Kurztitel
GATT - Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen - Änd.
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 784/1992Bundesgesetzblatt Nr. 784 aus 1992,
Index
59/03 GATT, Welthandelsorganisation
Beachte
Zwar nicht formell aufgehoben, aber gegenstandslos.
(vgl. BGBl. III Nr. 5/1998)vergleiche Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 5 aus 1998,)
Text
Beilage
Anhang IAnhang römisch eins
Listen der Beschaffungsstellen nach Artikel I Abs. 1 (c)Listen der Beschaffungsstellen nach Artikel römisch eins Absatz eins, (c)
Österreich
Teil I Teil römisch eins
„Zusammenlegung mit Punkt 6'' entfällt;
Punkt 3 lautet:
Bundesministerium für Gesundheit, Sport und Konsumentenschutz
Punkt 12 lautet:
Bundesministerium für Unterricht und Kunst
Erläuterung:
Die Änderung des Bundesministeriengesetzes 1986 (BGBl. 45/91), die am 1. Februar 1991 in Kraft trat, führte zu einer Umstrukturierung der Zuständigkeiten auf Bundesebene. Neben anderen Änderungen, die für die Anwendung dieses Übereinkommens ohne Bedeutung sind, wurde ein neues Ministerium für Gesundheit, Sport und Konsumentenschutz eingerichtet. Vor dieser Umstrukturierung wurden die einschlägigen Kompetenzen des neuen Ministeriums vom Bundeskanzleramt, dem Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Sport und dem Bundesministerium für Umwelt, Jugend und Familie wahrgenommen.