Norm Bewilligungspflicht der Aus- und Einfuhr von Waren× ▾ ‹›Gliederung Sucheni Gesucht wird wie im RIS: vertragdas ganze Wort, groß oder klein (nicht in "Kaufvertrag")vertrag*Wortanfang: Vertrag, Vertrages, Vertragsrecht*vertragWortende: Kaufvertrag, Mietvertrag*vertrag*irgendwo im Wortarbeit*gesetzAnfang und Ende: Arbeitsinspektionsgesetz"gesetzliche Erbfolge"genau diese Wortfolge (auch in einfachen Anführungszeichen)eltern unterhaltalle Wörter (auch: eltern und unterhalt)eltern oder unterhalteines der Wörtereltern nicht unterhaltdas erste Wort ohne das zweite(dienstbarkeit oder servitut) und verjährungKlammern verbinden ss und ß gelten gleich, Umlaute nicht (ä ist nicht ae). Ein Bindestrich trennt: "Home-Office" ist "Home Office". Zitate in jeder Schreibweise: "Abs. 3" = "Abs 3" = "Absatz 3". Gesucht wird auch in den Feldern des RIS-Dokuments (Kurztitel, Index, Schlagworte, Beachte, Anmerkung; bei Rechtssätzen auch Norm und Beisätze). Hilfe des RIS zum Feld "Suchworte" Bewilligungspflicht der Aus- und Einfuhr von Waren Fassungen (Gesetz) ab 01.05.1993 — BGBl. Nr. 286/1993▾ InkrafttretenAußerkrafttretenFassungsvergleichKundmachung 01.04.199409.03.1995 § → § aufgehoben durch BGBl. Nr. 172/1995 01.10.199331.03.1994 § → § — 26.06.199330.09.1993 § → § BGBl. Nr. 410/1993 01.05.199325.06.1993 § → § BGBl. Nr. 286/1993 13.01.199330.04.1993 § → § BGBl. Nr. 8/1993 01.11.199212.01.1993 § → § BGBl. Nr. 669/1992 01.09.199231.10.1992 § → § BGBl. Nr. 519/1992 06.06.199231.08.1992 BGBl. Nr. 278/1992 (Stammfassung) Stand am Anzeigen Gliederung Fassung vom 25.06.1993 — Überschriften aus den RIS-Dokumenten der §§ alle zuklappen§ 1§ 2§ 3AnlagenAnl. 1