Kurztitel
Bestimmung des Trassenverlaufes der ÖBB-Strecke Ötztal–Landeck, km 46,142–km 50,800 (Abschnitt Ötztal–Roppen)
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 301/1993 aufgehoben durch BGBl. II Nr. 424/2009Bundesgesetzblatt Nr. 301 aus 1993, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 424 aus 2009,
Text
Der Trassenverlauf der obbezeichneten Strecke wird im Bereich der Gemeinden Haimung und Roppen wie folgt bestimmt:
Die neu herzustellende Trasse beginnt bei km 46,142 und endet bei km 50,800 der Strecke Ötztal - Landeck im Abschnitt „Ötztal - Roppen“.
Der Geländestreifen gemäß § 3 Abs. 2 leg. cit. für den Verlauf der neu herzustellenden Trasse, der auch das Hochleistungsstrecken-Baugebiet gemäß § 5 Abs. 1 leg. cit. darstellt, ist aus den beim Bundesministerium für öffentliche Wirtschaft und Verkehr, beim Amt der Tiroler Landesregierung sowie bei den Gemeinden Haiming und Roppen aufliegenden Planunterlagen (Plan Nr. P 342-110) zu ersehen.Der Geländestreifen gemäß Paragraph 3, Absatz 2, leg. cit. für den Verlauf der neu herzustellenden Trasse, der auch das Hochleistungsstrecken-Baugebiet gemäß Paragraph 5, Absatz eins, leg. cit. darstellt, ist aus den beim Bundesministerium für öffentliche Wirtschaft und Verkehr, beim Amt der Tiroler Landesregierung sowie bei den Gemeinden Haiming und Roppen aufliegenden Planunterlagen (Plan Nr. P 342-110) zu ersehen.