Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Einrichtung des Lehrberufes Recycling- und Entsorgungstechniker als Ausbildungsversuch
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 585/1992 aufgehoben durch BGBl. II Nr. 128/1998Bundesgesetzblatt Nr. 585 aus 1992, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 128 aus 1998,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 6Paragraph 6
Index
50/04 Berufsausbildung
Text
Teil 3
Prüfungsordnung
§ 6.Paragraph 6,
(1)Absatz eins,Für die Lehrabschlußprüfung und die Zusatzprüfung im Lehrberuf Recycling- und Entsorgungstechniker wird die nachstehende Prüfungsordnung erlassen.
(2)Absatz 2,Im übrigen ist auf die Durchführung der Lehrabschlußprüfung und der Zusatzprüfung die Verordnung BGBl. Nr. 170/1974 in geltender Fassung anzuwenden.Im übrigen ist auf die Durchführung der Lehrabschlußprüfung und der Zusatzprüfung die Verordnung Bundesgesetzblatt Nr. 170 aus 1974, in geltender Fassung anzuwenden.
Schlagworte
Recyclingtechniker
Zuletzt aktualisiert am
17.06.2025
Dokumentnummer
NOR12078734
Alte Dokumentnummer
N5199222810J