Kurztitel
Bestimmung des Trassenverlaufes der Umfahrung St. Peter–Seitenstetten im Zuge der Hochleistungsstrecke St. Pölten–Attnang/Puchheim
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 536/1993 aufgehoben durch BGBl. II Nr. 424/2009Bundesgesetzblatt Nr. 536 aus 1993, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 424 aus 2009,
Text
Der Trassenverlauf der Umfahrung St. Peter - Seitenstetten im Zuge der Hochleistungsstrecke St. Pölten - Attnang/Puchheim im Bereich der Gemeinden Seitenstetten, St. Peter in der Au und Wolfsbach wird wie folgt bestimmt:
Die neu herzustellende Trasse beginnt bei etwa km 141,6 (in der Nähe der Überquerung der Url) und endet bei etwa km 147,6 (Bereich der Haltestelle St. Johann - Weistrach) der ÖBB-Strecke Wien - Salzburg.
Der Geländestreifen gemäß § 3 Abs. 2 leg. cit. für den Verlauf der neu herzustellenden Trasse, der auch das Hochleistungsstrecken-Baugebiet gemäß § 5 Abs. 1 leg. cit. darstellt, ist aus den beim Bundesministerium für öffentliche Wirtschaft und Verkehr, beim Amt der Oberösterreichischen Landesregierung sowie bei den Gemeinden Seitenstetten, St. Peter in der Au und Wolfsbach aufliegenden Planunterlagen (Einlage Nr. 39/1) zu ersehen.Der Geländestreifen gemäß Paragraph 3, Absatz 2, leg. cit. für den Verlauf der neu herzustellenden Trasse, der auch das Hochleistungsstrecken-Baugebiet gemäß Paragraph 5, Absatz eins, leg. cit. darstellt, ist aus den beim Bundesministerium für öffentliche Wirtschaft und Verkehr, beim Amt der Oberösterreichischen Landesregierung sowie bei den Gemeinden Seitenstetten, St. Peter in der Au und Wolfsbach aufliegenden Planunterlagen (Einlage Nr. 39/1) zu ersehen.