Norm Bewilligungspflicht der Ausfuhr; Überlassung von Waren im Zollausland× ▾ ‹›Gliederung Sucheni Gesucht wird wie im RIS: vertragdas ganze Wort, groß oder klein (nicht in "Kaufvertrag")vertrag*Wortanfang: Vertrag, Vertrages, Vertragsrecht*vertragWortende: Kaufvertrag, Mietvertrag*vertrag*irgendwo im Wortarbeit*gesetzAnfang und Ende: Arbeitsinspektionsgesetz"gesetzliche Erbfolge"genau diese Wortfolge (auch in einfachen Anführungszeichen)eltern unterhaltalle Wörter (auch: eltern und unterhalt)eltern oder unterhalteines der Wörtereltern nicht unterhaltdas erste Wort ohne das zweite(dienstbarkeit oder servitut) und verjährungKlammern verbinden ss und ß gelten gleich, Umlaute nicht (ä ist nicht ae). Ein Bindestrich trennt: "Home-Office" ist "Home Office". Zitate in jeder Schreibweise: "Abs. 3" = "Abs 3" = "Absatz 3". Gesucht wird auch in den Feldern des RIS-Dokuments (Kurztitel, Index, Schlagworte, Beachte, Anmerkung; bei Rechtssätzen auch Norm und Beisätze). Hilfe des RIS zum Feld "Suchworte" Bewilligungspflicht der Ausfuhr; Überlassung von Waren im Zollausland Fassungen (Gesetz) ab 01.09.1993 — BGBl. Nr. 613/1993▾ InkrafttretenAußerkrafttretenFassungsvergleichKundmachung 15.11.199409.03.1995 § → § aufgehoben durch BGBl. Nr. 172/1995 01.07.199414.11.1994 § → § BGBl. Nr. 472/1994 01.06.199430.06.1994 § → § BGBl. Nr. 413/1994 01.12.199331.05.1994 § → § BGBl. Nr. 777/1993 01.09.199330.11.1993 § → § BGBl. Nr. 613/1993 26.06.199331.08.1993 § → § BGBl. Nr. 413/1993 01.01.199325.06.1993 BGBl. Nr. 848/1992 (Stammfassung) Stand am Anzeigen Gliederung Fassung vom 01.09.1993 — Überschriften aus den RIS-Dokumenten der §§ alle zuklappen§ 1§ 2AnlagenAnl. 1