Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
EG - Inverkehrbringen von Tafelweinen und Landweinen
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 215/1992 aufgehoben durch BGBl. III Nr. 98/2015Bundesgesetzblatt Nr. 215 aus 1992, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 98 aus 2015,
Langtitel
ABKOMMEN in Form eines Briefwechsels zwischen der Republik Österreich und der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft über das Inverkehrbringen von in Flaschen abgefüllten Tafelweinen und Landweinen aus der Gemeinschaft in Österreich
StF: BGBl. Nr. 215/1992 BGBl. III Nr. 98/2015
Sonstige Textteile
Der Nationalrat hat beschlossen:
Der Abschluß des nachstehenden Staatsvertrages, dessen Punkt 2 verfassungsändernd ist, wird genehmigt.
Ratifikationstext
Die Notifikationen gemäß Punkt 6 des Notenwechsels erfolgten am 18. März 1991 bzw. 30. März 1992; das Abkommen tritt gemäß Punkt 6 des Notenwechsels mit 1. Mai 1992 in Kraft.
Beachte
Vor dem Hintergrund des österreichischen EU-Beitritts überholt.
Zuletzt aktualisiert am
12.08.2015
Dokumentnummer
NOR11007340
Alte Dokumentnummer
N5199220417J