Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung - gesonderte Erfolgsrechnung
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 157/1993 aufgehoben durch BGBl. II Nr. 90/2002Bundesgesetzblatt Nr. 157 aus 1993, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 90 aus 2002,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Anl. 1Anlage eins
Index
57/01 Versicherungsaufsicht, 90/03 Sonstiges Straßenverkehrsrecht, Kraftfahrrecht
Beachte
Zum Bezugszeitraum vgl. § 4 Abs. 1Zum Bezugszeitraum vergleiche Paragraph 4, Absatz eins
Ist auf Geschäftsjahre, die nach dem 30. Dezember 2001 enden, nicht
mehr anzuwenden (vgl. BGBl. II Nr. 90/2002).mehr anzuwenden vergleiche Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 90 aus 2002,).
Text
Anlage
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Gesonderte Erfolgsrechnung 19..
für die Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung
Direktes inländisches Geschäft
Abgegrenzte Prämien
Verrechnete Prämien
Abgegebene Rückversicherungsprämien
Veränderung durch Prämienabgrenzung
Anteil der Rückversicherer
Sonstige versicherungstechnische Erträge
Aufwendungen für Versicherungsfälle
Zahlungen für Versicherungsfälle
Anteil der Rückversicherer
Veränderung der Rückstellung für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle
Anteil der Rückversicherer
Erhöhung sonstiger versicherungstechnischer Rückstellungen
Anteil der Rückversicherer
Verminderung sonstiger versicherungstechnischer Rückstellungen
Anteil der Rückversicherer
Aufwendungen für die erfolgsunabhängige Prämienrückerstattung
Anteil der Rückversicherer
Aufwendungen für die erfolgsabhängige Prämienrückerstattung
Anteil der Rückversicherer
Aufwendungen für den Versicherungsbetrieb
Aufwendungen für den Versicherungsabschluß
Sonstige Aufwendungen für den Versicherungsbetrieb
Rückversicherungsprovisionen und Gewinnanteile aus Rückversicherungsabgaben
Sonstige versicherungstechnische Aufwendungen
Veränderung der Schwankungsrückstellung
Versicherungstechnisches Ergebnis
Dokumentnummer
NOR12080999
Alte Dokumentnummer
N5199326663J