Text
Anhang I
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Israel - Österreich
Landwirtschaftliche Erzeugnisse mit Ursprung in Israel
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Nr./UNr. Zollsatz in %
des des Wertes oder
österreichi- Warenbezeichnung in Schilling
schen für 100 kg
Zolltarifs
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0301 -- Fische, lebend:
10 - Zierfische:
A - Süßwasserfische:
2 - sonstige ......................... frei
0305 -- Fische, getrocknet, gesalzen oder in
Salzlake; geräucherte Fische, auch vor oder
während des Räucherns gegart; Mehl, Pulver
und Pellets aus Fischen, für den
menschlichen Genuß geeignet:
20 - Lebern, Rogen und Milch, getrocknet,
geräuchert, gesalzen oder in Salzlake:
B - geräuchert:
3 - sonstige:
ex 3 - von anderen als Seefischen,
Aalen und Lachsen ......... 125,-
C - andere:
1 - in unmittelbaren Umschließungen,
die 15 kg oder weniger enthalten:
ex 1 - von anderen als Seefischen,
Aalen und Lachsen ......... frei
2 - sonstige:
ex 2 - von anderen als Seefischen,
Aalen und Lachsen ......... frei
30 - Fischfilets, getrocknet, gesalzen oder in
Salzlake, nicht geräuchert:
B - andere:
1 - in unmittelbaren Umschließungen,
die 15 kg oder weniger enthalten:
b - andere:
ex b - von anderen als
Seefischen, Aalen und
Lachsen ............... frei
2 - sonstige:
b - andere:
ex b - von anderen als
Seefischen, Aalen und
Lachsen ............... frei
(40) - geräucherte Fische, einschließlich
Fischfilets:
49 - - sonstige:
B - andere:
ex B - andere als Seefische, Aale
und Lachse .................. 125,-
(50) - getrocknete Fische, auch gesalzen, nicht
geräuchert:
59 - - sonstige:
B - andere:
1 - in unmittelbaren Umschließungen,
die 15 kg oder weniger enthalten:
ex 1 - andere als Seefische, Aale
und Lachse .............. frei
2 - sonstige:
ex 2 - andere als Seefische, Aale
und Lachse .............. frei
(60) - Fische, gesalzen, nicht getrocknet oder
geräuchert und Fische in Salzlake:
69 - - sonstige:
A - in unmittelbaren Umschließungen, die
15 kg oder weniger enthalten:
ex A - andere als Seefische, Aale und
Lachse ....................... frei
B - andere:
ex B - andere als Seefische, Aale und
Lachse ....................... frei
0410 00 Genießbare Waren tierischen Ursprungs,
anderweitig weder genannt noch inbegriffen . frei
0503 00 Roßhaare und Roßhaarabfälle, auch in Lagen,
mit oder ohne Unterlage:
B - gekrollt:
1 - mit Unterlage....................... 3%
2 - sonstige ........................... 2%
0505 -- Vogelbälge und andere Vogelteile, mit ihren
Federn oder Daunen, Federn und Teile von
Federn (auch beschnitten) und Daunen, roh
oder bloß gereinigt, desinfiziert oder zur
Haltbarmachung behandelt; Mehl und Abfälle
von Federn oder Teilen von Federn:
10 - Federn, wie sie als Polsterungs- oder
Füllmaterial verwendet werden; Daunen:
C - andere:
1 - roh, auch geschlissen ............ 7%
2 - sonstige ......................... 7%
0506 -- Knochen und Stirnbeinzapfen, roh, entfettet,
einfach bearbeitet (aber nicht zu Formen
geschnitten), mit Säure behandelt oder
entleimt; Mehl und Abfälle dieser Waren:
90 - andere:
A - Knochenmehl .......................... frei
0509 00 Meerschwämme:
A - im natürlichen Zustand, weder bearbeitet
noch gewaschen ......................... frei
B - andere ................................. frei
0511 -- Waren tierischen Ursprungs, anderweitig weder
genannt noch inbegriffen; tote Tiere des
Kapitels 1 oder 3, für den menschlichen Genuß
nicht geeignet:
(90) - andere:
99 - - sonstige:
A - Blutmehl ........................... 3%
0601 -- Bulben, Zwiebeln, Knollen, Wurzelknollen und
Wurzelstöcke, in Ruhe, im Wachstum oder in
Blüte; Zichorienpflanzen, -setzlinge und
-wurzeln, andere als Wurzeln der Nummer 1212:
10 - Bulben, Zwiebeln, Knollen, Wurzelknollen
und Wurzelstöcke, in Ruhe:
A - Maiglöckchentreibkeime und Knollen von
Begonien ............................. frei
B - Knollen von Gloxinien und
Blumenzwiebeln ....................... frei
C - andere Blumenknollen und Wurzelstöcke 35,-
D - andere ............................... 35,-
20 - Bulben, Zwiebeln, Knollen, Wurzelknollen
und Wurzelstöcke, im Wachstum oder in
Blüte; Zichorienpflanzen, -setzlinge und
-wurzeln:
B - andere:
2 - sonstige:
b - Knollen von Gloxinien und
Blumenzwiebeln ............... 200,-
d - andere ....................... 200,-
0602 -- Andere lebende Pflanzen (einschließlich
ihrer Wurzeln), Stecklinge und Pfropfreiser;
Pilzmyzel:
10 - Stecklinge, nicht bewurzelt, Pfropfreiser:
A - von Reben:
ex A - für ein Jahreskontingent von
10 t .......................... frei
20 - Bäume und Sträucher, der genießbaren
Fruchtarten, auch veredelt:
B - andere:
1 - mit Topf- oder Erdballen, auch in
Töpfen oder Kübeln:
a - in Töpfen oder Kübeln ........ 210,-
b - andere ....................... 210,-
40 - Rosen, auch veredelt:
A - mit Topf- oder Erdballen, auch in
Töpfen oder Kübeln:
1 - in Töpfen oder Kübeln ............ 210,-
2 - andere ........................... 210,-
(90) - andere:
99 - - sonstige:
B - Palmen, Lorbeerbäume und andere
immergrüne Zierpflanzen:
1 - Palmen und Lorbeerbäume ........ frei
C - andere Blütenpflanzen in blühendem
oder nicht blühendem Zustand:
1 - Kamelien und Edeleriken, mit
Topfballen ..................... 300,-
D - andere Bäume und Sträucher:
1 - mit Topf- oder Erdballen, auch
in Töpfen oder Kübeln:
a - in Töpfen oder Kübeln ...... 210,-
b - andere ..................... 210,-
0603 -- Blumen, Blüten und Knospen davon,
abgeschnitten, wie sie für Binde- oder
Zierzwecke verwendet werden, frisch,
getrocknet, gefärbt, gebleicht, imprägniert
oder anders behandelt:
10 - frisch:
A - vom 1. April bis 31. Mai:
1 - Strelitzia, Anthurium, Protea,
Ornithogalum, Gerbera, Gypsophila,
Liatris, Limonium, Chamelaucium
uncinatum, Solidaster ............ frei
2 - sonstige ......................... 17% max.
2 450,-
B - vom 1. Juni bis 31. Oktober:
1 - Strelitzia, Anthurium, Protea,
Ornithogalum, Gerbera, Gypsophila,
Liatris, Limonium, Chamelaucium
uncinatum, Solidaster ............ frei
2 - sonstige ......................... 24% max.
2 450,-
C - vom 1. November bis 31. März:
1 - Strelitzia, Anthurium, Protea,
Ornithogalum, Gerbera, Gypsophila,
Liatris, Limonium, Chamelaucium
uncinatum, Solidaster ............ frei
2 - sonstige ......................... 1 200,-
90 - andere:
A - nur getrocknet ....................... frei
B - anders ............................... 140,-
0604 -- Blattwerk, Blätter, Zweige und andere
Pflanzenteile, ohne Blumen, Blüten oder
Knospen davon, sowie Gräser, Moose und
Flechten, wie sie für Binde- oder
Zierzwecke verwendet werden, frisch,
getrocknet, gefärbt, gebleicht, imprägniert
oder anders behandelt:
10 - Moose und Flechten:
B - nur getrocknet ....................... frei
C - anders ............................... 140 -
(90) - andere:
99 - - sonstige:
A - nur getrocknet ..................... frei
B - anders ............................. 140,-
0703 -- Speisezwiebeln, Schalotten, Knoblauch, Lauch
(Porree) und andere Alliumarten, frisch oder
gekühlt:
20 - Knoblauch ................................ frei
90 - Lauch (Porree) und andere Alliumarten:
B - andere ............................... 5,-
0708 -- Hülsenfrüchte, auch ausgelöst, frisch oder
gekühlt:
20 - Bohnen (Vigna spp., Phaseolus spp.):
B - andere ............................... 5,-
90 - andere Hülsenfrüchte ..................... 5,-
0709 -- Anderes Gemüse, frisch oder gekühlt:
30 - Auberginen (Eierfrüchte):
A - vom 1. November bis 30. Juni ......... frei
B - vom 1. Juli bis 31. Oktober .......... frei
40 - Sellerie, ausgenommen Knollensellerie:
A - Bleichsellerie ....................... frei
B - andere ............................... frei
60 - Früchte der Gattung Capsicum oder der
Gattung Pimenta:
A - Früchte der Gattung Capsicum:
2 - sonstige:
b - sonstige:
1 - in unmittelbaren
Umschließungen mit einem
Inhalt von 1 kg oder
weniger .................. 12%
2 - sonstige ................. 8%
B - Früchte der Gattung Pimenta .......... 8%
70 - Spinat, Neuseelandspinat und Gartenmelde:
B - andere ............................... 5,-
90 - andere:
A - Kürbisse aller Art:
1 - vom 1. November bis 30. Juni ..... frei
2 - vom 1. Juli bis 31. Oktober:
ex 2 - Zucchini .................. frei
B - Oliven ............................... frei
C - Zuckermais (Zea mays var. saccharata) frei
D - andere:
3 - sonstige ......................... 5,-
0710 -- Gemüse (auch im Wasserdampf oder Wasser
gekocht), gefroren:
80 - andere Gemüse:
A - Früchte der Gattung Capsicum:
2 - sonstige:
b - andere:
1 - in unmittelbaren
Umschließungen mit einem
Inhalt von 1 kg oder
weniger .................. 12%
2 - sonstige ................. 8%
B - Früchte der Gattung Pimenta .......... 8%
0711 -- Gemüse, vorübergehend haltbar gemacht (zB
durch gasförmiges Schwefeldioxid, in
Salzlake, schwefeliger Säure oder anderen
Konservierungsmitteln), in diesem Zustand
für den unmittelbaren Genuß nicht geeignet:
20 - Oliven:
A - in Salzlake .......................... frei
B - andere ............................... frei
30 - Kapern ................................... frei
90 - andere Gemüse; Gemüsemischungen:
C - Früchte der Gattung Capsicum:
2 - sonstige:
b - andere:
1 - in unmittelbaren
Umschließungen mit einem
Inhalt von 1 kg oder
weniger .................. 12%
2 - sonstige ................. 8%
D - Früchte der Gattung Pimenta .......... 8%
0712 -- Gemüse, getrocknet, auch geschnitten,
gebrochen oder pulverisiert, aber nicht
weiter zubereitet:
30 - Pilze und Trüffeln:
A - Trüffeln ............................. frei
90 - andere Gemüse; Gemüsemischungen:
A - Oliven ............................... frei
B - Knoblauch ............................ frei
D - Zuckermais (Zea mays var. saccharata) frei
0801 -- Kokosnüsse, Paranüsse und Acajounüsse,
frisch oder getrocknet, auch ohne Schale
oder enthäutet:
10 - Kokosnüsse ............................... frei
0802 -- Andere Schalenfrüchte, frisch oder getrocknet,
auch ohne Schale oder enthäutet:
(10) - Mandeln:
11 - - in Schale .............................. frei
12 - - ohne Schale:
B - andere ............................. frei
(20) - Haselnüsse (Corylus spp.):
21 - - in Schale .............................. frei
22 - - ohne Schale ............................ frei
(30) - Walnüsse:
31 - - in Schale .............................. frei
32 - - ohne Schale ............................ frei
40 - Edelkastanien (Castanea spp.) ............ 10,-
50 - Pistazien ................................ frei
90 - andere:
A - Pinienkerne .......................... frei
B - andere ............................... frei
0803 00 Bananen (einschließlich Mehlbananen), frisch
oder getrocknet:
A - frisch ................................. frei
B - getrocknet ............................. frei
0804 -- Datteln, Feigen, Ananas, Avocadofrüchte,
Guaven, Mangofrüchte und Mangostanfrüchte,
frisch oder getrocknet:
10 - Datteln .................................. frei
20 - Feigen:
B - getrocknet:
1 - in Kisten ........................ frei
2 - sonstige ......................... frei
30 - Ananas ................................... frei
40 - Avocadofrüchte ........................... frei
50 - Guaven, Mangofrüchte und Mangostanfrüchte frei
0805 -- Zitrusfrüchte, frisch oder getrocknet:
10 - Orangen .................................. frei
20 - Mandarinen (einschließlich Tangerinen und
Satsumas); Clementinen, Wilkings und andere
ähnliche Kreuzungen von Zitrusfrüchten:
A - Mandarinen (einschließlich Tangerinen
und Satsumas):
1 - vom 1. November bis 31. Mai ...... frei
2 - vom 1. Juni bis 31. Oktober ...... frei
B - andere ............................... frei
30 - Zitronen (Citrus limon, Citrus limonum)
und saure Limetten (Citrus aurantifolia) . frei
40 - Grapefruits (einschließlich Pampelmusen) . frei
90 - andere ................................... frei
0806 -- Weintrauben, frisch oder getrocknet:
20 - getrocknet ............................... frei
0807 -- Melonen (einschließlich Wassermelonen) und
Papawfrüchte (Papayafrüchte), frisch:
20 - Papawfrüchte (Papayafrüchte) ............. frei
0809 -- Marillen, Kirschen (einschließlich
Weichseln), Pfirsiche (einschließlich
Nektarinen und Brugnolen), Pflaumen,
Zwetschken und Schlehen, frisch:
40 - Pflaumen, Zwetschken und Schlehen:
B - Schlehen ............................. 5,-
0810 -- Andere Früchte, frisch:
90 - andere:
A - Steinobst (ausgenommen solcher der
Nr. 0809) ............................ 5,-
C - Kakifrüchte (Diospyrus Kaki L.) ...... frei
D - andere ............................... frei
0811 -- Früchte (auch im Wasserdampf oder Wasser
gekocht), gefroren, auch mit Zusatz von
Zucker oder anderen Süßungsmitteln:
10 - Erdbeeren:
B - andere ............................... 15%
20 - Himbeeren, Brombeeren, Maulbeeren,
Loganbeeren, schwarze, weiße oder rote
Johannisbeeren und Stachelbeeren:
B - andere:
1 - Brombeeren ....................... 15%
2 - sonstige ......................... 15%
90 - andere:
B - andere:
1 - Bickbeeren, Blaubeeren, Multbeeren,
Moosbeeren, Heidelbeeren und
Preiselbeeren .................... 15%
2 - Datteln .......................... 6%
3 - sonstige:
a - von Früchten der Nummern 0801,
0803 und 0804 sowie der
Unternummern 0805 40, 0805 90
und 0807 20 .................. 8%
b - andere ....................... 15%
0812 -- Früchte, vorübergehend haltbar gemacht (zB
durch gasförmiges Schwefeldioxid, in
Salzlake, schwefeliger Säure oder anderen
Konservierungsmitteln), in diesem Zustand
für den unmittelbaren Genuß nicht geeignet:
90 - andere ................................... frei
0813 -- Früchte, getrocknet, ausgenommen solche der
Nummern 0801 bis 0806; Mischungen von
getrockneten Früchten oder von
Schalenfrüchten dieses Kapitels:
10 - Marillen:
A - ungebleicht .......................... frei
B - andere ............................... frei
40 - andere Früchte:
A - ungebleicht .......................... frei
B - andere:
ex B - Papawfrüchte (Papayafrüchte) .. frei
50 - Mischungen von getrockneten Früchten oder
Schalenfrüchten dieses Kapitels .......... frei
0814 00 Schalen von Zitrusfrüchten oder Melonen
(einschließlich Wassermelonen), frisch,
gefroren, getrocknet oder vorübergehend
haltbar gemacht, in Salzlake, schwefeliger
Säure oder anderen Konservierungsmitteln ... frei
0901 -- Kaffee, auch geröstet oder entkoffeiniert;
Kaffeeschalen und Kaffeehäutchen;
Kaffee-Ersatz mit beliebigem Gehalt an
Kaffee:
(10) - Kaffee, nicht geröstet:
11 - - nicht entkoffeiniert ................... frei
12 - - entkoffeiniert ......................... frei
(20) - Kaffee, geröstet:
21 - - nicht entkoffeiniert:
A - in unmittelbaren Umschließungen mit
einem Inhalt von 5 kg oder weniger . 7,8%
B - anderer ............................ 6%
22 - - entkoffeiniert:
A - in unmittelbaren Umschließungen mit
einem Inhalt von 5 kg oder weniger . 7,8%
B - anderer ............................ 6%
30 - Kaffeeschalen und Kaffeehäutchen:
A - nicht geröstet ....................... frei
B - geröstet:
1 - in unmittelbaren Umschließungen
mit einem Inhalt von 5 kg oder
weniger .......................... 15,6%
2 - sonstige ......................... 12%
40 - Kaffee-Ersatz mit Kaffee:
A - in unmittelbaren Umschließungen mit
einem Inhalt von 5 kg oder weniger ... 15,6%
B - anderer .............................. 12%
0902 -- Tee, auch mit Geruchs- oder
Geschmacksstoffen:
10 - grüner Tee (nicht fermentiert), in
unmittelbaren Umschließungen mit einem
Inhalt von 3 kg oder weniger:
A - in unmittelbaren Umschließungen mit
einem Inhalt von 3 kg oder weniger,
aber mehr als 1 kg ................... frei
B - anderer .............................. frei
30 - schwarzer Tee (fermentiert) und teilweise
fermentierter Tee, in unmittelbaren
Umschließungen mit einem Inhalt von 3 kg
oder weniger:
A - in unmittelbaren Umschließungen mit
einem Inhalt von 3 kg oder weniger,
aber mehr als 1 kg ................... frei
B - anderer .............................. frei
0903 00 Mate:
A - in unmittelbaren Umschließungen mit
einem Inhalt von 1 kg oder weniger ..... frei
B - anders ................................. frei
0904 -- Pfeffer der Gattung Piper; Früchte der
Gattung Capsicum oder der Gattung Pimenta,
getrocknet, gestoßen, zerrieben oder in
Pulverform:
(10) - Pfeffer:
11 - - weder gestoßen, zerrieben noch in
Pulverform:
A - in unmittelbaren Umschließungen mit
einem Inhalt von 1 kg oder weniger . frei
B - anderer ............................ frei
12 - - gestoßen, zerrieben oder in Pulverform:
A - in unmittelbaren Umschließungen mit
einem Inhalt von 1 kg oder weniger . 9%
B - anderer ............................ 6%
20 - Früchte der Gattung Capsicum oder der
Gattung Pimenta, getrocknet oder gestoßen,
zerrieben oder in Pulverform:
A - Früchte der Gattung Capsicum:
2 - sonstige:
b - andere:
1 - in unmittelbaren
Umschließungen mit einem
Inhalt von 1 kg oder
weniger .................. 10%
2 - sonstige ................. frei
B - Früchte der Gattung Pimenta:
1 - ganze Früchte:
a - in unmittelbaren Umschließungen
mit einem Inhalt von 1 kg oder
weniger ...................... 9%
b - andere ....................... 6%
2 - gestoßen, zerrieben oder in
Pulverform:
a - in unmittelbaren Umschließungen
mit einem Inhalt von 1 kg oder
weniger ...................... 9%
b - andere ....................... 6%
0905 00 Vanille:
A - weder gestoßen, zerrieben noch in
Pulverform:
1 - in unmittelbaren Umschließungen mit
einem Inhalt von 1 kg oder weniger . frei
2 - sonstige ........................... frei
B - gestoßen, zerrieben oder in Pulverform:
1 - in unmittelbaren Umschließungen mit
einem Inhalt von 1 kg oder weniger . frei
2 - sonstige ........................... frei
0906 -- Zimt und Zimtblüten:
10 - weder gestoßen, zerrieben noch in
Pulverform:
A - in unmittelbaren Umschließungen mit
einem Inhalt von 1 kg oder weniger ... 9%
B - anders ............................... 6%
20 - gestoßen, zerrieben oder in Pulverform:
A - in unmittelbaren Umschließungen mit
einem Inhalt von 1 kg oder weniger ... 9%
B - anders ............................... 6%
0907 00 Gewürznelken (Mutternelken, Knospen und
Stiele):
A - weder gestoßen, zerrieben noch in
Pulverform:
1 - in unmittelbaren Umschließungen mit
einem Inhalt von 1 kg oder weniger . 6%
2 - sonstige ........................... 4%
B - gestoßen, zerrieben oder in Pulverform:
1 - in unmittelbaren Umschließungen mit
einem Inhalt von 1 kg oder weniger . 6%
2 - sonstige ........................... 4%
0908 -- Muskatnüsse, Muskatblüten, Amomen und
Kardamomen:
10 - Muskatnüsse:
A - weder gestoßen, zerrieben noch in
Pulverform:
1 - in unmittelbaren Umschließungen
mit einem Inhalt von 1 kg oder
weniger .......................... 6%
2 - sonstige ......................... 4%
B - gestoßen, zerrieben oder in Pulverform:
1 - in unmittelbaren Umschließungen
mit einem Inhalt von 1 kg oder
weniger .......................... 6%
2 - sonstige ......................... 4%
20 - Muskatblüten:
A - weder gestoßen, zerrieben noch in
Pulverform:
1 - in unmittelbaren Umschließungen
mit einem Inhalt von 1 kg oder
weniger .......................... 6%
2 - sonstige ......................... 4%
B - gestoßen, zerrieben oder in
Pulverform:
1 - in unmittelbaren Umschließungen
mit einem Inhalt von 1 kg oder
weniger .......................... 6%
2 - sonstige ......................... 4%
30 - Amomen und Kardamomen:
A - Amomen:
1 - weder gestoßen, zerrieben noch in
Pulverform:
a - in unmittelbaren
Umschließungen mit einem
Inhalt von 1 kg oder weniger . 6%
b - anders ....................... 4%
2 - gestoßen, zerrieben oder in
Pulverform:
a - in unmittelbaren
Umschließungen mit einem
Inhalt von 1 kg oder weniger . 6%
b - anders ....................... 4%
B - Kardamomen:
1 - weder gestoßen, zerrieben noch in
Pulverform:
a - in unmittelbaren
Umschließungen mit einem
Inhalt von 1 kg oder weniger . 3%
b - anders ....................... 2%
2 - gestoßen, zerrieben oder in
Pulverform:
a - in unmittelbaren
Umschließungen mit einem
Inhalt von 1 kg oder weniger . 3%
b - anders ....................... 2%
0909 -- Anis, Sternanis, Fenchelsaat, Koriander,
Kreuzkümmel oder Kümmel; Wacholderbeeren:
10 - Anis und Sternanis:
A - Anis:
1 - weder gestoßen, zerrieben noch in
Pulverform:
a - in unmittelbaren
Umschließungen mit einem
Inhalt von 1 kg oder
weniger ...................... frei
b - anders ....................... frei
2 - gestoßen, zerrieben oder in
Pulverform:
a - in unmittelbaren
Umschließungen mit einem
Inhalt von 1 kg oder weniger . 6%
b - anders ....................... 4%
B - Sternanis:
1 - weder gestoßen, zerrieben noch in
Pulverform:
a - in unmittelbaren
Umschließungen mit einem
Inhalt von 1 kg oder weniger . 15%
b - anders ....................... 10%
2 - gestoßen, zerrieben oder in
Pulverform:
a - in unmittelbaren
Umschließungen mit einem
Inhalt von 1 kg oder weniger . 22,5%
b - anders ....................... 15%
20 - Koriander:
A - weder gestoßen, zerrieben noch in
Pulverform:
1 - in unmittelbaren Umschließungen
mit einem Inhalt von 1 kg oder
weniger .......................... frei
2 - sonstige ......................... frei
B - gestoßen, zerrieben oder in Pulverform:
1 - in unmittelbaren Umschließungen mit
einem Inhalt von 1 kg oder weniger 6%
2 - sonstige ......................... 4%
30 - Kreuzkümmel:
A - weder gestoßen, zerrieben noch in
Pulverform:
1 - in unmittelbaren Umschließungen
mit einem Inhalt von 1 kg oder
weniger .......................... frei
2 - sonstige ......................... frei
B - gestoßen, zerrieben oder in Pulverform:
1 - in unmittelbaren Umschließungen mit
einem Inhalt von 1 kg oder weniger frei
2 - sonstige ......................... frei
50 - Fenchelsaat; Wacholderbeeren:
A - weder gestoßen, zerrieben noch in
Pulverform:
1 - in unmittelbaren Umschließungen
mit einem Inhalt von 1 kg oder
weniger .......................... frei
2 - sonstige ......................... frei
B - gestoßen, zerrieben oder in
Pulverform:
1 - in unmittelbaren Umschließungen
mit einem Inhalt von 1 kg oder
weniger .......................... 6%
2 - sonstige ......................... 4%
0910 -- Ingwer, Safran, Kurkuma, Thymian,
Lorbeerblätter, Curry und andere Gewürze:
10 - Ingwer:
A - weder gestoßen, zerrieben noch in
Pulverform:
1 - in unmittelbaren Umschließungen
mit einem Inhalt von 1 kg oder
weniger .......................... frei
2 - sonstige ......................... frei
B - gestoßen, zerrieben oder in Pulverform:
1 - in unmittelbaren Umschließungen mit
einem Inhalt von 1 kg oder weniger frei
2 - sonstige ......................... frei
20 - Safran:
A - weder gestoßen, zerrieben noch in
Pulverform:
1 - in unmittelbaren Umschließungen
mit einem Inhalt von 1 kg oder
weniger .......................... frei
2 - sonstige ......................... frei
B - gestoßen, zerrieben oder in Pulverform:
1 - in unmittelbaren Umschließungen mit
einem Inhalt von 1 kg oder weniger frei
2 - sonstige ......................... frei
30 - Kurkuma:
A - in unmittelbaren Umschließungen mit
einem Inhalt von 1 kg oder weniger ... 1 800,-
B - anders ............................... 1 800,-
40 - Thymian; Lorbeerblätter:
A - weder gestoßen, zerrieben noch in
Pulverform:
1 - in unmittelbaren Umschließungen
mit einem Inhalt von 1 kg oder
weniger .......................... 6%
2 - sonstige ......................... 4%
B - gestoßen, zerrieben oder in Pulverform:
1 - in unmittelbaren Umschließungen mit
einem Inhalt von 1 kg oder weniger 12%
2 - sonstige ......................... 8%
50 - Curry:
A - in unmittelbaren Umschließungen mit
einem Inhalt von 1 kg oder weniger ... 10,5%
B - anders ............................... 7%
(90) - andere Gewürze:
91 - - Mischungen, wie sie in der Anmerkung 1b
zu diesem Kapitel beschrieben sind:
A - in unmittelbaren Umschließungen mit
einem Inhalt von 1 kg oder weniger . 3 375,-
B - andere ............................. 2 250,-
99 - - sonstige:
A - in unmittelbaren Umschließungen mit
einem Inhalt von 1 kg oder weniger . 1 800,-
B - andere ............................. 1 200,-
1106 -- Mehl und Grieß aus getrockneten
Hülsenfrüchten der Nummer 0713, aus Sagomark
oder aus Wurzeln oder Knollen der
Nummer 0714; Mehl, Grieß und Pulver, aus
Waren des Kapitels 8:
30 - Mehl, Grieß und Pulver, aus Waren des
Kapitels 8:
A - von Bananen .......................... 3%
B - von Schalen von Zitrusfrüchten ....... 5,-
1211 -- Pflanzen und Pflanzenteile (einschließlich
Samen und Früchte), wie sie hauptsächlich
zur Herstellung von Parfümeriewaren, für
medizinische Zwecke oder für Insekticide,
Fungicide oder ähnliche Waren verwendet
werden, frisch oder getrocknet, auch
zerschnitten, zerstoßen oder pulverisiert:
10 - Süßholzwurzeln ........................... frei
20 - Ginsengwurzeln ........................... frei
90 - andere ................................... frei
1212 -- Johannisbrot, Algen und Tange, Zuckerrüben
und Zuckerrohr, frisch oder getrocknet, auch
gemahlen; Fruchtsteine, Fruchtkerne und
andere pflanzliche Waren (einschließlich
nicht geröstete Zichorienwurzeln der
Varietät Cichorium intybus sativum), die
hauptsächlich für die menschliche Ernährung
verwendet werden, anderweitig weder genannt
noch inbegriffen:
(90) - andere:
92 - - Zuckerrohr ............................. frei
1301 -- Schellack; natürliche Gummen, Harze,
Gummiharze und Balsame:
90 - andere:
A - Rohharz (Harzbalsam, Terpentin) ...... frei
B - Harz, gemeines ....................... frei
1302 -- Pflanzensäfte und Pflanzenauszüge;
Pektinstoffe, Pektinate und Pektate;
Agar-Agar und andere pflanzliche Schleime
und Verdickungsstoffe, auch modifiziert:
(10) - Pflanzensäfte und Pflanzenauszüge:
14 - - aus Pyrethrum oder aus den Wurzeln
rotenonhaltiger Pflanzen ............... frei
(30) - pflanzliche Schleime und
Verdickungsstoffe, auch modifiziert:
31 - - Agar-Agar:
A - modifiziert ........................ frei
39 - - sonstige:
A - modifiziert ........................ 2,5%
1402 -- Pflanzliche Stoffe, die hauptsächlich als
Füll- oder Polsterungsmaterial verwendet
werden (zB Kapok, Pflanzenhaar und Seegras),
auch in Lagen, mit oder ohne Unterlage:
10 - Kapok:
A - mit Unterlage ........................ frei
(90) - andere:
91 - - Pflanzenhaar:
A - mit Unterlage ...................... frei
99 - - sonstige:
A - mit Unterlage ...................... frei
1404 -- Waren pflanzlichen Ursprungs, anderweitig
weder genannt noch inbegriffen:
90 - andere:
A - mit Unterlage ........................ frei
1501 00 Schweineschmalz; andere Fette von Schweinen
und Fette von Geflügel, ausgeschmolzen, auch
ausgepreßt oder mit Lösungsmitteln
extrahiert:
A - Knochenfett ............................ frei
1502 00 Fette von Rindern (einschließlich Kälbern),
Schafen oder Ziegen, roh oder ausgeschmolzen,
auch ausgepreßt oder mit Lösungsmitteln
extrahiert:
B - Knochenfett ............................ frei
1504 -- Fette und Öle sowie deren Fraktionen, von
Fischen oder Meeressäugetieren, auch
raffiniert, aber nicht chemisch modifiziert:
10 - Fischleberöle sowie deren Fraktionen:
A - Fischleberöle:
2 - sonstige ......................... frei
B - Fraktionen:
2 - sonstige:
a - in unmittelbaren
Umschließungen mit einem
Inhalt von 5 kg oder
weniger ...................... frei
b - anders ....................... frei
20 - Fette und Öle sowie deren Fraktionen, von
Fischen ausgenommen Fischleberöle:
B - Fraktionen:
2 - sonstige:
a - in unmittelbaren Umschließungen
mit einem Inhalt von 5 kg oder
weniger ...................... frei
b - anders ....................... frei
30 - Fette und Öle sowie deren Fraktionen, von
Meeressäugetieren:
B - Fraktionen:
2 - sonstige:
a - in unmittelbaren
Umschließungen mit einem
Inhalt von 5 kg oder
weniger ...................... frei
b - anders ....................... frei
1506 00 Andere tierische Fette und Öle sowie deren
Fraktionen, auch raffiniert, aber nicht
chemisch modifiziert:
A - Knochenfett ............................ frei
1509 -- Olivenöl sowie dessen Fraktionen, auch
raffiniert, aber nicht chemisch modifiziert:
10 - Jungfernöl ............................... frei
90 - anderes .................................. frei
1516 -- Tierische oder pflanzliche Fette und Öle
sowie deren Fraktionen, ganz oder teilweise
hydriert, umgeestert, rückgeestert oder
elaidinisiert, auch raffiniert, aber nicht
weiter zubereitet:
10 - tierische Fette und Öle sowie deren
Fraktionen:
A - rückgeestert:
1 - Fischleberöle:
b - anders ....................... frei
3 - andere tierische Fette und Öle:
a - Knochenfett .................. frei
1517 -- Margarine; genießbare Mischungen oder
Zubereitungen von tierischen oder
pflanzlichen Fetten oder Ölen oder von
Fraktionen verschiedener Fette oder Öle
dieses Kapitels, ausgenommen genießbare
Fette oder Öle sowie deren Fraktionen der
Nummer 1516:
90 - andere:
B - andere:
2 - Mischungen oder Zubereitungen,
wie sie als Formentrennmittel
verwendet werden ................. 4%
1518 00 Tierische oder pflanzliche Fette und Öle
sowie deren Fraktionen, gekocht, oxidiert,
dehydratisiert, geschwefelt, geblasen, durch
Hitze im Vakuum oder im inerten Gas
polymerisiert, oder anders chemisch
modifiziert, ausgenommen solche der
Nummer 1516; ungenießbare Mischungen oder
Zubereitungen von tierischen oder
pflanzlichen Fetten oder Ölen oder von
Fraktionen verschiedener Fette oder Öle
dieses Kapitels, anderweitig weder genannt
noch inbegriffen:
C - andere:
1 - Rizinusöl, dehydratisiert oder
geblasen ........................... frei
1520 -- Glycerin, auch chemisch rein; Glycerinwasser
und Glycerinunterlaugen:
10 - Glycerin, roh; Glycerinwasser und
Glycerinunterlaugen ...................... frei
90 - andere, einschließlich synthetisches
Glycerin ................................. frei
1521 -- Pflanzenwachse (ausgenommen Triglyceride),
Bienenwachs, andere Insektenwachse und
Walrat (Spermaceti), auch raffiniert oder
gefärbt:
90 - andere:
C - andere ............................... frei
1604 -- Fische, zubereitet oder haltbar gemacht;
Kaviar und Kaviarersatz aus Fischeiern:
(10) - Fische, ganz oder in Stücken, aber nicht
fein zerkleinert:
11 - - Lachse:
A - in luftdicht verschlossenen
Umschließungen:
1 - nur in Öl ...................... frei
2 - sonstige:
a - gekocht oder geräuchert, in
Saucen, Mayonnaise,
Remoulade oder anderen,
nicht gelierenden Aufgüssen frei
b - gekocht oder geräuchert, im
eigenen Saft ............... frei
c - andere ..................... 300,-
B - anders:
1 - paniert und gefroren ........... frei
12 - - Heringfische:
A - in luftdicht verschlossenen
Umschließungen:
1 - nur in Öl ...................... frei
2 - sonstige:
a - gekocht oder geräuchert, in
Saucen, Mayonnaise,
Remoulade oder anderen,
nicht gelierenden Aufgüssen frei
b - gekocht oder geräuchert, im
eigenen Saft ............... frei
d - andere ..................... 300,-
B - anders:
1 - paniert und gefroren ........... frei
13 - - Sardinen oder Pilcharde, Sardinellen,
Sprotten oder Brislinge:
A - in luftdicht verschlossenen
Umschließungen:
1 - nur in Öl:
a - Sardinen oder Pilcharde .... frei
b - andere ..................... frei
2 - sonstige:
a - gekocht oder geräuchert, in
Saucen, Mayonnaise,
Remoulade oder anderen,
nicht gelierenden
Aufgüssen .................. frei
b - gekocht oder geräuchert, im
eigenen Saft ............... frei
c - andere ..................... 300,-
B - anders:
1 - paniert und gefroren ........... frei
14 - - Thunfische, Skipjack oder
Streifenbauch-Bonito und Bonito
(Sarda spp.):
A - in luftdicht verschlossenen
Umschließungen:
1 - nur in Öl ...................... frei
2 - sonstige:
a - gekocht oder geräuchert, in
Saucen, Mayonnaise,
Remoulade oder anderen,
nicht gelierenden Aufgüssen frei
b - gekocht oder geräuchert, im
eigenen Saft ............... frei
c - andere ..................... 300,-
B - anders:
1 - paniert und gefroren ........... frei
15 - - Makrelen:
A - in luftdicht verschlossenen
Umschließungen:
1 - nur in Öl ...................... frei
2 - sonstige:
a - gekocht oder geräuchert, in
Saucen, Mayonnaise,
Remoulade oder anderen,
nicht gelierenden Aufgüssen frei
b - gekocht oder geräuchert, im
eigenen Saft ............... frei
c - andere ..................... 300,-
B - anders:
1 - paniert und gefroren ........... frei
16 - - Sardellen:
A - in luftdicht verschlossenen
Umschließungen:
1 - gekocht oder geräuchert, in
Saucen, Mayonnaise, Remoulade
oder anderen, nicht gelierenden
Aufgüssen ...................... frei
2 - gekocht oder geräuchert, im
eigenen Saft ................... frei
3 - sonstige ....................... 300,-
B - anders:
1 - paniert und gefroren ........... frei
19 - - sonstige:
A - in luftdicht verschlossenen
Umschließungen:
1 - nur in Öl ...................... frei
2 - sonstige:
a - gekocht oder geräuchert, in
Saucen, Mayonnaise,
Remoulade oder anderen,
nicht gelierenden Aufgüssen frei
b - gekocht oder geräuchert, im
eigenen Saft ............... frei
c - sonstige ................... 300,-
B - anders:
1 - paniert und gefroren ........... frei
20 - Fische, anders zubereitet oder haltbar
gemacht:
A - in luftdicht verschlossenen
Umschließungen:
1 - Fische (ausgenommen Sardellen- und
sardellenartige Zubereitungen
aller Art), nur in Öl:
a - Sardinen oder Pilcharde ...... frei
b - andere ....................... frei
2 - sonstige:
a - gekocht oder geräuchert, in
Saucen, Mayonnaise, Remoulade
oder anderen, nicht
gelierenden Aufgüssen ........ frei
b - gekocht oder geräuchert, im
eigenen Saft ................. frei
e - andere ....................... 300,-
B - andere:
1 - paniert und gefroren ............. frei
30 - Kaviar und Kaviarersatz:
A - Kaviar ............................... 15%
B - Kaviarersatz ......................... 500,-
1801 00 Kakaobohnen, auch Bruch, roh oder geröstet:
A - roh, in der Schale ..................... frei
B - anders ................................. frei
1802 00 Kakaoschalen, Kakaohäutchen und anderer
Kakaoabfall ................................ frei
1803 -- Kakaomasse, auch entfettet:
10 - nicht entfettet .......................... frei
20 - ganz oder teilweise entfettet ............ frei
1804 00 Kakaobutter, Kakaofett und Kakaoöl ......... frei
1805 00 Kakaopulver ohne Zusatz von Zucker oder
anderen Süßungsmitteln ..................... 7%
1902 -- Teigwaren, auch gekocht oder gefüllt (mit
Fleisch oder anderen Stoffen) oder in
anderer Weise zubereitet, wie zB Spaghetti,
Makkaroni, Nudeln, Lasagne, Gnocchi, Ravioli
und Canneloni; Couscous, auch zubereitet:
20 - gefüllte Teigwaren, auch gekocht oder in
anderer Weise zubereitet:
A - mehr als 20 Gewichtsprozent Wurst,
Fleisch, Innereien oder anderen
Schlachtanfall, Fisch, Krebstiere oder
andere wirbellose Wassertiere
enthaltend:
2 - Fisch ............................ 300,-
3 - sonstige ......................... frei
2001 -- Gemüse, Früchte und andere genießbare
Planzenteile (Anm.: richtig: Pflanzenteile),
mit Essig oder Essigsäure
zubereitet oder haltbar gemacht:
90 - andere:
A - Trüffeln ............................. 10%
B - Pilze:
1 - in luftdicht verschlossenen
Umschließungen mit einem Gewicht
von 15 kg oder weniger ........... 200,-
2 - sonstige ......................... 150,-
C - Früchte der Gattung Capsicum:
2 - sonstige:
b - andere:
1 - in unmittelbaren
Umschließungen mit einem
Inhalt von 1 kg oder weniger . 12%
2 - sonstige ..................... 8%
D - Früchte der Gattung Pimenta .......... 8%
F - andere:
1 - in luftdicht verschlossenen
Umschließungen mit einem Gewicht
von 15 kg oder weniger:
a - Kapern ....................... frei
b - Mango Chutney ................ frei
c - andere:
ex c - Palmherzen ............ frei
2 - sonstige:
a - Kapern ....................... frei
b - Mango Chutney ................ frei
c - Oliven ....................... frei
e - Früchte der Nummern 0801 und
0803 sowie der
Unternummern 0804 10, 0804 30,
0804 40 und 0804 50, ohne
Zuckerzusatz ................. frei
f - andere:
ex f - Palmherzen ............ frei
2002 -- Tomaten, ohne Essig oder Essigsäure
zubereitet oder haltbar gemacht:
10 - Tomaten, ganz oder in Stücken:
A - in luftdicht verschlossenen
Umschließungen mit einem Gewicht von
15 kg oder weniger ................... frei
B - andere:
1 - Tomatenkonserven, bloß gekocht, in
Fässern oder Fäßchen ............. frei
2 - sonstige ......................... frei
90 - andere:
A - in luftdicht verschlossenen
Umschließungen mit einem Gewicht von
15 kg oder weniger:
1 - Tomatenpulpe und Tomatenmark:
a - mit einem Gewicht von mehr als
5 kg ......................... frei
b - anders ....................... frei
2 - sonstige ......................... frei
B - andere:
1 - Tomatenpulpe und Tomatenmark, in
luftdicht verschlossenen
Umschließungen ................... frei
2 - Tomatenkonserven, bloß gekocht, in
Fässern oder Fäßchen ............. frei
3 - sonstige ......................... frei
2003 -- Pilze und Trüffeln, ohne Essig oder
Essigsäure zubereitet oder haltbar gemacht:
20 - Trüffeln ................................. 10%
2004 -- Andere Gemüse, ohne Essig oder Essigsäure
zubereitet oder haltbar gemacht, gefroren:
90 - anderes Gemüse und Gemüsemischungen:
B - andere:
2 - Früchte der Gattung Capsicum:
b - andere:
2 - sonstige:
a - in unmittelbaren
Umschließungen mit
einem Inhalt von 1 kg
oder weniger ......... 12%
b - anders ............... 8%
3 - Früchte der Gattung Pimenta ...... 8%
4 - Oliven:
a - in luftdicht verschlossenen
Umschließungen mit einem
Gewicht von 15 kg oder weniger frei
b - anders ....................... frei
5 - Kapern:
a - in luftdicht verschlossenen
Umschließungen mit einem
Gewicht von 15 kg oder weniger frei
b - anders ....................... frei
6 - Spargel:
a - in luftdicht verschlossenen
Umschließungen mit einem
Gewicht von 15 kg oder weniger 11%
8 - Bohnen, Erbsen und Karotten, sowie
Gemüsemischungen, die mindestens
eines dieser Gemüse enthalten:
a - in luftdicht verschlossenen
Umschließungen mit einem
Gewicht von 15 kg oder weniger 180,-
9 - Artischocken:
a - in luftdicht verschlossenen
Umschließungen mit einem
Gewicht von 15 kg oder weniger 180,-
2005 -- Anderes Gemüse, ohne Essig oder Essigsäure
zubereitet oder haltbar gemacht, nicht
gefroren:
60 - Spargel:
A - in luftdicht verschlossenen
Umschließungen mit einem Gewicht von
15 kg oder weniger ................... 11%
70 - Oliven:
A - in luftdicht verschlossenen
Umschließungen mit einem Gewicht von
15 kg oder weniger ................... frei
B - anders ............................... frei
90 - anderes Gemüse und Gemüsemischungen:
A - anderes Gemüse:
1 - Früchte der Gattung Capsicum:
b - andere:
2 - sonstige:
a - in unmittelbaren
Umschließungen mit
einem Inhalt von 1 kg
oder weniger ......... 12%
b - anders ............... 8%
2 - Früchte der Gattung Pimenta ...... 8%
3 - Kapern:
a - in luftdicht verschlossenen
Umschließungen mit einem
Gewicht von 15 kg oder weniger frei
b - anders ....................... frei
5 - Artischocken:
a - in luftdicht verschlossenen
Umschließungen mit einem
Gewicht von 15 kg oder weniger frei
b - anders ....................... frei
B - Gemüsemischungen:
2 - Früchte der Gattung Capsicum:
b - andere:
2 - sonstige:
a - in unmittelbaren
Umschließungen mit
einem Inhalt von 1 kg
oder weniger ......... 12%
b - anders ............... 8%
3 - Früchte der Gattung Pimenta ...... 8%
5 - Oliven:
a - in luftdicht verschlossenen
Umschließungen mit einem
Gewicht von 15 kg oder weniger frei
b - anders ....................... frei
6 - Kapern:
a - in luftdicht verschlossenen
Umschließungen mit einem
Gewicht von 15 kg oder weniger frei
b - anders ....................... frei
7 - Spargel:
a - in luftdicht verschlossenen
Umschließungen mit einem
Gewicht von 15 kg oder weniger 11%
8 - Bohnen, Erbsen oder Karotten
enthaltend:
a - in luftdicht verschlossenen
Umschließungen mit einem
Gewicht von 15 kg oder weniger 180,-
2008 -- Früchte und andere genießbare Pflanzenteile,
in anderer Weise zubereitet oder haltbar
gemacht, auch mit Zusatz von Zucker oder
anderen Süßungsmitteln oder von Alkohol,
anderweitig weder genannt noch inbegriffen:
(10) - Schalenfrüchte, Erdnüsse und andere Samen
oder Saaten, auch untereinander gemischt:
11 - - Erdnüsse:
B - andere ............................. 6%
19 - - sonstige, einschließlich Mischungen:
A - Kokosnüsse, Paranüsse und
Acajounüsse ........................ 6%
B - Kastaniencreme in luftdicht
verschlossenen Umschließungen ...... 6%
C - andere ............................. 6%
+ 150,-
20 - Ananas:
A - Pulpe und Mark:
1 - in luftdicht verschlossenen
Umschließungen mit einem Gewicht
von 15 kg oder weniger ........... frei *1)
2 - sonstige:
a - in luftdicht verschlossenen
Umschließungen ............... frei *1)
b - anders ....................... frei *1)
B - andere:
1 - in luftdicht verschlossenen
Umschließungen ................... frei *1)
2 - sonstige ......................... frei *1)
30 - Zitrusfrüchte:
A - Pulpe und Mark:
1 - in luftdicht verschlossenen
Umschließungen mit einem Gewicht
von 15 kg oder weniger:
a - von Grapefruit ............... frei *1)
b - andere ....................... frei *1)
2 - sonstige:
a - von Grapefruit, in luftdicht
verschlossenen Umschließungen frei *1)
b - andere ....................... frei *1)
B - andere:
1 - Grapefruit, in luftdicht
verschlossenen Umschließungen .... frei *1)
2 - sonstige ......................... frei *1)
(90) - andere, einschließlich Mischungen,
ausgenommen die der Unternummer 2008 19:
91 - - Palmherzen ............................. 16% min
150,-
92 - Mischungen:
A - Pulpe und Mark:
1 - in luftdicht verschlossenen
Umschließungen mit einem Gewicht
von 15 kg oder weniger ........... 15%
B - andere:
2 - andere genießbare Pflanzenteile .. 25% min
250,-
99 - - sonstige:
A - Früchte:
1 - Pulpe und Mark:
a - in luftdicht verschlossenen
Umschließungen mit einem
Gewicht von 15 kg oder
weniger:
1 - von Früchten der
Nummer 0803 sowie der
Unternummern 0804 10,
0804 40 und 0804 50 .... frei
b - andere:
1 - von Guaven, in luftdicht
verschlossenen
Umschließungen ......... frei
2 - andere:
a - Früchte der Nummer 0803
sowie der
Unternummern 0804 10,
0804 40 und 0804 50:
1 - Guaven ................. frei
2 - sonstige ohne Zusatz von
Zucker ................. 4%
+ 100,-
2009 -- Fruchtsäfte (einschließlich Traubenmost) und
Gemüsesäfte, weder gegoren noch mit einem
Zusatz von Alkohol, auch mit Zusatz von
Zucker oder anderen Süßungsmitteln:
(10) - Orangensaft:
11 - - gefroren:
A - Dicksaft:
1 - in unmittelbaren Umschließungen
mit einem Inhalt von 20 Litern
oder mehr ...................... frei *1)
2 - sonstige ....................... frei *1)
B - andere:
1 - ohne Zusatz von Zucker:
a - in unmittelbaren
Umschließungen mit einem
Inhalt von weniger als
20 Litern:
1 - Rohsaft ................ frei
2 - sonstige ............... frei
b - andere ..................... frei
2 - mit Zusatz von Zucker:
a - mit einem Gesamtzuckergehalt
von 25 Gewichtsprozent oder
mehr, gerechnet als
Invertzucker ............... b.T.
b - andere ..................... frei *1)
19 - - sonstige:
A - Dicksaft:
1 - in unmittelbaren Umschließungen
mit einem Inhalt von 20 Litern
oder mehr ...................... frei *1)
2 - sonstige ....................... frei *1)
B - andere:
1 - ohne Zusatz von Zucker:
a - in unmittelbaren
Umschließungen mit einem
Inhalt von weniger als
20 Litern:
1 - Rohsaft ................ frei
2 - sonstige ............... frei
b - andere ..................... frei
2 - mit Zusatz von Zucker:
a - mit einem Gesamtzuckergehalt
von 25 Gewichtsprozent oder
mehr, gerechnet als
Invertzucker ............... b.T.
b - andere ..................... frei *1)
20 - Grapefruitsaft:
A - Dicksaft:
1 - in unmittelbaren Umschließungen
mit einem Inhalt von 20 Litern
oder mehr: ....................... frei *1)
2 - sonstige:
a - gefroren ..................... frei *1)
b - anders ....................... frei *1)
B - andere:
1 - ohne Zusatz von Zucker:
a - Rohsaft in umittelbaren
Umschließungen mit einem
Inhalt von weniger als
20 Litern .................... frei
b - andere ....................... frei
2 - mit Zusatz von Zucker ............ frei *1)
30 - Saft von anderen Zitrusfrüchten,
ausgenommen Mischungen:
A - Saft von Früchten der
Unternummern 0805 20 und 0805 30:
1 - Dicksaft:
a - in unmittelbaren
Umschließungen mit einem
Inhalt von 20 Litern oder
mehr ......................... frei *1)
b - andere ....................... frei *1)
2 - sonstige:
a - ohne Zusatz von Zucker:
1 - in Umschließungen mit
einem Inhalt von weniger
als 20 Litern, ausgenommen
Zitronensaft:
a - Rohsaft .............. frei
b - andere ............... frei
2 - sonstige:
a - Zitronenrohsaft in
Fässern .............. frei
b - andere ............... frei
b - mit Zusatz von Zucker:
1 - mit einem
Gesamtzuckergehalt von
25 Gewichtsprozent oder
mehr, gerechnet als
Invertzucker ............. b.T.
2 - sonstige ................. frei *1)
B - andere:
1 - Dicksaft:
a - in unmittelbaren
Umschließungen mit einem
Inhalt von 20 Litern oder
mehr ......................... frei *1)
b - andere ....................... frei *1)
2 - sonstige:
a - ohne Zusatz von Zucker:
1 - Rohsaft, in unmittelbaren
Umschließungen mit einem
Inhalt von weniger als
20 Litern ................ frei
2 - sonstige ................. frei
b - mit Zusatz von Zucker ........ frei *1)
40 - Ananassaft:
A - Dicksaft:
1 - in Umschließungen mit einem Inhalt
von 20 Litern oder mehr .......... frei
2 - sonstige ......................... frei
B - andere:
1 - ohne Zusatz von Zucker:
a - Rohsaft, in unmittelbaren
Umschließungen mit einem
Inhalt von weniger als
20 Litern .................... 60,-
b - andere ....................... 4%
50 - Tomatensaft:
A - Dicksaft:
1 - in unmittelbaren Umschließungen
mit einem Inhalt von 20 Litern
oder mehr ........................ frei
2 - sonstige ......................... frei
60 - Traubensaft (einschließlich Traubenmost):
A - Dicksaft ............................. frei
80 - Saft von anderen Früchten oder anderem
Gemüse, ausgenommen Mischungen:
B - Saft von Früchten der Nummern 0801 und
0803 sowie der Unternummern 0804 10,
0804 40 und 0804 50:
1 - Dicksaft:
a - in unmittelbaren
Umschließungen mit einem
Inhalt von 20 Litern oder
mehr ......................... frei
b - andere ....................... frei
2 - sonstige:
a - ohne Zusatz von Zucker:
1 - Rohsaft, in unmittelbaren
Umschließungen mit einem
Inhalt von weniger als
20 Litern ................ 60,-
2 - sonstige ................. 4%
90 - Mischungen von Säften:
A - Dicksäfte:
3 - von Früchten der Nummern 0801 und
0803 sowie der
Unternummern 0804 10, 0804 30,
0804 40 und 0804 50:
a - in unmittelbaren
Umschließungen mit einem
Inhalt von 20 Litern oder
mehr ......................... frei
b - andere ....................... frei
4 - von Früchten der
Unternummern 0805 40 und 0805 90:
a - in unmittelbaren
Umschließungen mit einem
Inhalt von 20 Litern oder
mehr ......................... frei
b - andere:
1 - Grapefruitsaft, gefroren . frei
2 - sonstige ................. frei
B - andere:
3 - von Früchten der Nummern 0801 und
0803 sowie der
Unternummern 0804 10, 0804 30,
0804 40, 0804 50, 0805 40 und
0805 90:
a - ohne Zusatz von Zucker ....... 4%
b - mit Zusatz von Zucker:
1 - Mischungen von Ananas- und
Grapefruitsäften ......... 130,-
2101 -- Auszüge, Essenzen und Konzentrate aus
Kaffee, Tee oder Mate und Zubereitungen auf
der Grundlage dieser Waren oder auf der
Grundlage von Kaffee, Tee oder Mate;
geröstete Zichorie und anderer gerösteter
Kaffee-Ersatz sowie Auszüge und Konzentrate
davon:
10 - Auszüge, Essenzen und Konzentrate aus
Kaffee, und Zubereitungen auf der
Grundlage solcher Auszüge, Essenzen oder
Konzentrate oder auf der Grundlage von
Kaffee:
B - andere:
1 - Auszüge aus Kaffee, fest:
a - in unmittelbaren
Umschließungen mit einem
Inhalt von 1 kg oder weniger . 5,2%
b - anders ....................... 4%
2 - sonstige ......................... 900,-
20 - Auszüge, Essenzen und Konzentrate aus Tee
oder Mate, und Zubereitungen auf der
Grundlage solcher Auszüge, Essenzen oder
Konzentrate oder auf der Grundlage von Tee
oder Mate:
B - andere:
1 - aus Tee .......................... frei
2 - aus Mate ......................... frei
2102 -- Hefen (aktiv oder nicht); andere einzellige
Mikroorganismen, tot (ausgenommen Vaccine
der Nr. 3002); zubereitete Backtreibmittel
in Pulverform:
30 - zubereitete Backtreibmittel in Pulverform 510,-
2103 -- Zubereitungen für Gewürzsoßen und
zubereitete Gewürzsoßen; zusammengesetzte
Würzmittel; Senfmehl, auch zubereitet, und
Senf:
30 - Senfmehl, auch zubereitet, und Senf:
A - Senfmehl, auch zubereitet ............ 4%
2307 00 Weingeläger; Weinstein, roh:
A - Weingeläger, flüssig ................... 200,-
2309 -- Zubereitungen, wie sie zur Tierfütterung
verwendet werden:
90 - andere:
A - Solubles von Fischen oder
Meeressäugetieren:
1 - getrocknet oder konzentriert ..... frei
2 - sonstige ......................... frei
---------------------------------------------------------------------
Anmerkung: b.T. beweglicher Teilbetrag
*1) Österreich behält sich vor, sofern erforderlich, einen Preisausgleich für zugesetzten Zucker anzuwenden.