Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Auflösung der Schloßhauptmannschaft Schönbrunn
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 641/1992 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 61/2018Bundesgesetzblatt Nr. 641 aus 1992, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 61 aus 2018,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Art. 1Artikel eins
Index
56/04 Sonstiges Öffentliche Wirtschaft
Text
Die Dienststelle der Bundesgebäudeverwaltung – Schloßhauptmannschaft Schönbrunn wurde mit Wirksamkeit vom 30. September 1992 aufgelöst. Die gemäß § 1 Abs. 3 Z 1 des vorzitierten Bundesgesetzes erfolgte rechtsgeschäftliche Übertragung an die „Schloß Schönbrunn Kultur- und Betriebsgesellschaft m.b.H.“ mit dem Sitz im Schloß Schönbrunn, 1130 Wien, ist mit 1. Oktober 1992 wirksam geworden.Die Dienststelle der Bundesgebäudeverwaltung – Schloßhauptmannschaft Schönbrunn wurde mit Wirksamkeit vom 30. September 1992 aufgelöst. Die gemäß Paragraph eins, Absatz 3, Ziffer eins, des vorzitierten Bundesgesetzes erfolgte rechtsgeschäftliche Übertragung an die „Schloß Schönbrunn Kultur- und Betriebsgesellschaft m.b.H.“ mit dem Sitz im Schloß Schönbrunn, 1130 Wien, ist mit 1. Oktober 1992 wirksam geworden.
Zuletzt aktualisiert am
02.10.2018
Dokumentnummer
NOR12078800
Alte Dokumentnummer
N5199223105J