Rechtstracker.at

Anl. 1

Fassungen
01.09.1992 bis 31.12.1992 — BGBl. Nr. 540/1992 (Stammfassung) · 2 Dokumente
InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung
Anl. 101.09.199231.12.1992 BGBl. Nr. 540/1992 (Stammfassung) · 2 Dokumente · aufgehoben durch BGBl. Nr. 848/1992

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Bewilligungspflicht der Ausfuhr; Überlassung von Waren im Zollausland

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 540 aus 1992, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Nr. 848 aus 1992,

Typ

V

Paragraph/Artikel/Anlage

Anlage eins

Inkrafttretensdatum

01.09.1992BGBl. Nr. 540/1992

Außerkrafttretensdatum

31.12.1992aufgehoben durch BGBl. Nr. 848/1992

Index

54/02 Außenhandelsgesetz

Text

                                                            Anlage

                                                          ----------

                       AUSFUHRLISTE

---------------------------------------------------------------------

                       ABSCHNITT I

* Vormaterialien für Chemiewaffen:

(auch unter anderen Handelsnamen)

* Vormaterialien für biologische Waffen:

---------------------------------------------------------------------

               CW01  Vormaterialien für Chemiewaffen

               C.A.S.-Nr.  Bezeichnung:

                 111-48-8  Thiodiglykol, 2,2'-Thiodiethanol

               10025-87-3  Phosphoroxychlorid

                 756-79-6  Methylphosphonsäuredimethylester

                 676-99-3  Methylphosphonsäuredifluorid

                 676-97-1  Methylphosphonsäuredichlorid

                 868-85-9  Dimethylphosphit

                7719-12-2  Phosphortrichlorid

                 121-45-9  Trimethylphosphit

                7719-09-7  Thionylchlorid

                  96-79-7  N,N-Diisopropyl-2-aminochlorethan

                5842-07-9  N,N-Diisopropyl-2-aminoethanthiol

                7789-23-3  Kaliumfluorid

                 107-07-3  2-Chlorethanol, Ethylenchlorhydrin

                 124-40-3  Dimethylamin

                 506-59-2  Dimethylaminhydrochlorid

               57856-11-8  Methylphosphonigsäure-

                           0-(2-diisopropylaminoethyl)ethylester

                3554-74-3  3-Hydroxy-1-methylpiperidin

                1619-34-7  3-Chinuclidinol

                  78-38-6  Ethylphosphonsäurediethylester

                2404-03-7  N,N-Dimethylaminodiethylphosphat

                 762-04-9  Diethylphosphit

                1498-40-4  Ethylphosphonigsäuredichlorid

                1066-50-8  Ethylphosphonsäuredichlorid

                 753-98-0  Ethylphosphonsäuredifluorid

                7664-39-3  Fluorwasserstoff

                  76-89-1  Methylbenzilat

                 676-83-5  Methylphosphonigsäuredichlorid

                  96-80-0  N,N-Diisopropyl-2-aminoethanol

                 464-07-3  Pinakolylalkohol,

                           tert. Butylmethylcarbinol

                 122-52-1  Triethylphosphit

                7784-34-1  Arsentrichlorid

                  76-93-7  Benzilsäure, Diphenylglykolsäure

               15715-41-0  Methylphosphonigsäurediethylester

                6163-75-3  Ethylphosphonsäuredimethylester

                 430-78-4  Ethylphosphonigsäuredifluorid

                 753-59-3  Methylphosphonigsäuredifluorid

                3731-38-2  3-Chinuclidon

               10026-13-8  Phosphorpentachlorid

                  75-97-8  Pinakolon, 3,3-Dimethyl-2-butanon

                 151-50-8  Kaliumcyanid

                7789-29-9  Kaliumhydrogendifluorid

                1341-49-7  Ammoniumhydrogendifluorid

                7681-49-4  Natriumfluorid

                1333-83-1  Natriumhydrogendifluorid

                 143-33-9  Natriumcyanid

                 102-71-6  Triethanolamin

                1314-80-3  Phosphorpentasulfid

                 108-18-9  Diisopropylamin

                 100-37-8  2-Diethylaminoethanol

                1313-82-2  Natriumsulfid

               BW01  Vormaterialien für biologische Waffen

               1. Viren

               V1          Chikungunya Virus

               V2          Kongo-Krimfieber Virus

               V3          Denguefieber Virus

               V4          Östliches Pferde Enzephalitis Virus

               V5          Ebola Virus

               V6          Hantaan Virus

               V7          Junin Virus

               V8          Lassafieber Virus

               V9          Lymphozyteres Choriomeningitis Virus

               V10         Machupo Virus

               V11         Marburg Virus

               V12         Affenpocken Virus

               V13         Rifttalfieber Virus

               V14         Frühsommer Meningoenzephalitis Virus

               V15         Pocken Virus

               V16         Venezuelanisches Pferde Enzephalitis

                           Virus

               V17         Westliches Pferde Enzephalitis Virus

               V18         White Pox Virus

               V19         Gelbfieber Virus

               V20         Japanisches Enzephalitis Virus

               2. Ricketten

               R1          Coxiella burnetii

               R2          Rickettsia quintana

               R3          Rickettsia prowasecki

               R4          Rickettsia rickettsii

               3. Bakterien

               B1          Bacillus anthracis

               B2          Brucella abortus

               B3          Brucella melitensis

               B4          Brucella suis

               B5          Chlamydia psittaci

               B6          Clostridium botulinum

               B7          Francisella tularensis

               B8          Pseudomonas mallei

               B9          Pseudomonas pseudomallei

               B10         Salmonella typhi

               B11         Shigella dysenteriae

               B12         Vibrio cholerae

               B13         Yersinia pestis

                       ABSCHNITT II

                       WAREN-GRUPPEN

              1  MATERIALIEN

              2  MATERIALBEARBEITUNG

              3  ELEKTRONIK

              4  COMPUTER

              5  TELEKOMMUNIKATION

              6  SENSOREN

              7  AVIONIK

              8  MARINETECHNOLOGIE

              9  VORTRIEBSTECHNIK

              0  ANDERE WAREN

---------------------------------------------------------------------

Teil A  Technologietransfer           Teil B  Nicht Weiterverbreitung

                                              (ABC-Waffentechnologie)

---------------------------------------------------------------------

A  Geräte, Baugruppen und Bauteile N   A-Waffen relevante Waren

B  Prüf- und                       BW  B-Waffen relevante Waren

   Fertigungseinrichtungen         CW  C-Waffen relevante Waren

C  Materialien                     R   Trägertechnologie

D  Software

E  Technologie

---------------------------------------------------------------------

Allgemeine Hinweise zur

   Bewilligungspflicht

Eine Ausfuhrbewilligung ist auch

   erforderlich:

1. Wenn eine Ware, die nicht

   erforderlich/wesentlich ist für

   die Funktion des zu

   exportierenden Endproduktes, bei

   der Ausfuhr technisch durch eine

   Position dieses Abschnittes

   erfaßt wird (identifizierbar als

   Listenware).

2. Wenn die Ware ein

   „Spezialteil'' einer durch

   diesen Abschnitt erfaßten Ware

   ist, ohne selbst namentlich

   genannt zu sein. (Spezialteile

   sind als Bestandteile von Waren

   zu verstehen, die für diese

   Waren besonders konstruiert und

   nur für diese verwendbar sind).

3. Für „Technologie'' - für die

   Entwicklung, die Erzeugung, den

   Betrieb, die Wartung, usw.., von

   Waren, die durch diesen

   Abschnitt erfaßt werden, wenn

   diese auf Datenträgern jeder Art

   ausgeführt wird.

4. „Technologie'' notwendig für

   die „Entwicklung'',

   „Produktion'' oder

   „Verwendung'' erfaßter Waren

   gilt als „erfaßt'', auch dann,

   wenn diese für nichterfaßte

   Waren anwendbar ist.

                          1 - MATERIALIEN

--------------------------------------------------------------------

                               ANMERKUNG:

A. GERÄTE, BAUGRUPPEN UND BAUTEILE   Die Nummern 1R01 bis 1R10

                                   erfassen Einrichtungen, die

                                   entwickelt sind für den Gebrauch

                                   in Raketensystemen der Nummer

                                   9R01.

                                   --------------------------------

1A01  Bauteile aus fluorierten

   Verbindungen;

a) Verschlüsse, Dichtungen,

   Dichtungsmassen und Heizbälge

   speziell konstruiert zur

   Verwendung in Luft- und

   Raumfahrt, die zu mehr als 50%

   aus von den Nummern 1C09.b oder

   c erfaßten Materialien gefertigt

   sind;

b) Piezoelektrische Polymere und

   Copolymere aus Vinylidenfluorid,

   gefertigt:

  1. in Form von Folien oder

     Filmen; und

  2. mit einer Stärke von mehr als

     200 mym;

c) Verschlüsse, Dichtungen,

   Dichtungsmassen, Bälge oder

   Diaphragmen aus

   Fluorelastomeren, die mindestens

   ein Vinylether-Monomer enthalten

   und speziell konstruiert sind

   zur Verwendung in der Luft- und

   Raumfahrt sowie Raketentechnik.

1A02  Verbundwerkstoff-Strukturen

   oder Laminate:

a) mit einer organischen Matrix und

   aus Materialien gefertigt, die

   unter den Nummern 1C10.c, d oder

   e erfaßt sind; oder

b) mit einer Matrix aus Metall oder

   Kohlenstoff und gefertigt aus:

  1. Faserigen und fadenförmigen

     Kohlenstoffmaterialien mit:

    a) einem spezifischen Modul von

       mehr als 10,15 x 10 hoch

       6 m; und

    b) einer spezifischen

       Zugfestigkeit von mehr als

       17,7 x 10 hoch 4 m; oder

  2. Materialien, die in der Nummer

     1C10.c erfaßt sind.

1A03  Erzeugnisse aus

   nichtfluorierten polymeren

   Substanzen, die von der Nummer

   1C08.a erfaßt sind, in Form von

   Filmen, Folien, Bändern und

   Streifen:

a) mit einer Dicke von mehr als

   0,254 mm; oder

b) beschichtet oder laminiert mit

   Kohlenstoff, Graphit,

   metallischen oder magnetischen

   Substanzen.

                                   1R01  Verbundstrukturen, Laminate

                                      und Produkte daraus,

                                      einschließlich

                                      harzimprägnierter

                                      Faser-Prepregs und

                                      metallbeschichteter

                                      Faser-Preforms dafür, speziell

                                      konstruiert für die Verwendung

                                      in den in Nummer 9R01 genannten

                                      Systemen und den in Nummer 9R02

                                      genannten Subsystemen,

                                      hergestellt aus organischer

                                      Matrix oder Metallmatrix unter

                                      Verwendung einer Faser- oder

                                      Fadenverstärkung mit einer

                                      spezifischen Zugfestigkeit von

                                      mehr als 7,62 x 10 hoch 4 m

                                      (3 x 10 hoch 6 Inches) und

                                      einem spezifischen Modul von

                                      mehr als 3,18 x 10 hoch 6 m

                                      (1,25 x 10 hoch 8 Inches).

B. PRÜF- UND

   FERTIGUNGSEINRICHTUNGEN

1B01  Ausrüstungen zur Herstellung

   durch von den Nummern 1A02 oder

   1C10 erfaßten Fasern, Prepregs,

   Vorformen oder

   Verbundwerkstoffen, wie folgt,

   und speziell hierfür

   konstruierte Bauteile und

   Zubehör:

                                   1R02

a) Faserwickelmaschinen, deren     a) Fadenwickelmaschinen, deren

   Bewegungen zur Positionierung,     Bewegungen zur Positionierung

   Umhüllung und Wicklung von         und zum Wickeln der Fäden in

   Fasern in drei oder mehr Achsen    drei oder mehr Achsen

   koordiniert und programmiert und   koordiniert und programmiert

   die speziell konstruiert sind      sind und die für die Fertigung

   zur Fertigung von                  von Verbundstrukturen oder

   Verbundwerkstoff-Strukturen oder   Laminaten aus Faden- oder

   Laminaten aus faserigen oder       Fasermaterial konstruiert sind,

   fadenförmigen Materialien;         sowie Koordinations- und

                                      Programmiersteuerungen.

b) Bandlege- oder                  b) Bandlegemaschinen, deren

   Spinnkabelplazierungsmaschinen,    Bewegungen zur Positionierung

   deren Bewegungen zum               und zum Legen von Bändern und

   positionieren und legen von        Bögen in zwei oder mehr Achsen

   Bändern, Spinnkabeln oder Folien   koordiniert und programmiert

   in zwei oder mehr Achsen           sind und die für die

   koordiniert und programmiert ist   Herstellung von

   und die speziell konstruiert       Luftfahrzeugzellen und

   sind zur Fertigung von             Flugkörperstrukturen aus

   Flugzeugzellen und                 Verbundwerkstoff konstruiert

   Flugkörperstrukturen aus           sind.

   Verbundwerkstoffen;

c) Multidirektionale oder          c) Flechtmaschinen, einschließlich

   multidimensionale Webautomaten     Adapter und Modifikationskits,

   oder Verkettungsmaschinen          zum Weben oder Flechten von

   einschließlich Adaptions- und      Fasern, die für die Fertigung

   Abänderungsbausätze zum Weben,     von Verbundstrukturen

   Verketten oder Flechten von        konstruiert sind, ausgenommen

   Fasern zur Fertigung von           Textilmaschinen, die für die

   Verbundwerkstoff-Strukturen,       obengenannten

   ausgenommen Maschinen für die      Endverwendungszwecke nicht

   Textilindustrie, die nicht für     modifiziert wurden.

   obige Zwecke abgeändert sind;

d) Ausrüstungen, besonders         d) Geräte, die für die Fertigung

   konstruiert oder adaptiert zur     von Faden- oder Fasermaterial

   Fertigung von Verstärkerfasern     konstruiert oder modifiziert

   wie folgt:                         wurden:

  1. Ausrüstungen zur Umwandlung

     von Polymerfasern (wie zB

     Polyacrylnitril, Reyon, Teer-

     oder Polycarbosilan) in

     Kohlenstoff-Fasern oder

     Siliciumkarbidfasern

     einschließlich besonderer

     Geräte zum Strecken der Faser

     unter Hitze;

  2. Ausrüstungen zur chemischen

     Beschichtung aus der Gasphase

     (CVD) von Elementen oder

     Verbindungen auf erhitzte

     Filamentsubstrate zur

     Fertigung von

     Siliciumkarbidfasern;

  3. Ausrüstungen zum Naßspinnen

     von hochschmelzender Keramik

     (wie zB Aluminiumoxid);

  4. Ausrüstungen zur Umwandlung

     von Aluminium, das

     Faservorstufen enthält,

     mittels Wärmebehandlung in

     Aluminiumoxidfasern;

                                      1. Geräte für die Konvertierung

                                         von Polymerfasern (zB

                                         Polyacrylnitril, Rayon oder

                                         Polycarbosilan), die

                                         spezielle Vorrichtungen zur

                                         Faserbelastung beim Erhitzen

                                         aufweisen,

                                      2. Geräte für das Aufdampfen

                                         von Elementen oder

                                         Verbindungen auf erhitzte

                                         Fasersubstrate und

                                      3. Geräte für das Naßspinnen

                                         von hitzefesten Keramiken

                                         (zB Aluminiumoxid).

e) Ausrüstungen zur Fertigung von  e) Geräte, die für die spezielle

   Prepregs, die in Nummer 1C10.e     Faseroberflächenbehandlung oder

   erfaßt sind, mittels               Fertigung von Prepregs und

   Heißschmelzmethode;                Preforms konstruiert oder

                                      modifiziert wurden.

                                      Hinweis: Die in diesem Absatz

                                      erfaßten Geräte beinhalten ua.

                                      auch Rollmaschinen,

                                      Ziehmaschinen,

                                      Beschichtungsgeräte,

                                      Schneidgeräte und „clicker

                                      dies''.

f) Ausrüstungen für die

   zerstörungsfreie 3D-Prüfung

   mittels Ultraschall oder

   Röntgentomographie, speziell

   konstruiert für

   Verbundwerkstoffe;

1B02  Anlagen und Komponenten

   hierfür, besonders konstruiert

   zur Fertigung von

   Metall-Legierungen,

   Metall-Legierungspulver oder

   legierten Materialien, die in

   den Nummern 1C02.a.2, 1C02.b

   oder 1C02.c erfaßt sind.

1B03  Werkzeuge, Prägestempel,

   Formen oder

   Befestigungsvorrichtungen für

   superplastische Formung oder

   Diffusionsverbindung

   (superplastic forming or

   diffusion bonding) von Titan,

   Aluminium oder deren

   Legierungen, speziell

   konstruiert zur Fertigung

   folgender Produkte:

   a) Flugkörperstrukturen für die

   Luft- oder Raumfahrt;

   b) Motoren für Luft- oder

      Raumfahrzeuge; oder

   c) speziell konstruiert für

      diese Strukturen oder

      Motoren.

                                   1BW01 Anlagen oder Anlagenteile,

                                      die auch geeignet sind zur

                                      Erzeugung biologischer

                                      Kampfmittel, wie folgt:

                                   a) Vollständige Kontainments für

                                      Sicherheitsstufe BL3 oder BL4

                                      gemäß „WHO Laboratory

                                      Biosafety Manual (Genf 1983)''.

                                   b) Fermenter:

                                      Fermenter zum Kultivieren

                                      pathogener Mikroorganismen,

                                      Viren oder zur Produktion von

                                      Toxinen, gasdicht, mit allen

                                      folgenden Eigenschaften:

                                      1. Fassungsvermögen gleich

                                         oder größer als 300 l;

                                      2. doppelt oder mehrfach

                                         gedichtete Verbindungen im

                                         Bereich der Dampfzonen;

                                      3. geeignet zur

                                         in-situ-Sterilisation in

                                         geschlossenem Zustand.

                                   ---------------------------------

                                   ANMERKUNG:

                                     Unter Fermenter sind auch

                                   Bioreaktoren, Chemostaten und

                                   Durchflußsysteme zu verstehen.

                                   ---------------------------------

                                   c) Zentrifugalseparatoren:

                                      Zentrifugalseparatoren,

                                      geeignet zur kontinuierlichen

                                      Trennung pathogener

                                      Mikroorganismen, gasdicht und

                                      mit allen folgenden

                                      Eigenschaften:

                                      1. Durchflußrate größer als

                                         100 l/h;

                                      2. Bauteile aus poliertem

                                         rostfreien Stahl oder

                                         Titan;

                                      3. doppelt oder mehrfach

                                         gedichtete Verbindungen im

                                         Bereich der Dampfzonen;

                                      4. geeignet zur

                                         in-situ-Sterilisation in

                                         geschlossenem Zustand.

                                   d) Querstromfiltrieranlagen:

                                      Querstromfiltrieranlagen

                                      entwickelt für kontinuierliche

                                      Trennung pathogener

                                      Mikroorganismen, Viren, Toxinen

                                      und Zellkulturen, gasdicht und

                                      mit allen folgenden

                                      Eigenschaften:

                                      1. einer Fläche von größer

                                         oder gleich 5 m2;

                                      2. geeignet zur

                                         in-situ-Sterilisation.

                                   1CW01 Anlagen oder Anlagenteile,

                                      die auch geeignet sind zur

                                      Erzeugung chemischer

                                      Kampfstoffe:

                                   a) Chemische Anlagen oder

                                      Anlagenteile, wie folgt, bei

                                      denen die Flächen, die mit dem

                                      bearbeiteten Chemikal in

                                      Berührung stehen, aus folgenden

                                      Materialien bestehen:

                                       a) Nickel oder Legierungen mit

                                          mehr als 40 Gewichtsprozent

                                          Nickel;

                                       b) Legierungen mit mehr als 25

                                          Gewichtsprozent Nickel und

                                          20 Gewichtsprozent Chrom;

                                       c) Glas;

                                       d) Graphit (gilt nur für

                                          Wärmetauscher).

                                      1. Reaktionskessel mit einem

                                         Speicherinhalt von mehr als

                                         0,1 m3 (100 l) und weniger

                                         als 15 m3 (15 000 l);

                                      2. Speichertanks und Behälter

                                         mit einer Kapazität von mehr

                                         als 0,1 m3 (100 l);

                                      3. Wärmetauscher;

                                      4. Destillierkolonnen mit einem

                                         Durchmesser von mehr als 0,1

                                         m;

                                      5. Entgasungseinrichtungen oder

                                         Kondensoren.

                                   b) Ferngesteuerte

                                      Fülleinrichtungen, bei denen

                                      alle mit der Flüssigkeit in

                                      Berührung stehenden Flächen aus

                                      folgenden Materialien bestehen:

                                       a) Nickel oder Legierungen mit

                                          als als 40 Gewichtsprozent

                                          Nickel

                                          oder

                                       b) Legierungen mit mehr als 25

                                          Gewichtsprozent Nickel und

                                          20 Gewichtsprozent Chrom.

                                   c) Ventile mit eingebautem

                                      Lecksuchanschluß und mehrfach

                                      beschichtete Rohre, wie folgt,

                                      bei denen alle mit der

                                      Flüssigkeit in Berührung

                                      stehenden Flächen aus folgenden

                                      Materialien bestehen:

                                       a) Nickel oder Legierungen mit

                                          mehr als 40 Gewichtsprozent

                                          Nickel

                                          oder

                                       b) Legierungen mit mehr als 25

                                          Gewichtsprozent Nickel und

                                          20 Gewichtsprozent Chrom

                                          oder

                                       c) Fluorpolymere

                                          einschließlich PTFE, PVDF,

                                          PFA.

                                      1. Faltenbalg-Ventile

                                      2. Membran-Ventile

                                      3. Doppelt gedichtete Ventile

                                      4. Mehrfach beschichtete Rohre

                                   d) Pumpen, wie folgt, bei denen

                                      alle mit der Flüssigkeit in

                                      Berührung stehenden Flächen aus

                                      folgenden Materialien bestehen:

                                       a) Nickel oder Legierungen mit

                                          mehr als 40 Gewichtsprozent

                                          Nickel oder

                                       b) Legierungen mit mehr als 25

                                          Gewichtsprozent Nickel und

                                          20 Gewichtsprozent Chrom

                                          oder

                                       c) Fluorpolymere

                                          einschließlich PTFE, PVDF,

                                          PFA oder

                                       d) Tantal.

                                      1. Doppelt gedichtete Pumpen

                                      2. Gekapselte Pumpen

                                      3. Magnetisch angetriebene

                                         Pumpen

                                      4. Membran-Pumpen

                                      5. Faltenbalg-Pumpen

                                   e) Verbrennungseinrichtungen,

                                      konstruiert für Zerstörung von

                                      Chemiewaffen oder unter

                                      Abschnitt I genannten

                                      Vormaterialien, mit speziellen

                                      Manipulationseinrichtungen und

                                      mit einer mittleren

                                      Brennkammertemperatur von mehr

                                      als 1 000 Grad C, in denen alle

                                      mit Abfallprodukten in

                                      Berührung kommenden Flächen aus

                                      einem der folgenden Materialien

                                      bestehen oder damit

                                      ausgekleidet sind:

                                      1. Nickel oder Legierungen mit

                                         mehr als 40 Gewichtsprozent

                                         Nickel oder

                                      2. Legierungen mit mehr als

                                         25 Gewichtsprozent Nickel

                                         und 20 Gewichtsprozent Chrom

                                         oder

                                      3. Keramik.

                                   f) Gaswarneinrichtungen:

                                      1. geeignet zum Nachweis

                                         chemischer Kampfstoffe und

                                         in Abschnitt I genannten

                                         Vormaterialien sowie von

                                         Phosphor, Schwefel, Chlor,

                                         Fluor und deren Verbindungen

                                         mit einer Konzentration von

                                         weniger als 0,3 mg/m3 Luft

                                         und für kontinuierlichen

                                         Betrieb;

                                      2. geeignet zum Nachweis von

                                         Verbindungen mit

                                         Anticholinesterase-

                                         Aktivität.

1R03 Fertigungstechnologie oder

„Fertigungsausrüstung''

(einschließlich speziell dafür konstruierte Komponenten) für

a) die Fertigung, Handhabung oder

Abnahmeprüfung von

Flüssigstoffen oder den in Nummer 1R09 beschriebenen

Treibstoffbestandteilen;

b) die Fertigung, Handhabung und Abnahmeprüfung sowie das Mischen, Härten, Gießen,

Pressen, Bearbeiten und Strangpressen von festen

Treibstoffen oder den in Nummer

1R09 beschriebenen

Treibstoffbestandteilen.

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ANMERKUNGEN:

(1) Chargenmischer oder

Durchlaufmischer (auch kontinuierliche Mischer genannt)

für das Mischen im Vakuum bei 0

bis 13 236 kPa mit

Temperaturregelung für die Mischkammer wie folgt:

Chargenmischer mit

a) einer Gesamtkapazität von

110 Litern (30 Gallonen) oder

mehr; und

b) mindestens einem exzentrisch

montierten Rührer zum Mischen

und/oder Kneten.

Durchlaufmischer mit

a) zwei oder mehr Rührern zum Mischen und/oder Kneten und

b) Öffnungsmöglichkeiten der Mischkammer

(2) Die folgenden Geräte werden

von b) abgedeckt:

a) Geräte für die Fertigung von

atomisiertem oder kugelförmigem

Metallpulver in einer

kontrollierten Umgebung,

b) Strahlmühlen zum Mahlen oder

Zerkleinern von

Ammoniumperchlorat, RDX oder

HMX.

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1R04 Folgende Geräte zur

pyrolytischen Abscheidung und Verdichtung sowie folgende

„Technologie'':

a) „Technologie'' zur Fertigung

pyrolytisch abgeleiteter

Materialien, die in einer Form,

auf einem Dorn oder einem

anderen Substrat aus

Vorstufengasen geformt werden,

die zwischen 1 300 Grad C und 2

900 Grad C bei einem Druck

zwischen 130 Pa (1 mm Hg) und

20 kPa (150 mm Hg) zerfallen,

einschließlich Technologie für

die Bildung von Vorstufengasen,

Durchflußraten und Prozeßsteuerungspläne und -

parameter.

b) Speziell konstruierte Düsen für

die oben genannten Prozesse.

c) Geräte und Prozeßsteuerungen

sowie speziell dafür

konstruierte Software,

konstruiert oder modifiziert

für die Verdichtung und Pyrolyse von Raketendüsen und Bugspitzen für

Wiedereintrittsfahrzeuge aus

Strukturverbundmaterial.

C. MATERIALIEN

1C01 Materialien, speziell

konstruiert zur Verwendung als

Absorber elektromagnetischer

Wellen oder selbstleitende

Polymere:

  1. Litera a
    Materialien zur Absorbierung von
    Frequenzen größer als 2 x 10
    hoch 8 Hz, jedoch kleiner als
    3 x 10 hoch 12 Hz, ausgenommen
    folgende Materialien:
    1. Ziffer eins
      Haartypabsorber, gefertigt aus
      natürlichen oder synthetischen
      Fasern mit nichtmagnetischen
      Zusätzen für
      Absorptionszwecke;
    2. Ziffer 2
      Absorber, die keinen
      magnetischen Verlust aufweisen
      und deren Einfallsfläche nicht
      plan ist, einschließlich
      Pyramiden, Kegel, Keilflächen
      und gewundene Flächen;
    3. Ziffer 3
      Ebene Absorber:
  2. Litera a
    gefertigt aus:
    1. Ziffer eins
      Schaumstoffmaterialien
      (elastisch oder nicht-elastisch) mit
      Kohlenstoffzusatz oder
      organischen Materialien
      einschließlich
      Bindemittel, die
      verglichen mit Metall mehr
      als 5% Echo über eine Bandbreite von mehr als +-
      15% der Mittenfrequenz der
      einstrahlenden Energie
      liefern und Temperaturen
      von mehr als 450 K (177 Grad C) nicht standhalten;
      oder
    2. Ziffer 2
      Keramische Materialien,
      die verglichen mit Metall
      mehr als 20% Echo über
      eine Bandbreite von mehr
      als +-15% der Mittenfrequenz der
      einstrahlenden Energie
      liefern und Temperaturen
      von mehr als 800 K
      (527 Grad C) nicht
      standhalten;
  3. Litera b
    Zugfestigkeit kleiner als
    7 x 10 hoch 6 N/m2; und
  4. Litera c
    Druckfestigkeit kleiner als
    14 x 10 hoch 6 N/m2;

-----------------------------------

ANMERKUNG:

Prüflinge für Absorptionstests

für Nummer 1C01.a.3.a sollten ein Quadrat von mindestens

5 Wellenlängen (der Mittenfrequenz)

auf einer Seite sein und im Weitfeld des strahlenden Elements

positioniert sein.

-----------------------------------

  1. Ziffer 4
    Ebene Absorber aus
    Sinterferrit mit:
    1. Litera a
      einer Dichte von mehr als
      4,4; und
    2. Litera b
      einer maximalen
      Betriebstemperatur von 548
      K (275 Grad C);

-----------------------------------

ANMERKUNG:

Die Ausnahmen von Nummer 1C01

gelten nicht für magnetische

Materialien für Absorptionszwecke,

wenn diese in Anstrichen enthalten

sind.

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  1. Litera b
    Materialien zur Absorbierung von
    Frequenzen größer als 1,5 x 10
    hoch 14 Hz, jedoch kleiner als
    3,7 x 10 hoch 14 Hz und nicht
    durchlässig für sichtbares
    Licht;
  2. Litera c
    eigenleitende Polymermaterialien
    mit einer gesamten elektrischen
    Leitfähigkeit von mehr als
    10 000 S/m (Siemens/Meter) oder
    einem Schichtwiderstand
    (Oberflächenwiderstand) von
    weniger als
    100 Ohm/Flächeneinheit auf der Basis eines der folgenden
    Polymere:
    1. Ziffer eins
      Polyanilin;
    2. Ziffer 2
      Polypyrrol;
    3. Ziffer 3
      Polythiophen;
    4. Ziffer 4
      Poly-Phenylen-Vinylen;
    5. Ziffer 5
      Poly-Thienylen-Vinylen;

-----------------------------------

ANMERKUNG:

Die gesamte elektrische

Leitfähigkeit und der Schichtwiderstand

(Oberflächenwiderstand) sind

mittels ÖNORM zu ermitteln.

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1R05 Materialien, Vorrichtungen

und speziell konstruierte

Software für reduzierte

Observablen wie Radarreflexion,

Ultraviolett-/Infrarot-Signaturen und akustische

Signaturen (zB Stealth-Technologie) für

Anwendungen, die für die Systeme laut Nummern 9R01 oder

9R02 tauglich sind, zB:

a) Strukturelle Materialien und Beschichtungen, speziell

konstruiert für reduzierte

Radarreflexion,

b) Beschichtungen einschließlich

Anstriche, speziell konstruiert

für reduzierte oder speziell

zugeschnittene Reflexion oder

Emission im Mikrowellen-,

Infrarot- oder

Ultraviolettspektrum, mit

Ausnahme der speziellen

Verwendung für die Temperaturregelung von

Satelliten,

1C02 Metall-Legierungen,

Metall-Legierungspulver oder

legierte Materialien:

  1. Litera a
    Metall-Legierungen wie folgt:
    1. Ziffer eins
      Auf Nickel oder Titan
      aufbauende Legierungen in Form
      von Aluminiden wie folgt, in Rohform oder als halbfertige
      Produkte:
  2. Litera a
    Nickelaluminide, die
    10 Gewichtsprozent oder mehr
    Aluminium enthalten;
  3. Litera b
    Titanaluminide, die
    12 Gewichtsprozent oder mehr
    Aluminium enthalten;
    1. Ziffer 2
      Metall-Legierungen wie folgt,
      hergestellt aus
      Metall-Legierungspulver oder
      aus speziellen, von Nummer
      1C02.b erfaßten Materialien:
  4. Litera a
    Nickellegierungen mit:
    1. Ziffer eins
      einer Spannung-Bruch-Lebensdauer von
      10 000 Stunden oder mehr
      bei 923 K (650 Grad C) und
      einer Spannung von 550
      MPa; oder
    2. Ziffer 2
      einer Ermüdung bei
      niedriger Lastspielzahl
      von
      10 000 Zyklen oder mehr
      bei 823 K (550 Grad C) und
      einer maximalen Spannung
      von 700 MPa;
  5. Litera b
    Niobiumlegierungen mit:
    1. Ziffer eins
      einer Spannung-Bruch-Lebensdauer von
      10 000 Stunden oder mehr
      bei 1073 K (800 Grad C)
      und einer Spannung von 400
      MPa; oder
    2. Ziffer 2
      einer Ermüdung bei
      niedriger Lastspielzahl
      von
      10 000 Zyklen oder mehr
      bei 973 K (700 Grad C) und
      einer maximalen Spannung
      von 700 MPa;
  6. Litera c
    Titanlegierungen mit:
    1. Ziffer eins
      einer Spannung-Bruch-Lebensdauer von
      10 000 Stunden oder mehr
      bei 723 K (450 Grad C) und
      einer Spannung von 200
      MPa; oder
    2. Ziffer 2
      einer Ermüdung bei
      niedriger Lastspielzahl
      von 10 000 Zyklen oder
      mehr, bei 723 K (450 Grad C) und einer maximalen
      Spannung von 400 MPa;
  7. Litera d
    Aluminiumlegierungen mit
    einer Zugfestigkeit von:
    1. Ziffer eins
      240 MPa oder mehr bei
      473 K (200 Grad C); oder
    2. Ziffer 2
      415 MPa oder mehr bei
      298 K (25 Grad C);
  8. Litera e
    Magnesiumlegierungen mit
    einer Zugfestigkeit von
    345 MPa oder mehr und einer Abtragungsrate durch
    Korrosion von weniger als
    1 mm/Jahr in einer mit 3%
    wässerigen
    Natriumchloridlösung
    gemessen gemäß ÖNORM;

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ANMERKUNGEN:

  1. Ziffer eins
    Die Metall-Legierungen in Nummer 1C02.a sind solche, bei
denen das genannte Metall einen
höheren Prozentsatz an Gewicht
besitzt als jedes andere Element.
  1. Ziffer 2
    Die Spannung-Bruch-Lebensdauer
ist gemäß ÖNORM zu messen.
  1. Ziffer 3
    Die Ermüdung bei niedriger
Lastspielzahl ist gemäß ASTM-Norm
E-606 „Recommended Practice for
Constant-Amplitude Low-Cycle
Fatigue Testing'' (empfohlene
Praxis für Ermüdungsprüfung bei
konstanter Amplitude und niedriger
Lastspielzahl) oder entsprechenden
nationalen Normen zu messen. Die Prüfung ist axial bei einem
durchschnittlichen
Spannungsverhältnis gleich 1 und
einem Formfaktor (K tief t) gleich
1 vorzunehmen. Die
durchschnittliche Spannung wird wie
folgt bestimmt: größte Spannung
minus kleinster Spannung dividiert
durch größte Spannung.

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  1. Litera b
    Metall-Legierungspulver oder
    spezielles Material für in Nummer 1C02.a erfaßte
    Materialien wie folgt:
    1. Ziffer eins
      Hergestellt aus einer der
      folgenden
      Komponentenanordnungen:
  2. Litera a
    Nickellegierungen (Ni-Al-X, Ni-X-Al), qualifiziert für
    Turbinenteile oder
    -komponenten, dh. mit
    weniger als
    3 nichtmetallischen Teilchen
    (die während des Herstellungsverfahrens
    eingeführt werden) größer
    als 100 mym/10 hoch
    9 Legierungsteilchen;
  3. Litera b
    Niobiumlegierungen (Nb-Al-X
    oder Nb-X-Al, Nb-Si-X oder
    Nb-X-Si, Nb-Ti-X oder
    Nb-X-Ti);
  4. Litera c
    Titanlegierungen (Ti-Al-X oder Ti-X-Al);
  5. Litera d
    Aluminiumlegierungen
    (Al-Mg-X oder Al-X-Mg,
    Al-Zn-X oder Al-X-Zn, Al-Fe-X oder Al-X-Fe); oder
  6. Litera e
    Magnesiumlegierungen
    (Mg-Al-X oder Mg-X-Al); und

-----------------------------------

ANMERKUNG:

römisch zehn ist gleich einem oder mehreren Legierungselementen.

-----------------------------------

  1. Ziffer 2
    Hergestellt in einer
    kontrollierten Umgebung durch
    eines der folgenden Verfahren:
    1. Litera a
      Vakuumzerstäubung;
    2. Litera b
      Gaszerstäubung;
    3. Litera c
      Rotationszerstäubung;
    4. Litera d
      Splat Quenching;
    5. Litera e
      Schmelzspinnen und Feinzerkleinerung;
    6. Litera f
      Schmelzextraktion und Feinzerkleinerung; oder
    7. Litera g
      Mechanisches legieren;
    8. Litera c
      Legierte Materialien in Form von nicht-feinzerkleinerten Flocken,
    Bändern oder dünnen Stäben, die
    in kontrollierter Umgebung durch
    Splat Quenching, Schmelzspinnen
    oder Schmelzextraktion
    hergestellt und in der Erzeugung
    von Metall-Legierungspulver oder
    von in Nummer 1C02.b erfaßten
    speziellen Materialien verwendet
    werden;

-----------------------------------

ANMERKUNG:

Nummer 1C02 erfaßt keine

Metall-Legierungen,

Metall-Legierungspulver oder

Legierungsmaterialien für

Beschichtungssubstrate.

-----------------------------------

1R06 Maraging-Stahl (Stahl, der

im allgemeinen einen hohen

Nickel- und sehr geringen

Kohlenstoffanteil sowie Zusätze

zur Altershärtung aufweist) mit

einer maximalen Zugfestigkeit

von 1,5 x 10 hoch 9 Pa oder

mehr, gemessen bei 20 Grad C,

in Form von Blechen, Platten

oder Rohren mit einer Wandstärke von kleiner oder

gleich 5,0 mm.

1R07 Wolfram, Molybdän und Legierungen dieser Metalle in

der Form einheitlich

kugelförmiger oder atomisierter

Partikel mit einem Durchmesser

von 500 mym oder weniger und

einer Reinheit von 97% oder

mehr, zur Herstellung von

Komponenten für Raketenmotoren,

dh. Hitzeschilder,

Düsenmündungen und Schubvektor-Steuerflächen.

1C03 Magnetische Metalle jeden

Typs und in jeder Form, die

eines der folgenden Merkmale

aufweisen:

  1. Litera a
    Relative Anfangspermeabilität
    von 120 000 oder mehr sowie eine Dicke von 0,05 mm oder weniger;

-----------------------------------

ANMERKUNG:

Messungen der Anfangspermeabilität sind an

vollständig geglühten Materialien

durchzuführen.

-----------------------------------

  1. Litera b
    Magnetostriktive Legierungen
    mit:
    1. Ziffer eins
      einer Sättigungs-Magnetostriktion
      von mehr als 5 x 10 hoch -4;
      oder
    2. Ziffer 2
      einem magnetomechanischen
      Kopplungsfaktor (k) von mehr
      als 0,8;
oder
  1. Litera c
    Amorphe Legierungsbänder mit:
    1. Ziffer eins
      einer Zusammensetzung, die
      mindestens 75 Gewichtsprozent
      an Eisen, Cobalt oder Nickel
      aufweist, und
    2. Ziffer 2
      einer Sättigungs-Magnetinduktion
      (Bs) von 1,6 T oder mehr, und:
  2. Litera a
    einer Dicke von 0,02 mm oder
    weniger; oder
  3. Litera b
    einem spezifischen
    elektrischen Widerstand von
    2 x 10 hoch -4 Ohm cm oder
    mehr;
1C04 Uran-Titan-Legierungen oder
Wolframlegierungen mit einer Matrix auf der Basis von Eisen,
Nickel oder Kupfer und mit allen
folgenden Merkmalen:
  1. Litera a
    einer Dichte von mehr als
    17,5 g/cm3;
  2. Litera b
    einer Elastizitätsgrenze von
    mehr als 1250 MPa;
  3. Litera c
    einer äußersten Zugfestigkeit
    von mehr als 1270 MPa, und
  4. Litera d
    einer Längung von mehr als 8%;
1C05 Supraleitfähige
zusammengesetzte Leiter mit
einer Länge von mehr als 100 m
oder mit einer Masse von mehr
als 100 g:
  1. Litera a
    Mehrfädige supraleitfähige
    zusammengesetzte Leiter mit
    einem oder mehreren
    Niob-Titan-Filamenten:
    1. Ziffer eins
      eingebettet in eine andere
      Matrix als Kupfer oder eine
      auf Kupfer aufbauende
      gemischte Matrix; oder
    2. Ziffer 2
      mit einer Querschnittfläche
      von weniger als 0,28 x 10 hoch
      -4 mm2 (dh. 6 mym im Durchmesser bei runden
      Filamenten);
  2. Litera b
    Supraleitfähige zusammengesetzte
    Leiter, die aus einem oder
    mehreren supraleitfähigen
    Filamenten, ausgenommen solchen
    aus Niobium-Titan, bestehen:
    1. Ziffer eins
      mit einer kritischen
      Temperatur bei Magnetinduktion
      gleich Null von größer als
      9,85 K (-263,31 Grad C),
      jedoch kleiner als 24 K
      (-249,16 Grad C);
    2. Ziffer 2
      mit einem Querschnitt von
      weniger als 0,28 x 10 hoch -
      4 mm2; und
    3. Ziffer 3
      die ihren supraleitfähigen
      Zustand bei einer Temperatur
      von 4,2 K (-268,96 Grad C)
      unter Einfluß eines Magnetfelds, das einer
      magnetischen Induktion von
      12 T entspricht, bewahren;
1C06 Flüssigkeiten und Schmiermaterialien:
  1. Litera a
    Hydraulikflüssigkeiten, die als
    Hauptbestandteile eine der
    folgenden Verbindungen oder
    Materialien enthalten:
    1. Ziffer eins
      Synthetische
      Kohlenwasserstofföle oder
      Silakohlenwasserstofföle mit:
  2. Litera a
    einem Flammpunkt von mehr
    als 477 K (204 Grad C);
  3. Litera b
    einem Fließpunkt bei 239 K
    (-34 Grad C) oder weniger;
  4. Litera c
    einem Viskositätsindex 75
    oder mehr; und
  5. Litera d
    einer Wärmebeständigkeit bei
    616 K (343 Grad C);

-----------------------------------

ANMERKUNG:

Im Sinne der Nummer 1C06.a.1

enthalten Silakohlenwasserstofföle

ausschließlich Silicium,

Wasserstoff und Kohlenstoff.

-----------------------------------

oder

  1. Ziffer 2
    Chlorfluorkohlenwasserstoffe
    mit:
    1. Litera a
      keinem Flammpunkt;
    2. Litera b
      einer Selbstentzündungstemperatur
      von mehr als 977 K (704 Grad C);
    3. Litera c
      einem Fließpunkt bei 219 K
      (-54 Grad C) oder weniger;
    4. Litera d
      einem Viskositätsindex 80
      oder mehr; und
    5. Litera e
      einem Siedepunkt bei 473 K
      (200 Grad C) oder höher;

-----------------------------------

ANMERKUNG:

Im Sinne der Nummer 1C06.a.2

enthalten

Chlorfluorkohlenwasserstoffe

ausschließlich Kohlenstoff, Fluor

und Chlor.

-----------------------------------

  1. Litera b
    Schmiermittel, die als
    Hauptbestandteile eine der
    folgenden Verbindungen oder
    Materialien enthalten:
    1. Ziffer eins
      Phenylen- oder
      Alkylphenylen-Ether oder
      Thioether oder ihre
      Mischungen, die mehr als zwei
      Ether- oder
      Thioetherfunktionen oder
      Mischungen hiervon enthalten;
      oder
    2. Ziffer 2
      Fluorierte
      Silikonflüssigkeiten mit einer
      kinematischen Viskosität von
      weniger als 5 000 mm2/s
      (5 000 Zentistokes), gemessen
      bei 298 K (25 Grad C);
  2. Litera c
    Dämpfungs- oder
    Flotationsflüssigkeiten mit
    einer Reinheit von mehr als
    99,8%, die weniger als
    25 Teilchen mit einer Größe von
    200 mym oder mehr je 100 ml
    enthalten und zu mindestens 85%
    aus einem der folgenden
    Verbindungen oder Materialien
    bestehen:
    1. Ziffer eins
      Dibromtetrafluorethan;
    2. Ziffer 2
      Polychlortrifluorethylen (nur
      ölige und wachsartige
      Abwandlungen); oder
    3. Ziffer 3
      Polybromtrifluorethylen;

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ANMERKUNG:

Im Sinne der Nummer 1C06 gilt:

  1. Litera a
    Der Flammpunkt wird mittels der Cleveland Open Cup-Methode
    (Flammpunkt offener Tiegel) wie
    in der Norm ASTM D-92 (ÖNORM
    C 1122, ÖNORM EN 57,
    DIN/ISO 2592) beschrieben oder
    nach entsprechenden nationalen
    Normen bestimmt.
  2. Litera b
    Der Fließpunkt wird mittels der
    in der Norm ASTM D-97 (ÖNORM C 1153, DIN/ISO 3016)
    beschriebenen Methode oder nach
    entsprechenden nationalen Normen
    bestimmt.
  3. Litera c
    Der Viskositätsindex wird nach
    der in der Norm ASTM D-2270
    beschriebenen Methode oder nach
    entsprechenden nationalen Normen
    bestimmt.
  4. Litera d
    Die Wärmebeständigkeit wird
    mittels nachfolgendem
    Prüfverfahren oder
    entsprechender nationalen Normen
    bestimmt: Zwanzig ml der
    geprüften Flüssigkeit werden in
    eine 46 ml große Kammer aus
    rostfreiem Stahl Typ 317
    gegeben, welche Kugeln mit einem Durchmesser von je 12,5 mm
    (Nenndurchmesser) aus
    M-10-Werkzeugstahl, 52100 Stahl
    und seewasserfester Bronze (60% Cu, 39% Zn, 0,75% Sn) enthält.
    Die Kammer wird mit Stickstoff
    gereinigt, bei atmosphärischem
    Druck verschlossen und die Temperatur wird auf 644 +-6 K
    (371 +-6 Grad C) gebracht und
    auf diesem Wert sechs Stunden
    lang gehalten. Die Probe wird
    dann als wärmebeständig
    betrachtet, wenn nach
    vollständiger Ausführung des
    oben beschriebenen Verfahrens
    alle folgenden Bedingungen
    erfüllt werden:
    1. Ziffer eins
      Der Gewichtsverlust jeder
      Kugel beträgt weniger als
      10 mg/mm2 der Kugeloberfläche;
    2. Ziffer 2
      Die Änderung der
      ursprünglichen Viskosität, wie
      bei 311 K (38 Grad C)
      bestimmt, beträgt weniger als
      25%, und
    3. Ziffer 3
      Die Gesamtsäure- oder
      Gesamtbasenzahl beträgt
      weniger als 0,40.
  5. Litera e
    Die Selbstenzündungstemperatur
    Anmerkung, richtig: Selbstentzündungstemperatur)
    wird mittels der in ASTM E-659
    (ÖNORM C 1126) beschriebenen
    Methode oder nach entsprechenden
    nationalen Normen bestimmt.

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1C07 Keramische Grundmaterialien,

keramische

Matrix-Verbundwerkstoffe und Vormaterialien.

  1. Litera a
    Grundmaterialien aus einfachen
    oder komplexen Titanboriden, die
    metallische Verunreinigungen
    ausgenommen beabsichtigte
    Beigaben von insgesamt weniger
    als 5 000 ppm, eine
    durchschnittliche Teilchengröße
    gleich oder kleiner als 5 mym
    und nicht mehr als 10% Teilchen
    mit einer Größe von mehr als
    10 mym aufweisen;
  2. Litera b
    Keramikmaterialien in Roh- oder
    Halbfertigform, ausgenommen
    Schleifmittel, zusammengesetzt
    aus Titanboriden mit einer
    theoretischen Dichte von 98%
    oder mehr;
  3. Litera c
    Keramik-Keramik-Verbundwerkstoffe mit einer Glas- oder Oxidmatrix und
    verstärkt mit Fasern aus einem
    der folgenden Systeme:
    1. Ziffer eins
      Si-N;
    2. Ziffer 2
      Si-C;
    3. Ziffer 3
      Si-Al-O-N; oder
    4. Ziffer 4
      Si-O-N;
  4. Litera d
    Keramik-Keramik-Verbundwerkstoffe mit oder ohne
    einer kontinuierlichen
    metallischen Phase, die fein
    verteilte Teilchen oder Phasen
    von faserigen oder ähnlichen
    Materialien enthalten, bei denen
    Carbide oder Nitride von
    Silicium, Zirkon oder Bor die Matrix bilden;
  5. Litera e
    Vormaterialien (das sind
    spezielle polymere oder
    metallo-organische Materialien)
    zur Herstellung einer Phase oder
    von Phasen der in Nummer 1C07.c
    erfaßten Materialien wie folgt:
    1. Ziffer eins
      Polydiorgansilane (zur
      Herstellung von
      Siliciumkarbid);
    2. Ziffer 2
      Polysilazane (zur Herstellung von Siliciumnitriden); oder
    3. Ziffer 3
      Polycarbosilazane (zur
      Herstellung von Keramiken mit
      Silicium-, Kohlenstoff- und Stickstoffkomponenten);

1R08

a) Für Raketensysteme konstruierte

resaturierte, pyrolysierte (dh. Kohlenstoff-Kohlenstoff)

Materialien.

b) Feinkörnige, rekristallisierte

Graphite (mit einer Fülldichte

von mindestens 1,72 g/cm3,

gemessen bei 15 Grad C),

pyrolytische oder

faserverstärkte Graphite, die

sich für die Verwendung in Raketendüsen und Bugspitzen für

Wiedereintrittsfahrzeuge

eignen.

c) Keramische Verbundstoffe

(dielektrische Konstante unter

6 bei Frequenzen zwischen

100 Hz und 10 000 MHz) für die Verwendung in FK-Radomen sowie

siliciumkarbidverstärktes,

ungebranntes Keramikmaterial,

das sich für die Verwendung in Bugspitzen eignet.

1C08 Nicht-fluorierte polymere
Substanzen
  1. Litera a
    1. Bismaleimide;
  2. Ziffer 2
    Aromatische Polyamid-Imide;
  3. Ziffer 3
    Aromatische Polyimide;
  4. Ziffer 4
    Aromatische Polyetherimide mit
    einem Glaspunkt (T tief g) von
    mehr als 503 K (230 Grad C)
    gemessen im Naßverfahren.

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ANMERKUNG:

Nummer 1C08.a erfaßt keine nicht

schmelzenden Formpressungspulver

oder Gußformen;

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  1. Litera b
    Thermoplastische
    Flüssigkristall-Copolymere mit
    einer Erweichungstemperatur von
    mehr als 523 K (250 Grad C),
    gemessen gemäß ASTM D-648,
    Methode A, (DIN 53461 = ISO 75)
    oder gemäß entsprechender
    nationaler Normen, bei einer Belastung von 1,82 N/mm2 und
    zusammengesetzt aus:
    1. Ziffer eins
      bei einem der folgenden
      Stoffe:
  2. Litera a
    Phenylen, Biphenylen oder
    Naphthalin; oder
  3. Litera b
    Methyl-, tertiär-Butyl- oder phenylsubstituiertes
    Phenylen, Biphenylen oder
    Naphthalin, und
    1. Ziffer 2
      einer der folgenden Säuren:
  4. Litera a
    Terephthalsäure;
  5. Litera b
    6-Hydroxy-2-Naphthoesäure;
    oder
  6. Litera c
    4-Hydroxybenzoesäure;
  7. Litera c
    Polyarylen-Ether-Ketone wie
    folgt:
    1. Ziffer eins
      Polyether-Ether-Keton (PEEK);
    2. Ziffer 2
      Polyether-Keton-Keton (PEKK);
    3. Ziffer 3
      Polyether-Keton (PEK);
    4. Ziffer 4
      Polyether-Keton-Ether-Keton-Keton (PEKEKK);
      1. Litera d
        Polyarylen-Ketone;
      2. Litera e
        Polyarylen-Sulfide, bei denen
        die Arylengruppe ein Biphenylen, Triphenylen oder
        eine Zusammensetzung hiervon
        ist;
      3. Litera f
        Polybiphenylenethersulfon;
1C09 Unbehandelte fluorierte
Verbindungen
  1. Litera a
    Copolymere aus Vinylidenfluorid
    mit 75% oder mehr
    Beta-Gefügeausbildung ohne
    Dehnung;
  2. Litera b
    Fluorierte Polyimide mit 30%
    oder mehr gebundenem Fluor;
  3. Litera c
    Fluorierte Phosphazen-Elastomere
    mit 30% oder mehr gebundenem

Fluor;

1C10 Faserige und fadenförmige

Materialien, die in organischer

Matrix-, metallischer Matrix- oder Kohlenstoff-Matrix-Verbundwerkstoff-Strukturen oder

Laminaten verwendet werden

können:

  1. Litera a
    Organische faserige und
    fadenförmige Materialien,
    ausgenommen Polyethylen, mit:
    1. Ziffer eins
      einem spezifischen Modul von
      mehr als 12,7 x 10 hoch 6 m,
      und
    2. Ziffer 2
      einer spezifischen
      Zugfestigkeit von mehr als
      23,5 x 10 hoch 4 m;
  2. Litera b
    Faserige und fadenförmige
    Kohlenstoffmaterialien mit:
    1. Ziffer eins
      einem spezifischen Modul von
      mehr als 12,7 x 10 hoch 6 m,
      und
    2. Ziffer 2
      einer spezifischen
      Zugfestigkeit von mehr als
      23,5 x 10 hoch 4 m;

-----------------------------------

ANMERKUNG:

Eigenschaften der in Nummer

1C10.b beschriebenen Materialien

sollten mit Hilfe der vom SACMA

empfohlenen Methoden SRM 12 bis 17

oder entsprechenden nationalen

Zugtests, wie zB dem Japanischen

Industriestandard JIS-R-7601,

Absatz 6.6.2. bestimmt werden und

auf einem Losmittel beruhen.

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  1. Litera c
    Anorganische faserige oder
    fadenförmige Materialien mit:
    1. Ziffer eins
      einem spezifischen Modul von
      mehr als 2,54 x 10 hoch 6 m;
      und
    2. Ziffer 2
      einem Schmelz-, Zersetzungs- oder Sublimationspunkt vom
      mehr als 1 922 K (1 649 Grad C) in einer inerten Umgebung;
      ausgenommen
  2. Litera a
    diskontinuierliche,
    mehrphasige, polykristalline Aluminiumoxidfasern in Form
    von Schnittfasern oder
    regellosen Matten, die
    3 Gewichtsprozent oder mehr
    Siliciumdioxid enthalten und
    ein spezifisches Modul von
    weniger als 10 x 10 hoch 6 m
    aufweisen;
  3. Litera b
    Molybdän und Molybdän-Legierungsfasern;
  4. Litera c
    Borfasern;
  5. Litera d
    Diskontinuierliche
    Keramikfasern mit einem Schmelz-, Zersetzungs- oder
    Sublimationspunkt in inerter
    Umgebung von kleiner als 2
    043 K (1 770 Grad C);
  6. Litera d
    Faserige und fadenförmige
    Materialien:
    1. Ziffer eins
      bestehend aus einem der
      folgenden Stoffe:
  7. Litera a
    Polyetherimide, erfaßt in Nummer 1C08.a; oder
  8. Litera b
    Materialien, erfaßt in Nummer 1C08.b, c, d, e oder
    f; oder
    1. Ziffer 2
      bestehend aus Materialien,
      erfaßt in Nummer 1C10.d.1.a
      oder b und vermengt mit
      anderen von Nummer 1C10.a, b
      oder c erfaßten Fasern;
  9. Litera e
    Harz- oder teerimprägnierte
    Fasern (Prepregs), metall- oder kohlenstoffbeschichtete Fasern
    (Vorform) oder
    Kohlenstoff-Faser-Vorformen
    hergestellt aus:
    1. Ziffer eins
      faserigen oder fadenförmigen
      Materialien, erfaßt in Nummer
      1C10.a, b oder c; oder
    2. Ziffer 2
      organischen oder
      Kohlenstoff-Materialien:
  10. Litera a
    mit einer spezifischen
    Zugfestigkeit von mehr als
    17,7 x 10 hoch 4 m;
  11. Litera b
    mit einem spezifischen Modul
    von mehr als 10,15 x 10 hoch
    6 m;
  12. Litera c
    nicht erfaßt von Nummer
    1C10.a oder b, und
  13. Litera d
    falls imprägniert mit von
    Nummer 1C08 oder 1C09.b
    erfaßten Materialien oder
    mit Phenol- oder
    Epoxidharzen, die einen Glaspunkt (Tg) von mehr als
    383 K (110 Grad C)
    aufweisen;

f) Andere Materialien:             1R09  Andere Materialien:

                                   a) Antriebsstoffe:

                                      1. Hydrazin mit einer

                                         Konzentration von mehr als

                                         70% und seine Derivate,

                                         einschließlich

                                         Monomethylhydrazin (MMH);

                                      2. Unsymmetrisches

                                         Dimethylhydrazin (UDMH);

                                      3. Ammoniumperchlorat;

                                      4. Kugelförmiges

                                         Aluminiumpulver, dessen

                                         Partikel einen einheitlichen

                                         Durchmesser von weniger als

                                         500 x 10 hoch -6 m (500 mym)

                                         und einen Aluminiumgehalt

                                         von mindestens 97% haben;

                                      5. Metallische Treibstoffe mit

                                         einer Partikelgröße von

                                         weniger als 500 x 10 hoch -6

                                         m (500 mym), die

                                         kugelförmig, atomisiert,

                                         rundlich, geflockt oder

                                         gemahlen sind und zu

                                         mindestens 97% aus einem der

                                         folgenden Elemente bestehen:

                                         Zirkonium, Beryllium, Bor,

                                         Magnesium, Zink und deren

                                         Legierungen sowie

                                         Mischmetall;

                                      6. Nitroamine

                                         (Cyclotetramethylen-

                                         Tetranitramin (HMX),

                                         Cyclotetramethylen-

                                         Trinitramin (RDX));

                                      7. Perchlorate, Chlorate oder

                                         Chromate, die mit

                                         Metallpulver oder anderen

                                         Hochenergie-Brennstoff-

                                         Komponenten gemischt sind;

                                      8. Carborane, Decarborane,

                                         Pentaborane und deren

                                         Derivate;

                                      9. Flüssige Oxydatoren, wie

                                         folgt:

                                       a) Distickstofftrioxid;

                                       b) Stickstoffdioxid/

                                          Distickstofftetroxid;

                                       c) Distickstoffpentoxid;

                                       d) Inhibierte rotrauchende

                                          Salpetersäure (IRFNA);

                                       e) Verbindungen aus Fluor und

                                          einem oder mehreren

                                          Halogenen, Sauerstoff und

                                          Stickstoff.

                                   b) Polymere Substanzen:

                                      1. Carboxylbegrenztes

                                         Polybutadien (CTPB);

                                      2. Hydroxylbegrenztes

                                         Polybutadien (HTPB);

                                      3. Glycidylazidpolymer (GAP);

                                      4. Polybutadienacrylsäure

                                         (PBAA);

                                      5. Polybutadienacrylnitril

                                         (PBAN).

                                   c) Composittreibstoffe,

                                      einschließlich gepreßter

                                      Treibstoffe mit Leimbindern und

                                      Treibstoffe mit nitrierten

                                      Bindern;

                                   d) Andere hochenergetische

                                      Treibstoffe wie zB Borschlamm

                                      mit einer Energiedichte von

                                      40 x 10 hoch 6 J/kg oder mehr;

                                   e) Andere Treibstoff-Additive und

                                      -Mittel:

                                      1. Bindemittel, wie folgt:

                                       a) Tris(1-(2-methyl)

                                          aziridinyl)phosphinoxid

                                          (MAPO);

                                       b) Trimesoyl-1(2-ethyl)

                                          aziridin (HX-868 - BITA);

                                       c) „Tepanol'' (HX-878),

                                          Reaktionsprodukt aus

                                          Tetraethylenpentamin,

                                          Acrylnitril und Glycidol;

                                       d) „Tepan'' (HX-879),

                                          Reaktionsprodukt aus

                                          Tetraethylenpentamin und

                                          Acrylnitril;

                                       e) Polyfunktionelle

                                          Aziridenamide mit

                                          Isophthal-, Trimesin-,

                                          Isocyanur- oder

                                          Trimethyladipin-Hauptgruppe

                                          (backbone), die auch eine

                                          2-methyl- oder

                                          2-ethylaziridin-Gruppe

                                          (HX-752, HX-874 und

                                          HX-877).

                                      2. Härtungsmittel und

                                         Katalysatoren, wie folgt:

                                       a) Triphenylbismut (TPB);

                                       b) Isophorondiisocyanat

                                          (IPDI).

                                      3. Brennratenmodifizierer, wie

                                         folgt:

                                       a) Catocen;

                                       b) N-Butylferrocen;

                                       c) Butacen;

                                       d) Andere Ferrocenderivate.

                                      4. Nitrat-Ester und

                                         Nitrat-Weichmacher, wie

                                         folgt:

                                       a) Triethylenglycoldinitrat

                                          (TEGDN);

                                       b) Trimethylolethantrinitrat

                                          (TMETN);

                                       c) 1,2,4-Butantrioltrinitrat

                                          (BTTN);

                                       d) Diethylenglycoldinitrat

                                          (DEGDN).

                                      5. Stabilisatoren, wie folgt:

                                       a) 2-Nitrodiphenylamin (NDPA);

                                       b) N-Methyl-p-nitroanilin

                                          (MNA).

D. SOFTWARE

1D02  Software zur Entwicklung von

   aus organischer Matrix,

   Metallmatrix oder

   Kohlenstoffmatrix bestehenden

   Laminaten oder

   Verbundwerkstoffen.

E. TECHNOLOGIE

1E01  Technologie gemäß der

   „General Technology Note''

   (Allgemeine Technologienote) zur

   Entwicklung oder Produktion von

   Einrichtungen oder Materialien,

   die von den Nummern 1A01.b,

   1A01.c, 1A02, 1A03, 1B oder 1C

   erfaßt sind.

1E02  Andere Technologie           1R10  Technische Daten

a) Technologie zur Entwicklung oder   (einschließlich

   Produktion von                     Verarbeitungsmaschinen) und

   Polybenzothiazolen oder            Verfahren zur Temperatur-,

   Polybenzoxazolen;                  Druck- oder Atmosphärenregelung

b) Technologie zur Entwicklung oder   in Autoklaven oder Hydroklaven,

   Produktion von                     sofern sie für die Fertigung

   Fluorelastomer-Verbindungen, die   von Verbundstoffen oder

   mindestens ein                     teilweise verarbeiteten

   Vinylether-Monomer enthalten;      Verbundstoffen eingesetzt

c) Technologie zur Konstruktion       werden.

   oder Produktion der folgenden

   Grundmaterialien oder

   Keramikmaterialien:

  1. Grundmaterialien, die

     sämtliche folgende

     Eigenschaften aufweisen:

    a) eine der folgenden

       Zusammensetzungen:

      1. einfache oder komplexe

         Oxide aus Zirkonium und

         komplexe Oxide aus

         Silicium oder Aluminium;

      2. Einfache Nitride aus Bor

         (kubische kristalline

         Formen);

      3. Einfache oder komplexe

         Carbide aus Silicium oder

         Bor; oder

      4. Einfache oder komplexe

         Nitride aus Silicium;

    b) Insgesamte metallische

       Verunreinigung, ausgenommen

       beabsichtigte Beigaben,

       weniger als:

      1. 1 000 ppm für einfache

         Oxide oder Carbide; oder

      2. 5 000 ppm für komplexe

         Verbindungen oder einfache

         Nitride, und

    c) 1. mit einer

       durchschnittlichen

       Teilchengröße gleich oder

       weniger als 5 mym und nicht

       mehr als 10% der Teilchen

       mit einer Größe von mehr als

       10 mym; oder

-----------------------------------

ANMERKUNG:

  Bei Zirkoniumerde betragen diese

Grenzwerte 1 mym bzw. 5 mym;

-----------------------------------

      2. a) Plättchen mit einem

         Länge-Dicke-Verhältnis von

         mehr als 5;

         b) Haarkristalle mit einem

         Länge-Dicke-Verhältnis vom

         mehr als 10 bei

         Durchmessern von weniger

         als 2 mym; und

         c) Kontinuierliche Fasern

         oder Schnittfasern mit

         weniger als 10 mym im

         Durchmesser.

  2. Keramikmaterialien,

     ausgenommen Schleifmittel,

     bestehend aus in Nummer

     1E02.c.1. beschriebenen

     Materialien;

d) Technologie zur Produktion von

   aromatischen Polyamidfasern;

e) Technologie zur Installation,

   Wartung oder Reparatur von in

   Nummer 1C01 erfaßten

   Materialien;

f) Technologie zur Reparatur von in

   Nummer 1A02, 1C07.c oder 1C07.d

   erfaßten Materialien.

                       2 - MATERIALBEARBEITUNG

--------------------------------------------------------------------

A) GERÄTE, BAUGRUPPEN UND BAUTEILE ---------------------------------

                                   ANMERKUNG:

                                     Die Nummern 2R01 bis 2R03

                                      erfassen Einrichtungen, die

                                      entwickelt sind für den

                                      Gebrauch in Raketensystemen der

                                      Nummer 9R01.

                                   ---------------------------------

2A01  Kugellager oder feste

   Rollenlager, ausgenommen

   Kegelrollenlager, mit vom

   Hersteller spezifizierten

   Toleranzen gemäß ABEC 7,

   ABEC 7P, ABEC 7T oder ISO

   Normklasse 4 (ÖNORM M 6315/2,

   ÖNORM M 6318/1, 2 und 3) oder

   höherwertig (oder entsprechenden

   nationalen Normen) und mit einem

   der folgenden Merkmale:

a) Ringe, Kugeln oder Rollen aus

   Monel oder Beryllium;

b) hergestellt für einen Einsatz

   bei Betriebstemperaturen über

   573 K (300 Grad C), entweder

   durch Verwendung besonderer

   Materialien oder durch besondere

   Wärmebehandlung; oder

c) mit Schmierelementen oder

   Komponentenabänderungen, die

   laut Herstellerspezifikationen

   speziell für einen Betrieb der

   Kugellager bei Geschwindigkeiten

   von mehr als 2,3 Mio. DN

   konstruiert sind;

2A02  Andere Kugellager oder feste

   Rollenlager, ausgenommen

   Kegelrollenlager, mit vom

   Hersteller spezifizierten

   Toleranzen gemäß ABEC 9, ABEC 9P

   oder ISO Normklasse 2 oder

   höherwertig (oder entsprechenden

   nationalen Normen).

2A03  Feste Kegelrollenlager mit

   vom Hersteller spezifizierten

   Toleranzen gemäß ANSI/AFBMA

   Klasse 00 (Zoll) oder Klasse A

   (metrisch) oder höherwertig

   (ÖNORM M 6315/2, ÖNORM M 6318/1,

   2 und 3) (oder entsprechenden

   nationalen Normen) und mit einem

   der folgenden Merkmale:

a) mit Schmierelementen oder

   Komponentenabänderungen, die

   laut Herstellerspezifikationen

   speziell für einen Betrieb der

   Kugellager bei Geschwindigkeiten

   von mehr als 2,3 Mio DN

   konstruiert sind; oder

b) hergestellt sind für einen

   Einsatz bei Betriebstemperaturen

   unter 219 K (-54 Grad C) oder

   über 423 K (150 Grad C);

2A04  Gasgeschmierte Folienlager,

   hergestellt für einen Einsatz

   bei Betriebstemperaturen von

   561 K (288 Grad C) oder höher

   und einer Belastungskapazität

   von mehr als 1 MPa.

2A05  Aktiv magnetisch geführte

   Lagersysteme.

2A06  Gewebeausgekleidete

   selbsteinstellende Gleitlager

   oder gewebeausgekleidete

   Achsgleitlager, hergestellt für

   einen Einsatz bei

   Betriebstemperaturen unter 219 K

   (-54 Grad C) oder über 423 K

   (150 Grad C).

-----------------------------------

ANMERKUNGEN:

  1. DN ist das Produkt aus dem

Lagerbohrungsdurchmesser in mm und

der Rotationsgeschwindigkeit in UPM

(U/min).

  2. Betriebstemperaturen

beinhalten auch solche

Temperaturen, die erhalten werden,

wenn eine Gasturbine nach Betrieb

zum Stillstand gekommen ist.

-----------------------------------

B) PRÜF- UND

   FERTIGUNGSEINRICHTUNGEN

2B01  Numerische Steuerungen,

   Bewegungssteuerplatinen,

   speziell konstruiert für

   numerische Steuerungsanwendungen

   bei Werkzeugmaschinen,

   Werkzeugmaschinen und speziell

   hierfür konstruierte Bauteile:

-----------------------------------

ANMERKUNGEN:

  1. Sekundäre parallele

Bahnachsen, zB die w-Achse an

horizontalen Bohrwerken oder eine

sekundäre Drehachse, deren

Mittellinie parallel zur

Hauptdrehachse verläuft, werden

nicht zur Gesamtzahl der Bahnachsen

hinzugezählt.

ANMERKUNG:

  Drehachsen müssen nicht über

360 Grad drehen. Eine Drehachse

kann von einer linearen Vorrichtung

angetrieben werden, zB einer

Schraube oder einer Zahnstange.

  2. Die Nomenklatur für Achsen muß

mit der Internationalen Norm

ISO 841 „Numerische

Steuerungsmaschinen - Nomenklatur

für Achse und Triebwerk''

(DIN 66217) übereinstimmen.

-----------------------------------

a) Numerische Steuerungen für

   Werkzeugmaschinen wie folgt,

   sowie speziell hierfür

   konstruierte Bauteile:

  1. die mehr als vier

     Interpolationsachsen haben,

     die zur Bahnsteuerung simultan

     koordiniert werden können;

     oder

  2. die zwei, drei oder vier

     Interpolationsachsen haben,

     die zur Bahnsteuerung simultan

     koordiniert werden können; und

    a) geeignet sind, mittels

       Echtzeitverarbeitung von

       Daten während der

       Bearbeitung den Werkzeugweg,

       die Vorschubrate und die

       Spindeldaten abzuändern

       durch:

      1. automatische Berechnung

         und Änderung von

         Teileprogrammdaten für das

         Bearbeiten in zwei oder

         mehr Achsen mittels

         Meßzyklen und Zugriffes

         auf Quelldaten; oder

      2. adaptive Steuerung mit

         mehr als einer gemessenen

         physikalischen Variablen

         und deren Verarbeitung

         mittels eines

         Rechenmodells (Strategie),

         um zur Optimierung des

         Prozeßablaufes eine oder

         mehrere

         Bearbeitungsanweisungen zu

         ändern;

    b) geeignet sind, direkt

       (on-line) CAD-Daten zur

       internen Aufbereitung von

       Maschinenanweisungen zu

       empfangen und zu

       verarbeiten; oder

    c) geeignet sind, ohne

       Abänderung und gemäß den

       technischen Spezifikationen

       des Herstellers zusätzliche

       Platinen aufzunehmen, die

       eine über die in Nummer 2B01

       geregelten Werte

       hinausgehende Erhöhung der

       Anzahl an

       Interpolationsachsen, welche

       zur Bahnsteuerung simultan

       koordiniert werden können,

       ermöglichen würden, selbst

       wenn sie diese zusätzlichen

       Platinen nicht enthalten;

-----------------------------------

ANMERKUNG:

  Nummer 2B01.a erfaßt keine

numerischen Steuerungen, die

a) für nicht von dieser Liste

   erfaßte Maschinen abgeändert und

   in solche eingebaut wurden; oder

b) speziell für nicht von dieser

   Liste erfaßte Maschinen

   konstruiert wurden.

-----------------------------------

b) Bewegungssteuerplatinen,

   speziell konstruiert für

   Werkzeugmaschinen und mit einem

   der folgenden Merkmale:

  1. Interpolation von mehr als

     vier Achsen;

  2. geeignet zur

     Echtzeitverarbeitung, wie in

     Nummer 2B01.a.2.a beschrieben;

     oder

  3. geeignet zum Empfang und zur

     Verarbeitung von CAD-Daten,

     wie in Nummer 2B01.a.2.b

     beschrieben;

c) Werkzeugmaschinen für abtragende

   oder spanende Bearbeitung von

   Metallen, Keramiken oder

   Verbundwerkstoffen, die gemäß

   den technischen Spezifikationen

   des Herstellers mit

   elektronischen Vorrichtungen zur

   simultanen Bahnsteuerung auf

   zwei oder mehr Achsen

   ausgerüstet werden können, wie

   folgt:

  1. Werkzeugmaschinen zum Drehen,

     Schleifen, Fräsen oder jeder

     Kombination hiervon, die:

    a) zwei oder mehr Achsen haben,

       die simultan zur

       Bahnsteuerung koordiniert

       werden können, und

    b) eines der folgenden Merkmale

       haben:

      1. zwei oder mehr für eine

         Bahnbewegung geeignete

         Drehachsen;

-----------------------------------

ANMERKUNG:

  Die c-Achse an

Koordinatenschleifmaschinen, die

verwendet wird, um die

Schleifscheiben normal zur

Arbeitsfläche zu halten, wird nicht

als Drehachse angesehen.

-----------------------------------

      2. eine oder mehrere

         bewegliche Spindeln;

-----------------------------------

ANMERKUNG:

  Nummer 2B01.c.1.b.2. gilt nur für

Werkzeugmaschinen zum Schleifen und

Fräsen.

-----------------------------------

      3. Planlaufabweichung in

         einer Umdrehung der

         Spindel weniger (besser)

         als 0,0006 mm

         Gesamtmeßuhrausschlag (TIR

         - Total Indicator

         Reading);

-----------------------------------

ANMERKUNG:

  Nummer 2B01.c.1.b.3. gilt nur für

Werkzeugmaschinen zum Drehen.

-----------------------------------

      4. Rundlaufabweichung in

         einer Umdrehung der

         Spindel besser als

         0,0006 mm

         Gesamtmeßuhrausschlag;

      5. Positioniergenauigkeit mit

         allen verfügbaren

         Kompensationen besser als:

       a) 0,001 Grad auf jeder

         Rotationsachse; oder

        1. 0,004 mm entlang jeder

         linearen Achse

         (Gesamtpositionierung) bei

         Schleifmaschinen;

        2. 0,006 mm entlang jeder

         linearen Achse

         (Gesamtpositionierung) bei

         Dreh- und Fräsmaschinen;

         oder

      6. a) eine

         Positioniergenauigkeit

         besser als 0,007 mm; und

       b) eine Schlittenbewegung

         aus der Ruhelage für alle

         Schlitten innerhalb 20%

         einer

         Bewegungsbefehleingabe von

         weniger als 0,5 mym;

-----------------------------------

ANMERKUNG:

  Nummer 2B01.c.1.b.5. erfaßt keine

Fräs- oder Drehwerkzeugmaschinen

mit einer Positioniergenauigkeit

entlang einer Achse mit allen

verfügbaren Kompensationen gleich

oder größer (schlechter) als

0,005 mm.

Kleinstschritt der Bewegungsprüfung

(Schlittenbewegung aus Ruhelage):

Die Prüfung wird nur dann

durchgeführt, wenn die

Werkzeugmaschine mit einer

Steuerung ausgestattet ist, deren

kleinster Schritt weniger (besser)

als 0,5 mym ist.

Bereiten Sie die Maschine zur

Prüfung gemäß Norm ISO 230.2

Absätze 3.1, 3.2 und 3.3

(DIN/ISO 230 Teil 2 E) vor.

Führen Sie die Prüfung auf jeder

Achse (jedem Schlitten) der

Werkzeugmaschine wie folgt durch:

1. Bewegen Sie die Achse über

   mindestens 50% des Höchstweges

   in die Plus- und Minusrichtungen

   zweimal bei höchster

   Vorschubgeschwindigkeit, im

   Schnellgang oder im Langsamgang;

2. Warten Sie mindestens

   10 Sekunden;

3. Geben Sie mittels manueller

   Dateneingabe den kleinsten

   programmierbaren Schritt der

   Steuerung ein;

4. Messen Sie die Achsenbewegung;

5. Deaktivieren Sie die Steuerung

   mit Hilfe der

   Servo-Nullstellung, eines

   Rücksetzens oder jeder anderen

   Maßnahme, die jedes Signal

   (Spannung) im Regelkreis löscht;

6. Wiederholen Sie die Schritte 2

   bis 5 fünfmal, zweimal in der

   Richtung des Achsweges und

   dreimal in der entgegengesetzten

   Richtung des Achsweges, und zwar

   für insgesamt sechs Prüfpunkte;

7. Beträgt die Achsbewegung bei

   vier der sechs Prüfpunkte

   zwischen 80% und 120% der

   kleinsten programmierbaren

   Eingabe, ist die Maschine

   ausfuhrbewilligungspflichtig.

   Bei Drehachsen wird die Messung

   200 mm vom Rotationsmittelpunkt

   entfernt vorgenommen.

ANMERKUNGEN:

1. Nummer 2B01.c.1. erfaßt keine

   Rundschleifmaschinen für Außen-,

   Innen- sowie

   Außen/Innen-Schleifen, die alle

   folgenden Merkmale aufweisen:

  a) nicht-spitzenlose

     Schleifmaschinen (Schuhtyp);

  b) beschränkt auf Rundschleifen;

  c) maximaler

     Werkstück-Außendurchmesser

     oder Werkstücklänge von

     150 mm;

  d) nur zwei Achsen, die simultan

     zur Bahnsteuerung koordiniert

     werden können; und

  e) keine c-Bahnachse.

2. Nummer 2B01.c.1. erfaßt keine

   Maschinen, die speziell als

   Koordinatenschleifmaschinen

   konstruiert sind und beide der

   folgenden Merkmale aufweisen:

  a) Achsen beschränkt auf x, y, c

     und a, wobei die c-Achse dazu

     verwendet wird, die

     Schleifscheibe normal auf die

     Arbeitsfläche zu halten und

     die a-Achse zum Schleifen von

     Mantelkurven konfiguriert ist;

     und

  b) eine Rundlaufabweichung der

     Spindel nicht kleiner (nicht

     besser) als 0,0006 mm.

3. Nummer 2B01.c.1. erfaßt keine

   Werkzeugschleifmaschinen, die

   alle folgenden Merkmale

   aufweisen:

  a) geliefert als komplette Anlage

     mit speziell konstruierter

     Software zur Fertigung von

     Werkzeugen;

  b) nicht mehr als zwei simultan

     für eine Bahnsteuerung

     koordinierbare Drehachsen;

  c) Rundlaufabweichung in einer

     Umdrehung der Spindel nicht

     kleiner (nicht besser) als

     0,0006 mm

     Gesamtmeßuhrausschlag; und

  d) die Positioniergenauigkeit mit

     allen verfügbaren

     Kompensationen ist weniger

     (nicht besser) als:

    1. 0,004 mm entlang jeder

       linearer Achsen für

       Gesamtpositionierung; oder

    2. 0,001 Grad für Drehachsen.

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2B02  Nicht numerisch gesteuerte

   Werkzeugmaschinen zur Erzeugung

   optisch hochwertiger

   Oberflächen:

a) Drehmaschinen mit einem

   einschneidigen Werkzeug und mit

   allen nachstehenden Merkmalen:

  1. Positioniergenauigkeit des

     Schlittens weniger (besser)

     als 0,0005 mm je 300 mm Weg;

  2. Schlittenpositionier-

     Wiederholgenauigkeit in beiden

     Richtungen weniger (besser)

     als 0,00025 mm je 300 mm Weg;

  3. Rundlaufabweichung und

     Planlaufabweichung der Spindel

     weniger (besser) als 0,0004 mm

     Gesamtmeßuhrausschlag;

  4. Winkelablenkung der

     Schlittenbewegung (Scher-,

     Rollkreis- und Rollwinkel)

     weniger (besser) als

     2 Bogensekunden

     Gesamtmeßuhrausschlag über

     vollen Weg; und

  5. vertikale Geradlinigkeit

     weniger (besser) als 0,001 mm

     je 300 mm Weg;

-----------------------------------

ANMERKUNG:

  Die Schlittenpositionier-

Wiederholgenauigkeit R in beide

Richtungen einer Achse ist der

Höchstwert aus der

Positionierwiederholgenauigkeit an

jedem Punkt entlang oder um die

Achse und wird gemäß den in Teil

2.11 der Norm ISO 230-2: 1988

spezifizierten Verfahren und

Bedingungen bestimmt (DIN/ISO 230

Teil 2 E).

-----------------------------------

b) Schlagfräsmaschinen mit beiden

   folgenden Merkmalen:

  1. Rundlaufabweichung und

     Planlaufabweichung der Spindel

     weniger (besser) als 0,0004 mm

     Gesamtmeßuhrausschlag, und

  2. Winkelablenkung der

     Schlittenbewegung (Scher-,

     Rollkreis- und Rollwinkel)

     weniger (besser) als

     2 Bogensekunden

     Gesamtmeßuhrausschlag;

2B03  Numerisch gesteuerte oder

   manuell zu bedienende

   Werkzeugmaschinen, speziell

   konstruiert zum Fräsen,

   Endbearbeiten, Schleifen oder

   Honen der folgenden Klassen von

   gehärteten (Rc = 40 oder mehr)

   Kegelrad- oder

   Parallelachsengetrieben, sowie

   speziell hierfür konstruierte

   Bauteile, Steuerungen und

   Zubehöre:

a) gehärtete Kegelradgetriebe mit

   einer Güte besser als AGMA 13

   (entsprechend ISO 1328

   Klasse 4); oder

b) gehärtete Stirnrad-,

   Schraubenrad- und

   Doppelschraubenradgetriebe mit

   einem Rollkreisdurchmesser von

   mehr als 1250 mm und einer

   Spurkranzbreite von 15% des

   Rollkreisdurchmessers oder

   größer mit einer Güte

   entsprechend AGMA 14 oder besser

   (entsprechend ISO 1328

   Klasse 3);

2B04  Isostatische Warmpressen wie

   folgt, sowie speziell hierfür

   konstruierte Prägestempel,

   Modelle, Bauteile, Zubehör und

   Steuerungen:

                                   2R01  Isostatische Pressen mit den

                                      folgenden Merkmalen:

a) Maximaler Arbeitsdruck von      a) mit einer Temperaturregelung

   69 MPa (10 000 psi) oder höher.    innerhalb der Druckkammer und

                                      mit einem Innendurchmesser von

                                      406 mm oder mehr, und

b) mit:                            b) Konstruiert, um eine

   1. einem maximalen Arbeitsdruck    kontrollierte Hitzeumgebung von

      von mehr als 207 MPa;           600 Grad C oder mehr zu

   2. einer geregelten                erreichen und

      Arbeitstemperatur von mehr      aufrechtzuerhalten und

      als 1 773 K (1 500 Grad C);  c) eine Kammer mit einem

   oder                               Innendurchmesser von 254 mm (10

   3. einer Vorrichtung zur           Inches) oder mehr.

      Kohlenwasserstoff-

      Imprägnierung und zum

      Entfernen gasförmiger

      Restrückstände;

                                   2R02  Öfen zur chemischen

                                      Abscheidung, die für die

                                      Verdichtung von Kohlenstoff-

                                      Kohlenstoff-Verbundstoffen

                                      konstruiert oder modifiziert

                                      wurden.

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ANMERKUNG:

  Die Kammerinnenabmessung ist

jene, in der sowohl die

Arbeitstemperatur als auch der

Arbeitsdruck erreicht werden und

keine Befestigungsvorrichtungen

beinhaltet. Diese Abmessung ist die

kleinere von entweder dem

Innendurchmesser der Druckkammer

oder dem Innendurchmesser der

isolierten Brennkammer, je nachdem,

welche der beiden Kammern sich in

der anderen befindet.

-----------------------------------

2B05  Ausrüstungen, speziell

   konstruiert zum Auftragen,

   Bearbeiten und zur

   Bearbeitungssteuerung von

   anorganischen Belägen,

   Beschichtungen und

   Oberflächenveränderungen wie

   folgt, für nicht-elektronische

   Substrate, sowie speziell

   hierfür konstruierte Bauteile

   zur maschinellen Beförderung,

   Positionierung, Bedienung und

   Steuerung.

a) Speicherprogrammierbare (SPC)

   Ausrüstung für die chemische

   Beschichtung aus der Gasphase

   (CVD) mit beiden folgenden

   Merkmalen:

  1. Verfahren abgeändert für:

    a) pulsierendes CVD;

    b) thermische Zersetzung

       mittels Keimbildung (CNTD);

       oder

    c) plasmaverstärktes oder

       plasmagestütztes

       CVD-Verfahren; und

  2. a) mit eingebauten Hochvakuum-

     (gleich oder weniger als 0,01

     Pa) Rotationsdichtungen; oder

    b) mit im Gerät integrierter

       In-situ-

       Schichtdickenkontrolle;

b) Speicherprogrammierbare

   Ionenimplantations-Anlagen mit

   Strahlströmen von 5 mA oder

   mehr;

c) Speicherprogrammierbare EB-PVD-

   (Electron Beam Physical Vapor

   Deposition)-Anlagen mit

   folgenden Einbauten:

  1. Stromversorgungen ausgelegt

     für über 80 kW;

  2. mit einem eingebauten

     Laser-Regelsystem für den

     Stand des Flüssigkeitsbads,

     das die

     Vorschubgeschwindigkeit des

     Rohblocks genau regelt, und

  3. computergesteuerte

     Kontrollvorrichtung, die nach

     dem Prinzip der

     Photolumineszenz der im

     Verdampfungsstrom ionisierten

     Atome arbeitet, zur Steuerung

     der Sedimentationsrate einer

     Beschichtung, die zwei oder

     mehr Elemente enthält;

d) Speicherprogrammierbare

   Plasmaspritz-

   Fertigungsausrüstung mit einem

   der folgenden Merkmale:

  1. betrieben in geregelter

     Niederdruckumgebung (gleich

     oder weniger als 10 kPa,

     gemessen über und innerhalb

     300 mm des

     Spritzpistolenausgangs) in

     einer Vakuumkammer, die bis zu

     0,01 Pa vor dem Spritzprozeß

     evakuiert werden kann; oder

  2. mit im Gerät integrierter In-

     situ-Schichtdickenregelung;

e) Speicherprogrammierbare

   Fertigungsausrüstung zum

   Sputtern, ausgelegt für

   Stromdichten von 0,1 nA/mm

   hoch 2 oder höher bei einer

   Sedimentationsrate von 15

   mym/Stunde oder mehr;

f) Speicherprogrammierbare

   Fertigungsausrüstung zur

   Lichtbogensedimentation mit

   eingebautem Gitter aus

   Elektromagneten zum Steuern des

   Brennpunktes auf der Kathode;

g. Speicherprogrammierbare

   Fertigungsausrüstung zum

   Ionenbeschichten, die eine

   In-situ-Messung folgender

   Parameter ermöglichen:

  1. Schichtdicke auf dem Substrat

     und Wachstumsregelung; oder

  2. optische Eigenschaften;

-----------------------------------

ANMERKUNG:

  Nummer 2B05.g erfaßt keine

Standard-

Ionenbeschichtungsausrüstungen für

Fräs- oder Schneidwerkzeuge.

-----------------------------------

2B06  Koordinaten-Meßmaschinen oder

   Meßsysteme oder Ausrüstungen wie

   folgt:

a) Computergesteuerte, numerisch

   gesteuerte oder

   speicherprogrammierbare

   Koordinaten-Meßmaschinen, die

   beide der folgenden Merkmale

   aufweisen:

  1. zwei oder mehr Achsen, und

  2. eine eindimensionale

     Längen-Meßungenauigkeit gleich

     oder weniger (besser) als

     (1,25 + L/1 000) mym, geprüft

     mit einem Prüfling mit einer

     Genauigkeit von weniger

     (besser) als 0,2 mym (L ist

     die gemessene Länge in mm);

b) Linear- und

   Winkel-Meßinstrumente wie folgt:

  1. Linearmeßinstrumente mit einer

     der folgenden Eigenschaften:

    a) Berührungslose Meßsysteme

       mit einer Auflösung gleich

       oder weniger (besser) als

       0,2 mym innerhalb eines

       Meßbereiches bis zu 0,2 mm;

    b) Linear-Spannungs-Differenz-

       Transformatoren mit beiden

       der folgenden Merkmale:

      1. Linearität gleich oder

         kleiner (besser) als 0,1%

         innerhalb eines

         Meßbereichs bis zu 5 mm,

         und

      2. Drift gleich oder kleiner

         (besser) als 0,1%/Tag bei

         einer Standard-Prüfraum-

         Umgebungstemperatur +-1 K;

         oder

    c) Meßsysteme mit beiden der

       folgenden Merkmale:

      1. ausgestattet mit einem

         Laser, und

      2. die mindestens 12 Stunden

         lang über einen

         Temperaturbereich von

         +-1 K um eine

         Standardtemperatur und bei

         einem Standarddruck

         folgendes beibehalten:

        a) eine Auflösung über

         ihren gesamten Meßbereich

         von 0,1 mym oder weniger

         (besser), und

        b) eine Meßungenauigkeit

         gleich oder weniger

         (besser) als (0,2 +

         L/2 000) mym (L ist die

         gemessene Länge in mm);

  2. Winkelmeßinstrumente mit einer

     Winkelpositionsabweichung

     gleich oder weniger (besser)

     als 0,00025 Grad;

-----------------------------------

ANMERKUNG:

  Nummer 2B06.b.2 erfaßt nicht

optische Instrumente, wie zB

Autokollimatoren, die parallel

gerichtetes Licht zum Erkennen von

Winkelfehlern eines Spiegels

verwenden.

-----------------------------------

c) Systeme zur simultanen

   Linear-Winkel-Kontrolle von

   Halbschalen, die beide der

   folgenden Merkmale aufweisen:

  1. Meßungenauigkeit entlang einer

     linearen Achse gleich oder

     kleiner (besser) als 3,5 mym

     je 5 mm; und

  2. Winkelpositionsabweichung

     gleich oder kleiner (besser)

     als 0,02 Grad;

d) Ausrüstungen zur Messung von

   Oberflächenfehlern, die die

   optische Streuung als eine

   Winkelfunktion mit einer

   Empfindlichkeit von 0,5 nm oder

   weniger (besser) messen;

-----------------------------------

ANMERKUNGEN:

1. Werkzeugmaschinen, die als

   Meßmaschinen verwendet werden

   können, sind dann erfaßt, wenn

   sie den für die

   Werkzeugmaschinenfunktion oder

   die Meßmaschinenfunktion

   spezifizierten Kriterien

   entsprechen oder diese

   überschreiten.

2. Eine in Nummer 2B06 beschriebene

   Maschine ist dann erfaßt, wenn

   die Grenzwerte an irgendeinem

   Punkt innerhalb des

   Betriebsbereiches überschritten

   werden.

3. Der zur Bestimmung der

   Meßungenauigkeit verwendete

   Meßtaster einer

   Koordinaten-Meßmaschine ist

   definiert in VDI/VDE 2617, Teile

   2, 3 und 4 (teilw. ÖNORM

   M 1384).

4. Alle Meßwerte in Nummer 2B06

   stellen zulässige positive und

   negative Abweichungen vom

   Sollwert dar, dh. sind nicht das

   Gesamtband)

-----------------------------------

2B07  Roboter wie folgt und

   speziell konstruierte

   Steuerungen und Endeffektoren:

a) geeignet, in Echtzeit eine

   vollständige dreidimensionale

   Bildverarbeitung oder

   vollständige dreidimensionale

   Szenenanalyse durchzuführen, um

   damit Programme zu erzeugen oder

   abzuändern oder um numerische

   Programmdaten zu erzeugen oder

   abzuändern:

-----------------------------------

ANMERKUNG:

  Die Beschränkung bezüglich

Szenenanalyse beinhaltet nicht die

Annäherung an die dritte Dimension

durch Bearbeitung unter einem

gegebenen Winkel oder begrenzte

Grauskalainterpretation zur

Wahrnehmung von Tiefe oder Struktur

(2 1/2 D).

-----------------------------------

b) speziell konstruiert gemäß

   nationaler Sicherheitsnormen,

   für explosionsgefährdete

   Umgebungen; oder

c) speziell konstruiert oder

   zugelassen als strahlungsfest

   über das Maß hinaus, das zum

   Bestand gegen normale

   industrielle ionisierende

   Strahlung notwendig ist (dh.

   nicht für die

   Nuklear-Industrie).

2B08  Baugruppen oder Bestandteile,

   speziell konstruiert für

   Werkzeugmaschinen oder für in

   Nummern 2B06 oder 2B07 erfaßte

   Ausrüstungen:

a) Spindelbaugruppen, bestehend aus

   Spindeln und Lagern als

   Mindestbaugruppe, mit

   Rundlaufabweichung oder

   Planlaufabweichung in einer

   Umdrehung der Spindel von

   weniger (besser) als 0,0006 mm

   Gesamtmeßuhrausschlag;

b) Linearpositions-

   Rückmeldeeinheiten, zB induktive

   Geber, Meßskalen,

   Infrarotsysteme oder

   Lasersysteme, die eine

   Gesamtgenauigkeit von weniger

   (besser) als (800 + (600 x L x

   10 hoch -3)) nm aufweisen (L

   entspricht der tatsächlichen

   Länge in mm);

c) Winkelpositions-

   Rückmeldeeinheiten, zB induktive

   Geber, Meßskalen,

   Infrarotsysteme oder

   Lasersysteme, die eine

   Genauigkeit von weniger (besser)

   als 0,00025 Grad aufweisen;

d) Schlittenbaugruppen bestehend

   aus mindestens Führung, Bett und

   Schlitten, die alle der

   folgenden Merkmale aufweisen:

  1. Scher-, Rollkreis- und

     Rollwinkel weniger (besser)

     als 2 Bogensekunden TIR

     (Ablesung über den gesamten

     Meßbereich) über vollen Weg

     (Referenz: ISO/DIS 230-1 = DIN

     8601),

  2. eine horizontale

     Geradlinigkeit von weniger

     (besser) als 2 mym je 300 mm

     Länge, und

  3. eine vertikale Geradlinigkeit

     von weniger (besser) als 2 mym

     je 300 mm Länge;

e) Einpunkt-

   Diamantenschneidemaschinen-

   Einsätze, die sämtliche folgende

   Merkmale aufweisen:

  1. makellose und spanfreie

     Schneideenden, wenn 400-fach

     in jede beliebige Richtung

     vergrößert;

  2. Schneideradius von 0,1 bis

     einschließlich 5 mm, und

  3. Schneideradius-

     Rundlaufabweichung weniger

     (besser) als 0,002 mm

     Gesamtmeßuhrausschlag.

2B09  Speziell konstruierte

   bestückte Leiterplatten und

   Software hierfür, oder

   Verbund-Drehtische, die gemäß

   den Hersteller-Spezifikationen

   geeignet sind, numerische

   Steuerungen, Werkzeugmaschinen

   oder Rückmeldeeinrichtungen auf

   oder über die in Nummer 2B01,

   2B02, 2B03, 2B04, 2B05, 2B06,

   2B07 und 2B08 spezifizierten

   Werte aufzurüsten.

                                   2R03  Vibrationstestausrüstung mit

                                      Verwendung von digitalen

                                      Steuerungsverfahren und

                                      Rückkopplungs- oder

                                      Closed-Loop-Testausrüstung

                                      hierfür, geeignet für die

                                      Vibrationsbeanspruchung eines

                                      Systems mit 10 g RMS oder mehr

                                      zwischen 20 Hz und 2000 Hz und

                                      der Aufbringung von Kräften von

                                      50 kN (11 250 Pfund) oder mehr;

D. SOFTWARE

2D01  Software, speziell

   konstruiert oder abgeändert zur

   Entwicklung, Fertigung oder

   Verwendung  von in Nummern 2A01,

   2A02, 2A03, 2A04, 2A05, 2A06,

   2B01, 2B02, 2B03, 2B04, 2B05,

   2B06, 2B07, 2B08 oder 2B09

   erfaßten Geräten.

2D02  Spezielle Software:

a) Software zur adaptiven Steuerung

   und mit beiden der nachfolgenden

   Merkmale:

  1. für flexible

     Fertigungseinheiten, die

     mindestens aus Ausrüstungen

     bestehen, wie in b.1 und b.2

     der „Definition'' flexible

     Fertigungseinheit beschrieben;

     und

  2. geeignet, in Echtzeit

     Programme oder Daten zu

     erzeugen oder abzuändern,

     indem sie die mit Hilfe von

     mindestens zwei

     Erkennungstechniken erhaltenen

     Signale simultan verwerten;

     diese Erkennungstechniken

     sind:

    a) automatische Bilderfassung

       (sichtbares Spektrum)

    b) Infrarotabbildung

    c) Schallabbildung (hörbarer

       Bereich)

    d) Tastmessung

    e) Trägheitspositionierung

    f) Kraftmessung

    g) Drehmomentmessung.

-----------------------------------

ANMERKUNG:

  Nummer 2D02.a erfaßt keine

Software, die nur eine

Umstrukturierung von funktionell

gleicher Ausrüstung innerhalb der

flexiblen Fertigungseinheiten

bewirkt und vorgespeicherte

Teileprogramme sowie eine

vorgespeicherte Strategie für die

Verteilung der Teileprogramme

verwendet.

-----------------------------------

b) Software, die anderen als in

   Nummer 2B01.a/b erfaßten

   elektronischen Einrichtungen,

   Fähigkeiten zur numerischen

   Steuerung gemäß Nummer 2B01

   verleiht.

E. TECHNOLOGIE

2E01  Technologie gemäß der

   „General Technology Note''

   (Allgemeine Technologienote) zur

   Entwicklung von Ausrüstungen

   oder Software, die in den

   Nummern 2A01, 2A02, 2A03, 2A04,

   2A05, 2A06, 2B01, 2B02, 2B03,

   2B04, 2B05, 2B06, 2B07, 2B08,

   2B09, 2D01 oder 2D02 erfaßt

   sind.

2E02  Technologie gemäß der

   „General Technology Note''

   (Allgemeine Technologienote) zur

   Fertigung von Ausrüstungen, die

   in den Nummern 2A01, 2A02, 2A03,

   2A04, 2A05, 2A06, 2B01, 2B02,

   2B03, 2B04, 2B05, 2B06, 2B07,

   2B08, 2B09, 2D01 oder 2D02

   erfaßt sind.

2E03  Andere Technologie.

a) Technologie:

  1. Zur Entwicklung von

     interaktiver Graphik als

     integrierender Bestandteil von

     numerischen Steuerungen zur

     Aufbereitung oder Abänderung

     von Teilprogrammen;

  2. Zur Entwicklung von

     Generatoren für

     Werkzeugmaschinen-Anweisungen

     (zB Teileprogramme) aus

     Konstruktionsdaten, die sich

     in den numerischen Steuerungen

     befinden;

  3. Zur Entwicklung von

     Integrations-Software zur

     Einbindung von

     Expertensystemen für

     fortgeschrittene

     Entscheidungsunterstützung

     (Advanced Decision Support)

     für Erzeugungsebenen in

     numerische Steuerungen;

b) Technologie für

   metallbearbeitende

   Fertigungsprozesse wie folgt:

  1. Technologie zur Konstruktion

     von Werkzeugen, Prägestempeln

     oder

     Befestigungsvorrichtungen, die

     für die folgenden Verfahren

     konstruiert sind:

    a) Superplastische Verformung;

    b) Diffusions-Schweißen;

    c) Direktes hydraulisches

       Pressen;

  2. Technische Daten, bestehend

     aus Verfahrensmethoden oder

     -parametern wie nachstehend

     aufgelistet und zur Steuerung

     von:

    a) Superplastische Verformung

       von Aluminiumlegierungen,

       Titanlegierungen oder

       Superlegierungen:

      1. Oberflächenvorbereitung;

      2. Umformungsgeschwindigkeit;

      3. Temperatur;

      4. Druck;

    b) Diffusions-Schweißen von

       Superlegierungen oder

       Titanlegierungen:

      1. Oberflächenvorbereitung;

      2. Temperatur;

      3. Druck;

    c) direktwirkendes

       hydraulisches Pressen von

       Aluminiumlegierungen oder

       Titanlegierungen:

      1. Druck;

      2. Zyklusdauer;

    d) heißisostatische Verdichtung

       von Titanlegierungen,

       Aluminiumlegierungen oder

       Superlegierungen:

      1. Temperatur;

      2. Druck;

      3. Zyklusdauer;

c) Technologie zur Entwicklung oder

   Fertigung von hydraulischen

   Streckformenmaschinen und

   Stempel hierfür zur Fertigung

   von Flugzeugzellen.

-----------------------------------

ANMERKUNGEN:

1. Der Ausdruck

   „Beschichtungsverfahren''

   beinhaltet Reparatur,

   Ausbesserung sowie

   Neubeschichtung.

2. Der Ausdruck „legierte

   Aluminid-Beschichtung''

   beinhaltet einfache oder

   Mehrschritt-Legierungen, bei

   denen ein Element oder Elemente

   vor oder während der Aufbringung

   der Aluminid-Beschichtung durch

   ein anderes

   Beschichtungsverfahren

   sedimentiert werden. Der

   Ausdruck beinhaltet jedoch nicht

   die Mehrfachverwendung eines

   Einschritt-

   Packungszementierungsverfahrens

   zur Herstellung von legierten

   Aluminiden.

3. Der Ausdruck

   „edelmetall-modifizierte

   Aluminid''-Beschichtungen

   beinhaltet

   Mehrschritt-Beschichtungen, bei

   denen das Edelmetall oder

   Edelmetalle vor der Aufbringung

   der Aluminidbeschichtung durch

   andere Beschichtungsverfahren

   sedimentiert werden.

4. Mischungen bestehen aus

   infiltriertem Material,

   abgestuften Zusammensetzungen,

   Co-Sedimenten und

   Mehrschicht-Sedimenten und

   werden unter Verwendung eines

   oder mehrerer

   Beschichtungsverfahren, wie sie

   in der Tabelle spezifiziert

   sind, erreicht.

5. MCrAlX bezieht sich auf eine

   Beschichtungslegierung, wobei

   M Cobalt, Eisen, Nickel oder

   Kombinationen hiervon bedeutet

   und X Hafnium, Yttrium, Silicium

   oder Tantal in jeder beliebigen

   Menge oder andere absichtlich

   beigemengte Zugaben über

   0,01 Gewichtsprozent in

   verschiedenen Proportionen und

   Kombinationen, ausgenommen:

  a) CoCrAlY-Beschichtungen, die

     weniger als 22 Gewichtsprozent

     Chrom, weniger als 7

     Gewichtsprozent Aluminium und

     weniger als 2 Gewichtsprozent

     Yttrium enthalten;

  b) CoCrAlY-Beschichtungen, die 22

     bis 24 Gewichtsprozent Chrom,

     10 bis 12 Gewichtsprozent

     Aluminium und 0,5 bis

     0,7 Gewichtsprozent Yttrium

     enthalten; oder

  c) NiCrAlY-Beschichtungen, die 21

     bis 23 Gewichtsprozent Chrom,

     10 bis 12 Gewichtsprozent

     Aluminium und 0,9 bis

     1,1 Gewichtsprozent Yttrium

     enthalten.

6. Der Ausdruck

   „Aluminiumlegierungen'' bezieht

   sich auf Legierungen, die eine

   äußerste Zugfestigkeit von

   190 MPa oder mehr, gemessen bei

   293 K (20 Grad C), haben.

7. Der Ausdruck „korrosionfester

   Stahl'' bezieht sich auf AISI

   (American Iron and Steel

   Institute) 300-Serien oder auf

   entsprechende nationale

   Normstähle.

8. Hochschmelzende Metalle bestehen

   aus den folgenden Metallen und

   ihren Legierungen: Niobium

   (Columbium), Molybdän, Wolfram

   und Tantal.

9. Sensorfenstermaterialien wie

   folgt: Aluminiumoxid, Silicium,

   Germanium, Zinksulfid,

   Zinkselenid, Galliumarsenid und

   die folgenden Metallhalogenide:

   Kaliumiodid, Kaliumfluorid oder

   Sensorfenstermaterialien mit

   mehr als 40 mm Durchmesser bei

   Thalliumbromid und

   Thalliumbromidchlorid.

10. Technologie zur

   Einschritt-Packungszementierung

   von festen Tragflächen werden

   von dieser Gruppe nicht erfaßt.

11. Polymere wie folgt: Polyimide,

   Polyester, Polysulfide,

   Polycarbonate und Polyethane.

12. Modifizierte Zirkonerde bezieht

   sich auf Zugaben aus anderen

   Metalloxiden, wie zB Calcium-,

   Magnesium-, Yttrium-,

   Hafniumoxide, seltene Erden,

   usw., zu Zirkonerde zur

   Stabilisierung bestimmter

   kristallographischer Phasen und

   Phasenanordnungen.

   Wärmesperrebeschichtungen aus

   Zirkonerde, mit Calcium- oder

   Magnesiumoxid durch Mischen oder

   Fusion modifiziert, sind nicht

   erfaßt.

13. Titanlegierungen bezieht sich

   auf Legierungen für Luft- und

   Raumfahrt mit einer äußersten

   Zugfestigkeit von 900 MPa oder

   mehr, gemessen bei 293 K

   (20 Grad C).

14. Niedrigexpansionsgläser bezieht

   sich auf Gläser mit einer

   Wärmeausdehnungszahl von 1 x 10

   hoch -7 K hoch -1 oder weniger,

   gemessen bei 293 K (20 Grad C).

15. Dielektrische Schichten sind

   Beschichtungen, die aus

   Mehrschicht-Isolationmaterialien

   konstruiert sind, bei denen die

   Interferenzeigenschaften einer

   Struktur, welche sich aus

   Materialien mit verschiedenen

   Brechungskoeffizienten

   zusammensetzt, dazu dienen,

   verschiedene Wellenlängenbänder

   zu reflektieren, zu übertragen

   oder zu absorbieren.

   Dielektrische Schichten bezieht

   sich auf mehr als vier

   dielektrische Schichten oder auf

   dielektrisch/metallisch

   zusammengesetzte Schichten.

16. Zementiertes Wolframcarbid

   beinhaltet keine Materialien für

   Schneide- und Formungswerkzeuge,

   die aus Wolframcarbid/(Cobalt,

   Nickel), Titancarbid/(Cobalt,

   Nickel), Chromcarbid/Nickel-

   Chrom und Chromcarbid/Nickel

   bestehen.

TECHNISCHE ANMERKUNG:

In Spalte 1 der Tabelle

   spezifizierte Verfahren sind wie

   folgt definiert:

  a) CVD-Verfahren (Chemical Vapour

     Deposition) ist ein

     Belagsbeschichtungsverfahren

     oder ein

     oberflächenveränderndes

     Beschichtungsverfahren, in dem

     ein Metall, eine Legierung,

     ein Verbundwerkstoff, ein

     Dielektrikum oder eine Keramik

     auf einem erhitzten Substrat

     abgelagert werden. Gasförmige

     Reaktanden zersetzen sich in

     der Nachbarschaft eines

     Substrates oder gehen neue

     Zusammensetzungen ein; daraus

     ergibt sich eine Sedimentation

     des gewünschten Elements, der

     gewünschten Legierung oder des

     gewünschten Mischungsmaterials

     auf dem Substrat.

     Die Energie für diese

     Zersetzung oder diesen

     chemischen Reaktionsprozeß

     kann durch Erhitzen des

     Substrats, ein

     Glimmentladungsplasma oder

     durch Laserbestrahlung

     geliefert werden.

ANMERKUNGEN:

1. CVD beinhaltet folgende

   Verfahren: gerichtete Gasfluß-

   Out-of-Pack-Sedimentation,

   Pulsations-CVD, gesteuerte

   Kernbildungsthermolyse (CNTD =

   Controlled Nucleation Thermal

   Decomposition), plasmaerweiterte

   oder plasmaunterstützte

   CVD-Verfahren.

2. Pack (Packung) bezeichnet ein in

   eine Pulvermischung getauchtes

   Substrat.

3. Die Herstellung der gasförmigen

   Reaktanden, die im Out-of-Pack-

   Verfahren verwendet werden,

   erfolgt unter Verwendung der

   gleichen Basisreaktionen und

   -parameter wie im

   Packungszementierungsverfahren,

   ausgenommen, daß das zu

   beschichtende Substrat nicht mit

   der Pulvermischung in Berührung

   steht.

  b) TE-PVD-Verfahren (Thermal

     Evaporation-Physical Vapour

     Deposition (Wärmeverdampfung-

     Physikalisches

     Sedimentationsverfahren)) ist

     ein

     Belagsbeschichtungsverfahren,

     das in einem Vakuum bei einem

     Druck von weniger als 0,1 Pa

     durchgeführt wird und in dem

     eine thermische Energiequelle

     zur Verdampfung des

     Beschichtungsmaterials

     verwendet wird. Dieses

     Verfahren führt zur

     Kondensation oder

     Sedimentation des verdampften

     Stoffes auf die in

     entsprechender Weise

     positionierten Substrate. Die

     Zuführung von Gasen in die

     Vakuumkammer während des

     Beschichtungsverfahrens zur

     Synthese von

     Mischbeschichtungen ist eine

     gängige Abänderung des

     Verfahrens. Die Verwendung von

     Ionen, Elektronenstrahlen oder

     Plasma, um die Sedimentation

     der Beschichtung zu aktivieren

     oder zu unterstützen, ist

     ebenfalls eine übliche

     Abänderung bei dieser Technik.

     Die Verwendung von

     Überwachungseinrichtungen, um

     eine Messung von optischen

     Eigenschaften und

     Beschichtungsdicken während

     des Prozesses vorzunehmen,

     kann ein Leistungsmerkmal

     dieser Verfahren sein.

     Spezifische TE-PVD-Verfahren

     sind wie folgt:

1. Elektronenstrahl-PVD verwendet

   einen Elektronenstrahl zur

   Erhitzung und Verdampfung des

   die Beschichtung bildenden

   Materials;

2. Resistive Erhitzungs-PVD setzt

   elektrisch widerstandsfähige

   Wärmequellen ein, die einen

   kontrollierten und einheitlichen

   Fluß von verdampften

   Beschichtungssorten herstellen

   können;

3. Laser-Verdampfung verwendet

   entweder Laserstrahlen mit

   gepulsten oder kontinuierlichen

   Wellen, um das die Beschichtung

   bildende Material zu verdampfen;

4. Kathodenbogen-Sedimentation

   setzt eine selbstverzehrende

   Kathode des Materials ein, das

   die Beschichtung bildet, und hat

   eine Entladung, die durch einen

   vorübergehenden Kontakt eines

   Triggers auf der Oberfläche

   zustande kommt. Die gesteuerte

   Bewegung des Lichtbogens

   erodiert die Kathodenoberfläche

   und schafft ein hochionisiertes

   Plasma. Die Anode kann entweder

   ein über einen Isolator an die

   Peripherie der Kathode

   angelegter Konus oder die Kammer

   sein. Substratvorspannung wird

   für

   Nicht-Sichtlinien-Sedimentation

   eingesetzt.

ANMERKUNG:

  Diese Definition beinhaltet keine

ungeordnete

Kathodenbogen-Sedimentation mit

nicht-vorgespannten Substraten.

c) Ionplating ist eine spezielle

   Abänderung eines gängigen

   TE-PVD-Verfahrens, bei dem ein

   Plasma oder eine Ionenquelle zur

   Ionisierung des zu

   sedimentierenden Stoffes

   verwendet und eine negative

   Vorspannung an das Substrat

   angelegt wird, um die Extraktion

   des zu sedimentierenden Stoffes

   aus dem Plasma zu ermöglichen.

   Die Einbringung eines reaktiven

   Stoffes, die Verdampfung von

   festen Stoffen in der

   Verfahrenskammer, sowie die

   Verwendung von

   Überwachungseinrichtungen zur

   Messung von optischen

   Eigenschaften und der

   Beschichtungsdicken während des

   Prozesses sind übliche

   Abänderungen des Verfahrens.

d) Packungszementierung ist ein

   oberflächenveränderndes

   Beschichtungsverfahren oder

   Belagsbeschichtungsverfahren,

   bei dem ein Substrat in eine

   Pulvermischung (eine Packung)

   getaucht wird, die aus folgendem

   besteht:

  1. den metallischen Pulvern, die

     sedimentiert werden sollen

     (normalerweise Aluminium,

     Chrom, Silicium oder

     Kombinationen hiervon);

  2. einem Aktivator (normalerweise

     ein Halidsalz); und

  3. einem inerten Pulver, meist

     Aluminiumoxid.

     Das Substrat und die

     Pulvermischung befinden sich

     in einer Retorte, die auf

     1 030 K (757 Grad C) bis

     1375 K (1 102 Grad C) so lange

     erhitzt wird, bis eine

     Sedimentation der Beschichtung

     erfolgt.

e) Plasmaspritzen ist ein

   Belagsbeschichtungsverfahren,

   bei dem eine Spritzpistole

   (Spritzfackel), die ein Plasma

   erzeugt und steuert, Pulver oder

   Drahtbeschichtungsmaterialien

   aufnimmt, diese schmilzt und sie

   gegen ein Substrat schleudert,

   auf dem sich eine vollständig

   gebundene Beschichtung bildet.

   Beim Plasmaspritzen

   unterscheidet man

   Niederdruck-Plasmaspritzen oder

   Hochgeschwindigkeits-

   Plasmaspritzen, das unter Wasser

   durchgeführt wird.

ANMERKUNGEN:

1. Niederdruck bedeutet einen Druck

   niedriger als den

   Atmosphärendruck der Umgebung.

2. Hochgeschwindigkeit bezieht sich

   auf die Gasgeschwindigkeit am

   Pistolenausgang und beträgt mehr

   als 750 m/s, berechnet bei 293 K

   (20 Grad C) bei 0,1 MPa.

  f) Schlammsedimentation ist ein

     oberflächenveränderndes

     Beschichtungsverfahren oder

     ein

     Belagsbeschichtungsverfahren,

     bei dem ein Metall- oder

     Keramikpulver mit einem

     organischen Binder in einer

     Flüssigkeit suspendiert und

     durch Spritzung, Eintauchen

     oder Anstrich auf ein Substrat

     aufgetragen wird; anschließend

     erfolgt eine Luft- oder

     Ofentrocknung oder

     Wärmebehandlung, um die

     gewünschte Beschichtung zu

     erreichen.

  g) Sputtersedimentation ist ein

     Belagsbeschichtungsverfahren,

     das auf einem

     Impulsübertragungsphänomen

     beruht. Bei diesem Verfahren

     werden positive Ionen durch

     ein elektrisches Feld auf die

     Oberfläche eines Ziels

     (Beschichtungsmaterial) hin

     beschleunigt. Die kinetische

     Energie der auftreffenden

     Ionen ist hoch genug, um aus

     der Zieloberfläche Atome

     herauszulösen, die sich dann

     auf einem entsprechend

     positionierten Substrat

     ablagern.

ANMERKUNGEN:

1. Die Tabelle bezieht sich nur auf

   Trioden-, Magnetron- oder

   Reaktiv-Sputtersedimentation,

   die eingesetzt werden, um die

   Haftung der Beschichtung und die

   Sedimentationsrate zu erhöhen,

   sowie auf Radiofrequenz (RF)

   verstärkte Sputtersedimentation,

   die zur Verdampfung von nicht-

   metallischen

   Beschichtungsmaterialien

   eingesetzt wird.

2. Langsame Ionenstrahlen (weniger

   als 5 keV) können zur

   Aktivierung der Sedimentation

   verwendet werden.

  h) Ionenimplantation ist ein

     oberflächenveränderndes

     Beschichtungsverfahren, bei

     dem das zu legierende Element

     ionisiert, durch einen

     Spannungsgradienten

     beschleunigt und in die

     Oberfläche des Substrats

     eingepflanzt wird. Dies

     schließt Verfahren mit ein,

     bei denen die

     Ionenimplantation simultan zu

     einer Elektronenstrahl-PVD-

     Sedimentation oder

     Sputtersedimentation erfolgt.

-----------------------------------

     3 - ELEKTRONIK - KONSTRUKTION, ENTWICKLUNG UND FERTIGUNG

--------------------------------------------------------------------

A) GERÄTE, BAUGRUPPEN UND          ---------------------------------

   BAUELEMENTE                     ANMERKUNG:

                                   Die Nummern 3R01 und 3R02 erfassen

                                   Einrichtungen, die entwickelt sind

                                   für den Gebrauch in

                                   Raketensystemen der Nummer 9R01.

                                   ---------------------------------

----------------------------------

ANMERKUNGEN:

1. Der Erfassungsstatus der in 3A

   beschriebenen Geräte, Baugruppen

   und Bauelemente - außer jenen in

   Nummer 3A01.a.3 bis 10 -, die

   speziell entwickelt sind als

   bzw. die gleichen funktionellen

   Eigenschaften haben wie andere

   Einrichtungen, richtet sich nach

   dem Erfassungsstatus der anderen

   Einrichtungen.

2. Der Erfassungsstatus von

   integrierten Schaltungen (ICs),

   beschrieben in Nummer 3A01.a.3

   bis 9, die unabänderbar für eine

   spezifische Funktion

   programmiert oder entwickelt

   sind, richtet sich nach dem

   Erfassungsstatus der anderen

   Einrichtungen.

ANMERKUNG:

  Kann der Hersteller oder Anwender

den Erfassungsstatus der anderen

Einrichtungen nicht bestimmen, so

richtet sich der Erfassungstatus

der integrierten Schaltungen nach

Nummer 3A01.a.3 bis 9.

----------------------------------

3A01  Elektronische Einheiten und

   Bauelemente

a) Integrierte Schaltungen für

   Universalanwendungen wie folgt:

----------------------------------

ANMERKUNGEN:

1. Der Erfassungsstatus von

   Halbleiterscheiben (fertig oder

   unfertig), bei denen die

   Funktion bereits festgelegt ist,

   ist nach den Parametern der

   Nummer 3A01.a zu bewerten.

2. Integrierte Schaltungen

   beinhalten die folgenden Typen:

   monolithisch integrierte

   Schaltungen;

   integrierte Hybridschaltungen;

   integrierte

   Multichip-Schaltungen;

   integrierte Schichtschaltungen,

   einschließlich integrierte

   Silicium-Saphir-Schaltungen;

   integrierte optische

   Schaltungen.

----------------------------------

  1. integrierte Schaltungen,

     strahlungsfest konstruiert

     oder entwickelt, um eine

     Gesamtdosis von 5 x 10 hoch 5

     rad (Si) oder höher

     auszuhalten;

  2. integrierte Schaltungen,      3R01  Elektronische Baugruppen und

     beschrieben in Nummer 3A01.a.3   Bauteile, speziell konstruiert

     bis a.10, ausgelegt für einen    für militärische Zwecke und den

     Betrieb bei einer                Einsatz bei Temperaturen über

     Umgebungstemperatur unter 219    125 Grad C.

     K (-54 Grad C) oder über 398 K

     (+125 Grad C);

----------------------------------

ANMERKUNG:

  Die Temperaturgrenzwerte in

Nummer 3A01.a.2. gelten nicht für

integrierte Schaltungen für zivile

Kraftfahrzeug- oder

Eisenbahntriebwagen.

----------------------------------

  3. Mikroprozessor-

     Mikroschaltungen,

     Mikrocomputer-Mikroschaltungen

     und Mikrokontroller-

     Mikroschaltungen mit einem der

     folgenden Merkmale:

----------------------------------

ANMERKUNGEN:

  Nummer 3A01.a.3. erfaßt keine

Mikrocomputer-Mikroschaltungen auf

Siliciumbasis oder Mikrokontroller-

Mikroschaltungen, die eine

Operanden-(Daten-)Wortlänge von

8 Bit oder weniger besitzen und

nicht von Anmerkung 2 zu 3A erfaßt

sind)

----------------------------------

    a) einer externen

       Datenbusbreite von mehr als

       32 Bit oder eine Arithmetik-

       Logik-Einheit (ALU) mit

       einer Zugriffsbreite von

       mehr als 32 Bit;

    b) einer Taktfrequenz von mehr

       als 40 MHz;

    c) einer externen

       Datenbusbreite von 32 Bit

       oder mehr und fähig,

       12,5 Millionen

       Befehle/Sekunde (MIPS) oder

       mehr auszuführen; oder

----------------------------------

ANMERKUNG:

  Ist der MIPS-Wert nicht

spezifiziert, ist der Umkehrwert

der durchschnittlichen

Befehlszykluszeit (in mys) zu

verwenden.

----------------------------------

    d) mit mehr als einem Daten-

       oder Befehlsbus oder

       seriellem Kommunikationsport

       für eine externe Verknüpfung

       mit einem Parallelprozessor

       mit einer

       Übertragungsgeschwindigkeit

       von mehr als 2,4 Mbytes/s;

  4. integrierte

     Speicherschaltungen wie folgt:

    a) elektronische löschbare

       PROMs (EEPROMs) mit einer

       Speicherkapazität von:

      1. mehr als 1 Mbit/Paket;

         oder

      2. mehr als 256 kbit/Paket

         und einer maximalen

         Zugriffszeit von weniger

         als 80 ns;

    b) statische RAMs (SRAMs) mit

       einer Speicherkapazität von:

      1. mehr als 1 Mbit/Paket;

         oder

      2. mehr als 256 kbit/Paket

         und einer maximalen

         Zugriffszeit von weniger

         als 25 ns;

    c) integrierte

       Speicherschaltungen, die aus

       einem Verbindungshalbleiter

       gefertigt sind;

  5. integrierte

     Wandler-Schaltungen wie folgt:

    a) Analog/Digital-Wandler mit  3R02  Analog Digital-Wandler,

       einem der folgenden            verwendbar in Systemen laut

       Merkmale:                      Nummer 9R01, mit einer der

                                      nachfolgenden Charakteristiken:

      1. einer Auflösung von 8 Bit a) konstruiert im Hinblick auf die

         oder mehr, jedoch weniger    Erfüllung militärischer

         als 12 Bit, mit einer        Spezifikationen für gehärtete

         Gesamtkonvertierungszeit     Ausrüstungen oder

         bis maximale Auflösung    b) konstruiert oder modifiziert

         von weniger als 10 ns;       für militärische Zwecke und von

                                      einem der nachstehenden Typen:

      2. einer Auflösung von 12 Bit

         bei einer

         Gesamtkonvertierungszeit

         bis maximale Auflösung von

         weniger als 200 ns; oder

      3. einer Auflösung von mehr

         als 12 Bit bei einer

         Gesamtkonvertierungszeit

         bis maximale Auflösung von

         weniger als 2 mys;

    b) Digital Analog-Wandler mit     1. Analog Digital-Wandler

       einer Auflösung von 12 Bit        „Mikroschaltkreise'', die

       oder mehr und einer               „strahlungsgehärtet'' sind

       Einstellzeit von weniger          oder alle nachstehenden

       als 10 ns;                        Charakteristiken aufweisen:

                                       a) ausgestattet mit einer

                                          Auflösung von 8 Bits oder

                                          mehr,

                                       b) ausgelegt für den Betrieb

                                          in Temperaturbereichen von

                                          unter minus 54 Grad C bis

                                          über plus 125 Grad C, und

                                       c) hermetisch abgedichtet.

                                      2. Elektrischer Eingang vom Typ

                                         Analog Digital-Wandler,

                                         gedruckte Schaltkreise oder

                                         Module, mit allen

                                         nachstehend genannten

                                         Charakteristiken:

                                       a) ausgestattet mit einer

                                          Auflösung von 8 Bits oder

                                          mehr,

                                       b) ausgelegt für den Betrieb

                                          in Temperaturbereichen von

                                          unter minus 54 Grad C bis

                                          über plus 125 Grad C, und

                                       c) ausgestattet mit den unter

                                          1. genannten

                                          „Mikroschaltkreisen''.

  6. Elektro-optische oder optische

     integrierte Schaltungen für

     Signaldatenverarbeitung mit

     allen folgenden Merkmalen:

    a) einer oder mehreren internen

       Laserdioden;

    b) einem oder mehreren internen

       Lichterkennungselementen,

       und

    c) Hohlleitern;

  7. Programmierbare Gate-Arrays

     mit einem der folgenden

     Merkmale:

    a) einer äquivalenten

       Gatterzahl von mehr als

       30 000 (zwei

       Eingangsgatter); oder

    b) einer typischen Grundgatter-

       Verzögerungszeit von weniger

       als 0,4 ns;

  8. Programmierbare Logic-Arrays

     mit einem der folgenden

     Merkmale:

    a) einer äquivalenten

       Gatterzahl von mehr als

       5 000 (zwei Eingangsgatter);

       oder

    b) einer Schalt-Frequenz von

       mehr als 100 MHz;

  9. integrierte Schaltungen für

     Neurale Netze;

  10. Kundenspezifische integrierte

     Schaltungen, bei denen

     entweder die Funktion oder der

     Erfassungsstatus der

     Endausrüstung dem Hersteller

     nicht bekannt sind, mit einem

     der folgenden Merkmale:

    a) mehr als 144 Anschlüsse;

    b) eine typische Grundgatter-

       Verzögerungszeit von weniger

       als 0,4 ns haben; oder

    c) eine Betriebsfrequenz von

       mehr als 3 GHz;

  11. digitale integrierte

     Schaltungen, außer jenen in

     Nummer 3A01.a.3 bis a.10, auf

     der Basis eines

     Verbindungshalbleiters und mit

     einem der folgenden Merkmale:

    a) einer äquivalenten

       Gatterzahl von mehr als 300

       (2 Eingangsgatter); oder

    b) einer Schalt-Frequenz von

       mehr als 1,2 GHz;

b) Mikrowellen- oder

   Millimeterwellen-Bauelemente:

  1. Vakuum-Elektro-Röhren und

     Kathoden wie folgt:

----------------------------------

ANMERKUNG:

  Nummer 3A01.b.1. erfaßt keine

Röhren, die für einen Betrieb in

Standard-Bändern der Zivilen

Telekommunikation bei Frequenzen

von nicht mehr als 31 GHz

entwickelt oder ausgelegt sind.

----------------------------------

    a) Wanderfeldröhren wie folgt:

      1. mit einer Betriebsfrequenz

         höher als 31 GHz;

      2. mit einem

         Kathodenheizelement mit

         einer Einschaltzeit auf

         RF-Nennleistung von

         weniger als 3 Sekunden;

      3. Gekoppelte Hohlraumröhren

         oder Abwandlungen hiervon;

      4. Helix-Röhren oder

         Abwandlungen hiervon mit

         einem der folgenden

         Merkmale:

  a) 1. einer Momentanbandbreite

     von einer halben Oktave oder

     mehr, und

    2. dem Produkt aus

       durchschnittlicher

       Nennausgangsleistung (kW)

       und der

       Höchstbetriebsfrequenz (GHz)

       von mehr als 0,2;

  b) 1. einer Momentanbandbreite

     von weniger als einer halben

     Oktave, und

    2. dem Produkt aus

       durchschnittlicher

       Nennausgangsleistung (kW)

       und der

       Höchstbetriebsfrequenz (GHz)

       von mehr als 0,4; oder

  c) raumfahrtqualifiziert;

    b) Cross-Field-Verstärkerröhren

       mit einer Verstärkung von

       mehr als 17 dB;

    c) Imprägnierte Kathoden für

       Elektro-Röhren mit einem der

       folgenden Merkmale:

      1. Einschaltzeit auf

         Nennemission von weniger

         als 3 Sekunden; oder

      2. die eine kontinuierliche

         Emissionsstromdichte bei

         Nennbetriebsbedingungen

         von mehr als 5 A/cm2

         erzeugen;

  2. integrierte

     Mikrowellenschaltungen oder

     Mikrowellenmodule mit

     integrierten monolithischen

     Schaltungen mit

     Betriebsfrequenzen von mehr

     als 3 GHz;

----------------------------------

ANMERKUNG:

  Nummer 3A01.b.2. erfaßt keine

Schaltungen oder Module für Geräte,

die ausschließlich in

Standard-Bändern der zivilen

Telekommunikation bei Frequenzen

von nicht mehr als 31 GHz betrieben

werden.

----------------------------------

  3. Mikrowellentransistoren,

     ausgelegt für einen Betrieb

     bei Frequenzen von mehr als 31

     GHz;

  4. Mikrowellen-Verstärker auf

     Halbleiterbasis:

    a) mit einer Betriebsfrequenz

       von mehr als 10,5 GHz und

       mit einer Momentanbandbreite

       von mehr als einer halben

       Oktave; oder

    b) mit einer Betriebsfrequenz

       von mehr als 31 GHz;

----------------------------------

ANMERKUNG:

  Nummer 3A01.b.4. erfaßt keine

folgenden Verstärker:

1. speziell konstruiert für

   medizinische Anwendungen;

2. speziell konstruiert zur

   Verwendung in einfachen

   Lehrbehelfen; oder

3. mit einer Ausgangsleistung von

   nicht mehr als 10 W und speziell

   konstruiert für:

  a) industrielle oder zivile

     Einbruchsicherungs-,

     Erkennungs- und Alarmsysteme;

  b) Bewegungsablaufsteuerungs- und

     Zählsysteme in Verkehr und

     Industrie; oder

  c) Systeme zur Erkennung von

     Luft- oder

     Wasserverschmutzung.

----------------------------------

  5. Elektronisch oder magnetisch

     abstimmbare Bandpässe oder

     Sperrfilter mit mehr als 5

     abstimmbaren Resonatoren, zur

     Abstimmung in einem

     1,5:1 Frequenzband

     (f(max)/f(min)) in weniger als

     10 mys, mit:

    a) einer Bandpaß-Bandbreite von

       mehr als 0,5% der

       Mittenfrequenz; oder

    b) einer Sperrfilter-Bandbreite

       von weniger als 0,5% der

       Mittenfreqeunz;

  6. Mikrowellen-Baugruppen, mit

     einer Betriebsfrequenz von

     mehr als 31 GHz;

  7. Flexible Hohlleiter,

     konstruiert für einen Einsatz

     bei Frequenzen von über

     40 GHz;

c) akustische Einrichtungen wie

   folgt und speziell konstruierte

   Bauelemente hierfür:

  1. Vorrichtungen mit akustischen

     Oberflächenwellen und mit

     akustischen oberflächennahen

     Volumenwellen mit:

    a) einer Trägerfrequenz von

       mehr als 1 GHz; oder

    b) einer Trägerfrequenz von

       1 GHz oder weniger und:

      1. eine Nebenkeulendämpfung

         von mehr als 55 dB;

      2. einem Produkt aus

         Höchstverzögerungszeit und

         Bandbreite (Zeit in mys

         und Bandbreite in MHz

         ausgedrückt) von mehr als

         100; oder

      3. einer dispergierenden

         Verzögerung von mehr als

         10 mys;

----------------------------------

ANMERKUNG:

  Nummer 3A01.c.1. erfaßt keine

speziell für Haushalts- und

Unterhaltungselektronik

konstruierte Bausteine.

----------------------------------

  2. Einrichtungen mit akustischen

     Volumenwellen, die eine

     direkte Verarbeitung von

     Signalen bei Frequenzen von

     mehr als 1 GHz erlauben;

  3. akustisch-optische

     Signalaufbereitungseinrich-

     tungen, die die Wechselwirkung

     zwischen akustischen Wellen

     und Lichtwellen ausnutzen und

     die eine unmittelbare

     Aufbereitung von Signalen oder

     Bildern ermöglichen,

     einschließlich Spektroanalyse,

     Korrelation und Konvolution.

----------------------------------

ANMERKUNG:

  Nummer 3A01.c.3. erfaßt keine

Bausteine, speziell konstruiert für

zivile Fernseh-, Video-AM- und

FM-Rundfunkeinrichtungen.;

----------------------------------

d) elektronische Einrichtungen oder

   Schaltungen mit Bauelementen,

   gefertigt aus supraleitfähigen

   Materialien, speziell

   konstruiert für einen Betrieb

   bei Temperaturen unter der

   kritischen Temperatur von

   mindestens einem der

   supraleitfähigen Bestandteile,

   und mit einem der folgenden

   Merkmale:

  1. elektromagnetische

     Verstärkung:

    a) bei Frequenzen gleich oder

       kleiner als 31 GHz mit einem

       Rauschwert von weniger als

       0,5 dB; oder

    b) bei Frequenzen von mehr als

       31 GHz;

  2. Stromschaltung für digitale

     Schaltungen, die supraleitende

     Gatter mit einem Produkt aus

     Verzögerungszeit/Gatter (in

     Sekunden) und der

     Verlustleistung/Gatter (in

     Watt) von weniger als 10 hoch

     -14 J verwenden; oder

  3. Frequenzwahl bei allen

     Frequenzen mit Schwingkreisen

     mit Q-Werten von mehr als

     10 000;

e) Hochenergetische Bausteine wie

   folgt:

  1. Batterien wie folgt:

----------------------------------

ANMERKUNG:

  Nummer 3A01.e.1. erfaßt keine

Batterien mit Volumina gleich oder

kleiner 26 cm3 (zB herkömmliche

C-Zellen oder UM-2-Batterien):

----------------------------------

    a) Primärzellen und Batterien

       mit einer Energiedichte von

       mehr als 350 Wh/kg und

       ausgelegt für einen Betrieb

       innerhalb eines

       Temperaturbereiches von

       unter 243 K (-30 Grad C) bis

       über 343 K (+70 Grad C);

    b) wiederaufladbare Zellen und

       Batterien mit einer

       Energiedichte von mehr als

       150 Wh/kg nach

       75 Lade-/Entladezyklen bei

       einem Entladungsstrom gleich

       C/5 Stunden (wobei C die

       Nennkapazität in Ampere-

       Stunden ist) wenn sie

       innerhalb eines

       Temperaturbereiches von

       unter 253 K (-20 Grad C) bis

       über 333 K (+60 Grad C)

       arbeiten;

----------------------------------

ANMERKUNG:

  Die Energiedichte wird durch

Multiplikation der

durchschnittlichen Leistung in Watt

(durchschnittliche Spannung in Volt

mal durchschnittlicher Strom in

Ampere) mit der Entladungsdauer in

Stunden bis 75% der

Leerlaufspannung, dividiert durch

die Gesamtmasse der Zelle (oder

Batterie) in kg erhalten.

----------------------------------

    c) raumfahrtqualifizierte und

       strahlungsfeste

       Solargeneratoren mit einer

       spezifischen Leistung von

       mehr als 160 W/m2 bei einer

       Betriebstemperatur von 301 K

       (+28 Grad C) unter einer

       Wolframbeleuchtung von 1

       kW/m2 bei 2 800 K (2 527

       Grad C);

  2. Hochleistungs-

     Speicherkondensatoren wie

     folgt:

    a) Kondensatoren mit einer

       Folgefrequenz der

       Entladepulse von weniger als

       10 Hz (monostabile

       Kondensatoren) mit einem der

       folgenden Merkmale:

      1. einer Nennspannung gleich

         oder größer als 5 kV;

      2. einer Energiedichte gleich

         oder größer als 250 J/kg,

         und

      3. einer Gesamtenergie gleich

         oder größer als 25 kJ;

    b) Kondensatoren mit einer

       Folgefrequenz der

       Entladepulse von 10 Hz oder

       mehr (repetition rated

       capacitors) mit einem der

       folgenden Merkmale:

      1. einer Nennspannung gleich

         oder größer als 5 kV;

      2. einer Energiedichte gleich

         oder größer als 50 J/kg;

      3. einer Gesamtenergie gleich

         oder größer als 100 J, und

      4. einer

         Lade/Entladezykluszahl

         gleich oder größer als

         10 000;

  3. Supraleitende Elektromagnete

     oder Solenoide, speziell

     konstruiert zur völligen

     Ladung oder Entladung in

     weniger als einer Minute, mit

     allen folgenden Merkmalen:

----------------------------------

ANMERKUNG:

  Nummer 3A01.e.3. erfaßt keine

supraleitenden Elektromagnete oder

Solenoide, die speziell für

medizinische Einrichtungen der

Kernspintomografie (MRI)

konstruiert sind.

----------------------------------

    a) die höchste während der

       Entladung gelieferte Energie

       dividiert durch die

       Entladungsdauer beträgt mehr

       als 500 kJ/Minute;

    b) einem Innendurchmesser der

       stromführenden Windungen von

       mehr als 250 mm, und

    c) ausgelegt für eine

       Magnetinduktion vom mehr als

       8 T oder einer

       Gesamtstromdichte in der

       Wicklung von mehr als

       300 A/mm2;

  4. Schaltungen oder Systeme zur

     elektromagnetischen

     Energiespeicherung mit

     Elementen, gefertigt aus

     supraleitenden Materialien,

     speziell konstruiert für einen

     Betrieb bei Temperaturen unter

     der kritischen Temperatur von

     mindestens einem ihrer

     supraleitenden Bestandteile,

     mit allen folgenden Merkmalen:

    a) Resonanzbetriebsfrequenzen

       von mehr als 1 MHz;

    b) einer gespeicherten

       Energiedichte von 1 MJ/m3

       oder mehr, und

    c) einer Entladezeit von

       weniger als 1 ms;

  5. Röntgensysteme des

     Blitzlichttypes einschließlich

     Röhren, mit allen folgenden

     Merkmalen:

    a) einer Spitzenleistung von

       mehr als 500 MW;

    b) einer Ausgangsspannung von

       mehr als 500 kV, und

    c) einer Impulsbreite von

       weniger als 0,2 mys;

f) absolute Stellungsgeber für

   drehende Bewegungen mit einem

   der folgenden Merkmale:

  1. einer Auflösung besser als

     1 Teil auf 265 000

     (18 Bit-Auflösung)

     Skalenendwert; oder

  2. einer Genauigkeit besser als

     +-2,5 Bogensekunden.

3A02  Universal-Elektronikgeräte

a) Aufnahmegeräte wie folgt und

   speziell hierfür konstruierte

   Test(Prüf)-Bänder:

  1. analoge Meß-Magnetband-Geräte

     einschließlich solcher, die

     die Aufnahme von digitalen

     Signalen erlauben (zB mit

     Verwendung eines HDDR-Moduls

     (High-Density-Digitalaufnahme-

     Modul), mit einem der

     folgenden Merkmale:

    a) einer Bandbreite von mehr

       als 4 MHz/elektronischem

       Kanal oder Spur;

    b) einer Bandbreite von mehr

       als 2 MHz/elektronischem

       Kanal oder Spur und mit mehr

       als 42 Spuren; oder

    c) einem Zeitfehler gegenüber

       der Zeitbasis gemäß IRIG

       oder EIA-Normen von weniger

       als +-0,1 mys;

  2. digitale

     Videomagnetband-Geräte mit

     einer maximalen digitalen

     Schnittstellen-

     Übertragungsgeschwindigkeit

     von mehr als 180 Mbit/s,

     ausgenommen solchen, speziell

     konstruiert für

     Fernsehaufzeichungen gemäß

     CCIR- oder IEC-Normen und

     Empfehlungen für zivile

     Fernsehanwendungen;

  3. digitale Meß-Magnetband-

     Datenaufzeichnungsgeräte mit

     einem der folgenden Merkmale:

    a) einer maximalen digitalen

       Schnittstellen-

       Übertragungsgeschwindigkeit

       von mehr als 60 Mbit/s und

       mit Schrägschrifttechnik;

    b) einer maximalen digitalen

       Schnittstellen-

       Übertragungsgeschwindigkeit

       von mehr als 120 Mbit/s und

       mit Festkopftechnik; oder

    c) raumfahrtqualifiziert;

----------------------------------

ANMERKUNG:

  Nummer 3A02.a.3. erfaßt keine

analogen Magnetbandgeräte, die mit

HDDR-Umwandlungselektronik

ausgerüstet und nur für die

Aufnahme digitaler Daten

konfiguriert sind.

----------------------------------

  4. Geräte mit einer maximalen

     digitalen Schnittstellen-

     Übertragungsgeschwindigkeit

     von mehr als 60 Mbit/s, so

     konstruiert, daß damit

     digitale Videomagnetband-

     Geräte für eine Verwendung als

     digitale

     Meßaufzeichnungsgeräte

     abgeändert werden können.

b) Frequenz-Synthesizer sowie

   Baugruppen mit einer

   Frequenzumschaltzeit von einer

   gewählten Frequenz auf eine

   andere von weniger als 1 ms;

c) Signalanalysatoren wie folgt:

  1. zur Analyse von Frequenzen

     über 31 GHz;

  2. dynamische Signalanalysatoren

     mit einer Echtzeit-Bandbreite

     von mehr als 25,6 kHz,

     ausgenommen solche, die nur

     Relativfilter (auch bekannt

     als Oktav- oder

     Teiloktavfilter) verwenden;

d) Signalgeneratoren mit

   Frequenzsynthese, die

   Ausgangsfrequenzen erzeugen,

   deren Genauigkeit und Kurz- und

   Langzeit-Stabilität geregelt

   sind, von der internen

   geräteeigenen Normalfrequenz

   abstammen oder von dieser

   kontrolliert werden, und mit

   einem der folgenden Merkmale:

  1. einer maximalen

     synthetisierten Frequenz von

     mehr als 31 GHz;

  2. einer Frequenzumschaltzeit von

     einer gewählten Frequenz auf

     eine andere von weniger als

     1 ms; oder

  3. einem Phasenrauschpegel im

     Einseitenband besser als

     (126 + 20 logF - 20logf) in

     dBc/Hz, wobei F die Abweichung

     von der Betriebsfrequenz in Hz

     und f die Betriebsfrequenz in

     MHz ist;

----------------------------------

ANMERKUNG:

  Nummer 3A02.d erfaßt keine

Geräte, bei denen die

Ausgangsfrequenz entweder durch die

Addition oder Subtraktion von zwei

oder mehreren

Kristalloszillatorfrequenzen, oder

durch die Addition oder

Subtraktion, gefolgt von einer

Multiplikation des Ergebnisses,

erzeugt wird.

----------------------------------

e) Netzwerkanalysatoren mit einer

   maximalen Betriebsfrequenz von

   mehr als 31 GHz;

----------------------------------

ANMERKUNG:

  Nummer 3A02.e erfaßt keine

Wobbelfrequenz-Netzanalysatoren mit

einer maximalen Betriebsfrequenz

von nicht mehr als 40 GHz und die

nicht fernsteuerbar sind (dh.

keinen Datenbus für Verbindung

enthalten).

----------------------------------

f) Mikrowellenprüfempfänger mit

   beiden folgenden Merkmalen:

  1. einer maximalen

     Betriebsfrequenz von mehr als

     31 GHz, und

  2. Amplitude und Phase ist

     gleichzeitig meßbar;

g) Atomfrequenznominale mit einem

   der folgenden Merkmale:

  1. Langzeitstabilität (Altern)

     weniger (besser) als 1 x 10

     hoch -11/Monat; oder

  2. raumfahrtqualifiziert;

----------------------------------

ANMERKUNG:

  Nummer 3A02.g.1. erfaßt keine

nicht-raumfahrtqualifizierten

Rubidium-Standards.

----------------------------------

h) Emulatoren für Mikroschaltungen,

   die von Nummer 3A01.a.3 oder

   3A01.a.9 erfaßt sind.

----------------------------------

ANMERKUNG:

  Nummer 3A02.h erfaßt keine

Emulatoren, die für eine Baureihe

konstruiert sind, welche mindestens

einen nicht von Nummer 3A01.a.3

oder 3A01.a.9 erfaßten Baustein

enthalten.

----------------------------------

B. PRÜF- UND FERTIGUNGSEINRICHTUNGEN

3B01  Ausrüstungen zur Herstellung

   oder Prüfung von Halbleiter-

   Bausteinen oder -Materialien wie

   folgt und speziell hierfür

   konstruierte Bauelemente und

   Zubehöre.

a) Speicherprogrammierbare

   Ausrüstungen zum epitaktischen

   Wachsen wie folgt:

  1. Erzeugung einer Schicht mit

     einer Gleichmäßigkeit von

     besser als +-2,5% entlang

     einer Strecke von 75 mm oder

     mehr zu erzeugen;

  2. Reaktoren zur metallorganisch

     chemischen Beschichtung aus

     der Gasphase (MOCVD), speziell

     konstruiert zum Ziehen von

     Verbindungshalbleiter-

     Kristallen mittels chemischer

     Reaktion zwischen Materialien,

     die von Nummer 3C03 oder 3C04

     erfaßt sind;

  3. Molekularstrahl-Ausrüstungen

     zum epitaktischen Wachsen mit

     Zuführung;

b) speicherprogrammierbare

   Ausrüstungen zur

   Ionenimplantation mit einem der

   folgenden Merkmale:

  1. einer Beschleunigungsspannung

     von mehr als 200 keV;

  2. speziell konstruiert und

     optimiert für einen Betrieb

     bei Beschleunigungsspannungen

     von weniger als 10 keV;

  3. Direktschreib-Fähigkeit; oder

  4. fähig zur Hochenergie-

     Sauerstoffimplantation in ein

     erwärmtes Halbleiter-Substrat;

c) speicherprogrammierbare

   Anisotrop-Plasma-Ätz-

   Ausrüstungen wie folgt:

  1. mit Kassetten zu

     Kassetten-Verfahren mit

     Schleuse, sowie mit einem der

     folgenden Merkmale:

    a) Magnet-Einschluß; oder

    b) Elektronen-Cyclotron-

       Resonanz (ECR);

  2. speziell konstruiert für in

     Nummer 3B01.f erfaßte

     Ausrüstungen und mit einem der

     folgenden Merkmale:

    a) Magnet-Einschluß; oder

    b) Elektronen-Cyclotron-

       Resonanz (ECR);

d) speicherprogrammierbare

   plasmaverstärkte

   CVD-Ausrüstungen wie folgt:

  1. mit Kassetten zu Kassetten-

     Verfahren mit Schleuse, sowie

     mit einem der folgenden

     Merkmale:

    a) Magnet-Einschluß; oder

    b) Elektronen-Cyclotron-

       Resonanz (ECR);

  2. speziell konstruiert für in

     Nummer 3B01.f erfaßte

     Ausrüstungen und mit einem der

     folgenden Merkmale:

    a) Magnet-Einschluß; oder

    b) Elektronen-Cyclotron-

       Resonanz (ECR);

e) speicherprogrammierbare

   multifunktionelle Systeme mit

   gebündeltem Ionenstrahl,

   speziell konstruiert zur

   Fertigung, Reparatur, physischen

   Layoutanalyse und Prüfung von

   Masken oder

   Halbleiter-Bauelementen, mit

   einem der folgenden Merkmale:

  1. Strahlpositionsregelung

     mittels Rückmeldung vom Objekt

     mit einer Genauigkeit von 0,25

     mym oder kleiner; oder

  2. Digital/Analog-Umwandlung mit

     einer Auflösung vom mehr als

     12 Bit;

f) speicherprogrammierbare

   Mehrkammer-Wafer-Manipulatoren

   mit Anschlüssen zum Beschichten,

   an die mehr als zwei Halbleiter-

   Bearbeitungsausrüstungen

   angeschlossen werden können,

   damit ein in einer

   Vakuumumgebung integriertes

   System zur sequentiellen

   Mehrfach-Wafer-Bearbeitung

   entsteht;

----------------------------------

ANMERKUNG:

  Nummer 3B01.f erfaßt keine

robotergesteuerten

Wafer-Manipulatoren, die nicht für

einen Betrieb in einer

Vakuumumgebung konstruiert sind.

----------------------------------

g) speicherprogrammierbare

   Lithographieausrüstungen wie

   folgt:

  1. Justier- und Step-and-repeat-

     Ausrüstungen zur

     Wafer-Bearbeitung mit

     photo-optischen oder

     Röntgenstrahl-Methoden mit

     einem der folgenden Merkmale:

    a) einer Licht-Wellenlänge

       kürzer als 400 nm;

    b) einer numerischen Apertur

       von mehr als 0,40; oder

    c) einer Justiergenauigkeit von

       +-0,20 mym (3 Sigma) oder

       besser;

----------------------------------

ANMERKUNG:

  Nummer 3B01.g erfaßt keine

Justier- und Belichtungs-Step-and-

repeat-Ausrüstungen, die alle

folgenden Merkmale aufweisen:

1. eine Licht-Wellenlänge vom

   436 nm oder mehr;

2. eine numerische Apertur von 0,38

   oder weniger, und

3. einen Bilddurchmesser vom 22 mm

   oder weniger;

----------------------------------

  2. speicherprogrammierbare

     Ausrüstungen, speziell

     konstruiert zur

     Maskenherstellung oder

     Halbleiter-Baulelemente-

     (Anm.: richtig: Bauelemente-)

     Bearbeitung unter Verwendung

     von gelenkten gebündelten

     Elektronenstrahlen,

     Ionenstrahlen oder

     Laserstrahlen, mit einem der

     folgenden Merkmale:

    a) einem Lichtpunkt kleiner als

       0,2 mym;

    b) Erzeugung eines Musters mit

       einer Auflösung von weniger

       als 1 mym; oder

    c) einer Justiergenauigkeit von

       mehr als +/-0,20 mym

       (3 Sigma);

h. Masken oder Strichplatten wie

   folgt:

  1. für integrierte Schaltungen,

     erfaßt in Nummer 3A01;

2. Mehrschichtmasken mit einer

   Phasenkompensationsschicht;

i. speicherprogrammierbare

   Prüfausrüstungen, speziell

   konstruiert zur Prüfung von

   Halbleiter-Bauelementen und

   nicht-gekapselten Chips wie

   folgt:

  1. zur Prüfung von S-Parametern

     von Transistor-Bauelementen

     bei Frequenzen von mehr als 31

     GHz;

  2. zur

     Funktions(Wahrheitstabelle)-

     Prüfung integrierter

     Schaltungen und Baugruppen

     hiervon bei einer

     Änderungsgeschwindigkeit des

     Bit-Musters von mehr als

     40 MHz durchzuführen;

----------------------------------

ANMERKUNG:

  Nummer 3B01.i.2. erfaßt keine

Prüfausrüstungen, speziell

konstruiert für das Prüfen von:

a. Baugruppen oder einer

   Baugruppenklasse für Haushalts-

   und Unterhaltungselektronik;

b. nichterfaßten elektronischen

   Bauteilen, Baugruppen oder

   integrierten Schaltungen.

----------------------------------

  3. integrierte

     Mikrowellenschaltungen auf

     Frequenzen von mehr als 3 GHz;

----------------------------------

ANMERKUNG:

  Nummer 3B01.i.3. erfaßt keine

Prüfausrüstungen, speziell

konstruiert zur Prüfung von

integrierten

Mikrowellenschaltungen, die

ausschließlich in Standard-Bändern

der zivilen Telekommunikation auf

Frequenzen von nicht mehr als

31 GHz arbeiten.

----------------------------------

  4. Elektronenstrahlsysteme,

     konstruiert für einen Betrieb

     auf oder unter 3 keV, oder

     Laserstrahlsysteme zur

     berührungslosen Prüfung von in

     Betrieb genommenen Halbleiter-

     Bauelementen mit beiden

     folgenden Merkmalen:

    a) Stroboskop mit

       Strahlverdunkelung oder

       Detektorstroben, und

    b) einem

       Elektronen-Spektrometer zur

       Spannungsmessung mit einer

       Auflösung von weniger als

       0,5 V;

----------------------------------

ANMERKUNG:

  Nummer 3B01.i.4. erfaßt keine

Raster-Elektronenmikroskope,

ausgenommen wenn diese zur

berührungslosen Prüfung von in

Betrieb genommenen Halbleiter-

Bauelementen speziell konstruiert

und instrumentiert sind.

----------------------------------

C. MATERIALIEN

3C01  Heteroepitaxiale Materialien,

   die aus einem Substrat mit

   geschichteten epitaxial

   gewachsenen Mehrfachschichten

   bestehen.

a) Silicium;

b) Germanium; oder

c) III/V-Verbindungen aus Gallium

   oder Indium.

ANMERKUNG:

  III/V-Verbindungen sind

polykristalline oder binäre bzw.

komplexmonokristalline Erzeugnisse,

bestehend aus Elementen der Gruppen

IIIA und VA des Periodensystems der

chemischen Elemente

(Gallium-Arsenid,

Gallium-Aluminium-Arsenid,

Indium-Phosphid, usw.).

-----------------------------------

3C02  Photoresists und Substrate,

   die mit vom Embargo erfaßten

   Photoresists beschichtet sind.

a) Positive Photoresists mit einer

   zur Verwendung unter 370 nm

   optimierten

   Spektralempfindlichkeit;

b) Alle Photoresists zur Verwendung

   mit Elektronenstrahlen oder

   Ionenstrahlen und mit einer

   Empfindlichkeit von 0,01

   mycoulomb/mm2 oder besser;

c) Alle Photoresists zur Verwendung

   mit Röntgenstrahlen und mit

   einer Empfindlichkeit von

   2,5 mJ/mm2 oder besser;

d) Alle Photoresists, optimiert für

   Oberflächenabbildungs-

   technologien, einschließlich

   Silyat Photoresists.

-----------------------------------

ANMERKUNG:

  Silyationstechniken sind als

Verfahren definiert, die eine

Oxidation der Photoresistoberfläche

beinhalten, um die Leistung sowohl

für Naß- als auch

Trockenentwicklung zu verbessern.

-----------------------------------

3C03  Metallorganische Verbindungen

   aus Aluminium, Gallium oder

   Indium mit einer Reinheit

   (Metallbasis) von mehr als

   99,999%.

3C04  Hydride aus Phosphor, Arsen

   oder Antimon mit einer Reinheit

   von mehr als 99,999%, auch bei

   Lösung in Neutralgasen.

-----------------------------------

ANMERKUNG:

  Nummer 3C04 erfaßt keine Hydride,

die weniger als 20% Molarität an

Edelgasen oder Wasserstoff

enthalten.

-----------------------------------

D. SOFTWARE

3D01  Software, speziell

   konstruiert zur Entwicklung oder

   Herstellung von in Nummern

   3A01.b bis 3A01.f, 3A02 und 3B01

   erfaßten Ausrüstungen.

3D02  Software, speziell

   konstruiert zur Verwendung von

   in Nummer 3B01 erfaßten

   speicherprogrammierbaren

   Ausrüstungen.

3D03  Computer-Aided-Design-(CAD-)

   Software für

   Halbleiter-Bauelemente oder

   integrierte Schaltungen mit

   einem der folgenden Merkmale:

a) Entwurfs- oder

   Schaltungsüberprüfungsvor-

   schriften;

b) Simulation des physischen

   Layouts der Schaltungen; oder

c) lithographische

   Bearbeitungssimulatoren für den

   Entwurf.

-----------------------------------

ANMERKUNG:

  Ein lithographischer

Bearbeitungssimulator ist ein

Softwarepaket, das in der

Entwurfsphase zur Definierung der

Abfolge von Lithographie-, Ätzungs-

und Sedimentationsschritten zur

Übertragung von Maskenmustern in

spezifische topographische Muster

bei Leitern, Dielektrika oder

Halbleitermaterialien verwendet

wird.

ANMERKUNG:

  Nummer 3D03 erfaßt keine

Software, speziell konstruiert zur

Schemaeintragung, logischen

Simulation, Plazierung und Routing,

Layout-Überprüfung oder

Prozeßgenerations-Bandaufnahme;

ANMERKUNG:

  Bibliotheken, Entwurfshilfen oder

zugehörige Daten zum Entwurf von

Halbleiter-Bauelementen oder

integrierten Schaltungen werden als

Technologie angesehen.

-----------------------------------

E. TECHNOLOGIE

3E01  Technologie gemäß der

   „General Technology Note''

   (Allgemeine Technologienote) zur

   Entwicklung oder Herstellung von

   Geräten oder Materialien, die in

   den Nummern 3A01, 3A02, 3B01,

   3C01, 3C02, 3C03 oder 3C04

   erfaßt sind.

-----------------------------------

ANMERKUNG:

  Nummer 3E01 erfaßt keine

Technologie zur Entwicklung oder

Herstellung von:

a. Mikrowellen-Transistoren, die

   bei Frequenzen von unter 31 GHz

   arbeiten;

b. integrierten Schaltungen der

   Nummer 3A01.a.3 bis a.11, die

   beide folgenden Merkmale

   aufweisen:

  1. Technologie von 1 mym oder

     mehr verwenden, und

  2. keine Mehrschicht-Strukturen

     beinhalten.

ANMERKUNG:

  Diese Anmerkung schließt den

Export von Mehrschicht-Technologie

für Bauelemente, die höchstens zwei

Metallschichten und zwei

Polysiliciumschichten beinhalten,

nicht aus.

-----------------------------------

3E02  Andere Technologie zur

   Entwicklung oder Herstellung

   von:

a) Vakuum-Mikroelektronik-

   Bauelemente;

b) heterostrukturierte

   Halbleiter-Bauelemente wie zB

   modulations-dotierte

   Feldeffekttransistoren (HEMT),

   hetero-bipolare Transistoren

   (HBT), Potentialtopf- oder

   Superkristallgitter-Bauelemente;

c) Elektronische

   Supraleiter-Bauelemente;

                             4 - COMPUTER

--------------------------------------------------------------------

-----------------------------------

ANMERKUNGEN:                       ---------------------------------

1. Rechner, verwandte Geräte oder  ANMERKUNG:

   Software für Telekommunikations-

Die Nummer 4R01 erfaßt

   oder Local Area                 Einrichtungen, die entwickelt sind

   Network-Funktionen sind auch    für den Gebrauch in

   nach den Leistungsmerkmalen der Raketensystemen der Nummer 9R01.

   Gruppe 5 - Telekommunikation -  ---------------------------------

   zu bewerten.

ANMERKUNGEN:

1. Steuereinheiten, die Busse oder

   Kanäle von Zentraleinheiten,

   Hauptspeichern oder

   Plattensteuerungen direkt

   verbinden, sind nicht als

   Telekommunikationsgeräte nach

   den Leistungsmerkmalen der

   Gruppe 5 - Telekommunikation -

   zu bewerten.

2. Software, die ein Routing oder

   Switching von datagram-Paketen

   oder von fast select-Paketen

   ermöglicht (dh. Richtungswahl je

   Paket), oder Software, besonders

   entwickelt für die

   Paketvermittlung, ist in der

   Gruppe 5 - Telekommunikation -

   erfaßt.

3. Rechner, verwandte Geräte oder

   Software mit kryptographischen

   bzw. kryptoanalytischen

   Funktionen, zur Gewährleistung

   verfügter vielstufiger

   Sicherheit oder verfügten

   Teilnehmerausschlüssen oder

   Funktionen zur Limitierung

   elektromagnetischer

   Verträglichkeit (EMV) sind auch

   nach den Leistungsmerkmalen der

   Gruppe 5 - Informationssicherung

   - zu bewerten.

-----------------------------------

A) GERÄTE, BAUGRUPPEN UND BAUTEILE

4A01  Elektronenrechner und        4R01  Analogrechner,

   verwandte Geräte wie folgt sowie   Digitalrechner oder digitale

   Baugruppen und besonders           Differentialanalysatoren,

   konstruierte Bauteile hierfür:     konstruiert oder modifiziert

a) besonders konstruiert für den      für die Verwendung in den

   Betrieb unter einer der im         Systemen laut Nummer 9R01, mit

   folgenden aufgezählten             einer der nachfolgenden

   Bedingungen:                       Charakteristiken:

1. bestimmt für den Betrieb bei    a) ausgelegt für den Dauerbetrieb

   Umgebungstemperaturen unterhalb    bei Temperaturen von unter

   228 K (-45 Grad C) oder oberhalb   -45 Grad C bis über 55 Grad C;

343 K (+70 Grad C) oder b) konstruiert als robustes Gerät

oder „strahlungsgehärtet''.

---------------------------------

ANMERKUNG:

Die Ausrüstung kann als Teil

eines bemannten Fluggeräts oder

Satelliten exportiert werden oder

in entsprechenden Stückzahlen als

Ersatzteile für bemannte

Fluggeräte.

---------------------------------

-----------------------------------

ANMERKUNG:

Nummer 4A01.a.1. gilt nicht für

Rechner, besonders konstruiert zur Verwendung in zivilen

Kraftfahrzeugen oder in der Eisenbahnbetriebs-Elektronik.

-----------------------------------

  1. Ziffer 2
    strahlungsgesichert bei
    Überschreitung eines der
    folgenden Grenzwerte:
    1. Litera a
      Gesamtdosis 5 x 10 hoch 5
      rad (Si)
    2. Litera b
      Obergrenze der Strahlungsdosis 5 x 10 hoch
      8 rad (Si) oder
    3. Litera c
      obere Fehlerrate 1 x 10 hoch
      -7 Bitfehler je Tag
    4. Litera b
      mit Eigenschaften oder
    Funktionen, die die Grenzwerte
    der Gruppe 5 -
    Informationssicherung -
    überschreiten.
4A02 Hybridrechner wie folgt sowie
Baugruppen und besonders
konstruierte Bauteile hierfür:
  1. Litera a
    mit von Nummer 4A03 erfaßten
Digitalrechnern,
  1. Litera b
    mit Analog/Digital- oder
Digital/Analog-Wandlern, die
folgende Eigenschaften haben:
  1. Ziffer eins
    32 oder mehr Kanäle und
  2. Ziffer 2
    Auflösung größer oder gleich
    14 Bit (ohne Vorzeichen) bei Umwandlungsfrequenzen von
    größer oder gleich
    200 000 Umwandlungen/s.
4A03 Digitalrechner, Baugruppen
und verwandte Geräte wie folgt
und besonders konstruierte

Bauteile hierfür:

-----------------------------------

ANMERKUNGEN:

  1. Ziffer eins
    Nummer 4A03 schließt
    Vektorrechner, Array-Rechner,
    Logikrechner und Geräte für
    Bildverarbeitung oder
    Signaldatenverarbeitung ein.
  2. Ziffer 2
    Der Erfassungsstatus von in Nummer 4A03 beschriebenen
    Digitalrechnern oder verwandten
    Geräten richtet sich nach dem Erfassungsstatus anderer Geräte
    oder Systeme, sofern
    1. Litera a
      die Digitalrechner oder die
      verwandten Geräte wesentlich
      sind für den Betrieb der
      anderen Geräte oder Systeme,
    2. Litera b
      die Digitalrechner oder die
      verwandten Geräte nicht einen Hauptbestandteil der anderen
      Geräte oder Systeme darstellen
      und ERGÄNZENDE ANMERKUNG:
  3. Ziffer eins
    Der Erfassungsstatus von in Nummer 4A03.g beschriebenen
    Geräten zur Signaldatenverarbeitung oder
    Bildverarbeitung, besonders
    konstruiert für (den Einbau in)
    andere Einrichtungen unter
    Einhaltung der Funktionsgrenzwerte dieser
    anderen Einrichtungen, wird
    durch den Erfassungsstatus der
    anderen Einrichtungen auch dann
    bestimmt, wenn das Kriterium des Hauptbestandteils nicht mehr
    erfüllt ist.
  4. Ziffer 2
    Die Erfassung von
    Digitalrechnern oder verwandten
    Geräten für
    Telekommunikationseinrichtungen
    richtet sich nach Gruppe 5 -
    Telekommunikation -.
    1. Litera c
      die Technologie für die Digitalrechner und verwandten
      Geräte in Nummer 4E geregelt
      ist.
  5. Ziffer 3
    Digitalrechner oder verwandte
    Geräte werden von Nummer 4A03
    nicht erfaßt, sofern

-----------------------------------

  1. Litera a
    sie wesentlich sind für
    medizinische Anwendungen,
  2. Litera b
    das Gerät durch die Art seiner
    Konstruktion und Leistung
    maßgeblich auf medizinische
    Anwendungen beschränkt ist,
  3. Litera c
    das Gerät keine andere
    anwenderzugängliche
    Programmierbarkeit hat als die Möglichkeit, Originalprogramme
    oder geänderte Programme, die
    vom Originalhersteller
    geliefert werden, einzufügen,
  4. Litera d
    die zusammengesetzte
    theoretische Verarbeitungsrate
    CTP eines Digitalrechners, der
    nicht für die medizinische
    Anwendung konstruiert oder
    abgewandelt wurde, für diese
    jedoch wesentlich ist, 20 Mio
    TOPS (Millionen theoretischer Operationen je Sekunde) nicht
    überschreitet und
  5. Litera e
    die Technologie für die Digitalrechner oder verwandten
    Geräte in Nummer 4E geregelt
    ist.
  6. Litera a
    konstruiert für kombiniertes
    Erkennen, Verstehen und Interpretieren von Bildern oder
    zusammenhängender Sprache,
  7. Litera b
    konstruiert oder abgewandelt für

Systeme mit Fehlertoleranz,

-----------------------------------

ANMERKUNG:

Digitalrechner und verwandte Geräte

gelten nicht als konstruiert oder

abgewandelt für Systeme mit

Fehlertoleranz im Sinne der Nummer

4A03.b, wenn sie eine der folgenden

Funktionen verwenden:

  1. Ziffer eins
    Fehlererkennungs- oder
    Fehlerkorrekturalgorithmen im Hauptspeicher
  2. Ziffer 2
    die gegenseitige Verbindung
    zweier Digitalrechner in der Weise, daß bei Ausfall der
    aktiven Zentraleinheit eine
    mitlaufende Zentraleinheit die Aufgaben des Systems fortführen
    kann,
  3. Ziffer 3
    die gegenseitige Verbindung
    zweier Zentraleinheiten über
    Datenkanäle oder gemeinsame
    Speicher in der Weise, daß eine
    mitlaufende Zentraleinheit bis
    zum Ausfall der aktiven
    Zentraleinheit andere Funktionen
    ausführen kann und ab diesem Zeitpunkt die Aufgaben des Systems übernimmt, oder
  4. Ziffer 4
    die Synchronisierung zweier
    Zentraleinheiten mittels
    Software in der Weise, daß die
    mitlaufende Zentraleinheit den Ausfall der aktiven
    Zentraleinheit erkennt, um dann
    die Aufgaben der ausfallenden

Zentraleinheit zu übernehmen.

-----------------------------------

  1. Litera c
    Digitalrechner mit einer
    zusammengesetzten theoretischen
    Verarbeitungsrate CTP von mehr
    als 12,5 Mio TOPS (Millionen
    theoretischer Operationen je
    Sekunde),
  2. Litera d
    Baugruppen, besonders
    konstruiert oder abgewandelt zum Zwecke der Laufzeitverbesserung
    durch Zusammenschalten von

Rechenelementen wie folgt:

-----------------------------------

ANMERKUNGEN:

  1. Ziffer eins
    Nummer 4A03.d gilt nur für
    Baugruppen und programmierbare Zusammenschaltungen von
    Rechenelementen, die die Grenzwerte der Nummer 4A03.c
    nicht überschreiten, soweit sie
    in nicht-integriertem Zustand
    (als einzelne Baugruppen)
    geliefert werden. Nummer 4A03.d
    gilt nicht für Baugruppen, die
    (schon) aufgrund ihrer
    Konstruktion auf eine Verwendung
    als von Nummer 4A03.e bis k
    erfaßte verwandte Geräte
    beschränkt sind.
  2. Ziffer 2
    Nummer 4A03.d erfaßt keine
    Baugruppen, besonders
    konstruiert für Produkte oder
    Produktfamilien, deren
    Maximalkonfiguration den Grenzwert der Nummer 4A03.c
    nicht überschreiten.

-----------------------------------

  1. Ziffer eins
    entwickelt für den Zusammenschluß von 16 oder
    mehr Rechenelementen zu einer Konfiguration oder
  2. Ziffer 2
    ausgestattet mit einer
    maximalen gesamten Datenrate
    größer als 40 Mbytes/s auf
    allen zur Verfügung stehenden
    Verbindungen eines Rechenelements zu anderen
    Rechenelementen.
    1. Litera e
      Plattenlaufwerke und Halbleiterspeicher wie folgt:
  3. Ziffer eins
    Laufwerke für Magnetplatten,
    überschreibbare optische oder
    magnetooptische Speicher mit
    einer höchsten
    Bit-Übertragungsrate größer
    als 25 Mbit/s.
  4. Ziffer 2
    Halbleiterspeicher, nicht als
    Hauptspeicher eingesetzt (auch
    bekannt als „solid state
    disks'' oder „RAM disks''),
    mit einer höchsten Bit-Übertragungsrate größer als 36
    Mbit/s.
    1. Litera f
      Eingabe-/Ausgabesteuerungen,
      konstruiert zur Verwendung für
      von Nummer 4A03.e erfaßte
      Geräte,
    2. Litera g
      Geräte für
      Signaldatenverarbeitung oder
      Bildverarbeitung mit einer
      zusammengesetzten theoretischen
      Verarbeitungsrate von mehr als
      8,5 Mio TOPS (Millionen
      theoretischer Operationen je
      Sekunde),
    3. Litera h
      Grafikbeschleuniger oder
      Grafik-Coprozessoren mit einer
      3-D Vektorrate größer als
      400 000 oder, falls nur 2-D
      Vektoren unterstützt werden, mit
      einer 2-D Vektorrate größer als
      600 000 Vektoren/s.

-----------------------------------

ANMERKUNG:

Nummer 4A03.h gilt nicht für

Arbeitsplätze, konstruiert für und

beschränkt auf

  1. Ziffer eins
    grafische Gestaltungen, zB für
    das Druckgewerbe oder
    Verlagswesen, und
  2. Ziffer 2
    Darstellungen zweidimensionaler

Vektoren.

-----------------------------------

  1. Litera i
    Farbbildschirme oder Monitore
    mit einer Auflösung größer als
    12 Bildpunkte/mm in Richtung der
    größten Bildpunktdichte,

-----------------------------------

ANMERKUNGEN:

  1. Ziffer eins
    Nummer 4A03.i erfaßt keine
    Bildschirme oder Monitore, nicht
    besonders konstruiert für
    Elektronenrechner.
  2. Ziffer 2
    Bildschirme, besonders
    konstruiert für
    Flugsicherungssysteme, werden
    als besonders konstruierte
    Bestandteile für
    Flugsicherungssysteme der Gruppe
    6 behandelt,

-----------------------------------

  1. Litera j
    Geräte für Analog/Digital- oder Digital/Analog-Umwandlungen, die
    die Grenzwerte der Nummer
    3A01.a.5 überschreiten.
  2. Litera k
    Geräte mit
    Endgeräte-Schnittstellen, die
    die Grenzwerte der Nummer
    5A01.b.3 überschreiten.

-----------------------------------

ANMERKUNG:

Der Begriff

„Endgeräte-Schnittstellen'' der Nummer 4A03.k schließt Local Area

Network-Schnittstellen, Modems und

sonstige

Kommunikations-Schnittstellen ein.

Local Area Network-Schnittstellen

sind als Netz-Zugangs-Steuerungen

zu behandeln.

-----------------------------------

4A04 Rechner wie folgt und

besonders konstruierte verwandte

Geräte, Baugruppen und Bauteile

hierfür:

  1. Litera a
    systolische Array-Rechner,
  2. Litera b
    neuronale Rechner,
  3. Litera c
    optische Rechner.

B. PRÜF- UND FERTIGUNGSEINRICHTUNGEN

4B01 Einrichtungen, besonders

konstruiert für die Aufbringung

von magnetischer Beschichtung

auf erfaßten starren (nicht flexiblen) magnetischen oder

magnetooptischen Datenträgern,

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ANMERKUNG:

Nummer 4B01 erfaßt keine

Universal-Sputtereinrichtungen.

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4B02 speicherprogrammierbare

Einrichtungen, besonders

konstruiert zur Überwachung,

Auswahl, Anwendungen oder

Prüfung von erfaßten starren

magnetischen Datenträgern,

4B03 Einrichtungen, besonders

konstruiert für die Herstellung

oder Justierung von

Schreib-/Leseköpfen oder von

Baugruppen (head/disk assemblies) für erfaßte starre

magnetische und magnetooptische

Speicher sowie

elektromagnetische oder optische

Bauteile hierfür.

C. WERKSTOFFE

Materialien, besonders geformt und

unverzichtbar für die Herstellung

von erfaßten Baugruppen für

magnetische und magnetooptische

Festplattenlaufwerke.

D. SOFTWARE

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ANMERKUNG:

Der Erfassungsstatus von Software

für die Entwicklung, Herstellung

und Verwendung von in anderen

Gruppen beschriebenen Einrichtungen

wird in den betreffenden Gruppen

geregelt.

Der Erfassungsstatus von Software

für die in Gruppe 4 beschriebenen

Einrichtungen bestimmt sich nach

Nummer 4D.

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4D01 Software, besonders

entwickelt oder abgewandelt für

die Entwicklung, Herstellung

oder Verwendung von

Einrichtungen, Werkstoffen oder

Software, die von Nummern 4A,

4B, 4C oder 4D erfaßt wird.

4D02 Software, besonders

entwickelt oder abgewandelt zur Unterstützung der Technologie,

die von Nummer 4E erfaßt wird.

4D03 Spezielle Software wie folgt:

  1. Litera a
    Software mit mathematischen und
    analytischen Verfahren und
    entwickelt oder abgewandelt für
    Programme mit mehr als 500 000
    Instruktionen im Quellencode,
    zum Prüfen und Testen von
    Programmen,
  2. Litera b
    Software zur automatischen
    Erzeugung von Quellencodes aus
    Daten, die on-line von externen
    in dieser Liste beschriebenen
    Sensoren kommen,
  3. Litera c
    Quellencodes von
    Betriebssystem-Software,
    Software-Entwicklungswerkzeugen
    und Compilern, besonders
    entwickelt für Geräte zur Mehrfachdatenstromverarbeitung,
  4. Litera d
    Expertensysteme oder Software
    für Expertensysteme zur Wissensauswertung (inference engines) mit beiden folgenden
    Eigenschaften:
    1. Ziffer eins
      zeitabhängige Regeln und
    2. Ziffer 2
      einfache Grundlagen
      (primitives) zur Behandlung
      von Zeitcharakteristika in Regeln und Tatsachen,
  5. Litera e
    Software mit Eigenschaften oder
    Funktionen, die die Grenzwerte
    der Gruppe 5 -
    Informationssicherung -
    überschreiten,
  6. Litera f
    Betriebssysteme, besonders
    konstruiert für Rechner zur Echtzeitverarbeitung, die eine Unterbrechungsintervallmöglichkeit (global interrupt latency time) kleiner als 30 mys
    gewährleisten.

E. TECHNOLOGIE

4E01 Technologie gemäß der

allgemeinen Technologie-Anmerkung für die Entwicklung,

Herstellung oder Verwendung von

Einrichtungen, Werkstoffen oder

Software, die von Nummern 4A,

4B, 4C oder 4D erfaßt werden.

4E02 sonstige Technologie wie

folgt:

  1. Litera a
    Technologie für die Entwicklung
    oder Herstellung der von Nummer
    4A03.h nicht erfaßten
    Einrichtungen,
  2. Litera b
    Technologie für die Entwicklung
    oder Herstellung von
    Einrichtungen für
    Mehrfachdatenstromverarbeitung,
  3. Litera c
    Technologie, erforderlich für
    die Entwicklung oder Herstellung
    von magnetischen
    Festplattenspeichern mit einer
    höchsten Bit-Übertragungsrate
    größer als 11 Mbit/s.

Gesetzesnummer

10007265

Dokumentnummer

NOR12078820

Alte Dokumentnummer

N5199223798J