mym (L ist

     die gemessene Länge in mm);

b) Linear- und

   Winkel-Meßinstrumente wie folgt:

  1. Linearmeßinstrumente mit einer

     der folgenden Eigenschaften:

    a) Berührungslose Meßsysteme

       mit einer Auflösung gleich

       oder weniger (besser) als

       0,2 mym innerhalb eines

       Meßbereiches bis zu 0,2 mm;

    b) Linear-Spannungs-Differenz-

       Transformatoren mit beiden

       der folgenden Merkmale:

      1. Linearität gleich oder

         kleiner (besser) als 0,1%

         innerhalb eines

         Meßbereichs bis zu 5 mm,

         und

      2. Drift gleich oder kleiner

         (besser) als 0,1%/Tag bei

         einer Standard-Prüfraum-

         Umgebungstemperatur +-1 K;

         oder

    c) Meßsysteme mit beiden der

       folgenden Merkmale:

      1. ausgestattet mit einem

         Laser, und

      2. die mindestens 12 Stunden

         lang über einen

         Temperaturbereich von

         +-1 K um eine

         Standardtemperatur und bei

         einem Standarddruck

         folgendes beibehalten:

        a) eine Auflösung über

         ihren gesamten Meßbereich

         von 0,1 mym oder weniger

         (besser), und

        b) eine Meßungenauigkeit

         gleich oder weniger

         (besser) als (0,2 +

         L/2 000) mym (L ist die

         gemessene Länge in mm);

  2. Winkelmeßinstrumente mit einer

     Winkelpositionsabweichung

     gleich oder weniger (besser)

     als 0,00025 Grad;

-----------------------------------

ANMERKUNG:

  Nummer 2B06.b.2 erfaßt nicht

optische Instrumente, wie zB

Autokollimatoren, die parallel

gerichtetes Licht zum Erkennen von

Winkelfehlern eines Spiegels

verwenden.

-----------------------------------

c) Systeme zur simultanen

   Linear-Winkel-Kontrolle von

   Halbschalen, die beide der

   folgenden Merkmale aufweisen:

  1. Meßungenauigkeit entlang einer

     linearen Achse gleich oder

     kleiner (besser) als 3,5 mym

     je 5 mm; und

  2. Winkelpositionsabweichung

     gleich oder kleiner (besser)

     als 0,02 Grad;

d) Ausrüstungen zur Messung von

   Oberflächenfehlern, die die

   optische Streuung als eine

   Winkelfunktion mit einer

   Empfindlichkeit von 0,5 nm oder

   weniger (besser) messen.

-----------------------------------

ANMERKUNGEN:

1. Werkzeugmaschinen, die als

   Meßmaschinen verwendet werden

   können, sind dann erfaßt, wenn

   sie den für die

   Werkzeugmaschinenfunktion oder

   die Meßmaschinenfunktion

   spezifizierten Kriterien

   entsprechen oder diese

   überschreiten.

2. Eine in Nummer 2B06 beschriebene

   Maschine ist dann erfaßt, wenn

   die Grenzwerte an irgendeinem

   Punkt innerhalb des

   Betriebsbereiches überschritten

   werden.

3. Der zur Bestimmung der

   Meßungenauigkeit verwendete

   Meßtaster einer

   Koordinaten-Meßmaschine ist

   definiert in VDI/VDE 2617,

   Teile 2, 3 und 4 (teilweise

   ÖNORM M 1384).

4. Alle Meßwerte in Nummer 2B06

   stellen zulässige positive und

   negative Abweichungen vom

   Sollwert dar, dh. sind nicht das

   Gesamtband.

-----------------------------------

2B07  Roboter wie folgt und

   speziell konstruierte

   Steuerungen und Endeffektoren:

a) geeignet, in Echtzeit eine

   vollständige dreidimensionale

   Bildverarbeitung oder

   vollständige dreidimensionale

   Szenenanalyse durchzuführen, um

   damit Programme zu erzeugen oder

   abzuändern oder um numerische

   Programmdaten zu erzeugen oder

   abzuändern;

-----------------------------------

ANMERKUNG:

  Die Beschränkung bezüglich

Szenenanalyse beinhaltet nicht die

Annäherung an die dritte Dimension

durch Bearbeitung unter einem

gegebenen Winkel oder begrenzte

Grauskalainterpretation zur

Wahrnehmung von Tiefe oder Struktur

(2 1/2 D).

-----------------------------------

b) speziell konstruiert gemäß

   nationaler Sicherheitsnormen,

   für explosionsgefährdete

   Umgebungen; oder

c) speziell konstruiert oder

   zugelassen als strahlungsfest

   über das Maß hinaus, das zum

   Bestand gegen normale

   industrielle ionisierende

   Strahlung notwendig ist (dh.

   nicht für die

   Nuklear-Industrie).

2B08  Baugruppen oder Bestandteile,

   speziell konstruiert für

   Werkzeugmaschinen oder für in

   Nummern 2B06 oder 2B07 erfaßte

   Ausrüstungen:

a) Spindelbaugruppen, bestehend aus

   Spindeln und Lagern als

   Mindestbaugruppe, mit

   Rundlaufabweichung oder

   Planlaufabweichung in einer

   Umdrehung der Spindel von

   weniger (besser) als 0,0006 mm

   Gesamtmeßuhrausschlag;

b) Linearpositions-

   Rückmeldeeinheiten, zB induktive

   Geber, Meßskalen,

   Infrarotsysteme oder

   Lasersysteme, die eine

   Gesamtgenauigkeit von weniger

   (besser) als (800 + (600 x L x

   10 hoch -3)) nm aufweisen (L

   entspricht der tatsächlichen

   Länge in mm);

c) Winkelpositions-

   Rückmeldeeinheiten, zB induktive

   Geber, Meßskalen,

   Infrarotsysteme oder

   Lasersysteme, die eine

   Genauigkeit von weniger (besser)

   als 0,00025 Grad aufweisen;

d) Schlittenbaugruppen bestehend

   aus mindestens Führung, Bett und

   Schlitten, die alle der

   folgenden Merkmale aufweisen:

  1. Scher-, Rollkreis- und

     Rollwinkel weniger (besser)

     als 2 Bogensekunden TIR

     (Ablesung über den gesamten

     Meßbereich) über vollen Weg

     (Referenz: ISO/DIS 230-1 = DIN

     8601);

  2. eine horizontale

     Geradlinigkeit von weniger

     (besser) als 2 mym je 300 mm

     Länge, und

  3. eine vertikale Geradlinigkeit

     von weniger (besser) als 2 mym

     je 300 mm Länge;

e) Einpunkt-

   Diamantenschneidemaschinen-

   Einsätze, die sämtliche folgende

   Merkmale aufweisen:

  1. makellose und spanfreie

     Schneideenden, wenn 400fach in

     jede beliebige Richtung

     vergrößert;

  2. Schneideradius von 0,1 bis

     einschließlich 5 mm; und

  3. Schneideradius-

     Rundlaufabweichung weniger

     (besser) als 0,002 mm

     Gesamtmeßuhrausschlag.

2B09  Speziell konstruierte

   bestückte Leiterplatten und

   Software hierfür oder

   Verbund-Drehtische, die gemäß

   den Hersteller-Spezifikationen

   geeignet sind, numerische

   Steuerungen, Werkzeugmaschinen

   oder Rückmeldeeinrichtungen auf

   oder über die in Nummer 2B01,

   2B02, 2B03, 2B04, 2B05, 2B06,

   2B07 und 2B08 spezifizierten

   Werte aufzurüsten.

                                   2R03  Vibrationstestausrüstung mit

                                      Verwendung von digitalen

                                      Steuerungsverfahren und

                                      Rückkopplungs- oder

                                      Closed-Loop-Testausrüstung

                                      hierfür, geeignet für die

                                      Vibrationsbeanspruchung eines

                                      Systems mit 10 g RMS oder mehr

                                      zwischen 20 Hz und 2 000 Hz und

                                      der Aufbringung von Kräften von

                                      50 kN (11 250 Pfund) oder mehr;

                                   2N07  Rotormontage- und

                                      Rotorrichtausrüstung sowie

                                      Dorne zur Sickenformung und

                                      Matrizen hierfür, wie folgt:

                                      a) Rotormontageausrüstung für

                                         den Zusammenbau von

                                         Gaszentrifugenteilrohren,

                                         Scheiben und Enddeckeln.

                                         Diese Ausrüstung schließt

                                         Präzisionsdorne,

                                         Haltevorrichtungen und

                                         Einschrumpfvorrichtungen

                                         ein;

                                      b) Rotorrichtausrüstung zum

                                         Richten von

                                         Zentrifugenteilrohren auf

                                         eine gemeinsame Achse;

                                   ---------------------------------

                                   ANMERKUNG:

                                     Diese Ausrüstung besteht

                                   üblicherweise aus

                                   Präzisionsmeßsonden, die mit einem

                                   Computer verbunden sind, der die

                                   Funktion, zB der Backen zum

                                   Richten der Rotorteile, steuert.

                                   ---------------------------------

                                      c) Dorne zur Sickenformung und

                                         Matrizen zur Herstellung von

                                         Einfachsicken (Sicken aus

                                         hochfesten

                                         Aluminiumlegierungen,

                                         martensitaushärtendem Stahl

                                         oder hochfesten

                                         Fadenmaterialien).

                                         Die Sicken haben folgende

                                         Abmessungen:

                                         1. Innendurchmesser

                                            zwischen 75 mm und

                                            400 mm,

                                         2. Länge größer/gleich

                                            12,7 mm und

                                         3. Sickenhöhe größer als

                                            2 mm.

                                   2N08  Rotierende

                                   Mehrebenenauswuchtmaschinen,

                                   horizontal oder vertikal, wie

                                   folgt:

                                      a) konstruiert zum Auswuchten

                                         von flexiblen Rotoren mit

                                         einer Länge größer/gleich

                                         600 mm, mit allen folgenden

                                         Merkmalen:

                                         1. Rotor- oder

                                            Zapfen-Durchmesser

                                            größer/gleich 75 mm,

                                         2. Tragfähigkeit von 0,9 bis

                                            23 kg und

                                         3. nutzbare Auswuchtdrehzahl

                                            größer als 5 000 U/min;

                                      b) konstruiert zum Auswuchten

                                         von hohlzylindrischen

                                         Rotorbauteilen, mit allen

                                         folgenden Merkmalen:

                                         1. Aufnahme-Durchmesser

                                            größer/gleich 75 mm,

                                         2. Tragfähigkeit von 0,9 bis

                                            23 kg,

                                         3. Eignung zum Auswuchten

                                            für eine Restunwucht

                                            kleiner(besser)/gleich

                                            0,01 kgmm/kg pro

                                            Auswuchtebene und

                                         4. Riemenantriebsausführung.

                                   2N09  Druckmeßgeräte mit allen

                                   folgenden Eigenschaften:

                                      a) für Drücke bis zu 13 kPa,

                                      b) Genauigkeit kleiner (besser)

                                         als 1% vom Skalenendwert,

                                      c) mit korrosionsfesten

                                         Drucksensoren aus Nickel,

                                         Nickellegierungen,

                                         Phosphorbronze, rostfreiem

                                         Stahl, Aluminium oder

                                         Aluminiumlegierungen.

                                   2N10  Vakuumpumpen mit einem

                                   Ansaugdurchmesser größer/gleich

                                   380 mm mit einer Fördermenge

                                   größer/gleich 15 000 l/s und einem

                                   Endvakuumdruck kleiner (besser)

                                   als 10 hoch -4 Torr (0,76 x 10

                                   hoch -4 mbar).

                                   ---------------------------------

                                   TECHNISCHE ANMERKUNG:

                                     Der Endvakuumdruck wird bei

                                   geschlossener Saugseite der Pumpe

                                   bestimmt.

                                   ---------------------------------

                                   2N11  Mehrkammer-Leichtgaskanonen

                                   oder andere

                                   Hochgeschwindigkeitsbeschleuni-

                                   gungssysteme (gewickelt,

                                   elektromagnetisch,

                                   elektrothermisch oder andere

                                   fortgeschrittene Systeme) zur

                                   Beschleunigung von Projektilen auf

                                   Geschwindigkeiten größer/gleich 2

                                   km/s.

                                   2N12  siehe Nummer 2R03.

                                   2N13  Vakuum- und

                                   Schutzgasschmelz- und Gießöfen für

                                   die Metallurgie wie folgt, und

                                   speziell konfigurierte

                                   Computerkontroll- und

                                   Beobachtungssysteme und speziell

                                   entwickelte Software hierfür:

                                      a) Lichtbogenumschmelz- und

                                         Gießereiöfen mit

                                         Elektrodenkapazitäten

                                         zwischen 1 000 cm3 und

                                         20 000 cm3 und für

                                         Schmelztemperaturen über

                                         1 700 Grad C;

                                      b) Elektronenstrahlschmelz- und

                                         Plasmaatomisier- und

                                         Schmelzöfen mit einer

                                         Leistung von 50 kW und mehr

                                         und für einen Betrieb bei

                                         Schmelztemperaturen von mehr

                                         als 1 200 Grad C.

D. SOFTWARE

2D01 Software, speziell

konstruiert oder abgeändert zur Entwicklung, Fertigung oder

Verwendung von in Nummern 2A01,

2A02, 2A03, 2A04, 2A05, 2A06,

2B01, 2B02, 2B03, 2B04, 2B05,

2B06, 2B07, 2B08 oder 2B09

erfaßten Geräten.

2D02 Spezielle Software:

  1. Litera a
    Software zur adaptiven Steuerung
    und mit beiden der nachfolgenden
    Merkmale:
    1. Ziffer eins
      für flexible
      Fertigungseinheiten, die
      mindestens aus Ausrüstungen
      bestehen, wie in b.1 und b.2
      der „Definition'' flexible
      Fertigungseinheit beschrieben;
      und
    2. Ziffer 2
      geeignet, in Echtzeit
      Programme oder Daten zu
      erzeugen oder abzuändern,
      indem sie die mit Hilfe von
      mindestens zwei
      Erkennungstechniken erhaltenen
      Signale simultan verwerten;
      diese Erkennungstechniken
      sind:
  2. Litera a
    automatische Bilderfassung
    (sichtbares Spektrum);
  3. Litera b
    Infrarotabbildung;
  4. Litera c
    Schallabbildung (hörbarer Bereich);
  5. Litera d
    Tastmessung;
  6. Litera e
    Trägheitspositionierung;
  7. Litera f
    Kraftmessung;
  8. Litera g
    Drehmomentmessung;

-----------------------------------

ANMERKUNG:

Nummer 2D02.a erfaßt keine

Software, die nur eine Umstrukturierung von funktionell

gleicher Ausrüstung innerhalb der

flexiblen Fertigungseinheiten

bewirkt und vorgespeicherte

Teileprogramme sowie eine

vorgespeicherte Strategie für die Verteilung der Teileprogramme

verwendet.

-----------------------------------

  1. Litera b
    Software, die anderen als in Nummer 2B01.a/b erfaßten
    elektronischen Einrichtungen,
    Fähigkeiten zur numerischen
    Steuerung gemäß Nummer 2B01
    verleiht.

E. TECHNOLOGIE

2E01 Technologie gemäß der

„General Technology Note''

(Allgemeine Technologienote) zur Entwicklung von Ausrüstungen

oder Software, die in den Nummern 2A01, 2A02, 2A03, 2A04,

2A05, 2A06, 2B01, 2B02, 2B03,

2B04, 2B05, 2B06, 2B07, 2B08,

2B09, 2D01 oder 2D02 erfaßt

sind.

2E02 Technologie gemäß der

„General Technology Note''

(Allgemeine Technologienote) zur Fertigung von Ausrüstungen, die

in den Nummern 2A01, 2A02, 2A03,

2A04, 2A05, 2A06, 2B01, 2B02,

2B03, 2B04, 2B05, 2B06, 2B07,

2B08, 2B09, 2D01 oder 2D02

erfaßt sind.

2E03 Andere Technologie:

  1. Litera a
    Technologie:
    1. Ziffer eins
      Zur Entwicklung von
      interaktiver Graphik als
      integrierender Bestandteil von
      numerischen Steuerungen zur Aufbereitung oder Abänderung
      von Teilprogrammen;
    2. Ziffer 2
      Zur Entwicklung von
      Generatoren für
      Werkzeugmaschinen-Anweisungen
      (zB Teileprogramme) aus
      Konstruktionsdaten, die sich
      in den numerischen Steuerungen
      befinden;
    3. Ziffer 3
      Zur Entwicklung von
      Integrations-Software zur Einbindung von
      Expertensystemen für
      fortgeschrittene
      Entscheidungsunterstützung
      (Advanced Decision Support)
      für Erzeugungsebenen in
      numerische Steuerungen;
  2. Litera b
    Technologie für
    metallbearbeitende
    Fertigungsprozesse wie folgt:
    1. Ziffer eins
      Technologie zur Konstruktion
      von Werkzeugen, Prägestempeln
      oder
      Befestigungsvorrichtungen, die
      für die folgenden Verfahren
      konstruiert sind:
  3. Litera a
    Superplastische Verformung;
  4. Litera b
    Diffusions-Schweißen;
  5. Litera c
    Direktes hydraulisches
    Pressen;
    1. Ziffer 2
      Technische Daten, bestehend
      aus Verfahrensmethoden oder
      -parametern wie nachstehend
      aufgelistet und zur Steuerung
      von:
  6. Litera a
    Superplastische Verformung
    von Aluminiumlegierungen,
    Titanlegierungen oder
    Superlegierungen:
    1. Ziffer eins
      Oberflächenvorbereitung;
    2. Ziffer 2
      Umformungsgeschwindigkeit;
    3. Ziffer 3
      Temperatur;
    4. Ziffer 4
      Druck;
  7. Litera b
    Diffusions-Schweißen von
    Superlegierungen oder
    Titanlegierungen:
    1. Ziffer eins
      Oberflächenvorbereitung;
    2. Ziffer 2
      Temperatur;
    3. Ziffer 3
      Druck;
  8. Litera c
    direktwirkendes
    hydraulisches Pressen von Aluminiumlegierungen oder
    Titanlegierungen:
    1. Ziffer eins
      Druck;
    2. Ziffer 2
      Zyklusdauer;
  9. Litera d
    heißisostatische Verdichtung
    von Titanlegierungen,
    Aluminiumlegierungen oder
    Superlegierungen:
    1. Ziffer eins
      Temperatur;
    2. Ziffer 2
      Druck;
    3. Ziffer 3
      Zyklusdauer;
  10. Litera c
    Technologie zur Entwicklung oder
    Fertigung von hydraulischen
    Streckformenmaschinen und Stempel hierfür zur Fertigung
    von Flugzeugzellen.

-----------------------------------

ANMERKUNGEN:

  1. Ziffer eins
    Der Ausdruck
    „Beschichtungsverfahren''
    beinhaltet Reparatur,
    Ausbesserung sowie
    Neubeschichtung.
  2. Ziffer 2
    Der Ausdruck „legierte
    Aluminid-Beschichtung''
    beinhaltet einfache oder
    Mehrschritt-Legierungen, bei
    denen ein Element oder Elemente
    vor oder während der Aufbringung
    der Aluminid-Beschichtung durch
    ein anderes
    Beschichtungsverfahren
    sedimentiert werden. Der Ausdruck beinhaltet jedoch nicht
    die Mehrfachverwendung eines Einschritt-Packungszementierungsverfahrens
    zur Herstellung von legierten
    Aluminiden.
  3. Ziffer 3
    Der Ausdruck
    „edelmetall-modifizierte
    Aluminid''-Beschichtungen
    beinhaltet
    Mehrschritt-Beschichtungen, bei
    denen das Edelmetall oder
    Edelmetalle vor der Aufbringung
    der Aluminidbeschichtung durch
    andere Beschichtungsverfahren
    sedimentiert werden.
  4. Ziffer 4
    Mischungen bestehen aus
    infiltriertem Material,
    abgestuften Zusammensetzungen,
    Co-Sedimenten und Mehrschicht-Sedimenten und
    werden unter Verwendung eines
    oder mehrerer
    Beschichtungsverfahren, wie sie
    in der Tabelle spezifiziert
    sind, erreicht.
  5. Ziffer 5
    MCrAlX bezieht sich auf eine Beschichtungslegierung, wobei
    M Cobalt, Eisen, Nickel oder
    Kombinationen hiervon bedeutet
    und römisch zehn Hafnium, Yttrium, Silicium
    oder Tantal in jeder beliebigen
    Menge oder andere absichtlich
    beigemengte Zugaben über
    0,01 Gewichtsprozent in
    verschiedenen Proportionen und Kombinationen, ausgenommen:
    1. Litera a
      CoCrAlY-Beschichtungen, die
      weniger als 22 Gewichtsprozent
      Chrom, weniger als 7
      Gewichtsprozent Aluminium und
      weniger als 2 Gewichtsprozent
      Yttrium enthalten;
    2. Litera b
      CoCrAlY-Beschichtungen, die 22
      bis 24 Gewichtsprozent Chrom,
      10 bis 12 Gewichtsprozent
      Aluminium und 0,5 bis
      0,7 Gewichtsprozent Yttrium
      enthalten; oder
    3. Litera c
      NiCrAlY-Beschichtungen, die 21
      bis 23 Gewichtsprozent Chrom,
      10 bis 12 Gewichtsprozent
      Aluminium und 0,9 bis
      1,1 Gewichtsprozent Yttrium
      enthalten; oder
  6. Ziffer 6
    Der Ausdruck
    „Aluminiumlegierungen'' bezieht
    sich auf Legierungen, die eine
    äußerste Zugfestigkeit von
    190 MPa oder mehr, gemessen bei
    293 K (20 Grad C), haben.
  7. Ziffer 7
    Der Ausdruck „korrosionfester
    Stahl'' bezieht sich auf AISI
    (American Iron and Steel Institute) 300-Serien oder auf
    entsprechende nationale
    Normstähle.
  8. Ziffer 8
    Hochschmelzende Metalle bestehen
    aus den folgenden Metallen und
    ihren Legierungen: Niobium
    (Columbium), Molybdän, Wolfram
    und Tantal.
  9. Ziffer 9
    Sensorfenstermaterialien wie
    folgt: Aluminiumoxid, Silicium,
    Germanium, Zinksulfid,
    Zinkselenid, Galliumarsenid und
    die folgenden Metallhalogenide:
    Kaliumiodid, Kaliumfluorid oder
    Sensorfenstermaterialien mit
    mehr als 40 mm Durchmesser bei
    Thalliumbromid und Thalliumbromidchlorid.
  10. Ziffer 10
    Technologie zur Einschritt-Packungszementierung
    von festen Tragflächen werden
    von dieser Gruppe nicht erfaßt.
  11. Ziffer 11
    Polymere wie folgt: Polyimide,
    Polyester, Polysulfide,
    Polycarbonate und Polyethane.
  12. Ziffer 12
    Modifizierte Zirkonerde bezieht
    sich auf Zugaben aus anderen
    Metalloxiden, wie zB Calcium-,
    Magnesium-, Yttrium-,
    Hafniumoxide, seltene Erden,
    usw. zu Zirkonerde zur Stabilisierung bestimmter
    kristallographischer Phasen und Phasenanordnungen.
    Wärmesperrebeschichtungen aus
    Zirkonerde, mit Calcium- oder
    Magnesiumoxid durch Mischen oder
    Fusion modifiziert, sind nicht
    erfaßt.
  13. Ziffer 13
    Titanlegierungen bezieht sich
    auf Legierungen für Luft- und Raumfahrt mit einer äußersten
    Zugfestigkeit von 900 MPa oder
    mehr, gemessen bei 293 K
    (20 Grad C).
  14. Ziffer 14
    Niedrigexpansionsgläser bezieht
    sich auf Gläser mit einer Wärmeausdehnungszahl von 1 x 10
    hoch -7 K hoch -1 oder weniger,
    gemessen bei 293 K (20 Grad C).
  15. Ziffer 15
    Dielektrische Schichten sind
    Beschichtungen, die aus
    Mehrschicht-Isolationmaterialien
    konstruiert sind, bei denen die Interferenzeigenschaften einer Struktur, welche sich aus
    Materialien mit verschiedenen
    Brechungskoeffizienten
    zusammensetzt, dazu dienen,
    verschiedene Wellenlängenbänder
    zu reflektieren, zu übertragen
    oder zu absorbieren.
    Dielektrische Schichten bezieht
    sich auf mehr als vier
    dielektrische Schichten oder auf
    dielektrisch/metallisch
    zusammengesetzte Schichten.
  16. Ziffer 16
    Zementiertes Wolframcarbid
    beinhaltet keine Materialien für
    Schneide- und Formungswerkzeuge,
    die aus Wolframcarbid/(Cobalt, Nickel), Titancarbid/(Cobalt, Nickel),
    Chromcarbid/Nickel-Chrom und Chromcarbid/Nickel bestehen.
TECHNISCHE ANMERKUNG:
In Spalte 1 der Tabelle
spezifizierte Verfahren sind wie
folgt definiert:
  1. Litera a
    CVD-Verfahren (Chemical Vapour Deposition) ist ein Belagsbeschichtungsverfahren
    oder ein
    oberflächenveränderndes
    Beschichtungsverfahren, in dem
    ein Metall, eine Legierung,
    ein Verbundwerkstoff, ein Dielektrikum oder eine Keramik
    auf einem erhitztes Substrat
    abgelagert werden. Gasförmige
    Reaktanden zersetzen sich in
    der Nachbarschaft eines Substrates oder gehen neue
    Zusammensetzungen ein; daraus
    ergibt sich eine Sedimentation
    des gewünschten Elements, der
    gewünschten Legierung oder des
    gewünschten Mischungsmaterials
    auf dem Substrat.
    Die Energie für diese Zersetzung oder diesen
    chemischen Reaktionsprozeß
    kann durch Erhitzen des Substrats, ein Glimmentladungsplasma oder
    durch Laserbestrahlung
    geliefert werden.
ANMERKUNGEN:
  1. Ziffer eins
    CVD beinhaltet folgende
    Verfahren: gerichtete
    Gasfluß-Out-of-Pack-Sedimentation, Pulsations-CVD,
    gesteuerte
    Kernbildungsthermolyse (CNTD =
    Controlled Nucleation Thermal
    Decomposition), plasmaerweiterte
    oder plasmaunterstützte
    CVD-Verfahren.
  2. Ziffer 2
    Pack (Packung) bezeichnet ein in
    eine Pulvermischung getauchtes
    Substrat.
  3. Ziffer 3
    Die Herstellung der gasförmigen
    Reaktanden, die im Out-of-Pack-Verfahren verwendet
    werden, erfolgt unter Verwendung
    der gleichen Basisreaktionen und
    -parameter wie im Packungszementierungsverfahren,
    ausgenommen, daß das zu
    beschichtende Substrat nicht mit
    der Pulvermischung in Berührung
    steht.
    1. Litera b
      TE-PVD-Verfahren (Thermal
      Evaporation-Physical Vapour
      Deposition (Wärmeverdampfung-Physikalisches
      Sedimentationsverfahren)) ist
      ein Belagsbeschichtungsverfahren,
      das in einem Vakuum bei einem Druck von weniger als 0,1 Pa
      durchgeführt wird und in dem
      eine thermische Energiequelle
      zur Verdampfung des Beschichtungsmaterials
      verwendet wird. Dieses Verfahren führt zur Kondensation oder
      Sedimentation des verdampften
      Stoffes auf die in
      entsprechender Weise
      positionierten Substrate. Die Zuführung von Gasen in die Vakuumkammer während des Beschichtungsverfahrens zur Synthese von
      Mischbeschichtungen ist eine
      gängige Abänderung des Verfahrens. Die Verwendung von
      Ionen, Elektronenstrahlen oder
      Plasma, um die Sedimentation
      der Beschichtung zu aktivieren
      oder zu unterstützen, ist
      ebenfalls eine übliche
      Abänderung bei dieser Technik.
      Die Verwendung von
      Überwachungseinrichtungen, um
      eine Messung von optischen
      Eigenschaften und Beschichtungsdicken während
      des Prozesses vorzunehmen,
      kann ein Leistungsmerkmal
      dieser Verfahren sein.
      Spezifische TE-PVD-Verfahren
      sind wie folgt:
      1. Ziffer eins
        Elektronenstrahl-PVD verwendet
        einen Elektronenstrahl zur Erhitzung und Verdampfung des
        die Beschichtung bildenden
        Materials;
      2. Ziffer 2
        Resistive Erhitzungs-PVD setzt
        elektrisch widerstandsfähige
        Wärmequellen ein, die einen
        kontrollierten und
        einheitlichen Fluß von
        verdampften
        Beschichtungssorten herstellen
        können;
      3. Ziffer 3
        Laser-Verdampfung verwendet
        entweder Laserstrahlen mit
        gepulsten oder
        kontinuierlichen Wellen, um
        das die Beschichtung bildende
        Material zu verdampfen;
      4. Ziffer 4
        Kathodenbogen-Sedimentation
        setzt eine selbstverzehrende
        Kathode des Materials ein, das
        die Beschichtung bildet, und
        hat eine Entladung, die durch
        einen vorübergehenden Kontakt
        eines Triggers auf der Oberfläche zustande kommt. Die
        gesteuerte Bewegung des Lichtbogens erodiert die Kathodenoberfläche und schafft
        ein hochionisiertes Plasma.
        Die Anode kann entweder ein
        über einen Isolator an die Peripherie der Kathode
        angelegter Konus oder die Kammer sein.
        Substratvorspannung wird für
        Nicht-Sichtlinien-Sedimentation eingesetzt.
ANMERKUNG:
Diese Definition beinhaltet keine
ungeordnete
Kathodenbogen-Sedimentation mit
nichtvorgespannten Substraten.
  1. Litera c
    Ionplating ist eine spezielle
    Abänderung eines gängigen
    TE-PVD-Verfahrens, bei dem ein Plasma oder eine Ionenquelle zur Ionisierung des zu
    sedimentierenden Stoffes
    verwendet und eine negative
    Vorspannung an das Substrat
    angelegt wird, um die Extraktion
    des zu sedimentierenden Stoffes
    aus dem Plasma zu ermöglichen.
    Die Einbringung eines reaktiven
    Stoffes, die Verdampfung von
    festen Stoffen in der Verfahrenskammer sowie die Verwendung von
    Überwachungseinrichtungen zur Messung von optischen
    Eigenschaften und der Beschichtungsdicken während des Prozesses sind übliche
    Abänderungen des Verfahrens.
  2. Litera d
    Packungszementierung ist ein oberflächenveränderndes
    Beschichtungsverfahren oder
    Belagsbeschichtungsverfahren,
    bei dem ein Substrat in eine Pulvermischung (eine Packung)
    getaucht wird, die aus folgendem
    besteht:
  1. Ziffer eins
    den metallischen Pulvern, die
    sedimentiert werden sollen
    (normalerweise Aluminium,
    Chrom, Silicium oder
    Kombinationen hiervon);
  2. Ziffer 2
    einem Aktivator (normalerweise ein Halidsalz); und
  3. Ziffer 3
    einem inerten Pulver, meist
    Aluminiumoxid.
    Das Substrat und die Pulvermischung befinden sich
    in einer Retorte, die auf
    1 030 K (757 Grad C) bis 1 375
    K (1 102 Grad C) so lange
    erhitzt wird, bis eine Sedimentation der Beschichtung
    erfolgt.
    1. Litera e
      Plasmaspritzen ist ein Belagsbeschichtungsverfahren,
      bei dem eine Spritzpistole
      (Spritzfackel), die ein Plasma
      erzeugt und steuert, Pulver oder
      Drahtbeschichtungsmaterialien
      aufnimmt, diese schmilzt und sie
      gegen ein Substrat schleudert,
      auf dem sich eine vollständig
      gebundene Beschichtung bildet.
      Beim Plasmaspritzen
      unterscheidet man
      Niederdruck-Plasmaspritzen oder
      Hochgeschwindigkeits-Plasmaspritzen, das unter Wasser
      durchgeführt wird.
ANMERKUNGEN:
  1. Ziffer eins
    Niederdruck bedeutet einen Druck
    niedriger als den Atmosphärendruck der Umgebung.
  2. Ziffer 2
    Hochgeschwindigkeit bezieht sich
    auf die Gasgeschwindigkeit am
    Pistolenausgang und beträgt mehr
    als 750 m/s, berechnet bei 293 K
    (20 Grad C) bei 0,1 MPa.
    1. Litera f
      Schlammsedimentation ist ein oberflächenveränderndes
      Beschichtungsverfahren oder
      ein Belagsbeschichtungsverfahren,
      bei dem ein Metall- oder
      Keramikpulver mit einem
      organischen Binder in einer Flüssigkeit suspendiert und
      durch Spritzung, Eintauchen
      oder Anstrich auf ein Substrat
      aufgetragen wird; anschließend
      erfolgt eine Luft- oder
      Ofentrocknung oder
      Wärmebehandlung, um die
      gewünschte Beschichtung zu
      erreichen.
    2. Litera g
      Sputtersedimentation ist ein Belagsbeschichtungsverfahren,
      das auf einem Impulsübertragungsphänomen
      beruht. Bei diesem Verfahren
      werden positive Ionen durch
      ein elektrisches Feld auf die Oberfläche eines Ziels
      (Beschichtungsmaterial) hin
      beschleunigt. Die kinetische
      Energie der auftreffenden
      Ionen ist hoch genug, um aus
      der Zieloberfläche Atome
      herauszulösen, die sich dann
      auf einem entsprechend
      positionierten Substrat
      ablagern.
ANMERKUNGEN:
  1. Ziffer eins
    Die Tabelle bezieht sich nur auf
    Trioden-, Magnetron- oder
    Reaktiv-Sputtersedimentation,
    die eingesetzt werden, um die Haftung der Beschichtung und die Sedimentationsrate zu erhöhen,
    sowie auf Radiofrequenz (RF)
    verstärkte Sputtersedimentation,
    die zur Verdampfung von
    nichtmetallischen
    Beschichtungsmaterialien
    eingesetzt wird.
  2. Ziffer 2
    Langsame Ionenstrahlen (weniger als 5 keV) können zur Aktivierung der Sedimentation
    verwendet werden.
    1. Litera h
      Ionenimplantation ist ein
      oberflächenveränderndes
      Beschichtungsverfahren, bei
      dem das zu legierende Element
      ionisiert, durch einen Spannungsgradienten
      beschleunigt und in die Oberfläche des Substrats
      eingepflanzt wird. Dies
      schließt Verfahren mit ein,
      bei denen die Ionenimplantation simultan zu
      einer Elektronenstrahl-PVD-Sedimentation oder

Sputtersedimentation erfolgt.

-----------------------------------

Anmerkung

Ausfuhrliste nicht direkt wiedergegeben.

Schlagworte

Prüfungseinrichtung, Luftfahrt, Bandlegungsmaschine, Speichersystem, Koordinationssteuerung, Dämpfungsflüssigkeit, Carbonmaterial, Speichermedium, Mikrowellenspektrum, Infrarotspektrum, Nickelanteil

Gesetzesnummer

10007204

Dokumentnummer

NOR12083110

Alte Dokumentnummer

N5199436927J

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Bewilligungspflicht der Ausfuhr; Überlassung von Waren im Zollausland

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 848 aus 1992, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Nr. 172 aus 1995,

Typ

V

Paragraph/Artikel/Anlage

Anlage eins

Inkrafttretensdatum

01.06.1994

Außerkrafttretensdatum

09.03.1995aufgehoben durch BGBl. Nr. 172/1995

Index

54/02 Außenhandelsgesetz

Text

      3 - ELEKTRONIK - KONSTRUKTION, ENTWICKLUNG UND FERTIGUNG

---------------------------------------------------------------------

A. GERÄTE, BAUGRUPPEN UND          ---------------------------------

   BAUELEMENTE                     ANMERKUNG:

                                   Die Nummern 3R01 und 3R02 erfassen

                                   Einrichtungen, die entwickelt sind

                                   für den Gebrauch in

                                   Raketensystemen der Nummer 9R01.

                                   ---------------------------------

----------------------------------

ANMERKUNGEN:

1. Der Erfassungsstatus der in 3A

   beschriebenen Geräte, Baugruppen

   und Bauelemente - außer jenen in

   Nummer 3A01.a.3 bis 10 -, die

   speziell entwickelt sind als

   bzw. die gleichen funktionellen

   Eigenschaften haben wie andere

   Einrichtungen, richtet sich nach

   dem Erfassungsstatus der anderen

   Einrichtungen.

2. Der Erfassungsstatus von

   integrierten Schaltungen (ICs),

   beschrieben in Nummer 3A01.a.3

   bis 9, die unabänderbar für eine

   spezifische Funktion

   programmiert oder entwickelt

   sind, richtet sich nach dem

   Erfassungsstatus der anderen

   Einrichtungen.

ANMERKUNG:

  Kann der Hersteller oder Anwender

den Erfassungsstatus der anderen

Einrichtungen nicht bestimmen, so

richtet sich der Erfassungstatus

der integrierten Schaltungen nach

Nummer 3A01.a.3 bis 9.

----------------------------------

3A01  Elektronische Einheiten und

   Bauelemente:

a) Integrierte Schaltungen für

   Universalanwendungen, wie folgt:

----------------------------------

ANMERKUNGEN:

1. Der Erfassungsstatus von

   Halbleiterscheiben (fertig oder

   unfertig), bei denen die

   Funktion bereits festgelegt ist,

   ist nach den Parametern der

   Nummer 3A01.a zu bewerten.

2. Integrierte Schaltungen

   beinhalten die folgenden Typen:

   monolithisch integrierte

   Schaltungen;

   integrierte Hybridschaltungen;

   integrierte

   Multichip-Schaltungen;

   integrierte Schichtschaltungen,

   einschließlich integrierte

   Silicium-Saphir-Schaltungen;

   integrierte optische

   Schaltungen.

----------------------------------

  1. integrierte Schaltungen,

     strahlungsfest konstruiert

     oder entwickelt, um eine

     Gesamtdosis von 5 x 10 hoch

     5 rad (Si) oder höher

     auszuhalten;

  2. integrierte Schaltungen,      3R01  Elektronische Baugruppen und

     beschrieben in Nummer 3A01.a.3   Bauteile, speziell konstruiert

     bis a.10, ausgelegt für einen    für militärische Zwecke und den

     Betrieb bei einer                Einsatz bei Temperaturen über

     Umgebungstemperatur unter        125 Grad C.

     219 K (-54 Grad C) oder über

     398 K (+125 Grad C);

----------------------------------

ANMERKUNG:

  Die Temperaturgrenzwerte in

Nummer 3A01.a.2 gelten nicht für

integrierte Schaltungen für zivile

Kraftfahrzeug- oder

Eisenbahntriebwagen.

----------------------------------

  3. Mikroprozessor-

     Mikroschaltungen,

     Mikrocomputer-Mikroschaltungen

     und Mikrokontroller-

     Mikroschaltungen mit einem der

     folgenden Merkmale:

----------------------------------

ANMERKUNGEN:

  Nummer 3A01.a.3 erfaßt keine

Mikrocomputer-Mikroschaltungen auf

Siliciumbasis oder

Mikrokontroller-Mikroschaltungen,

die eine

Operanden-(Daten-)Wortlänge von

8 Bit oder weniger besitzen und

nicht von Anmerkung 2 zu 3A erfaßt

sind.

----------------------------------

    a) einer externen

       Datenbusbreite von mehr als

       32 Bit oder eine Arithmetik-

       Logik-Einheit (ALU) mit

       einer Zugriffsbreite von

       mehr als 32 Bit;

    b) einer Taktfrequenz von mehr

       als 40 MHz;

    c) einer externen

       Datenbusbreite von 32 Bit

       oder mehr und fähig,

       12,5 Millionen

       Befehle/Sekunde (MIPS) oder

       mehr auszuführen; oder

----------------------------------

ANMERKUNG:

  Ist der MIPS-Wert nicht

spezifiziert, ist der Umkehrwert

der durchschnittlichen

Befehlszykluszeit (in mys) zu

verwenden.

----------------------------------

    d) mit mehr als einem Daten-

       oder Befehlsbus oder

       seriellem Kommunikationsport

       für eine externe Verknüpfung

       mit einem Parallelprozessor

       mit einer

       Übertragungsgeschwindigkeit

       von mehr als 2,4 Mbytes/s;

  4. integrierte

     Speicherschaltungen wie folgt:

    a) elektronische löschbare

       PROMs (EEPROMs) mit einer

       Speicherkapazität von:

      1. mehr als 1 Mbit/Paket;

         oder

      2. mehr als 256 kbit/Paket

         und einer maximalen

         Zugriffszeit von weniger

         als 80 ns;

    b) statische RAMs (SRAMs) mit

       einer Speicherkapazität von:

      1. mehr als 1 Mbit/Paket;

         oder

      2. mehr als 256 kbit/Paket

         und einer maximalen

         Zugriffszeit von weniger

         als 25 ns;

    c) integrierte

       Speicherschaltungen, die aus

       einem Verbindungshalbleiter

       gefertigt sind;

  5. integrierte

     Wandler-Schaltungen wie folgt:

    a) Analog/Digital-Wandler mit  3R02  Analog-Digital-Wandler,

       einem der folgenden            verwendbar in Systemen laut

       Merkmale:                      Nummer 9R01, mit einer der

                                      nachfolgenden Charakteristiken:

    1. einer Auflösung von 8 Bit,    a) konstruirt im Hinblick auf

       oder mehr, jedoch weniger        die Erfüllung militärischer

       als 12 Bit, mit einer            Spezifikationen für

       Gesamtkonvertierungszeit         gehärtete Ausrüstungen oder

       bis maximale Auflösung        b) konstruiert oder modifiziert

       von weniger als 10 ns;           für militärische Zwecke und

                                        von einem der nachstehenden

    2. einer Auflösung von 12 Bit Typen:

       bei einer

       Gesamtkonvertierungszeit

       bis maximale Auflösung von

       weniger als 200 ns; oder

    3. einer Auflösung von mehr

       als 12 Bit bei einer

       Gesamtkonvertierungszeit

       bis maximale Auflösung von

       weniger als 2 mys;

  b) Digital/Analog-Wandler mit     1. Analog-Digital-Wandler

     einer Auflösung von 12 Bit        „Mikroschaltkreise'', die

     oder mehr und einer               „strahlungsgehärtet'' sind

     Einstellzeit von weniger          oder alle nachstehenden

     als 10 ns;                        Charakteristiken aufweisen:

                                       a) ausgestattet mit einer

                                          Auflösung von 8 Bits oder

                                          mehr;

                                       b) ausgelegt für den Betrieb

                                          in Temperaturbereichen von

                                          unter minus 54 Grad C bis

                                          über plus 125 Grad C; und

                                       c) hermetisch abgedichtet;

                                      2. Elektrischer Eingang vom Typ

                                         Analog-Digital-Wandler,

                                         gedruckte Schaltkreise oder

                                         Module, mit allen

                                         nachstehend genannten

                                         Charakteristiken:

                                       a) ausgestattet mit einer

                                          Auflösung von 8 Bits oder

                                          mehr;

                                       b) ausgelegt für den Betrieb

                                          in Temperaturbereichen von

                                          unter minus 54 Grad C bis

                                          über plus 125 Grad C; und

                                       c) ausgestattet mit den unter

                                          1. genannten

                                          „Mikroschaltkreisen''.

  6. Elektro-optische oder optische

     integrierte Schaltungen für

     Signaldatenverarbeitung mit

     allen folgenden Merkmalen:

    a) einer oder mehreren internen

       Laserdioden;

    b) einem oder mehreren internen

       Lichterkennungselementen;

       und

    c) Hohlleitern;

  7. Programmierbare Gate-Arrays

     mit einem der folgenden

     Merkmale:

    a) einer äquivalenten

       Gatterzahl von mehr als

       30 000 (zwei

       Eingangsgatter); oder

    b) einer typischen Grundgatter-

       Verzögerungszeit von weniger

       als 0,4 ns;

  8. Programmierbare Logic-Arrays

     mit einem der folgenden

     Merkmale:

    a) einer äquivalenten

       Gatterzahl von mehr als

       5 000 (zwei Eingangsgatter);

       oder

    b) einer Schalt-Frequenz von

       mehr als 100 MHz;

  9. integrierte Schaltungen für

     Neurale Netze;

  10. Kundenspezifische integrierte

     Schaltungen, bei denen

     entweder die Funktion oder der

     Erfassungsstatus der

     Endausrüstung dem Hersteller

     nicht bekannt sind, einem der

     folgenden Merkmale:

    a) mehr als 144 Anschlüsse;

    b) eine typische Grundgatter-

       Verzögerungszeit von weniger

       als 0,4 ns haben; oder

    c) eine Betriebsfrequenz von

       mehr als 3 GHz;

  11. digitale integrierte

     Schaltungen, außer jenen in

     Nummer 3A01.a.3 bis a.10, auf

     der Basis eines

     Verbindungshalbleiters und mit

     einem der folgenden Merkmale:

    a) einer äquivalenten

       Gatterzahl von mehr als 300

       (2 Eingangsgatter); oder

    b) einer Schalt-Frequenz von

       mehr als 1,2 GHz;

b) Mikrowellen- oder

   Millimeterwellen-Bauelemente:

  1. Vakuum-Elektro-Röhren und

     Kathoden wie folgt:

----------------------------------

ANMERKUNG:

  Nummer 3A01.b.1 erfaßt keine

Röhren, die für einen Betrieb in

Standard-Bändern der zivilen

Telekommunikation bei Frequenzen

von nicht mehr als 31 GHz

entwickelt oder ausgelegt sind.

----------------------------------

    a) Wanderfeldröhren wie folgt:

      1. mit einer Betriebsfrequenz

         höher als 31 GHz;

      2. mit einem

         Kathodenheizelement mit

         einer Einschaltzeit auf

         RF-Nennleistung von

         weniger als 3 Sekunden;

      3. Gekoppelte Hohlraumröhren

         oder Abwandlungen hiervon;

      4. Helix-Röhren oder

         Abwandlungen hiervon mit

         einem der folgenden

         Merkmale:

  a) 1. einer Momentanbandbreite

     von einer halben Oktave oder

     mehr, und

    2. dem Produkt aus

       durchschnittlicher

       Nennausgangsleistung (kW)

       und der

       Höchstbetriebsfrequenz (GHz)

       von mehr als 0,2;

  b) 1. einer Momentanbandbreite

     von weniger als einer halben

     Oktave; und

    2. dem Produkt aus

       durchschnittlicher

       Nennausgangsleistung (kW)

       und der

       Höchstbetriebsfrequenz (GHz)

       von mehr als 0,4; oder

  c) raumfahrtqualifiziert;

    b) Cross-Field-Verstärkerröhren

       mit einer Verstärkung von

       mehr als 17 dB;

    c) Imprägnierte Kathoden für

       Elektro-Röhren mit einem der

       folgenden Merkmale:

      1. Einschaltzeit auf

         Nennemission von weniger

         als 3 Sekunden; oder

      2. die eine kontinuierliche

         Emissionsstromdichte bei

         Nennbetriebsbedingungen

         von mehr als 5 A/cm2

         erzeugen;

  2. integrierte

     Mikrowellenschaltungen oder

     Mikrowellenmodule mit

     integrierten monolithischen

     Schaltungen mit

     Betriebsfrequenzen von mehr

     als 3 GHz;

----------------------------------

ANMERKUNG:

  Nummer 3A01.b.2 erfaßt keine

Schaltungen oder Module für Geräte,

die ausschließlich in

Standard-Bändern der zivilen

Telekommunikation bei Frequenzen

von nicht mehr als 31 GHz betrieben

werden.

----------------------------------

  3. Mikrowellentransistoren,

     ausgelegt für einen Betrieb

     bei Frequenzen von mehr als 31

     GHz;

  4. Mikrowellen-Verstärker auf

     Halbleiterbasis:

    a) mit einer Betriebsfrequenz

       von mehr als 10,5 GHz und

       mit einer Momentanbandbreite

       von mehr als einer halben

       Oktave; oder

    b) mit einer Betriebsfrequenz

       von mehr als 31 GHz;

----------------------------------

ANMERKUNG:

  Nummer 3A01.b.4 erfaßt keine

folgenden Verstärker:

1. speziell konstruiert für

   medizinische Anwendungen;

2. speziell konstruiert zur

   Verwendung in einfachen

   Lehrbehelfen; oder

3. mit einer Ausgangsleistung von

   nicht mehr als 10 W und speziell

   konstruiert für:

  a) industrielle oder zivile

     Einbruchsicherungs-,

     Erkennungs- und Alarmsysteme;

  b) Bewegungsablaufsteuerungs- und

     Zählsysteme in Verkehr und

     Industrie; oder

  c) Systeme zur Erkennung von

     Luft- oder

     Wasserverschmutzung.

----------------------------------

  5. Elektronisch oder magnetisch

     abstimmbare Bandpässe oder

     Sperrfilter mit mehr als

     5 abstimmbaren Resonatoren,

     zur Abstimmung in einem 1,5:1

     Frequenzband (f(max)/f(min))

     in weniger als 10 mys, mit:

    a) einer Bandpaß-Bandbreite von

       mehr als 0,5% der

       Mittenfrequenz; oder

    b) einer Sperrfilter-Bandbreite

       von weniger als 0,5% der

       Mittenfreqeunz;

  6. Mikrowellen-Baugruppen, mit

     einer Betriebsfrequenz von

     mehr als 31 GHz;

  7. Flexible Hohlleiter,

     konstruiert für einen Einsatz

     bei Frequenzen von über

     40 GHz;

c) Akustische Einrichtungen wie

   folgt und speziell konstruierte

   Bauelemente hierfür:

  1. Vorrichtungen mit akustischen

     Oberflächenwellen und mit

     akustischen oberflächennahen

     Volumenwellen mit:

    a) einer Trägerfrequenz von

       mehr als 1 GHz; oder

    b) einer Trägerfrequenz von

       1 GHz oder weniger und:

      1. eine Nebenkeulendämpfung

         von mehr als 55 dB;

      2. einem Produkt aus

         Höchstverzögerungszeit und

         Bandbreite (Zeit in mys

         und Bandbreite in MHz

         ausgedrückt) von mehr als

         100; oder

      3. einer dispergierenden

         Verzögerung von mehr als

         10 mys;

----------------------------------

ANMERKUNG:

  Nummer 3A01.c.1. erfaßt keine

speziell für Haushalts- und

Unterhaltungselektronik

konstruierte Bausteine.

----------------------------------

  2. Einrichtungen mit akustischen

     Volumenwellen, die eine

     direkte Verarbeitung von

     Signalen bei Frequenzen von

     mehr als 1 GHz erlauben;

  3. akustisch-optische

     Signalaufbereitungseinrich-

     tungen, die die Wechselwirkung

     zwischen akustischen Wellen

     und Lichtwellen ausnutzen und

     die eine unmittelbare

     Aufbereitung von Signalen oder

     Bildern ermöglichen,

     einschließlich Spektroanalyse,

     Korrelation und Konvolution;

----------------------------------

ANMERKUNG:

  Nummer 3A01.c.3 erfaßt keine

Bausteine, speziell konstruiert für

zivile Fernseh-, Video-AM- und

FM-Rundfunkeinrichtungen.

----------------------------------

d) Elektronische Einrichtungen oder

   Schaltungen mit Bauelementen,

   gefertigt aus supraleitfähigen

   Materialien, speziell

   konstruiert für einen Betrieb

   bei Temperaturen unter der

   kritischen Temperatur von

   mindestens einem der

   supraleitfähigen Bestandteile,

   und mit einem der folgenden

   Merkmale:

  1. elektromagnetische

     Verstärkung:

    a) bei Frequenzen gleich oder

       kleiner als 31 GHz mit einem

       Rauschwert von weniger als

       0,5 dB; oder

    b) bei Frequenzen von mehr als

       31 GHz;

  2. Stromschaltung für digitale

     Schaltungen, die supraleitende

     Gatter mit einem Produkt aus

     Verzögerungszeit/Gatter (in

     Sekunden) und der

     Verlustleistung/Gatter (in

     Watt) von weniger als 10 hoch

     -14 J verwenden; oder

  3. Frequenzwahl bei allen

     Frequenzen mit Schwingkreisen

     mit Q-Werten von mehr als

     10 000;

e) hochenergetische Bausteine wie

   folgt:

  1. Batterien wie folgt:

----------------------------------

ANMERKUNG:

  Nummer 3A01.e.1 erfaßt keine

Batterien mit Volumina gleich oder

kleiner 26 cm3 (zB herkömmliche

C-Zellen oder UM-2-Batterien):

----------------------------------

    a) Primärzellen und Batterien

       mit einer Energiedichte von

       mehr als 350 Wh/kg und

       ausgelegt für einen Betrieb

       innerhalb eines

       Temperaturbereiches von

       unter 243 K (-30 Grad C) bis

       über 343 K (+70 Grad C);

    b) Wiederaufladbare Zellen und

       Batterien mit einer

       Energiedichte von mehr als

       150 Wh/kg nach

       75 Lade-/Entladezyklen bei

       einem Entladungsstrom gleich

       C/5 Stunden (wobei C die

       Nennkapazität in Ampere-

       Stunden ist), wenn sie

       innerhalb eines

       Temperaturbereiches von

       unter 253 K (-20 Grad C) bis

       über 333 K (+60 Grad C)

       arbeiten;

----------------------------------

ANMERKUNG:

  Die Energiedichte wird durch

Multiplikation der

durchschnittlichen Leistung in Watt

(durchschnittliche Spannung in Volt

mal durchschnittlicher Strom in

Ampere) mit der Entladungsdauer in

Stunden bis 75% der

Leerlaufspannung, dividiert durch

die Gesamtmasse der Zelle (oder

Batterie) in kg erhalten.

----------------------------------

    c) raumfahrtqualifizierte und

       strahlungsfeste

       Solargeneratoren mit einer

       spezifischen Leistung von

       mehr als 160 W/m2 bei einer

       Betriebstemperatur von 301 K

       (+28 Grad C) unter einer

       Wolframbeleuchtung von 1

       kW/m2 bei 2 800 K (2 527

       Grad C);

2. Hochleistungs-                  3N01  Elektronische Ausrüstung wie

   Speicherkondensatoren wie folgt:   folgt:

a) Kondensatoren mit einer            a) Kondensatoren wie folgt:

   Folgefrequenz der Entladepulse        1. Betriebsspannung größer

   von weniger als 10 Hz                    als 1,4 kV, gespeicherte

   (monostabile Kondensatoren) mit          Energie größer als 10 J,

   einem der folgenden Merkmale:            Kapazität größer als

1. einer Nennspannung gleich oder           0,5 myF und

   größer als 5 kV;                         Reiheninduktivität

2. einer Energiedichte gleich oder          kleiner als 50 nH,

   größer als 250 J/kg; und              2. Betriebsspannung größer

3. einer Gesamtenergie gleich oder          als 750 V, Kapazität

   größer als 25 kJ;                        größer als 0,25 myF und

b) Kondensatoren mit einer                  Reiheninduktivität

   Folgefrequenz der Entladepulse           kleiner als 10 nH;

   von 10 Hz oder mehr (repetition    b) Supraleitende

   rated capacitors) mit einem der       Solenoid-Elektromagnete mit

   folgenden Merkmale:                   allen folgenden

1. einer Nennspannung gleich oder        Eigenschaften:

   größer als 5 kV;                      1. geeignet zum Aufbau

2. einer Energiedichte gleich oder          magnetischer Felder

   größer als 50 J/kg;                      größer als 2 Tesla

3. einer Gesamtenergie gleich oder          (20 kGauß),

   größer als 100 J; und                 2. L/D-Verhältnis größer

4. einer Lade/Entladezykluszahl             als 2 (L/D-Verhältnis

   gleich oder größer als 10 000;           ist die Länge bezogen

3. Supraleitende Elektromagnete             auf den inneren

   oder Solenoide, speziell                 Durchmesser),

   konstruiert zur völligen Ladung       3. Innendurchmesser größer

   oder Entladung in weniger als            als 300 mm,

   einer Minute, mit allen               4. Gleichmäßigkeit des

   folgenden Merkmalen:                     Magnetfeldes im Bereich

                                            der innenliegenden 50%

                                            des inneren Volumens

                                            besser als 1%;

                                   ---------------------------------

                                   ANMERKUNG:

                                     Nummer 3N01.b erfaßt nicht

                                   Magnete, besonders konstruiert für

                                   medizinische NMR-Bildsysteme

                                   (nuclear magnetic resonance

                                   imaging systems).

                                   ---------------------------------

----------------------------------

ANMERKUNG:

  Nummer 3A01.e.3 erfaßt keine

supraleitenden Elektromagnete oder

Solenoide, die speziell für

medizinische Einrichtungen der

Kernspintomografie (MRI)

konstruiert sind.

----------------------------------

a) die höchste während der         c) Röntgenblitzgeneratoren oder

   Entladung gelieferte Energie       gepulste

   dividiert durch die                Elektronenbeschleuniger mit

   Entladungsdauer beträgt mehr als   einer Spitzenleistung

   500 kJ/Minute;                     größer/gleich 500 keV wie

b) einem Innendurchmesser der         folgt:

   stromführenden Windungen von    ---------------------------------

   mehr als 250 mm; und            ANMERKUNG:

c) ausgelegt für eine                Nummer 3N01.c erfaßt

   Magnetinduktion vom mehr als 8 T   Beschleuniger als Bestandteile

   oder einer Gesamtstromdichte in    von Geräten, die für die

   der Wicklung von mehr als          Anwendungsgebiete außerhalb der

   300 A/mm2;                         Elektronen- oder

4. Schaltungen oder Systeme zur       Röntgenbestrahlung (zB

   elektromagnetischen                Elektronenmikroskopie) oder für

   Energiespeicherung mit             medizinische Zwecke entwickelt

   Elementen, gefertigt aus           wurden.

   supraleitenden Materialien,     ---------------------------------

   speziell konstruiert für einen  1. Spitzenelektronenenergie des

   Betrieb bei Temperaturen unter     Beschleunigers größer/gleich

   der kritischen Temperatur von      500 keV, aber nicht kleiner als

   mindestens einem ihrer             25 MeV und ein Gütefaktor K

   supraleitenden Bestandteile, mit   größer/gleich 0,25,

   allen folgenden Merkmalen:      2. Spitzenelektronenenergie des

a) Resonanzbetriebsfrequenzen von     Beschleunigers größer/gleich 25

   mehr als 1 MHz;                    MeV und Spitzenleistung größer

b) einer gespeicherten                als 50 MW (Spitzenleistung =

   Energiedichte von 1 MJ/m3 oder     Produkt aus Spitzenpotential in

   mehr; und                          Volt und Spitzenstrahlstrom in

c) einer Entladezeit von weniger      Ampere).

   als 1 ms;

5. Röntgensysteme des              ---------------------------------

   Blitzlichttypes einschließlich  TECHNISCHE ANMERKUNG:

   Röhren, mit allen folgenden

   Merkmalen:                      1. Im Sinne von Nummer 3N01.c ist

a) einer Spitzenleistung von mehr     der Gütefaktor K definiert als:

   als 500 MW;                        K = 1,7 x 10 hoch 3 x V hoch

b) einer Ausgangsspannung von mehr        2,65 x Q,

   als 500 kV; und                    V = Spitzenelektronenenergie

c) einer Impulsbreite von weniger         in MeV,

   als 0,2 mys;                       Q = gesamte beschleunigte

f) Absolute Stellungsgeber für            Ladung in Coloumb bei

   drehende Bewegungen mit einem          einer Dauer des

   der folgenden Merkmale:                Strahlpulses

1. einer Auflösung besser als             kleiner/gleich 1 mys, ist

   1 Teil auf 265 000                     Q die beschleunigte Ladung

   (18 Bit-Auflösung)                     in 1 mys (Q = Integral des

   Skalenendwert; oder                    Strahlstromes i in Ampere

2. einer Genauigkeit besser als           der Dauer t in Sekunden).

   +-2,5 Bogensekunden.            2. Im Sinne von Nummer 3N01.c ist

                                      bei Beschleunigern, die auf

                                      Hohlraumstrukturen basieren

                                      (microwave accelerating

                                      cavities),

                                      a) die Dauer des Strahlpulses

                                         der kleinere Wert von 1 mys

                                         oder der Dauer des

                                         Strahlbündels, das durch

                                         einen Modulatorimpuls

                                         erzeugt wird,

                                      b) der Spitzenstrahlstrom der

                                         Durchschnittsstrom während

                                         der Dauer eines

                                         Strahlbündels.

                                   ---------------------------------

3A02  Universal-Elektronikgeräte:

a) Aufnahmegeräte wie folgt und

   speziell hierfür konstruierte

   Test(Prüf)-Bänder:

  1. analoge Meß-Magnetband-Geräte

     einschließlich solcher, die

     die Aufnahme von digitalen

     Signalen erlauben (zB mit

     Verwendung eines HDDR-Moduls

     (High-Density-Digitalaufnahme-

     Modul), mit einem der

     folgenden Merkmale:

    a) einer Bandbreite von mehr

       als 4 MHz/elektronischem

       Kanal oder Spur;

    b) einer Bandbreite von mehr

       als 2 MHz/elektronischem

       Kanal oder Spur und mit mehr

       als 42 Spuren; oder

    c) einem Zeitfehler gegenüber

       der Zeitbasis gemäß IRIG

       oder EIA-Normen von weniger

       als +-0,1 mys;

  2. digitale Videomagnetband-

     Geräte mit einer maximalen

     digitalen Schnittstellen-

     Übertragungsgeschwindigkeit

     von mehr als 180 Mbit/s,

     ausgenommen solchen, speziell

     konstruiert für

     Fernsehaufzeichungen gemäß

     CCIR- oder IEC-Normen und

     Empfehlungen für zivile

     Fernsehanwendungen;

  3. digitale Meß-Magnetband-

     Datenaufzeichnungsgeräte mit

     einem der folgenden Merkmale:

    a) einer maximalen digitalen

       Schnittstellen-

       Übertragungsgeschwindigkeit

       von mehr als 60 Mbit/s und

       mit Schrägschrifttechnik;

    b) einer maximalen digitalen

       Schnittstellen-

       Übertragungsgeschwindigkeit

       von mehr als 120 Mbit/s und

       mit Festkopftechnik; oder

    c) raumfahrtqualifiziert;

----------------------------------

ANMERKUNG:

  Nummer 3A02.a.3 erfaßt keine

analogen Magnetbandgeräte, die mit

HDDR-Umwandlungselektronik

ausgerüstet und nur für die

Aufnahme digitaler Daten

konfiguriert sind.

----------------------------------

  4. Geräte mit einer maximalen

     digitalen Schnittstellen-

     Übertragungsgeschwindigkeit

     von mehr als 60 Mbit/s, so

     konstruiert, daß damit

     digitale

     Videomagnetband-Geräte für

     eine Verwendung als digitale

     Meßaufzeichnungsgeräte

     abgeändert werden können;

b) Frequenz-Synthesizer sowie

   Baugruppen mit einer

   Frequenzumschaltzeit von einer

   gewählten Frequenz auf eine

   andere von weniger als 1 ms;

c) Signalanalysatoren wie folgt:

  1. zur Analyse von Frequenzen

     über 31 GHz;

  2. dynamische Signalanalysatoren

     mit einer Echtzeit-Bandbreite

     von mehr als 25,6 kHz,

     ausgenommen solche, die nur

     Relativfilter (auch bekannt

     als Oktav- oder

     Teiloktavfilter) verwenden;

d) Signalgeneratoren mit

   Frequenzsynthese, die

   Ausgangsfrequenzen erzeugen,

   deren Genauigkeit und Kurz- und

   Langzeit-Stabilität geregelt

   sind, von der internen

   geräteeigenen Normalfrequenz

   abstammen oder von dieser

   kontrolliert werden, und mit

   einem der folgenden Merkmale:

  1. einer maximalen

     synthetisierten Frequenz von

     mehr als 31 GHz;

  2. einer Frequenzumschaltzeit von

     einer gewählten Frequenz auf

     eine andere von weniger als

     1 ms; oder

  3. einem Phasenrauschpegel im

     Einseitenband besser als

     (126 + 20 logF - 20logf) in

     dBc/Hz, wobei F die Abweichung

     von der Betriebsfrequenz in Hz

     und f die Betriebsfrequenz in

     MHz ist;

----------------------------------

ANMERKUNG:

  Nummer 3A02.d erfaßt keine

Geräte, bei denen die

Ausgangsfrequenz entweder durch die

Addition oder Subtraktion von zwei

oder mehreren

Kristalloszillatorfrequenzen, oder

durch die Addition oder

Subtraktion, gefolgt von einer

Multiplikation des Ergebnisses,

erzeugt wird.

----------------------------------

e) Netzwerkanalysatoren mit einer

   maximalen Betriebsfrequenz von

   mehr als 31 GHz;

----------------------------------

ANMERKUNG:

  Nummer 3A02.e erfaßt keine

Wobbelfrequenz-Netzanalysatoren mit

einer maximalen Betriebsfrequenz

von nicht mehr als 40 GHz und die

nicht fernsteuerbar sind (dh.

keinen Datenbus für Verbindung

enthalten).

----------------------------------

f) Mikrowellenprüfempfänger mit

   beiden folgenden Merkmalen:

  1. einer maximalen

     Betriebsfrequenz von mehr als

     31 GHz; und

  2. Amplitude und Phase ist

     gleichzeitig meßbar;

g) Atomfrequenznominale mit einem

   der folgenden Merkmale:

  1. Langzeitstabilität (Altern)

     weniger (besser) als 1 x 10

     hoch -11/Monat; oder

  2. raumfahrtqualifiziert;

----------------------------------

ANMERKUNG:

  Nummer 3A02.g.1 erfaßt keine

nicht-raumfahrtqualifizierten

Rubidium-Standards.

----------------------------------

h. Emulatoren für Mikroschaltungen,

   die von Nummer 3A01.a.3 oder

   3A01.a.9 erfaßt sind.

----------------------------------

ANMERKUNG:

  Nummer 3A02.h erfaßt keine

Emulatoren, die für eine Baureihe

konstruiert sind, welche mindestens

einen nicht von Nummer 3A01.a.3

oder 3A01.a.9 erfaßten Baustein

enthalten.

----------------------------------

                                   3N02  Oszilloskope und

                                      Transientenrekorder wie folgt

                                      sowie besonders konstruierte

                                      Bestandteile hierfür:

                                   ---------------------------------

                                   ANMERKUNG:

                                     Nummer 3N02 erfaßt nur folgende

                                   besonders konstruierte

                                   Bestandteile:

                                      1. Einschubmodule,

                                      2. externe Verstärker,

                                      3. Vorverstärker,

                                      4. Sampling-Zusätze,

                                      5. Kathodenstrahlröhren für

                                         analoge Oszilloskope.

                                   ---------------------------------

                                      a) nichtmodulare analoge

                                         Oszilloskope mit einer

                                         Bandbreite größer/gleich

                                         1 GHz;

                                      b) modulare analoge

                                         Oszilloskopsysteme mit einer

                                         der folgenden Eigenschaften:

                                       1. Grundgerät (mainframe) mit

                                          einer Bandbreite

                                          größer/gleich 4 GHz oder

                                       2. Einschubmodule mit einer

                                          Einzelbandbreite

                                          größer/gleich 4 GHz;

                                      c) analoge

                                         Sampling-Oszilloskope für

                                         die Analyse von periodischen

                                         Ereignissen mit einer

                                         effektiven Bandbreite größer

                                         als 4 GHz;

                                      d) digitale Oszilloskope und

                                         Transientenrekorder mit A/D-

                                         Wandler-Verfahren, die

                                         geeignet sind zur

                                         Speicherung transienter

                                         Vorgänge durch sequentielle

                                         Abtastung einmaliger

                                         Eingangssignale in

                                         aufeinanderfolgenden

                                         Intervallen von weniger als

                                         1 ns (mehr als 10 hoch 9

                                         Abtastwerte (samples) pro

                                         Sekunde), mit einer

                                         digitalen Auflösung von

                                         8 bit oder mehr und einer

                                         Speichermöglichkeit von 256

                                         oder mehr Abtastwerten.

                                   ---------------------------------

                                   TECHNISCHE ANMERKUNG:

                                     Bandbreite im Sinne von

                                   Nummer 3N02 ist der

                                   Frequenzbereich, in dem die

                                   Auslenkung in der

                                   Kathodenstrahlröhre bei konstanter

                                   Eingangsspannung nicht unter 70,7%

                                   des Wertes abfällt, der bei

                                   maximaler Auslenkung gemessen

                                   wird.

                                   ---------------------------------

                                   3N03  Frequenzumwandler (Konverter

                                   oder Inverter) oder Generatoren

                                   mit allen folgenden Merkmalen:

                                      a) Mehrphasenausgang mit einer

                                         Leistung größer/gleich 40 W,

                                      b) Frequenzbereich von 600 Hz

                                         bis 2 000 Hz,

                                      c) Klirrfaktor kleiner als 10%

                                         und

                                      d) Frequenzstabilisierung

                                         besser als 0,1%.

                                   3N04  Hochenergie-

                                   Gleichstromversorgungsgeräte für

                                   die Erzeugung von 100 V oder mehr

                                   im Dauerbetrieb über einen

                                   Zeitraum von 8 h mit einem

                                   Ausgangsstrom größer/gleich 500 A

                                   und einer Strom- oder

                                   Spannungsregelung kleiner (besser)

                                   als 0,1%.

                                   3N05  Hochspannungs-

                                   Gleichstromversorgungsgeräte für

                                   die Erzeugung von 20 kV oder mehr

                                   im Dauerbetrieb über einen

                                   Zeitraum von 8 h mit einem

                                   Ausgangsstrom größer/gleich 1 A

                                   und mit einer Strom- oder

                                   Spannungregelung kleiner (besser)

                                   als 0,1%.

                                   3N06  Schaltelemente wie folgt:

                                      a) Kaltkathodenröhren mit oder

                                         ohne Gasfüllung

                                         (einschließlich gasgefüllter

                                         Krytrons und Vakuum-

                                         Sprytrons), die wie

                                         Schaltfunkenstrecken

                                         funktionieren, mit drei oder

                                         mehr Elektroden und allen

                                         folgenden Eigenschaften:

                                         1. spezifizierte

                                            Anodenspitzenspannung

                                            größer/gleich 2,5 kV,

                                         2. spezifizierter

                                            Anodenspitzenstrom

                                            größer/gleich 100 A,

                                         3. Zündverzögerungszeit

                                            kleiner/gleich 10 mys;

                                      b) getriggerte

                                         Schaltfunkenstrecken mit

                                         einer Zündverzögerungszeit

                                         kleiner/gleich 15 mys und

                                         spezifiziert für

                                         Spitzenströme größer/gleich

                                         500 A;

                                      c) Module oder Baugruppen zum

                                         schnellen Schalten mit allen

                                         folgenden Eigenschaften:

                                         1. spezifizierte

                                            Anodenspitzenspannung

                                            größer als 2 kV,

                                         2. spezifizierter

                                            Anodenspitzenstrom

                                            größer/gleich 500 A,

                                         3. Einschaltzeit

                                            kleiner/gleich 1 mys.

                                   3N07  Vorrichtungen für gesteuerte

                                   Detonatoren wie folgt:

                                      a) Zündvorrichtungen für

                                         Explosivstoffdetonatoren,

                                         entwickelt zur

                                         gleichzeitigen Zündung

                                         mehrerer Detonatoren gemäß

                                         Nummer 3N10;

                                      b) modulare elektrische

                                         Impulsgeneratoren

                                         (einschließlich

                                         Xenon-Blitzlampentreibern),

                                         konstruiert für beweglichen

                                         oder besonders robusten

                                         (ruggedised) Einsatz, mit

                                         allen folgenden

                                         Eigenschaften:

                                         1. Energieabgabe in weniger

                                            als 15 mys,

                                         2. Ausgangsstrom größer als

                                            100 A,

                                         3. Anstiegszeit kleiner als

                                            10 mys bei Lasten

                                            kleiner als 40 Ohm,

                                   ---------------------------------

                                   TECHNISCHE ANMERKUNG:

                                     Die Anstiegszeit ist definiert

                                   als das Zeitintervall von 10% bis

                                   90% der Stromaplitude beim Treiben

                                   einer ohmschen Last.

                                   ---------------------------------

                                         4. staubdichte Ausführung,

                                         5. keine Abmessung größer

                                            als 25,4 cm,

                                         6. Gewicht kleiner als

                                            25 kg,

                                         7. spezifiziert für einen

                                            Temperaturbereich

                                            zwischen -50 Grad C und

                                            100 Grad C oder

                                            luftfahrttauglich.

                                   3N08  Hochgeschwindigkeits-

                                   Impulsgeneratoren mit einer

                                   Ausgangsspannung größer als 6 V an

                                   einer ohmschen Last kleiner als 55

                                   Ohm und mit einer

                                   Impulsanstiegszeit kleiner als 500

                                   ps.

                                   ---------------------------------

                                   TECHNISCHE ANMERKUNG:

                                     Impulsanstiegszeit im Sinne von

                                   Nummer 3N08 ist das Zeitintervall,

                                   in dem die Spannungsamplitude

                                   zwischen 10% und 90% des

                                   Maximalwertes beträgt.

                                   ---------------------------------

                                   3N09  Neutronengeneratorsysteme

                                   einschließlich

                                   Neutronengeneratorröhren,

                                   konstruiert für den Betrieb ohne

                                   äußeres Vakuumsystem und unter

                                   Verwendung elektrostatischer

                                   Beschleunigung zur Auslösung einer

                                   Tritium-Deuterium-Kernreaktion.

                                   3N10  Detonatoren und

                                   Mehrfachzündersysteme wie folgt,

                                   ausgenommen nur auf primären

                                   Explosivstoffen basierende, zB

                                   Bleiazid:

                                      a) elektrisch betriebene

                                         Detonatoren wie folgt:

                                         1. Brückenzünder (EB),

                                         2. Brückenzünderdraht

                                            (EBW),

                                         3. Slapperzünder,

                                         4. Folienzünder (EFI);

                                      b) Vorrichtungen mit einzelnen

                                         oder mehreren Detonatoren

                                         zum annähernd gleichzeitigen

                                         Zünden großer explosiver

                                         Oberflächen (größer als

                                         5 000 mm2) mit nur einem

                                         Zündsignal (maximale

                                         zeitliche Abweichung vom

                                         ursprünglichen Zündsignal

                                         über der gesamten zu

                                         zündenden Oberfläche kleiner

                                         als 2,5 mys.

                                   ---------------------------------

                                   TECHNISCHE ANMERKUNG:

                                     Die von Nummer 3N07 oder 3N10

                                   erfaßten Detonatoren basieren auf

                                   einem elektrischen Leiter (Brücke,

                                   Drahtbrücke, Folien), der

                                   explosionsartig verdampft, wenn

                                   ein schneller Hochstromimpuls

                                   angelegt wird. Außer bei den

                                   Slapperzündern wird durch den

                                   explodierenden Draht die chemische

                                   Detonation in Gang gesetzt. Bei

                                   den Slapperzündern wird durch den

                                   explodierenden Draht ein

                                   Zündhammer getrieben, der bei

                                   Aufschlag auf eine Zündmasse die

                                   chemische Detonation startet. Bei

                                   einigen Ausführungen wird der

                                   Zündhammer magnetisch angetrieben.

                                   Der Begriff Folienzünder kann sich

                                   sowohl auf Brückenzünder als auch

                                   auf Slapperzünder beziehen. Der

                                   Begriff Detonator wird auch

                                   anstelle von Zünder verwendet.

                                   ---------------------------------

                                   3N11  Massenspektrometer für die

                                   Messung von Ionen einer Masse

                                   größer/gleich 230 (amu) mit einer

                                   Auflösung besser als 2/230 und

                                   Ionenquellen hierfür wie folgt:

                                      a) induktiv gekoppelte

                                         Plasma-Massenspektrometer

                                         (ICP/MS);

                                      b) Glühentladungs-

                                         Massenspektrometer (GDMS);

                                      c) Thermoionisations-

                                         Massenspektrometer (TIMS);

                                      d) Elektronenstoß-

                                         Massenspektrometer mit einer

                                         Quellenkammer, hergestellt

                                         aus UF tief 6-resistenten

                                         Materialien, damit

                                         ausgekleidet oder plattiert;

                                      e) Molekularstrahl-

                                         Massenspektrometer wie

                                         folgt:

                                         1. mit einer Quellenkammer,

                                            hergestellt aus

                                            rostfreiem Stahl oder

                                            Molybdän, damit

                                            ausgekleidet oder

                                            palttiert (Anm.: richtig:

                                            plattiert) und mit einer

                                            Kühlfalle, die auf 193 K

                                            (-80 Grad C) oder

                                            weniger kühlen kann,

                                            oder

                                         2. mit einer Quellenkammer,

                                            hergestellt aus UF tief

                                            6-resistenten

                                            Materialien, damit

                                            ausgekleidet oder

                                            plattiert;

                                      f) Massenspektrometer,

                                         ausgestattet mit einer

                                         Mikrofluorierungs-

                                         Ionenquelle, konstruiert zur

                                         Verwendung mit Aktiniden

                                         oder Aktinidenfluoriden.

B. PRÜF- UND

   FERTIGUNGSEINRICHTUNGEN

3B01  Ausrüstungen zur Herstellung

   oder Prüfung von

   Halbleiter-Bausteinen oder

   -Materialien wie folgt und

   speziell hierfür konstruierte

   Bauelemente und Zubehöre:

a) Speicherprogrammierbare

   Ausrüstungen zum epitaktischen

   Wachsen wie folgt:

  1. Erzeugung einer Schicht mit

     einer Gleichmäßigkeit von

     besser als +-2,5% entlang

     einer Strecke von 75 mm oder

     mehr zu erzeugen;

  2. Reaktoren zur metallorganisch

     chemischen Beschichtung aus

     der Gasphase (MOCVD), speziell

     konstruiert zum Ziehen von

     Verbindungshalbleiter-

     Kristallen mittels chemischer

     Reaktion zwischen Materialien,

     die von Nummer 3C03 oder 3C04

     erfaßt sind;

  3. Molekularstrahl-Ausrüstungen

     zum epitaktischen Wachsen mit

     Zuführung;

b) Speicherprogrammierbare

   Ausrüstungen zur

   Ionenimplantation mit einem der

   folgenden Merkmale:

  1. einer Beschleunigungsspannung

     von mehr als 200 keV;

  2. speziell konstruiert und

     optimiert für einen Betrieb

     bei Beschleunigungsspannungen

     von weniger als 10 keV;

  3. Direktschreib-Fähigkeit; oder

  4. fähig zur Hochenergie-

     Sauerstoffimplantation in ein

     erwärmtes Halbleiter-Substrat;

c) Speicherprogrammierbare

   Anisotrop-Plasma-Ätz-

   Ausrüstungen wie folgt:

  1. mit Kassetten zu

     Kassetten-Verfahren mit

     Schleuse, sowie mit einem der

     folgenden Merkmale:

    a) Magnet-Einschluß; oder

    b) Elektronen-Cyclotron-

       Resonanz (ECR);

  2. speziell konstruiert für in

     Nummer 3B01.f erfaßte

     Ausrüstungen und mit einem der

     folgenden Merkmale:

    a) Magnet-Einschluß; oder

    b) Elektronen-Cyclotron-

       Resonanz (ECR);

d) Speicherprogrammierbare

   plasmaverstärkte

   CVD-Ausrüstungen wie folgt:

  1. mit Kassetten zu Kassetten-

     Verfahren mit Schleuse, sowie

     mit einem der folgenden

     Merkmale:

    a) Magnet-Einschluß; oder

    b) Elektronen-Cyclotron-

       Resonanz (ECR);

  2. speziell konstruiert für in

     Nummer 3B01.f erfaßte

     Ausrüstungen und mit einem der

     folgenden Merkmale:

    a) Magnet-Einschluß; oder

    b) Elektronen-Cyclotron-

       Resonanz (ECR);

e) Speicherprogrammierbare

   multifunktionelle Systeme mit

   gebündeltem Ionenstrahl,

   speziell konstruiert zur

   Fertigung, Reparatur, physischen

   Layoutanalyse und Prüfung von

   Masken oder

   Halbleiter-Bauelementen, mit

   einem der folgenden Merkmale:

  1. Strahlpositionsregelung

     mittels Rückmeldung vom Objekt

     mit einer Genauigkeit von 0,25

     mym oder kleiner; oder

  2. Digital/Analog-Umwandlung mit

     einer Auflösung vom mehr als

     12 Bit;

f) Speicherprogrammierbare

   Mehrkammer-Wafer-Manipulatoren

   mit Anschlüssen zum Beschichten,

   an die mehr als zwei Halbleiter-

   Bearbeitungsausrüstungen

   angeschlossen werden können,

   damit ein in einer

   Vakuumumgebung integriertes

   System zur sequentiellen

   Mehrfach-Wafer-Bearbeitung

   entsteht;

----------------------------------

ANMERKUNG:

  Nummer 3B01.f erfaßt keine

robotergesteuerten

Wafer-Manipulatoren, die nicht für

einen Betrieb in einer

Vakuumumgebung konstruiert sind.

----------------------------------

g) Speicherprogrammierbare

   Lithographieausrüstungen wie

   folgt:

  1. Justier- und

     Step-and-repeat-Ausrüstungen

     zur Wafer-Bearbeitung mit

     photo-optischen oder

     Röntgenstrahl-Methoden mit

     einem der folgenden Merkmale:

    a) einer Licht-Wellenlänge

       kürzer als 400 nm;

    b) einer numerischen Apertur

       von mehr als 0,40; oder

    c) einer Justiergenauigkeit von

       +-0,20 mym (3 Sigma) oder

       besser;

----------------------------------

ANMERKUNG:

  Nummer 3B01.g erfaßt keine

Justier- und Belichtungs-Step-and-

repeat-Ausrüstungen, die alle

folgenden Merkmale aufweisen:

1. eine Licht-Wellenlänge vom

   436 nm oder mehr;

2. eine numerische Apertur von 0,38

   oder weniger, und

3. einen Bilddurchmesser vom 22 mm

   oder weniger;

----------------------------------

  2. speicherprogrammierbare

     Ausrüstungen, speziell

     konstruiert zur

     Maskenherstellung oder

     Halbleiter-Baulelemente-

     Bearbeitung unter Verwendung

     von gelenkten gebündelten

     Elektronenstrahlen,

     Ionenstrahlen oder

     Laserstrahlen, mit einem der

     folgenden Merkmale:

    a) einem Lichtpunkt kleiner als

       0,2 mym;

    b) Erzeugung eines Musters mit

       einer Auflösung von weniger

       als 1 mym; oder

    c) einer Justiergenauigkeit von

       mehr als +/-0,20 mym

       (3 Sigma);

h. Masken oder Strichplatten wie

   folgt:

  1. für integrierte Schaltungen,

     erfaßt in Nummer 3A01;

  2. Mehrschichtmasken mit einer

     Phasenkompensationsschicht;

i. Speicherprogrammierbare

   Prüfausrüstungen, speziell

   konstruiert zur Prüfung von

   Halbleiter-Bauelementen und

   nicht-gekapselten Chips wie

   folgt:

  1. zur Prüfung von S-Parametern

     von Transistor-Bauelementen

     bei Frequenzen von mehr als 31

     GHz;

  2. zur

     Funktions(Wahrheitstabelle)-

     Prüfung integrierter

     Schaltungen und Baugruppen

     hiervon bei einer

     Änderungsgeschwindigkeit des

     Bit-Musters von mehr als

     40 MHz durchzuführen;

----------------------------------

ANMERKUNG:

  Nummer 3B01.i.2. erfaßt keine

Prüfausrüstungen, speziell

konstruiert für das Prüfen von:

a) Baugruppen oder einer

   Baugruppenklasse für Haushalts-

   und Unterhaltungselektronik;

b) nichterfaßten elektronischen

   Bauteilen, Baugruppen oder

   integrierten Schaltungen.

----------------------------------

  3. integrierte

     Mikrowellenschaltungen auf

     Frequenzen von mehr als 3 GHz;

----------------------------------

ANMERKUNG:

  Nummer 3B01.i.3. erfaßt keine

Prüfausrüstungen, speziell

konstruiert zur Prüfung von

integrierten

Mikrowellenschaltungen, die

ausschließlich in Standard-Bändern

der Zivilen Telekommunikation auf

Frequenzen von nicht mehr als

31 GHz arbeiten.

----------------------------------

  4. Elektronenstrahlsysteme,

     konstruiert für einen Betrieb

     auf oder unter 3 keV, oder

     Laserstrahlsysteme zur

     berührungslosen Prüfung von in

     Betrieb genommenen Halbleiter-

     Bauelementen mit beiden

     folgenden Merkmalen:

    a) Stroboskop mit

       Strahlverdunkelung oder

       Detektorstroben, und

    b) einem

       Elektronen-Spektrometer zur

       Spannungsmessung mit einer

       Auflösung von weniger als

       0,5 V.

----------------------------------

ANMERKUNG:

  Nummer 3B01.i.4. erfaßt keine

Raster-Elektronenmikroskope,

ausgenommen wenn diese zur

berührungslosen Prüfung von in

Betrieb genommenen

Halbleiter-Bauelementen speziell

konstruiert und instrumentiert

sind.

----------------------------------

C. MATERIALIEN

3C01  Heteroepitaxiale Materialien,

   die aus einem Substrat mit

   geschichteten epitaxial

   gewachsenen Mehrfachschichten

   bestehen:

a) Silicium;

b) Germanium; oder

c) III/V-Verbindungen aus Gallium

   oder Indium.

-----------------------------------

ANMERKUNG:

  III/V-Verbindungen sind

polykristalline oder binäre bzw.

komplexmonokristalline Erzeugnisse,

bestehend aus Elementen der Gruppe

IIIA und VA des Periodensystems der

chemischen Elemente

(Gallium-Arsenid,

Gallium-Aluminium-Arsenid,

Indium-Phosphid, usw.).

-----------------------------------

3C02  Photoresists und Substrate,

   die mit vom Embargo erfaßten

   Photoresists beschichtet sind.

a) Positive Photoresists mit einer

   zur Verwendung unter 370 nm

   optimierten

   Spektralempfindlichkeit;

b) Alle Photoresists zur Verwendung

   mit Elektronenstrahlen oder

   Ionenstrahlen und mit einer

   Empfindlichkeit von

   0,01 mycoulomb/mm2 oder besser;

c) Alle Photoresists zur Verwendung

   mit Röntgenstrahlen und mit

   einer Empfindlichkeit von

   2,5 mJ/mm2 oder besser;

d) Alle Photoresists, optimiert für

   Oberflächenabbildungstechnolo-

   gien, einschließlich Silyat

   Photoresists.

-----------------------------------

ANMERKUNG:

  Silyationstechniken sind als

Verfahren definiert, die eine

Oxidation der Photoresistoberfläche

beinhalten, um die Leistung sowohl

für Naß- als auch

Trockenentwicklung zu verbessern.

-----------------------------------

3C03  Metallorganische Verbindungen

   aus Aluminium, Gallium oder

   Indium mit einer Reinheit

   (Metallbasis) von mehr als

   99,999%.

3C04  Hydride aus Phosphor, Arsen

   oder Antimon mit einer Reinheit

   von mehr als 99,999%, auch bei

   Lösung in Neutralgasen.

-----------------------------------

ANMERKUNG:

  Nummer 3C04 erfaßt keine Hydride,

die weniger als 20% Molarität an

Edelgasen oder Wasserstoff

enthalten.

-----------------------------------

D. SOFTWARE

3D01  Software, speziell

   konstruiert zur Entwicklung oder

   Herstellung von in Nummern

   3A01.b bis 3A01.f, 3A02 und 3B01

   erfaßten Ausrüstungen.

3D02  Software, speziell

   konstruiert zur Verwendung von

   in Nummer 3B01 erfaßten

   speicherprogrammierbaren

   Ausrüstungen.

3D03  Computer-Aided-Design-(CAD-)

   Software für

   Halbleiter-Bauelemente oder

   integrierte Schaltungen mit

   einem der folgenden Merkmale:

a) Entwurfs- oder

   Schaltungsüberprüfungsvor-

   schriften;

b) Simulation des physischen

   Layouts der Schaltungen; oder

c) lithographische

   Bearbeitungssimulatoren für den

   Entwurf.

-----------------------------------

ANMERKUNG:

  Ein lithographischer

Bearbeitungssimulator ist ein

Softwarepaket, das in der

Entwurfsphase zur Definierung der

Abfolge von Lithographie-, Ätzungs-

und Sedimentationsschritten zur

Übertragung von Maskenmustern in

spezifische topographische Muster

bei Leitern, Dielektrika oder

Halbleitermaterialien verwendet

wird.

ANMERKUNG:

  Nummer 3D03 erfaßt keine

Software, speziell konstruiert zur

Schemaeintragung, logischen

Simulation, Plazierung und Routing,

Layout-Überprüfung oder

Prozeßgenerations-Bandaufnahme;

ANMERKUNG:

  Bibliotheken, Entwurfshilfen oder

zugehörige Daten zum Entwurf von

Halbleiter-Bauelementen oder

integrierten Schaltungen werden als

Technologie angesehen.

-----------------------------------

E. TECHNOLOGIE

3E01  Technologie gemäß der

   „General Technology Note''

   (Allgemeine Technologienote) zur

   Entwicklung oder Herstellung von

   Geräten oder Materialien, die in

   den Nummern 3A01, 3A02, 3B01,

   3C01, 3C02, 3C03 oder 3C04

   erfaßt sind.

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ANMERKUNG:

  Nummer 3E01 erfaßt keine

Technologie zur Entwicklung oder

Herstellung von:

a) Mikrowellen-Transistoren, die

   bei Frequenzen von unter 31 GHz

   arbeiten;

b) integrierten Schaltungen der

   Nummer 3A01.a.3 bis a.11, die

   beide folgende Merkmale

   aufweisen:

  1. Technologie von 1 mym oder

     mehr verwenden, und

  2. keine Mehrschicht-Strukturen

     beinhalten.

ANMERKUNG:

  Diese Anmerkung schließt den

Export von Mehrschicht-Technologie

für Bauelemente, die höchstens zwei

Metallschichten und zwei

Polysiliciumschichten beinhalten,

nicht aus.

-----------------------------------

3E02  Andere Technologie zur

   Entwicklung oder Herstellung

   von:

a) Vakuum-Mikroelektronik-

   Bauelemente;

b) heterostrukturierte

   Halbleiter-Bauelemente wie zB

   modulations-dotierte

   Feldeffekttransistoren (HEMT),

   hetero-bipolare Transistoren

   (HBT), Potentialtopf- oder

   Superkristallgitter-Bauelemente;

c) Elektronische

   Supraleiter-Bauelemente;

                             4 - RECHNER

---------------------------------------------------------------------

------------------------------- ---------------------------------

ANMERKUNGEN:                       ANMERKUNG:

1. Rechner, verwandte Geräte oder    Die Nummer 4R01 erfaßt

   Software für Telekommunikations- Einrichtungen, die entwickelt

   oder Local Area                   sind für den Gebrauch in

   Network-Funktionen sind auch      Raketensystemen der Nummer 9R01.

   nach den Leistungsmerkmalen der  --------------------------------

   Gruppe 5 - Telekommunikation -

   zu bewerten.

ANMERKUNGEN:

1. Steuereinheiten, die Busse oder

   Kanäle von Zentraleinheiten,

   Hauptspeichern oder

   Plattensteuerungen direkt

   verbinden, sind nicht als

   Telekommunikationsgeräte nach

   den Leistungsmerkmalen der

   Gruppe 5 - Telekommunikation -

   zu bewerten.

2. Software, die ein Routing oder

   Switching von datagram-Paketen

   oder von fast select-Paketen

   ermöglicht (dh. Richtungswahl je

   Paket), oder Software, besonders

   entwickelt für die

   Paketvermittlung, ist in der

   Gruppe 5 - Telekommunikation -

   erfaßt.

3. Rechner, verwandte Geräte oder

   Software mit kryptographischen

   bzw. kryptoanalytischen

   Funktionen, zur Gewährleistung

   verfügter vielstufiger

   Sicherheit oder verfügten

   Teilnehmerausschlüssen oder

   Funktionen zur Limitierung

   elektromagnetischer

   Verträglichkeit (EMV) sind auch

   nach den Leistungsmerkmalen der

   Gruppe 5 - Informationssicherung

   - zu bewerten.

-----------------------------------

A. GERÄTE, BAUGRUPPEN UND BAUTEILE

4A01  Elektronenrechner und        4R01  Analogrechner,

   verwandte Geräte wie folgt sowie   Digitalrechner oder digitale

   Baugruppen und besonders           Differentialanalysatoren,

   konstruierte Bauteile hierfür:     konstruiert oder modifiziert

a) besonders konstruiert für den      für die Verwendung in den

   Betrieb unter einer der im         Systemen laut Nummer 9R01, mit

   folgenden aufgezählten             einer der nachfolgenden

   Bedingungen:                       Charakteristiken:

1. bestimmt für den Betrieb bei    a) ausgelegt für den Dauerbetrieb

   Umgebungstemperaturen unterhalb    bei Temperaturen von unter

   228 K (-45 Grad C) oder oberhalb   -45 Grad C bis über 55 Grad C;

   343 K (+70 Grad C) oder         b) konstruiert als robustes Gerät

                                      oder „strahlungsgehärtet''.

                                   ---------------------------------

                                   ANMERKUNG:

                                     Die Ausrüstung kann als Teil

                                   eines bemannten Fluggeräts oder

                                   Satelliten exportiert werden oder

                                   in entsprechenden Stückzahlen als

                                   Ersatzteile für bemannte

                                   Fluggeräte.

                                   ---------------------------------

-----------------------------------

ANMERKUNG:

  Nummer 4A01.a.1 gilt nicht für

Rechner, besonders konstruiert zur

Verwendung in zivilen

Kraftfahrzeugen oder in der

Eisenbahnbetriebs-Elektronik.

-----------------------------------

  2. strahlungsgesichert bei

     Überschreitung eines der

     folgenden Grenzwerte:

    a) Gesamtdosis 5 x 10 hoch 5

       rad (Si);

    b) Obergrenze der

       Strahlungsdosis 5 x 10 hoch

       8 rad (Si); oder

    c) obere Fehlerrate 1 x 10 hoch

       -7 Bitfehler je Tag;

b) mit Eigenschaften oder

   Funktionen, die die Grenzwerte

   der Gruppe 5 -

   Informationssicherung -

   überschreiten.

4A02  Hybridrechner wie folgt sowie

   Baugruppen und besonders

   konstruierte Bauteile hierfür:

a) mit von Nummer 4A03 erfaßten

   Digitalrechnern,

b) mit Analog/Digital- oder

   Digital/Analog-Wandlern, die

   folgende Eigenschaften haben:

  1. 32 oder mehr Kanäle; und

  2. Auflösung größer oder gleich

     14 Bit (ohne Vorzeichen) bei

     Umwandlungsfrequenzen von

     größer oder gleich

     200 000 Umwandlungen/s.

4A03 Digitalrechner, Baugruppen und

   verwandte Geräte wie folgt und

   besonders konstruierte Bauteile

   hierfür:

-----------------------------------

ANMERKUNGEN:

  1. Nummer 4A03 schließt

Vektorrechner, Array-Rechner,

Logikrechner und Geräte für

Bildverarbeitung oder

Signaldatenverarbeitung ein.

  2. Der Erfassungsstatus von in

Nummer 4A03 beschriebenen

Digitalrechnern oder verwandten

Geräten richtet sich nach dem

Erfassungsstatus anderer Geräte

oder Systeme, sofern

  a) die Digitalrechner oder die

     verwandten Geräte wesentlich

     sind für den Betrieb der

     anderen Geräte oder Systeme,

  b) die Digitalrechner oder die

     verwandten Geräte nicht einen

     Hauptbestandteil der anderen

     Geräte oder Systeme darstellen

     und

ERGÄNZENDE ANMERKUNG:

  1. Der Erfassungsstatus von in

Nummer 4A03.g beschriebenen Geräten

zur Signaldatenverarbeitung oder

Bildverarbeitung, besonders

konstruiert für (den Einbau in)

andere Einrichtungen unter

Einhaltung der Funktionsgrenzwerte

dieser anderen Einrichtungen, wird

durch den Erfassungsstatus der

anderen Einrichtungen auch dann

bestimmt, wenn das Kriterium des

Hauptbestandteils nicht mehr

erfüllt ist.

  2. Die Erfassung von

Digitalrechnern oder verwandten

Geräten für

Telekommunikationseinrichtungen

richtet sich nach Gruppe 5 -

Telekommunikation -

  c) die Technologie für die

     Digitalrechner und verwandten

     Geräte in Nummer 4E geregelt

     ist.

  3. Digitalrechner oder verwandte

Geräte werden von Nummer 4A03 nicht

erfaßt, sofern

  a) sie wesentlich sind für

     medizinische Anwendungen,

  b) das Gerät durch die Art seiner

     Konstruktion und Leistung

     maßgeblich auf medizinische

     Anwendungen beschränkt ist,

  c) das Gerät keine andere

     anwenderzugängliche

     Programmierbarkeit hat als die

     Möglichkeit, Originalprogramme

     oder geänderte Programme, die

     vom Originalhersteller

     geliefert werden, einzufügen,

  d) die zusammengesetzte

     theoretische Verarbeitungsrate

     CTP eines Digitalrechners, der

     nicht für die medizinische

     Anwendung konstruiert oder

     abgewandelt wurde, für diese

     jedoch wesentlich ist, 20 Mio

     TOPS (Millionen theoretischer

     Operationen je Sekunde) nicht

     überschreitet und

  e) die Technologie für die

     Digitalrechner oder verwandten

     Geräte in Nummer 4E geregelt

     ist.

-----------------------------------

  a) konstruiert für kombiniertes

     Erkennen, Verstehen und

     Interpretieren von Bildern

     oder zusammenhängender

     Sprache,

  b) konstruiert oder abgewandelt

     für Systeme mit

     Fehlertoleranz,

-----------------------------------

ANMERKUNG:

  Digitalrechner und verwandte

Geräte gelten nicht als konstruiert

oder abgewandelt für Systeme mit

Fehlertoleranz im Sinne der

Nummer 4A03.b, wenn sie eine der

folgenden Funktionen verwenden:

  1. Fehlerkennungs- oder

     Fehlerkorrekturalgorithmen im

     Hauptspeicher,

  2. die gegenseitige Verbindung

     zweier Digitalrechner in der

     Weise, daß bei Ausfall der

     aktiven Zentraleinheit eine

     mitlaufende Zentraleinheit die

     Aufgaben des Systems

     fortführen kann,

  3. die gegenseitige Verbindung

     zweier Zentraleinheiten über

     Datenkanäle oder gemeinsame

     Speicher in der Weise, daß

     eine mitlaufende

     Zentraleinheit bis zum Ausfall

     der aktiven Zentraleinheit

     andere Funktionen ausführen

     kann und ab diesem Zeitpunkt

     die Aufgaben des Systems

     übernimmt, oder

  4. die Synchronisierung zweier

     Zentraleinheiten mittels

     Software in der Weise, daß die

     mitlaufende Zentraleinheit den

     Ausfall der aktiven

     Zentraleinheit erkennt, um

     dann die Aufgaben der

     ausfallenden Zentraleinheit zu

     übernehmen.

-----------------------------------

  c) Digitalrechner mit einer

     zusammengesetzten

     theoretischen

     Verarbeitungsrate CTP von mehr

     als 67 Mio TOPS (Millionen

     theoretischer Operationen je

     Sekunde),

  d) Baugruppen, besonders

     konstruiert oder abgewandelt

     zum Zwecke der

     Laufzeitverbesserung durch

     Zusammenschalten von

     Rechenelementen wie folgt:

-----------------------------------

ANMERKUNGEN:

  1. Nummer 4A03.d gilt nur für

Baugruppen und programmierbare

Zusammenschaltungen von

Rechenelementen, die die Grenzwerte

der Nummer 4A03.c nicht

überschreiten, soweit sie in

nichtintegriertem Zustand (als

einzelne Baugruppen) geliefert

werden. Nummer 4A03.d gilt nicht

für Baugruppen, die (schon)

aufgrund ihrer Konstruktion auf

eine Verwendung als von

Nummer 4A03.e bis k erfaßte

verwandte Geräte beschränkt sind.

  2. Nummer 4A03.d erfaßt keine

Baugruppen, besonders konstruiert

für Produkte oder Produktfamilien,

deren Maximalkonfiguration den

Grenzwert der Nummer 4A03.c nicht

überschreiten.

-----------------------------------

      1. entwickelt für den

         Zusammenschluß von 16 oder

         mehr Rechenelementen zu

         einer Konfiguration; oder

      2. ausgestattet mit einer

         maximalen gesamten

         Datenrate größer als

         40 MBytes/s auf allen zur

         Verfügung stehenden

         Verbindungen eines

         Rechenelements zu anderen

         Rechenelementen;

  e) Plattenlaufwerke und

     Halbleiterspeicher wie folgt:

    1. Laufwerke für Magnetplatten,

       überschreibbare optische

       oder magnetooptische

       Speicher mit einer höchsten

       Bit-Übertragungsrate größer

       als 47 MBit/s;

    2. Halbleiterspeicher, nicht

       als Hauptspeicher eingesetzt

       (auch bekannt als „solid

       state disks'' oder „RAM

       disks''), mit einer höchsten

       Bit-Übertragungsrate größer

       als 80 MBit/s;

  f) Eingabe-/Ausgabesteuerungen,

     konstruiert zur Verwendung für

     von Nummer 4A03.e erfaßte

     Geräte,

  g) Geräte für

     Signaldatenverarbeitung oder

     Bildverarbeitung mit einer

     zusammengesetzten

     theoretischen

     Verarbeitungsrate von mehr als

     40 Mio TOPS (Millionen

     theoretischer Operationen je

     Sekunde),

  h) Grafikbeschleuniger oder

     Grafik-Coprozessoren mit einer

     3-D Vektorrate größer als 400

     000 oder, falls nur 2-D

     Vektoren unterstützt werden,

     mit einer 2-D Vektorrate

     größer als 600 000 Vektoren/s,

-----------------------------------

ANMERKUNG:

  Nummer 4A03.h gilt nicht für

Arbeitsplätze, konstruiert für und

beschränkt auf

  1. grafische Gestaltungen, zB für

     das Druckgewerbe oder

     Verlagswesen, und

  2. Darstellungen

     zweidimensionaler Vektoren.

-----------------------------------

  i) Farbbildschirme oder Monitore

     mit einer Auflösung größer als

     12 Bildpunkte/mm in Richtung

     der größten Bildpunktdichte,

-----------------------------------

ANMERKUNGEN:

  1. Nummer 4A03.i erfaßt keine

Bildschirme oder Monitore, nicht

besonders konstruiert für

Elektronenrechner.

  2. Bildschirme, besonders

konstruiert für

Flugsicherungssysteme, werden als

besonders konstruierte Bestandteile

für Flugsicherungssysteme der

Gruppe 6 behandelt.

-----------------------------------

  j) Geräte für Analog/Digital-

     oder

     Digital/Analog-Umwandlungen,

     die die Grenzwerte der

     Nummer 3A01.a.5 überschreiten,

  k) Geräte mit

     Endgeräte-Schnittstellen, die

     die Grenzwerte der

     Nummer 5A02.c überschreiten,

-----------------------------------

ANMERKUNGEN:

  Der Begriff

„Endgeräte-Schnittstellen'' der

Nummer 4A03.k schließt Local Area

Network-Schnittstellen, Modems und

sonstige

Kommunikations-Schnittstellen ein.

Local Area Network-Schnittstellen

sind als Netz-Zugangs-Steuerungen

zu behandeln.

-----------------------------------

  l) Geräte, speziell entwickelt

     für externes Zusammenschalten

     von Digitalrechnern oder

     verwandten Geräten, die eine

     Kommunikation mit Datenraten

     von größer als 80 MByte/s

     erlauben.

-----------------------------------

ANMERKUNG:

  Nummer 4A03.l erfaßt nicht

interne Verbindungseinrichtungen

(zB Backplanes oder Busse) oder

passive Verbindungseinheiten.

4A04  Rechner wie folgt und

   besonders konstruierte verwandte

   Geräte, Baugruppen und Bauteile

   hierfür:

a) systolische Array-Rechner,

b) neuronale Rechner,

c) optische Rechner.

B. PRÜF- UND

   FERTIGUNGSEINRICHTUNGEN

4B01  Einrichtungen, besonders

   konstruiert für die Aufbringung

   von magnetischer Beschichtung

   auf erfaßten starren (nicht

   flexiblen) magnetischen oder

   magnetooptischen Datenträgern,

-----------------------------------

ANMERKUNG:

  Nummer 4B01 erfaßt keine

Universal-Sputtereinrichtungen.

-----------------------------------

4B02  Speicherprogrammierbare

   Einrichtungen, besonders

   konstruiert zur Überwachung,

   Auswahl, Anwendungen oder

   Prüfung von erfaßten starren

   magnetischen Datenträgern,

4B03  Einrichtungen, besonders

   konstruiert für die Herstellung

   oder Justierung von

   Schreib-/Leseköpfen oder von

   Baugruppen (head/disk

   assemblies) für erfaßte starre

   magnetische und magnetooptische

   Speicher sowie

   elektromagnetische oder optische

   Bauteile hierfür.

C. WERKSTOFFE

Materialien, besonders geformt und

unverzichtbar für die Herstellung

von erfaßten Baugruppen für

magnetische und magnetooptische

Festplattenlaufwerke.

D. SOFTWARE

-----------------------------------

ANMERKUNG:

  Der Erfassungsstatus von Software

für die Entwicklung, Herstellung

und Verwendung von in anderen

Gruppen beschriebenen Einrichtungen

wird in den betreffenden Gruppen

geregelt.

Der Erfassungsstatus von Software

für die in Gruppe 4 beschriebenen

Einrichtungen bestimmt sich nach

Nummer 4D.

-----------------------------------

4D01  Software, besonders

   entwickelt oder abgewandelt für

   die Entwicklung,

   Herstellung oder Verwendung von

   Einrichtungen, Werkstoffen oder

   Software, die von Nummern 4A,

   4B, 4C oder 4D erfaßt wird.

4D02  Software, besonders

   entwickelt oder abgewandelt zur

   Unterstützung der Technologie,

   die von Nummer 4E erfaßt wird.

4D03  Spezielle Software wie folgt:

  a) Software mit mathematischen

     und analytischen Verfahren und

     entwickelt oder abgewandelt

     für Programme mit mehr als

     500 000 Instruktionen im

     Quellencode, zum Prüfen und

     Testen von Programmen,

  b) Software zur automatischen

     Erzeugung von Quellencodes aus

     Daten, die on-line von

     externen in dieser Liste

     beschriebenen Sensoren kommen,

  c) Quellencodes von

     Betriebssystem-Software,

     Software-

     Entwicklungswerkzeugen und

     Compilern, besonders

     entwickelt für Geräte zur

     Mehrfachdatenstromverarbei-

     tung,

  d) Expertensysteme oder Software

     für Expertensysteme zur

     Wissensauswertung (inference

     engines) mit beiden folgenden

     Eigenschaften:

    1. zeitabhängige Regeln; und

    2. einfache Grundlagen

       (primitives) zur Behandlung

       von Zeitcharakteristika in

       Regeln und Tatsachen,

  e) Software mit Eigenschaften

     oder Funktionen, die die

     Grenzwerte der Gruppe 5 -

     Informationssicherung -

     überschreiten,

  f) Betriebssysteme, besonders

     konstruiert für Rechner zur

     Echtzeitverarbeitung, die eine

     Unterbrechungsintervallmög-

     lichkeit (global interrupt

     latency time) kleiner als

     30 mys gewährleisten.

E. TECHNOLOGIE

4E01  Technologie gemäß der

   allgemeinen

   Technologie-Anmerkung für die

   Entwicklung, Herstellung oder

   Verwendung von Einrichtungen,

   Werkstoffen oder Software, die

   von Nummern 4A, 4B, 4C oder 4D

   erfaßt werden.

4E02  Sonstige Technologie wie

   folgt:

  a) Technologie für die

     Entwicklung oder Herstellung

     der von Nummer 4A03.h nicht

     erfaßten Einrichtungen,

  b) Technologie für die

     Entwicklung oder Herstellung

     von Einrichtungen für

     Mehrfachdatenstromverarbei-

     tung,

  c) Technologie, erforderlich für

     die Entwicklung oder

     Herstellung von magnetischen

     Festplattenspeichern mit einer

     höchsten Bit-Übertragungsrate

     größer als 11 Mbit/s.

           5 - TELEKOMMUNIKATION UND INFORMATIONSSICHERHEIT

---------------------------------------------------------------------

TELEKOMMUNIKATION

-----------------------------------

ANMERKUNGEN:

  1. Ziffer eins
    Der Erfassungsstatus von
    Bauteilen, Lasern, Prüf- und Fertigungseinrichtungen,
    Materialien und Software
    hierfür, die speziell für
    Telekommunikationseinrichtungen
    oder -systeme entwickelt sind,
    wird in den Positionen des Abschnittes
    „Telekommunikation'' dieser Gruppe definiert.
  2. Ziffer 2
    Digitale Rechner, zugehörige
    Einrichtungen oder Software,
    wenn wesentlich für Betrieb und Unterstützung von
    Telekommunikationseinrichtungen,
    die in den Positionen des Abschnittes
    „Telekommunikation'' dieser Gruppe beschrieben werden,
    gelten als speziell entwickelte
    Bauteile, vorausgesetzt, sie
    sind Standardmodelle, wie sie
    vom Hersteller üblicherweise
    geliefert werden. Hierzu zählen
    auch Computersysteme für
    Betrieb, Verwaltung, Wartung,

Engineering oder Verrechnung.

-----------------------------------

A. GERÄTE, BAUGRUPPEN UND BAUTEILE

5A01 Jede Art von

Telekommunikationseinrichtungen

mit einem der folgenden

Merkmale:

  1. Litera a
    speziell konstruiert, kurzen
    elektronischen Effekten oder elektromagnetischen Impulsen
    einer Atomexplosion
    standzuhalten;
  2. Litera b
    speziell geschützt gegen
    Gamma-, Neutronen- oder
    Ionenstrahlung;
  3. Litera c
    speziell konstruiert für einen Betrieb außerhalb des Temperaturbereiches von 219 K
    (-54 Grad C) bis 397 K
    (+124 Grad C).

-----------------------------------

ANMERKUNG:

Nummer 5A01.c gilt nur für

elektronische Einrichtungen.

ANMERKUNG:

Nummer 5A01.b/c gilt nicht für

Einrichtungen an Bord von

Satelliten.

-----------------------------------

5A02 Telekommunikations-Übertragungseinrichtungen oder

-Anlagen und speziell

konstruierte Bauteile und Zubehöre hierfür, mit einem der

folgenden Merkmale:

-----------------------------------

ANMERKUNG:

Telekommunikations-Übertragungseinrichtungen,

  1. Litera a
    kategorisiert wie folgt oder
    Kombinationen hiervon:
    1. Ziffer eins
      Funkeinrichtungen (zB
      Sender, Empfänger und Sende-Empfänger);
    2. Ziffer 2
      Leitungsendgeräte;
    3. Ziffer 3
      Zwischenverstärkereinrichtungen;
    4. Ziffer 4
      Repeatereinrichtungen;
    5. Ziffer 5
      Regeneratoreinrichtungen;
    6. Ziffer 6
      Übersetzungsencoder
      (Transcoder)
    7. Ziffer 7
      Multiplexeinrichtungen
      (statistisches Multiplex eingeschlossen)
    8. Ziffer 8
      Modulatoren/Demodulatoren
      vergleiche CCITT Rec. G701);
    9. Ziffer 9
      Programmgesteuerte
      digitale Querverbindungseinrichtungen;
    10. Ziffer 10
      Gateways und Brücken
    11. Ziffer 11
      Datenträger-Zugriffseinrichtungen,
      und
  2. Litera b
    konstruiert für eine Verwendung in Einzel- oder Mehrfachkanal-Kommunikation
    über:
    1. Ziffer eins
      Draht (Leitung);
    2. Ziffer 2
      Koaxialkabel;
    3. Ziffer 3
      Lichtwellenleiterkabel;
    4. Ziffer 4
      Elektromagnetische Wellen.

-----------------------------------

  1. Litera a
    mit digitaler Technik,
    einschließlich digitaler
    Verarbeitung analoger Signale,
    und konstruiert für einen Betrieb bei einer digitalen
    Übertragungsgeschwindigkeit am
    höchsten Multiplexpunkt von
    mehr als 45 MBit/s oder einer
    gesamten digitalen
    Übertragungsgeschwindigkeit
    von mehr als 90 MBit/s,

-----------------------------------

ANMERKUNG:

Nummer 5A02.a erfaßt keine

Einrichtungen, speziell konstruiert

für Einbau und Betrieb in einem Satellitensystem für zivile Zwecke.

-----------------------------------

  1. Litera b
    speicherprogrammierbare
    digitale Crossconnect-Einrichtungen mit einer
    gesamten digitalen
    Übertragungsgeschwindigkeit
    von mehr als 8,5 MBit/s je
    Port,
  2. Litera c
    Einrichtungen, die folgendes
    enthalten:
    1. Ziffer eins
      Modems, die die Bandbreite
      eines Sprachkanals
      verwenden, mit einer Datenübertragungsgeschwind
      igkeit von mehr als 28 800
      Bit/s;
    2. Ziffer 2
      Kommunikationskanal-Kontroller mit einem
      digitalen Ausgang bei
      einer Datenübertragungsgeschwind
      igkeit von mehr als
      2,1 MBit/s pro Kanal; oder
    3. Ziffer 3
      Netzwerk-Zugriffs-Kontroller und zentrale
      Medien mit einer digitalen
      Übertragungsgeschwindigkeit von mehr als
      156 MBit/s;

-----------------------------------

ANMERKUNG:

Enthält eine nicht-erfaßte

Einrichtung einen Netzwerk-Zugriffs-Kontroller, darf

sie keine

Telekommunikations-Schnittstelle

besitzen, außer solche, die in Nummer 5A02.c zwar beschrieben,

aber nicht erfaßt sind.

------------------------------------

  1. Litera d
    mit Laser, und mit einem der
    folgenden Merkmale:
    1. Ziffer eins
      einer Übertragungs-Wellenlänge
      von mehr als 1 000 nm;
    2. Ziffer 2
      analoger Technik und einer Bandbreite von mehr als 45
      MHz;
    3. Ziffer 3
      kohärenter optischer
      Übertragungstechnik oder
      kohärenter
      Erkennungstechnik (auch
      optische heterodyne oder
      homodyne Technik);
    4. Ziffer 4
      mit Wellenlängenteilungs-Multiplextechniken; oder
    5. Ziffer 5
      mit optischer Verstärkung;
  2. Litera e
    Funkeinrichtungen, mit
    Eingangs- und Ausgangsfrequenzen höher als:
    1. Ziffer eins
      31 GHz für Satelliten-Bodenstationen; oder
    2. Ziffer 2
      26,5 GHz für andere

Anwendungen;

-----------------------------------

ANMERKUNG:

Nummer 5A02.e.2 erfaßt keine

Einrichtungen für zivile Zwecke,

die mit einem von der ITU

zugewiesenen Band zwischen 26,5 und 31 GHz arbeiten.

-----------------------------------

  1. Litera f
    Funkeinrichtungen, die:
    1. Ziffer eins
      mit Quadratur-Amplituden-Modulation (QAM) über
      Level 4; mit einer
      „gesamten digitalen
      Übertragungsrate'' von
      größer als 8,5 MBit/s;
    2. Ziffer 2
      mit QAM Technik über Level
      16 mit einer „gesamten
      digitalen Übertragungsrate
      von kleiner oder gleich
      8,5 MBit/s; oder
    3. Ziffer 3
      andere digitale
      Modulationstechniken
      verwenden und eine Spektraleffizienz größer
      als 3 Bit/s/Hz aufweisen;

-----------------------------------

ANMERKUNG:

Nummer 5A02.f.3 erfaßt keine

Einrichtungen, speziell konstruiert

für Einbau und Betrieb in einem Satellitensystem für zivile Zwecke.

-----------------------------------

  1. Litera g
    Funkeinrichtungen, die im 1,5
    bis 87,5 MHz-Band arbeiten und
    eines der folgenden Merkmale
    aufweisen:
    1. Ziffer eins
      1. Litera a
        automatische Prognose
        und Auswahl von
        Frequenzen und
        gesamten digitalen
        Übertragungsraten pro
        Kanal zur Optimierung
        der Übertragung; und
      2. Litera b
        mit eingebautem Linear-Leistungsverstärker
        der Mehrfachsignale
        simultan bei einer Ausgangsleistung von
        1 kW oder höher im
        1,5 bis 30 MHz-Frequenzbereich
        bzw. 250 W oder höher
        im 30 bis 87,5
        MHz-Frequenzbereich
        über eine Momentanbandbreite von
        einer Oktave oder mehr
        und mit einem Anteil
        von Oberwellen und Verzerrungen am
        Ausgang von besser als
        -80 dB unterstützt;
        oder
    2. Ziffer 2
      mit eingebauten
      Anpassungsverfahren, die
      mehr als 15 dB
      Unterdrückung eines Störsignals liefern;
  2. Litera h
    Funkeinrichtungen, für die Austrahlung Anmerkung, richtig: Ausstrahlung) eines
    gespreizten Spektrums oder mit
    Frequenz-Sprungverfahren und
    mit einem der folgenden
    Merkmale:
    1. Ziffer eins
      anwenderprogrammierbare
      Spreizung;
    2. Ziffer 2
      einer gesamten
      übertragenen Bandbreite,
      die mindestens 100 mal
      größer ist als die Bandbreite eines einzelnen
      Informationskanals und
      über 50 kHz liegt;
  3. Litera i
    digital gesteuerte
    Funkempfänger mit mehr als
    1 000 Kanälen, die
    1. Ziffer eins
      automatisch einen Teil des elektromagnetischen
      Spektrums absuchen oder
      scannen;
    2. Ziffer 2
      die empfangenen Signale
      oder den Sendertyp
      identifizieren;
    3. Ziffer 3
      eine Frequenzumschaltzeit
      von weniger als 1 ms
      haben;
  4. Litera j
    Einrichtungen, die digitale Signalverarbeitung enthalten:
    1. Ziffer eins
      Sprachcodierung bei
      weniger als 2 400 b/s;
    2. Ziffer 2
      mit einem Schaltungsaufbau, zur
      benutzerzugänglichen
      Programmierbarkeit von
      digitalen
      Signalverarbeitungs-Schaltungen, die von
      Nummer 4A03.f erfaßt
      werden;
  5. Litera k
    Unterwasser-Kommunikationseinrichtungen
    mit einem der folgenden
    Merkmale:
    1. Ziffer eins
      einer akustischen
      Trägerfrequenz außerhalb
      des Bereiches von 20 bis 60 kHz;
    2. Ziffer 2
      eine elektromagnetische
      Trägerfrequenz unter
      30 kHz verwenden; oder
    3. Ziffer 3
      Elektronenstrahl-Lenkverfahren verwenden.
5A03 Speicherprogrammierbare
Vermittlungseinrichtungen und
zugehörige
Signalisierungs-Einrichtungen
mit einem der folgenden Merkmale
(sowie speziell konstruierte Bauteile und Zubehöre hierfür):

-----------------------------------

ANMERKUNG:

Statistische Multiplexer mit

digitalem Eingang und digitalem

Ausgang, zur Vermittlung, werden

als speicherprogrammierbare

Verteiler behandelt.

-----------------------------------

  1. Litera a
    Zeichengabe über einen
    zentralen Kanal;

-----------------------------------

ANMERKUNG:

Signalisierungs-Einrichtungen,

bei denen der Zeichengabekanal in

32 Multiplex-Kanälen, die eine Gesamtleitung von nicht mehr als

2,1 Mbit/s bilden, getragen wird

bzw. sich auf eine solche Leitung

bezieht, und bei denen die Zeichengabe-Information in einem

festgelegten Zeitmultiplex-Kanal

ohne die Verwendung von explizit

adressierten Meldungen getragen

wird, gelten nicht als Systeme mit

Zeichengabe über einen zentralen

Kanal.

-----------------------------------

  1. Litera b
    mit ISDN-(Integrated Services Digital Network)-Funktionen
    und mit einem der folgenden
    Merkmale:
    1. Ziffer eins
      Verteiler-Endstellen (zB Teilnehmerleitung)-
      Schnittstellen mit einer
      digitalen
      Übertragungsgeschwindigkeit
      am höchsten Multiplexpunkt
      von mehr als 192 000 Bit/s,
      einschließlich zugehöriger
      Sprachkanal (zB 2B+D); oder
    2. Ziffer 2
      der Fähigkeit, eine Signalisierungsmeldung, die
      von einem Verteiler auf
      einem gegebenen, mit einer Kommunikation auf einem
      anderen Kanal verbundenen
      Kanal erhalten wird, auf
      einen anderen Verteiler
      durchzustellen.

-----------------------------------

ANMERKUNG:

Nummer 5A03.b schließt nicht aus:

  1. Litera a
    Die Bewertung und Durchführung
    geeigneter Maßnahmen durch den
    empfangenden Switch.
  2. Litera b
    Nachrichtenverkehr auf einem D-Kanal des ISDN, ohne Bezug
    zu einem Benutzer.

-----------------------------------

  1. Litera c
    Mehrstufen-Priorität und Vorbelegung für

Leitungsvermittlung;

-----------------------------------

ANMERKUNG:

Nummer 5A03.c erfaßt keine

Ein-Ebene-Wahlvorbelegung.

-----------------------------------

  1. Litera d
    dynamische adaptive
    Leitwegzuteilung;
  2. Litera e
    Leitwegzuteilung oder
    Vermittlung von
    Datagram-Paketen;
  3. Litera f
    Leitwegzuteilung oder
    Vermittlung von

Einzel-Paketen;

-----------------------------------

ANMERKUNG:

Die Beschränkungen der Nummer

5A03.e und 5A03.f gelten nicht für

Netzwerke, die nur

Netzwerk-Zugriffs-Kontroller

verwenden, oder für

Netzwerk-Zugriffs-Kontroller.

-----------------------------------

  1. Litera g
    konstruiert zur
    vollautomatischen Vermittlung
    von zellularen Funkrufen an
    andere zellulare Verteiler
    oder zur automatischen
    Verbindung zu einer zentralen
    Teilnehmer-Datenbank, die
    mindestens zwei Verteilern
    gemeinsam ist;
  2. Litera h
    Daten-Paketverteiler,
    Leitungsverteiler und Router
    mit Ports oder Leitungen, die
    folgende Werte überschreiten:
    1. Ziffer eins
      eine Datenübertragungsgeschwindigkeit von 64 000 Bit/s pro
      Kanal für einen Kommunikationskanalkontroller; oder
    2. Ziffer 2
      eine digitale
      Übertragungsgeschwindigkeit
      von 33 Mbit/s für einen Netzwerk-Zugriffs-Kontroller
      und zugehörigem zentralen

Medium.

-----------------------------------

ANMERKUNG:

Nummer 5A03.h.1 nimmt die Multiplexbildung über eine

zusammengesetzte Verbindung von

Kommunikationskanälen, die nicht

von Nummer 5A02.a erfaßt sind,

nicht aus.

-----------------------------------

  1. Litera i
    optische Vermittlung (optical switching);
  2. Litera j
    ATM-Verfahren (Asynchronous Transfer Mode) verwenden;
  3. Litera k
    speicherprogrammierbare
    digitale Crossconnect-Einrichtungen mit einer
    digitalen
    Übertragungsgeschwindigkeit
    von mehr als 8,5 Mbit/s pro

Port enthalten.

5A04 Zentrale Netzwerksteuerung

mit beiden folgenden Merkmalen:

  1. Litera a
    empfängt Daten von den Knoten,
    und
  2. Litera b
    verarbeitet diese Daten, um
    eine Verkehrssteuerung ohne Operator-Entscheidungen
    vorzunehmen und führt damit
    dynamisch adaptive

Leitwegzuteilung durch.

-----------------------------------

ANMERKUNG:

Nummer 5A04 nimmt die Verkehrssteuerung als eine Funktion

prognostizierbarer

Verkehrsbedingungen nicht aus.

-----------------------------------

5A05 Lichtwellenleiter-Kommunikationskabel,

Lichtleitfasern und speziell

konstruierte Bauteile und Zubehör hierfür wie folgt:

  1. Litera a
    Lichtleitfaser oder -kabel mit
    mehr als 50 m Länge und mit
    einem der folgenden Merkmale:
    1. Ziffer eins
      konstruiert für
      single-mode-Betrieb; oder
    2. Ziffer 2
      Lichtwellenleiter mit einer Zugfestigkeit von 2,0 x 10
      hoch 9 N/m2 oder mehr;

-----------------------------------

ANMERKUNG:

Zugversuch:

On-Line und Off-Line-Fertigungsprüfung, die

eine vorgeschriebene Zugspannung

dynamisch über eine Faserlänge von

0,5 bis 3 m bei einer Laufgeschwindigkeit von 2 bis 5 m/s

während ihres Durchlaufens zwischen

Tonrollen von ca. 15 cm Durchmesser

anlegt. Die Umgebungstemperatur

beträgt nominal 293 K und die

relative Luftfeuchtigkeit 40%.

ANMERKUNG:

Zur Durchführung des Zugversuches

können auch entsprechende nationale

Normen herangezogen werden.

-----------------------------------

  1. Litera b
    Bauteile und Zubehör, speziell
    konstruiert für die von Nummer
    5A05.a erfaßten
    Lichtwellenleiter oder -kabel,
    ausgenommen Steckverbinder zur Verwendung bei
    Lichtwellenleiter oder -kabel
    mit einer wiederholbaren
    Kopplungsdämpfung von 0,5 dB
    oder mehr;
  2. Litera c
    Lichtwellenleiterkabel und Zubehör, konstruiert für

Unterwassereinsatz.

-----------------------------------

ANMERKUNG:

Durchgangssteckverbinder für

Schatten und Rümpfe siehe

Nummer 8A02.c.

-----------------------------------

5A06 Phasengesteuerte Antennen,

betrieben bei Frequenzen über

10,5 GHz, die aktive Elemente

und verteilte Bauteile enthalten

und konstruiert sind, daß sie

eine elektronische Steuerung der Strahlformung und Strahlzuspitzung ermöglichen,

ausgenommen Landesysteme mit

Instrumenten gemäß ICAO-Normen

(Mikrowellen-Landesysteme MLS).

B. PRÜF- UND

FERTIGUNGSEINRICHTUNGEN

5B01 Einrichtungen, speziell

konstruiert für:

  1. Litera a
    Entwicklung von Geräten,
    Materialien oder Funktionen,
    die von den Positionen des Abschnittes
    „Telekommunikation'' dieser Gruppe erfaßt sind,
    einschließlich Meß- und Prüfgeräte;
  2. Litera b
    Fertigung von Geräten,
    Materialien oder Funktionen,
    die von den Positionen des Abschnittes
    „Telekommunikation'' dieser Gruppe erfaßt sind,
    einschließlich Meß-, Prüf- und Reparatureinrichtungen;
  3. Litera c
    Verwendung von Geräten,
    Materialien oder Funktionen,
    die nur eines der stringenten Erfassungskriterien, die für
    die Positionen des Abschnittes
    „Telekommunikation'' dieser Gruppe zur Anwendung gelangen,
    überschreiten, einschließlich
    Meß-, Reparatur- oder

Prüfeinrichtungen;

5B02 Andere Einrichtungen wie

folgt:

  1. Litera a
    Bitfehlerhäufigkeits-Prüfeinrichtung
    (BER-Prüfeinrichtung),
    konstruiert oder abgeändert
    zur Prüfung von in Nummer 5A02.a oben erfaßten
    Geräten;
  2. Litera b
    Analysatoren,
    Prüfeinrichtungen und Simulatoren für
    Datenkommunikationsprotokolle
    für in Nummer 5A02.a erfaßte
    Funktionen;
  3. Litera c
    Selbständige
    speicherprogrammierte
    Sender-Simulatoren/
    Kanalschätzfunktionen,
    speziell konstruiert zur Prüfung von in Nummer 5A02.e
    erfaßten Geräten.

C. MATERIALIEN

5C01 Vorformen aus Glas oder

anderen Materialien, optimiert

zur Herstellung von in Nummer

5A05 erfaßten Lichtwellenleiter.

D. SOFTWARE

5D01 Software, speziell

konstruiert oder abgeändert zur Entwicklung, Fertigung oder

Verwendung von Geräten oder

Materialien, die in den Nummern

unter 5A, 5B und 5C des Abschnittes

„Telekommunikation'' dieser Gruppe erfaßt sind.

5D02 Software, speziell

konstruiert oder abgeändert zur Unterstützung von Technologie,

die in den Nummern unter 5E des Abschnittes

„Telekommunikation'' dieser Gruppe erfaßt ist.

5D03 Spezifische Software wie

folgt:

  1. Litera a
    „Generic''-Software, nicht
    lauffähig, speziell
    konstruiert oder abgeändert
    zur Verwendung von
    speicherprogrammierbaren
    digitalen
    Vermittlungseinrichtungen oder
    -systemen;
  2. Litera b
    Software, nicht lauffähig,
    speziell konstruiert oder
    abgeändert zur Verwendung von
    digitalen zellularen
    Funkausrüstungen oder
    -systemen;
  3. Litera c
    Software, so konstruiert oder
    so abgeändert, daß sie
    Eigenschaften, Funktionen und Merkmale von Einrichtungen
    besitzt, die in den Nummern
    unter 5A oder 5B des Abschnittes
    „Telekommunikation'' dieser Gruppe erfaßt sind;
  4. Litera d
    Software mit der Fähigkeit,
    den Quellencode von Software,
    die in den Positionen des Abschnittes
    „Telekommunikation'' erfaßt
    ist, wiederherzustellen;
  5. Litera e
    Software, speziell konstruiert
    zur Entwicklung oder Fertigung
    von Software, die in den Positionen des Abschnittes
    „Telekommunikation'' dieser Gruppe erfaßt ist.

-----------------------------------

ANMERKUNG:

Bezüglich Software für

Signalverarbeitung siehe auch

Gruppe 4 und 6.

-----------------------------------

E. TECHNOLOGIE

5E01 Technologie gemäß der

„General Technology Note''

(Allgemeine Technologienote) zur Entwicklung, Fertigung oder

Verwendung (ausschließlich Betrieb) von Geräten, Systemen,

Materialien oder Software, die

in den Nummern unter 5A, 5B, 5C

oder 5D des Abschnittes

„Telekommunikation'' erfaßt

sind.

5E02 Spezifische Technologien wie

folgt:

  1. Litera a
    erforderliche Technologie für
    die Entwicklung oder Fertigung
    von
    Telekommunikationseinrichtungen, die speziell zur Verwendung an Bord von
    Satelliten konstruiert sind;
  2. Litera b
    Technologie zur Entwicklung
    oder Verwendung von
    Laserkommunikationstechniken
    mit der Fähigkeit, Signale
    automatisch zu erfassen und zu
    verfolgen und Kommunikationen
    via außeratmosphärische oder
    subterrestre (Wasser) Medien
    aufrechtzuerhalten;
  3. Litera c
    Technologie zur Bearbeitung
    und Aufbringung von
    Beschichtungen auf
    Lichtleitfasern, speziell
    konstruiert zur Eignung für
    Unterwassereinsatz;
  4. Litera d
    Technologie zur Entwicklung
    oder Fertigung von
    Einrichtungen, die Synchrone
    Digitale Hierarchie/(SDH)-
    oder Synchrone Optische
    Netzwerk/(SDH/SONET)-Technik
    verwenden;
  5. Litera e
    Technologie zur Entwicklung
    oder Fertigung von
    Verteilereinheiten mit mehr
    als 64 000 Bit/s pro
    Informationskanal, ausgenommen
    solche für digitale
    Crossconnect-Verbindungen;
  6. Litera f
    Technologie zur Entwicklung
    oder Fertigung von zentralen Netzwerksteuerungen;
  7. Litera g
    Technologie zur Entwicklung
    oder Fertigung von digitalen
    zellularen Funksystemen;
  8. Litera h
    Technologie zur Entwicklung
    oder Fertigung eines ISDN
    (Integrated Services Digital Network).
INFORMATIONSSICHERHEIT

-----------------------------------

ANMERKUNG:

Der Erfassungsstatus von

Einrichtungen, Software, Systemen,

anwendungsspezifischen Baugruppen,

Modulen, integrierten Schaltungen,

Bauelementen, Technologie oder

Funktionen der Informationssicherheit ist in den Positionen des Abschnittes

„Informationssicherheit'' dieser Gruppe definiert, auch wenn sie

Bauteile oder Baugruppen anderer

Geräte sind.

-----------------------------------

A. GERÄTE, BAUGRUPPEN UND BAUTEILE

5A11 Systeme, Geräte,

anwendungsspezifische

Baugruppen, Module oder

integrierte Schaltungen zur Informationssicherheit, wie

folgt, und andere speziell

konstruierte Bauteile hierfür:

  1. Litera a
    konstruiert oder abgeändert
    zur Verwendung von
    Verschlüsselungen unter
    Einsatz von Digitaltechniken
    zur Gewährleistung der Informationssicherheit;
  2. Litera b
    konstruiert oder abgeändert
    zur Ausführung von
    Verschlüsselungsfunktionen
    (eryptoanalytic);
  3. Litera c
    konstruiert oder abgeändert
    zur Verwendung von
    Verschlüsselungen unter
    Einsatz von Analogtechniken
    zur Gewährleistung der Informationssicherheit,
    ausgenommen:
    1. Ziffer eins
      Ausrüstungen, die feste
      Bandverwürfelung mit nicht
      mehr als 8 Bändern verwenden
      und bei denen die Transponierungen nicht
      häufiger als einmal in einer Sekunde wechseln;
    2. Ziffer 2
      Ausrüstungen, die feste
      Bandverwürfelung mit mehr
      als 8 Bändern verwenden und
      bei denen die Transponierungen nicht
      häufiger als einmal in zehn
      Sekunden wechseln;
    3. Ziffer 3
      Ausrüstungen, die feste
      Frequenzumkehr verwenden und
      bei denen die Transponierungen nicht
      häufiger als einmal in einer Sekunde wechseln;
    4. Ziffer 4
      Faksimile-Geräte;
    5. Ziffer 5
      Rundfunkeinrichtungen für
      begrenzte Technikzahlen;
    6. Ziffer 6
      zivile Fernseheinrichtungen;

-----------------------------------

ANMERKUNG:

Nummer 5A11.d erfaßt keine

Ausrüstungen, speziell konstruiert

zur Unterdrückung von Emanationen

aus Gesundheits- und Sicherheitsgründen.

-----------------------------------

  1. Litera e
    konstruiert oder abgeändert
    zur Verwendung von
    Verschlüsselungstechniken zur Erzeugung des Spreizungscodes
    für Systeme mit gespreiztem
    Spektrum bzw. des Sprungcodes
    für Systeme mit
    Frequenzsprungverfahren;
  2. Litera f
    konstruiert oder abgeändert
    für feststellbare
    Mehrstufen-Sicherheit oder
    feststellbarem Verwenderschutz
    auf einer Ebene über Klasse B2
    der „Trusted Computer System
    Evaluation Criteria'' (TCSEC)
    oder gleichwertiger
    Richtlinien;
  3. Litera g
    Kommunikationskabelsysteme,
    konstruiert oder abgeändert
    mit mechanischen, elektrischen
    oder elektronischen Mitteln um
    Abhörmaßnahmen zu erkennen.

B. PRÜF- UND

FERTIGUNGSEINRICHTUNGEN

5B11 Einrichtungen, speziell

konstruiert zur Entwicklung von

Einrichtungen oder Verfahren,

die von den Positionen des Abschnittes

„Informationssicherheit''

dieser Gruppe erfaßt sind,

einschließlich Meß- oder

Prüfeinrichtungen.

5B12 Einrichtungen, speziell

konstruiert zur Fertigung von

Einrichtungen oder Verfahren,

die von den Positionen des Abschnittes

Informationssicherheit dieser Gruppe erfaßt sind,

einschließlich Meß-, Prüf-,

Reparatur- oder

Fertigungseinrichtungen.

5B13 Meßeinrichtungen, speziell

konstruiert zum Prüfen und Freigeben von

Informationssicherheits-Verfahren, die von den Nummern unter 5A oder 5D des Abschnittes

„Informationssicherheit''

erfaßt sind.

D. SOFTWARE

5D11 Software, speziell

konstruiert oder abgeändert zur Entwicklung, Fertigung oder

Verwendung von Einrichtungen

oder Software, die in den Nummern unter 5A, 5B oder 5D

dieses Abschnittes

„Informationssicherheit''

erfaßt sind.

5D12 Software, speziell

konstruiert oder abgeändert zur Unterstützung von Technologie,

die in den Nummern unter 5E des Abschnittes

„Informationssicherheit''

erfaßt sind.

5D13 Spezifische Software wie

folgt:

  1. Litera a
    Software, die die Eigenschaften der Einrichtungen, die in den Nummern unter 5A oder 5B des Abschnittes
    „Informationssicherheit''
    erfaßt sind, besitzt oder die Verfahren derselben
    Einrichtungen ausführt oder
    simuliert;
  2. Litera b
    Software zur Abnahme von in Nummer 5D13.a erfaßter
    Software;
  3. Litera c
    Software, konstruiert oder
    abgeändert zum Schutz gegen
    bösartige
    Rechnerbeschädigungen, zB
    Viren.

E. TECHNOLOGIE

5E11 Technologie gemäß der

„General Technology Note''

(Allgemeine Technologienote) zur Entwicklung, Fertigung oder

Verwendung von Ausrüstungen oder

Software, die in den Nummern

unter 5A, 5B oder 5D des Abschnittes

„Informationssicherheit''

erfaßt sind.

-----------------------------------

ANMERKUNGEN ZUR

INFORMATIONSSICHERHEIT:

  1. Ziffer eins
    Positionen des Abschnittes Informationssicherheit dieser Gruppe erfassen nicht:
    1. Litera a
      Smart Cards für Personen mit Verschlüsselungen, zum Gebrauch in Einrichtungen
      und Systemen, die von Nummer
      5A11.c.1 bis c.6 auf Grund
      dieser Anmerkung oder auf
      Grund der Beschreibung in
      unten angeführten
      Empfehlungen 3 und 4 zur Informationssicherheit
      ausgenommen sind;
    2. Litera b
      Einrichtungen, die feste Datenkompressions- oder
      Codierungsverfahren
      enthalten;
    3. Litera c
      Empfangseinrichtungen für
      Rundfunk, Kabel-Fernsehen
      oder ähnliche
      begrenzt-öffentliche
      Fernsehsysteme für
      Konsumzwecke ohne digitale
      Verschlüsselung und bei
      denen die digitale
      Entschlüsselung auf Video-,
      Audio- oder
      Managementfunktionen
      beschränkt bleibt;
    4. Litera d
      tragbare (persönliche) oder
      mobile Funktelephone für
      zivile Zwecke, zB zur Verwendung bei kommerziellen
      zivilen zellularen
      Funkanlagen, die Verschlüsselungen bei
      Mitnahme durch den Benutzer
      enthalten;
    5. Litera e
      Entschlüsselungsverfahren,
      speziell konstruiert zur Anwendung urheberrechtlich
      geschützter Software,
      vorausgesetzt, die Entschlüsselungsfunktionen
      sind nicht
      benutzerzugänglich.
  2. Ziffer 2
    Positionen der Informationssicherheit in
    dieser Gruppe erfassen nicht:
    1. Litera a
      Software, erforderlich zur Verwendung von
      Einrichtungen, die durch die Anmerkung 1 zur Informationssicherheit
      ausgenommen sind;
    2. Litera b
      Software, mit einem Verfahren von Einrichtungen,
      die durch die Anmerkung 1
      zur Informationssicherheit
      ausgenommen sind.

-----------------------------------

Anmerkung

Ausfuhrliste nicht direkt wiedergegeben.

Schlagworte

Prüfeinrichtung, Telekommunikationssystem, Gammastrahlung, Neutronenstrahlung, Erkennungssystem, Einbruchssicherungssystem, Lichtwellenleiterkabel, Hochleistungskondensator, Meßeinrichtung, Datenkompressionsverfahren, Hochenergieversorgungsgerät

Gesetzesnummer

10007204

Dokumentnummer

NOR12083111

Alte Dokumentnummer

N5199436928J

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Bewilligungspflicht der Ausfuhr; Überlassung von Waren im Zollausland

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 848 aus 1992, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Nr. 172 aus 1995,

Typ

V

Paragraph/Artikel/Anlage

Anlage eins

Inkrafttretensdatum

01.06.1994

Außerkrafttretensdatum

09.03.1995aufgehoben durch BGBl. Nr. 172/1995

Index

54/02 Außenhandelsgesetz

Text

                             6 - SENSOREN

---------------------------------------------------------------------

A. GERÄTE, BAUGRUPPEN UND BAUTEILE ---------------------------------

                                      ANMERKUNG:

                                      Die Nummern 6R01 bis 6R05

                                      erfassen Einrichtungen, die

                                      entwickelt sind für den

                                      Gebrauch in Raketensystemen der

                                      Nummer 9R01.

                                   ---------------------------------

6A01  Akustik:

a) Akustik-Systeme für die

   Seefahrt, Geräte oder speziell

   entwickelte Bauteile hierfür,

   wie folgt:

  1. aktive (Sende- oder

     Sende/Empfangs-)Systeme und

     Geräte oder speziell

     entwickelte Bauteile hierfür,

     wie folgt:

-----------------------------------

ANMERKUNG:

  Nummer 6A01.a.1 erfaßt keine

Echolote, die vertikal vom Apparat

nach unten arbeiten, keine

Abtastfunktion mit mehr als

+-10 Grad beinhalten und auf die

Messung von Wassertiefe, Entfernung

gesunkener oder auf dem Meeresgrund

begrabener Objekte, sowie auf

Fischfangzwecke beschränkt sind.

-----------------------------------

  a) Breitstrahl-

     Tiefenvermessungssysteme zur

     topographischen

     Meeresboden-Kartographie:

    1. entwickelt für:

      a) die Durchführung von

         Messungen unter einem

         Winkel von mehr als

         10 Grad von der

         Vertikalen; und

      b) die Messung von Tiefen von

         mehr als 600 m unter die

         Wasseroberfläche; und

    2. entwickelt für:

      a) Mehrstrahleinrichtungen

         mit Strahlen von weniger

         als 2 Grad; oder

      b) eine Datengenauigkeit

         besser als 0,5% der

         Wassertiefe bezogen auf

         Strahlbreite (Mittelwert

         aus den Einzelmessungen

         innerhalb der

         Strahlbreite);

  b) Objektsuch- oder

     Objektlokalisierungssysteme

     mit einem der folgenden

     Merkmale:

    1. einer Sendefrequenz unter

       10 kHz;

    2. einem Schalldruckpegel von

       mehr als 224 dB (Referenz

       1 myPa bei 1 m) für Geräte

       mit einem

       Betriebsfrequenzband

       zwischen 10 kHz und

       einschließlich 24 kHz;

    3. einem Schalldruckpegel von

       mehr als 235 dB (Referenz

       1 myPa bei 1 m) für Geräte

       mit einem

       Betriebsfrequenzband

       zwischen 24 kHz und 30 kHz;

    4. einer Bildung von Strahlen

       von weniger als 1 Grad

       entlang jeder Achse und mit

       einer Betriebsfrequenz von

       weniger als 100 kHz;

    5. entwickelt als

       druckbeständig - bei

       Normalbetrieb - in Tiefen

       von mehr als 1 000 m und

       Meßwandlern:

      a) mit dynamischer

         Druckkompensation; oder

      b) mit Meßwandlerelementen,

         die nicht aus

         Bleizirkonat-Titanat

         bestehen; oder

    6. entwickelt zur

       Abstandsmessung zu Objekten

       von mehr als 5 120 m;

  c) akustische Projektoren

     einschließlich Meßwandlern,

     mit eingebauten

     piezoelektrischen,

     magnetostriktiven,

     elektrostriktiven,

     elektrodynamischen oder

     hydraulischen Elementen, die

     einzeln oder in Kombination

     arbeiten, mit einem der

     folgenden Merkmale:

-----------------------------------

ANMERKUNG:

  Der Erfassungsstatus von

akustischen Projektoren,

einschließlich Meßwandlern,

speziell entwickelt für andere

Einrichtungen ist durch den

Erfassungsstatus der anderen

Einrichtungen definiert.

-----------------------------------

      1. einer momentanen

         ausgestrahlten

         Schalleistungsdichte von

         mehr als 0,01 mW/mm2 Hz

         für Geräte mit einer

         Betriebsfrequenz unter

         10 kHz;

      2. einer kontinuierlich

         ausgestrahlten

         Schalleistungsdichte von

         mehr als 0,001 mW/mm2 Hz

         für Geräte mit einer

         Betriebsfrequenz unter

         10 kHz;

      3. druckbeständig bei

         Normalbetrieb in Tiefen

         von mehr als 1 000 m; oder

      4. mit

         Nebenkeulenunterdrückung

         von mehr als 22 dB;

-----------------------------------

ANMERKUNG:

  Nummer 6A01.a.1.c erfaßt weder

elektronische Quellen, die den

Schall nur vertikal richten, noch

mechanische (zB Luftdruck- oder

Dampfstoßkanonen) oder chemische

(zB explosive) Quellen.

ANMERKUNG:

  Die Schalleistungsdichte wird

erhalten, indem die

Ausgangsschalleistung durch das

Produkt aus der ausstrahlenden

Oberflächenfläche und der

Betriebsfrequenz dividiert wird.

-----------------------------------

    d) Akustische Systeme, Geräte

       oder speziell entwickelte

       Bauteile zur Bestimmung der

       Position von Schiffen oder

       Unterwasser-Fahrzeugen

       entwickelt:

      1. für einen Betrieb mit

         einer Reichweite von mehr

         als 1 000 m mit einer

         Positioniergenauigkeit von

         weniger als 10 m rms

         (quadratisches Mittel),

         gemessen bei einer

         Entfernung von 1 000 m;

         oder

-----------------------------------

ANMERKUNG:

  Nummer 6A01.a.1.d.1 schließt auch

Geräte mit ein, die eine kohärente

Signalverarbeitung zwischen zwei

oder mehr Baken und dem vom Schiff

oder Unterwasserfahrzeug getragenen

Hydrophon verwenden, oder geeignet

sind, die

(Schallgeschwindigkeitsausbrei-

tungsfehler) zur Berechnung eines

Punktes selbsttätig zu korrigieren.

-----------------------------------

      2. als druckfest bei Tiefen

         von mehr als 1 000 m;

  2. passive Systeme oder Geräte

     (Empfangsgeräte, unabhängig ob

     bei Normalbetrieb mit dem

     separaten aktiven Gerät

     verbunden oder nicht) oder

     speziell entwickelte Bauteile

     hierfür, wie folgt:

    a) Hydrophone (Meßwandler) mit

       eingebauten:

      1. kontinuierlichen flexiblen

         Sensoren oder Baugruppen

         aus diskreten

         Sensorelementen mit

         entweder einem Durchmesser

         oder einer Länge von

         weniger als 20 mm und mit

         einer Entfernung zwischen

         den Elementen von weniger

         als 20 mm;

      2. mit einem der folgenden

         Meßfühler:

         a) Lichtleitfasern;

         b) piezoelektrischen

            Polymeren;

         c) flexible

            piezoelektrische

            Keramikmaterialien;

      3. Hydrophon-Empfindlichkeit

         besser als -180 dB in

         jeder Tiefe mit keiner

         Beschleunigungskompensa-

         tion;

      4. wenn entwickelt für einen

         Betrieb in Tiefen von

         nicht mehr als 35 m, mit

         einer

         Hydrophon-Empfindlichkeit

         besser als -186 dB mit

         Beschleunigungskompensa-

         tion;

      5. wenn entwickelt für einen

         Normalbetrieb in Tiefen

         von mehr als 35 m, mit

         einer Hydrophon-

         Empfindlichkeit besser als

         -192 dB mit

         Beschleunigungskompensa-

         tion;

      6. wenn entwickelt für einen

         Normalbetrieb in Tiefen

         von mehr als 100 m, mit

         einer Hydrophon-

         Empfindlichkeit besser als

         -204 dB; oder

      7. entwickelt für einen

         Betrieb in Tiefen von mehr

         als 1 000 m;

-----------------------------------

ANMERKUNG:

  Die Hydrophon-Empfindlichkeit

wird definiert als zwanzig mal der

Logarithmus des Verhältnisses der

rms-Ausgangsspannung zu einer 1 V

rms-Referenz, wenn der

Hydrophon-Sensor ohne Vorverstärker

in ein Hörfeld aus ebenen Wellen

mit einem rms-Druck von 1 myPa

plaziert wird. Beispiel: ein

Hydrophon mit -160 dB (Referenz 1 V

je myPa) würde eine

Ausgangsspannung von 10 hoch -8 in

einem solchen Feld ergeben, während

ein Hydrophon mit -180 dB

Empfindlichkeit einen Ausgang von

nur 10 hoch -9 ergeben würde. Daher

ist -160 dB besser als -180 dB.

-----------------------------------

    b) Geschleppte akustische

       Hydrophon-Anordnungen mit:

      1. Hydrophongruppen mit einem

         Abstand von weniger als

         12,5 m;

      2. Hydrophongruppen mit einem

         Abstand von 12,5 m bis

         unter 25 m und entwickelt

         oder geeignet, für einen

         Betrieb in Tiefen von mehr

         als 35 m abgeändert zu

         werden; oder

-----------------------------------

ANMERKUNG:

  Der Ausdruck „geeignet zur

Abänderung'' in Nummer 6A01.a.2.b.2

heißt, daß Möglichkeiten vorhanden

sind, durch eine Änderung der

Verdrahtung oder Verknüpfung den

Hydrophongruppen-Abstand oder die

Grenzen der Betriebstiefen

abzuändern. Solche Möglichkeiten

sind gegeben durch:

Ersatzverdrahtung von mehr als 10%

der Anzahl der Drähte,

Justierungseinrichtungen für den

Hydrophongruppen-Abstand oder

interne

Tiefenbegrenzungsvorrichtungen, die

justierbar sind oder mehr als eine

Hydrophongruppe steuern.

-----------------------------------

      3. Hydrophongruppen-Abstand

         von 25 m oder mehr und

         entwickelt für einen

         Betrieb in Tiefen von mehr

         als 100 m;

      4. Kurssensoren:

         a) mit einer Genauigkeit

            besser als +-0,5 Grad;

         b) eingebaut in die

            Anordnung und

            entwickelt oder

            geeignet zur

            Abänderung für einen

            Betrieb in Tiefen von

            mehr als 35 m; oder

-----------------------------------

ANMERKUNG:

  Der Ausdruck „geeignet zur

Abänderung'' in Nummer

6A01.a.2.b.4.b bedeutet, daß eine

justierbare oder entfernbare

Vorrichtung zur

Tiefenmeßwertrückführung vorhanden

ist.

-----------------------------------

  c) montiert außerhalb der

     Anordnung und mit einer

     Sensoreinheit, die fähig ist,

     in einem Umkreis von 360 Grad

     in Tiefen von mehr als 35 m zu

     arbeiten;

      5. nichtmetallische

         Bestandteile oder in der

         Längsrichtung verstärkte

         Anordnung;

      6. einer zusammengebauten

         Anordnung von weniger als

         40 mm Durchmesser;

      7. Multiplexe

         Hydrophongruppen-Signale;

         oder

      8. Hydrophon-Eigenschaften,

         spezifiziert in

         Nummer 6A01.a.2.a.;

    c) Bearbeitungseinrichtungen,

       speziell entwickelt für

       geschleppte

       Hydrophon-Anordnungen mit

       einem der folgenden

       Merkmale:

      1. mit Fast

         Fouriertransformation

         (FFT) oder einer anderen

         Transformation mit 1 024

         oder mehr komplexen

         Punkten in weniger als

         20 ms mit keiner

         benutzerzugänglichen

         Programmierbarkeit; oder

      2. Zeit- oder

         Frequenzbereichs-

         Verarbeitung und

         -korrelation,

         einschließlich

         Spektralanalyse, digitales

         Filtern und

         Strahlenformung mit Fast

         Fouriertransformationen

         oder anderen

         Transformationen oder

         Verfahren mit

         benutzerzugänglicher

         Programmierbarkeit;

b) Geophone, geeignet zur

   Umwandlung für einen Einsatz in

   Marinesystemen, Geräte oder

   speziell entwickelte Bauteile,

   die in der Nummer 6A01.a.2.a

   erfaßt sind;

c) Korrelation-Geschwindigkeits-

   Sonarloggeräte, entwickelt zur

   Messung der horizontalen

   Geschwindigkeit des

   Ausrüstungsträgers relativ zum

   Meeresboden bei Abständen

   zwischen dem Träger und dem

   Meeresboden von mehr als 500 m.

6A02  Optische Sensoren

a) Optische Detektoren wie folgt:  6R01  Passive Sensoren zur

                                      Ermittlung von Peilungen für

                                      spezifische elektromagnetische

                                      Quellen (Funkpeilgeräte) oder

                                      Geländecharakteristiken.

--------------------------------   6N01 Photoelektronenvervielfacher-

ANMERKUNG:                            röhren mit einer

  Nummer 6A02.a erfaßt keine          Photokathodenfläche größer als

   Germanium- oder                    20 cm2 und einer

   Siliciumbauteile.                  Pulsanstiegszeit an der Anode

--------------------------------

  1. raumfahrtqualifizierte

     Einzelelemente oder

     Brennebenen-Arrays (linear

     oder zweidimensional) mit

     einem der folgenden Merkmale:

  a) 1. einer

       Spitzenempfindlichkeit bei

       einer Wellenlänge kürzer

       als 300 nm; und

    2. einer Empfindlichkeit von

       weniger als 0,1% relativ zur

       Spitzenempfindlichkeit bei

       einer Wellenlänge von mehr

       als 400 nm;

  b) 1. einer

       Spitzenempfindlichkeit im

       Wellenlängenbereich von

       über 900 nm bis höchstens

       1 200 nm; und

    2. einer Ansprechszeitkonstante

       von 95 ns oder weniger; oder

  c) einer Spitzenempfindlichkeit

       im Wellenlängenbereich von

       über 1 200 nm bis höchstens

       30 000 nm;

  2. Bildverstärkerröhren und

     speziell entwickelte Bauteile

     hierfür, wie folgt:

    a) Bildverstärkerröhren mit

       allen folgenden Merkmalen:

      1. einer

         Spitzenempfindlichkeit im

         Wellenlängenbereich von

         über 400 nm bis höchstens

         1 050 nm;

      2. mit einer Mikrokanalplatte

         für Elektronen-

         Bildverstärkung mit einem

         Lochabstand

         (Zentrum-Zentrum Abstand)

         von weniger als 25 mym;

         und

        a) einer S-20-, S-25- oder

           Multialkali-

           Photokathode; oder

        b) einer GaAs- oder

           GaInAs-Photokathode;

    b) speziell entwickelte

       Bauteile wie folgt:

      1. Lichtwellenleiter-

         Bildinverter;

      2. Mikrokanalplatten mit

         beiden folgenden

         Merkmalen:

        a) 15 000 oder mehr

           Hohlröhren/Platte; und

        b) einem Lochabstand

           (Zentrum - Zentrum

           Abstand) von weniger

           als 25 mym; oder

      3. GaAs- oder

         GaInAs-Photokathoden;

  3. nicht-raumfahrtqualifizierte

     lineare oder zweidimensionale

     Brennebenen-Arrays mit einem

     der folgenden Merkmale:

    a) 1. einzelne Elemente mit

       einer Spitzenempfindlichkeit

       in einem Wellenlängenbereich

       von über 900 nm bis

       höchstens 1 050 nm; und

      2. einer

         Ansprechzeitkonstante von

         weniger als 0,5 ns;

    b) 1. einzelne Elemente mit

       einer Spitzenempfindlichkeit

       in einem Wellenlängenbereich

       von über 1 050 nm bis

       höchstens 1 200 nm; und

      2. einer

         Ansprechzeitkonstante von

         95 ns oder weniger; oder

    c) einzelne Elemente mit einer

       Spitzenempfindlichkeit in

       einem Wellenlängenbereich

       von über 1 200 nm bis

       höchstens 30 000 nm;

-----------------------------------

ANMERKUNGEN:

1. Nummer 6A02.a.3 umfaßt auch

   photoleitfähige Arrays und

   photovoltaische Arrays.

2. Nummer 6A02.a.3 erfaßt keine

   Silicium-Brennebenen-Arrays,

   gekapselte photoleitfähige

   Multi-Element-Zellen (mit nicht

   mehr als 16 Elementen) oder

   pyroelektrische Detektoren mit

   einem der folgenden Stoffe:

  a) Bleisulfid;

  b) Triglycinsulfat oder

     Varianten;

  c) Blei-Lanthan-Zirkonium-Titanat

     und Varianten;

  d) Lithiumtantalat;

  e) Polyvinylidenfluorid und

     Varianten;

  f) Strontium-Barium-Niobat und

     Varianten; oder

  g) Bleiselenid.

-----------------------------------

  4. nicht-raumfahrtqualifizierte

     Einzelelemente oder

     Multielement-Halbleiter-

     Photodioden oder

     -Phototransistoren (keine

     Brennebenen-Arrays) mit beiden

     folgenden Merkmalen:

    a) einer Spitzenempfindlichkeit

       bei einer Wellenlänge von

       mehr als 1 200 nm; und

    b) einer Ansprechzeitkonstante

       von 0,5 ns oder weniger;

b) Multispektral abbildende

   Sensoren, entwickelt für

   Fernabtastungszwecke, mit einem

   der folgenden Merkmale:

  1. einem Momentan-Gesichtsfeld

     (IFOV) von weniger als

     200 myrad; oder

  2. spezifiziert für einen Betrieb

     im Wellenlängenbereich von

     über 400 nm bis höchstens

     30 000 nm; und

    a) die Ausgangsbilddaten in

       digitalem Format erzeugen;

       und

      1. raumfahrtqualifiziert

         sind; oder

      2. für einen Luftfahrtbetrieb

         entwickelt sind und andere

         Detektoren als

         Siliciumdetektoren

         verwenden;

c) Direktsicht-

   Bilddarstellungsgeräte, die im

   sichtbaren oder

   Infrarot-Spektrum arbeiten und

   einen der folgenden Bestandteile

   aufweisen:

  1. Bildverstärkerröhren, die von

     Nummer 6A02.a.2 erfaßt sind;

     oder

  2. Brennebenen-Arrays, die von

     Nummer 6A02.a.3 erfaßt sind;

-----------------------------------

ANMERKUNG:

  Nummer 6A02.c erfaßt nicht

folgende Geräte, wenn diese andere

Photokathoden als GaAs- oder

GaInAs-Photokathoden enthalten:

a) industrielle oder zivile

   Einbruchsicherungssysteme,

   Systeme zur Bewegungskontrolle

   oder -zählung für Verkehr und

   Industrie;

b) medizinische Geräte;

c) industrielle Geräte zur

   Überprüfung, Sortierung oder

   Analyse von

   Materialeigenschaften;

d) Feuermelder für Industrieöfen;

e) speziell für Laborzwecke

   entwickelte Geräte.

ANMERKUNG

  Der Ausdruck „Direktsicht''

bezieht sich auf

Bilddarstellungsgeräte, die im

sichtbaren oder Infrarot-Spektrum

arbeiten, dem menschlichen

Betrachter ein visuelles Bild

zeigen, ohne das Bild in ein

elektronisches Signal für

Fernsehschirmdarstellung

umzuwandeln und die das Bild weder

photographisch, noch elektronisch

noch durch andere Mittel

aufzeichnen oder speichern können.

-----------------------------------

d) besondere unterstützende

   Bauteile für optische Sensoren

   wie folgt:

  1. raumfahrtqualifizierte

     Kryokühler;

  2. nichtraumfahrtqualifizierte

     Kryokühler wie folgt:

    a) mit geschlossenem Kreislauf

       mit einer spezifizierten

       mittleren Ausfallszeit

       (MTTF) oder einem mittleren

       Ausfallsabstand (MTBF) von

       mehr als 2 500 Stunden;

    b) selbstregelnde Joule-

       Thomson-(JT)-Minikühler für

       Bohrungsdurchmesser von

       weniger als 8 mm;

  3. optische Meßfasern:

    a) speziell gefertigt,

       zusammengesetzt oder in

       Struktur oder durch

       Beschichtung abgeändert, um

       akustisch, thermisch,

       inertial, elektromagnetisch

       oder für atomare Strahlung

       empfindlich zu werden; oder

    b) in der Struktur abgeändert,

       um eine Schwebungslänge von

       weniger als 50 mm (hohe

       Doppelbrechung) zu

       erreichen.

6A03  Kameras                      6N02  Kameraausrüstung wie folgt:

a) Meßkameras wie folgt:           a) mechanische Drehspiegelkameras

1. Hochgeschwindigkeits-              wie folgt und besonders

   Filmaufnahmekameras mit jedem      konstruierte Bestandteile

   Filmformat von 8 mm bis            hierfür:

   einschließlich 16 mm, bei denen    1. Bildkameras mit einer

   der Film während der gesamten         Aufnahmegeschwindigkeit von

   Aufzeichnungszeit kontinuierlich      mehr als

   bewegt wird, und die geeignet         225 000 Einzelbildern/s,

   sind, mit                          2. Streakkameras mit

   Aufnahmegeschwindigkeiten von         Aufzeichnungsgeschwindig-

   mehr als 13 150 Einzelbildern/s       keiten größer als

   aufzuzeichnen;                        0,5 mm/mys;

-----------------------------------

-------------------------------

ANMERKUNG:                         ANMERKUNG:

  Nummer 6A03.a.1 erfaßt keine       Die besonders konstruierten

   Filmaufnahmekameras für normale    Bestandteile schließen

   zivile Zwecke.                     Elektronikbaugruppen zur

-----------------------------------   Synchronisation und

2. mechanische                        Rotationsbaugruppen (bestehend

   Hochgeschwindigkeitskameras, bei   aus Antriebsmotoren, Spiegeln

   denen sich der Film nicht          und Lagern) ein.

   bewegt, und die geeignet sind,  ---------------------------------

   mit Bildfrequenzen von mehr als b) elektronische Streak- oder

   1 000 000 Bildern bei voller       Bildkameras und

   Bildhöhe eines 35-mm-Films oder    Elektronenröhren wie folgt:

   mit proportional kleineren         1. Streakkameras mit einer

   Geschwindigkeiten für größere         Zeitauflösung

   Bildhöhen aufzuzeichnen;              kleiner/gleich 50 ns und

3. mechanische oder elektronische        Streak-Elektronenröhren

   Streakkameras mit                     hierfür,

   Aufzeichnungsgeschwindigkeiten     2. elektronische Bildkameras

   von mehr als 10 mm/mys;               (oder Bildkameras mit

4. elektronische Bildkameras mit         elektronischem Verschluß)

   einer Bildfrequenz von mehr als       mit einer

   1 000 000 Bildern;                    Bild-Belichtungszeit

5. elektronische Kameras mit beiden

    kleiner/gleich 50 ns,

   folgenden Merkmalen:

a) einer elektronischen               3. Aufnahmeröhren und

   Verschlußzeit                         Halbleiter-Bildsensoren für

   (Ausblendfähigkeit) von weniger       die Verwendung in Kameras,

   als 1 mys je Vollbild; und            die von Nummer b.2 erfaßt

b) einer Ausgabezeit, die eine           werden, wie folgt:

   Bildgeschwindigkeit von mehr als      a) Bildverstärkerröhren mit

   125 vollen Einzelbildern/s               kleiner Brennweite, die

   erlaubt;                                 eine Photokathode mit

b) bilddarstellende Kameras wie             durchsichtigem

   folgt:                                   leitfähigem Belag haben,

                                            zur Verkleinerung des

                                            Photokathoden-

                                            Flächenwiderstands,

                                         b) Gate-SIT-(silicon

                                            intensifier target)-

                                            Vidicon-Röhren, bei

                                            denen ein schnelles

                                            System das Steuern der

                                            Photoelektronen von der

                                            Photokathode ermöglicht,

                                            ehe sie auf die

                                            SIT-Platte auftreffen,

-----------------------------------

                                      c) elektrooptische Kerr-

ANMERKUNG:                               oder Pockels-Zellen-

  Nummer 6A03.b erfaßt keine             Verschlüsse,

   Fernseh- oder Videokameras, die    d) Bildröhren und

   speziell für Fernseh-Rundfunk         Halbleiter-Bildsensoren,

   entwickelt sind.                      die eine Schnellbild-

-----------------------------------      Abtastzeit von weniger

1. Videokameras mit                      als 50 ns haben und

   Halbleiter-Sensoren und mit           besonders konstruiert

   einem der folgenden Merkmale:         sind für Kameras, die

a) mehr als 4 x 10 hoch 6 aktiven        von Nummer b.2 erfaßt

   Pixel/Halbleiter-Sensoranordnung      werden;

   für Monochromkameras            c) strahlungsfeste TV-Kameras,

   (Schwarz-Weiß-Kameras);            besonders konstruiert oder

b) mehr als 4 x 10 hoch 6 aktiven     ausgelegt als unempfindlich

   Pixel/Halbleiter-Sensoranordnung   gegen Strahlungsbelastungen

   für Farbkameras mit drei           größer als 5 x 10 hoch 6 Rad

   eingebauten                        (Si) ohne betriebsbedingten

   Halbleiter-Sensoranordnungen;      Qualitätsverlust, und besonders

   oder                               konstruierte Linsen hierfür.

c) mehr als 12 x 10 hoch 6 aktiven

   Pixel für Halbleiter-

   Sensoranordnung-Farbkameras mit

   einer eingebauten

   Halbleiter-Sensoranordnung;

  2. Scanning-Kameras oder

     Scanning-Kamerasysteme:

    a) mit linearen

       Detektoranordnungen mit mehr

       als

       8 192 Elementen/Anordnung;

       und

    b) mit mechanischer Abtastung

       in eine Richtung;

  3. mit eingebauten

     Bildverstärkern, die in Nummer

     6A02.a.2.a erfaßt sind;

  4. mit eingebauten

     Brennebenen-Arrays, die in

     Nummer 6A02.a.3 erfaßt sind.

6A04  Optik

a) Optische Spiegel (Reflektoren)

   wie folgt:

  1. verformbare Spiegel mit

     kontinuierlichen oder

     Multielement-Oberflächen und

     speziell entwickelte Bauteile

     hierfür, die geeignet sind,

     Teile der Spiegeloberfläche

     mit Frequenzen von mehr als

     100 Hz dynamisch

     nachzujustieren;

  2. leichte monolithische Spiegel

     mit einer durchschnittlichen

     Äquivalenzdichte von weniger

     als 30 kg/m2 und einem

     Gesamtgewicht vom mehr als

     10 kg;

  3. leichte zusammengesetzte -

     oder Schaum-Spiegelstrukturen

     mit einer durchschnittlichen

     Äquivalenzdichte von weniger

     als 30 kg/m2 und einem

     Gesamtgewicht von mehr als

     2 kg;

  4. Spiegel zum Lenken optischer

     Strahlen mit mehr als 100 mm

     Durchmesser oder

     Hauptachsenlänge mit einer

     Steuerbandbreite von mehr als

     100 Hz;

b) Optische Bauteile, hergestellt

   aus Zinkselenid (ZnSe) oder

   Zinksulfid (ZnS) zur Übertragung

   im Wellenlängenbereich von über

   3 000 nm bis höchstens 25 000 nm

   und mit einem der folgenden

   Merkmale:

  1. mehr als 100 cm3 Volumen; oder

  2. mit mehr als 80 mm Durchmesser

     oder Hauptachsenlänge und

     20 mm Dicke (Tiefe);

c) raumfahrtqualifizierte Bauteile

   für optische Systeme wie folgt:

  1. leichtgewichtig, mit weniger

     als 20% Äquivalenzdichte

     verglichen mit einem festen

     Rohling mit der gleichen

     Apertur und Dicke;

  2. Substrate, Substrate mit

     Oberflächenbeschichtungen

     (Einzel- oder Mehrlagen,

     metallisch oder dielektrisch,

     leitfähig, halbleitend oder

     isolierend) oder mit

     Schutzfilmen;

  3. Segmente oder Baugruppen aus

     Spiegeln, entwickelt zur

     Montage im Weltraum in ein

     optisches System, mit einer

     Sammelapertur gleich oder

     größer als von einer

     Einzeloptik mit 1 m

     Durchmesser;

  4. gefertigt aus

     zusammengesetzten Materialien

     mit einem linearen thermischen

     Ausdehnungskoeffizienten

     gleich oder kleiner als 5 x 10

     hoch -6 in jeder

     Koordinatenrichtung;

d) Optische Filter wie folgt:

  1. für Wellenlängen größer als

     250 nm, bestehend aus

     optischen

     Mehrlagen-Beschichtungen und

     mit einem der folgenden

     Merkmale:

    a) Bandbreiten gleich oder

       kleiner als 1 nm volle

       Breite bei halber Intensität

       (FWHI) und einer

       Spitzenübertragung von 90%

       oder mehr; oder

    b) Bandbreiten gleich oder

       weniger als 0,1 nm FWHI und

       einer Spitzenübertragung von

       50% oder mehr;

-----------------------------------

ANMERKUNG:

  Nummer 6A04.d.1 erfaßt keine

optischen Filter mit festen

Luftspalten oder Lyot-Filtern.

-----------------------------------

  2. für Wellenlängen größer als

     250 nm und mit allen folgenden

     Merkmalen:

    a) abstimmbar über einen

       Wellenlängenbereich von

       500 nm oder mehr;

    b) einem optischen

       Momentanbandpaß von 1,25 nm

       oder weniger;

    c) Wellenlänge

       wiedereinstellbar innerhalb

       von 0,1 ms mit einer

       Genauigkeit von 1 nm oder

       besser innerhalb des

       abstimmbaren

       Wellenlängenbereiches; und

    d) einer

       Einzelereignis-Übertragung

       von 91% oder mehr;

  3. Optische Opazitätsschalter

     (Filter) mit einem Sehfeld von

     30 Grad oder weiter und einer

     Ansprechzeit gleich oder

     kleiner als 1 ns;

    e) Optische Steuergeräte wie

       folgt:

  1. speziell entwickelt zur

     Erhaltung der

     Oberflächengestalt oder

     -ausrichtung der

     raumfahrtqualifizierten

     Bauteile, die in

     Nummer 6A04.c.1 oder c.3

     erfaßt sind;

  2. mit Steuerungs-, Nachführ-,

     Stabilisierungs- oder

     Resonatorjustierbandbreiten

     gleich oder größer als 100 Hz

     und einer Genauigkeit von

     10 myrad oder weniger;

  3. Kardanringe mit einer

     maximalen Schwenkung von mehr

     als 5 Grad, einer Bandbreite

     gleich oder größer als 100 Hz

     und mit einem der folgenden

     Merkmale:

    a) 1. mit einem Durchmesser

       oder einer Hauptachsenlänge

       von mehr als 0,15 m bis

       höchstens 1 m;

      2. geeignet für

         Winkelbeschleunigungen von

         mehr als 2 rad/s2; und

      3. mit Winkelfehlern gleich

         oder kleiner als

         200 myrad/s2; oder

    b) 1. mit mehr als 1 m

       Durchmesser oder

       Hauptachsenlänge;

      2. geeignet für

         Winkelbeschleunigungen von

         mehr als 0,5 rad/s2; und

      3. mit Winkelfehlern gleich

         oder kleiner als

         200 myrad;

      4. speziell entwickelt zur

         Erhaltung der Justierung

         von phasengesteuerten

         Anordnungen oder

         phasengesteuerten

         Segmentspiegelsystemen,

         die aus Spiegeln mit einem

         Segmentdurchmesser oder

         einer Hauptachsenlänge von

         1 m oder mehr bestehen;

f) Fluoridfaserkabel oder

   Lichtwellenleiterfasern hierfür

   mit einer Dämpfung von weniger

   als 4 dB/km im

   Wellenlängenbereich von über

   1 000 nm bis höchstens 3 000 nm.

6A05  Laser, Bauteile und optische 6N03  Laser, Laserverstärker und

   Geräte, wie folgt:                 Oszillatoren wie folgt:

-----------------------------------

ANMERKUNGEN:                       a) Argonionen-Laser mit einer

1. Impulslaser umfassen auch          mittleren Ausgangsleistung

   solche, die in einem CW-Modus      größer als 40 W und einer

   (Dauerstrichmodus) mit             Betriebswellenlänge zwischen

   überlagerten Impulsen laufen.      400 nm und 515 nm;

2. Stoßerregte Laser umfassen auch b) abstimmbare, gepulste

   jene, die in einem                 Farbstoff-(Dye-)Oszillatoren

   kontinuierlich erregten Modus      für Single-Mode-Betrieb mit

   mit überlagerter Stoßerregung      einer Nennausgangsleistung

   laufen.                            größer als 1 W, einer

3. Der Embargostatus von              Pulsfrequenz größer als 1 kHz,

   Raman-Lasern richtet sich nach     einer Pulsdauer kleiner als

   den Parametern der                 100 ns und einer Wellenlänge

   Pumpenquellenlaser.                zwischen 300 nm und 800 nm;

   Pumpenquellenlaser können alle  c) abstimmbare, gepulste

   nachstehend beschriebenen Laser    Farbstoff-(Dye-)Laserverstärker

   sein.                              und - Oszillatoren (ausgenommen

-----------------------------------

a) Gaslaser wie folgt:                Single-Mode-Oszillatoren) mit

1. Excimerlaser mit einem der         einer Nennausgangsleistung

   folgenden Merkmale:                größer als 30 W, einer

a) einer Ausgangswellenlänge von      Pulsfrequenz größer als 1 kHz,

   nicht mehr als 150 nm; und:        einer Pulsdauer kleiner als

1. einer Ausgangsenergie von mehr     100 ns und einer Wellenlänge

   als 50 mJ/Impuls; oder             zwischen 300 nm und 800 nm;

2. einer mittleren oder            d) gepulste CO2-Laser mit einer

   CW-Ausgangsleistung von mehr als   Pulsfrequenz größer als 250 Hz,

   1 W;                               einer Nennausgangsleistung

b) einer Ausgangswellenlänge von      größer als 500 W, einer

   über 150 nm bis höchstens 190 nm   Pulsdauer kleiner als 200 ns

   und:                               und einer Betriebswellenlänge

1. einer Ausgangsenergie von mehr     zwischen 9 mym und 11 mym;

   als 1,5 J/Impuls; oder          e) Para-Wasserstoff-Raman-Shifter,

2. einer mittleren oder               entwickelt für

   CW-Ausgangsleistung von mehr als   Ausgangswellenlängen von 16 mym

   120 W;                             und einer Pulsfrequenz größer

                                      als 250 Hz.

c) einer Ausgangswellenlänge von

   über 190 nm bis höchstens

   360 nm; und:

      1. einer Ausgangsenergie von

         mehr als 10 J/Impuls; oder

      2. einer mittleren oder

         CW-Ausgangsleistung von

         mehr als 500 W; oder

    d) einer Ausgangswellenlänge

       von über 360 nm; und

      1. einer Ausgangsenergie von

         mehr als 1,5 J/Impuls;

         oder

      2. einer mittleren oder

         CW-Ausgangsleistung von

         mehr als 30 W;

    2. Metalldampflaser wie folgt:

    a) Kupfer-(Cu)-Laser mit einer

       mittleren oder

       CW-Ausgangsleistung von mehr

       als 20 W;

    b) Gold-(Au)-Laser mit einer

       mittleren oder

       CW-Ausgangsleistung von mehr

       als 5 W;

    c) Natrium-(Na)-Laser mit einer

       mittleren oder

       CW-Ausgangsleistung von mehr

       als 5 W;

    d) Barium-(Ba)-Laser mit einer

       mittleren oder

       CW-Ausgangsleistung von mehr

       als 2 W;

  3. Kohlenmonoxid-(CO)-Laser mit

     entweder:

    a) einer Ausgangsenergie von

       mehr als 2 J/Impuls und

       einer Spitzenleistung von

       mehr als 5 kW; oder

    b) einer mittleren oder

       CW-Ausgangsleistung von mehr

       als 5 kW;

  4. Kohlendioxid-(C02)-Laser mit

     einem der folgenden Merkmale:

    a) einer CW-Ausgangsleistung

       von mehr als 10 kW;

    b) einer gepulsten

       Ausgangsstrahlung mit einer

       Impulsdauer von mehr als

       10 mys; und:

      1. einer mittleren

         Ausgangsleistung von mehr

         als 10 kW; oder

      2. einer Spitzenleistung von

         mehr als 100 kW; oder

    c) einer gepulsten

       Ausgangsstrahlung mit einer

       Impulsdauer gleich oder

       kleiner als 10 mys; und:

      1. einer Impulsenergie von

         mehr als 5 J/Impuls und

         einer Spitzenleistung von

         mehr als 2,5 kW; oder

      2. einer mittleren

         Ausgangsleistung von mehr

         als 2,5 kW;

  5. Chemische Laser wie folgt:

    a) Wasserstofffluorid-(HF)-

       Laser;

       (Anm.: richtig: Wasserstoffluorid)

    b) Deuteriumfluorid-(DF)-Laser;

    c) Transferlaser:

      1. Sauerstoff-Jod-(O2-I)-

         Laser;

      2. Deuterium-Fluorid-

         Kohlendioxid-(DF-CO2)-

         Laser;

  6. Gasentladungs- und Ionen-

     Laser, zB Krypton-Ionen- oder

     Argon-Ionen-Laser, mit

     entweder:

    a) einer Ausgangsenergie von

       mehr als 1,5 J/Impuls und

       einer Spitzenleistung von

       mehr als 50 W; oder

    b) einer mittleren oder

       CW-Ausgangsleistung von mehr

       als 50 W;

  7. Andere Gaslaser, außer

     Stickstoff-Laser, mit einem

     der folgenden Merkmale:

    a) einer Ausgangswellenlänge

       von nicht mehr als 150 nm

       und:

      1. einer Ausgangsenergie von

         mehr als 50 mJ/Impuls und

         einer Spitzenleistung von

         mehr als 1 W; oder

      2. einer mittleren oder

         CW-Ausgangsleistung von

         mehr als 1 W;

    b) einer Ausgangswellenlänge

       von mehr als 150 nm bis

       höchstens 800 nm; und:

      1. einer Ausgangsenergie von

         mehr als 1,5 J/Impuls und

         einer Spitzenleistung von

         mehr als 30 W; oder

      2. einer mittleren oder

         CW-Ausgangsleistung von

         mehr als 30 W;

    c) einer Ausgangswellenlänge

       von mehr als 800 nm bis

       höchstens 1 400 nm; und:

      1. einer Ausgangsenergie von

         mehr als 0,25 J/Impuls und

         einer Spitzenleistung von

         mehr als 10 W; oder

      2. einer mittleren oder

         CW-Ausgangsleistung von

         mehr als 10 W; oder

    d) einer Ausgangswellenlänge

       von mehr als 1 400 nm und

       einer mittleren oder

       CW-Ausgangsleistung von mehr

       als 1 W;

b) Halbleiter-Laser wie folgt:

-----------------------------------

ANMERKUNG:

  Halbleiter-Laser werden allgemein

als Laserdioden bezeichnet.

ANMERKUNG:

  Der Erfassungsstatus von

Halbleiter-Lasern, speziell

entwickelt für andere Geräte

richtet sich nach dem

Erfassungsstatus der anderen

Geräte.

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  1. Einzelne Single Mode

     Halbleiter-Laser mit:

    a) einer mittleren

       Ausgangsleistung von mehr

       als 100 mW; oder

    b) einer Wellenlänge von mehr

       als 1 050 nm;

  2. Einzelne Single-Mode-

     Halbleiter-Laser oder Arrays

     aus einzelnen

     Halbleiter-Lasern mit:

    a) einer Ausgangsenergie von

       mehr als 500 myJ/Impuls und

       einer Spitzenleistung von

       mehr als 10 W;

    b) einer mittleren oder

       CW-Ausgangsleistung von mehr

       als 10 W; oder

    c) einer Wellenlänge von mehr

       als 1 050 nm;

c) Festkörper-Laser wie folgt:

  1. abstimmbare Laser mit einem

     der folgenden Merkmale:

-----------------------------------

ANMERKUNG:

  Nummer 6A05.c.1 umfaßt auch

Titan-Saphir-(Ti: Al203), Thulium -

YAG (Tm: YAG), Thulium - YSGG (Tm:

YSGG), Alexandrit (Cr: BeAl204) und

Farbpunkt-Laser.

-----------------------------------

    a) einer Ausgangswellenlänge

       kleiner als 600 nm; und:

      1. einer Ausgangsenergie von

         mehr als 50 mJ/Impuls und

         einer Spitzenleistung von

         mehr als 1 W; oder

      2. einer mittleren oder

         CW-Ausgangsleistung von

         mehr als 1 W;

    b) einer Ausgangswellenlänge

       von 600 nm oder mehr bis

       höchstens 1 400 nm; und:

      1. einer Ausgangsenergie von

         mehr als 1 J/Impuls und

         einer Spitzenleistung von

         mehr als 20 W; oder

      2. einer mittleren oder

         CW-Ausgangsleistung von

         mehr als 20 W; oder

    c) einer Ausgangswellenlänge

       von mehr als 1 400 nm; und:

      1. einer Ausgangsenergie von

         mehr als 50 mJ/Impuls und

         einer Spitzenleistung von

         mehr als 1 W; oder

      2. einer mittleren oder

         CW-Ausgangsleistung von

         mehr als 1 W;

  2. nicht abstimmbare Laser wie

     folgt:

-----------------------------------

ANMERKUNG:

  Nummer 6A05.c.2 erfaßt

Atomübergangs-Festkörper-Laser.

-----------------------------------

  a) Rubin-Laser mit einer

     Ausgangsenergie von mehr als

     20 J/Impuls;

  b) Neodym-Laser wie folgt:

    1. gütegeschaltete Laser

       (Q-switched) mit:

      a) einer Ausgangsenergie von

         mehr als 20 J bis

         höchstens 50 J/Impuls und

         einer mittleren

         Ausgangsleistung von mehr

         als 10 W; oder

      b) einer Ausgangsenergie von

         mehr als 50 J/Impuls;

    2. nichtgütegeschaltete Laser

       (non-Q-switched) mit:

      a) einer Ausgangsenergie von

         mehr als 50 J bis

         höchstens 100 J/Impuls und

         einer mittleren

         Ausgangsleistung von mehr

         als 20 W; oder

      b) einer Ausgangsenergie von

         mehr als 100 J/Impuls;

  c) Neodym-dotierte Laser (andere

     Laser als Glas), wie folgt,

     mit einer Ausgangswellenlänge

     von mehr als 1 000 nm bis

     höchstens 1 100 nm:

    (Bezüglich Neodym-dotierte

       Laser (andere Laser als

       Glas) mit einer

       Ausgangswellenlänge von

       nicht mehr als 1 000 nm oder

       mehr als 1 100 nm siehe

       Nummer 6A05.c.2.d).

      1. gepulst angeregte,

         phasenverriegelte,

         gütegeschaltete

         (Q-switched) Laser mit

         einer Impulsdauer von

         weniger als 1 ns; und:

         a) einer Spitzenleistung

         von mehr als 5 GW;

         b) einer mittleren

         Ausgangsleistung von mehr

         als 10 W; oder

         c) einer Impulsenergie von

         mehr als 0,1 J;

      2. gepulst angeregte,

         gütegeschaltete

         (Q-switched) Laser mit

         einer Impulsdauer gleich

         oder größer als 1 ns und:

      a) einem transversalen

         Einmoden-Ausgang mit:

    1. einer Spitzenleistung von

       mehr als 100 MW;

    2. einer mittleren

       Ausgangsleistung von mehr

       als 20 W; oder

    3. einer Impulsenergie von mehr

       als 2 J; oder

  b) einem transversalen

     Mehrmoden-Ausgang mit:

    1. einer Spitzenleistung von

       mehr als 200 MW;

    2. einer mittleren

       Ausgangsleistung von mehr

       als 50 W; oder

    3. einer Impulsenergie von mehr

       als 2 J;

      3. gepulst angeregte,

         nicht-gütegeschaltete

         (non-Q-switched) Laser

         mit:

  a) einem transversalen

     Einmoden-Ausgang mit:

    1. einer Spitzenleistung von

       mehr als 500 kW; oder

    2. einer mittleren

       Ausgangsleistung von mehr

       als 150 W; oder

  b) einem transversalen

     Mehrmoden-Ausgang mit:

    1. einer Spitzenleistung von

       mehr als 1 MW; oder

    2. einer mittleren

       Ausgangsleistung von mehr

       als 500 W;

      4. kontinuierlich angeregte

         Laser mit:

  a) einem transversalen

     Einmoden-Ausgang mit:

    1. einer Spitzenleistung von

       mehr als 500 kW; oder

    2. einer mittleren oder

       CW-Ausgangsleistung von mehr

       als 150 W; oder

  b) einem transversalen

     Mehrmoden-Ausgang mit:

    1. einer Spitzenleistung von

       mehr als 1 MW; oder

    2. einer mittleren oder

       CW-Ausgangsleistung von mehr

       als 500 W;

    d) andere nichtabstimmbare

       Laser, mit einem der

       folgenden Merkmale:

      1. einer Wellenlänge von

         weniger als 150 nm; und:

  a) einer Ausgangsenergie von mehr

     als 50 mJ/Impuls und eine

     Spitzenleistung von mehr als 1

     W; oder

  b) einer mittleren oder

     CW-Ausgangsleistung von mehr

     als 1 W;

      2. einer Wellenlänge von

         150 nm oder mehr bis

         höchstens 800 nm; und:

  a) einer Ausgangsenergie von mehr

     als 1,5 J/Impuls und einer

     Spitzenleistung von mehr als

     30 W; oder

  b) einer mittleren oder

     CW-Ausgangsleistung von mehr

     als 30 W;

      3. einer Wellenlänge von mehr

         als 800 nm bis höchsten

         1 400 nm, wie folgt:

  a) gütegeschaltete Laser mit:

    1. einer Ausgangsenergie von

       mehr als 0,5 J/Impuls und

       einer Spitzenleistung von

       mehr als 50 W; oder

    2. einer mittleren

       Ausgangsleistung von mehr

       als:

      a) 10 W für Einmoden-Laser;

      b) 30 W für Mehrmoden-Laser;

  b) nicht-gütegeschaltete Laser

     mit:

    1. einer Ausgangsenergie von

       mehr als 2 J/Impuls und

       einer Spitzenleistung von

       mehr als 50 W; oder

    2. einer mittleren oder

       CW-Ausgangsleistung von mehr

       als 50 W; oder

      4. einer Wellenlänge von mehr

         als 1 400 nm; und:

  a) einer Ausgangsenergie von mehr

     als 100 mJ/Impuls und einer

     Spitzenleistung von mehr als 1

     W; oder

  b) einer mittleren oder

     CW-Ausgangsleistung von mehr

     als 1 W;

d) Farbstofflaser oder andere

   flüssige Laser mit einem der

   folgenden Merkmale:

  1. einer Wellenlänge von weniger

     als 150 nm; und:

    a) einer Ausgangsenergie von

       mehr als 50 mJ/Impuls und

       einer Spitzenleistung von

       mehr als 1 W; oder

    b) einer mittleren oder

       CW-Ausgangsleistung von mehr

       als 1 W;

  2. einer Wellenlänge von 150 nm

     oder mehr bis höchstens

     800 nm; und:

    a) einer Ausgangsenergie von

       mehr als 1,5 J/Impuls und

       einer Spitzenleistung von

       mehr als 20 W;

    b) einer mittleren oder

       CW-Ausgangsleistung von mehr

       als 20 W; oder

    c) einem longitudinalen

       Einmoden-Impulsoszillator

       mit einer mittleren

       Ausgangsleistung von mehr

       als 1 W und einer

       Folgefrequenz von mehr als 1

       kHz, wenn die Impulsdauer

       kleiner als 100 ns beträgt;

  3. einer Wellenlänge von mehr als

     800 nm bis höchstens 1 400 nm

     und:

    a) einer Ausgangsenergie von

       mehr als 0,5 J/Impuls und

       einer Spitzenleistung von

       mehr als 10 W; oder

    b) einer mittleren oder

       CW-Ausgangsleistung von mehr

       als 10 W; oder

  4. einer Wellenlänge von mehr als

     1 400 nm; und:

    a) einer Ausgangsenergie von

       mehr als 100 mJ/Impuls und

       einer Spitzenleistung von

       mehr als 1 W; oder

    b) einer mittleren oder

       CW-Ausgangsleistung von mehr

       als 1 W;

e) Frei-Elektron-Laser;

f) Bauteile wie folgt:

  1. Spiegel, die entweder durch

     aktive Kühlung oder

     Wärmehohlleiter-Kühlung

     gekühlt werden;

-----------------------------------

ANMERKUNG:

  Aktive Kühlung ist eine

Kühltechnik für optische Bauteile,

die fließende Flüssigkeiten

innerhalb der Schicht unter der

Oberfläche (nominal weniger als

1 mm unter der optischen

Oberfläche) des Optikbauteils

verwendet, um Wärme von der Optik

abzuführen.

-----------------------------------

  2. optische Spiegel oder

     durchlässige oder teilweise

     durchlässige optische oder

     elektro-optische Bauteile,

     speziell entwickelt zur

     Verwendung mit vom Embargo

     erfaßten Lasern;

g) optische Geräte wie folgt:      6N04  Interferometer zum Messen

1. dynamische                         von Geschwindigkeiten größer

   Wellenfront-(Phasen)-Meßgeräte,    als 1 km/s in Zeitintervallen

   die geeignet sind, mindestens      kleiner als 10 mys (zB VISAR's,

   50 Positionen auf einer            Doppler Laser Interferometer

   Strahlenwellenfront abzubilden,    (DLI's)).

   mit:

    a) Bildfrequenzen gleich oder

       größer als 100 Hz und einer

       Phasendiskrimination von

       mindestens 5% der

       Wellenlänge des Strahls;

       oder

    b) Bildfrequenzen gleich oder

       größer als 1 000 Hz und

       einer Phasendiskrimination

       von mindestens 20 % der

       Wellenlänge des Strahls;

  2. Laser-Diagnosegeräte, die

     geeignet sind,

     Winkelstrahl-Lenkungsfehler

     von Super High Power Laser

     (SHPL)-Systemen von gleich

     oder weniger als 10 myrad zu

     messen;

  3. optische Geräte, Baugruppen

     oder Bauteile, speziell

     entwickelt für SHPL-Systeme

     mit phasengesteuerter

     Anordnung für kohärente

     Strahlenkombination bis zu

     einer Genauigkeit von

     Lambda/10 auf der bezeichneten

     Wellenlänge oder von 0,1 mym,

     je nachdem welcher Wert der

     kleinere ist;

  4. Projektionsteleskope, speziell

     entwickelt zur Verwendung mit

     SHPL-Systemen.

6A06  Magnetometer, magnetische

   Neigungsmesser, eigenmagnetische

   Neigungsmesser und

   Kompensationssysteme sowie

   speziell entwickelte Bauteile

   hierfür, wie folgt:

a) Magnetometer mit

   supraleitfähiger, optisch

   gepumpter oder nuklearer

   Präzessionstechnologie

   (Proton/Overhauser-Technologie),

   mit einem Rauschpegel

   (Empfindlichkeit) niedriger

   (besser) als 0,05 nT

   rms/Quadratwurzel Hz;

b) Induktionsspulen-Magnetometer

   mit einem Rauschpegel

   (Empfindlichkeit) niedriger

   (besser) als:

  1. 0,05 nT rms/Quadratwurzel Hz

     bei Frequenzen von weniger als

     1 Hz;

  2. 1 x 10 hoch -3 nT

     rms/Quadratwurzel Hz bei

     Frequenzen von 1 Hz oder mehr

     bis höchstens 10 Hz; oder

  3. 1 x 10 hoch -4 nT

     rms/Quadratwurzel Hz bei

     Frequenzen von mehr als 10 Hz;

c) Lichtwellenleiter-Magnetometer

   mit einem Rauschpegel

   (Empfindlichkeit) niedriger

   (besser) als 1 nT

   rms/Quadratwurzel Hz;

d) Magnetische Neigungsmesser, mit

   mehreren Magnetometern, die in

   Nummer 6A06.a, b oder c erfaßt

   sind;

e) eigenmagnetische

   Lichtwellenleiter-Neigungsmesser

   mit einem Rauschpegel

   (Empfindlichkeit) des

   magnetischen Neigungsfeldes

   niedriger (besser) als 0,3 nT/m

   rms/Quadratwurzel Hz;

f) eigenmagnetische Neigungsmesser,

   die nicht die

   Lichtwellenleiter-Technologie

   einsetzen und einen Rauschpegel

   (Empfindlichkeit) des

   magnetischen Neigungsfeldes

   niedriger (besser) als

   0,015 nT/m rms/Quadratwurzel Hz

   besitzen;

g) magnetische Kompensationssysteme

   für magnetische Sensoren,

   entwickelt für einen Einsatz auf

   mobilen Plattformen;

h) supraleitfähige

   elektromagnetische Sensoren mit

   Bauteilen, die aus

   supraleitfähigen Materialien

   gefertigt sind:

  1. entwickelt für einen Betrieb

     bei Temperaturen unter der

     kritischen Temperatur von

     mindestens einem ihrer

     supraleitfähigen Bestandteile

     (einschließlich

     Josephson-Effekt-Geräte oder

     supraleitfähige

     Quanten-Interferenz-Geräte

     (SQUIDS);

  2. entwickelt zum Messen

     elektromagnetischer

     Feldschwankungen auf

     Frequenzen von 1 kHz oder

     weniger, und:

  3. mit einem der folgenden

     Merkmale:

    a) mit integrierten

       Dünnschicht-SQUIDS mit einer

       Mindestgröße von weniger als

       2 mym und mit zugehörigen

       Eingangs- und Ausgangs-

       Kopplungsschaltungen;

    b) entwickelt für einen Betrieb

       bei einer Magnetfeld-

       Anstiegsgeschwindigkeit von

       mehr als 1 x 10 hoch 6

       Induktionsflußquanten/s;

    c) entwickelt, um ohne

       magnetische Abschirmung im

       Erdmagnetfeld arbeiten zu

       können; oder

    d) mit einem

       Temperaturkoeffizienten von

       weniger (kleiner) als 0,1

       Induktionsflußquantum/K.

-----------------------------------

ANMERKUNG:

  Nummer 6A06 erfaßt keine für

biomagnetische Messungen zu

medizinischen Zwecken speziell

entwickelte Instrumente, sofern sie

keine nichteingebetteten Sensoren,

wie sie in Nummer 6A06.h erfaßt

sind, enthalten.

-----------------------------------

6A07  Schwerkraftmesser            6R02  Schweremesser (Gravimeter),

   (Gravimeter) und                   Schwerkraft-Gradiometer und

   Schwerkraft-Gradiometer wie        speziell konstruierte

   folgt.                             Komponenten dafür, konstruiert

a) Schwerkraftmesser zur Verwendung   oder modifiziert für den

   am Boden mit einer statischen      Lufteinsatz oder die Verwendung

   Genauigkeit von weniger (besser)   in der Marine, mit einer

   als 10 mygal, ausgenommen          statischen oder operationellen

   Gravitationsmesser des             Genauigkeit von 7 x 10 hoch -6

   Quartzelement-Typs (Worden-Typ);   m/sec2 (0,7 mgal*)) oder

b) Schwerkraftmesser für mobile       besser, mit einer

   Plattformen für Boden, Marine,     Einschwingzeit für die

   U-Boote, Luft- oder Raumfahrt      Daueraufzeichnung von zwei

   mit:                               Minuten oder weniger.

                                   -----------

                                   *) Einheit für Beschleunigung)

  1. einer statischen Genauigkeit

     von weniger (besser) als

     0,7 mgal; und

  2. einer Betriebsgenauigkeit von

     weniger (besser) als

     0,7 mgal mit einer

     Aufzeichnungszeit im

     stabilisierten Zustand von

     weniger als 2 Minuten bei

     jeder Kombination von

     begleitenden

     Korrekturausgleichen und

     Bewegungseinflüssen;

c) Schwerkraft-Gradiometer.

6A08  Radarsysteme, -geräte und

   -baugruppen mit einem der

   folgenden Merkmale sowie

   speziell entwickelte Bauteile

   hierfür:

-----------------------------------

ANMERKUNG:

Nummer 6A08 erfaßt nicht:

a) Rundsicht-Sekundärradar (SSR);

b) Eisenbahnradar zur

   Kollisionsverhütung;

c) Anzeigen und Monitore zur

   Luftverkehrsüberwachung, die

   nicht mehr als

   12 Auflösungselemente/mm

   besitzen.

-----------------------------------

a) mit Betriebsfrequenzen von

   40 GHz bis 230 GHz und mit einer

   mittleren Ausgangsleistung von

   mehr als 100 mW;

b) mit einer abstimmbaren

   Bandbreite von mehr als +-6,25%

   der Mittenbetriebsfrequenz;

-----------------------------------

ANMERKUNG

  Die Mittenbetriebsfrequenz ist

gleich der Hälfte der Summe aus der

höchsten plus der niedrigsten

spezifizierten Betriebsfrequenz.

-----------------------------------

c) geeignet, simultan auf mehr als

   zwei Trägerfrequenzen zu

   arbeiten;

d) geeignet, mit künstlicher

   Apertur (SAR), inverser

   künstlicher Apertur (ISAR) oder

   in

   Schrägsicht-Flugzeugradar-Modus

   (SLAR) zu arbeiten;

e) mit eingebauten elektronisch

   lenkbaren phasengesteuerten

   Antennen;

f) geeignet zur Höhenmessung

   nichtzusammengehöriger Ziele;

-----------------------------------

ANMERKUNG: Nummer 6A08.f erfaßt

nicht:

a) Präzisionsanflugradargeräte

   (PAR) gemäß den ICAO-Normen;

b) Meteorologische Radargeräte.

-----------------------------------

g) speziell entwickelt für Luft-   6R03  Präzisionsverfolgungssysteme

   und Schwebefahrzeuge (auf       a) Verfolgungssysteme mit einem

   Ballons oder Flugzeugen            Umsetzer, der im Raketensystem

   montiert) und mit einer            oder unbemannten Luftfahrzeug

   Doppler-Signal-Verarbeitung zur    in Verbindung mit Oberflächen-

   Aufspürung bewegter Ziele;         oder Luftreferenzsystemen oder

h) mit Verarbeitung von               Navigationssatellitensystemen

   Radarsignalen mittels folgender    für die Lieferung von

   Techniken:                         Echtzeitmessungen der

1. Radar-Spread-Spectrum-Techniken;   Flugposition und

   oder                               Geschwindigkeit eingebaut wird,

2. Radar-Springfrequenz-Techniken;

i) Betrieb am Boden mit einem

   maximalen Meßbereich von mehr

   als 185 km;

-----------------------------------

ANMERKUNG:

  Nummer 6A08.i erfaßt keine

Rundsichtradarsysteme für die

Fischerei.

-----------------------------------

j) Laserradar oder LIDAR-Geräte,

   wie folgt:

  1. raumfahrtqualifiziert; oder

  2. mit kohärenten Heterodyn- oder

     Homodyn-Erkennungstechniken

     und mit einer Winkelauflösung

     von weniger (besser) als

     20 myrad;

-----------------------------------

ANMERKUNG:

  Nummer 6A08.j erfaßt keine

LIDAR-Geräte, die speziell für

Zwecke des Vermessungswesens oder

meteorologische Beobachtungen

entwickelt sind.

-----------------------------------

k) mit signalverarbeitenden        b) Entfernungsmeßradare mit

   Subsystemen mit                    zugehörigen optischen Infrarot-

   Impulskompression mit:             Trackern und der speziell dafür

  1. einem Impulskompressionsanteil   konstruierten Software mit den

     von mehr als 150; oder           folgenden Fähigkeiten:

  2. einer Impulsbreite von weniger

     als 200 ns;

l. mit datenverarbeitenden           1. Winkelauflösung besser als

   Untersystemen mit:                   3 mrad (0,5 mils);

  1. automatischer Zielverfolgung,   2. Entfernung von 30 km oder

     die bei jeder Antennendrehung      größer mit einer

     die prognostizierte                Entfernungsauflösung besser

     Zielposition unterhalb der         als 10 m rms (quadratischer

     Zeit des nächsten                  Mittelwert);

     Antennenkeulendurchgangs        3. Geschwindigkeitsauflösung

     liefert;                           besser als 3 m/s.

-----------------------------------

ANMERKUNG:

  Nummer 6A08.l.1 erfaßt keine

Konfliktwarneinrichtungen in

Luftverkehrsüberwachungssystemen,

oder Marine- bzw.

Hafenradaranlagen.

-----------------------------------

  2. Berechnung der

     Target-Geschwindigkeit vom

     Hauptradar mit

     nichtperiodischen (variablen)

     Abtastfrequenzen;

  3. Verarbeitung zur automatischen

     Bilderkennung

     (Feature-Extraktion) und

     Vergleich mit den

     charakteristischen Target-

     Daten (in Wellen- oder

     Bildform) zur Identifizierung

     oder Klassifizierung des

     Targets; oder

  4. Überlagerung und Korrelation,

     oder Fusion von Objekt-Daten

     aus zwei oder mehr

     geographisch zerstreuten und

     miteinander verknüpften

     Radarsensoren zur besseren

     Erfassung und Unterscheidung

     von Objekten.

-----------------------------------

ANMERKUNG:

  Nummer 6A08.l.4. erfaßt keine

Kontrollsysteme, -geräte und

-baugruppen zur

Seeverkehrsüberwachung.

-----------------------------------

                                   6R04  Fernmeß- und

                                      Fernsteuerungsausrüstung,

                                      verwendbar für unbemannte

                                      Luftfahrzeuge oder

                                      Raketensysteme.

                                   6N05  Drucksensoren für

                                      hydrodynamische Versuche mit

                                      Drücken größer als 100 kbar wie

                                      folgt:

                                      a) Mangan-Sensorelemente;

                                      b) Quarz-Sensorelemente.

B. PRÜF- UND

   FERTIGUNGSEINRICHTUNGEN

6B04  Optik:

Geräte zur Messung des absoluten

Reflexionsvermögens bis zu einer

Genauigkeit von +-0,1% des

Reflexionswertes.

6B05  Laser

Speziell entwickelte oder

abgeänderte Geräte, einschließlich

Werkzeuge, Prägeformen,

Befestigungen oder Meßgeräte, wie

folgt, sowie speziell entwickelte

Bauteile und Zubehöre hierfür:

a) zur Fertigung und Überprüfung

   von:

  1. Frei-Elektron-Laser-Magnet-

     Wigglern;

  2. Frei-Elektron-Laser-

     Photoinjektoren;

b) zur Justierung auf erforderliche

   Toleranzen des longitudinalen

   Magnetfeldes von

   Frei-Elektron-Lasern.

6B07  Schwerkraftmesser:

Geräte zur Fertigung, Ausrichtung

und Eichung von landgestützten

Schwerkraftmessern mit einer

statischen Genauigkeit besser als

0,1 mgal.

6B08  Radar:                       6R05  Speziell konstruierte

                                      Systeme zur Messung von

                                      Radarquerschnitten.

  Impulsradar-Querschnitt-

Meßsysteme mit Sendeimpulsbreiten

von 100 ns oder weniger und

speziell entwickelte Bauteile

hierfür.

C. MATERIALIEN

6C02  Optische Sensoren:

  a) Elementares Tellur (Te) mit

     einer Reinheit gleich oder

     größer als 99,9995%;

  b) Einkristalle aus

     Cadmiumtellurid (CdTe) oder

     Quecksilber-Cadmium-Tellurid

     (CdHgTe) mit jedem beliebigen

     Reinheitsgrad, einschließlich

     epitaxialer Halbleiterscheiben

     hiervon;

-----------------------------------

ANMERKUNG

  Die Reinheit wird gemäß ASTM

F574-83 oder entsprechender anderer

Normen überprüft.

-----------------------------------

  c) Lichtwellenleiter-Vorformen,

     speziell entwickelt zur

     Fertigung von Fasern mit hoher

     Doppelbrechung, wie sie in

     Nummer 6A02.d.3 erfaßt sind.

6C04  Optik

  a) Zinkselenid (ZnSe) und

     Zinksulfid

     (ZnS)-Substratrohlinge,

     hergestellt mittels chemischen

     Dampfsedimentationsverfahren

     (CVD):

    1. Volumen größer als 100 cm3;

       oder

    2. Durchmesser größer als 80 mm

       bei einer Dicke gleich oder

       größer als 20 mm;

  b) Boules aus folgenden

     elektrooptischen Materialien:

    1. Kalium-Titanyl-Arsenat

       (KTiAs, auch bekannt als

       KTA);

    2. Silber-Gallium-Selenid

       (AgGaSe2);

    3. Thallium-Arsen-Selenid

       (Tl3AsSe3, auch bekannt als

       TAS);

  c) nichtlineare optische

     Materialien mit:

    1. Suszeptibilität der dritten

       Ordnung (Chi 3) gleich oder

       kleiner als 1 W/m2; und

    2. einer Ansprechzeit von

       weniger als 1 ms;

    d) Substratrohlinge aus

       Siliciumcarbid oder

       Beryllium-Beryllium (Be/Be)

       sedimentierten Materialien

       mit mehr als 300 mm

       Durchmesser oder

       Hauptachsenlänge;

  e) schwach optisch-absorbierende

     Materialien wie folgt:

    1. Fluoridverbindungen als

       Grundmaterial, mit

       Bestandteilen mit einer

       Reinheit von 99,999% oder

       besser; oder

-----------------------------------

ANMERKUNG:

  Nummer 6C04.e.1. erfaßt Fluoride

aus Zirkonium oder Aluminium und

Varianten davon.

-----------------------------------

  2. Fluoridglas als Grundmaterial,

     hergestellt aus Verbindungen,

     die in Nummer 6c04.e.1. erfaßt

     sind;

f) Glas, einschließlich

   geschmolzener Silika,

   Phosphatglas, Fluorphosphatglas,

   Zirkoniumfluorid (ZrF4) und

   Hafniumfluorid (HfF4) mit:

  1. einer Hydroxylionen-(OH-)-

     Konzentration von weniger als

     5 ppm;

  2. integrierten metallischen

     Reinheitsgraden von weniger

     als 1 ppm; und

  3. hoher Homogenität

     (Refraktionsvarianzindex) von

     weniger als 5 x 10 hoch -6;

g) synthetisch hergestellte

   Diamantmaterialien mit einer

   Absorption von weniger als 10

   hoch -5 cm hoch -1 für

   Wellenlängen von mehr als 200 nm

   bis höchstens 14 000 nm;

h) Lichtwellenleiter-Vorformen,

   hergestellt aus

   Fluoridverbindungen als

   Grundmaterial, die Bestandteile

   mit einer Reinheit von 99,999%

   oder besser enthalten, speziell

   entwickelt zur Herstellung von

   Fluoridfasern, wie sie in

   Nummer 6A04.f. erfaßt sind.

6C05  Laser:

  Kristalline

Laser-Wirtsmaterialien in

nichtfertiger Form, wie folgt:

a) Titandotierte Saphire;

b) Alexandrit.

D. SOFTWARE

6D01  Software, speziell entwickelt

   zur Entwicklung oder Fertigung

   von in Nummern 6A04, 6A05, 6A08

   oder 6B08 erfaßten Geräten.

                                   6R06

                                   a) Software zur Verarbeitung der

                                      aufgezeichneten Daten nach dem

                                      Flug zur Bestimmung der

                                      Position des Fluggeräts auf

                                      seiner ganzen Flugbahn,

                                   b) Speziell konstruierte Software

                                      oder speziell konstruierte

                                      Software mit entsprechenden

                                      speziell konstruierten

                                      Hybridrechnern (kombinierten

                                      Analog-Digital-Rechnern) für

                                      die Modelldarstellung,

                                      Simulation oder

                                      Entwurfsintegration der Systeme

                                      laut 9R01,

                                   c) Speziell konstruierte Software

                                      oder Datenbanken zur Analyse

                                      von Signaturreduzierung.

6D02  Software, speziell entwickelt

   zur Verwendung von in Nummern

   6A02.b, 6A08 oder 6B08 erfaßten

   Geräten.

6D03  Andere Software wie folgt:

a) Akustik:

  1. Software, speziell entwickelt

     für akustische Strahlformung,

     zur Echtzeit-Verarbeitung von

     akustischen Daten für einen

     passiven Empfang unter

     Verwendung von geschleppten

     Hydrophon-Anordnungen;

  2. Quellencodes zur

     Echtzeit-Verarbeitung von

     akustischen Daten für einen

     passiven Empfang unter

     Verwendung von geschleppten

     Hydrophon-Anordnungen;

b) Magnetometer:

  1. Software, speziell entwickelt

     für magnetische

     Kompensationssysteme für

     magnetische Sensoren, die für

     einen Betrieb auf mobilen

     Plattformen entwickelt sind;

  2. Software, speziell entwickelt

     für magnetische

     Anomalie-Erkennung auf mobilen

     Plattformen;

c) Schwerkraftmesser:

   Software, speziell entwickelt

   zur Korrektur von

   Bewegungseinflüssen von

   Schwerkraftmessern oder

   Schwerkraft-Gradiometer;

d) Radar:

  1. Luftverkehrsüberwachungs-

     Anwendungs-Software, die sich

     in Universalrechnern von

     Luftfahrtskontrollstellen

     befinden, mit einem der

     folgenden Merkmale:

    a) simultane Verarbeitung und

       Anzeige von mehr als

       150 Objektwegen;

    b) Aufnahmefähigkeit von

       Radarobjektdaten von mehr

       als vier

       Hauptradareinrichtungen;

       oder

    c) automatische Weitergabe von

       Hauptradarobjektdaten (wenn

       nicht mit Rundsicht-

       Sekundärradar-(SSR)-Daten

       korreliert) vom Hauptzentrum

       der Flugverkehrskontrolle

       (ATC) an ein anderes

       Flugverkehrskontroll-

       zentrum;

  2. Software zur Konstruktion oder

     Fertigung von Radomen, die:

    a) speziell entwickelt sind zum

       Schutz der elektronisch

       lenkbaren phasengesteuerten

       Antennen, wie sie in

       Nummer 6A08.e erfaßt sind;

       und

    b) den mittleren

       Nebenkeulenpegelanstieg um

       weniger als 13 dB für

       Frequenzen gleich oder höher

       als 2 GHz begrenzen.

E. TECHNOLOGIE

6E01  Technologie gemäß der

   „General Technology Note''

   (Allgemeine Technologienote) zur

   Entwicklung von Geräten,

   Materialien oder Software, die

   in den Nummern 6A01, 6A02, 6A03,

   6A04, 6A05, 6A06, 6A07, 6A08,

   6B04, 6B05, 6B07, 6B08, 6C02,

   6C04, 6C05, 6D01, 6D02 oder 6D03

   erfaßt sind.

6E02  Technologie gemäß der

   „General Technology Note''

   (Allgemeine Technologienote) zur

   Fertigung von Geräten oder

   Materialien, die in den Nummern

   6A01, 6A02, 6A03, 6A04, 6A05,

   6A06, 6A07, 6A08, 6B04, 6B05,

   6B07, 6B08, 6C02, 6C04 oder 6C05

   erfaßt sind.

6E03  Andere Technologie:

a) Optik:

  1. Optik-Oberflächen-

     Beschichtungs- und

     -Behandlungstechnologie,

     erforderlich zur Erreichung

     einer Gleichmäßgikeit von

     99,5% oder besser für optische

     Beschichtungen von 500 mm oder

     mehr Durchmesser oder

     Hauptachsenlänge und mit einem

     Gesamtschwund (Absorption und

     Streuung) von weniger als 5 x

     10 hoch -3;

  2. optische

     Fertigungstechnologien wie

     folgt:

    a) zur Serienfertigung von

       optischen Bauteilen mit

       einer Rate von mehr als

       10 m2 Fläche/Jahr auf einer

       einzelnen Spindel und mit:

      1. einer Fläche von mehr als

         1 m2; und

      2. einer Oberflächenkrümmung

         von mehr als Lambda/10 rms

         auf der bezeichneten

         Wellenlänge;

    b) Einschneid-

       Diamantdrehtechniken mit

       Genauigkeiten bei der

       Oberflächenendfertigung von

       besser als 10 nm rms auf

       nicht-ebenen Oberflächen von

       mehr als 0,5 m2;

b) Laser:

  1. Technologie für optische

     Filter mit einer Bandbreite

     gleich oder kleiner als 10 nm,

     einem Sehfeld (FOV) von mehr

     als 40 Grad, sowie einer

     Auflösung von mehr als 0,75

     Linienpaaren/mm;

  2. Technologie, erforderlich zur

     Entwicklung, Fertigung oder

     Verwendung von speziell

     entwickelten

     Diagnoseinstrumenten oder

     Targets in Testvorrichtungen

     zur SHPL-Prüfung oder Prüfung

     bzw. Bewertung von durch SHPL-

     Strahlen bestrahlten

     Materialien;

c) Magnetometer:

   Technologie, erforderlich zur

   Entwicklung oder Fertigung von

   Feldmesser-Magnetometern oder

   Feldmesser-Magnetometersystemen

   mit einem Rauschpegel von:

  1. weniger als 0,05 nT rms/Wurzel

     Hz auf Frequenzen von weniger

     als 1 Hz; oder

  2. 1 x 10 hoch -3 nT

     rms/Quadratwurzel Hz auf

     Frequenzen von 1 Hz oder mehr.

                   7 - NAVIGATION UND AVIONIK

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A. GERÄTE, BAUGRUPPEN UND BAUTEILE ANMERKUNG:

                                   Die Nummern 7R01 bis 7R09 erfassen

                                      Einrichtungen, die entwickelt

                                      sind für den Gebrauch in

                                      Raketensystemen der Nummer

                                      9R01.

                                   ---------------------------------

7A01  Beschleunigungsmesser,       7R01

   entwickelt für einen Einsatz in

   Trägheitsnavigations- oder

   Lenksystemen; mit einem der

   folgenden Merkmale, sowie

   speziell entwickelte Bauteile

   hierfür:

a) einer Nullabgleich-Stabilität   a) Beschleunigungsmesser mit einem

   von kleiner (besser) als           Schwellwert von 0,05 g oder

   130 myg, bezogen auf einen         weniger, einem

   festen Eichwert über den           Linearitätsfehler innerhalb von

   Zeitraum von einem Jahr;           0,25% der vollen Skalenleistung

                                      oder beidem, konstruiert für

                                      die Verwendung in

                                      Trägheitsnavigationssystemen

                                      oder Lenksystemen aller Art.

b) einer Skalenfaktor-Stabilität   b) Beschleunigungsmesser oder

   von kleiner (besser) als           Kreisel aller Art mit

   130 ppm, bezogen auf einen         Dauerausgabe, die für

   festen Eichwert über den           Beschleunigungen über 100 g

   Zeitraum von einem Jahr;           spezifiziert sind;

c) spezifiziert, für               c) Trägheits- oder sonstige

   Beschleunigungswerte von mehr      Geräte, die

   als 100 g.                         Beschleunigungsmesser nach a)

                                      und b) oder Kreisel nach b)

                                      verwenden, sowie Systeme, in

                                      denen solche Geräte eingebaut

                                      sind, und speziell dafür

                                      konstruierte

                                      Integrationssoftware.

7A02  Kreisel mit einem der        7R02

   folgenden Merkmale, sowie

   speziell entwickelte Bauteile

   hierfür:

a) einer Drift-Stabilität, gemessen   Kreiselkompasse und andere

   in einer 1-g-Umgebung über den     Geräte, mit denen die Position

   Zeitraum von drei Monaten und      oder Orientierung über die

   bezogen auf einen festen           automatische Verfolgung von

   Eichwert, von:                     Himmelskörpern oder Satelliten

                                      ermittelt werden,

  1. kleiner (besser) als          b) Alle Arten von Kreiseln, die

     0,1 Grad/Stunde, wenn für        sich für die Verwendung in den

     kontinuierliche Funktion bei     in Nummer 9R01 genannten

     unter 10 g spezifiziert; oder    Systemen eignen und eine

  2. kleiner (besser) als             Nenndriftratenstabilität von

     0,5 Grad/Stunde, wenn für        weniger als 0,5 Grad (1 Sigma

     kontinuierliche Funktion         oder rms)/Stunde bei 1 g

     zwischen 10 bis einschließlich   aufweisen.

     100 g spezifiziert;

b) spezifiziert für kontinuierliche

   Funktion bei

   Beschleunigungsraten von über

   100 g.

7A03  Trägheitsnavigationssysteme  7R03  Integrierte

   (kardanisch aufgehängt und         Fluginstrumentensysteme, die

   flugkörperfest) und                Stabilisierungskreisel oder

   Trägheitsgeräte für Höhe,          Autopiloten sowie

   Lenkung oder Steuerung sowie       Integrationssoftware dafür

   speziell entwickelte Bauteile      beinhalten, konstruiert oder

   hierfür, mit einem der folgenden   modifiziert für die Verwendung

   Merkmale:                          in Systemen der Nummer 9R01.

a) für Luftfahrzeuge:

  1. Navigationsfehler

     (frei-inertial) nach erfolgter

     Normalausrichtung von 0,8

     nautischen Meilen/Stunde (50%

     Circular Error Possible (CEP))

     oder kleiner (besser); oder

  2. nicht freigegeben durch die

     Zivilluftfahrbehörden für

     „zivile Luftfahrzeuge''; oder

  3. spezifiziert für

     Beschleunigungswerte von mehr

     als 10 g;

b) für Land- oder

   „Raumfahrzeuge'':

  1. Navigationsfehler

     (frei-inertial) nach erfolgter

     Normalausrichtung von 0,8

     nautischen Meilen/Stunde (50%

     Circular Error Possible (CEP))

     oder kleiner (besser); oder

  2. spezifiziert für

     Beschleunigungswerte von mehr

     als 10 g.

7A04  Kreisel-Astrokompasse und

   andere Vorrichtungen, die

   Position und Orientierung

   mittels automatischer Verfolgung

   von Himmelskörpern oder

   Satelliten bestimmen, mit einer

   Azimutgenauigkeit von gleich

   oder kleiner (besser) als

   5 Bogensekunden.

7A05  Global-Positionierungs-      7R04  Globales

   Satelliten-(GPS)-Empfangsgeräte    Positionierungsbestimmungs-

   mit einer                          system GPS (Global Positioning

   Nullstellenschwenkungsantenne,     System) oder ähnliche

   sowie speziell entwickelte         Satellitenempfänger:

   Bauteile hierfür.               a) tauglich für die Lieferung von

                                      Navigationsdaten unter den

                                      folgenden Betriebsbedingungen:

                                      1. bei Geschwindigkeiten über

                                         515 m/s (1 000 nautische

                                         Meilen/Stunde), und

                                      2. in Höhen über 18 km

                                         (60 000 Fuß); oder

                                   b) konstruiert oder modifiziert

                                      für die Verwendung in

                                      unbemannten Fluggeräten laut

                                      Nummer 9R01.

7A06  Bord-Höhenmesser, die auf

   anderen Frequenzen als 4,2 bis

   einschließlich 4,4 GHz arbeiten,

   mit einem der folgenden

   Merkmale:

a) Leistungsmanagement; oder

b) mit Phasenumtastungsmodulation.

                                   7R05  Radar und Laserradarsysteme

                                      einschließlich Höhenmesser.

B. PRÜF- UND

   FERTIGUNGSEINRICHTUNGEN

7B01  Prüf-, Eich- oder

   Abgleichgeräte, speziell

   entwickelt für Einrichtungen der

   Nummer 7A, ausgenommen Geräte

   der Klassen „Wartungsebene I''

   oder „Wartungsebene II''.

-----------------------------------

ANMERKUNGEN:

1. „Wartungsebene I'':

   Der Ausfall einer

   Trägheitsnavigationseinheit wird

   im Flugzeug durch eine Anzeige

   des Bedien- und Anzeigefeldes

   (CDU) oder durch eine

   Zustandsmeldung des

   entsprechenden Subsystems

   gemeldet. Die Ursache des

   Gebrechens kann mit Hilfe des

   Hersteller-Handbuches auf der

   Ebene der defekten, an Bord

   austauschfähigen Einheit (line

   replaceable unit = LRU)

   lokalisiert werden. Der Bediener

   entfernt sodann die fehlerhafte

   LRU und ersetzt sie durch eine

   Ersatzeinheit.

2. „Wartungsebene II'':

   Die fehlerhafte LRU wird an die

   Wartungswerkstätte (des

   Herstellers oder der für

   Wartungsebene II zuständigen

   Werkstätte des Betreibers)

   geschickt. Dort wird diese

   nicht-funktionierende LRU

   mittels verschiedener,

   geeigneter Prüfeinrichtungen

   getestet, um die defekte,

   werkstättenaustauschfähige

   Baugruppe (shop replaceable

   assembly = SRA), die für das

   Gebrechen verantwortlich ist, zu

   lokalisieren. Diese SRA wird

   entfernt und durch eine

   funktionierende Ersatzbaugruppe

   ersetzt. Die fehlerhafte SRA

   (oder möglicherweise die gesamte

   LRU) wird dann an den Hersteller

   geschickt.

ANMERKUNG:

  Wartungsebene II beinhaltet nicht

den Austausch von erfaßten

Beschleunigungsmessern oder

Kreiselsensoren der SRA.

-----------------------------------

7B02  Geräte, wie folgt, speziell  7R06  Speziell konstruierte Prüf-,

   entwickelt zur Beurteilung von     Kalibrier- und Justiergeräte

   Spiegeln für                       sowie „Fertigungsausrüstung''

   Ring-Laser-Kreiselgeräten:         dafür, einschließlich der

                                      folgenden:

a) Streustrahlungsmesser mit einer a) Folgende Geräte für

   Meßgenauigkeit von 10 ppm oder     Laserkreisel zur

   kleiner (besser);                  Charakterisierung von Spiegeln,

b) Profilometer mit einer             wenn sie mindestens folgende

   Meßgenauigkeit von 0,5 nm          Genauigkeitsgrenzen aufweisen:

   (5 Angström) oder kleiner          1. Streustrahlungsmesser

   (besser).                             (10 ppm),

                                      2. Reflektometer (50 ppm),

                                      3. Profilmesser (5 Angström),

7B03  Geräte, speziell entwickelt  b) Für sonstige Trägheitsgeräte:

   zur Fertigung von Einrichtungen    1. Trägheitsmeßgerät (IMU

   unter Nummer 7A, einschließlich:      = Inertial Measurement

a) Kreisel-Abstimm-Prüfstationen;        Unit),

b) Kreisel-Dynamik-Auswucht-          2. IMU-Plattformtester,

   Stationen;                         3. IMU-Handhabungsvorrichtung

c) Kreisel-Einlauf/Motor-                für stabile Elemente,

   Prüfstationen;                     4. IMU-Plattform-

d) Kreisel-Ausgangs- und                 Wuchtvorrichtung,

   Füllstationen;                     5. Teststation für

e) Zentrifugenhalterungen für            Kreisel-Tuning,

   Kreisellager;                      6. Station für dynamisches

f) Stationen zur Achsenausrichtung       Wuchten von Kreiseln,

   von Beschleunigungsmessern.        7. Teststation für

                                         Motor/Kreisel-Einlaufen,

                                      8. Kreiselevakuierungs- und

                                         -füllstation,

                                      9. Zentrifugenvorrichtung für

                                         Kreisellager,

                                      10. Achsenausrichtstation für

                                         Beschleunigungsmesser,

                                      11. Teststation für

                                         Beschleunigungsmesser.

C. MATERIALIEN (keine)

D. SOFTWARE

7D01  Software, speziell entwickelt

   oder abgeändert zur Entwicklung

   oder Fertigung von Geräten der

   Nummern 7A oder 7B.

7D02  Quellencodes zur Verwendung

   jeglicher Navigationsgeräte oder

   Fluglagen-Kursbezugssysteme

   (AHRS) (ausgenommen kardanisch

   aufgehängte AHRS) einschließlich

   Trägheitsgeräte, die nicht in

   den Nummern 7A03 oder 7A04

   erfaßt sind.

7D03  Andere Software wie folgt:

a) Software, speziell entwickelt

   oder abgeändert zur

   Leistungsverbesserung oder zur

   Verminderung des

   Navigationsfehlers des Systems

   auf jene Werte, wie sie in den

   Nummern 7A03 oder 7A04

   spezifiziert sind;

b) Quellencodes für hybride

   integrierte Systeme zur

   Leistungsverbesserung oder zur

   Verminderung des

   Navigationsfehlers des Systems

   auf in Nummer 7A03 spezifizierte

   Werte durch kontinuierliche

   Kombination von Trägheitsdaten

   mit einer der folgenden

   Navigationsdatenarten:

  1. Dopplerradar-Geschwindigkeit;

  2. Globaler-Positionierungs-

     Satelliten-(GPS)-

     Referenzdaten; oder

  3. Terrain-Datenbank;

c) Quellencodes für integrierte

   Luft- und Raumfahrt-Elektronik,

   die Sensordaten und

   wissensbasierte Expertensysteme

   kombinieren;

d) Quellencodes zur Entwicklung

   von:

  1. digitalen

     Flugmanagementsystemen zur

     Flugbahnoptimierung;

  2. integrierten Antriebs- und

     Flugregelungssystemen;

  3. „Fly by wire'' oder „Fly by

     light''-Regelsystemen;

  4. aktiven fehlertoleranten oder

     selbsttätig rekonfigurierenden

     Flugregelungssystemen;

  5. automatischen

     Radiokompaß-Bordsystemen;

  6. Flugdatensystemen auf der

     Basis von statischen

     Oberflächendaten

  7. Raster-Frontscheibenanzeigen

     oder dreidimensionalen

     Anzeigen.

E. TECHNOLOGIE

7E01  Technologie gemäß der        7R07  Konstruktionstechnologie für

   „General Technology Note''        die Integration von Rumpf,

   (Allgemeine Technologienote) zur   Antriebssystem und

   Entwicklung von Geräten oder von   Auftriebssteuerflächen zur

   Software der Nummern 7A, 7B oder   Optimierung der aerodynamischen

   7D.                                Leistung im gesamten

                                      Flugbereich eines unbemannten

                                      Luftfahrzeugs.

                                   7R08  Konstruktionstechnologie für

                                      die Integration von

                                      Flugsteuerungs-, Lenk- und

                                      Antriebsdaten in ein

                                      Flug-Managementsystem zur

                                      Optimierung der Flugbahn eines

                                      Raketensystems.

                                   7R09  Konstruktionstechnologie für

                                      den Schutz von Avionik- und

                                      elektrischen Subsystemen gegen

                                      Gefahren von EMP

                                      (elektromagnetischer Impuls)

                                      und EMI (elektromagnetische

                                      Störung) von externen Quellen

                                      wie folgt:

                                      1. Konstruktionstechnologie für

                                         Abschirmungssysteme,

                                      2. Konstruktionstechnologie für

                                         die Konfiguration von

                                         gehärteten elektrischen

                                         Schaltkreisen und

                                         Subsystemen,

                                      3. Ermittlung der

                                         Härtungskriterien für die

                                         oben genannten Positionen.

7E03  Technologie gemäß der

   „General Technology Note''

   (Allgemeine Technologienote) zur

   Reparatur, Adaptierung oder

   Überholung von in Nummern 7A01

   bis 7A04 erfaßten Geräten, außer

   für Zwecke der

   Wartungstechnologie, die in

   einem direkten Zusammenhang mit

   Eichung, Entfernung oder

   Austausch von beschädigten oder

   unverwendbaren, an Bord

   austauschfähigen Einheiten (line

   replaceable unitd = LRU) oder

   werkstättenaustauschfähigen

   Baugruppen (shop replaceable

   assemblies = SRA) eines zivilen

   Luftfahrzeuges, wie in den

   Anmerkungen „Wartungsebene I''

   und „Wartungsebene II''

   beschrieben, steht.

7E04  Andere Technologie:

a) Technologie zur Entwicklung oder

   Fertigung von:

  1. Radiokompaß-Bordsystemen mit

     Betriebsfrequenzen von mehr

     als 5 MHz;

  2. Flugdatensystemen nur auf der

     Basis von Bodenstationsdaten,

     zB solche, die ohne

     konventionelle Flugdatensonden

     auskommen;

  3. Raster-Frontscheibenanzeigen

     oder dreidimensionalen

     Anzeigen für Luftfahrzeuge;

  4. Trägheitsnavigationssystemen

     oder Kreisel-Astrokompassen,

     die in den Nummern 7A01 oder

     7A02 erfaßte

     Beschleunigungsmesser oder

     Kreisel enthalten;

b) Fertigungstechnologie, wie

   folgt, für aktive

   Flugregelungssysteme

   (einschließlich Fly by wire-

   oder Fly by light-Systeme):

  1. Konfigurationserstellung zur

     Verknüpfung von mehreren

     Mikroelektronik-

     Verarbeitungselementen

     (Bordcomputer), um eine

     Echtzeitverarbeitung bei

     Steuerung nach Vorgaben zu

     erreichen;

  2. Steuerungsvorgaben-

     Kompensationen für

     Sensorpositionen oder

     dynamische

     Flugwerkbelastungen, zB

     Kompensation für Vibration der

     Sensorumgebung oder für

     Abweichung der Sensorposition

     vom Gravitationszentrum;

  3. elektronisches Management von

     Datenredundanz oder

     Systemredundanz zur

     Fehlererkennung,

     Fehlertoleranz,

     Fehlerisolierung oder

     Rekonfiguration;

-----------------------------------

ANMERKUNG:

  Nummer 7E04.b.3 erfaßt keine

Technologie zur Erstellung einer

gerätespezifischen Redundanz.

-----------------------------------

  4. Flugsteuerungen, die eine

     Rekonfiguration von Kraft- und

     Momentsteuerung während des

     Fluges zur Echtzeit-Autopilot-

     Steuerung ermöglichen;

  5. Integration von digitalen

     Flugregelungs-, Navigations-

     und Antriebssteuerungsdaten in

     ein digitales

     Flugmanagementsystem zur

     Flugbahnoptimierung,

     ausgenommen

     Entwicklungstechnologie für

     Luftfahrzeugs-Flugüber-

     wachungsinstrumentenanlagen,

     die nur zur VOR-, DME, ILS-

     oder MLS-Navigation oder

     ähnlicher Navigationen

     integriert sind; oder

  6. Unabhängige digitale

     Flugregelungs- oder

     Mehrfachsensor-Flug-

     Managementsysteme mit

     wissensbasierten

     Expertensystemen;

c) Technologie zur Entwicklung von

   Helikoptersystemen, wie folgt:

  1. Mehrfach-Achsen-Fly by wire-

     oder Fly by light-Steuerungen,

     die die Funktionen von

     mindestens zwei der folgenden

     Merkmale in einem einzigen

     Steuerelement vereinen:

    a) Kollektivsteuerungen;

    b) zyklische Steuerungen;

    c) Giersteuerungen;

  2. Drehmomentausgleichs- und

     Kurssteuerungssysteme;

  3. Rotorblätter mit

     Schwenkflügeln für einen

     Einsatz in Systeme mit

     individueller

     Rotorblättersteuerung.

                        8 - MARINETECHNOLOGIE

---------------------------------------------------------------------

A. GERÄTE, BAUGRUPPEN UND BAUTEILE

8A01  Unterwasser- oder

   Überwasserfahrzeuge:

a) bemannte, kabelgeführte

   Unterwasserfahrzeuge, entwickelt

   für einen Einsatz in Tiefen von

   mehr als 1 000 m;

b) bemannte, freifahrende

   Unterwasserfahrzeuge:

  1. entwickelt für einen autonomen

     Betrieb und mit einem

     Tragvermögen von:

    a) 10% oder mehr ihres

       Gewichtes in der Luft, und

    b) 15 kN oder mehr;

-----------------------------------

ANMERKUNG:

  Autonomer Betrieb bedeutet:

voll eingetaucht, ohne Schnorchel,

alle Systeme arbeiten und kreuzen

mit jener Minimalgeschwindigkeit,

bei der das Unterwasserfahrzeug

seine Fahrtiefe sicher, dynamisch

und nur unter Verwendung seiner

Tiefensteuerung steuern kann, ohne

daß es als Stützpunkt ein Schiff

oder eine Basis auf der Oberfläche,

dem Meeresgrund oder der Küste

benötigt sowie ausgerüstet mit

einem Vortriebssystem für

Unterwasser- oder

Überwassereinsatz.

-----------------------------------

  2. entwickelt für einen Betrieb

     in Tiefen von mehr als

     1 000 m; oder

    a) entwickelt für eine

       Bemannung mit vier oder mehr

       Personen;

    b) entwickelt für einen

       autonomen Betrieb über

       10 Stunden oder mehr;

    c) mit einer Reichweite von

       25 nautischen Meilen oder

       mehr; und

-----------------------------------

ANMERKUNG:

  Reichweite bedeutet hier:

die Hälfte der maximalen

Entfernung, die das

Unterwasserfahrzeug zurückzulegen

imstande ist.

-----------------------------------

    d) mit einer Länge von 21 m

       oder weniger;

c) unbemannte, kabelgeführte

   Unterwasserfahrzeuge, entwickelt

   für einen Betrieb in Tiefen von

   mehr als 1 000 m:

  1. entwickelt für Manöver mittels

     Eigenantrieb durch

     Vortriebsmotoren oder

     Ruderpropeller, die in

     Nummer 8A02.a.2 erfaßt sind;

     oder

  2. mit einer Lichtwellenleiter-

     Datenübertragung;

d) unbemannte, freifahrende

   Unterwasserfahrzeuge:

  1. entwickelt, einen Kurs relativ

     zu jedem geographischen

     Bezugspunkt ohne menschliche

     Echtzeit-Hilfe festlegen zu

     können;

  2. mit einer akustischen Daten-

     oder Befehlsübertragung; oder

  3. mit einer

     Lichtwellenleiter-Daten- oder

     Befehlsübertragung über mehr

     als 1 000 m;

e) Ozean-Bergungssysteme mit einem

   Tragvermögen von mehr als 5 MN

   zur Bergung von Objekten aus

   Tiefen von mehr als 250 m und

   mit einem der folgenden

   Merkmale:

  1. dynamischen

     Positioniersystemen, die zur

     Beibehaltung der Position

     innerhalb 20 m ab einem

     gegebenen, vom

     Navigationssystem bestimmten

     Punkt fähig sind; oder

  2. Meeresboden-Navigations- und

     integrierende

     Navigationssysteme für Tiefen

     von mehr als 1 000 m mit einer

     Positioniergenauigkeit

     innerhalb 10 m um einen

     vorbestimmten Punkt;

f) Oberflächeneffekt-Fahrzeuge (mit

   variablen Verkleidungen),

   ausgelegt für eine maximale

   Geschwindigkeit bei voller

   Ladung von mehr als 30 Knoten

   bei einer Referenz-Wellenhöhe

   von 1,25 m (Seetüchtigkeit 3)

   oder mehr, einem

   Luftpolsterdruck von mehr als

   3 830 Pa und einem

   Verdrängungsverhältnis

   Leerschiff/volle Beladung von

   weniger als 0,70;

g) Oberflächeneffekt-Fahrzeuge (mit

   festen Seitenwänden), ausgelegt

   für eine Geschwindigkeit bei

   voller Ladung von mehr als

   40 Knoten bei einer

   Referenz-Wellenhöhe von 3,25 m

   (Seetüchtigkeit 5) oder mehr;

h) Tragflügelboote mit aktiven

   Systemen zur automatischen

   Steuerung der Tragflügelsysteme,

   ausgelegt für eine maximale

   Geschwindigkeit bei voller

   Ladung von 40 Knoten oder mehr

   bei einer Referenz-Wellenhöhe

   von 3,25 m (Seetüchtigkeit 5)

   oder mehr;

i) „Small Waterplane

   Area''-Schiffe mit:

  1. einer Wasserverdrängung bei

     voller Ladung von mehr als 500

     Tonnen, ausgelegt für eine

     maximale Geschwindigkeit bei

     voller Ladung von mehr als 35

     Knoten bei einer Referenz-

     Wellenhöhe von 3,25 m

     (Seetüchtigkeit 5) oder mehr;

     oder

  2. einer Wasserverdrängung bei

     voller Ladung von mehr als

     1 500 Tonnen, ausgelegt für

     eine maximale Geschwindigkeit

     bei voller Ladung von mehr als

     25 Knoten bei einer Referenz-

     Wellenhöhe von 4 m

     (Seetüchtigkeit 6) oder mehr.

-----------------------------------

ANMERKUNG:

  Ein „Small Waterplane

Area''-Schiff ist durch die

folgende Formel definiert:

Wasserebenenfläche bei einem

Betriebs-Konstruktionstiefgang von

weniger als 2 x (verdrängtes

Volumen bei

Betriebskonstruktionstiefgang) 2/3.

ANMERKUNG:

  Bezüglich Erfassungstatus von

Marine-Gasturbinenmotoren siehe

Gruppe 9.

-----------------------------------

8A02  Systeme oder Geräte:

a) Systeme oder Geräte, speziell

   entwickelt oder abgeändert für

   Unterwasserfahrzeuge und

   entwickelt für einen Betrieb in

   Tiefen von mehr als 1 000 m, wie

   folgt:

  1. Druckbehälter oder Druckkörper

     mit einem maximalen

     Innenkammer-Durchmesser von

     mehr als 1,5 m;

  2. Gleichstrom-Vortriebsmotoren

     oder -Ruderpropeller;

  3. „Umbilical''-Kabel und

     zugehörige Verbinder aus

     Lichtwellenleitern und

     Kunststoff-

     Verstärkungsgliedern;

b) Systeme, speziell entwickelt

   oder abgeändert zur

   automatischen Bewegungssteuerung

   von Unterwasserfahrzeugen, der

   Nummer 8A01 mit Navigationsdaten

   und mit geschlossenem

   Regelkreis, um:

  1. es dem Fahrzeug zu

     ermöglichen, innerhalb eines

     Abstandes von 10 m von einem

     vorbestimmten Punkt in der

     Wassersäule zu bleiben;

  2. die Position des Fahrzeuges

     innerhalb eines Abstandes von

     10 m von einem vorbestimmten

     Punkt in der Wassersäule

     beizubehalten; oder

  3. die Position des Fahrzeuges in

     einem Abstand von 10 m

     beizubehalten, während es

     einem Kabel auf oder im

     Meeresboden folgt;

c) Lichtwellenleiter-Schiffskörper-

   Durchführungen oder -Stecker;

d) Unterwasser-Beobachtungssysteme:

  1. a) Fernsehsysteme (bestehend

     aus Kamera, Lampen,

     Überwachungs- und

     Signalübertragungsgeräten) mit

     einer Grenzauflösung in Luft

     von mehr als 500 Zeilen und

     speziell entwickelt oder

     abgeändert zum ferngesteuerten

     Betrieb mit

     Unterwasserfahrzeugen; oder

    b) Unterwasser-Fernsehkameras

       mit einer Grenzauflösung in

       Luft von mehr als

       700 Zeilen;

-----------------------------------

ANMERKUNG:

  Der Begriff „Grenzauflösung''

ist in der Fernsehtechnik ein Maß

der horizontalen Auflösung, das

normalerweise ausgedrückt wird in

der in einem Versuch

unterscheidbaren maximalen

Zeilenanzahl/Bildhöhe, wobei für

einen solchen Versuch

IEEE-Norm 208/1960 (DIN/IEC

84(CO)103E) oder eine entsprechende

andere Norm herangezogen wird.

-----------------------------------

  2. Systeme, speziell entwickelt

     oder abgeändert zum

     ferngesteuerten Betrieb mit

     einem Unterwasserfahrzeug mit

     Techniken zur Minimierung der

     Rückstreuung, einschließlich

     entfernungsabhängiger

     Beleuchtungsgeräte oder

     Lasersysteme;

  3. Restlicht-Fernsehkameras,

     speziell entwickelt oder

     abgeändert für einen

     Unterwassereinsatz, mit:

    a) Bildverstärkerröhren, der

       Nummer 6A02.a.2, und

    b) mehr als 150 000 aktiven

       Pixel je Halbleiter-Array;

e) Stehbild-Photokameras, speziell

   entwickelt oder abgeändert für

   einen Unterwassereinsatz, mit

   einem Filmformat von 35 mm oder

   größer und:

  1. mit Markierung des Films mit

     Daten, die von einer Quelle

     außerhalb der Kamera kommen;

  2. mit Autofokus oder Telefokus,

     speziell entwickelt für einen

     Unterwassereinsatz;

  3. mit automatischer Angleichung

     der Brennweite; oder

  4. mit automatischer

     Kompensationssteuerung,

     speziell entwickelt für einen

     Einsatz von

     Unterwasserkameragehäusen in

     Tiefen von mehr als 1000 m;

f) Elektronische

   Beobachtungssysteme, speziell

   entwickelt oder abgeändert für

   einen Unterwassereinsatz,

   geeignet, digital mehr als

   50 belichtete Bilder zu

   speichern;

g) Beleuchtungssysteme wie folgt,

   speziell entwickelt oder

   abgeändert für einen

   Unterwassereinsatz:

  1. Stroboskopleuchten mit einer

     Lichtausgangsenergie von mehr

     als 300 J/Blitz;

  2. Argon-Bogenleuchten, speziell

     entwickelt für einen Einsatz

     unter 1 000 m;

h) Roboter, speziell entwickelt für

   einen Unterwassereinsatz,

   gesteuert von einem spezifischen

   speicherprogrammierten Rechner,

   und:

  1. mit Systemen ausgerüstet, die

     den Roboter mittels

     Informationen von Sensoren

     steuern, die die an ein

     äußeres Objekt angelegte Kraft

     oder Drehkraft, die Entfernung

     zu einem äußeren Objekt oder

     die Tastfühlung zwischen dem

     Roboter und einem externen

     Objekt messen; oder

  2. geeignet, eine Kraft von 250 N

     oder mehr oder eine Drehkraft

     von 250 Nm oder mehr,

     auszuüben, und aus Legierungen

     auf Titanbasis oder faserigen

     und fadenförmigen

     Verbundwerkstoffen bestehen;

i) ferngesteuerte

   Gelenkmanipulatoren, speziell

   entwickelt oder abgeändert für

   einen Einsatz in

   Unterwasserfahrzeugen und mit

   einem der folgenden Merkmale:

  1. mit Systemen ausgerüstet, die

     den Manipulator mittels

     Informationen von Sensoren

     steuern, die die an ein

     äußeres Objekt angelegte Kraft

     oder Drehkraft, oder die

     Tastfühlung zwischen dem

     Roboter und einem externen

     Objekt messen; oder

  2. gesteuert durch proportionale

     Master-Slave-Techniken oder

     durch spezifische

     speicherprogrammierte Rechner,

     sowie mit 5 oder mehr

     Freiheitsgraden.

-----------------------------------

ANMERKUNG:

  Nur Funktionen mit proportionaler

Steuerung unter Verwendung von

Positionsrückführung oder

spezifischen speicherprogrammierten

Rechnern werden gezählt, wenn die

Anzahl der Bewegungsfreiheitsgrade

bestimmt werden soll.

-----------------------------------

j) luftunabhängige

   Energieversorgungssysteme, wie

   folgt, speziell entwickelt für

   einen Unterwassereinsatz:

  1. Brayton-, Stirling- oder

     Rankine-Zyklus-Maschinen als

     luftunabhängige

     Energieversorgungssysteme mit

     einem der folgenden Merkmale:

    a) chemischen Reinigungs- oder

       Absorbersystemen, speziell

       entwickelt zur Entfernung

       von Kohlendioxid,

       Kohlenmonoxid und Partikeln

       aus den rückgeführten

       Motorabgasen;

    b) Systemen, speziell

       entwickelt zur Verwendung

       eines einatomigen Gases;

    c) Vorrichtungen, speziell

       entwickelt zur Reduzierung

       der Lärmentwicklung unter

       Wasser bei Frequenzen unter

       10 kHz, oder spezielles

       Befestigungszubehör zur

       Stoßdämpfung; oder

    d) Systemen, speziell

       entwickelt:

      1. zur Verdichtung von

         Reaktionsprodukten oder

         zur

         Treibstoff-Reformierung;

      2. zur Speicherung von

         Reaktionsprodukten, und

      3. zur Entnahme der

         Reaktionsprodukte unter

         einem Druck von 100 kPa

         oder mehr;

  2. luftunabhängige

     Diesel-Zyklus-Motoren, mit

     allen folgenden Merkmalen:

    a) chemischen Reinigungs- oder

       Absorbersystemen, speziell

       entwickelt zur Entfernung

       von Kohlendioxid,

       Kohlenmonoxid und Partikeln

       aus den rückgeführten

       Motorabgasen;

    b) Systemen, speziell

       entwickelt zur Verwendung

       eines einatomigen Gases;

    c) Vorrichtungen oder

       Schutzhüllen, speziell

       entwickelt zur Reduzierung

       der Lärmentwicklung unter

       Wasser auf Frequenzen unter

       10 kHz, oder spezielles

       Befestigungszubehör zur

       Stoßdämpfung; und

    d) speziell entwickelte

       Abgassysteme, die die

       Verbrennungsprodukte nicht

       kontinuierlich absondern;

  3. luftunabhängige

     Brennstoffzellen-

     Energieversorgungssysteme mit

     einer Ausgangsleistung von

     mehr als 2 kW und mit einem

     der folgenden Merkmale:

    a) Vorrichtungen, speziell

       entwickelt zur Reduzierung

       der Lärmentwicklung unter

       Wasser auf Frequenzen unter

       10 kHz oder spezielles

       Befestigungszubehör zur

       Stoßdämpfung; oder

    b) Systemen, speziell

       entwickelt:

      1. zur Verdichtung von

         Reaktionsprodukten oder

         zur

         Treibstoff-Reformierung;

      2. zur Speicherung von

         Reaktionsprodukten, und

      3. zur Entnahme der

         Reaktionsprodukte unter

         einem Druck von 100 kPa

         oder mehr;

k) Einfassungen, Dichtungen und

   Finger:

  1. entwickelt für

     Luftpolsterdrücke von 3 830 Pa

     oder mehr, für einen Betrieb

     in einer Referenz-Wellenhöhe

     von 1,25 m (Seetüchtigkeit 3)

     oder mehr und speziell

     entwickelt für

     Oberflächeneffekt-Fahrzeuge

     (mit variablen Verkleidungen)

     der Nummer 8A01.f;

  2. entwickelt für

     Luftpolsterdrücke von 6 224 Pa

     oder mehr, für einen Betrieb

     in einer Referenz-Wellenhöhe

     von 3,25 m (Seetüchtigkeit 5)

     oder mehr und speziell

     entwickelt für

     Oberflächeneffekt-Fahrzeuge

     (mit festen Seitenwänden) der

     Nummer 8A01.g;

l) Hubgebläse, ausgelegt für mehr

   als 400 kW, speziell entwickelt

   für Oberflächeneffekt-Fahrzeuge

   der Nummern 8A01.f oder 8A01.g;

m) volleingetauchte

   unterkavitierende oder

   superkavitierende Tragflächen,

   speziell entwickelt für Schiffe

   der Nummer 8A01.h;

n) aktive Systeme, speziell

   entwickelt oder abgeändert zur

   automatischen Steuerung der von

   der See erregten Bewegung von

   Fahrzeugen oder Schiffen der

   Nummern 8A01.f, g, h oder i;

o) 1. Wasserschrauben-Propeller

   oder Kraftübertragungssysteme,

   wie folgt, speziell entwickelt

   für Oberflächeneffekt-Fahrzeuge

   (mit variablen oder mit festen

   Seitenwänden), Tragflügelboote

   oder „Small

   Waterplane''-Schiffe der Nummern

   8A01.f, g, h oder i;

    a) superkavitierende,

       superventilierte, teilweise

       eingetauchte oder

       Oberflächen-Propeller,

       ausgelegt für mehr als

       7,5 MW;

    b) gegenläufige

       Schiffsschraubensysteme,

       ausgelegt für mehr als

       15 MW;

    c) Systeme mit pre-Swirl- oder

       post-Swirl-Technik zur

       Glättung der in eine

       Schiffsschraube fließenden

       Strömung;

    d) leichte Hochleistungs-

       Untersetzungsgetriebe

       (K-Faktor größer als 300);

    e) Kraftübertragungswellen aus

       Verbundwerkstoffen und

       geeignet, mehr als 1 MW zu

       übertragen;

  2. Wasserschrauben-Propeller,

     Krafterzeugungs- oder

     Übertragungssysteme zur

     Verwendung auf Schiffen:

    a) Verstellschrauben und

       Nabenbaugruppen, ausgelegt

       für mehr als 30 MW;

    b) elektrische Vortriebsmotoren

       mit Innenflüssigkühlung und

       einer Nutzleistung von mehr

       als 2,5 MW;

    c) supraleitende

       Vortriebsmotoren oder

       elektrische Dauermagnet-

       Vortriebsmotoren mit einer

       Nutzleistung von mehr als

       0,1 MW;

    d) Kraftübertragungswellen mit

       Verbundwerkstoffen und

       geeignet, mehr als 2 MW zu

       übertragen;

    e) belüftete oder

       basisbelüftete

       Schiffsschrauben, ausgelegt

       für mehr als 2,5 MW;

  3. Lärmdämmungseinrichtungen zur

     Verwendung auf Schiffen von

     1 000 Tonnen Verdrängung oder

     mehr, wie folgt:

    a) Lärmdämmungseinrichtungen,

       für Frequenzen von unter 500

       Hz aus zusammengesetzten

       Schallgehäusen, zur

       Schallisolierung von

       Dieselmotoren,

       Dieselgeneratoren,

       Gasturbinen,

       Gasturbinengeneratoren,

       Vortriebsmotoren oder

       Vortriebs-

       Untersetzungsgetrieben,

       speziell entwickelt zur

       Schall- oder

       Vibrationsisolierung, mit

       einer Zwischenmasse von mehr

       als 30% der zu montierenden

       Geräte;

    b) aktive Lärmdämmungs- oder

       Lärmunterdrückungsein-

       richtungen oder Magnetlager,

       speziell entwickelt für

       Kraftübertragungssysteme,

       mit eingebauten

       elektronischen

       Steuersystemen, geeignet,

       aktiv die Gerätevibration

       durch die Erzeugung (bzw.

       das Senden) von

       Anti-Lärmsignalen oder

       Anti-Vibrationssignalen

       direkt an die Quelle zu

       dämpfen;

p) Pumpstrahl-Vortriebssysteme mit

   einer Nutzleistung von mehr als

   2,5 MW, die divergierende Düsen

   und strömungsregelnde

   Radschaufeltechniken zur

   Verbesserung des

   Vortriebswirkungsgrades oder zur

   Dämpfung des unter Wasser

   ausgestrahlten,

   schiffschraubengenerierten Lärms

   verwenden.

B. PRÜF- UND

   FERTIGUNGSEINRICHTUNGEN

8B01  Wasserkanäle mit einem

   Hintergrundlärmpegel von weniger

   als 100 dB (Referenz 1 myPa,

   1 Hz) im Frequenzbereich von 0

   bis 500 Hz, entwickelt zur

   Messung akustischer Felder, die

   von der Strömung rund um Modelle

   von Vortriebssystemen erzeugt

   werden.

C. MATERIALIEN

8C01  Syntaktischer Schaum für

   einen Einsatz unter Wasser:

a) entwickelt für Meerestiefen von

   mehr als 1 000 m; und

b) mit einer Dichte von weniger als

   561 kg/m3;

-----------------------------------

ANMERKUNG:

  Syntaktischer Schaum besteht aus

Hohlkugeln aus Kunststoff oder

Glas, die in eine Harzmatrix

eingebettet sind.

-----------------------------------

D. SOFTWARE

8D01  Software, speziell entwickelt

   oder abgeändert zur Entwicklung,

   Fertigung oder Verwendung von

   Geräten oder Materialien der

   Nummern 8A, 8B oder 8C.

8D02  Spezifische Software,

   speziell entwickelt oder

   abgeändert zur Entwicklung,

   Fertigung, Reparatur, Überholung

   oder Adaptierung (Erneuerung)

   von Schiffsschrauben, speziell

   entwickelt zur

   Unterwasser-Lärmdämmung.

E. TECHNOLOGIE

8E01  Technologie gemäß der

   „General Technology Note''

   (Allgemeine Technologienote) zur

   Entwicklung oder Fertigung von

   Geräten oder Materialien der

   Nummern 8A, 8B oder 8C.

8E02  Andere Technologie:

a) Technologie zur Entwicklung,

   Fertigung, Reparatur, Überholung

   oder Adaptierung (Erneuerung)

   von Schiffsschrauben, speziell

   entwickelt zur

   Unterwasser-Lärmdämmung;

b) Technologie zur Überholung oder

   Adaptierung von Geräten der

   Nummer 8A01 und Nummern 8A02.b,

   j, o oder p.

           9 - VORTRIEBSSYSTEME UND TRANSPORTEINRICHTUNGEN

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A. GERÄTE, BAUGRUPPEN UND BAUTEILE

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ANMERKUNG:                         ANMERKUNG:

  Bezüglich Erfassung von            Die Nummern 9R02 bis 9R10

Fahrzeugen, die mit einem der       erfassen Einrichtungen, die

Kontrolle unterliegenden            entwickelt sind für den Gebrauch

Bestandteil ausgerüstet sind, siehe in Raketensystemen der

diesbezügliche Gerätegruppe.        Nummer 9R01.

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                                   9R01 Komplette Raketensysteme

                                      (einschließlich ballistische

                                      Raketensysteme, Trägerfahrzeuge

                                      für die Raumfahrt und

                                      Sonderraketen) und unbemannte

                                      Luftfahrzeugsysteme

                                      (einschließlich

                                      Marschflugkörpersysteme, Ziel-

                                      und Aufklärungsdronen), die

                                      eine maximale Reichweite von

                                      300 km oder mehr erreichen,

                                      sowie die für diese Systeme

                                      speziell konstruierten

                                      „Fertigungsanlagen''.

                                   9R02  Einzelne Raketenstufen der

                                      Nummer 9R01.

                                   9R03  Wiedereintrittsfahrzeuge

                                      sowie dafür konstruierte oder

                                      modifizierte Geräte:

                                   a) Hitzeschilder aus Keramik oder

                                      Ablationsmaterial und deren

                                      Komponenten,

                                   b) Kühlkörper aus leichtem, hoch

                                      hitzefestem Material und deren

                                      Komponenten,

                                   c) Speziell für

                                      Wiedereintrittsfahrzeuge

                                      konstruierte elektronische

                                      Ausrüstung.

9A01  Gasturbinentriebwerke mit    9R04  Flüssig- oder

   einer in Nummer 9E03.a erfaßten    Feststoffraketentriebwerke mit

   und in Absätzen a, b oder c        einer Gesamtschubkraft von

   dieser Liste beschriebenen         8,41 x 10 hoch 5 Ns (1,91 x 10

   Technologie:                       hoch 5 lbs) oder mehr.

a) nicht amtlich zugelassen für das

   spezifische zivile Luftfahrzeug,

   für das sie bestimmt sind;

b) nicht amtlich zugelassen für

   zivile Verwendung durch die

   Luftfahrtsbehörden eines

   OECD-Landes;

c) entwickelt für Geschwindigkeiten

   von mehr als Mach 1,2 über einen

   Zeitraum von mehr als

   30 Minuten.

                                   9R05

                                   a) „Lenkteile'', die sich für die

                                      Realisierung einer

                                      Systemgenauigkeit von bis zu

                                      3,33% der Reichweite eignen

                                      (dh. ein CEP von 10 km oder

                                      weniger bei einer Reichweite

                                      von 300 km).

                                   b) Schubvektorsteuerungs-

                                      Subsysteme,

                                   c) Sicherheits- und

                                      Zündeinrichtungen für

                                      Gefechtsköpfe.

                                   ---------------------------------

                                   ANMERKUNGEN:

                                     1. CEP (Circle of Equal

                                   Probability) ist ein Maß für die

                                   Genauigkeit: Radius des bei einer

                                   spezifischen Entfernung auf das

                                   Ziel zentrierten Kreises,

                                   innerhalb dessen 50% der Nutzlast

                                   auftreffen.

                                     2. Ein „Lenkteil'' integriert

                                   das Meß- und Berechnungsverfahren

                                   zur Ermittlung der Nummer und

                                   Geschwindigkeit (dh. Navigation)

                                   eines Fahrzeugs mit dem Verfahren,

                                   das für die Berechnung und

                                   Übertragung von Kommandos zu den

                                   Flugsteuerungssystemen des

                                   Fahrzeugs eingesetzt wird, um die

                                   Flugbahn zu korrigieren.

                                     3. Beispiele für die durch b)

                                   erfaßten Methoden der

                                   Schubvektorsteuerung:

                                   a) Flexible Düse,

                                   b) Flüssig- oder

                                      Sekundärgaseinspritzung,

                                   c) Bewegliches Triebwerk oder

                                      bewegliche Düse,

                                   d) Ablenkung des Abgasstroms

                                      (Strahlschaufeln oder Sonden)

                                      oder

                                   e) Verwendung von Schubklappen.

                                   ---------------------------------

                                   9R06  Antriebskomponenten und

                                      -geräte die in Systemen der

                                      Nummer R901 verwendbar sind,

                                      sowie speziell dafür

                                      konstruierte

                                      „Fertigungsanlagen'' und

                                      „Fertigungsausrüstung'':

                                   a) Kleine, treibstoffeffiziente

                                      Turbojet- und

                                      Turbofan-Triebwerke

                                      (einschließlich Turbo-Compound-

                                      Triebwerke) mit geringem

                                      Gewicht,

                                   b) Ramjet-/Scramjet-/

                                      Pulsstrahltriebwerke und

                                      Triebwerke mit kombiniertem

                                      Arbeitszyklus, einschließlich

                                      Geräte zur

                                      Verbrennungsregelung, sowie

                                      speziell dafür konstruierte

                                      Komponenten,

                                   c) Raketenmotorgehäuse, deren

                                      „Innenbeschichtung'',

                                      „Isolierung'' und Düsen,

                                   d) Stufenmechanismen,

                                      Trennmechanismen und deren

                                      Zwischenstufen,

                                   e) Regelungssysteme für Flüssig-

                                      und Suspensionstreibstoff

                                      (einschließlich Oxidatoren)

                                      sowie speziell dafür

                                      konstruierte Komponenten, die

                                      für den Betrieb in

                                      Vibrationsumgebungen von mehr

                                      als 10 g rms zwischen 20 Hz und

                                      2 000 Hz konstruiert und

                                      modifiziert sind,

                                   f) Hybridraketenmotoren und

                                      speziell dafür konstruierte

                                      Komponenten.

                                   ---------------------------------

                                   ANMERKUNGEN:

                                     1. „Fertigungsausrüstung'' in

                                   der Überschrift dieser Nummer

                                   erstreckt sich auf:

                                   Fließdrückmaschinen und speziell

                                   dafür konstruierte Komponenten und

                                   Software, die

                                   a) nach der technischen

                                      Spezifikation des Herstellers

                                      mit einer numerischen

                                      Steuerungseinheit oder einem

                                      Steuerungsrechner ausgerüstet

                                      werden können, selbst wenn sie

                                      zum Zeitpunkt der Lieferung

                                      nicht damit ausgestattet sind,

                                      und

                                   b) über mehr als zwei gleichzeitig

                                      koordinierbare Achsen zur

                                      Bahnsteuerung verfügen.

                                   TECHNISCHE ANMERKUNG:

                                     Maschinen mit kombinierter

                                   Fließdrück- und Schleuderfunktion

                                   werden im Rahmen dieser Nummer als

                                   Fließdrückmaschinen betrachtet.

                                     2. Triebwerke, die unter a)

                                   fallen, können als Bestandteil

                                   eines bemannten Flugzeugs

                                   ausgeführt werden bzw. in

                                   entsprechenden Stückzahlen als

                                   Ersatzteile für bemannte

                                   Flugzeuge.

                                     3. „Innenbeschichtung'' in c),

                                   verwendbar für die Nahtstelle

                                   zwischen dem Feststoff und dem

                                   Gehäuse oder der Isolierschicht,

                                   ist normalerweise eine flüssige

                                   Dispersion auf Polymerbasis aus

                                   feuerfestem oder isolierendem

                                   Material, zB kohlenstoffgefülltes

                                   HTPB oder ein anderes Polymer mit

                                   Aushärtungszusatz, mit dem das

                                   Gehäuseinnere durch Besprühen oder

                                   Aufziehen beschichtet wird.

                                     4. „Isolierung'' in c) für die

                                   Komponenten eines Raketenmotors,

                                   dh. Gehäuse, Düseneinlaß,

                                   Gehäusedeckel, beinhaltet

                                   gehärtetes oder halbgehärtetes

                                   Gummiverbandmaterial, das Isolier-

                                   oder feuerfestes Material enthält.

                                   Sie kann auch zur

                                   Spannungsentlastung („Stress

                                   relief boots'' oder „Flaps'')

                                   eingebracht sein.

                                     5. e) umfaßt nur die folgenden

                                   Servoventile und Pumpen:

                                   a) Servoventile, die bei einem

                                      absoluten Druck von mindestens

                                      7 000 kPa (1 000 psi) für einen

                                      Durchfluß von mindestens

                                      24 l/min konstruiert sind und

                                      eine Stellzeit von weniger als

                                      100 msec aufweisen,

                                   b) Pumpen für Flüssigtreibstoff

                                      mit einer Wellengeschwindigkeit

                                      von mindestens 8 000 U/min oder

                                      einem Pumpendruck von

                                      mindestens 7 000 kPa

                                      (1 000 psi).

                                     6. Systeme und Komponenten in e)

                                   können als Bestandteil eines

                                   Satelliten ausgeführt werden.

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                                   9R07  Geräte und Vorrichtungen,

                                      konstruiert oder modifiziert

                                      für die Handhabung, Kontrolle,

                                      Aktivierung und den Start von

                                      Systemen der Nummer 9R01.

                                   9R08  Fahrzeuge, konstruiert oder

                                      modifiziert für den Transport,

                                      die Handhabung, Kontrolle,

                                      Aktivierung und den Start von

                                      Systemen der Nummer 9R01.

9A02  Marine-Gasturbinentriebwerke

   mit einer nominellen

   Dauerleistung (ISO-Norm) von

   13 795 kW oder mehr und einem

   spezifischen Treibstoffverbrauch

   von weniger als 0,243 kg/kWh,

   sowie speziell entwickelte

   Baugruppen und Bauteile hierfür.

9A03  Speziell entwickelte

   Baugruppen und Bauteile mit

   einer in Nummer 9E03.a. erfaßten

   Technologie, für die folgenden

   Gasturbinentriebwerkssysteme:

a) Baugruppen und Bauteile,

   speziell entwickelt für

   Gasturbinentriebwerkssysteme,

   erfaßt in Nummer 9A01; oder

b) die in einem Nicht-OECD-Land

   entwickelt oder gefertigt

   wurden, oder deren Herkunft dem

   Hersteller unbekannt ist.

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ANMERKUNG:

  Nummer 9A03 erfaßt keine

Combustoren mit Mehrfachdomen, die

bei durchschnittlichen

Brennerauslaß-Temperaturen gleich

oder kleiner als 1 813 K

(1 540 Grad C) arbeiten.

-----------------------------------

B. PRÜF- UND

   FERTIGUNGSEINRICHTUNGEN

9B01  speziell entwickelte Geräte,

   Werkzeuge oder Befestigungen,

   wie folgt, zur Herstellung oder

   Messung von

   Gasturbinen-Leitschaufeln,

   Laufschaufeln oder

   Deckband-Gußteilen:

a) automatisierte Geräte, die

   nicht-mechanische Methoden zur

   Messung der

   Laufschaufel-Wanddicken

   verwenden;

b) Werkzeuge, Befestigungen oder

   Meßeinrichtungen für Laser-,

   Wasserstrahl- oder

   ECM/EDM-Lochbohrverfahren, die

   in Nummer 9E03.c erfaßt sind;

c) Gußeinrichtungen für orientierte

   Erstarrung oder

   Einkristall-Gußeinrichtungen;

d) Keramikkerne oder -kokillen;

e) Keramikkernfertigungs-Geräte

   oder -Werkzeuge;

f) Keramikkernlaugungsgeräte;

g) Keramikkokillen-Wachsmuster-

   Aufbereitungseinrichtungen;

h) Keramikkokillen-Ausbrenn- oder

   -Feuerungseinrichtungen.

9B02  On-line-(Echtzeit-)-

   Steuersysteme, -Meßgeräte

   (einschließlich Sensoren) oder

   automatisierte Datenerfassungs-

   und

   Datenverarbeitungseinrichtungen,

   speziell entwickelt zur

   Entwicklung von

   Gasturbinentriebwerken,

   Baugruppen oder Bauteilen

   hiervon, die in Nummer 9E03.a

   erfaßte Technologien beinhalten.

9B03  Geräte, speziell entwickelt

   zur Fertigung oder Prüfung von

   Gasturbinentriebwerks-

   Bürstendichtungen, entwickelt

   für einen Betrieb bei

   Umfangsgeschwindigkeiten von

   mehr als 335 m/s, sowie speziell

   entwickelte Teile und Zubehöre

   hierfür.

9B04  Werkzeuge, Prägeformen oder

   Befestigungen für

   Festkörper-Verbindungen von

   Superlegierungen oder

   Titanbauteilen für Gasturbinen.

9B05  On-line-(Echtzeit-)-

   Steuersysteme, -Meßgeräte

   (einschließlich Sensoren) oder

   automatisierte Datenerfassungs-

   und

   Datenverarbeitungseinrichtungen,

   speziell entwickelt zur

   Verwendung mit den folgenden

   Windkanälen oder Vorrichtungen:

a) Windkanäle, entwickelt für      9R09

   Geschwindigkeiten von Mach 1,2  a) Windkanäle für

   oder mehr, ausgenommen solche,     Geschwindigkeiten von 0,9 Mach

   die speziell für Schulungszwecke   oder mehr;

   entwickelt sind und eine

   Prüfabschnittsgröße (seitlich

   gemessen) von weniger als 250 mm

   haben;

-----------------------------------

ANMERKUNG:

  Prüfabschnittsgröße: der

Durchmesser des Kreises, die Seite

des Quadrates oder die längste

Seite des Rechteckes an der

breitesten Stelle des

Prüfabschnittes.

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b) Vorrichtungen zur Simulierung

   von Strömungsumgebungen bei

   Geschwindigkeiten von mehr als

   Mach 5, einschließlich

   Hot-Shot-Kanäle,

   Plasmalichtbogenkanäle,

   Stoßwellenrohre,

   Stoßwellenkanäle, Gaskanäle und

   Leichtgaskanonen;

c) Windkanäle oder

   nicht-zweidimensionale

   Vorrichtungen, die fähig sind,

   Strömungen mit einer

   Reynoldsschen Zahl von mehr als

   25 x 10 hoch 6 zu simulieren;

                                   b) Prüfstände, die für die

                                      Erprobung von Feststoff- oder

                                      Flüssigkeitsraketen oder

                                      Raketenmotoren mit einem Schub

                                      von mehr als 90 kN

                                      (20 000 Pfund) geeignet sind,

                                      oder die in der Lage sind,

                                      gleichzeitig die drei axialen

                                      Schubkomponenten zu messen;

                                   c) Umweltkammern und schalltote

                                      Räume, tauglich für die

                                      Simulation der folgenden

                                      Flugbedingungen:

                                      1. Höhe 15 000 m oder mehr;

                                         oder

                                      2. Temperatur mindestens -

                                         50 Grad C bis +125 Grad C,

                                         und entweder

                                      3. Vibrationsumwelt 10 g rms

                                         oder mehr zwischen 20 Hz und

                                         2 000 Hz mit Aufbringung von

                                         Kräften von 5 kN oder mehr

                                         für Umweltkammern; oder

                                      4. akustische Umweltbedingungen

                                         mit einem

                                         Gesamt-Schalldruckpegel von

                                         140 dB oder mehr (bezogen

                                         auf 2 x 10 hoch -5 N/m2)

                                         oder mit einem ausgelegten

                                         Leistungsausgang von 4 KW

                                         oder mehr für schalltote

                                         Räume.

9B06 Speziell entwickelte

akustische

Vibrations-Prüfgeräte, die fähig

sind, Schalldruckpegel von mehr

als 160 dB oder mehr (bezogen auf 20 myPa) mit einer Nennleistung von 4 kW oder mehr

bei einer Prüfzellentemperatur

von mehr als 1 273 K (1 000 Grad C) zu erzeugen, sowie speziell

entwickelte Meßwandler,

Dehnungsmeßgeräte,

Beschleunigungsmesser,

Thermoelemente oder

Quarzheizelemente hierfür.

9B07 Geräte, speziell entwickelt

zur Überprüfung von

Raketenmotoren mit Hilfe

zerstörungsfreier Prüftechniken

(NDT-Techniken), außer

Planar-Röntgenstrahlanalyse oder

bekannte physikalische oder

chemische Verfahren.

9R10 Röntgenausrüstung, tauglich

für die Lieferung einer

elektromagnetischen Strahlung,

die durch „Bremsstrahlung''

von beschleunigten Elektronen

von 2 MeV oder mehr, oder durch

Verwendung von radioaktiven

Strahlungsquellen von 1 MeV

oder mehr, erzeugt wird, mit

Ausnahme der speziell für

medizinische Zwecke

konstruierten.

9B08 Meßwandler, speziell

entwickelt zur direkten Messung

der Oberflächenreibung der Prüfströmung mit einer Stagnationstemperatur von mehr

als 833 K (560 Grad C).

9B09 Werkzeuge, speziell

entwickelt zur

pulvermetallurgischen

Herstellung von Rotorbauteilen

für Turbinen, ausgelegt für

Beanspruchungen von 60% der

spezifischen Zugfestigkeit oder

mehr und bei Metalltemperaturen

von 873 K (600 Grad C) oder mehr

zu arbeiten.

C. MATERIALIEN (keine)

D. SOFTWARE

9D01 Software, erforderlich zur Entwicklung von Geräten oder von

Technologie, die in den Nummern 9A, 9B oder 9E03 erfaßt

sind.

9D02 Software, erforderlich zur Fertigung von Geräten, die in

den Nummern 9A und 9B erfaßt

sind.

9D03 Software, erforderlich zur Verwendung von voll-unabhängigen

digitalen elektronischen

Triebwerkssteuerungen (FADEC)

für in Nummer 9A erfaßte

Antriebssysteme oder in 9B

erfaßte Geräte, wie folgt:

  1. Litera a
    Software in digitalen
    elektronischen Steuerungen für
    Antriebssysteme,
    Prüfeinrichtungen für Luft- und Raumfahrt;
  2. Litera b
    Fehlertolerante Software zur Verwendung in FADEC-Systemen für
    Antriebssysteme und zugehörige

Prüfeinrichtungen.

9D04 Andere Software:

  1. Litera a
    Software, speziell entwickelt
    für Vibrationsprüfeinrichtungen,
    die digitale Echtzeitsteuerungen
    mit individuellen Erregern
    (Schubvorrichtungen) mit einem
    maximalen Schub von 100 kN
    verwenden;
  2. Litera b
    Software für eine detaillierte
    2D- oder 3D-Erstellung von
    Triebwerksströmungsmodellen
    mittels Windkanal- oder
    Flugtestdaten;
  3. Litera c
    Software, erforderlich zur Entwicklung oder Fertigung von
    selbständigen elektronischen
    Echtzeit-Prüfanlagen für Motoren
    oder Bauteile, die in Nummer 9A
    erfaßt sind;
  4. Litera d
    Software zur Prüfung von
    Gasturbinentriebwerken,
    Baugruppen oder Bauteilen
    hiervon, speziell entwickelt,
    Daten in Echtzeit zu sammeln,
    auszuwerten und zu analysieren,
    sowie fähig zur Rückkopplungsregelung,
    einschließlich dynamischer
    Justierung von Prüflingen oder
    Prüfbedingungen während des Prüfverlaufes;
  5. Litera e
    Software, speziell entwickelt
    zur Steuerung orientierter
    Erstarrungs- oder
    Einkristall-Gießverfahren.
  6. Litera f
    Software in Quellcodes,
    Objektcodes oder Maschinencodes,
    erforderlich in aktiven
    Kompensationssystemen zur Kontrolle der Abstände der Rotorblattenden.

-----------------------------------

ANMERKUNG:

Nummer 9D04.f erfaßt keine

Software, die in nicht der Kontrolle unterliegenden Geräten

eingebettet oder für Wartungszwecke

im Zusammenhang mit Eichung,

Reparatur der aktiv-kompensierenden

Sicherheitskontrollsysteme

erforderlich ist.

-----------------------------------

E. TECHNOLOGIE

9E01 Technologie gemäß der

„General Technology Note''

(Allgemeine Technologienote) zur Entwicklung von Geräten oder

Software, die in den Nummern 9A01.c, 9B oder 9D

erfaßt sind.

9E02 Technologie gemäß der

„General Technology Note''

(Allgemeine Technologienote) zur Fertigung von Geräten, die in Nummer 9A01.c oder 9B erfaßt

sind.

-----------------------------------

ANMERKUNG:

Entwicklung oder Fertigung von in Nummer 9E erfaßter Technologie für

Gasturbinentriebwerke gilt auch

dann vom Embargo erfaßt, wenn sie

als Verwendungstechnologie zu

Reparatur-, Adaptierungs- und Überholungszwecken eingesetzt wird.

Ausgenommen vom Embargo sind:

technische Daten, Zeichnungen oder

Dokumentationen für

Wartungsaktivitäten, die in einem

direkten Zusammenhang mit Eichung,

Entfernung oder Austausch von

beschädigten oder unbrauchbaren, an

Bord austauschfähigen Einheiten

(line replaceable units = LRU)

stehen, einschließlich Austausch

ganzer Maschinen oder

Maschinenmodule.

-----------------------------------

9E03 Andere Technologie wie folgt:

  1. Litera a
    Technologie, erforderlich zur Entwicklung oder Fertigung der
    folgenden
    Gasturbinentriebwerks-Bauteile
    oder -Systeme:
    1. Ziffer eins
      im gerichteten
      Erstarrungsverfahren
      gefertigte Laufschaufeln,
      Leitschaufeln oder Deckbänder,
      ausgelegt für einen Betrieb
      bei Temperaturen von mehr als
      1 593 K (1 320 Grad C) in der Gasströmung;
    2. Ziffer 2
      Einkristall-Leit- und Laufschaufeln oder Deckbänder;
    3. Ziffer 3
      Combustoren mit Mehrfachdomen,
      die bei durchschnittlichen Brennerauslaßtemperaturen von
      mehr als 1 643 K (1 370 Grad C) arbeiten, oder Combustoren
      mit thermisch entkoppelten
      Verbrennungslinern,
      nicht-metallischen Linern oder nicht-metallischen Kokillen;
    4. Ziffer 4
      Bauteile, hergestellt aus
      organischen, zusammengesetzten
      Materialien, entwickelt für
      einen Betrieb über 588 K
      (315 Grad C), oder aus
      zusammengesetzten
      Metallmatrix-Materialien,
      keramischen
      Matrix-Materialien,
      intermetallischen oder
      intermetallisch verstärkten
      Materialien, die in den Nummern 1A02 oder 1C07 erfaßt
      sind;
    5. Ziffer 5
      Ungekühlte Leitschaufeln,
      Laufschaufeln, Deckbänder oder
      andere Bauteile, entwickelt
      für einen Betrieb bei
      Temperaturen von 1 323 K
      (1 050 Grad C) oder mehr;
    6. Ziffer 6
      Gekühlte Leitschaufeln,
      Laufschaufeln oder Deckbänder,
      die nicht in den Nummern
      9E03.a.1 und 9E03.a.2.
      beschrieben und Temperaturen
      von 1 643 K (1 370 Grad C)
      ausgesetzt sind;
    7. Ziffer 7
      Laufschaufel/Naben-Kombinationen mittels
      Festkörper-Verbindung;
    8. Ziffer 8
      Gasturbinentriebwerks-Bauteile, die Diffusions-Technologie zur Kontaktherstellung (erfaßt in Nummer 1E03.b) verwenden;
    9. Ziffer 9
      schadentolerante
      Gasturbinentriebwerks-Rotationsbauteile, die
      pulvermetallurgische
      Materialien verwenden, die in Nummer 1C02.b erfaßt sind;
    10. Ziffer 10
      selbstständige digitale
      elektronische
      Triebwerkssteuerungen (FADEC)
      für Gasturbinen und
      kombinierte Triebwerke, sowie
      zugehörige Diagnosebauteile,
      Sensoren und speziell
      entwickelte Bauteile;
    11. Ziffer 11
      justierbare
      Strömungsbahngeometrie und
      zugehörige Steuersysteme für:
  2. Litera a
    Gasgeneratorturbinen;
  3. Litera b
    Ventilator- oder
    Leistungsturbinen;
  4. Litera c
    Vortriebsdüsen;

-----------------------------------

ANMERKUNGEN:

  1. Ziffer eins
    Justierbare
    Strömungsbahngeometrie und
    zugehörige Steuersysteme
    schließen keine
    Einlaßleitschaufeln,
    Verstellschaufelgebläse,
    verstellbare Leiträder oder
    Anzapfventile für Verdichter mit
    ein.
  2. Ziffer 2
    Nummer 9E03.a.11 erfaßt weder
    Entwicklungs- noch
    Fertigungstechnologie für
    justierbare
    Strömungsbahngeometrie für

Schubumkehr.

-----------------------------------

  1. Ziffer 12
    Laufschaufelenden-Abstandskontrollsysteme mit
    aktiver kompensierender
    Gehäusetechnologie, die auf
    eine Konstruktions- und Entwicklungsdatenbank
    beschränkt sind;
  2. Ziffer 13
    aerostatische Lager für
    Gasturbinentriebwerks-Rotorbauteile;
  3. Ziffer 14
    weitspannende
    Ventilatorhohlflügel mit
    breiter Profilsehne ohne
    Teilspannunterstützung;
    1. Litera b
      Technologie, zur Entwicklung
      oder Fertigung von:
  4. Ziffer eins
    Windkanal-Flugmodellen,
    ausgerüstet mit
    nichtintrusiven Sensoren,
    geeignet, Daten von den Sensoren an die Datenerfassungssysteme zu
    übertragen;
  5. Ziffer 2
    Propellerblätter oder
    Propellerventilatoren aus
    Verbundwerkstoffen für eine Leistungsaufnahme von mehr als
    2 000 kW bei
    Fluggeschwindigkeiten von mehr
    als Mach 0,55;
    1. Litera c
      Technologie, zur Entwicklung
      oder Fertigung von
      Gasturbinentriebwerks-Bauteilen,
      die Laser-, Wasserstrahl- oder
      ECM/EDM-Lochbohrverfahren
      einsetzen, um Löcher mit
      folgenden Merkmalen
      herzustellen:
  6. Ziffer eins
    1. Litera a
      Tiefen mehr als ihr
      vierfacher Durchmesser;
    2. Litera b
      Durchmesser von weniger
      0,76 mm; und
    3. Litera c
      Anstellwinkel gleich oder
      kleiner als 25 Grad; oder
  7. Ziffer 2
    1. Litera a
      Tiefen mehr als ihr
      fünffacher Durchmesser;
    2. Litera b
      Durchmesser von weniger als
      0,4 mm; und
    3. Litera c
      Anstellwinkel von mehr als
      25 Grad;

-----------------------------------

ANMERKUNG:

Im Sinne der Nummer 9E03.c wird

der Anstellwinkel von einer zur Tragflügel-Oberfläche tangentialen

Ebene an dem Punkt gemessen, an dem

die Lochachse in die Tragflächen-Oberfläche eintritt.

-----------------------------------

  1. Litera d
    Technologie, zur Entwicklung
    oder Fertigung von
    Kraftübertragungssystemen für
    Helikopter, Schwenkrotor- oder
    Schwenkflügel-Luftfahrzeuge:
    1. Ziffer eins
      geeignet zum Betrieb nach
      Schmiermittelverlust über
      einen Zeitraum von 30 Minuten
      oder mehr; oder
    2. Ziffer 2
      mit einem Antriebsleistung/Gewicht-Verhältnis gleich oder größer
      als 8,87 kW/kg.
    3. Litera e
      1. Technologie zur Entwicklung
    oder Fertigung von
    Dieselkolbenmaschinen für
    Bodenfahrzeuge mit allen
    folgenden Merkmalen:
    1. Litera a
      einem Gehäusevolumen von
      1,2 m3 oder weniger;
    2. Litera b
      einer Gesamtnutzleistung von
      mehr als 750 kW gemäß
      80/1 269/EEC, ISO 2 534,
      (ÖNORM römisch fünf 5003); und
    3. Litera c
      einer Leistungsdichte von
      mehr als 700 kW/m3 des Gehäusevolumens;

-----------------------------------

ANMERKUNG:

Gehäusevolumen: das Produkt aus

drei vertikalen Abmessungen,

gemessen in der folgenden Weise:

Länge: die Länge der Kurbelwelle

vom Vorderflansch zur Schwungradseite;

Breite: die breiteste der folgenden

Abmessungen:

  1. Litera a
    Außenmaß von Ventildeckel zu
    Ventildeckel;
  2. Litera b
    Maße von den Außenkanten der Zylinderköpfe; oder
  3. Litera c
    Durchmesser des Schwungradgehäuses;
Höhe: die größte der folgenden
Abmessungen:
  1. Litera a
    Maß der Kurbelwelle-Mittellinie
    zur oberen Ebene des Ventildeckels (oder Zylinderkopfes) plus zweimal den Hub; oder
  2. Litera b
    Durchmesser des Schwungradgehäuses;

-----------------------------------

  1. Ziffer 2
    Technologie, zur Fertigung von
    speziell entwickelten
    Bauteilen, wie folgt, für
    Hochleistungs-Dieselmotoren:
    1. Litera a
      Technologie, zur Fertigung
      von Motorsystemen, die alle
      folgenden Bauteile aus in Nummer 1C07 erfaßten
      Keramikmaterialien
      aufweisen:
  2. Ziffer eins
    Zylinderlaufbüchsen;
  3. Ziffer 2
    Kolben;
  4. Ziffer 3
    Zylinderköpfe, und
  5. Ziffer 4
    einen oder mehrere weitere
    Bauteile (einschließlich
    Ausströmöffnung,
    Turbolader,
    Ventilführungen,
    Ventilbaugruppen oder
    isolierte
    Kraftstoffeinspritzer);
    1. Litera b
      Technologie, zur Fertigung
      von Turboladersystemen mit Einstufen-Verdichtern mit
      allen folgenden
      Eigenschaften:
  6. Ziffer eins
    die mit
    Verdichtungsverhältnissen
    von 4:1 oder höher
    arbeiten;
  7. Ziffer 2
    mit einem Mengenfluß im Bereich von 30 bis
    130 kg/Min; und
  8. Ziffer 3
    mit veränderbarer
    Flußfläche innerhalb der Verdichter- oder
    Turbinenabschnitte;
    1. Litera c
      Technologie, zur Fertigung von Kraftstoffeinspritzsystemen
      mit einer speziell
      entwickelten Mehrfach-Kraftstoff-Einrichtung (zB
      Dieseltreibstoff oder
      Kerosin), die einen Viskositätsbereich von
      Dieseltreibstoff (2,5 cSt bei
      310,8 K (37,8 Grad C) bis
      Benzintreibstoff (0,5 cSt bei
      310,8 K (37,8 Grad C) abdeckt,
      mit allen folgenden Merkmalen:
      1. Ziffer eins
        Einspritzmenge über
        230 mm3/Einspritzung/
        Zylinder;
      2. Ziffer 2
        speziell entwickelte
        elektronische
        Steuerungsvorrichtungen
        für Umschaltreglereigenschaften, die sich
        automatisch nach dem Treibstofftyp richten, um
        so mit Hilfe des
        geeigneten Sensors gleiche
        Drehmomenteigenschaften zu
        liefern;
      3. Ziffer 3
        Technologie, zur Entwicklung oder Fertigung
        von Hochleistungs-Dieselmotoren mit
        Feststoff-, Gasphasen- oder Flüssigfilm-Zylinderwand-Schmierung
        (oder Kombinationen aus
        den vorgenannten
        Schmierstoffen), die einen Betrieb bis zu
        Temperaturen von mehr als
        723 K (450 Grad C)
        erlauben, gemessen an der Zylinderwand an der
        obersten Hubgrenze des
        obersten Kolbenringes.

                             ABSCHNITT III

Waffen, Munition und Sprengmittel sowie Waren einschließlich Anlagen

und anlagenspezifische Teile, die auch zur Herstellung, Verbreitung,

Prüfung und Instandhaltung von Waffen, Munition und Sprengmitteln

                             geeignet sind

---------------------------------------------------------------------

2904 --        Sulfo-, Nitro- und Nitrosoderivate der

               Kohlenwasserstoffe, auch halogeniert:

     20        - Derivate, die nur Nitro- oder nur

                 Nitrosogruppen enthalten:

        ex 20    - Trinitrotoluol (2,4,6-Trinitrotoluol, TNT,

                   Tri, Trotyl)

2908 --        Halogen-, Sulfo-, Nitro- oder Nitrosoderivate

               der Phenole oder Phenolalkohole:

     90        - andere:

        ex 90    - Pikrinsäure (2,4,6-Trinitrophenol, Lyddit,

                   Ekrasit), Ammoniumpikrat, Bleipikrat

                   (Trinitrophenolblei), Trinitroresorcinblei

                   (Bleinitroresorcinat, Bleistyphnat, Trizinat),

                   Bleitrinitrophloroglucinat (Bleiglucinat)

2915 --        Gesättigte acyclische Monocarbonsäuren und deren

               Anhydride, Halogenide, Peroxide und Peroxysäuren;

               deren Halogen-, Sulfo-, Nitro- oder

               Nitrosoderivate:

     90        - andere:

        ex 90    - Tränengas in Ampullen (Bromessigsäureethylester

                   und Bromessigsäuremethylester)

2920 --        Ester der anderen anorganischen Säuren

               (ausgenommen Ester der Halogenwasserstoffsäuren) und

               deren Salze; deren Halogen-, Sulfo-, Nitro- oder

               Nitrosoderivate:

     90        - andere:

        ex 90    - Nitroglycerin (Glycerintrinitrat), Nitroglykol

                   (Ethylenglykoldinitrat), Diglykoldinitrat,

                   Pentaerythrittetranitrat (Nitropenta, Pentrit,

                   Niperyt), Hexanitromannit (Nitromannit)

2921 --        Verbindungen mit Aminofunktion:

    (40)       - aromatische Monoamine und deren Derivate;

                 deren Salze:

     42        -- Anilinderivate und deren Salze:

        ex 42     - 2,4,6-Trinitrophenylmethylnitramin (Tetryl,

                    Tetranitromethylanilin)

     44        -- Diphenylamin und dessen Derivate; deren Salze:

        ex 44     - Hexanitrodiphenylamin (Dipicrylamin, Hexamin)

2925 --        Verbindungen mit Carbonsäureimidfunktion

               (einschließlich Saccharin und dessen Salze) oder mit

               Iminfunktion:

     20        - Imine und deren Derivate; deren Salze:

        ex 20    - Nitroguanidin, Guanylnitrosamino-guanyltetrazen

                   (Tetrazen)

2927 00        Diazo-, Azo- oder Azoxyverbindungen:

        ex 00  - 4,6-Dinitrobenzol-2-diazo-1-oxid

                 (Diazonitrophenol)

2933 --        Heterocyclische Verbindungen, nur mit einem oder

               mehreren Stickstoffheteroatomen; Nucleinsäuren

               und deren Salze:

    (60)       - Verbindungen mit nicht kondensiertem (auch

                 hydriertem) Triazinring in der Struktur:

     69        -- sonstige:

        ex 69     - Trimethylentrinitramin (Hexogen, RDX,

                    Cyclonite, Hexahydro-1,3,5-trinitro-s-triazin)

     90        - andere:

        ex 90    - Cyclotetramethylentetranitramin (Octogen)

3505 --        Dextrine und andere modifizierte Stärken

               (zB Quellstärke oder veresterte Stärke);

               Leime auf der Grundlage von Stärken, Dextrinen

               oder anderen modifizierten Stärken:

     10        - Dextrine und andere modifizierte Stärken:

                 A - Stärkeether und Stärkeester:

                     1 - wasserlösliche:

                         ex 1 - Nitrostärke (Stärkenitrat, Xyloidin)

3601 00        Schießpulver:

        ex 00  - Waren dieser Nummer

                 ausgenommen:

                 Treibladungen und Treibsätze für Raketen und

                 andere Flugkörper mit Waffenwirkung, für Minen,

                 Bomben und Torpedos sowie für die Munition für

                 Haubitzen, Mörser und Kanonen aller Art, für

                 Granat-, Minen- und Nebelwerfer und für

                 Granatgewehre

3602 00        Zubereitete Explosivstoffe, ausgenommen

               Schießpulver

3603 00        Zündschnüre; Sprengschnüre; Zündhütchen und

               Sprengkapseln; Zünder; elektrische Sprengzünder:

        ex 00  - Waren dieser Nummer

                 ausgenommen :

                 - Zündladungen für die Munition von Haubitzen,

                   Mörser und Kanonen aller Art

                 - Zünder für Pioniersprengmittel (wie

                   Pioniersprengkörper, Pioniersprengbüchsen,

                   Hohlladungen, Prismen- bzw. Schneidladungen,

                   Sprengrohre und Minenräumbänder), sofern die

                   Sprengmittel selbst ausschließlich für den

                   Kampfeinsatz bestimmt sind

3823 --        Zubereitete Bindemittel für Gießereiformen oder

               Gießereikerne; chemische Erzeugnisse und

               Zubereitungen der chemischen Industrie oder verwandter

               Industrien (einschließlich solcher, die nur aus

               Mischungen natürlicher Erzeugnisse bestehen),

               anderweitig weder genannt noch inbegriffen;

               Rückstände der chemischen Industrie oder verwandter

               Industrien, anderweitig weder genannt noch

               inbegriffen:

     90        - andere:

                 B - andere:

                     ex B - Tränengas in Ampullen (bestehend aus

                            Gemischen organisch-chemischer

                            Verbindungen)

3912 --        Cellulose und deren chemische Derivate,

               anderweitig weder genannt noch inbegriffen, in

               Rohformen:

     20        - Cellulosenitrate (einschließlich Collodium):

        ex 20    - Nitrocellulose, ausgenommen solche mit einem

                   Stickstoffgehalt von höchstens 12,6%, wenn

                   der Lösungsmittelgehalt mindestens 25%

                   beträgt, sowie solche mit einem Stickstoffgehalt

                   von höchstens 12,6% und mit mindestens 18%

                   plastifizierendem Stoff (wie Butylphthalat

                   oder einem dem Butylphthalat mindestens

                   gleichwertigen plastifizierenden Stoff), sowie

                   plastifizierte Nitrocellulose, pigmentiert oder

                   nicht pigmentiert, auch in Form von Blättchen

                   (Schnitzeln, Chips)

6210           Bekleidung aus Erzeugnissen der Nummer 5602, 5603,

               5903, 5906 oder 5907:

     40        - andere Bekleidung für Männer oder Knaben:

        ex 40    - Splitterschutzwesen

6211           Trainingsanzüge, Schianzüge und Badebekleidung; andere

               Bekleidung:

     30        - andere Bekleidung für Männer oder Knaben:

        ex 30    - Splitterschutzwesen

8543           Elektrische Maschinen und Apparate mit eigener

               Funktion, in diesem Kapitel anderweitig weger (Anm:

               richtig: weder) genannt

               noch inbegriffen:

     80        - andere Maschinen und Apparate:

        ex 80    - Minensuchgeräte

9020 00        Andere Atmungsgeräte und Gasmasken, ausgenommen

               Schutzmasken, die weder mechanische Teile noch

               auswechselbare Filter aufweisen:

        ex 00    - Gasmasken

                 - Anzüge mit eingebautem Atmungsgeräten zum Schutz

                   vor radioaktiver, bakterieller oder chemischer

                   Kontamination

9301 00        Kriegswaffen, ausgenommen Revolver, Pistolen

               sowie Waffen der Nummer 9307:

        ex 00  - Waren dieser Nummer

                 ausgenommen:

                 - halbautomatische Gewehre (auch Karabiner),

                   ausgenommen Jagd- und Sportgewehre

                 - vollautomatische Gewehre, Maschinenpistolen,

                   Maschinenkarabiner und Maschinengewehre

                 - Maschinenkanonen, Panzerbüchsen,

                   Panzerabwehrrohre oder ähnliche Panzerabwehrwaffen

                 - Startanlagen (Abschußrampen, Abschußrohre,

                   elektrische und mechanische

                   Abschußvorrichtungen) für Raketen (gelenkt oder

                   ungelenkt) und andere Flugkörper mit

                   Waffenwirkung; Raketenwerfer

                 - Haubitzen, Mörser und Kanonen aller Art

                 - Granat-, Minen-, Nebel- und Flammenwerfer;

                   Granatgewehre

                 - Torpedoabschußrohre

                 - Minenverlegegeräte, einschließlich

                   Vorrichtungen zum Verschießen oder Abwerfen von

                   Minen, und Minenräumgeräte

9302 00        Revolver und Pistolen, ausgenommen solche der

               Nummer 9303 oder 9304

9303 --        Andere Feuerwaffen und ähnliche Vorrichtungen,

               deren Wirkungsweise auf der Zündung einer

               Treibladung beruht (zB Sportgewehre und

               Sportflinten, Vorderlader, Leuchtpistolen und andere

               Vorrichtungen, die nur Leuchtsignale abfeuern,

               Schreckschußpistolen und -revolver,

               Viehschlachtapparate und Kanonen zum Schießen von

               Fangleinen):

     10    - Vorderlader

     20    - andere Sportschrot- und Jagdschrotgewehre,

             einschließlich der kombinierten Gewehre mit mindestens

             einem glatten Lauf

     30    - andere Sport- und Jagdgewehre

     90    - andere:

       ex 90 - Waren dieser Unternummer

               ausgenommen:

                         Alarm- und Startpistolen, Leuchtpistolen und

                         andere Vorrichtungen, die nur Leuchtsignale

                         abfeuern, Schreckschußpistolen und

                         -revolver, Viehschlachtapparate

9304 00        Andere Waffen (zB Gewehre und Pistolen, die

               mit Feder-, Luft- oder Gasdruck arbeiten,

               Schlagstöcke), ausgenommen solche der Nummer 9307

9305 --        Teile und Zubehör von Waren der Nummern 9301

               bis 9304:

     10    - von Revolvern oder Pistolen

    (20)   - von Kugel- oder Schrotgewehren der Nummer 9303:

     21      - - glatte Läufe

     29      - - sonstige

     90        - andere:

        ex 90    - Waren dieser Unternummer

                   ausgenommen:

                   - Teile und Zubehör für Alarm- und

                     Startpistolen, Leuchtpistolen und anderen

                     Vorrichtungen, die nur Leuchtsignale

                     abfeuern, Schreckschußpistolen und

                     -revolver, Viehschlachtapparate

                   - Läufe, Verschlüsse und Lafetten für

                     halbautomatische Karabiner und Gewehre

                     (ausgenommen Jagd- und Sportgewehre),

                     vollautomatische Gewehre, Maschinenpistolen,

                     Maschinenkarabiner, Maschinengewehre,

                     Maschinenkanonen, Panzerbüchsen,

                     Panzerabwehrrohre oder ähnliche

                     Panzerabwehrwaffen

                   - Rohre, Verschlüsse und Lafetten für Haubitzen,

                     Mörser und Kanonen aller Art

                   - Rohre, Verschlüsse, Bodenplatten, Zweibeine

                     und Gestelle für Granat-, Minen-, Nebel- und

                     Flammenwerfer sowie für Granatgewehre

                   - Verschlüsse für Torpedoabschußrohre

9306 --        Bomben, Granaten, Torpedos, Minen, Raketen und

               ähnliche Kriegsmunition und Teile davon;

               Patronen und andere Munition und Geschosse sowie

               deren Teile, einschließlich Schrot und Patronen-

               pfropfen:

    (20)       - Schrotpatronen und Teile davon;

                 Geschosse für Luftdruckwaffen:

     21        - - Patronen

     29        - - andere

     30        - andere Patronen und Teile davon:

        ex 30    - Gewehrpatronen mit Vollmantelgeschoß

     90        - andere:

        ex 90    - Waren dieser Unternummer

                   ausgenommen:

                   - Munition mit Leuchtspur-, Rauch-, Markierungs-,

                     Hartkern-, Brand- und Treibspiegelgeschoß

                     sowie Gewehrgranaten für halbautomatische

                     Karabiner und Gewehre (ausgenommen Jagd- und

                     Sportgewehre), vollautomatische Gewehre,

                     Maschinenpistolen, Maschinenkarabiner und

                     Maschinengewehre

                   - Munition für Maschinenkanonen, Panzerbüchsen,

                     Panzerabwehrrohre oder ähnliche

                     Panzerabwehrwaffen

                   - Munition, insbesondere Granatpatronen,

                     Geschoßpatronen und Granaten, für Haubitzen,

                     Mörser und Kanonen aller Art

                   - Kartuschen (ausgenommen Knallkartuschen),

                     Geschosse und Zünder für die Munition für

                     Haubitzen, Mörser und Kanonen aller Art

                   - Munition, insbesondere Wurfgranaten, Wurfminen

                     und Nebelwurfkörper für Granat-, Minen- und

                     Nebelwerfer

                   - Zünder für die Munition für Granat-,

                     Minen- und Nebelwerfer

                   - Handgranaten

                   - Minen, Bomben und Torpedos

                   - Zünder, Gefechtsköpfe und Zielsuchköpfe für

                     Minen, Bomben und Torpedos

                   - Pioniersprengmittel, wie Pioniersprengkörper,

                     Pioniersprengbüchsen, Hohlladungen,

                     Prismenladungen (Schneidladungen), Sprengrohre

                     und Minenräumbänder, sofern sie ausschließlich

                     für den Kampfeinsatz bestimmt sind

                   - Raketen (gelenkt und ungelenkt) und andere

                     Flugkörper mit Waffenwirkung

                   - Gefechtsköpfe, Zielsuchköpfe, Sprengköpfe

                     und Zünder für Raketen und andere Flugkörper

                     mit Waffenwirkung

9307 00        Säbel, Degen, Bajonette, Lanzen und ähnliche

               Waffen sowie deren Teile und Scheiden für diese

               Waren

Anmerkung

Ausfuhrliste nicht authentisch wiedergegeben.

Schlagworte

Steuerungsjustierbandbreite, Stabilisierungsbandbreite, Marineradaranlage, Beschichtungstechnologie, Trägheitsnavigationssystem, Laserverfahren, Entwicklungstechnologie

Gesetzesnummer

10007204

Dokumentnummer

NOR12083112

Alte Dokumentnummer

N5199436929J