Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
GATT - Abschluß von Kündigungsverhandlungen gemäß Art. XXVIIIGATT - Abschluß von Kündigungsverhandlungen gemäß Artikel römisch 28
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 251/1992 aufgehoben durch BGBl. III Nr. 98/2015Bundesgesetzblatt Nr. 251 aus 1992, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 98 aus 2015,
Typ
Vertrag - Multilateral
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 0Paragraph 0
Index
59/03 GATT, Welthandelsorganisation
Langtitel
GATT; Abschluß von Kündigungsverhandlungen gemäß Art. XXVIII des GATT; Vereinbarte Niederschrift mit den EG samt Anhängen, Noten an den Generaldirektor des GATT betreffend Ungarn, die CSFR und die Türkei jeweils samt Anhang sowie Abkommen mit den Vereinigten Staaten von Amerika samt Anhängen und Tabelle und Note an den Generaldirektor des GATT betreffend Vereinigte Staaten von Amerika samt Anhang
StF: BGBl. Nr. 251/1992 (NR: GP XVIII RV 292 AB 393 S. 59. BR: AB 4226 S. 550.)
Sonstige Textteile
Der Nationalrat hat beschlossen:
Der Abschluß der nachstehenden Staatsverträge: Vereinbarte Niederschrift mit den EG samt Anhängen, Noten an den Generaldirektor des GATT betreffend Ungarn, die CSFR und die Türkei jeweils samt Anhang sowie Abkommen mit den Vereinigten Staaten von Amerika samt Anhängen und Tabelle und Note an den Generaldirektor des GATT betreffend Vereinigte Staaten von Amerika samt Anhang wird genehmigt.
Ratifikationstext
Die anläßlich der Unterzeichnung der Staatsverträge erklärten Vorbehalte der Ratifikation wurden am 1. April 1992 zurückgenommen. Die Vereinbarte Niederschrift, die Noten an den Generaldirektor des GATT betreffend die CSFR und die Türkei, sowie das Abkommen mit den Vereinigten Staaten von Amerika sind mit 1. April 1992 in Kraft getreten. Das Inkrafttreten der Note an den Generaldirektor des GATT betreffend Ungarn wird zu einem späteren Zeitpunkt kundgemacht.
Beachte
Vor dem Hintergrund des österreichischen EU-Beitritts überholt.
Anmerkung
Inkrafttretensdatum für Ungarn: 10. 9. 1992 (vgl. BGBl. Nr. 438/1993)
Zuletzt aktualisiert am
23.01.2025
Dokumentnummer
NOR11007343
Alte Dokumentnummer
N5199220609J