Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Organisationsprivatisierung; Österreichische Donau-Betriebs-AG
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 11/1992 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 177/2004Bundesgesetzblatt Nr. 11 aus 1992, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 177 aus 2004,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Art. 2 § 15Artikel 2, Paragraph 15
Index
56/04 Sonstiges Öffentliche Wirtschaft
Text
§ 15. Die Aufgaben der „Österreichische Donau-Betriebs-Aktiengesellschaft'' sind in deren Satzung festzulegen. Dabei ist insbesondere vorzusehen, daß die Aktiengesellschaft nach kaufmännischen Grundsätzen zu führen ist, die Aktiengesellschaft auch andere Betriebsführungsaufgaben an der Donau oder auf anderen Gewässern im Inland und im Ausland übernehmen darf und eine Beteiligungs- und Kooperationsmöglichkeit mit anderen Rechtsträgern, die insbesondere an der Donau tätig sind, ermöglicht wird. Paragraph 15, Die Aufgaben der „Österreichische Donau-Betriebs-Aktiengesellschaft'' sind in deren Satzung festzulegen. Dabei ist insbesondere vorzusehen, daß die Aktiengesellschaft nach kaufmännischen Grundsätzen zu führen ist, die Aktiengesellschaft auch andere Betriebsführungsaufgaben an der Donau oder auf anderen Gewässern im Inland und im Ausland übernehmen darf und eine Beteiligungs- und Kooperationsmöglichkeit mit anderen Rechtsträgern, die insbesondere an der Donau tätig sind, ermöglicht wird.
Schlagworte
Beteiligungsmöglichkeit
Dokumentnummer
NOR12078303
Alte Dokumentnummer
N5199218023J