Kurztitel
Bestimmung des Trassenverlaufes des Galgenbergtunnels im Zuge der Hochleistungsstrecke Bruck/M.–St. Michael
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 293/1992 aufgehoben durch BGBl. II Nr. 204/2001Bundesgesetzblatt Nr. 293 aus 1992, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 204 aus 2001,
Text
Der Trassenverlauf des Galgenbergtunnels im Zuge der Hochleistungsstrecke Bruck/M. - St. Michael im Bereich der Stadtgemeinde Leoben und der Marktgemeinde St. Michael i. O. wird wie folgt bestimmt:
Die neu herzustellende Trasse beginnt bei km 1,958 und endet bei km 10,753 der ÖBB-Strecke St. Michael - Leoben.
Der Geländestreifen gemäß § 3 Abs. 2 leg. cit. für den Verlauf der neu herzustellenden Trasse, der auch das Hochleistungsstrecken-Baugebiet gemäß § 5 Abs. 1 leg. cit. darstellt, ist aus den beim Bundesministerium für öffentliche Wirtschaft und Verkehr, beim Amt der Steiermärkischen Landesregierung sowie bei der Stadtgemeinde Leoben und der Marktgemeinde St. Michael i. O. aufliegenden Planunterlagen (Einlage: 09) zu ersehen.Der Geländestreifen gemäß Paragraph 3, Absatz 2, leg. cit. für den Verlauf der neu herzustellenden Trasse, der auch das Hochleistungsstrecken-Baugebiet gemäß Paragraph 5, Absatz eins, leg. cit. darstellt, ist aus den beim Bundesministerium für öffentliche Wirtschaft und Verkehr, beim Amt der Steiermärkischen Landesregierung sowie bei der Stadtgemeinde Leoben und der Marktgemeinde St. Michael i. O. aufliegenden Planunterlagen (Einlage: 09) zu ersehen.