Text
5 - TELEKOMMUNIKATION UND INFORMATIONSSICHERHEIT
--------------------------------------------------------------------
TELEKOMMUNIKATION
-----------------------------------
ANMERKUNGEN:
Der Erfassungsstatus von
Bauteilen, Lasern, Prüf- und Fertigungseinrichtungen,
Materialien und Software
hierfür, die speziell für
Telekommunikationseinrichtungen
oder -systeme entwickelt sind,
wird in den Positionen des Abschnittes
„Telekommunikation'' dieser Gruppe definiert.
Digitale Rechner, zugehörige
Einrichtungen oder Software,
wenn wesentlich für Betrieb und Unterstützung von
Telekommunikationseinrichtungen,
die in den Positionen des Abschnittes
„Telekommunikation'' dieser Gruppe beschrieben werden,
gelten als speziell entwickelte
Bauteile, vorausgesetzt, sie
sind Standardmodelle, wie sie
vom Hersteller üblicherweise
geliefert werden. Hierzu zählen
auch Computersysteme für
Betrieb, Verwaltung, Wartung,
Engineering oder Verrechnung.
-----------------------------------
A. GERÄTE, BAUGRUPPEN UND BAUTEILE
5A01 Jede Art von
Telekommunikationseinrichtungen
mit einem der folgenden
Merkmale:
speziell konstruiert, kurzen
elektronischen Effekten oder elektromagnetischen Impulsen
einer Atomexplosion
standzuhalten;
speziell geschützt gegen Gamma-,
Neutronen- oder Ionenstrahlung;
speziell konstruiert für einen Betrieb außerhalb des Temperaturbereiches von 219 K
(-54 Grad C) bis 397 K
(+124 Grad C).
-----------------------------------
ANMERKUNG:
Nummer 5A01.c gilt nur für
elektronische Einrichtungen.
ANMERKUNG:
Nummer 5A01.b/c gilt nicht für
Einrichtungen an Bord von
Satelliten.
-----------------------------------
5A02 Telekommunikations-Übertragungseinrichtungen oder
-Anlagen und speziell
konstruierte Bauteile und Zubehöre hierfür, mit einem der
folgenden Merkmale:
-----------------------------------
ANMERKUNG:
Telekommunikationsübertragungseinrichtungen,
kategorisiert wie folgt oder
Kombinationen hiervon:
Funkeinrichtungen (zB Sender,
Empfänger und Sende-Empfänger);
Zwischenverstärkereinrichtungen;
Regeneratoreinrichtungen;
Übersetzungsencoder
(Transcoder);
Multiplexeinrichtungen
(statistisches Multiplex eingeschlossen);
Modulatoren/Demodulatoren
(vgl. CCITT Rec. G701);vergleiche CCITT Rec. G701);
Programmgesteuerte digitale Querverbindungseinrichtungen;
Datenträger-Zugriffseinrichtungen, und
konstruiert für eine Verwendung
in Einzel- oder Mehrfachkanal-Kommunikation über:
Elektromagnetische Wellen.
-----------------------------------
mit digitaler Technik,
einschließlich digitaler
Verarbeitung analoger Signale,
und konstruiert für einen Betrieb bei einer digitalen
Übertragungsgeschwindigkeit am
höchsten Multiplexpunkt von mehr
als 45 Mbit/s oder einer
gesamten digitalen
Übertragungsgeschwindigkeit von
mehr als 90 Mbit/s.
-----------------------------------
ANMERKUNG:
Nummer 5A02.a erfaßt keine
Einrichtungen, speziell
konstruiert für Einbau und Betrieb in einem Satellitensystem für zivile
Zwecke.
-----------------------------------
speicherprogrammierbare digitale Crossconnect-Einrichtungen mit
einer gesamten digitalen
Übertragungsgeschwindigkeit von
mehr als 8,5 Mbit/s je Port.
Einrichtungen, die folgendes
enthalten:
Modems, die die Bandbreite
eines Sprachkanals verwenden,
mit einer Datenübertragungsgeschwindigkeit von mehr als
9 600 Bit/s;
Kommunikationskanal-Kontroller
mit einem digitalen Ausgang
bei einer Datenübertragungsgeschwindigkeit von mehr als
64 000 Bit/s pro Kanal; oder
Netzwerk-Zugriffs-Kontroller
und zentralen Medium mit einer
digitalen
Übertragungsgeschwindigkeit
von mehr als 33 Mbit/s;
-----------------------------------
ANMERKUNG:
Enthält eine nicht erfaßte
Einrichtung einen Netzwerk-Zugriffs-Kontroller, darf
sie keine
Telekommunikations-Schnittstelle
besitzen, außer solche, die in Nummer 5A02.c zwar beschrieben,
aber nicht erfaßt sind.
-----------------------------------
mit Laser, und mit einem der
folgenden Merkmale:
einer Übertragungs-Wellenlänge
von mehr als 1 000 nm;
analoger Technik und eine Bandbreite von mehr als
45 MHz;
kohärenter optischer
Übertragungstechnik oder
kohärenter Erkennungstechnik
(auch optische heterodyne oder homodyne Technik);
mit Wellenlängenteilungs-Multiplextechniken; oder
mit optischer Verstärkung.
Funkeinrichtungen, mit Eingangs- und Ausgangsfrequenzen höher
als:
31 GHz für Satelliten-Bodenstationen; oder
Anwendungen;
-----------------------------------
ANMERKUNG:
Nummer 5A02.e.2. erfaßt keine
Einrichtungen für zivile Zwecke,
die mit einem von der ITU
zugewiesenen Band zwischen 26,5 und 31 GHz arbeiten.
-----------------------------------
Funkeinrichtungen, die:
mit Quadratur-Amplituden-Modulation (QAM) über Level 4;
oder
andere digitale
Modulationstechniken verwenden
und eine Spektraleffizienz
größer als 3 Bit/s/Hz
aufweisen;
-----------------------------------
ANMERKUNG:
Nummer 5A02.f.2. erfaßt keine
Einrichtungen, speziell konstruiert
für Einbau und Betrieb in einem Satellitensystem für zivile Zwecke.
-----------------------------------
Funkeinrichtungen, die im 1,5
bis 87,5 MHz-Band arbeiten und
eines der folgenden Merkmale
aufweisen:
automatische Prognose und Auswahl von Frequenzen und
gesamten digitalen
Übertragungsraten pro Kanal
zur Optimierung der Übertragung, und
mit eingebautem Linear-Leistungsverstärker der Mehrfachsignale simultan bei
einer Ausgangsleistung von 1
kW oder höher im 1,5 bis 30
MHz-Frequenzbereich bzw. 250
W oder höher im 30 bis
87,5 MHz-Frequenzbereich
über eine Momentanbandbreite
von einer Oktave oder mehr
und mit einem Anteil von
Oberwellen und Verzerrungen
am Ausgang von besser als -
80 dB unterstützt; oder
mit eingebauten
Anpassungsverfahren, die mehr
als 15 dB Unterdrückung eines Störsignals liefern.
Funkeinrichtungen, für die Austrahlung (Anm.: richtig: Ausstrahlung)Funkeinrichtungen, für die Austrahlung Anmerkung, richtig: Ausstrahlung)
eines gespreizten
Spektrums oder mit Frequenz-Sprungverfahren und mit einem
der folgenden Merkmale:
anwenderprogrammierbare
Spreizung;
einer gesamten übertragenen
Bandbreite, die mindestens 100
mal größer ist als die Bandbreite eines einzelnen
Informationskanals und über 50
kHz liegt.
digital gesteuerte Funkempfänger
mit mehr als 1 000 Kanälen, die
automatisch einen Teil des elektromagnetischen Spektrums
absuchen oder scannen:
die empfangenen Signale oder
den Sendertyp identifizieren;
eine Frequenzumschaltzeit von
weniger als 1 ms haben;
Einrichtungen, die digitale
Signalverarbeitung enthalten:
Sprachcodierung bei weniger
als 2 400 b/s;
mit einem Schaltungsaufbau,
zur benutzerzugänglichen
Programmierbarkeit von
digitalen Signalverarbeitungs-Schaltungen, die von Nummer
4A03.f erfaßt werden;
Unterwasser-Kommunikationseinrichtungen mit
einem der folgenden Merkmale:
einer akustischen
Trägerfrequenz außerhalb des Bereiches von 20 bis 60 kHz;
eine elektromagnetische
Trägerfrequenz unter 30 kHz
verwenden; oder
Elektronenstrahl-Lenkverfahren
verwenden:
5A03 Speicherprogrammierbare
Vermittlungseinrichtungen und
zugehörige Signalisierungs-Einrichtungen mit einem der
folgenden Merkmale (sowie
speziell konstruierte Bauteile
und Zubehöre hierfür):
-----------------------------------
ANMERKUNG:
Statistische Multiplexer mit
digitalem Eingang und digitalem
Ausgang, zur Vermittlung, werden
als speicherprogrammierbare
Verteiler behandelt.
-----------------------------------
Zeichengabe über einen zentralen
Kanal,
-----------------------------------
ANMERKUNG:
Signalisierungs-Einrichtungen,
bei denen der Zeichengabekanal in
32 Multiplex-Kanälen, die eine Gesamtleitung von nicht mehr als
2,1 Mbit/s bilden, getragen wird
bzw. sich auf eine solche Leitung
bezieht, und bei denen die Zeichengabe-Information in einem
festgelegten Zeitmultiplex-Kanal
ohne die Verwendung von explizit
adressierten Meldungen getragen
wird, gelten nicht als Systeme mit
Zeichengabe über einen zentralen
Kanal.
-----------------------------------
mit ISDN (Integrated Services Digital Network)-Funktionen und
mit einem der folgenden
Merkmale:
Verteiler-Endstellen (zB Teilnehmerleitung)-
Schnittstellen mit einer
digitalen
Übertragungsgeschwindigkeit am
höchsten Multiplexpunkt von
mehr als 192 000 Bit/s,
einschließlich zugehöriger
Sprachkanal (zB 2B+D); oder
der Fähigkeit, eine Signalisierungsmeldung, die
von einem Verteiler auf einem
gegebenen, mit einer Kommunikation auf einem
anderen Kanal verbundenen
Kanal erhalten wird, auf einen
anderen Verteiler
durchzustellen.
-----------------------------------
ANMERKUNG:
Nummer 5A03.b schließt nicht aus:
Die Bewertung und Durchführung
geeigneter Maßnahmen durch den
empfangenden Switch.
Nachrichtenverkehr auf einem D-Kanal des ISDN, ohne Bezug zu
einem Benutzer.
-----------------------------------
Mehrstufen-Priorität und Vorbelegung für
Leitungsvermittlung;
-----------------------------------
ANMERKUNG:
Nummer 5A03.c erfaßt keine
Ein-Ebene-Wahlvorbelegung.
-----------------------------------
dynamische adaptive
Leitwegzuteilung;
Leitwegzuteilung oder
Vermittlung von
Datagram-Paketen;
Vermittlung von Einzel-Paketen;
-----------------------------------
ANMERKUNG:
Die Beschränkungen der Nummer
5A03.e und 5A03.f gelten nicht für
Netzwerke, die nur
Netzwerk-Zugriffs-Kontroller
verwenden, oder für
Netzwerk-Zugriffs-Kontroller.
-----------------------------------
konstruiert zur
vollautomatischen Vermittlung
von zellularen Funkrufen an
andere zellulare Verteiler oder
zur automatischen Verbindung zu
einer zentralen
Teilnehmer-Datenbank, die
mindestens zwei Verteilern
gemeinsam ist;
Daten-Paketverteiler,
Leitungsverteiler und Router mit
Ports oder Leitungen, die
folgende Werte überschreiten:
eine Datenübertragungsgeschwindigkeit von
64 000 Bit/s pro Kanal für
einen Kommunikationskanalkontroller; oder
eine digitale
Übertragungsgeschwindigkeit
von 33 Mbit/s für einen Netzwerk-Zugriffs-Kontroller
und zugehörigem zentralen
Medium.
-----------------------------------
ANMERKUNG:
Nummer 5A03.h.1. nimmt die Multiplexbildung über eine
zusammengesetzte Verbindung von
Kommunikationskanälen, die nicht
von Nummer 5A02.a erfaßt sind,
nicht aus.
-----------------------------------
optische Vermittlung (optical switching);
ATM-Verfahren (Asynchronous Transfer Mode) verwenden;
speicherprogrammierbare digitale
Crossconnect-Einrichtungen mit
einer digitalen
Übertragungsgeschwindigkeit von
mehr als 8,5 Mbit/s pro Port
enthalten;
5A04 Zentrale Netzwerksteuerung
mit beiden folgenden Merkmalen:
empfängt Daten von den Knoten,
und
verarbeitet diese Daten, um eine Verkehrssteuerung ohne
Operator-Entscheidungen
vorzunehmen und führt damit
dynamisch adaptive
Leitwegzuteilung durch;
-----------------------------------
ANMERKUNG:
Nummer 5A04 nimmt die Verkehrssteuerung als eine Funktion
prognostizierbarer
Verkehrsbedingungen nicht aus.
-----------------------------------
5A05 Lichtwellenleiter-Kommunikationskabel,
Lichtleitfasern und speziell
konstruierte Bauteile und Zubehör hierfür wie folgt:
Lichtleitfaser oder -kabel mit
mehr als 50 m Länge und mit
einem der folgenden Merkmale:
konstruiert für
single-mode-Betrieb; oder
Lichtwellenleiter mit einer Zugfestigkeit von 2,0 x 10
hoch 9 N/m2 oder mehr;
-----------------------------------
ANMERKUNG:
Zugversuch:
On-Line und Off-Line-Fertigungsprüfung, die eine
vorgeschriebene Zugspannung
dynamisch über eine Faserlänge von
0,5 bis 3 m bei einer Laufgeschwindigkeit von 2 bis 5 m/s
während ihres Durchlaufens zwischen
Tonrollen von ca. 15 cm Durchmesser
anlegt. Die Umgebungstemperatur
beträgt nominal 293 K und die
relative Luftfeuchtigkeit 40%.
ANMERKUNG:
Zur Durchführung des Zugversuches
können auch entsprechende nationale
Normen herangezogen werden.
-----------------------------------
Bauteile und Zubehör, speziell
konstruiert für die von Nummer
5A05.a erfaßten
Lichtwellenleiter oder -kabel,
ausgenommen Steckverbinder zur Verwendung bei Lichtwellenleiter
oder -kabel mit einer
wiederholbaren Kopplungsdämpfung
von 0,5 dB oder mehr.
Lichtwellenleiterkabel und Zubehör, konstruiert für
Unterwassereinsatz.
-----------------------------------
ANMERKUNG:
Durchgangssteckverbinder für
Schatten und Rümpfe siehe Nummer
8A02.c.
-----------------------------------
5A06 Phasengesteuerte Antennen,
betrieben bei Frequenzen über
10,5 GHz, die aktive Elemente
und verteilte Bauteile enthalten
und konstruiert sind, daß sie
eine elektronische Steuerung der Strahlformung und Strahlzuspitzung ermöglichen,
ausgenommen Landesysteme mit
Instrumenten gemäß ICAO-Normen
(Mikrowellen-Landesysteme MLS).
B. PRÜF- UND FERTIGUNGSEINRICHTUNGEN
5B01 Einrichtungen, speziell
konstruiert für:
Entwicklung von Geräten,
Materialien oder Funktionen, die
von den Positionen des Abschnittes
„Telekommunikation'' dieser Gruppe erfaßt sind,
einschließlich Meß- und Prüfgeräte;
Fertigung von Geräten,
Materialien oder Funktionen, die
von den Positionen des Abschnittes
„Telekommunikation'' dieser Gruppe erfaßt sind,
einschließlich Meß-, Prüf- und Reparatureinrichtungen;
Verwendung von Geräten,
Materialien oder Funktionen, die
nur eines der stringenten
Erfassungskriterien, die für die Positionen des Abschnittes
„Telekommunikation'' dieser Gruppe zur Anwendung gelangen,
überschreiten, einschließlich
Meß-, Reparatur- oder
Prüfeinrichtungen;
5B02 Andere Einrichtungen wie
folgt:
Bitfehlerhäufigkeits-Prüfeinrichtung
(BER-Prüfeinrichtung),
konstruiert oder abgeändert zur Prüfung von in Nummer 5A02.a
oben erfaßten Geräten;
Analysatoren, Prüfeinrichtungen
und Simulatoren für
Datenkommunikationsprotokolle
für in Nummer 5A02.a erfaßte
Funktionen;
Selbständige
speicherprogrammierte
Sender-Simulatoren/
Kanalschätzfunktionen, speziell
konstruiert zur Prüfung von in Nummer 5A02.e erfaßten Geräten.
C. MATERIALIEN
5C01 Vorformen aus Glas oder
anderen Materialien, optimiert
zur Herstellung von in Nummer
5A05 erfaßten Lichtwellenleiter.
D. SOFTWARE
5D01 Software, speziell
konstruiert oder abgeändert zur Entwicklung, Fertigung oder
Verwendung von Geräten oder
Materialien, die in den Nummern
unter 5A, 5B und 5C des Abschnittes
„Telekommunikation'' dieser Gruppe erfaßt sind.
5D02 Software, speziell
konstruiert oder abgeändert zur Unterstützung von Technologie,
die in den Nummern unter 5E des Abschnittes
„Telekommunikation'' dieser Gruppe erfaßt ist.
5D03 Spezifische Software wie
folgt:
„Generic''-Software, nicht
lauffähig, speziell konstruiert
oder abgeändert zur Verwendung
von speicherprogrammierbaren
digitalen
Vermittlungseinrichtungen oder
-systemen;
Software, nicht lauffähig,
speziell konstruiert oder
abgeändert zur Verwendung von
digitalen zellularen
Funkausrüstungen oder -systemen;
Software, so konstruiert oder so
abgeändert, daß sie
Eigenschaften, Funktionen und Merkmale von Einrichtungen
besitzt, die in den Nummern
unter 5A oder 5B des Abschnittes
„Telekommunikation'' dieser Gruppe erfaßt sind;
Software mit der Fähigkeit, den Quellencode von Software, die in
den Positionen des Abschnittes
„Telekommunikation'' erfaßt
ist, wiederherzustellen;
Software, speziell konstruiert
zur Entwicklung oder Fertigung
von Software, die in den Positionen des Abschnittes
„Telekommunikation'' dieser Gruppe erfaßt ist.
-----------------------------------
ANMERKUNG:
Bezüglich Software für
Signalverarbeitung siehe auch
Gruppe 4 und 6.
-----------------------------------
E. TECHNOLOGIE
5E01 Technologie gemäß der
„General Technology Note''
(Allgemeine Technologienote) zur Entwicklung, Fertigung oder
Verwendung (ausschließlich Betrieb) von Geräten, Systemen,
Materialien oder Software, die
in den Nummern unter 5A, 5B, 5C
oder 5D des Abschnittes
„Telekommunikation'' erfaßt
sind.
5E02 Spezifische Technologien wie
folgt:
erforderliche Technologie für
die Entwicklung oder Fertigung
von
Telekommunikationseinrichtungen,
die speziell zur Verwendung an
Bord von Satelliten konstruiert
sind;
Technologie zur Entwicklung oder
Verwendung von
Laserkommunikationstechniken mit
der Fähigkeit, Signale
automatisch zu erfassen und zu
verfolgen und Kommunikationen
via außeratmosphärische oder
subterrestre (Wasser) Medien
aufrechtzuerhalten;
Technologie zur Bearbeitung und Aufbringung von Beschichtungen
auf Lichtleitfasern, speziell
konstruiert zur Eignung für
Unterwassereinsatz;
Technologie zur Entwicklung oder
Fertigung von Einrichtungen, die Synchrone Digitale
Hierarchie/(SDH)- oder Synchrone
Optische
Netzwerk/(SDH/SONET)-Technik
verwenden;
Technologie zur Entwicklung oder
Fertigung von Verteilereinheiten
mit mehr als 64 000 Bit/s pro
Informationskanal, ausgenommen
solche für digitale
Crossconnect-Verbindungen;
Technologie zur Entwicklung oder
Fertigung von zentralen
Netzwerksteuerungen;
Technologie zur Entwicklung oder
Fertigung von digitalen
zellularen Funksystemen;
Technologie zur Entwicklung oder
Fertigung eines ISDN (Integrated Services Digital Network).
INFORMATIONSSICHERHEIT
-----------------------------------
ANMERKUNG:
Der Erfassungsstatus von
Einrichtungen, Software, Systemen,
anwendungsspezifischen Baugruppen,
Modulen, integrierten Schaltungen,
Bauelementen, Technologie oder
Funktionen der Informationssicherheit ist in den Positionen des Abschnittes
„Informationssicherheit'' dieser Gruppe definiert, auch wenn sie
Bauteile oder Baugruppen anderer
Geräte sind.
-----------------------------------
A. GERÄTE, BAUGRUPPEN UND BAUTEILE
5A11 Systeme, Geräte,
anwendungsspezifische
Baugruppen, Module oder
integrierte Schaltungen zur Informationssicherheit, wie
folgt, und andere speziell
konstruierte Bauteile hierfür:
konstruiert oder abgeändert zur Verwendung von Verschlüsselungen
unter Einsatz von
Digitaltechniken zur Gewährleistung der Informationssicherheit;
konstruiert oder abgeändert zur Ausführung von
Verschlüsselungsfunktionen
(eryptoanalytic);
konstruiert oder abgeändert zur Verwendung von Verschlüsselungen
unter Einsatz von
Analogtechniken zur Gewährleistung der Informationssicherheit,
ausgenommen.
Ausrüstungen, die feste
Bandverwürfelung mit nicht
mehr als 8 Bändern verwenden
und bei denen die Transponierungen nicht
häufiger als einmal in einer Sekunde wechseln;
Ausrüstungen, die feste
Bandverwürfelung mit mehr als
8 Bändern verwenden und bei
denen die Transponierungen
nicht häufiger als einmal in
zehn Sekunden wechseln;
Ausrüstungen, die feste
Frequenzumkehr verwenden und
bei denen die Transponierungen
nicht häufiger als einmal in
einer Sekunde wechseln;
Rundfunkeinrichtungen für
begrenzte Technikzahlen;
zivile Fernseheinrichtungen;
-----------------------------------
ANMERKUNG:
Nummer 5A11.d erfaßt keine
Ausrüstungen, speziell konstruiert
zur Unterdrückung von Emanationen
aus Gesundheits- und Sicherheitsgründen;
-----------------------------------
konstruiert oder abgeändert zur Verwendung von
Verschlüsselungstechniken zur Erzeugung des Spreizungscodes
für Systeme mit gespreiztem
Spektrum bzw. des Sprungcodes
für Systeme mit
Frequenzsprungverfahren;
konstruiert oder abgeändert für
feststellbare
Mehrstufen-Sicherheit oder
feststellbarem Verwenderschutz
auf einer Ebene über Klasse B2
der „Trusted Computer System
Evaluation Criteria'' (TCSEC)
oder gleichwertiger Richtlinien;
Kommunikationskabelsysteme,
konstruiert oder abgeändert mit
mechanischen elektrischen oder
elektronischen Mitteln um
Abhörmaßnahmen zu erkennen;
B. PRÜF- UND FERTIGUNGSEINRICHTUNGEN
5B11 Einrichtungen, speziell
konstruiert zur Entwicklung von
Einrichtungen oder Verfahren,
die von den Positionen des Abschnittes
„Informationssicherheit''
dieser Gruppe erfaßt sind,
einschließlich Meß- oder
Prüfeinrichtungen;
5B12 Einrichtungen, speziell
konstruiert zur Fertigung von
Einrichtungen oder Verfahren,
die von den Positionen des Abschnittes
Informationssicherheit dieser Gruppe erfaßt sind,
einschließlich Meß-, Prüf-,
Reparatur- oder
Fertigungseinrichtungen;
5B13 Meßeinrichtungen, speziell
konstruiert zum Prüfen und Freigeben von
Informationssicherheits-Verfahren, die von den Nummern
unter 5A oder 5D des Abschnittes
„Informationssicherheit''
erfaßt sind.
D. SOFTWARE
5D11 Software, speziell
konstruiert oder abgeändert zur Entwicklung, Fertigung oder
Verwendung von Einrichtungen
oder Software, die in den Nummern unter 5A, 5B oder 5D
dieses Abschnittes
„Informationssicherheit''
erfaßt sind;
5D12 Software, speziell
konstruiert oder abgeändert zur Unterstützung von Technologie,
die in den Nummern unter 5E des Abschnittes
„Informationssicherheit''
erfaßt sind;
5D13 Spezifische Software wie
folgt:
Software, die die Eigenschaften
der Einrichtungen, die in den Nummern unter 5A oder 5B des Abschnittes
„Informationssicherheit''
erfaßt sind, besitzt oder die Verfahren derselben
Einrichtungen ausführt oder
simuliert;
Software zur Abnahme von in Nummer 5D13.a erfaßter Software;
Software, konstruiert oder
abgeändert zum Schutz gegen
bösartige Rechnerbeschädigungen,
zB Viren.
E. TECHNOLOGIE
5E11 Technologie gemäß der „General Technology Note'' (Allgemeine Technologienote) zur Entwicklung, Fertigung oder Verwendung von Ausrüstungenn oder Software, die in den Nummern unter 5A, 5B oder 5D des Abschnittes „Informationssicherheit'' erfaßt sind.
-----------------------------------
ANMERKUNGEN ZUR INFORMATIONSSICHERHEIT:
Positionen des Abschnittes
Informationssicherheit dieser Gruppe erfassen nicht:
Smart Cards für Personen mit Verschlüsselungen, zum Gebrauch in Einrichtungen und Systemen, die von Nummer
5A11.c.1 bis c.6 auf Grund
dieser Anmerkung oder auf
Grund der Beschreibung in
unten angeführten Empfehlungen
3 und 4 zur Informationssicherheit
ausgenommen sind;
Einrichtungen, die feste
Datenkompressions- oder
Codierungsverfahren enthalten;
Empfangseinrichtungen für
Rundfunk, Kabel-Fernsehen oder
ähnliche begrenzt-öffentliche
Fernsehsysteme für
Konsumzwecke ohne digitale
Verschlüsselung und bei denen
die digitale Entschlüsselung
auf Video-, Audio- oder
Managementfunktionen
beschränkt bleibt;
tragbare (persönliche) oder
mobile Funktelephone für
zivile Zwecke, zB zur Verwendung bei kommerziellen
zivilen zellularen
Funkanlagen, die Verschlüsselungen bei Mitnahme
durch den Benutzer enthalten;
Entschlüsselungsverfahren,
speziell konstruiert, zur Anwendung urheberrechtlich
geschützter Software,
vorausgesetzt, die Entschlüsselungsfunktionen
sind nicht benutzerzugänglich.
Positionen der Informationssicherheit in dieser Gruppe erfassen nicht:
Software, erforderlich zur Verwendung von Einrichtungen,
die durch die Anmerkung 1 zur Informationssicherheit
ausgenommen sind;
Software, mit einem Verfahren
von Einrichtungen, die durch
die Anmerkung 1 zur Informationssicherheit
ausgenommen sind.
-----------------------------------
6 - SENSOREN
--------------------------------------------------------------------
A) GERÄTE, BAUGRUPPEN UND BAUTEILE
---------------------------------
ANMERKUNG:
Die Nummern 6R01 bis 6R05
erfassen Einrichtungen, die
entwickelt sind für den
Gebrauch in Raketensystemen der
Nummer 9R01.
---------------------------------
6A01 Akustik
a) Akustik-Systeme für die
Seefahrt, Geräte oder speziell
entwickelte Bauteile hierfür,
wie folgt:
1. aktive (Sende- oder
Sende/Empfangs-)Systeme und
Geräte oder speziell
entwickelte Bauteile hierfür,
wie folgt:
-----------------------------------
ANMERKUNG:
Nummer 6A01.a.1. erfaßt keine
Echolote, die vertikal vom Apparat
nach unten arbeiten, keine
Abtastfunktion mit mehr als
+10 Grad beinhalten und auf die
Messung von Wassertiefe, Entfernung
gesunkener oder auf dem Meeresgrund
begrabener Objekte, sowie auf
Fischfangzwecke beschränkt sind.
-----------------------------------
a) Breitstrahl-
Tiefenvermessungssysteme zur
topographischen Meeresboden-
Kartographie:
1. entwickelt für:
a) die Durchführung von Messungen
unter einem Winkel von mehr
als 10 Grad von der
Vertikalen; und
b) die Messung von Tiefen von
mehr als 600 m unter die
Wasseroberfläche; und
2. entwickelt für:
a) Mehrstrahleinrichtungen mit
Strahlen von weniger als
2 Grad; oder
b) eine Datengenauigkeit besser
als 0,5% der Wassertiefe
bezogen auf Strahlbreite
(Mittelwert aus den
Einzelmessungen innerhalb der
Strahlbreite);
b) Objektsuch- oder
Objektlokalisierungssysteme
mit einem der folgenden
Merkmale:
1. einer Sendefrequenz unter
10 kHz;
2. einem Schalldruckpegel von
mehr als 224 dB (Referenz
1 myPa bei 1 m) für Geräte
mit einem
Betriebsfrequenzband
zwischen 10 kHz und
einschließlich 24 kHz;
3. einem Schalldruckpegel von
mehr als 235 dB (Referenz
1 myPa bei 1 m) für Geräte
mit einem
Betriebsfrequenzband
zwischen 24 kHz und
30 kHz;
4. einer Bildung von Strahlen
von weniger als 1 Grad
entlang jeder Achse und
mit einer Betriebsfrequenz
von weniger als 100 kHz;
5. entwickelt als
druckbeständig - bei
Normalbetrieb - in Tiefen
von mehr als 1 000 m und
Meßwandlern:
a) mit dynamischer
Druckkompensation; oder
b) mit Meßwandlerelementen, die
nicht aus Bleizirkonat-Titanat
bestehen; oder
6. entwickelt zur
Abstandsmessung zu
Objekten von mehr als
5 120 m;
c) akustische Projektoren
einschließlich Meßwandlern,
mit eingebauten
piezoelektrischen,
magnetostriktiven,
elektrostriktiven,
elektrodynamischen oder
hydraulischen Elementen, die
einzeln oder in Kombination
arbeiten, mit einem der
folgenden Merkmale:
-----------------------------------
ANMERKUNG:
Der Erfassungsstatus von
akustischen Projektoren,
einschließlich Meßwandlern,
speziell entwickelt für andere
Einrichtungen ist durch den
Erfassungsstatus der anderen
Einrichtungen definiert.
-----------------------------------
1. einer momentanen
ausgestrahlten
Schalleistungsdichte von
mehr als 0,01 mW/mm2 Hz
für Geräte mit einer
Betriebsfrequenz unter
10 kHz;
2. einer kontinuierlich
ausgestrahlten
Schalleistungsdichte von
mehr als 0,001 mW/mm2 Hz
für Geräte mit einer
Betriebsfrequenz unter
10 kHz;
3. druckbeständig bei
Normalbetrieb in Tiefen
von mehr als 1 000 m; oder
4. mit
Nebenkeulenunterdrückung
von mehr als 22 dB;
-----------------------------------
ANMERKUNG:
Nummer 6A01.a.1.c erfaßt weder
elektronische Quellen, die den
Schall nur vertikal richten, noch
mechanische (zB Luftdruck- oder
Dampfstoßkanonen) oder chemische
(zB explosive) Quellen.
ANMERKUNG:
Die Schalleistungsdichte wird
erhalten, indem die
Ausgangsschalleistung durch das
Produkt aus der ausstrahlenden
Oberflächenfläche und der
Betriebsfrequenz dividiert wird.
-----------------------------------
d) Akustische Systeme, Geräte
oder speziell entwickelte
Bauteile zur Bestimmung der
Position von Schiffen oder
Unterwasser-Fahrzeugen
entwickelt:
1. für einen Betrieb mit
einer Reichweite von mehr
als 1 000 m mit einer
Positioniergenauigkeit von
weniger als 10 m rms
(quadratisches Mittel),
gemessen bei einer
Entfernung von 1 000 m;
oder
-----------------------------------
ANMERKUNG:
Nummer 6A01.a.1.d.1. schließt
auch Geräte mit ein, die eine
kohärente Signalverarbeitung
zwischen zwei oder mehr Baken und
dem vom Schiff oder
Unterwasserfahrzeug getragenen
Hydrophon verwenden, oder geeignet
sind, die
(Schallgeschwindigkeitsausbrei-
tungsfehler) zur Berechnung eines
Punktes selbsttätig zu korrigieren.
-----------------------------------
2. als druckfest bei Tiefen
von mehr als 1 000 m;
2. passive Systeme oder Geräte
(Empfangsgeräte, unabhängig ob
bei Normalbetrieb mit dem
separaten aktiven Gerät
verbunden oder nicht) oder
speziell entwickelte Bauteile
hierfür, wie folgt:
a) Hydrophone (Meßwandler) mit
eingebauten:
1. kontinuierlichen flexiblen
Sensoren oder Baugruppen
aus diskreten
Sensorelementen mit
entweder einem Durchmesser
oder einer Länge von
weniger als 20 mm und mit
einer Entfernung zwischen
den Elementen von weniger
als 20 mm;
2. mit einem der folgenden
Meßfühler:
a) Lichtleitfasern;
b) piezoelektrischen
Polymeren;
c) flexible
piezoelektrische
Keramikmaterialien;
3. Hydrophon-Empfindlichkeit
besser als -180 dB in
jeder Tiefe mit keiner
Beschleunigungskompen-
sation;
4. wenn entwickelt für einen
Betrieb in Tiefen von
nicht mehr als 35 m, mit
einer Hydrophon-
Empfindlichkeit besser als
-186 dB mit
Beschleunigungs-
kompensation;
5. wenn entwickelt für einen
Normalbetrieb in Tiefen
von mehr als 35 m, mit
einer Hydrophon-Empfind-
lichkeit besser als
-192 dB mit
Beschleunigungskompen-
sation;
6. wenn entwickelt für einen
Normalbetrieb in Tiefen
von mehr als 100 m, mit
einer Hydrophon-Empfind-
lichkeit besser als
-204 dB; oder
7. entwickelt für einen
Betrieb in Tiefen von mehr
als 1 000 m;
-----------------------------------
ANMERKUNG:
Die Hydrophon-Empfindlichkeit
wird definiert als zwanzig mal der
Logarithmus des Verhältnisses der
rms-Ausgangsspannung zu einer
1 V rms-Referenz, wenn der
Hydrophon-Sensor ohne Vorverstärker
in ein Hörfeld aus ebenen Wellen
mit einem rms-Druck von 1 myPa
plaziert wird. Beispiel: ein
Hydrophon mit -160 dB (Referenz 1 V
je myPa) würde eine
Ausgangsspannung von 10 hoch -8 in
einem solchen Feld ergeben, während
ein Hydrophon mit -180 dB
Empfindlichkeit einen Ausgang von
nur 10 hoch -9 ergeben würde. Daher
ist -160 dB besser als -180 dB.
-----------------------------------
b) Geschleppte akustische
Hydrophon-Anordnungen mit:
1. Hydrophongruppen mit einem
Abstand von weniger als
12,5 m;
2. Hydrophongruppen mit einem
Abstand von 12,5 m bis
unter 25 m und entwickelt
oder geeignet, für einen
Betrieb in Tiefen von mehr
als 35 m abgeändert zu
werden; oder
-----------------------------------
ANMERKUNG:
Der Ausdruck „geeignet zur
Abänderung'' in Nummer
6A01.a.2.b.2. heißt, daß
Möglichkeiten vorhanden sind, durch
eine Änderung der Verdrahtung oder
Verknüpfung den Hydrophongruppen-
Abstand oder die Grenzen der
Betriebstiefen abzuändern. Solche
Möglichkeiten sind gegeben durch:
Ersatzverdrahtung von mehr als 10%
der Anzahl der Drähte,
Justierungseinrichtungen für den
Hydrophongruppen-Abstand oder
interne
Tiefenbegrenzungsvorrichtungen, die
justierbar sind oder mehr als eine
Hydrophongruppe steuern.
-----------------------------------
3. Hydrophongruppen-Abstand
von 25 m oder mehr und
entwickelt für einen
Betrieb in Tiefen von mehr
als 100 m;
4. Kurssensoren:
a) mit einer Genauigkeit
besser als +0,5 Grad;
b) eingebaut in die
Anordnung und
entwickelt oder
geeignet zur
Abänderung für einen
Betrieb in Tiefen von
mehr als 35 m; oder
-----------------------------------
ANMERKUNG:
Der Ausdruck „geeignet zur
Abänderung'' in Nummer
6A01.a.2.b.4.b bedeutet, daß eine
justierbare oder entfernbare
Vorrichtung zur
Tiefenmeßwertrückführung vorhanden
ist.
-----------------------------------
c) montiert außerhalb der
Anordnung und mit einer
Sensoreinheit, die fähig ist,
in einem Umkreis von 360 Grad
in Tiefen von mehr als 35 m zu
arbeiten;
5. nicht-metallische
Bestandteile oder in der
Längsrichtung verstärkte
Anordnung;
6. einer zusammengebauten
Anordnung von weniger als
40 mm Durchmesser;
7. Multiplexe
Hydrophongruppen-Signale;
oder
8. Hydrophon-Eigenschaften,
spezifiziert in Nummer
6A01.a.2.a;
c) Bearbeitungseinrichtungen,
speziell entwickelt für
geschleppte Hydrophon-
Anordnungen mit einem der
folgenden Merkmale:
1. mit Fast
Fouriertransformation
(FFT) oder einer anderen
Transformation mit 1 024
oder mehr komplexen
Punkten in weniger als
20 ms mit keiner
benutzerzugänglichen
Programmierbarkeit; oder
2. Zeit- oder
Frequenzbereichs-
Verarbeitung und
-korrelation,
einschließlich
Spektralanalyse, digitales
Filtern und
Strahlenformung mit Fast
Fouriertransformationen
oder anderen
Transformationen oder
Verfahren mit
benutzerzugänglicher
Programmierbarkeit;
b) Geophone, geeignet zur
Umwandlung für einen Einsatz in
Marinesystemen, Geräte oder
speziell entwickelte Bauteile,
die in der Nummer 6A01.a.2.a
erfaßt sind;
c) Korrelation-Geschwindigkeits-
Sonarloggeräte, entwickelt zur
Messung der horizontalen
Geschwindigkeit des
Ausrüstungsträgers relativ zum
Meeresboden bei Abständen
zwischen dem Träger und dem
Meeresboden von mehr als 500 m;
6A02 Optische Sensoren
a) Optische Detektoren wie folgt: 6R01 Passive Sensoren zur
Ermittlung von Peilungen für
spezifische elektromagnetische
Quellen (Funkpeilgeräte) oder
Geländecharakteristiken
-----------------------------------
ANMERKUNG:
Nummer 6A02.a erfaßt keine
Germanium- oder Siliciumbauteile.
-----------------------------------
1. raumfahrtqualifizierte
Einzelelemente oder
Brennebenen-Arrays (linear
oder zweidimensional) mit
einem der folgenden Merkmale:
a) 1. einer
Spitzenempfindlichkeit bei
einer Wellenlänge kürzer
als 300 nm; und
2. einer Empfindlichkeit von
weniger als 0,1% relativ zur
Spitzenempfindlichkeit bei
einer Wellenlänge von mehr
als 400 nm;
b) 1. einer
Spitzenempfindlichkeit im
Wellenlängenbereich von
über 900 nm bis höchstens
1 200 nm, und
2. einer Ansprechszeitkonstante
von 95 ns oder weniger; oder
c) einer Spitzenempfindlichkeit
im Wellenlängenbereich von
über 1 200 nm bis höchstens
30 000 nm;
2. Bildverstärkerröhren und
speziell entwickelte Bauteile
hierfür, wie folgt:
a) Bildverstärkerröhren mit
allen folgenden Merkmalen:
1. einer
Spitzenempfindlichkeit im
Wellenlängenbereich von
über 400 nm bis höchstens
1 050 nm;
2. mit einer Mikrokanalplatte
für Elektronen-
Bildverstärkung mit einem
Lochabstand
(Zentrum-Zentrum Abstand)
von weniger als 25 mym;
und
a) einer S-20-, S-25- oder
Multialkali-
Photokathode; oder
b) einer GaAs- oder
GaInAs-Photokathode;
b) speziell entwickelte
Bauteile wie folgt:
1. Lichtwellenleiter-
Bildinverter;
2. Mikrokanalplatten mit
beiden folgenden
Merkmalen:
a) 15 000 oder mehr
Hohlröhren/Platte; und
b) einem Lochabstand
(Zentrum-Zentrum
Abstand) von weniger
als 25 mym; oder
3. GaAs- oder
GaInAs-Photokathoden.
3. nicht-raumfahrtqualifizierte
lineare oder zweidimensionale
Brennebenen-Arrays mit einem
der folgenden Merkmale:
a) 1. einzelne Elemente mit
einer Spitzenempfindlichkeit
in einem Wellenlängenbereich
von über 900 nm bis
höchstens 1 050 nm; und
2. einer
Ansprechzeitkonstante von
weniger als 0,5 ns;
b) 1. einzelne Elemente mit
einer Spitzenempfindlichkeit
in einem Wellenlängenbereich
von über 1 050 nm bis
höchstens 1 200 nm; und
2. einer
Ansprechzeitkonstante von
95 ns oder weniger; oder
c) einzelne Elemente mit einer
Spitzenempfindlichkeit in
einem Wellenlängenbereich
von über 1 200 nm bis
höchstens 30 000 nm;
-----------------------------------
ANMERKUNGEN:
1. Nummer 6A02.a.3. umfaßt auch
photoleitfähige Arrays und
photovoltaische Arrays.
2. Nummer 6A02.a.3. erfaßt keine
Silicium-Brennebenen-Arrays,
gekapselte photoleitfähige
Multi-Element-Zellen (mit nicht
mehr als 16 Elementen) oder
pyroelektrische Detektoren mit
einem der folgenden Stoffe:
a) Bleisulfid;
b) Triglycinsulfat oder
Varianten;
c) Blei-Lanthan-Zirkonium-Titanat
und Varianten;
d) Lithiumtantalat;
e) Polyvinylidenfluorid und
Varianten;
f) Strontium-Barium-Niobat und
Varianten; oder
g) Bleiselenid.
-----------------------------------
4. nicht-raumfahrtqualifizierte
Einzelelemente oder
Multielement-Halbleiter-
Photodioden oder
-Phototransistoren (keine
Brennebenen-Arrays) mit beiden
folgenden Merkmalen:
a) einer Spitzenempfindlichkeit
bei einer Wellenlänge von
mehr als 1 200 nm; und
b) einer Ansprechzeitkonstante
von 0,5 ns oder weniger;
b) Multispektral abbildende
Sensoren, entwickelt für
Fernabtastungszwecke, mit einem
der folgenden Merkmale:
1. einem Momentan-Gesichtsfeld
(IFOV) von weniger als
200 myrad; oder
2. spezifiziert für einen Betrieb
im Wellenlängenbereich von
über 400 nm bis höchstens
30 000 nm; und
a) die Ausgangsbilddaten in
digitalem Format erzeugen;
und
1. raumfahrtqualifiziert
sind; oder
2. für einen Luftfahrtbetrieb
entwickelt sind und andere
Detektoren als
Siliciumdetektoren
verwenden;
c) Direktsicht-
Bilddarstellungsgeräte, die im
sichtbaren oder
Infrarot-Spektrum arbeiten und
einen der folgenden Bestandteile
aufweisen:
1. Bildverstärkerröhren, die von
Nummer 6A02.a.2 erfaßt sind;
oder
2. Brennebenen-Arrays, die von
Nummer 6A02.a.3 erfaßt sind;
-----------------------------------
ANMERKUNG:
Nummer 6A02.c erfaßt nicht
folgende Geräte, wenn diese andere
Photokathoden als GaAs- oder
GaInAs-Photokathoden enthalten:
a) industrielle oder zivile
Einbruchsicherungssysteme,
Systeme zur Bewegungskontrolle
oder -zählung für Verkehr und
Industrie;
b) medizinische Geräte;
c) industrielle Geräte zur
Überprüfung, Sortierung oder
Analyse von
Materialeigenschaften;
d) Feuermelder für Industrieöfen;
e) speziell für Laborzwecke
entwickelte Geräte;
ANMERKUNG
Der Ausdruck „Direktsicht''
bezieht sich auf
Bilddarstellungsgeräte, die im
sichtbaren oder Infrarot-Spektrum
arbeiten, dem menschlichen
Betrachter ein visuelles Bild
zeigen, ohne das Bild in ein
elektronisches Signal für
Fernsehschirmdarstellung
umzuwandeln und die das Bild weder
photographisch, noch elektronisch
noch durch andere Mittel
aufzeichnen oder speichern können.
-----------------------------------
d) besondere unterstützende
Bauteile für optische Sensoren
wie folgt:
1. raumfahrtqualifizierte
Kryokühler;
2. nicht-raumfahrtqualifizierte
Kryokühler wie folgt:
a) mit geschlossenem Kreislauf
mit einer spezifizierten
mittleren Ausfallszeit
(MTTF) oder einem mittleren
Ausfallsabstand (MTBF) von
mehr als 2 500 Stunden;
b) selbstregelnde Joule-
Thomson-(JT)-Minikühler für
Bohrungsdurchmesser von
weniger als 8 mm;
3. optische Meßfasern:
a) speziell gefertigt,
zusammengesetzt oder in
Struktur oder durch
Beschichtung abgeändert, um
akustisch, thermisch,
inertial, elektromagnetisch
oder für atomare Strahlung
empfindlich zu werden; oder
b) in der Struktur abgeändert,
um eine Schwebungslänge von
weniger als 50 mm (hohe
Doppelbrechung) zu
erreichen;
6A03 Kameras
a) Meßkameras wie folgt:
1. Hochgeschwindigkeits-
Filmaufnahmekameras mit jedem
Filmformat von 8 mm bis
einschließlich 16 mm, bei
denen der Film während der
gesamten Aufzeichnungszeit
kontinuierlich bewegt wird,
und die geeignet sind, mit
Aufnahmegeschwindigkeiten von
mehr als
13 150 Einzelbildern/s
aufzuzeichnen;
-----------------------------------
ANMERKUNG:
Nummer 6A03.a.1. erfaßt keine
Filmaufnahmekameras für normale
zivile Zwecke.
-----------------------------------
2. mechanische
Hochgeschwindigkeitskameras,
bei denen sich der Film nicht
bewegt, und die geeignet sind,
mit Bildfrequenzen von mehr
als 1 000 000 Bildern bei
voller Bildhöhe eines 35mm-
Films oder mit proportional
kleineren Geschwindigkeiten
für größere Bildhöhen
aufzuzeichnen;
3. mechanische oder elektronische
Streakkameras mit
Aufzeichnungsgeschwindigkei-
ten von mehr als 10 mm/mys;
4. elektronische Bildkameras mit
einer Bildfrequenz von mehr
als 1 000 000 Bildern;
5. elektronische Kameras mit
beiden folgenden Merkmalen:
a) einer elektronischen
Verschlußzeit
(Ausblendfähigkeit) von
weniger als 1 mys je
Vollbild; und
b) einer Ausgabezeit, die eine
Bildgeschwindigkeit von mehr
als 125 vollen
Einzelbildern/s erlaubt;
b) bilddarstellende Kameras wie
folgt:
-----------------------------------
ANMERKUNG:
Nummer 6A03.b erfaßt keine
Fernseh- oder Videokameras, die
speziell für Fernseh-Rundfunk
entwickelt sind.
-----------------------------------
1. Videokameras mit Halbleiter-
Sensoren und mit einem der
folgenden Merkmale:
a) mehr als 4 x 10 hoch 6
aktiven Pixel/Halbleiter-
Sensoranordnung für
Monochromkameras (Schwarz-
Weiß-Kameras);
b) mehr als 4 x 10 hoch 6
aktiven Pixel/Halbleiter-
Sensoranordnung für
Farbkameras mit drei
eingebauten Halbleiter-
Sensoranordnungen; oder
c) mehr als 12 x 10 hoch 6
aktiven Pixel für
Halbleiter-Sensoranordnung-
Farbkameras mit einer
eingebauten Halbleiter-
Sensoranordnung;
2. Scanning-Kameras oder
Scanning-Kamerasysteme:
a) mit linearen
Detektoranordnungen mit mehr
als 8 192 Elementen/
Anordnung; und
b) mit mechanischer Abtastung
in eine Richtung;
3. mit eingebauten
Bildverstärkern, die in Nummer
6A02.a.2.a erfaßt sind;
4. mit eingebauten Brennebenen-
Arrays, die in Nummer 6A02.a.3
erfaßt sind;
6A04 Optik
a) Optische Spiegel (Reflektoren)
wie folgt:
1. verformbare Spiegel mit
kontinuierlichen oder
Multielement-Oberflächen und
speziell entwickelte Bauteile
hierfür, die geeignet sind,
Teile der Spiegeloberfläche
mit Frequenzen von mehr als
100 Hz dynamisch
nachzujustieren;
2. leichte monolithische Spiegel
mit einer durchschnittlichen
Äquivalenzdichte von weniger
als 30 kg/m2 und einem
Gesamtgewicht vom (Anm.:
richtig: von)
mehr als 10 kg;
3. leichte zusammengesetzte -
oder Schaum-Spiegelstrukturen
mit einer durchschnittlichen
Äquivalenzdichte von weniger
als 30 kg/m2 und einem
Gesamtgewicht von mehr als
2 kg;
4. Spiegel zum Lenken optischer
Strahlen mit mehr als 100 mm
Durchmesser oder
Hauptachsenlänge mit einer
Steuerbandbreite von mehr als
100 Hz;
b) Optische Bauteile, hergestellt
aus Zinkselenid (ZnSe) oder
Zinksulfid (ZnS) zur Übertragung
im Wellenlängenbereich von über
3 000 nm bis höchstens 25 000 nm
und mit einem der folgenden
Merkmale:
1 mehr als 100 cm3 Volumen; oder
2. mit mehr als 80 mm Durchmesser
oder Hauptachsenlänge und
20 mm Dicke (Tiefe);
c) raumfahrtqualifizierte Bauteile
für optische Systeme wie folgt:
1. leichtgewichtig, mit weniger
als 20% Äquivalenzdichte
verglichen mit einem festen
Rohling mit der gleichen
Apertur und Dicke;
2. Substrate, Substrate mit
Oberflächenbeschichtungen
(Einzel- oder Mehrlagen,
metallisch oder dielektrisch,
leitfähig, halbleitend oder
isolierend) oder mit
Schutzfilmen;
3. Segmente oder Baugruppen aus
Spiegeln, entwickelt zur
Montage im Weltraum in ein
optisches System, mit einer
Sammelapertur gleich oder
größer als von einer
Einzeloptik mit 1 m
Durchmesser;
4. gefertigt aus
zusammengesetzten Materialien
mit einem linearen thermischen
Ausdehnungskoeffizienten
gleich oder kleiner als 5 x 10
hoch -6 in jeder
Koordinatenrichtung;
d) Optische Filter wie folgt:
1. für Wellenlängen größer als
250 nm, bestehend aus
optischen Mehrlagen-
Beschichtungen und mit einem
der folgenden Merkmale:
a) Bandbreiten gleich oder
kleiner als 1 nm volle
Breite bei halber Intensität
(FWHI) und einer
Spitzenübertragung von 90%
oder mehr; oder
b) Bandbreiten gleich oder
weniger als 0,1 nm FWHI und
einer Spitzenübertragung von
50% oder mehr;
-----------------------------------
ANMERKUNG:
Nummer 6A04.d.1. erfaßt keine
optischen Filter mit festen
Luftspalten oder Lyot-Filtern.
-----------------------------------
2. für Wellenlängen größer als
250 nm und mit allen folgenden
Merkmalen:
a) abstimmbar über einen
Wellenlängenbereich von
500 nm oder mehr;
b) einem optischen
Momentanbandpaß von 1,25 nm
oder weniger;
c) Wellenlänge
wiedereinstellbar innerhalb
von 0,1 ms mit einer
Genauigkeit von 1 nm oder
besser innerhalb des
abstimmbaren
Wellenlängenbereiches; und
d) einer
Einzelereignis-Übertragung
von 91% oder mehr;
3. Optische Opazitätsschalter
(Filter) mit einem Sehfeld von
30 Grad oder weiter und einer
Ansprechzeit gleich oder
kleiner als 1 ns;
e) Optische Steuergeräte wie
folgt:
1. speziell entwickelt zur
Erhaltung der
Oberflächengestalt oder
-ausrichtung der
raumfahrtqualifizierten
Bauteile, die in Nummer
6A04.c.1 oder c.3 erfaßt sind;
2. mit Steuerungs-, Nachführ-,
Stabilisierungs- oder
Resonatorjustierbandbreiten
gleich oder größer als 100 Hz
und einer Genauigkeit von
10 myrad oder weniger;
3. Kardanringe mit einer
maximalen Schwenkung von mehr
als 5 Grad, einer Bandbreite
gleich oder größer als 100 Hz
und mit einem der folgenden
Merkmale:
a) 1. mit einem Durchmesser
oder einer Hauptachsenlänge
von mehr als 0,15 m bis
höchstens 1 m;
2. geeignet für
Winkelbeschleunigungen von
mehr als 2 rad/s2; und
3. mit Winkelfehlern gleich
oder kleiner als
200 myrad/s2; oder
b) 1. mit mehr als 1 m
Durchmesser oder
Hauptachsenlänge;
2. geeignet für
Winkelbeschleunigungen von
mehr als 0,5 rad/s2; und
3. mit Winkelfehlern gleich
oder kleiner als
200 myrad;
4. speziell entwickelt zur
Erhaltung der Justierung
von phasengesteuerten
Anordnungen oder
phasengesteuerten
Segmentspiegelsystemen,
die aus Spiegeln mit einem
Segmentdurchmesser oder
einer Hauptachsenlänge von
1 m oder mehr bestehen;
f) Fluoridfaserkabel oder
Lichtwellenleiterfasern hierfür
mit einer Dämpfung von weniger
als 4 dB/km im
Wellenlängenbereich von über
1 000 nm bis höchstens 3 000 nm;
6A05 Laser, Bauteile und optische
Geräte, wie folgt:
-----------------------------------
ANMERKUNGEN:
1. Impulslaser umfassen auch
solche, die in einem CW-Modus
(Dauerstrichmodus) mit
überlagerten Impulsen laufen.
2. Stoßerregte Laser umfassen auch
jene, die in einem
kontinuierlich erregten Modus
mit überlagerter Stoßerregung
laufen.
3. Der Embargostatus von
Raman-Lasern richtet sich nach
den Parametern der
Pumpenquellenlaser.
Pumpenquellenlaser können alle
nachstehend beschriebenen Laser
sein.
-----------------------------------
a) Gaslaser wie folgt:
1. Excimerlaser mit einem der
folgenden Merkmale:
a) einer Ausgangswellenlänge
von nicht mehr als 150 nm
und:
1. einer Ausgangsenergie von
mehr als 50 mJ/Impuls;
oder
2. einer mittleren oder
CW-Ausgangsleistung von
mehr als 1 W;
b) einer Ausgangswellenlänge
von über 150 nm bis
höchstens 190 nm und:
1. einer Ausgangsenergie von
mehr als 1,5 J/Impuls;
oder
2. einer mittleren oder
CW-Ausgangsleistung von
mehr als 120 W;
c) einer Ausgangswellenlänge
von über 190 nm bis
höchstens 360 nm und:
1. einer Ausgangsenergie von
mehr als 10 J/Impuls; oder
2. einer mittleren oder
CW-Ausgangsleistung von
mehr als 500 W; oder
d) einer Ausgangswellenlänge
von über 360 nm; und
1. einer Ausgangsenergie von
mehr als 1,5 J/Impuls;
oder
2. einer mittleren oder
CW-Ausgangsleistung von
mehr als 30 W;
2. Metalldampflaser wie folgt:
a) Kupfer-(Cu)-Laser mit einer
mittleren oder
CW-Ausgangsleistung von mehr
als 20 W;
b) Gold-(Au)-Laser mit einer
mittleren oder
CW-Ausgangsleistung von mehr
als 5 W;
c) Natrium-(Na)-Laser mit einer
mittleren oder
CW-Ausgangsleistung von mehr
als 5 W;
d) Barium-(Ba)-Laser mit einer
mittleren oder
CW-Ausgangsleistung von mehr
als 2 W;
3. Kohlenmonoxid-(CO)-Laser mit
entweder:
a) einer Ausgangsenergie von
mehr als 2 J/Impuls und
einer Spitzenleistung von
mehr als 5 kW; oder
b) einer mittleren oder
CW-Ausgangsleistung von mehr
als 5 kW;
4. Kohlendioxid-(C02)-Laser mit
einem der folgenden Merkmale:
a) einer CW-Ausgangsleistung
von mehr als 10 kW;
b) einer gepulsten
Ausgangsstrahlung mit einer
Impulsdauer von mehr als
10 mys und:
1. einer mittleren
Ausgangsleistung von mehr
als 10 kW; oder
2. einer Spitzenleistung von
mehr als 100 kW; oder
c) einer gepulsten
Ausgangsstrahlung mit einer
Impulsdauer gleich oder
kleiner als 10 mys und:
1. einer Impulsenergie von
mehr als 5 J/Impuls und
einer Spitzenleistung von
mehr als 2,5 kW; oder
2. einer mittleren
Ausgangsleistung von mehr
als 2,5 kW;
5. Chemische Laser wie folgt:
a) Wasserstofffluorid- (Anm.:
richtig: Wasserstoffluorid-)
(HF)-Laser;
b) Deuteriumfluorid-(DF)-Laser;
c) Transferlaser:
1. Sauerstoff-Jod-(O2-I)-
Laser;
2. Deuterium-Fluorid-
Kohlendioxid-(DF-CO2)-
Laser;
6. Gasentladungs- und
Ionen-Laser, zB Krypton-Ionen-
oder Argon-Ionen-Laser, mit
entweder:
a) einer Ausgangsenergie von
mehr als 1,5 J/Impuls und
einer Spitzenleistung von
mehr als 50 W; oder
b) einer mittleren oder
CW-Ausgangsleistung von mehr
als 50 W;
7. Andere Gaslaser, außer
Stickstoff-Laser, mit einem
der folgenden Merkmale:
a) einer Ausgangswellenlänge
von nicht mehr als 150 nm
und:
1. einer Ausgangsenergie von
mehr als 50 mJ/Impuls und
einer Spitzenleistung von
mehr als 1 W; oder
2. einer mittleren oder
CW-Ausgangsleistung von
mehr als 1 W;
b) einer Ausgangswellenlänge
von mehr als 150 nm bis
höchstens 800 nm und:
1. einer Ausgangsenergie von
mehr als 1,5 J/Impuls und
einer Spitzenleistung von
mehr als 30 W; oder
2. einer mittleren oder
CW-Ausgangsleistung von
mehr als 30 W;
c) einer Ausgangswellenlänge
von mehr als 800 nm bis
höchstens 1 400 nm und:
1. einer Ausgangsenergie von
mehr als 0,25 J/Impuls und
einer Spitzenleistung von
mehr als 10 W; oder
2. einer mittleren oder
CW-Ausgangsleistung von
mehr als 10 W; oder
d) einer Ausgangswellenlänge
von mehr als 1 400 nm und
einer mittleren oder
CW-Ausgangsleistung von mehr
als 1 W;
b) Halbleiter-Laser wie folgt:
-----------------------------------
ANMERKUNG:
Halbleiter-Laser werden allgemein
als Laserdioden bezeichnet.
ANMERKUNG:
Der Erfassungstatus von
Halbleiter-Lasern, speziell
entwickelt für andere Geräte
richtet sich nach dem
Erfassungsstatus der anderen
Geräte.
-----------------------------------
1. Einzelne Single Mode
Halbleiter-Laser mit:
a) einer mittleren
Ausgangsleistung von mehr
als 100 mW; oder
b) einer Wellenlänge von mehr
als 1 050 nm;
2. Einzelne Single Mode
Halbleiter-Laser oder Arrays
aus einzelnen
Halbleiter-Lasern mit:
a) einer Ausgangsenergie von
mehr als 500 myJ/Impuls und
einer Spitzenleistung von
mehr als 10 W;
b) einer mittleren oder
CW-Ausgangsleistung von mehr
als 10 W; oder
c) einer Wellenlänge von mehr
als 1050 nm;
c) Festkörper-Laser wie folgt:
1. abstimmbare Laser mit einem
der folgenden Merkmale:
-----------------------------------
ANMERKUNG:
Nummer 6A05.c.1. umfaßt auch
Titan-Saphir-(Ti: Al2O3), Thulium -
YAG (Tm: YAG), Thulium - YSGG (Tm:
YSGG), Alexandrit (Cr: BeAl2O4) und
Farbpunkt-Laser.
-----------------------------------
a) einer Ausgangswellenlänge
kleiner als 600 nm und:
1. einer Ausgangsenergie von
mehr als 50 mJ/Impuls und
einer Spitzenleistung von
mehr als 1 W; oder
2. einer mittleren oder
CW-Ausgangsleistung von
mehr als 1 W;
b) einer Ausgangswellenlänge
von 600 nm oder mehr bis
höchstens 1 400 nm und:
1. einer Ausgangsenergie von
mehr als 1 J/Impuls und
einer Spitzenleistung von
mehr als 20 W; oder
2. einer mittleren oder
CW-Ausgangsleistung von
mehr als 20 W; oder
c) einer Ausgangswellenlänge
von mehr als 1 400 nm und:
1. einer Ausgangsenergie von
mehr als 50 mJ/Impuls und
einer Spitzenleistung von
mehr als 1 W; oder
2. einer mittleren oder
CW-Ausgangsleistung von
mehr als 1 W;
2. nicht-abstimmbare Laser wie
folgt:
-----------------------------------
ANMERKUNG:
Nummer 6A05.c.2. erfaßt
Atomübergangs-Festkörper-Laser.
-----------------------------------
a) Rubin-Laser mit einer
Ausgangsenergie von mehr als
20 J/Impuls;
b) Neodym-Laser wie folgt:
1. gütegeschaltete Laser
(Q-switched) mit:
a) einer Ausgangsenergie von mehr
als 20 J bis höchstens
50 J/Impuls und einer
mittleren Ausgangsleistung von
mehr als 10 W; oder
b) einer Ausgangsenergie von mehr
als 50 J/Impuls;
2. nicht-gütegeschaltete
Laser (non-Q-switched)
mit:
a) einer Ausgangsenergie von mehr
als 50 J bis höchstens
100 J/Impuls und einer
mittleren Ausgangsleistung von
mehr als 20 W; oder
b) einer Ausgangsenergie von mehr
als 100 J/Impuls;
c) Neodym-dotierte Laser
(andere Laser als Glas), wie
folgt, mit einer
Ausgangswellenlänge von mehr
als 1 000 nm bis höchstens 1
100 nm:
-----------------------------------
(Bezüglich Neodym-dotierte Laser
(andere Laser als Glas) mit einer
Ausgangswellenlänge von nicht mehr
als 1 000 nm oder mehr als 1 100 nm
siehe Nummer 6A05.c.2.d).
-----------------------------------
1. gepulst angeregte,
phasenverriegelte,
gütegeschaltete
(Q-switched) Laser mit
einer Impulsdauer von
weniger als 1 ns und:
a) einer Spitzenleistung von mehr
als 5 GW;
b) einer mittleren
Ausgangsleistung von mehr als
10 W; oder
c) einer Impulsenergie von mehr
als 0,1 J;
2. gepulst angeregte,
gütegeschaltete
(Q-switched) Laser mit
einer Impulsdauer gleich
oder größer als 1 ns und:
a) einem transversalen
Einmoden-Ausgang mit:
1. einer Spitzenleistung von
mehr als 100 MW;
2. einer mittleren
Ausgangsleistung von mehr
als 20 W; oder
3. einer Impulsenergie von mehr
als 2 J; oder
b) einem transversalen
Mehrmoden-Ausgang mit:
1. einer Spitzenleistung von
mehr als 200 MW;
2. einer mittleren
Ausgangsleistung von mehr
als 50 W; oder
3. einer Impulsenergie von mehr
als 2 J;
3. gepulst angeregte,
nicht-gütegeschaltete
(non-Q-switched) Laser
mit:
a) einem transversalen
Einmoden-Ausgang mit:
1. einer Spitzenleistung von
mehr als 500 kW; oder
2. einer mittleren
Ausgangsleistung von mehr
als 150 W; oder
b) einem transversalen
Mehrmoden-Ausgang mit:
1. einer Spitzenleistung von
mehr als 1 MW; oder
2. einer mittleren
Ausgangsleistung von mehr
als 500 W;
4. kontinuierlich angeregte
Laser mit:
a) einem transversalen
Einmoden-Ausgang mit:
1. einer Spitzenleistung von
mehr als 500 kW; oder
2. einer mittleren oder
CW-Ausgangsleistung von mehr
als 150 W; oder
b) einem transversalen
Mehrmoden-Ausgang mit:
1. einer Spitzenleistung von
mehr als 1 MW; oder
2. einer mittleren oder
CW-Ausgangsleistung von mehr
als 500 W;
d) andere nicht-abstimmbare
Laser, mit einem der
folgenden Merkmale:
1. einer Wellenlänge von
weniger als 150 nm und:
a) einer Ausgangsenergie von mehr
als 50 mJ/Impuls und eine
Spitzenleistung von mehr als 1
W; oder
b) einer mittleren oder
CW-Ausgangsleistung von mehr
als 1 W;
2. einer Wellenlänge von
150 nm oder mehr bis
höchstens 800 nm und:
a) einer Ausgangsenergie von mehr
als 1,5 J/Impuls und einer
Spitzenleistung von mehr als
30 W; oder
b) einer mittleren oder
CW-Ausgangsleistung von mehr
als 30 W;
3. einer Wellenlänge von mehr
als 800 nm bis höchsten
1 400 nm, wie folgt:
a) gütegeschaltete Laser mit:
1. einer Ausgangsenergie von
mehr als 0,5 J/Impuls und
einer Spitzenleistung von
mehr als 50 W; oder
2. einer mittleren
Ausgangsleistung von mehr
als :
a) 10 W für Einmoden-Laser;
b) 30 W für Mehrmoden-Laser;
b) nicht-gütegeschaltete Laser
mit:
1. einer Ausgangsenergie von
mehr als 2 J/Impuls und
einer Spitzenleistung von
mehr als 50 W; oder
2. einer mittleren oder
CW-Ausgangsleistung von mehr
als 50 W; oder
4. einer Wellenlänge von mehr
als 1400 nm und:
a) einer Ausgangsenergie von mehr
als 100 mJ/Impuls und einer
Spitzenleistung von mehr als 1
W; oder
b) einer mittleren oder
CW-Ausgangsleistung von mehr
als 1 W;
d) Farbstofflaser oder andere
flüssige Laser mit einem der
folgenden Merkmale:
1. einer Wellenlänge von weniger
als 150 nm und:
a) einer Ausgangsenergie von
mehr als 50 mJ/Impuls und
einer Spitzenleistung von
mehr als 1 W; oder
b) einer mittleren oder
CW-Ausgangsleistung von mehr
als 1 W;
2. einer Wellenlänge von 150 nm
oder mehr bis höchstens 800 nm
und:
a) einer Ausgangsenergie von
mehr als 1,5 J/Impuls und
einer Spitzenleistung von
mehr als 20 W;
b) einer mittleren oder
CW-Ausgangsleistung von mehr
als 20 W; oder
c) einem longitudinalen
Einmoden-Impulsoszillator
mit einer mittleren
Ausgangsleistung von mehr
als 1 W und einer
Folgefrequenz von mehr als 1
kHz, wenn die Impulsdauer
kleiner als 100 ns beträgt;
3. einer Wellenlänge von mehr als
800 nm bis höchstens 1 400 nm
und:
a) einer Ausgangsenergie von
mehr als 0,5 J/Impuls und
einer Spitzenleistung von
mehr als 10 W; oder
b) einer mittleren oder
CW-Ausgangsleistung von mehr
als 10 W; oder
4. einer Wellenlänge von mehr als
1 400 nm und:
a) einer Ausgangsenergie von
mehr als 100 mJ/Impuls und
einer Spitzenleistung von
mehr als 1 W; oder
b) einer mittleren oder
CW-Ausgangsleistung von mehr
als 1 W;
e) Frei-Elektron-Laser;
f) Bauteile wie folgt:
1. Spiegel, die entweder durch
aktive Kühlung oder
Wärmehohlleiter-Kühlung
gekühlt werden;
-----------------------------------
ANMERKUNG:
Aktive Kühlung ist eine
Kühltechnik für optische Bauteile,
die fließende Flüssigkeiten
innerhalb der Schicht unter der
Oberfläche (nominal weniger als
1 mm unter der optischen
Oberfläche) des Optikbauteils
verwendet, um Wärme von der Optik
abzuführen.
-----------------------------------
2. optische Spiegel oder
durchlässige oder teilweise
durchlässige optische oder
elektro-optische Bauteile,
speziell entwickelt zur
Verwendung mit vom Embargo
erfaßten Lasern;
g) optische Geräte wie folgt:
1. dynamische Wellenfront-
(Phasen)-Meßgeräte, die
geeignet sind, mindestens
50 Positionen auf einer
Strahlenwellenfront
abzubilden, mit:
a) Bildfrequenzen gleich oder
größer als 100 Hz und einer
Phasendiskrimination von
mindestens 5% der
Wellenlänge des Strahls;
oder
b) Bildfrequenzen gleich oder
größer als 1 000 Hz und
einer Phasendiskrimination
von mindestens 20% der
Wellenlänge des Strahls;
2. Laser-Diagnosegeräte, die
geeignet sind,
Winkelstrahl-Lenkungsfehler
von Super High Power Laser
(SHPL)-Systemen von gleich
oder weniger als 10 myrad zu
messen;
3. optische Geräte, Baugruppen
oder Bauteile, speziell
entwickelt für SHPL-Systeme
mit phasengesteuerter
Anordnung für kohärente
Strahlenkombination bis zu
einer Genauigkeit von
Lambda/10 auf der bezeichneten
Wellenlänge oder von 0,1 mym,
je nachdem welcher Wert der
kleinere ist;
4. Projektionsteleskope, speziell
entwickelt zur Verwendung mit
SHPL-Systemen;
6A06 Magnetometer, magnetische
Neigungsmesser, eigenmagnetische
Neigungsmesser und
Kompensationssysteme, sowie
speziell entwickelte Bauteile
hierfür, wie folgt:
a) Magnetometer mit
supraleitfähiger, optisch
gepumpter oder nuklearer
Präzessionstechnologie
(Proton/Overhauser-Technologie),
mit einem Rauschpegel
(Empfindlichkeit) niedriger
(besser) als 0,05 nT
rms/Quadratwurzel Hz;
b) Induktionsspulen-Magnetometer
mit einem Rauschpegel
(Empfindlichkeit) niedriger
(besser) als:
1. 0,05 nT rms/Quadratwurzel Hz
bei Frequenzen von weniger als
1 Hz;
2. 1 x 10 hoch -3 nT
rms/Quadratwurzel Hz bei
Frequenzen von 1 Hz oder mehr
bis höchstens 10 Hz; oder
3. 1 x 10 hoch -4 nT
rms/Quadratwurzel Hz bei
Frequenzen von mehr als 10 Hz;
c) Lichtwellenleiter-Magnetometer
mit einem Rauschpegel
(Empfindlichkeit) niedriger
(besser) als 1 nT
rms/Quadratwurzel Hz;
d) Magnetische Neigungsmesser, mit
mehreren Magnetometern, die in
Nummer 6A06.a, b oder c erfaßt
sind;
e) eigenmagnetische
Lichtwellenleiter-Neigungsmesser
mit einem Rauschpegel
(Empfindlichkeit) des
magnetischen Neigungsfeldes
niedriger (besser) als 0,3 nT/m
rms/Quadratwurzel Hz;
f) eigenmagnetische Neigungsmesser,
die nicht die Lichtwellenleiter-
Technologie einsetzen und einen
Rauschpegel (Empfindlichkeit)
des magnetischen Neigungsfeldes
niedriger (besser) als
0,015 nT/m rms/Quadratwurzel Hz
besitzen;
g) magnetische Kompensationssysteme
für magnetische Sensoren,
entwickelt für einen Einsatz auf
mobilen Plattformen;
h) supraleitfähige
elektromagnetische Sensoren mit
Bauteilen, die aus
supraleitfähigen Materialien
gefertigt sind:
1. entwickelt für einen Betrieb
bei Temperaturen unter der
kritischen Temperatur von
mindestens einem ihrer
supraleitfähigen Bestandteile
(einschließlich
Josephson-Effekt-Geräte oder
supraleitfähige
Quanten-Interferenz-Geräte
(SQUIDS);
2. entwickelt zum Messen
elektromagnetischer
Feldschwankungen auf
Frequenzen von 1 kHz oder
weniger, und:
3. mit einem der folgenden
Merkmale:
a) mit integrierten
Dünnschicht-SQUIDS mit einer
Mindestgröße von weniger als
2 mym und mit zugehörigen
Eingangs- und Ausgangs-
Kopplungsschaltungen;
b) entwickelt für einen Betrieb
bei einer Magnetfeld-
Anstiegsgeschwindigkeit von
mehr als 1 x 10 hoch 6
Induktionsflußquanten/s;
c) entwickelt, um ohne
magnetische Abschirmung im
Erdmagnetfeld arbeiten zu
können; oder
d) mit einem
Temperaturkoeffizienten von
weniger (kleiner) als 0,1
Induktionsflußquantum/K;
-----------------------------------
ANMERKUNG:
Nummer 6A06 erfaßt keine für
biomagnetische Messungen zu
medizinischen Zwecken speziell
entwickelte Instrumente, sofern sie
keine nicht-eingebetteten Sensoren,
wie sie in Nummer 6A06.h erfaßt
sind, enthalten.
-----------------------------------
6A07 Schwerkraftmesser 6R02 Schweremesser (Gravimeter),
(Gravimeter) und Schwerkraft-Gradiometer und
Schwerkraft-Gradiometer wie speziell konstruierte
folgt. Komponenten dafür, konstruiert
a) Schwerkraftmesser zur Verwendung oder modifiziert für den
am Boden mit einer statischen Lufteinsatz oder die Verwendung
Genauigkeit von weniger (besser) in der Marine, mit einer
als 10 mygal, ausgenommen statischen oder operationellen
Gravitationsmesser des Genauigkeit von 7 x 10 hoch -6
Quartzelement-Typs (Worden-Typ); m/sec2 (0,7 mgal *1) oder
besser, mit einer
b) Schwerkraftmesser für mobile Einschwingzeit für
Plattformen für Boden, Marine, die Daueraufzeichnung von zwei
U-Boote, Luft- oder Raumfahrt Minuten oder weniger.
mit:
1. einer statischen Genauigkeit
von weniger (besser) als 0,7
mgal; und
2. einer Betriebsgenauigkeit von
weniger (besser) als 0,7 mgal
mit einer Aufzeichnungszeit im
stabilisierten Zustand von
weniger als 2 Minuten bei
jeder Kombination von
begleitenden
Korrekturausgleichen und
Bewegungseinflüssen;
c) Schwerkraft-Gradiometer.
6A08 Radarsysteme, -geräte und
-baugruppen mit einem der
folgenden Merkmale, sowie
speziell entwickelte Bauteile
hierfür:
-----------------------------------
ANMERKUNG:
Nummer 6A08 erfaßt nicht:
a) Rundsicht-Sekundärradar (SSR)
b) Eisenbahnradar zur
Kollisionsverhütung;
c) Anzeigen und Monitore zur
Luftverkehrsüberwachung, die
nicht mehr als
12 Auflösungselemente/mm
besitzen.
-----------------------------------
a) mit Betriebsfrequenzen von
40 GHz bis 230 GHz und mit einer
mittleren Ausgangsleistung von
mehr als 100 mW;
b) mit einer abstimmbaren
Bandbreite von mehr als +-6,25%
der Mittenbetriebsfrequenz;
-----------------------------------
ANMERKUNG:
Die Mittenbetriebsfrequenz ist
gleich der Hälfte der Summe aus der
höchsten plus der niedrigsten
spezifizierten Betriebsfrequenz.
-----------------------------------
c) geeignet, simultan auf mehr als
zwei Trägerfrequenzen zu
arbeiten;
d) geeignet, mit künstlicher
Apertur (SAR), inverser
künstlicher Apertur (ISAR) oder
in Schrägsicht-Flugzeugradar-
Modus (SLAR) zu arbeiten;
e) mit eingebauten elektronisch
lenkbaren phasengesteuerten
Antennen;
f) geeignet zur Höhenmessung
nichtzusammengehöriger Ziele;
-----------------------------------
ANMERKUNG: Nummer 6A08.f erfaßt
nicht:
a) Präzisionsanflugradargeräte
(PAR) gemäß den ICAO-Normen;
b) Meteorologische Radargeräte.
-----------------------------------
g) speziell entwickelt für Luft- 6R03 Präzisionsverfolgungssysteme
und Schwebefahrzeuge (auf a) Verfolgungssysteme mit einem
Ballons oder Flugzeugen Umsetzer, der im Raketensystem
montiert) und mit einer oder unbemannten Luftfahrzeug
Doppler-Signal-Verarbeitung zur in Verbindung mit Oberflächen-
Aufspürung bewegter Ziele; oder Luftreferenzsystemen oder
h) mit Verarbeitung von Navigationssatellitensystemen
Radarsignalen mittels folgender für die Lieferung von
Techniken: Echtzeitmessungen der
1. Radar-Spread-Spectrum-Techniken; Flugposition und
oder Geschwindigkeit eingebaut wird.
2. Radar-Springfrequenz-Techniken;
i) Betrieb am Boden mit einem
maximalen Meßbereich von mehr
als 185 km;
-----------------------------------
ANMERKUNG:
Nummer 6A08.i erfaßt keine
Rundsichtradarsysteme für die
Fischerei.
-----------------------------------
j) Laserradar oder LIDAR-Geräte,
wie folgt:
1. raumfahrtqualifiziert; oder
2. mit kohärenten Heterodyn- oder
Homodyn-Erkennungstechniken
und mit einer Winkelauflösung
von weniger (besser) als
20 myrad;
-----------------------------------
ANMERKUNG:
Nummer 6A08.j erfaßt keine
LIDAR-Geräte, die speziell für
Zwecke des Vermessungswesens oder
meteorologische Beobachtungen
entwickelt sind.
-----------------------------------
k. mit signalverarbeitenden b) Entfernungsmeßradare mit
Subsystemen mit zugehörigen optischen Infrarot-
Impulskompression mit: Trackern und der speziell dafür
1. einem Impulskompressionsanteil konstruierten Software mit den
von mehr als 150; oder folgenden Fähigkeiten:
2. einer Impulsbreite von weniger
als 200 ns;
l. mit datenverarbeitenden 1. Winkelauflösung besser als
Untersystemen mit: 3 mrad (0,5 mils)
1. automatischer Zielverfolgung, 2. Entfernung von 30 km oder
die bei jeder Antennendrehung größer mit einer
die prognostizierte Entfernungsauflösung besser
Zielposition unterhalb der als 10 m rms (quadratischer
Zeit des nächsten Mittelwert)
Antennenkeulendurchgangs 3. Geschwindigkeitsauflösung
liefert; besser als 3 m/s.
-----------------------------------
ANMERKUNG:
Nummer 6A08.l.1. erfaßt keine
Konfliktwarneinrichtungen in
Luftverkehrsüberwachungssystemen,
oder Marine- bzw.
Hafenradaranlagen.
-----------------------------------
2. Berechnung der
Target-Geschwindigkeit vom
Hauptradar mit
nicht-periodischen (variablen)
Abtastfrequenzen;
3. Verarbeitung zur automatischen
Bilderkennung
(Feature-Extraktion) und
Vergleich mit den
charakteristischen
Target-Daten (in Wellen- oder
Bildform) zur Identifizierung
oder Klassifizierung des
Targets; oder
4. Überlagerung und Korrelation,
oder Fusion von Objekt-Daten
aus zwei oder mehr
geographisch zerstreuten und
miteinander verknüpften
Radarsensoren zur besseren
Erfassung und Unterscheidung
von Objekten.
-----------------------------------
ANMERKUNG:
Nummer 6A08.l.4. erfaßt keine
Kontrollsysteme, -geräte und
-baugruppen zur
Seeverkehrsüberwachung.
-----------------------------------
6R04 Fernmeß- und
Fernsteuerungsausrüstung,
verwendbar für unbemannte
Luftfahrzeuge oder
Raketensysteme
B. PRÜF- UND FERTIGUNGSEINRICHTUNGEN
6B04 Optik
Geräte zur Messung des absoluten
Reflexionsvermögens bis zu einer
Genauigkeit von +-0,1% des
Reflexionswertes.
6B05 Laser
Speziell entwickelte oder
abgeänderte Geräte, einschließlich
Werkzeuge, Prägeformen,
Befestigungen oder Meßgeräte, wie
folgt, sowie speziell entwickelte
Bauteile und Zubehöre hierfür:
a) zur Fertigung und Überprüfung
von:
1. Frei-Elektron-Laser-Magnet-
Wigglern;
2. Frei-Elektron-Laser-
Photoinjektoren;
b) zur Justierung auf erforderliche
Toleranzen des longitudinalen
Magnetfeldes von Frei-Elektron-
Lasern.
6B07 Schwerkraftmesser
Geräte zur Fertigung, Ausrichtung
und Eichung von landgestützten
Schwerkraftmessern mit einer
statischen Genauigkeit besser als
0,1 mgal.
6B08 Radar 6R05 Speziell konstruierte
Systeme zur Messung von
Radarquerschnitten.
Impulsradar-Querschnitt-Meßsysteme
mit Sendeimpulsbreiten von 100 ns
oder weniger und speziell
entwickelte Bauteile hierfür.
C. MATERIALIEN
6C02 Optische Sensoren
a) Elementares Tellur (Te) mit
einer Reinheit gleich oder
größer als 99,9995%;
b) Einkristalle aus Cadmiumtellurid
(CdTe) oder
Quecksilber-Cadmium-Tellurid
(CdHgTe) mit jedem beliebigen
Reinheitsgrad, einschließlich
epitaxialer Halbleiterscheiben
hiervon;
-----------------------------------
ANMERKUNG
Die Reinheit wird gemäß ASTM
F574-83 oder entsprechender anderer
Normen überprüft.
-----------------------------------
c) Lichtwellenleiter-Vorformen,
speziell entwickelt zur
Fertigung von Fasern mit hoher
Doppelbrechung, wie sie in
Nummer 6A02.d.3 erfaßt sind;
6C04 Optik
a) Zinkselenid (ZnSe) und
Zinksulfid
(ZnS)-Substratrohlinge,
hergestellt mittels chemischen
Dampfsedimentationsverfahren
(CVD):
1. Volumen größer als 100 cm3;
oder
2. Durchmesser größer als 80 mm bei
einer Dicke gleich oder größer
als 20 mm;
b) Boules aus folgenden
elektrooptischen Materialien:
1. Kalium-Titanyl-Arsenat (KTiAs,
auch bekannt als KTA);
2. Silber-Gallium-Selenid
(AgGaSe2);
3. Thallium-Arsen-Selenid
(Tl3AsSe3, auch bekannt als
TAS);
c) nicht-lineare optische
Materialien mit:
1. Suszeptibilität der dritten
Ordnung (Chi 3) gleich oder
kleiner als 1 W/m2; und
2. einer Ansprechzeit von weniger
als 1 ms;
d) Substratrohlinge aus
Siliciumcarbid oder
Beryllium-Beryllium (Be/Be)
sedimentierten Materialien mit
mehr als 300 mm Durchmesser oder
Hauptachsenlänge;
e) schwach optisch-absorbierende
Materialien wie folgt:
1. Fluoridverbindungen als
Grundmaterial, mit
Bestandteilen mit einer
Reinheit von 99,999% oder
besser; oder
-----------------------------------
ANMERKUNG:
Nummer 6C04.e.1. erfaßt Fluoride
aus Zirkonium oder Aluminium und
Varianten davon.
-----------------------------------
2. Fluoridglas als Grundmaterial,
hergestellt aus Verbindungen,
die in Nummer 6C04.e.1 erfaßt
sind;
f) Glas, einschließlich
geschmolzener Silika,
Phosphatglas, Fluorphosphatglas,
Zirkoniumfluorid (ZrF4) und
Hafnium-fluorid (HfF4) mit:
1. einer
Hydroxylionen-(OH-)Konzentrati
on von weniger als 5 ppm;
2. integrierten metallischen
Reinheitsgraden von weniger
als 1 ppm; und
3. hoher Homogenität
(Refraktionsvarianzindex) von
weniger als 5 x 10 hoch -6;
g) synthetisch hergestellte
Diamantmaterialien mit einer
Absorption von weniger als 10
hoch -5 cm hoch -1 für
Wellenlängen von mehr als 200 nm
bis höchstens 14 000 nm;
h) Lichtwellenleiter-Vorformen,
hergestellt aus
Fluoridverbindungen als
Grundmaterial, die Bestandteile
mit einer Reinheit von 99,999%
oder besser enthalten, speziell
entwickelt zur Herstellung von
Fluoridfasern, wie sie in Nummer
6A04.f erfaßt sind;
6C05 Laser
Kristalline Laser-Wirtsmaterialien
in nicht-fertiger Form, wie folgt:
a) Titandotierte Saphire;
b) Alexandrit.
D. SOFTWARE
6D01 Software, speziell entwickelt
zur Entwicklung oder Fertigung
von in Nummern 6A04, 6A05, 6A08
oder 6B08 erfaßten Geräten.
6R06
a) Software zur Verarbeitung der
aufgezeichneten Daten nach dem
Flug zur Bestimmung der
Position des Fluggeräts auf
seiner ganzen Flugbahn.
b) Speziell konstruierte Software
oder speziell konstruierte
Software mit entsprechenden
speziell konstruierten
Hybridrechnern (kombinierten
Analog-Digital-Rechnern) für
die Modelldarstellung,
Simulation oder
Entwurfsintegration der Systeme
laut 9R01.
c) Speziell konstruierte Software
oder Datenbanken zur Analyse
von Signaturreduzierung.
6D02 Software, speziell entwickelt
zur Verwendung von in Nummern
6A02.b, 6A08 oder 6B08 erfaßten
Geräten.
6D03 Andere Software wie folgt:
a) Akustik:
1. Software, speziell entwickelt
für akustische Strahlformung,
zur Echtzeit-Verarbeitung von
akustischen Daten für einen
passiven Empfang unter
Verwendung von geschleppten
Hydrophon-Anordnungen;
2. Quellencodes zur
Echtzeit-Verarbeitung von
akustischen Daten für einen
passiven Empfang unter
Verwendung von geschleppten
Hydrophon-Anordnungen;
b) Magnetometer:
1. Software, speziell entwickelt
für magnetische
Kompensationssysteme für
magnetische Sensoren, die für
einen Betrieb auf mobilen
Plattformen entwickelt sind;
2. Software, speziell entwickelt
für magnetische
Anomalie-Erkennung auf mobilen
Plattformen;
c) Schwerkraftmesser:
Software, speziell entwickelt
zur Korrektur von
Bewegungseinflüssen von
Schwerkraftmessern oder
Schwerkraft- Gradiometer;
d) Radar:
1. Luftverkehrsüberwachungs-
Anwendungs-Software, die sich
in Universalrechnern von
Luftfahrtskontrollstellen
befinden, mit einem der
folgenden Merkmale:
a) simultane Verarbeitung und
Anzeige von mehr als
150 Objektwegen;
b) Aufnahmefähigkeit von
Radarobjektdaten von mehr
als vier
Hauptradareinrichtungen;
oder
c) automatische Weitergabe von
Hauptradarobjektdaten (wenn
nicht mit Rundsicht-
Sekundärradar-(SSR-)Daten
korreliert) vom Hauptzentrum
der Flugverkehrskontrolle
(ATC) an ein anderes
Flugverkehrskontroll-
zentrum;
2. Software zur Konstruktion oder
Fertigung von Radomen, die:
a) speziell entwickelt sind zum
Schutz der elektronisch
lenkbaren phasengesteuerten
Antennen, wie sie in Nummer
6A08.e erfaßt sind; und
b) den mittleren
Nebenkeulenpegelanstieg um
weniger als 13 dB für
Frequenzen gleich oder höher
als 2 GHz begrenzen.
E. TECHNOLOGIE
6E01 Technologie gemäß der
„General Technology Note''
(Allgemeine Technologienote) zur
Entwicklung von Geräten,
Materialien oder Software, die
in den Nummern 6A01, 6A02, 6A03,
6A04, 6A05, 6A06, 6A07, 6A08,
6B04, 6B05, 6B07, 6B08, 6C02,
6C04, 6C05, 6D01, 6D02 oder 6D03
erfaßt sind.
6E02 Technologie gemäß der
„General Technology Note''
(Allgemeine Technologienote) zur
Fertigung von Geräten oder
Materialien, die in den Nummern
6A01, 6A02, 6A03, 6A04, 6A05,
6A06, 6A07, 6A08, 6B04, 6B05,
6B07, 6B08, 6C02, 6C04 oder 6C05
erfaßt sind.
6E03 Andere Technologie
a) Optik:
1. Optik-Oberflächen-
Beschichtungs- und
-Behandlungstechnologie,
erforderlich zur Erreichung
einer Gleichmäßigkeit von
99,5% oder besser für optische
Beschichtungen von 500 mm oder
mehr Durchmesser oder
Hauptachsenlänge und mit einem
Gesamtschwund (Absorption und
Streuung) von weniger als 5 x
10 hoch -3;
2. optische
Fertigungstechnologien wie
folgt:
a) zur Serienfertigung von
optischen Bauteilen mit
einer Rate von mehr als
10 m2 Fläche/Jahr auf einer
einzelnen Spindel und mit:
1. einer Fläche von mehr als
1 m2; und
2. einer Oberflächenkrümmung
von mehr als Lambda/10 rms
auf der bezeichneten
Wellenlänge;
b) Einschneid-
Diamantdrehtechniken mit
Genauigkeiten bei der
Oberflächenendfertigung von
besser als 10 nm rms auf
nicht-ebenen Oberflächen von
mehr als 0,5 m2;
b) Laser:
1. Technologie für optische
Filter mit einer Bandbreite
gleich oder kleiner als 10 nm,
einem Sehfeld (FOV) von mehr
als 40 Grad, sowie einer
Auflösung von mehr als 0,75
Linienpaaren/mm;
2. Technologie, erforderlich zur
Entwicklung, Fertigung oder
Verwendung von speziell
entwickelten
Diagnoseinstrumenten oder
Targets in Testvorrichtungen
zur SHPL-Prüfung oder Prüfung
bzw. Bewertung von durch SHPL-
Strahlen bestrahlten
Materialien;
c) Magnetometer:
Technologie, erforderlich zur
Entwicklung oder Fertigung von
Feldmesser-Magnetometern oder
Feldmesser-Magnetometersystemen
mit einem Rauschpegel von:
1. weniger als 0,05 nT rms/Wurzel
Hz auf Frequenzen von weniger
als 1 Hz; oder
2. 1 x 10 hoch -3 nT
rms/Quadratwurzel Hz auf
Frequenzen von 1 Hz oder mehr.
7 - NAVIGATION UND AVIONIK
---------------------------------------------------------------------
A. GERÄTE, BAUGRUPPEN UND BAUTEILE ---------------------------------
ANMERKUNG:
Die Nummern 7R01 bis 7R09 erfassen
Einrichtungen, die entwickelt
sind für den Gebrauch in
Raketensystemen der Nummer
9R01.
---------------------------------
7A01 Beschleungigungsmesser 7R01
(Anm.: richtig:
Beschleunigungsmesser),
entwickelt für einen Einsatz in
Trägheitsnavigations- oder
Lenksystemen; mit einem der
folgenden Merkmale, sowie
speziell entwickelte Bauteile
hierfür:
a) einer Nullabgleich-Stabilität a) Beschleunigungsmesser mit einem
von kleiner (besser) als Schwellwert von 0,05 g oder
130 myg, bezogen auf einen weniger, einem
festen Eichwert über den Linearitätsfehler innerhalb von
Zeitraum von einem Jahr; 0,25% der vollen Skalenleistung
oder beidem, konstruiert für
die Verwendung in
Trägheitsnavigationssystemen
oder Lenksystemen aller Art.
b) einer Skalenfaktor-Stabilität b) Beschleunigungsmesser oder
von kleiner (besser) als Kreisel aller Art mit
130 ppm, bezogen auf einen Dauerausgabe, die für
festen Eichwert über den Beschleunigungen über 100 g
Zeitraum von einem Jahr; spezifiziert sind.
c) spezifiziert, für c) Trägheits- oder sonstige
Beschleunigungswerte von mehr Geräte, die
als 100 g. Beschleunigungsmesser nach a)
und b) oder Kreisel nach b)
verwenden, sowie Systeme, in
denen solche Geräte eingebaut
sind, und speziell dafür
konstruierte
Integrationssoftware.
7A02 Kreisel mit einem der 7R02
folgenden Merkmale, sowie
speziell entwickelte Bauteile
hierfür:
a) einer Drift-Stabilität, gemessen
Kreiselkompasse und andere
in einer 1 g-Umgebung über den Geräte, mit denen die Position
Zeitraum von drei Monaten und oder Orientierung über die
bezogen auf einen festen automatische Verfolgung von
Eichwert, von: Himmelskörpern oder Satelliten
ermittelt werden.
1. kleiner (besser) als b) Alle Arten von Kreiseln, die
0,1 Grad/Stunde, wenn für sich für die Verwendung in den
kontinuierliche Funktion bei in Nummer 9R01 genannten
unter 10 g spezifiziert; oder Systemen eignen und eine
2. kleiner (besser) als Nenndriftratenstabilität von
0,5 Grad/Stunde, wenn für weniger als 0,5 Grad (1 Sigma
kontinuierliche Funktion oder rms)/Stunde bei 1 g
zwischen 10 bis einschließlich aufweisen.
100 g spezifiziert;
b) spezifiziert für kontinuierliche
Funktion bei
Beschleunigungsraten von über
100 g.
7A03 Trägheitsnavigationssysteme 7R03 Integrierte
(kardanisch aufgehängt und Fluginstrumentensysteme, die
flugkörperfest) und Stabilisierungskreisel oder
Trägheitsgeräte für Höhe, Autopiloten sowie
Lenkung oder Steuerung, sowie Integrationssoftware dafür
speziell entwickelte Bauteile beinhalten, konstruiert oder
hierfür, mit einem der folgenden modifiziert für die Verwendung
Merkmale: in Systemen der Nummer 9R01.
a) für Luftfahrzeuge
1. Navigationsfehler
(frei-inertial) nach erfolgter
Normalausrichtung von 0,8
nautischen Meilen/Stunde (50%
Circular Error Possible (CEP))
oder kleiner (besser); oder
2. nicht freigegeben durch die
Zivilluftfahrbehörden für
„zivile Luftfahrzeuge''; oder
3. spezifiziert für
Beschleunigungswerte von mehr
als 10 g;
b) für Land- oder „Raumfahrzeuge''
1. Navigationsfehler
(frei-inertial) nach erfolgter
Normalausrichtung von 0,8
nautischen Meilen/Stunde (50%
Circular Error Possible (CEP))
oder kleiner (besser); oder
2. spezifiziert für
Beschleunigungswerte von mehr
als 10 g.
7A04 Kreisel-Astrokompasse und
andere Vorrichtungen, die
Position und Orientierung
mittels automatischer Verfolgung
von Himmelskörpern oder
Satelliten bestimmen, mit einer
Azimutgenauigkeit von gleich
oder kleiner (besser) als
5 Bogensekunden.
7A05 Global-Positionierungs- 7R04 Globales
Satelliten-(GPS)-Empfangsgeräte Positionierungsbestimmungs-
mit einer system GPS (Global Positioning
Nullstellenschwenkungsantenne, System) oder ähnliche
sowie speziell entwickelte Satellitenempfänger
Bauteile hierfür. a) tauglich für die Lieferung von
Navigationsdaten unter den
folgenden Betriebsbedingungen:
1. bei Geschwindigkeiten über
515 m/s (1 000 nautische
Meilen/Stunde), und
2. in Höhen über 18 km
(60 000 Fuß), oder
b) konstruiert oder modifiziert
für die Verwendung in
unbemannten Fluggeräten laut
Nummer 9R01.
7A06 Bord-Höhenmesser, die auf
anderen Frequenzen als 4,2 bis
einschließlich 4,4 GHz arbeiten,
mit einem der folgenden
Merkmale:
a) Leistungsmanagement; oder
b) mit Phasenumtastungsmodulation;
7R05 Radar und Laserradarsysteme
einschließlich Höhenmesser.
B. PRÜF- UND
FERTIGUNGSEINRICHTUNGEN
7B01 Prüf-, Eich- oder
Abgleichgeräte, speziell
entwickelt für Einrichtungen der
Nummer 7A, ausgenommen Geräte
der Klassen „Wartungsebene I''
oder „Wartungsebene II''.
-----------------------------------
ANMERKUNGEN:
1. „Wartungsebene I'':
Der Ausfall einer
Trägheitsnavigationseinheit wird
im Flugzeug durch eine Anzeige
des Bedien- und Anzeigefeldes
(CDU) oder durch eine
Zustandsmeldung des
entsprechenden Subsystems
gemeldet. Die Ursache des
Gebrechens kann mit Hilfe des
Hersteller-Handbuches auf der
Ebene der defekten, an Bord
austauschfähigen Einheit (line
replaceable unit = LRU)
lokalisiert werden. Der Bediener
entfernt sodann die fehlerhafte
LRU und ersetzt sie durch eine
Ersatzeinheit.
2. „Wartungsebene II'':
Die fehlerhafte LRU wird an die
Wartungswerkstätte (des
Herstellers oder der für
Wartungsebene II zuständigen
Werkstätte des Betreibers)
geschickt. Dort wird diese
nicht-funktionierende LRU
mittels verschiedener,
geeigneter Prüfeinrichtungen
getestet, um die defekte,
werkstätten-austauschfähige
Baugruppe (shop replaceable
assembly = SRA), die für das
Gebrechen verantwortlich ist, zu
lokalisieren. Diese SRA wird
entfernt und durch eine
funktionierende Ersatzbaugruppe
ersetzt. Die fehlerhafte SRA
(oder möglicherweise die gesamte
LRU) wird dann an den Hersteller
geschickt.
ANMERKUNG:
Wartungsebene II beinhaltet nicht
den Austausch von erfaßten
Beschleunigungsmessern oder
Kreiselsensoren der SRA.
-----------------------------------
7B02 Geräte, wie folgt, speziell 7R06 Speziell konstruierte Prüf-,
entwickelt zur Beurteilung von Kalibrier- und Justiergeräte
Spiegeln für sowie „Fertigungsausrüstung''
Ring-Laser-Kreiselgeräten: dafür, einschließlich der
folgenden:
a) Streustrahlungsmesser mit einer a) Folgende Geräte für
Meßgenauigkeit von 10 ppm oder Laserkreisel zur
kleiner (besser); Charakterisierung von Spiegeln,
b) Profilometer mit einer wenn sie mindestens folgende
Meßgenauigkeit von 0,5 nm Genauigkeitsgrenzen aufweisen:
(5 Angström) oder kleiner 1. Streustrahlungsmesser
(besser). (10 ppm)
2. Reflektometer (50 ppm)
3. Profilmesser (5 Angström)
7B03 Geräte, speziell entwickelt b) Für sonstige Trägheitsgeräte:
zur Fertigung von Einrichtungen 1. Trägheitsmeßgerät (IMU
unter Nummer 7A, einschließlich: = Inertial Measurement
a) Kreisel-Abstimm-Prüfstationen; Unit)
b) Kreisel-Dynamik-Auswucht- 2. IMU-Plattformtester
Stationen; 3. IMU-Handhabungsvorrichtung
c) Kreisel-Einlauf/Motor- für stabile Elemente
Prüfstationen; 4. IMU-Plattform-
d) Kreisel-Ausgangs- und Wuchtvorrichtung
Füllstationen; 5. Teststation für
e) Zentrifugenhalterungen für Kreisel-Tuning
Kreisellager; 6. Station für dynamisches
f) Stationen zur Achsenausrichtung Wuchten von Kreiseln
von Beschleunigungsmessern; 7. Teststation für
Motor/Kreisel-Einlaufen
8. Kreiselevakuierungs- und
-füllstation
9. Zentrifugenvorrichtung für
Kreisellager
10. Achsenausrichtstation für
Beschleunigungsmesser
11. Teststation für
Beschleunigungsmesser
C. MATERIALIEN (keine)
D. SOFTWARE
7D01 Software, speziell entwickelt
oder abgeändert zur Entwicklung
oder Fertigung von Geräten der
Nummern 7A oder 7B.
7D02 Quellencodes zur Verwendung
jeglicher Navigationsgeräte oder
Fluglagen-Kursbezugssysteme
(AHRS) (ausgenommen kardanisch
aufgehängte AHRS) einschließlich
Trägheitsgeräte, die nicht in
den Nummern 7A03 oder 7A04
erfaßt sind.
7D03 Andere Software wie folgt:
a) Software, speziell entwickelt
oder abgeändert zur
Leistungsverbesserung oder zur
Verminderung des
Navigationsfehlers des Systems
auf jene Werte, wie sie in den
Nummern 7A03 oder 7A04
spezifiziert sind;
b) Quellencodes für hybride
integrierte Systeme zur
Leistungsverbesserung oder zur
Verminderung des
Navigationsfehlers des Systems
auf in Nummer 7A03 spezifizierte
Werte durch kontinuierliche
Kombination von Trägheitsdaten
mit einer der folgenden
Navigationsdatenarten:
1. Dopplerradar-Geschwindigkeit;
2. Globaler-Positionierungs-
Satelliten-(GPS-)
Referenzdaten; oder
3. Terrain-Datenbank;
c) Quellencodes für integrierte
Luft- und Raumfahrt-Elektronik,
die Sensordaten und
wissensbasierte Expertensysteme
kombinieren;
d) Quellencodes zur Entwicklung
von:
1. digitalen
Flugmanagementsystemen zur
Flugbahnoptimierung;
2. integrierten Antriebs- und
Flugregelungssystemen;
3. „Fly by wire'' oder „Fly by
light''-Regelsystemen;
4. aktiven fehlertoleranten oder
selbsttätig rekonfigurierenden
Flugregelungssystemen;
5. automatischen
Radiokompaß-Bordsystemen;
6. Flugdatensystemen auf der
Basis von statischen
Oberflächendaten;
7. Raster-Frontscheibenanzeigen
oder dreidimensionalen
Anzeigen;
E. TECHNOLOGIE
7E01 Technologie gemäß der 7R07 Konstruktionstechnologie für
„General Technology Note'' die Integration von Rumpf,
(Allgemeine Technologienote) zur Antriebssystem und
Entwicklung von Geräten oder von Auftriebssteuerflächen zur
Software der Nummern 7A, 7B oder Optimierung der aerodynamischen
7D. Leistung im gesamten
Flugbereich eines unbemannten
Luftfahrzeugs.
7R08 Konstruktionstechnologie für
die Integration von
Flugsteuerungs-, Lenk- und
Antriebsdaten in ein
Flug-Managementsystem zur
Optimierung der Flugbahn eines
Raketensystems.
7R09 Konstruktionstechnologie für
den Schutz von Avionik- und
elektrischen Subsystemen gegen
Gefahren von EMP
(elektromagnetischer Impuls)
und EMI (elektromagnetische
Störung) von externen Quellen
wie folgt:
1. Konstruktionstechnologie für
Abschirmungssysteme
2. Konstruktionstechnologie für
die Konfiguration von
gehärteten elektrischen
Schaltkreisen und
Subsystemen
3. Ermittlung der
Härtungskriterien für die
oben genannten Positionen.
7E03 Technologie gemäß der
„General Technology Note''
(Allgemeine Technologienote) zur
Reparatur, Adaptierung oder
Überholung von in Nummern 7A01
bis 7A04 erfaßten Geräten, außer
für Zwecke der
Wartungstechnologie, die in
einem direkten Zusammenhang mit
Eichung, Entfernung oder
Austausch von beschädigten oder
unverwendbaren, an Bord
austauschfähigen Einheiten (line
replaceable unitd = LRU) oder
werkstättenaustauschfähigen
Baugruppen (shop replaceable
assemblies = SRA) eines zivilen
Luftfahrzeuges, wie in den
Anmerkungen „Wartungsebene I''
und „Wartungsebene II''
beschrieben, steht.
7E04 Andere Technologie:
a) Technologie zur Entwicklung oder
Fertigung von:
1. Radiokompaß-Bordsystemen mit
Betriebsfrequenzen von mehr
als 5 MHz;
2. Flugdatensystemen nur auf der
Basis von Bodenstationsdaten,
zB solche, die ohne
konventionelle Flugdatensonden
auskommen;
3. Raster-Frontscheibenanzeigen
oder dreidimensionalen
Anzeigen für Luftfahrzeuge;
4. Trägheitsnavigationssystemen
oder Kreisel-Astrokompassen,
die in den Nummern 7A01 oder
7A02 erfaßte
Beschleunigungsmesser oder
Kreisel enthalten;
b) Fertigungstechnologie, wie
folgt, für aktive
Flugregelungssysteme
(einschließlich Fly by wire-
oder Fly by light-Systeme):
1. Konfigurationserstellung zur
Verknüpfung von mehreren
Mikroelektronik-
Verarbeitungselementen
(Bordcomputer), um eine
Echtzeitverarbeitung bei
Steuerung nach Vorgaben zu
erreichen;
2. Steuerungsvorgaben-
Kompensationen für
Sensorpositionen oder
dynamische
Flugwerkbelastungen, zB
Kompensation für Vibration der
Sensorumgebung oder für
Abweichung der Sensorposition
vom Gravitationszentrum;
3. elektronisches Management von
Datenredundanz oder
Systemredundanz zur
Fehlererkennung,
Fehlertoleranz,
Fehlerisolierung oder
Rekonfiguration;
-----------------------------------
ANMERKUNG:
Nummer 7E04.b.3. erfaßt keine
Technologie zur Erstellung einer
gerätespezifischen Redundanz.
-----------------------------------
4. Flugsteuerungen, die eine
Rekonfiguration von Kraft- und
Momentsteuerung während des
Fluges zur Echtzeit-Autopilot-
Steuerung ermöglichen,
5. Integration von digitalen
Flugregelungs-, Navigations-
und Antriebssteuerungsdaten in
ein digitales
Flugmanagementsystem zur
Flugbahnoptimierung,
ausgenommen
Entwicklungstechnologie für
Luftfahrzeugs-Flugüber-
wachungsinstrumentenanlagen,
die nur zur VOR-, DME, ILS-
oder MLS-Navigation oder
ähnlicher Navigationen
integriert sind; oder
6. Unabhängige digitale
Flugregelungs- oder
Mehrfachsensor-Flug-
Managementsysteme mit
wissensbasierten
Experten-systemen;
c) Technologie zur Entwicklung von
Helikoptersystemen, wie folgt:
1. Mehrfach-Achsen-Fly by wire-
oder Fly by light-Steuerungen,
die die Funktionen von
mindestens zwei der folgenden
Merkmale in einem einzigen
Steuerelement vereinen:
a) Kollektivsteuerungen;
b) zyklische Steuerungen;
c) Giersteuerungen;
2. Drehmomentausgleichs- und
Kurssteuerungssysteme;
3. Rotorblätter mit
Schwenkflügeln für einen
Einsatz in Systeme mit
individueller
Rotorblättersteuerung.
8 - MARINETECHNOLOGIE
--------------------------------------------------------------------
A. GERÄTE, BAUGRUPPEN UND BAUTEILE
8A01 Unterwasser- oder
Überwasserfahrzeuge:
a) bemannte, kabelgeführte
Unterwasserfahrzeuge, entwickelt
für einen Einsatz in Tiefen von
mehr als 1 000 m;
b) bemannte, freifahrende
Unterwasserfahrzeuge:
1. entwickelt für einen autonomen
Betrieb und mit einem
Tragvermögen von:
a) 10% oder mehr ihres
Gewichtes in der Luft, und
b) 15 kN oder mehr;
-----------------------------------
ANMERKUNG:
autonomer Betrieb bedeutet:
voll eingetaucht, ohne Schnorchel,
alle Systeme arbeiten und kreuzen
mit jener Minimalgeschwindigkeit,
bei der das Unterwasserfahrzeug
seine Fahrtiefe sicher, dynamisch
und nur unter Verwendung seiner
Tiefensteuerung steuern kann, ohne
daß es als Stützpunkt ein Schiff
oder eine Basis auf der Oberfläche,
dem Meeresgrund oder der Küste
benötigt, sowie ausgerüstet mit
einem Vortriebssystem für
Unterwasser- oder
Überwassereinsatz.
-----------------------------------
2. entwickelt für einen Betrieb
in Tiefen von mehr als
1 000 m; oder
a) entwickelt für eine
Bemannung mit 4 oder mehr
Personen;
b) entwickelt für einen
autonomen Betrieb über
10 Stunden oder mehr;
c) mit einer Reichweite von
25 nautischen Meilen oder
mehr; und
-----------------------------------
ANMERKUNG:
Reichweite bedeutet hier:
die Hälfte der maximalen
Entfernung, die das
Unterwasserfahrzeug zurückzulegen
imstande ist.
-----------------------------------
d) mit einer Länge von 21 m
oder weniger;
c) unbemannte, kabelgeführte
Unterwasserfahrzeuge, entwickelt
für einen Betrieb in Tiefen von
mehr als 1 000 m:
1. entwickelt für Manöver mittels
Eigenantrieb durch
Vortriebsmotoren oder
Ruderpropeller, die in Nummer
8A02.a.2 erfaßt sind; oder
2. mit einer
Lichtwellenleiter-Datenüber-
tragung;
d) unbemannte, freifahrende
Unterwasserfahrzeuge:
1. entwickelt, einen Kurs relativ
zu jedem geographischen
Bezugspunkt ohne menschliche
Echtzeit-Hilfe festlegen zu
können;
2. mit einer akustischen Daten-
oder Befehlsübertragung; oder
3. mit einer
Lichtwellenleiter-Daten- oder
Befehlsübertragung über mehr
als 1 000 m;
e) Ozean-Bergungssysteme mit einem
Tragvermögen von mehr als 5 MN
zur Bergung von Objekten aus
Tiefen von mehr als 250 m und
mit einem der folgenden
Merkmale:
1. dynamischen
Positioniersystemen, die zur
Beibehaltung der Position
innerhalb 20 m ab einem
gegebenen, vom
Navigationssystem bestimmten
Punkt fähig sind; oder
2. Meeresboden-Navigations- und
integrierende
Navigationssysteme für Tiefen
von mehr als 1 000 m mit einer
Positioniergenauigkeit
innerhalb 10 m um einen
vorbestimmten Punkt;
f) Oberflächeneffekt-Fahrzeuge (mit
variablen Verkleidungen),
ausgelegt für eine maximale
Geschwindigkeit bei voller
Ladung von mehr als 30 Knoten
bei einer Referenz-Wellenhöhe
von 1,25 m (Seetüchtigkeit 3)
oder mehr, einem Luftpolster-
druck von mehr als 3 830 Pa und
einem Verdrängungsverhältnis
Leerschiff/volle Beladung von
weniger als 0,70;
g) Oberflächeneffekt-Fahrzeuge (mit
festen Seitenwänden), ausgelegt
für eine Geschwindigkeit bei
voller Ladung von mehr als
40 Knoten bei einer
Referenz-Wellenhöhe von 3,25 m
(Seetüchtigkeit 5) oder mehr;
h) Tragflügelboote mit aktiven
Systemen zur automatischen
Steuerung der Tragflügelsysteme
ausgelegt für eine maximale
Geschwindigkeit bei voller
Ladung von 40 Knoten oder mehr
bei einer Referenz-Wellenhöhe
von 3,25 m (Seetüchtigkeit 5)
oder mehr;
i) „Small Waterplane
Area''-Schiffe mit:
1. einer Wasserverdrängung bei
voller Ladung von mehr als 500
Tonnen, ausgelegt für eine
maximale Geschwindigkeit bei
voller Ladung von mehr als
35 Knoten bei einer
Referenz-Wellenhöhe von 3,25 m
(Seetüchtigkeit 5) oder mehr;
oder
2. einer Wasserverdrängung bei
voller Ladung von mehr als
1 500 Tonnen, ausgelegt für
eine maximale Geschwindigkeit
bei voller Ladung von mehr als
25 Knoten bei einer Referenz-
Wellenhöhe von 4 m
(Seetüchtigkeit 6) oder mehr;
-----------------------------------
ANMERKUNG:
Ein „Small Waterplane
Area''-Schiff ist durch die
folgende Formel definiert:
Wasserebenenfläche bei einem
Betriebs-Konstruktionstiefgang von
weniger als 2 x (verdrängtes
Volumen bei
Betriebskonstruktionstiefgang)2/3.
ANMERKUNG:
Bezüglich Erfassungstatus von
Marine-Gasturbinenmotoren siehe
Gruppe 9.
-----------------------------------
8A02 Systeme oder Geräte:
a) Systeme oder Geräte, speziell
entwickelt oder abgeändert für
Unterwasserfahrzeuge und
entwickelt für einen Betrieb in
Tiefen von mehr als 1 000 m, wie
folgt:
1. Druckbehälter oder Druckkörper
mit einem maximalen
Innenkammer-Durchmesser von
mehr als 1,5 m;
2. Gleichstrom-Vortriebsmotoren
oder -Ruderpropeller;
3. „Umbilical''-Kabel und
zugehörige Verbinder aus
Lichtwellenleitern und
Kunststoff-
Verstärkungsgliedern;
b) Systeme, speziell entwickelt
oder abgeändert zur
automatischen Bewegungssteuerung
von Unterwasserfahrzeugen, der
Nummer 8A01 mit Navigationsdaten
und mit geschlossenem
Regelkreis, um:
1. es dem Fahrzeug zu
ermöglichen, innerhalb eines
Abstandes von 10 m von einem
vorbestimmten Punkt in der
Wassersäule zu bleiben;
2. die Position des Fahrzeuges
innerhalb eines Abstandes von
10 m von einem vorbestimmten
Punkt in der Wassersäule
beizubehalten; oder
3. die Position des Fahrzeuges in
einem Abstand von 10 m
beizubehalten, während es
einem Kabel auf oder im
Meeresboden folgt;
c) Lichtwellenleiter-Schiffskörper-
Durchführungen oder -Stecker;
d) Unterwasser-Beobachtungssysteme;
1. a) Fernsehsysteme (bestehend
aus Kamera, Lampen,
Überwachungs- und
Signalübertragungsgeräten) mit
einer Grenzauflösung in Luft
von mehr als 500 Zeilen und
speziell entwickelt oder
abgeändert zum ferngesteuerten
Betrieb mit
Unterwasserfahrzeugen; oder
b) Unterwasser-Fernsehkameras
mit einer Grenzauflösung in
Luft von mehr als
700 Zeilen;
-----------------------------------
ANMERKUNG:
Der Begriff „Grenzauflösung''
ist in der Fersehtechnik ein Maß
der horizontalen Auflösung, das
normalerweise ausgedrückt wird in
der in einem Versuch
unterscheidbaren maximalen
Zeilenanzahl/Bildhöhe, wobei für
einen solchen Versuch IEEE-Norm
208/1960 (DIN/IEC 84(CO)103E) oder
eine entsprechende andere Norm
herangezogen wird.
-----------------------------------
2. Systeme, speziell entwickelt
oder abgeändert zum
ferngesteuerten Betrieb mit
einem Unterwasserfahrzeug mit
Techniken zur Minimierung der
Rückstreuung, einschließlich
entfernungsabhängiger
Beleuchtungsgeräte oder
Lasersysteme;
3. Restlicht-Fernsehkameras,
speziell entwickelt oder
abgeändert für einen
Unterwassereinsatz, mit:
a) Bildverstärkerröhren, der
Nummer 6A02.a.2, und
b) mehr als 150 000 aktiven
Pixel je Halbleiter-Array;
e) Stehbild-Photokameras, speziell
entwickelt oder abgeändert für
einen Unterwassereinsatz, mit
einem Filmformat von 35 mm oder
größer und:
1. mit Markierung des Films mit
Daten, die von einer Quelle
außerhalb der Kamera kommen;
2. mit Autofokus oder Telefokus,
speziell entwickelt für einen
Unterwassereinsatz;
3. mit automatischer Angleichung
der Brennweite; oder
4. mit automatischer
Kompensationssteuerung,
speziell entwickelt für einen
Einsatz von
Unterwasserkameragehäusen in
Tiefen von mehr als 1 000 m;
f) Elektronische
Beobachtungssysteme, speziell
entwickelt oder abgeändert für
einen Unterwassereinsatz,
geeignet, digital mehr als
50 belichtete Bilder zu
speichern;
g) Beleuchtungssysteme wie folgt,
speziell entwickelt oder
abgeändert für einen
Unterwassereinsatz:
1. Stroboskopleuchten mit einer
Lichtausgangsenergie von mehr
als 300 J/Blitz;
2. Argon-Bogenleuchten, speziell
entwickelt für einen Einsatz
unter 1 000 m;
h) Roboter, speziell entwickelt für
einen Unterwassereinsatz,
gesteuert von einem spezifischen
speicherprogrammierten Rechner,
und:
1. mit Systemen ausgerüstet, die
den Roboter mittels
Informationen von Sensoren
steuern, die die an ein
äußeres Objekt angelegte Kraft
oder Drehkraft, die Entfernung
zu einem äußeren Objekt oder
die Tastfühlung zwischen dem
Roboter und einem externen
Objekt messen; oder
2. geeignet, eine Kraft von 250 N
oder mehr oder eine Drehkraft
von 250 Nm oder mehr,
auszuüben, und aus Legierungen
auf Titanbasis oder faserigen
und fadenförmigen
Verbundwerkstoffen bestehen;
i) ferngesteuerte
Gelenkmanipulatoren, speziell
entwickelt oder abgeändert für
einen Einsatz in
Unterwasserfahrzeugen und mit
einem der folgenden Merkmale:
1. mit Systemen ausgerüstet, die
den Manipulator mittels
Informationen von Sensoren
steuern, die die an ein
äußeres Objekt angelegte Kraft
oder Drehkraft, oder die
Tastfühlung zwischen dem
Roboter und einem externen
Objekt messen; oder
2. gesteuert durch proportionale
Master-Slave-Techniken oder
durch spezifische
speicherprogrammierte Rechner,
sowie mit 5 oder mehr
Freiheitsgraden.
-----------------------------------
ANMERKUNG:
Nur Funktionen mit proportionaler
Steuerung unter Verwendung von
Positionsrückführung oder
spezifischen
speicher-programmierten Rechnern
werden gezählt, wenn die Anzahl der
Bewegungsfreiheitsgrade bestimmt
werden soll.
-----------------------------------
j) luft-unabhängige
Energieversorgungssysteme, wie
folgt, speziell entwickelt für
einen Unterwassereinsatz:
1. Brayton-, Stirling- oder
Rankine-Zyklus-Maschinen als
luft-unabhängige
Energieversorgungssysteme mit
einem der folgenden Merkmale:
a) chemischen Reinigungs- oder
Absorbersystemen, speziell
entwickelt zur Entfernung
von Kohlendioxid,
Kohlenmonoxid und Partikeln
aus den rückgeführten
Motorabgasen;
b) Systemen, speziell
entwickelt zur Verwendung
eines einatomigen Gases;
c) Vorrichtungen, speziell
entwickelt zur Reduzierung
der Lärmentwicklung unter
Wasser bei Frequenzen unter
10 kHz, oder spezielles
Befestigungszubehör zur
Stoßdämpfung; oder
d) Systemen, speziell
entwickelt:
1. zur Verdichtung von
Reaktionsprodukten oder
zur
Treibstoff-Reformierung;
2. zur Speicherung von
Reaktionsprodukten, und
3. zur Entnahme der
Reaktionsprodukte unter
einem Druck von 100 kPa
oder mehr;
2. luftunabhängige
Diesel-Zyklus-Motoren, mit
allen folgenden Merkmalen:
a) chemischen Reinigungs- oder
Absorbersystemen, speziell
entwickelt zur Entfernung
von Kohlendioxid,
Kohlenmonoxid und Partikeln
aus den rückgeführten
Motorabgasen;
b) Systemen, speziell
entwickelt zur Verwendung
eines einatomigen Gases;
c) Vorrichtungen oder
Schutzhüllen, speziell
entwickelt zur Reduzierung
der Lärmentwicklung unter
Wasser auf Frequenzen unter
10 kHz, oder spezielles
Befestigungszubehör zur
Stoßdämpfung, und
d) speziell entwickelte
Abgassysteme, die die
Verbrennungsprodukte nicht
kontinuierlich absondern;
3. luftunabhängige
Brennstoffzellen-
Energieversorgungssysteme mit
einer Ausgangsleistung von
mehr als 2 kW und mit einem
der folgenden Merkmale:
a) Vorrichtungen, speziell
entwickelt zur Reduzierung
der Lärmentwicklung unter
Wasser auf Frequenzen unter
10 kHz oder spezielles
Befestigungszubehör zur
Stoßdämpfung; oder
b) Systemen, speziell
entwickelt:
1. zur Verdichtung von
Reaktionsprodukten oder
zur
Treibstoff-Reformierung;
2. zur Speicherung von
Reaktionsprodukten, und
3. zur Entnahme der
Reaktionsprodukte unter
einem Druck von 100 kPa
oder mehr;
k) Einfassungen, Dichtungen und
Finger
1. entwickelt für
Luftpolsterdrücke von 3 830 Pa
oder mehr, für einen Betrieb
in einer Referenz-Wellenhöhe
von 1,25 m (Seetüchtigkeit 3)
oder mehr und speziell
entwickelt für
Oberflächeneffekt-Fahrzeuge
(mit variablen Verkleidungen)
der Nummer 8A01.f;
2. entwickelt für
Luftpolsterdrücke von 6 224 Pa
oder mehr, für einen Betrieb
in einer Referenz-Wellenhöhe
von 3,25 m (Seetüchtigkeit 5)
oder mehr und speziell
entwickelt für
Oberflächeneffekt-Fahrzeuge
(mit festen Seitenwänden) der
Nummer 8A01.g;
l) Hubgebläse, ausgelegt für mehr
als 400 kW, speziell entwickelt
für Oberflächeneffekt-Fahrzeuge
der Nummern 8A01.f oder 8A01.g;
m) voll-eingetauchte
unterkavitierende oder
superkavitierende Tragflächen,
speziell entwickelt für Schiffe
der Nummer 8A01.h;
n) aktive Systeme, speziell
entwickelt oder abgeändert zur
automatischen Steuerung der von
der See erregten Bewegung von
Fahrzeugen oder Schiffen der
Nummern 8A01.f, g, h oder i;
o) 1. Wasserschrauben-Propeller
oder Kraftübertragungssysteme,
wie folgt, speziell entwickelt
für Oberflächeneffekt-Fahrzeuge
(mit variablen oder mit festen
Seitenwänden), Tragflügelboote
oder „Small
Waterplane''-Schiffe der Nummern
8A01.f, g, h oder i;
a) superkavitierende,
superventilierte, teilweise
eingetauchte oder
Oberflächen-Propeller,
ausgelegt für mehr als
7,5 MW;
b) gegenläufige
Schiffsschraubensysteme,
ausgelegt für mehr als
15 MW;
c) Systeme mit pre-Swirl- oder
post-Swirl-Technik zur
Glättung der in eine
Schiffsschraube fließenden
Strömung;
d) leichte Hochleistungs-
Untersetzungsgetriebe
(K-Faktor größer als 300);
e) Kraftübertragungswellen aus
Verbundwerkstoffen und
geeignet, mehr als 1 MW zu
übertragen;
2. Wasserschrauben-Propeller,
Krafterzeugungs- oder
Übertragungssysteme zur
Verwendung auf Schiffen:
a) Verstellschrauben und
Nabenbaugruppen, ausgelegt
für mehr als 30 MW;
b) elektrische Vortriebsmotoren
mit Innenflüssigkühlung und
einer Nutzleistung von mehr
als 2,5 MW;
c) supraleitende
Vortriebsmotoren oder
elektrische Dauermagnet-
Vortriebsmotoren mit einer
Nutzleistung von mehr als
0,1 MW;
d) Kraftübertragungswellen mit
Verbundwerkstoffen und
geeignet, mehr als 2 MW zu
übertragen;
e) belüftete oder
basis-belüftete
Schiffsschrauben, ausgelegt
für mehr als 2,5 MW;
3. Lärmdämmungseinrichtungen zur
Verwendung auf Schiffen von
1 000 Tonnen Verdrängung oder
mehr, wie folgt:
a) Lärmdämmungseinrichtungen,
für Frequenzen von unter 500
Hz aus zusammengesetzten
Schallgehäusen, zur
Schallisolierung von
Dieselmotoren,
Dieselgeneratoren,
Gasturbinen,
Gasturbinengeneratoren,
Vortriebsmotoren oder
Vortriebs-
Untersetzungsgetrieben,
speziell entwickelt zur
Schall- oder
Vibrationsisolierung, mit
einer Zwischenmasse von mehr
als 30% der zu montierenden
Geräte;
b) aktive Lärmdämmungs- oder
Lärmunterdrückungseinrich-
tungen oder Magnetlager,
speziell entwickelt für
Kraftübertragungssysteme,
mit eingebauten
elektronischen
Steuersystemen, geeignet,
aktiv die Gerätevibration
durch die Erzeugung (bzw.
das Senden) von
Anti-Lärmsignalen oder Anti-
Vibrationssignalen direkt an
die Quelle zu dämpfen;
p) Pumpstrahl-Vortriebssysteme mit
einer Nutzleistung von mehr als
2,5 MW, die divergierende Düsen
und strömungsregelnde
Radschaufeltechniken zur
Verbesserung des
Vortriebswirkungsgrades oder zur
Dämpfung des unter Wasser
ausgestrahlten,
schiffschraubengenerierten Lärms
verwenden.
B. PRÜF- UND FERTIGUNGSEINRICHTUNGEN
8B01 Wasserkanäle mit einem
Hintergrundlärmpegel von weniger
als 100 dB (Referenz 1 myPa,
1 Hz) im Frequenzbereich von 0
bis 500 Hz, entwickelt zur
Messung akustischer Felder, die
von der Strömung rund um Modelle
von Vortriebssystemen erzeugt
werden.
C. MATERIALIEN
8C01 Syntaktischer Schaum für
einen Einsatz unter Wasser
a) entwickelt für Meerestiefen von
mehr als 1 000 m, und
b) mit einer Dichte von weniger als
561 kg/m3;
-----------------------------------
ANMERKUNG:
Syntaktischer Schaum besteht aus
Hohlkugeln aus Kunststoff oder
Glas, die in eine Harzmatrix
eingebettet sind.
-----------------------------------
D. SOFTWARE
8D01 Software, speziell entwickelt
oder abgeändert zur Entwicklung,
Fertigung oder Verwendung von
Geräten oder Materialien der
Nummern 8A, 8B oder 8C.
8D02 Spezifische Software,
speziell entwickelt oder
abgeändert zur Entwicklung,
Fertigung, Reparatur, Überholung
oder Adaptierung (Erneuerung)
von Schiffsschrauben, speziell
entwickelt zur
Unterwasser-Lärmdämmung.
E. TECHNOLOGIE
8E01 Technologie gemäß der General
Technology Note (Allgemeine
Technologienote) zur Entwicklung
oder Fertigung von Geräten oder
Materialien der Nummern 8A, 8B
oder 8C.
8E02 Andere Technologie
a) Technologie zur Entwicklung,
Fertigung, Reparatur, Überholung
oder Adaptierung (Erneuerung)
von Schiffsschrauben, speziell
entwickelt zur
Unterwasser-Lärmdämmung,
b) Technologie zur Überholung oder
Adaptierung von Geräten der
Nummer 8A01 und Nummern 8A02.b,
j, o oder p.
9 - VORTRIEBSSYSTEME UND TRANSPORTEINRICHTUNGEN
--------------------------------------------------------------------
A. GERÄTE, BAUGRUPPEN UND BAUTEILE
-----------------------------------
-------------------------------
ANMERKUNG: ANMERKUNG:
Bezüglich Erfassung von Die Nummern 9R02 bis 9R10
Fahrzeugen, die mit einem der erfassen Einrichtungen, die
Kontrolle unterliegenden entwickelt sind für den Gebrauch
Bestandteil ausgerüstet sind, siehe
Raketensystemen der Nummer
diesbezügliche Gerätegruppe. 9R01.
-----------------------------------
-------------------------------
9R01 Komplette Raketensysteme
(einschließlich ballistische
Raketensysteme, Trägerfahrzeuge
für die Raumfahrt und
Sondenraketen) und unbemannte
Luftfahrzeugsysteme
(einschließlich
Marschflugkörpersysteme, Ziel-
und Aufklärungsdronen), die für
die Beförderung einer Nutzlast
von mindestens 500 kg über eine
Entfernung von mindestens 300
km verwendbar sind, sowie die
für diese Systeme speziell
konstruierten
„Fertigungsanlagen''.
9R02 Einzelne Raketenstufen der
Nummer 9R01
9R03 Wiedereintrittsfahrzeuge
sowie dafür konstruierte oder
modifizierte Geräte:
a) Hitzeschilder aus Keramik oder
Ablationsmaterial und deren
Komponenten.
b) Kühlkörper aus leichtem, hoch
hitzefestem Material und deren
Komponenten.
c) Speziell für
Wiedereintrittsfahrzeuge
konstruierte elektronische
Ausrüstung.
9A01 Gasturbinentriebwerke mit 9R04 Flüssig- oder
einer in Nummer 9E03.a erfaßten Feststoffraketentriebwerke mit
und in Absätzen a, b oder c einer Gesamtschubkraft von
dieser Liste beschriebenen 1,1 x 10 hoch 6 Ns (2,5 x 10
Technologie: hoch 5 lbs) oder mehr.
a) nicht amtlich zugelassen für das
spezifische zivile Luftfahrzeug,
für das sie bestimmt sind;
b) nicht amtlich zugelassen für
zivile Verwendung durch die
Luftfahrtsbehörden eines
OECD-Landes;
c) entwickelt für Geschwindigkeiten
von mehr als Mach 1,2 über einen
Zeitraum von mehr als
30 Minuten;
9R05
a) „Lenkteile'', die sich für die
Realisierung einer
Systemgenauigkeit von bis zu
3,33% der Reichweite eignen
(dh. ein CEP von 10 km oder
weniger bei einer Reichweite
von 300 km),
b) Schubvektorsteuerungs-
Subsysteme,
c) Sicherheits- und
Zündeinrichtungen für
Gefechtsköpfe.
---------------------------------
ANMERKUNGEN:
1. CEP (Circle of Equal
Probability) ist ein Maß für die
Genauigkeit: Radius des bei einer
spezifischen Entfernung auf das
Ziel zentrierten Kreises,
innerhalb dessen 50% der Nutzlast
auftreffen.
2. Ein „Lenkteil'' integriert
das Meß- und Berechnungsverfahren
zur Ermittlung der Nummer und
Geschwindigkeit (dh. Navigation)
eines Fahrzeugs mit dem Verfahren,
das für die Berechnung und
Übertragung von Kommandos zu den
Flugsteuerungssystemen des
Fahrzeugs eingesetzt wird, um die
Flugbahn zu korrigieren.
3. Beispiele für die durch b)
erfaßten Methoden der
Schubvektorsteuerung:
a) Flexible Düse
b) Flüssig- oder
Sekundärgaseinspritzung
c) Bewegliches Triebwerk oder
bewegliche Düse
d) Ablenkung des Abgasstroms
(Strahlschaufeln oder Sonden)
oder
e) Verwendung von Schubklappen
---------------------------------
9R06 Antriebskomponenten und
-geräte, die in Systemen der
Nummer R901 verwendbar sind,
sowie speziell dafür
konstruierte
„Fertigungsanlagen'' und
„Fertigungsausrüstung'':
a) Kleine, treibstoffeffiziente
Turbojet- und Turbofan-
Triebwerke (einschließlich
Turbo-Compound-Triebwerke) mit
geringem Gewicht.
b) Ramjet-/Scramjet-/
Pulsstrahltriebwerke und
Triebwerke mit kombiniertem
Arbeitszyklus, einschließlich
Geräte zur
Verbrennungsregelung, sowie
speziell dafür konstruierte
Komponenten,
c) Raketenmotorgehäuse, deren
„Innenbeschichtung'',
„Isolierung'' und Düsen,
d) Stufenmechanismen,
Trennmechanismen und deren
Zwischenstufen,
e) Regelungssysteme für Flüssig-
und Suspensionstreibstoff
(einschließlich Oxidatoren)
sowie speziell dafür
konstruierte Komponenten, die
für den Betrieb in
Vibrationsumgebungen von mehr
als 10 g rms zwischen 20 Hz und
2 000 Hz konstruiert und
modifiziert sind,
f) Hybridraketenmotoren und
speziell dafür konstruierte
Komponenten.
---------------------------------
ANMERKUNGEN:
1. „Fertigungsausrüstung'' in
der Überschrift dieser Nummer
erstreckt sich auf:
Fließdrückmaschinen und speziell
dafür konstruierte Komponenten und
Software, die
a) nach der technischen
Spezifikation des Herstellers
mit einer numerischen
Steuerungseinheit oder einem
Steuerungsrechner ausgerüstet
werden können, selbst wenn sie
zum Zeitpunkt der Lieferung
nicht damit ausgestattet sind,
und
b) über mehr als zwei gleichzeitig
koordinierbare Achsen zur
Bahnsteuerung verfügen.
Technische Anmerkung:
Maschinen mit kombinierter
Fließdrück- und Schleuderfunktion
werden im Rahmen dieser Nummer als
Fließdrückmaschinen betrachtet.
2. Triebwerke, die unter a)
fallen, können als Bestandteil
eines bemannten Flugzeugs
ausgeführt werden bzw. in
entsprechenden Stückzahlen als
Ersatzteile für bemannte
Flugzeuge;
3. „Innenbeschichtung'' in c),
verwendbar für die Nahtstelle
zwischen dem Feststoff und dem
Gehäuse oder der Isolierschicht,
ist normalerweise eine flüssige
Dispersion auf Polymerbasis aus
feuerfestem oder isolierendem
Material, zB kohlenstoffgefülltes
HTPB oder ein anderes Polymer mit
Aushärtungszusatz, mit dem das
Gehäuseinnere durch Besprühen oder
Aufziehen beschichtet wird;
4. „Isolierung'' in c) für die
Komponenten eines Raketenmotors,
dh. Gehäuse, Düseneinlaß,
Gehäusedeckel, beinhaltet
gehärtetes oder halbgehärtetes
Gummiverbandmaterial, das Isolier-
oder feuerfestes Material enthält.
Sie kann auch zur
Spannungsentlastung („Stress
relief boots'' oder „Flaps'')
eingebracht sein;
5. e) umfaßt nur die folgenden
Servoventile und Pumpen:
a) Servoventile, die bei einem
absoluten Druck von mindestens
7 000 kPa (1 000 psi) für einen
Durchfluß von mindestens 24
l/min. konstruiert sind und
eine Stellzeit von weniger als
100 min/sec. aufweisen;
b) Pumpen für Flüssigtreibstoff
mit einer Wellengeschwindigkeit
von mindestens 8 000 U/min oder
einem Pumpendruck von
mindestens 7 000 kPa
(1 000 psi);
6. Systeme und Komponenten in e)
können als Bestandteil eines
Satelliten ausgeführt werden.
---------------------------------
9R07 Geräte und Vorrichtungen,
konstruiert oder modifiziert
für die Handhabung, Kontrolle,
Aktivierung und den Start von
Systemen der Nummer 9R01.
9R08 Fahrzeuge, konstruiert oder
modifiziert für den Transport,
die Handhabung, Kontrolle,
Aktivierung und den Start von
Systemen der Nummer 9R01.
9A02 Marine-Gasturbinentriebwerke
mit einer nominellen
Dauerleistung (ISO-Norm) von
13 795 kW oder mehr und einem
spezifischen Treibstoffverbrauch
von weniger als 0,243 kg/kWh,
sowie speziell entwickelte
Baugruppen und Bauteile hierfür.
9A03 speziell entwickelte
Baugruppen und Bauteile mit
einer in Nummer 9E03.a erfaßten
Technologie, für die folgenden
Gasturbinentriebwerkssysteme:
a) Baugruppen und Bauteile,
speziell entwickelt für
Gasturbinentriebwerkssysteme,
erfaßt in Nummer 9A01; oder
b) die in einem Nicht-OECD-Land
entwickelt oder gefertigt
wurden, oder deren Herkunft dem
Hersteller unbekannt ist;
-----------------------------------
ANMERKUNG:
Nummer 9A03 erfaßt keine
Combustoren mit Mehrfachdomen, die
bei durchschnittlichen
Brennerauslaß-Temperaturen gleich
oder kleiner als 1 813 K
(1 540 Grad C) arbeiten.
-----------------------------------
B. PRÜF- UND FERTIGUNGSEINRICHTUNGEN
9B01 speziell entwickelte Geräte,
Werkzeuge oder Befestigungen,
wie folgt, zur Herstellung oder
Messung von
Gas-turbinen-Leitschaufeln,
Laufschaufeln oder
Deckband-Gußteilen:
a) automatisierte Geräte, die
nicht-mechanische Methoden zur
Messung der
Laufschaufel-Wanddicken
verwenden;
b) Werkzeuge, Befestigungen oder
Meßeinrichtungen für Laser-,
Wasserstrahl- oder
ECM/EDM-Lochbohrverfahren, die
in Nummer 9E03.c erfaßt sind;
c) Gußeinrichtungen für orientierte
Erstarrung oder
Einkristall-Gußeinrichtungen;
d) Keramikkerne oder -kokillen;
e) Keramikkernfertigungs-Geräte
oder -Werkzeuge;
f) Keramikkernlaugungsgeräte;
g) Keramikkokillen-Wachsmuster-
Aufbereitungseinrichtungen;
h) Keramikkokillen-Ausbrenn- oder
-Feuerungseinrichtungen;
9B02 On-line-
(Echtzeit-)-Steuersysteme,
-Meßgeräte (einschließlich
Sensoren) oder automatisierte
Datenerfassungs- und
Datenverarbeitungseinrichtungen,
speziell entwickelt zur
Entwicklung von
Gasturbinentriebwerken,
Baugruppen oder Bauteilen
hiervon, die in Nummer 9E03.a
erfaßte Technologien beinhalten.
9B03 Geräte, speziell entwickelt
zur Fertigung oder Prüfung von
Gasturbinentriebwerks-
Bürstendichtungen, entwickelt
für einen Betrieb bei
Umfangsgeschwindigkeiten von
mehr als 335 m/s, sowie speziell
entwickelte Teile und Zubehöre
hierfür.
9B04 Werkzeuge, Prägeformen oder
Befestigungen für
Festkörper-Verbindungen von
Superlegierungen oder
Titanbauteilen für Gasturbinen.
9B05 On-line-
(Echtzeit-)-Steuersysteme,
-Meßgeräte (einschließlich
Sensoren) oder automatisierte
Datenerfassungs- und
Datenverarbeitungseinrichtungen,
speziell entwickelt zur
Verwendung mit den folgenden
Windkanälen oder Vorrichtungen:
a) Windkanäle, entwickelt für 9R09
Geschwindigkeiten von Mach 1,2 a) Windkanäle für
oder mehr, ausgenommen solche, Geschwindigkeiten von 0,9 Mach
die speziell für Schulungszwecke oder mehr;
entwickelt sind und eine
Prüfabschnittsgröße (seitlich
gemessen) von weniger als 250 mm
haben;
-----------------------------------
ANMERKUNG:
Prüfabschnittsgröße: der
Durchmesser des Kreises, die Seite
des Quadrates oder die längste
Seite des Rechteckes an der
breitesten Stelle des
Prüfabschnittes.
-----------------------------------
b) Vorrichtungen zur Simulierung
von Strömungsumgebungen bei
Geschwindigkeiten von mehr als
Mach 5, einschließlich
Hot-Shot-Kanäle,
Plasmalichtbogenkanäle,
Stoßwellenrohre,
Stoßwellenkanäle, Gaskanäle und
Leichtgaskanonen;
c) Windkanäle oder
nicht-zweidimensionale
Vorrichtungen, die fähig sind,
Strömungen mit einer
Reynoldsschen Zahl von mehr als
25 x 10 hoch 6 zu simulieren;
b) Prüfstände, die für die
Erprobung von Feststoff- oder
Flüssigkeitsraketen oder
Raketenmotoren mit einem Schub
von mehr als 90 kN
(20 000 Pfund) geeignet sind,
oder die in der Lage sind,
gleichzeitig die drei axialen
Schubkomponenten zu messen;
c) Umweltkammern und schalltote
Räume, tauglich für die
Simulation der folgenden
Flugbedingungen:
1. Höhe 15 000 m oder mehr,
oder
2. Temperatur mindestens -50
Grad C bis +125 Grad C, und
entweder
3. Vibrationsumwelt 10 g rms
oder mehr zwischen 20 Hz und
2 000 Hz mit Aufbringung von
Kräften von 5 kN oder mehr
für Umweltkammern, oder
4. akustische Umweltbedingungen
mit einem
Gesamt-Schalldruckpegel von
140 dB oder mehr (bezogen
auf 2 x 10 hoch -5 N/m2)
oder mit einem ausgelegten
Leistungsausgang von 4 KW
oder mehr für schalltote
Räume.
9B06 Speziell entwickelte
akustische
Vibrations-Prüfgeräte, die fähig
sind, Schalldruckpegel von mehr
als 160 dB oder mehr (bezogen auf 20 myPa) mit einer Nennleistung von 4 kW oder mehr
bei einer Prüfzellentemperatur
von mehr als 1 273 K (1 000 Grad C) zu erzeugen, sowie speziell
entwickelte Meßwandler,
Dehnungsmeßgeräte,
Beschleunigungsmesser,
Thermoelemente oder
Quarzheizelemente hierfür.
9B07 Geräte, speziell entwickelt
zur Überprüfung von
Raketenmotoren mit Hilfe
zerstörungsfreier Prüftechniken
(NDT-Techniken), außer
Planar-Röntgenstrahlanalyse oder
bekannte physikalische oder
chemische Verfahren.
9R10 Röntgenausrüstung, tauglich
für die Lieferung einer
elektromagnetischen Strahlung,
die durch „Bremsstrahlung''
von beschleunigten Elektronen
von 2 MeV oder mehr, oder durch
Verwendung von radioaktiven
Strahlungsquellen von 1 MeV
oder mehr, erzeugt wird, mit
Ausnahme der speziell für
medizinische Zwecke
konstruierten.
9B08 Meßwandler, speziell
entwickelt zur direkten Messung
der Oberflächenreibung der Prüfströmung mit einer Stagnationstemperatur von mehr
als 833 K (560 Grad C).
9B09 Werkzeuge, speziell
entwickelt zur
pulvermetallurgischen
Herstellung von Rotorbauteilen
für Turbinen, ausgelegt für
Beanspruchungen von 60% der
spezifischen Zugfestigkeit oder
mehr und bei Metalltemperaturen
von 873 K (600 Grad C) oder mehr
zu arbeiten.
C. MATERIALIEN (keine).
D. SOFTWARE
9D01 Software, erforderlich zur Entwicklung von Geräten oder von
Technologie, die in den Nummern
9A, 9B oder 9E03 erfaßt sind.
9D02 Software, erforderlich zur Fertigung von Geräten, die in
den Nummern 9A und 9B erfaßt
sind.
9D03 Software, erforderlich zur Verwendung von voll-unabhängigen
digitalen elektronischen
Triebwerkssteuerungen (FADEC)
für in Nummer 9A erfaßte
Antriebssysteme oder in 9B
erfaßte Geräte, wie folgt:
Software in digitalen
elektronischen Steuerungen für
Antriebssysteme,
Prüfeinrichtungen für Luft- und Raumfahrt;
Fehlertolerante Software zur Verwendung in FADEC-Systemen für
Antriebssysteme und zugehörige
Prüfeinrichtungen.
9D04 Andere Software:
Software, speziell entwickelt
für Vibrationsprüfeinrichtungen,
die digitale Echtzeitsteuerungen
mit individuellen Erregern
(Schubvorrichtungen) mit einem
maximalen Schub von 100 kN
verwenden;
Software für eine detaillierte
2D- oder 3D-Erstellung von
Triebwerksströmungsmodellen
mittels Windkanal- oder
Flugtestdaten;
Software, erforderlich zur Entwicklung oder Fertigung von
selbständigen elektronischen
Echtzeit-Prüfanlagen für Motoren
oder Bauteile, die in Nummer 9A
erfaßt sind;
Software zur Prüfung von
Gasturbinentriebwerken,
Baugruppen oder Bauteilen
hiervon, speziell entwickelt,
Daten in Echtzeit zu sammeln,
auszuwerten und zu analysieren,
sowie fähig zur Rückkopplungsregelung,
einschließlich dynamischer
Justierung von Prüflingen oder
Prüfbedingungen während des Prüfverlaufes;
Software, speziell entwickelt
zur Steuerung orientierter
Erstarrungs- oder Einkristall-Gießverfahren;
Software in Quellcodes,
Objektcodes oder Maschinencodes,
erforderlich in aktiven
Kompensationssystemen zur Kontrolle der Abstände der Rotorblattenden.
-----------------------------------
ANMERKUNG:
Nummer 9D04.f erfaßt keine
Software, die in nicht der Kontrolle unterliegenden Geräten
eingebettet oder für Wartungszwecke
im Zusammenhang mit Eichung,
Reparatur der aktiv-kompensierenden
Sicherheitskontrollsysteme
erforderlich ist.
-----------------------------------
E. TECHNOLOGIE
9E01 Technologie gemäß der
„General Technology Note
(Allgemeine Technologienote)''
zur Entwicklung von Geräten oder
Software, die in den Nummern
9A01.c, 9B oder 9D erfaßt sind.
9E02 Technologie gemäß der
''General Technology Note
(Allgemeine Technologienote)''
zur Fertigung von Geräten, die
in Nummer 9A01.c oder 9B erfaßt
sind.
-----------------------------------
ANMERKUNG:
Entwicklung oder Fertigung von in Nummer 9E erfaßter Technologie für
Gasturbinentriebwerke gilt auch
dann vom Embargo erfaßt, wenn sie
als Verwendungstechnologie zu
Reparatur-, Adaptierungs- und Überholungszwecken eingesetzt wird.
Ausgenommen vom Embargo sind:
technische Daten, Zeichnungen oder
Dokumentationen für
Wartungsaktivitäten, die in einem
direkten Zusammenhang mit Eichung,
Entfernung oder Austausch von
beschädigten oder unbrauchbaren, an
Bord austauschfähigen Einheiten
(line replaceable units = LRU)
stehen, einschließlich Austausch
ganzer Maschinen oder
Maschinenmodule.
-----------------------------------
9E03 Andere Technologie wie folgt:
Technologie, erforderlich zur Entwicklung oder Fertigung der
folgenden
Gasturbinentriebwerks-Bauteile
oder -Systeme:
im gerichteten
Erstarrungsverfahren
gefertigte Laufschaufeln,
Leitschaufeln oder Deckbänder,
ausgelegt für einen Betrieb
bei Temperaturen von mehr als
1 593 K (1 320 Grad C) in der Gasströmung;
Einkristall-Leit- und Laufschaufeln oder Deckbänder;
Combustoren mit Mehrfachdomen,
die bei durchschnittlichen Brennerauslaßtemperaturen von
mehr als 1 643 K (1 370 Grad C) arbeiten, oder Combustoren
mit thermisch entkoppelten
Verbrennungslinern,
nicht-metallischen Linern oder nicht-metallischen Kokillen;
Bauteile, hergestellt aus
organischen, zusammengesetzten
Materialien, entwickelt für
einen Betrieb über 588 K
(315 Grad C), oder aus
zusammengesetzten
Metallmatrix-Materialien,
keramischen
Matrix-Materialien,
intermetallischen oder
intermetallisch verstärkten
Materialien, die in den Nummern 1A02 oder 1C07 erfaßt
sind;
Ungekühlte Leitschaufeln,
Laufschaufeln, Deckbänder oder
andere Bauteile, entwickelt
für einen Betrieb bei
Temperaturen von 1 323 K (1 050 Grad C) oder mehr;
Gekühlte Leitschaufeln,
Laufschaufeln oder Deckbänder,
die nicht in den Nummern
9E03.a.1 und 9E03.a.2
beschrieben und Temperaturen
von 1 643 K (1 370 Grad C)
ausgesetzt sind;
Laufschaufel/Naben-Kombinationen mittels
Festkörper-Verbindung;
Gasturbinentriebwerks-Bauteile, die Diffusions-Technologie zur Kontaktherstellung (erfaßt in Nummer 1E03.b) verwenden;
schadentolerante
Gasturbinentriebwerks-Rotationsbauteile, die
pulvermetallurgische
Materialien verwenden, die in Nummer 1C02.b erfaßt sind;
selbstständige digitale
elektronische
Triebwerkssteuerungen (FADEC)
für Gasturbinen und
kombinierte Triebwerke, sowie
zugehörige Diagnosebauteile,
Sensoren und speziell
entwickelte Bauteile;
justierbare
Strömungsbahngeometrie und
zugehörige Steuersysteme für:
Ventilator- oder
Leistungsturbinen;
-----------------------------------
ANMERKUNGEN:
Justierbare
Strömungsbahngeometrie und
zugehörige Steuersysteme
schließen keine
Einlaßleitschaufeln,
Verstellschaufelgebläse,
verstellbare Leiträder oder
Anzapfventile für Verdichter mit
ein.
Nummer 9E03.a.11. erfaßt weder
Entwicklungs- noch
Fertigungstechnologie für
justierbare
Strömungsbahngeometrie für
Schubumkehr.
-----------------------------------
Laufschaufelenden-Abstandskontrollsysteme mit
aktiver kompensierender
Gehäusetechnologie, die auf
eine Konstruktions- und Entwicklungsdatenbank
beschränkt sind;
aerostatische Lager für
Gasturbinentriebwerks-Rotorbauteile;
weitspannende
Ventilatorhohlflügel mit
breiter Profilsehne ohne
Teilspannunterstützung;
Technologie, zur Entwicklung
oder Fertigung von:
Windkanal-Flugmodellen,
ausgerüstet mit
nicht-intrusiven Sensoren,
geeignet, Daten von den Sensoren an die Datenerfassungssysteme zu
übertragen;
Propellerblätter oder
Propellerventilatoren aus
Verbundwerkstoffen für eine Leistungsaufnahme von mehr als
2 000 kW bei
Fluggeschwindigkeiten von mehr
als Mach 0,55;
Technologie, zur Entwicklung
oder Fertigung von
Gasturbinentriebwerks-Bauteilen,
die Laser-, Wasserstrahl- oder
ECM/EDM-Lochbohrverfahren
einsetzen, um Löcher mit
folgenden Merkmalen
herzustellen:
Tiefen mehr als ihr
vierfacher Durchmesser;
Durchmesser von weniger
0,76 mm, und
Anstellwinkel gleich oder
kleiner als 25 Grad; oder
Tiefen mehr als ihr
fünffacher Durchmesser;
Durchmesser von weniger als
0,4 mm, und
Anstellwinkel von mehr als
25 Grad;
-----------------------------------
ANMERKUNG:
Im Sinne der Nummer 9E03.c wird
der Anstellwinkel von einer zur Tragflügel-Oberfläche tangentialen
Ebene an dem Punkt gemessen, an dem
die Lochachse in die Tragflächen-Oberfläche eintritt.
-----------------------------------
Technologie, zur Entwicklung
oder Fertigung von
Kraftübertragungssystemen für
Helikopter, Schwenkrotor- oder
Schwenkflügel-Luftfahrzeuge:
geeignet zum Betrieb nach
Schmiermittelverlust über
einen Zeitraum von 30 Minuten
oder mehr; oder
mit einem Antriebsleistung/Gewicht-Verhältnis gleich oder größer
als 8,87 kW/kg.
1. Technologie zur Entwicklung
oder Fertigung von
Dieselkolbenmaschinen für
Bodenfahrzeuge mit allen
folgenden Merkmalen:
einem Gehäusevolumen von
1,2 m3 oder weniger;
einer Gesamtnutzleistung von
mehr als 750 kW gemäß
80/1269/EEC, ISO 2534,
(ÖNORM V 5003) und(ÖNORM römisch fünf 5003) und
einer Leistungsdichte von
mehr als 700 kW/m3 des Gehäusevolumens;
-----------------------------------
ANMERKUNG:
Gehäusevolumen: das Produkt aus
drei vertikalen Abmessungen,
gemessen in der folgenden Weise:
Länge: die Länge der Kurbelwelle
vom Vorderflansch zur Schwungradseite;
Breite: die breiteste der folgenden
Abmessungen:
Außenmaß von Ventildeckel zu
Ventildeckel;
Maße von den Außenkanten der Zylinderköpfe; oder
Durchmesser des Schwungradgehäuses;
Höhe: die größte der folgenden
Abmessungen:
Maß der Kurbelwelle-Mittellinie
zur oberen Ebene des Ventildeckels (oder Zylinderkopfes) plus zweimal den Hub; oder
Durchmesser des Schwungradgehäuses;
-----------------------------------
Technologie, zur Fertigung von
speziell entwickelten
Bauteilen, wie folgt, für
Hochleistungs-Dieselmotoren:
Technologie, zur Fertigung
von Motorsystemen, die alle
folgenden Bauteile aus in Nummer 1C07 erfaßten
Keramikmaterialien
aufweisen:
einen oder mehrere weitere
Bauteile (einschließlich
Ausströmöffnung,
Turbolader,
Ventilführungen,
Ventilbaugruppen oder
isolierte
Kraftstoffeinspritzer);
Technologie , zur Fertigung
von Turboladersystemen mit Einstufen-Verdichtern mit
allen folgenden
Eigenschaften:
die mit
Verdichtungsverhältnissen
von 4:1 oder höher
arbeiten;
mit einem Mengenfluß im Bereich von 30 bis
130 kg/Min, und
mit veränderbarer
Flußfläche innerhalb der Verdichter- oder
Turbinenabschnitte;
Technologie, zur Fertigung von Kraftstoffeinspritzsystemen
mit einer speziell
entwickelten Mehrfach-Kraftstoff-Einrichtung (zB
Dieseltreibstoff oder
Kerosin), die einen Viskositätsbereich von
Dieseltreibstoff (2,5 cSt bei
310,8 K (37,8 Grad C)) bis
Benzintreibstoff (0,5 cSt bei
310,8 K (37,8 Grad C))
abdeckt, mit allen folgenden
Merkmalen:
Einspritzmenge über
230 mm3/Einspritzung/
Zylinder;
speziell entwickelte
elektronische
Steuerungsvorrichtungen
für Umschaltreglereigenschaften, die sich
automatisch nach dem Treibstofftyp richten, um
so mit Hilfe des
geeigneten Sensors gleiche
Drehmomenteigenschaften zu
liefern;
Technologie, zur Entwicklung oder Fertigung
von Hochleistungs-Dieselmotoren mit
Feststoff-, Gasphasen- oder Flüssigfilm-Zylinderwand-Schmierung
(oder Kombinationen aus
den vorgenannten
Schmierstoffen), die einen Betrieb bis zu
Temperaturen von mehr als
723 K (450 Grad C)
erlauben, gemessen an der Zylinderwand an der
obersten Hubgrenze des
obersten Kolbenringes.
ABSCHNITT IIIABSCHNITT römisch drei
Waffen, Munition und Sprengmittel sowie Waren einschließlich Anlagen und anlagenspezifische Teile, die auch zur Herstellung, Verbreitung, Prüfung und Instandhaltung von Waffen, Munition und Sprengmitteln
geeignet sind:
---------------------------------------------------------------------
2904 -- Sulfo-, Nitro- und Nitrosoderivate der
Kohlenwasserstoffe, auch halogeniert:
20 - Derivate, die nur Nitro- oder nur
Nitrosogruppen enthalten:
ex 20 - Trinitrotoluol (2,4,6-Trinitrotoluol, TNT,
Tri, Trotyl)
2908 -- Halogen-, Sulfo-, Nitro- oder Nitrosoderivate
der Phenole oder Phenolalkohole:
90 - andere:
ex 90 - Pikrinsäure (2,4,6-Trinitrophenol, Lyddit,
Ekrasit), Ammoniumpikrat, Bleipikrat
(Trinitrophenolblei), Trinitroresorcinblei
(Bleinitroresorcinat, Bleistyphnat, Trizinat),
Bleitrinitrophloroglucinat (Bleiglucinat)
2915 -- Gesättigte acyclische Monocarbonsäuren und deren
Anhydride, Halogenide, Peroxide und Peroxysäuren;
deren Halogen-, Sulfo-, Nitro- oder
Nitrosoderivate:
90 - andere:
ex 90 - Tränengas in Ampullen (Bromessigsäureethylester
und Bromessigsäuremethylester)
2920 -- Ester der anderen anorganischen Säuren
(ausgenommen Ester der Halogenwasserstoffsäuren) und
deren Salze; deren Halogen-, Sulfo-, Nitro- oder
Nitrosoderivate:
90 - andere:
ex 90 - Nitroglycerin (Glycerintrinitrat), Nitroglykol
(Ethylenglykoldinitrat), Diglykoldinitrat,
Pentaerythrittetranitrat (Nitropenta, Pentrit,
Niperyt), Hexanitromannit (Nitromannit)
2921 -- Verbindungen mit Aminofunktion:
(40) - aromatische Monoamine und deren Derivate;
deren Salze:
42 -- Anilinderivate und deren Salze:
ex 42 - 2,4,6-Trinitrophenylmethylnitramin (Tetryl,
Tetranitromethylanilin)
44 -- Diphenylamin und dessen Derivate; deren Salze:
ex 44 - Hexanitrodiphenylamin (Dipicrylamin, Hexamin)
2925 -- Verbindungen mit Carbonsäureimidfunktion
(einschließlich Saccharin und dessen Salze) oder mit
Iminfunktion:
20 - Imine und deren Derviate (Anm.: richtig: Derivate);
deren Salze:
ex 20 - Nitroguanidin, Guanylnitrosamino-guanyltetrazen
(Tetrazen)
2927 00 Diazo-, Azo- oder Azoxyverbindungen:
ex 00 - 4,6-Dinitrobenzol-2-diazo-1-oxid
(Diazonitrophenol)
2933 -- Heterocyclische Verbindungen, nur mit einem oder
mehreren Stickstoffheteroatomen; Nucleinsäuren
und deren Salze:
(60) - Verbindungen mit nicht kondensiertem (auch
hydriertem) Triazinring in der Struktur:
69 -- sonstige:
ex 69 - Trimethylentrinitramin (Hexogen, RDX,
Cyclonite, Hexahydro-1,3,5-trinitro-s-triazin)
90 - andere:
ex 90 - Cyclotetramethylentetranitramin (Octogen)
3505 -- Dextrine und andere modifizierte Stärken
(zB Quellstärke oder veresterte Stärke);
Leime auf der Grundlage von Stärken, Dextrinen
oder anderen modifizierten Stärken:
10 - Dextrine und andere modifizierte Stärken:
A - Stärkeether und Stärkeester:
1 - wasserlösliche:
ex 1 - Nitrostärke (Stärkenitrat, Xyloidin)
3601 00 Schießpulver:
ex 00 - Waren dieser Nummer
ausgenommen:
Treibladungen und Treibsätze für Raketen und
andere Flugkörper mit Waffenwirkung, für Minen,
Bomben und Torpedos sowie für die Munition für
Haubitzen, Mörser und Kanonen aller Art, für
Granat-, Minen- und Nebelwerfer und für
Granatgewehre
3602 00 Zubereitete Explosivstoffe, ausgenommen
Schießpulver
3603 00 Zündschnüre; Sprengschnüre; Zündhütchen und
Sprengkapseln; Zünder; elektrische Sprengzünder:
ex 00 - Waren dieser Nummer
ausgenommen:
- Zündladungen für die Munition von Haubitzen,
Mörser und Kanonen aller Art
- Zünder für Pioniersprengmittel (wie
Pioniersprengkörper, Pioniersprengbüchsen,
Hohlladungen, Prismen- bzw. Schneidladungen,
Sprengrohre und Minenräumbänder), sofern die
Sprengmittel selbst ausschließlich für den
Kampfeinsatz bestimmt sind
3823 -- Zubereitete Bindemittel für Gießereiformen oder
Gießereikerne; chemische Erzeugnisse und
Zubereitungen der chemischen Industrie oder verwandter
Industrien (einschließlich solcher, die nur aus
Mischungen natürlicher Erzeugnisse bestehen),
anderweitig weder genannt noch inbegriffen;
Rückstände der chemischen Industrie oder verwandter
Industrien, anderweitig weder genannt noch
inbegriffen:
90 - andere:
B - andere:
ex B - Tränengas in Ampullen (bestehend aus
Gemischen organisch-chemischer
Verbindungen)
3912 -- Cellulose und deren chemische Derivate,
anderweitig weder genannt noch inbegriffen, in
Rohformen:
20 - Cellulosenitrate (einschließlich Collodium):
ex 20 - Nitrocellulose, ausgenommen solche mit einem
Stickstoffgehalt von höchstens 12,6%, wenn
der Lösungsmittelgehalt mindestens 25%
beträgt, sowie solche mit einem Stickstoffgehalt
von höchstens 12,6% und mit mindestens 18%
plastifizierendem Stoff (wie Butylphthalat
oder einem dem Butylphthalat mindestens
gleichwertigen plastifizierenden Stoff), sowie
plastifizierte Nitrocellulose, pigmentiert oder
nicht pigmentiert, auch in Form von Blättchen
(Schnitzeln, Chips)
9301 00 Kriegswaffen, ausgenommen Revolver, Pistolen
sowie Waffen der Nummer 9307:
ex 00 - Waren dieser Nummer
ausgenommen:
- halbautomatische Gewehre (auch Karabiner),
ausgenommen Jagd- und Sportgewehre
- vollautomatische Gewehre, Maschinenpistolen,
Maschinenkarabiner und Maschinengewehre
- Maschinenkanonen, Panzerbüchsen,
Panzerabwehrrohre oder ähnliche Panzerabwehrwaffen
- Startanlagen (Abschußrampen, Abschußrohre,
elektrische und mechanische
Abschußvorrichtungen) für Raketen (gelenkt oder
ungelenkt) und andere Flugkörper mit
Waffenwirkung; Raketenwerfer
- Haubitzen, Mörser und Kanonen aller Art
- Granat-, Minen-, Nebel- und Flammenwerfer;
Granatgewehre
- Torpedoabschußrohre
- Minenverlegegeräte, einschließlich
Vorrichtungen zum Verschießen oder Abwerfen von
Minen, und Minenräumgeräte
9302 00 Revolver und Pistolen, ausgenommen solche der
Nummer 9303 oder 9304
9303 -- Andere Feuerwaffen und ähnliche Vorrichtungen,
deren Wirkungsweise auf der Zündung einer
Treibladung beruht (zB Sportgewehre und
Sportflinten, Vorderlader, Leuchtpistolen und andere
Vorrichtungen, die nur Leuchtsignale abfeuern,
Schreckschußpistolen und -revolver,
Viehschlachtapparate und Kanonen zum Schießen von
Fangleinen):
10 - Vorderlader
20 - andere Sportschrot- und Jagdschrotgewehre,
einschließlich der kombinierten Gewehre mit
mindestens einem glatten Lauf
30 - andere Sport- und Jagdgewehre
90 - andere:
ex 90 - Waren dieser Unternummer
ausgenommen:
Alarm- und Startpistolen, Leuchtpistolen und
andere Vorrichtungen, die nur Leuchtsignale
abfeuern, Schreckschußpistolen und
-revolver, Viehschlachtapparate
9304 00 Andere Waffen (zB Gewehre und Pistolen, die
mit Feder-, Luft- oder Gasdruck arbeiten,
Schlagstöcke), ausgenommen solche der Nummer 9307
9305 -- Teile und Zubehör von Waren der Nummern 9301
bis 9304:
10 - von Revolvern oder Pistolen
(20) - von Kugel- oder Schrotgewehren der Nummer 9303:
21 -- glatte Läufe
29 -- sonstige
90 - andere:
ex 90 - Waren dieser Unternummer
ausgenommen:
- Teile und Zubehör für Alarm- und
Startpistolen, Leuchtpistolen und anderen
Vorrichtungen, die nur Leuchtsignale
abfeuern, Schreckschußpistolen und
-revolver, Viehschlachtapparate
- Läufe, Verschlüsse und Lafetten für
halbautomatische Karabiner und Gewehre
(ausgenommen Jagd- und Sportgewehre),
vollautomatische Gewehre, Maschinenpistolen,
Maschinenkarabiner, Maschinengewehre,
Maschinenkanonen, Panzerbüchsen,
Panzerabwehrrohre oder ähnliche
Panzerabwehrwaffen
- Rohre, Verschlüsse und Lafetten für Haubitzen,
Mörser und Kanonen aller Art
- Rohre, Verschlüsse, Bodenplatten, Zweibeine
und Gestelle für Granat-, Minen-, Nebel- und
Flammenwerfer sowie für Granatgewehre
- Verschlüsse für Torpedoabschußrohre
9306 -- Bomben, Granaten, Torpedos, Minen, Raketen und
ähnliche Kriegsmunition und Teile davon;
Patronen und andere Munition und Geschosse sowie
deren Teile, einschließlich Schrot und
Patronenpfropfen:
(20) - Schrotpatronen und Teile davon;
Geschosse für Luftdruckwaffen:
21 -- Patronen
29 -- andere
30 - andere Patronen und Teile davon:
ex 30 - Gewehrpatronen mit Vollmantelgeschoß
90 - andere:
ex 90 - Waren dieser Unternummer
ausgenommen
- Munition mit Leuchtspur-, Rauch-, Markierungs-,
Hartkern-, Brand- und Treibspiegelgeschoß
sowie Gewehrgranaten für halbautomatische
Karabiner und Gewehre (ausgenommen Jagd- und
Sportgewehre), vollautomatische Gewehre,
Maschinenpistolen, Maschinenkarabiner und
Maschinengewehre
- Munition für Maschinenkanonen, Panzerbüchsen,
Panzerabwehrrohre oder ähnliche
Panzerabwehrwaffen
- Munition, insbesondere Granatpatronen,
Geschoßpatronen und Granaten, für Haubitzen,
Mörser und Kanonen aller Art
- Kartuschen (ausgenommen Knallkartuschen),
Geschosse und Zünder für die Munition für
Haubitzen, Mörser und Kanonen aller Art
- Munition, insbesondere Wurfgranaten, Wurfminen
und Nebelwurfkörper für Granat-, Minen- und
Nebelwerfer
- Zünder für die Munition für Granat-,
Minen- und Nebelwerfer
- Handgranaten
- Minen, Bomben und Torpedos
- Zünder, Gefechtsköpfe und Zielsuchköpfe für
Minen, Bomben und Torpedos
- Pioniersprengmittel, wie Pioniersprengkörper,
Pioniersprengbüchsen, Hohlladungen,
Prismenladungen (Schneidladungen), Sprengrohre
und Minenräumbänder, sofern sie ausschließlich
für den Kampfeinsatz bestimmt sind
- Raketen (gelenkt und ungelenkt) und andere
Flugkörper mit Waffenwirkung
- Gefechtsköpfe, Zielsuchköpfe, Sprengköpfe
und Zünder für Raketen und andere Flugkörper
mit Waffenwirkung
9307 00 Säbel, Degen, Bajonette, Lanzen und ähnliche
Waffen sowie deren Teile und Scheiden für diese
Waren
---------------------------------------------------------------------
*1) Einheit für Beschleunigung