Rechtstracker.at

Anl. 1

Fassungen
01.01.1994 bis 09.03.1995
InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung
Anl. 101.01.199409.03.1995 aufgehoben durch BGBl. Nr. 172/1995

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Bewilligungspflicht von Waren in der Ausfuhr

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 267 aus 1992, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Nr. 172 aus 1995,

Typ

V

Paragraph/Artikel/Anlage

Anlage eins

Inkrafttretensdatum

01.01.1994

Außerkrafttretensdatum

09.03.1995aufgehoben durch BGBl. Nr. 172/1995

Index

54/02 Außenhandelsgesetz

Text

                                                              Anlage

                                                             --------

4906  00    Originalpläne und Originalzeichnungen

             für architektonische, technische, industrielle,

             gewerbliche, toporaphische oder ähnliche

             Zwecke, mit der Hand hergestellt; handgeschriebene

             Schriftstücke; photographische Reproduktionen auf

             sensibilisierten Papieren und mit Kohlepapier

             hergestellte Durchschriften der vorstehend

             genannten Waren:

             ex 00 - Originalpläne und -zeichnungen für technische

                     und industrielle Zwecke

7115        Andere Waren aus Edelmetallen oder

            Edelmetallplattierungen:

      10     Katalysatoren in Form von Drahtgeweben oder Gittern, aus

             Platin

      90     andere:

             ex 90 - Platinkatalysatoren

7304         Rohre und Hohlprofile, nahtlos, aus Eisen (ausgenommen

             Gußeisen) oder Stahl:

      10     Leitungsrohre, wie sie für Öl- oder Gasfernleitungen

             verwendet werden

      20     Futterrohre, Steigrohre und Bohrgestänge, wie sie für

             das Bohren nach oder Fördern von Öl oder Gas verwendet

             werden

7305         Andere Rohre (zB geschweißt, genietet), mit einem

             inneren und äußeren kreisförmigen Querschnitt und einem

             äußeren Durchmesser von mehr als 406,4 mm, aus Eisen

             oder Stahl:

     (10)    Leitungsrohre, wie sie für Öl- oder Gasfernleitungen

             verwendet werden:

      11     mit verdecktem Lichtbogen längsgeschweißt

      12     anders längsgeschweißt

      19     sonstige

      20     Futterrohre, wie sie für das Bohren nach oder Fördern

             von Öl oder Gas verwendet werden

7306         Andere Rohre und Hohlprofile (zB geschweißt, genietet,

             gefalzt oder mit einfach aneinandergelegten Rändern),

             aus Eisen oder Stahl:

      10     Leitungsrohre, wie sie für Öl- oder Gasfernleitungen

             verwendet werden

      20     Futterrohre und Steigrohre, wie sie für das

             Bohren nach oder Fördern von Öl oder Gas

             verwendet werden

7307         Rohrfittings (zB Kupplungen, Kniestücke,

             Muffen), aus Eisen oder Stahl:

     (10)    Gußfittings:

      11     aus nicht schmiedbarem Gußeisen:

             ex 11 - für die in den Unternummern 7304 10, 7304 20,

                     7305 11, 7305 12, 7305 19, 7305 20, 7306 10 und

                     7306 20 angeführten Waren

      19     sonstige:

             ex 19 - für die in den Unternummern 7304 10, 7304 20,

                     7305 11, 7305 12, 7305 19, 7305 20, 7306 10 und

                     7306 20 angeführten Waren

     (20)    andere, aus rostfreiem Stahl:

      21     Flansche

             ex 21 - für die in den Unternummern 7304 10, 7304 20,

                     7305 11, 7305 12, 7305 19, 7305 20, 7306 10 und

                     7306 20 angeführten Waren

      22     Kniestücke, Rohrbogen und Muffen, mit Gewinde:

             ex 22 - für die in den Unternummern 7304 10, 7304 20,

                     7305 11, 7305 12, 7305 19, 7305 20, 7306 10 und

                     7306 20 angeführten Waren

      23     Stumpfschweißfittings:

             ex 23 - für die in den Unternummern 7304 10, 7304 20,

                     7305 11, 7305 12, 7305 19, 7305 20, 7306 10 und

                     7306 20 angeführten Waren

      29     sonstige:

             ex 29 - für die in den Unternummern 7304 10, 7304 20,

                     7305 11, 7305 12, 7305 19, 7305 20, 7306 10 und

                     7306 20 angeführten Waren

     (90)    andere:

      91     Flansche:

             ex 91 - für die in den Unternummern 7304 10, 7304 20,

                     7305 11, 7305 12, 7305 19, 7305 20, 7306 10 und

                     7306 20 angeführten Waren

      92     Kniestücke, Rohrbogen und Muffen, mit Gewinde:

             ex 92 - für die in den Unternummern 7304 10, 7304 20,

                     7305 11, 7305 12, 7305 19, 7305 20, 7306 10 und

                     7306 20 angeführten Waren

      93     Stumpfschweißfittings:

             ex 93 - für die in den Unternummern 7304 10, 7304 20,

                     7305 11, 7305 12, 7305 19, 7305 20, 7306 10 und

                     7306 20 angeführten Waren

      99     sonstige:

             ex 99 - für die in den Unternummern 7304 10, 7304 20,

                     7305 11, 7305 12, 7305 19, 7305 20, 7308 10 und

                     7306 20 angeführten Waren

7308         Konstruktionen (mit Ausnahme der vorgefertigten Gebäude

             der Nr. 9406) sowie deren Teile (zB Brücken und

             Brückenelemente, Schleusentore, Türme, Gittermaste,

             Dächer, Dachstühle, Türen und Fenster und deren Rahmen

             und Stöcke, Türschwellen, Rolläden, Geländer, Säulen,

             Pfeiler), aus Eisen oder Stahl; für Konstruktionszwecke

             vorgearbeitete Bleche, Stangen, Profile, Rohre und

             dergleichen, aus Eisen oder Stahl:

      90     andere:

             ex 90 - Verladeeinrichtungen für Erdöl

7315         Ketten und deren Teile, aus Eisen oder Stahl:

     (80)    andere Ketten:

      82     andere Ketten mit geschweißten Gliedern:

             ex 82 - Ankerketten

      89     sonstige:

             ex 89 - Ankerketten

8102         Molybdän und Waren daraus, einschließlich

             Abfälle und Schrott:

      99     sonstige:

             ex 99 - Molybdänkatalysatoren

8411         Turbo-Strahltriebwerke, Turbo-Propellertriebwerke und

             andere Gasturbinen:

     (80)    andere Gasturbinen:

      81     mit einer Leistung von 5 000 kW oder weniger

      82     mit einer Leistung von mehr als 5 000 kW

     (90)    Teile:

      99     sonstige

8413         Pumpen für Flüssigkeiten, auch mit Flüssigkeitszähler

             oder -messer; Hebewerke für Flüssigkeiten:

     (10)    Pumpen mit Flüssigkeitszähler oder -messer und Pumpen,

             zur Aufnahme solcher gebaut:

      19     sonstige:

             ex 19 - mit einer Leistung von 350 m3/h oder mehr

      50     andere stoßweise arbeitende Verdrängerpumpen:

             ex 50 - mit einer Leistung von 350 m3/h oder mehr

      60     andere rotierende Verdrängerpumpen:

             ex 60 - mit einer Leistung von 350 m3/h oder mehr

      70     andere Zentrifugalpumpen:

             ex 70 - mit einer Leistung von 350 m3/h oder mehr

     (80)    andere Pumpen; Hebewerke für Flüssigkeiten:

      81     Pumpen:

             ex 81 - mit einer Leistung von 350 m3/h oder mehr

     (90)    Teile:

      91     für Pumpen:

             ex 91 - Teile für Pumpen mit einer Leistung von 350 m3/h

             oder mehr

8414         Luft- oder Vakuumpumpen, Luft- oder andere

             Gaskompressoren und Ventilatoren; Abluft- oder

             Umluftabzugshauben mit eingebautem Ventilator, auch mit

             Filter:

      80     andere:

             ex 80 - Gaskompressoren mit einer Leistung von 350 m3/h

                     oder mehr

      90     Teile:

             ex 90 - Teile für Gaskompressoren mit einer Leistung von

                     350 m3/h oder mehr

8419         Apparate und Vorrichtungen, auch mit elektrischer

             Heizung, zur Behandlung von Stoffen durch auf einer

             Temperaturänderung beruhende Vorgänge, wie Heizen,

             Kochen, Rösten, Destillieren, Rektifizieren,

             Sterilisieren, Pasteurisieren, Dämpfen, Trocknen,

             Verdampfen, Kondensieren oder Kühlen, ausgenommen

             Haushaltsgeräte; nichtelektrische

             Wasserdurchlauferhitzer und Warmwasserspeicher:

       40    Destillier- oder Rektifizierapparate und -vorrichtungen:

             ex 40 - für die Erdölindustrie

      (80)   andere Apparate und Vorrichtungen:

       89    sonstige:

             ex 89 - für die Erdölindustrie

       90    Teile:

             ex 90 - Teile zu Waren der Unternummer 8419 40

                     und 8419 89, für die Erdölindustrie

8479         Maschinen, Apparate und mechanische Geräte mit eigener

             Funktion, in diesem Kapitel anderweitig weder genannt

             noch inbegriffen:

       89    sonstige:

             ex 89 - Rohrreinigungsgeräte, katalytische Reaktoren

       90    Teile:

             ex 90 - Rohrreinigungsgeräte und katalytische

                     Reaktoren

8501         Elektromotoren und elektrische Generatoren (ausgenommen

             Stromerzeugungsaggregate):

      (30)   andere Gleichstrommotoren; Gleichstromgeneratoren:

       33    mit einer Leistung von mehr als 75 kW bis einschließlich

             375 kW:

             ex 33 - Gleichstrommotoren mit einer Leistung von mehr

                     als 75 kW bis einschließlich 375 kW

       34    mit einer Leistung von mehr als 375 kW:

             ex 34 - Gleichstrommotoren mit einer Leistung von mehr

                     als 375 kW

      (50)   andere Mehrphasen-Wechselstrommotoren:

       53    mit einer Leistung von mehr als 75 kW

8503  00     Teile, ausschließlich oder hauptsächlich für Maschinen

             der Nummer 8501 oder 8502 geeignet:

             ex 00 - Teile für Gleichstrom- und

                     Mehrphasen-Wechselstrommotoren mit einer

                     Leistung von mehr als 75 kW

8524         Schallplatten, Bänder und andere Träger, mit Ton- oder

             ähnlichen Aufzeichnungen, einschließlich Matrizen und

             Galvanos für die Schallplattenerzeugung, ausgenommen

             Waren des Kapitels 37:

      (20)   Magnetbänder:

       23    mit einer Breite von mehr als 6,5 mm:

       23    B - andere

       90    andere:

             ex 90 - Magnetplatten

9026         Instrumente und Apparate zum Messen oder Kontrollieren

             von Durchfluß, Standhöhe, Druck oder von anderen

             veränderlichen Größen von Flüssigkeiten oder Gasen (zB

             Durchflußmengenmesser, Standanzeiger, Manometer und

             Wärmemengenmesser), ausgenommen Instrumente und Apparate

             für Nummer 9014, 9015, 9028 oder 9032

9028         Verbrauchs- oder Produktionszähler für Gas,

             Flüssigkeiten und Elektrizität, einschließlich

             derartiger Prüf- und Eichzähler für diese Geräte:

       10    Gaszähler

       20    Flüssigkeitszähler:

             ex 20 - für die Erdölindustrie

       90    Teile und Zubehör:

             ex 90 - für Gaszähler und Flüssigkeitszähler für die

                     Erdölindustrie

9031         Instrumente, Apparate, Geräte und Maschinen zum Messen

             oder Kontrollieren, in diesem Kapitel anderweitig weder

             genannt noch inbegriffen; Profilprojektoren:

       80    andere Instrumente, Apparate, Geräte und Maschinen:

             ex 80 - für die Erdölindustrie

Schlagworte

Originalzeichnung, Ölfernleitung, Flüssigkeitsmesser, Luftpumpe, Luftkompressor, Abluftabzugshaube, Destilliervorrichtung, Destillierapparat, Rektifiziervorrichtung, Tonaufzeichnung, Verbrauchszähler, Prüfzähler

Gesetzesnummer

10007230

Dokumentnummer

NOR12081725

Alte Dokumentnummer

N5199331658J