Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Organisationsprivatisierung; Österreichische Donau-Betriebs-AG
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 11/1992 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 177/2004Bundesgesetzblatt Nr. 11 aus 1992, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 177 aus 2004,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Art. 2 § 11Artikel 2, Paragraph 11
Index
56/04 Sonstiges Öffentliche Wirtschaft
Text
§ 11. (1) Der Rechtsübergang tritt mit der Kapitalerhöhung gemäß § 10 Abs. 1, zweiter Satz, in Kraft.Paragraph 11, (1) Der Rechtsübergang tritt mit der Kapitalerhöhung gemäß Paragraph 10, Absatz eins,, zweiter Satz, in Kraft.
(2)Absatz 2,Der Bundesminister für Finanzen hat im Einvernehmen mit dem Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten eine Amtsbestätigung darüber auszustellen, ob eine Liegenschaft oder ein bücherliches Recht vor Einbringung als Sacheinlage gemäß § 10 Abs. 1, zweiter Satz, zu dem von der Wasserstraßendirektion verwalteten Bundesvermögen zählt. Eine solche Amtsbestätigung gilt als Urkunde im Sinne des § 33 des Allgemeinen Grundbuchsgesetzes 1955, BGBl. Nr. 39. Mit dem Eigentumsübergang von in der Anlage bezeichneten Sachen erfolgt eine Gesamtrechtsnachfolge der „Österreichische Donau-Betriebs-Aktiengesellschaft'', insbesondere hinsichtlich der mit den eingebrachten Liegenschaften zusammenhängenden privatrechtlichen und öffentlichrechtlichen Rechten und Pflichten.Der Bundesminister für Finanzen hat im Einvernehmen mit dem Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten eine Amtsbestätigung darüber auszustellen, ob eine Liegenschaft oder ein bücherliches Recht vor Einbringung als Sacheinlage gemäß Paragraph 10, Absatz eins,, zweiter Satz, zu dem von der Wasserstraßendirektion verwalteten Bundesvermögen zählt. Eine solche Amtsbestätigung gilt als Urkunde im Sinne des Paragraph 33, des Allgemeinen Grundbuchsgesetzes 1955, Bundesgesetzblatt Nr. 39. Mit dem Eigentumsübergang von in der Anlage bezeichneten Sachen erfolgt eine Gesamtrechtsnachfolge der „Österreichische Donau-Betriebs-Aktiengesellschaft'', insbesondere hinsichtlich der mit den eingebrachten Liegenschaften zusammenhängenden privatrechtlichen und öffentlichrechtlichen Rechten und Pflichten.
Dokumentnummer
NOR12078299
Alte Dokumentnummer
N5199218019J