Rechtstracker.at

Anl. 8

Fassungen
ab 01.01.1994 — BGBl. Nr. 909/1993 (Stammfassung)
InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung
Anl. 8 heute01.01.1994 BGBl. Nr. 909/1993 (Stammfassung)

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Kurztitel

EWR-Abkommen – Protokoll 4

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 909 aus 1993,

Typ

Vertrag – Multilateral

Paragraph/Artikel/Anlage

Anlage 8

Inkrafttretensdatum

01.01.1994BGBl. Nr. 909/1993

Außerkrafttretensdatum

Index

59/04 EU – EWR

Text

ANLAGE römisch acht LISTE DER ERZEUGNISSE NACH ARTIKEL 2 ABSATZ 2, FÜR DIE DAS GEBIET DER REPUBLIK ÖSTERREICH ZUM ZWECKE DER BESTIMMUNG DES URSPRUNGS AUS DEM EWR AUSGESCHLOSSEN IST

HS-Position

Warenbezeichnung

ex

35.05

Dextrine und andere modifizierte Stärken, verethert oder verestert

ex

38.09

Appretur- oder Endausrüstungsmittel, Beschleuniger zum Färben oder Fixieren von Farbstoffen und andere Erzeugnisse und Zubereitungen (zB zubereitete Schlichtemittel und Zubereitungen zum Beizen), von der in der Textilindustrie, Papierindustrie, Lederindustrie oder ähnlichen Industrien verwendeten Art, anderweit weder genannt noch inbegriffen

ex

38.23

Zubereitete Bindemittel für Gießereiformen oder -kerne; chemische Erzeugnisse und Zubereitungen der chemischen Industrie oder verwandter Industrien (einschließlich Mischungen von Naturprodukten), anderweit weder genannt noch inbegriffen; Rückstände der chemischen Industrie und verwandter Industrien, anderweit weder genannt noch inbegriffen

  • Strichaufzählung
    Zubereitete Bindemittel für Gießereiformen oder -kerne, Stärke oder Stärkederivate enthaltend
  • Strichaufzählung
    andere (als Naphthensäuren, ihre wasserunlöslichen Salze und ihre Ester, nicht gesinterte Metallcarbide, untereinander oder mit metallischen Bindemitteln gemischt, zubereitete Additive für Zement, Mörtel oder Beton, Mörtel und Beton, nicht feuerfest, und Sorbit, ausgenommen Waren der Unterposition 2905.44), mit einem Gesamtgehalt an Zucker, Stärke, Stärkederivaten und Waren der Positionen 04.01 bis 04.04 von 30 GHT oder mehr

Zuletzt aktualisiert am

10.04.2025

Gesetzesnummer

10007339

Dokumentnummer

NOR12079756

alte Dokumentnummer

N5199318705L