Text
ANLAGE
Liste von Waren, auf die im Artikel 2 Bezug genommen wird, und für die andere Voraussetzungen als die Ursprungseigenschaft der
vollständigen Erzeugung gelten
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Code des Be- oder Verarbeitungen
Harmonisierten Warenbezeichnung von Vormaterialien ohne
Systems Ursprungseigenschaft,
die Ursprung verleihen
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(1) (2) (3)
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ex 0305 Fische, getrocknet, Herstellen, bei dem
gesalzen oder in Salzlake; alle verwendeten
geräucherte Fische, auch Vormaterialien des
vor oder während des Kapitels 3
Räucherns gegart; Ursprungserzeugnisse
Mehl, Pulver und Pellets sind
aus Fischen, für den
menschlichen Genuß
geeignet; wie im
Anhang I angeführt
0503 Roßhaar und Herstellen, bei dem
Roßhaarabfälle, auch in alle verwendeten
Lagen, mit oder ohne Vormaterialien in eine
Unterlage andere Nummer als die
hergestellte Ware
einzureihen sind
0505 Vogelbälge und andere Herstellen, bei dem
Vogelteile, mit ihren alle verwendeten
ihren Federn oder Daunen, Vormaterialien in eine
Federn und Teile von Federn andere Nummer als die
Federn (auch beschnitten) hergestellte Ware
und Daunen, roh oder bloß einzureihen sind
gereinigt, desinfiziert
oder zur Haltbarmachung
behandelt; Mehl und
Abfälle von Federn oder
Teilen von Federn
ex 0506 Knochenmehl Mahlen
ex 0511 Waren tierischen Herstellen, bei dem
Ursprungs, anderweitig alle verwendeten
weder genannt noch Vormaterialien in eine
inbegriffen; tote Tiere des andere Nummer als die
Kapitels 1 oder 3, für den hergestellte Ware
menschlichen Genuß nicht einzureihen sind
geeignet; wie im Anhang I
angeführt
ex 0710 Genießbares Gemüse, Herstellen, bei dem
bis gefroren oder getrocknet, alle verwendeten
ex 0712 vorübergehend haltbar Gemüse
gemacht; wie im Anhang I Ursprungserzeugnisse
angeführt sind
ex 0811 Früchte, gefroren oder Herstellen, bei dem
bis getrocknet, vorübergehend alle verwendeten
bis 0813 haltbar gemacht; wie im Früchte
Anhang I angeführt Ursprungserzeugnisse
sind
0814 Schalen von Zitrusfrüchten Herstellen, bei dem
oder Melonen alle verwendeten
(einschließlich Früchte
Wassermelonen), frisch Ursprungserzeugnisse
gefroren, getrocknet oder sind
vorübergehend haltbar
gemacht, in Salzlake,
schwefeliger Säure oder
anderen
Konservierungsmitteln
0901 Kaffee, auch geröstet oder Herstellen aus
entkoffeiniert; Vormaterialien jeder
Kaffeeschalen und Nummer
Kaffeehäutchen;
Kaffee-Ersatz mit
beliebigem Gehalt an
Kaffee
ex 0902 Tee, auch mit Geruchs- oder Herstellen aus
Geschmacksstoffen, wie im Vormaterialien jeder
Anhang I angeführt Nummer
0903 Mate Herstellen aus
Vormaterialien jeder
Nummer
ex 1106 Mehl, Grieß und Pulver, Herstellen, bei dem
aus Waren des Kapitels 8 alle verwendeten
Früchte
Ursprungserzeugnisse
sind
ex 1301 Schellack; natürliche Herstellen, bei dem
Gummen, Harze, Gummiharze der Wert aller
und Balsame; wie im verwendeten
Anhang I angeführt Vormaterialien der
Nr. 1301 50 vH des
Ab-Werk-Preises der
hergestellten Ware
nicht überschreitet
ex 1302 Pflanzensäfte und
Pflanzenauszüge;
Pektinstoffe, Pektinate
und Pektate; Agar-Agar und
andere pflanzliche
Schleime und
Verdickungsstoffe, auch
modifiziert; wie im
Anhang I angeführt:
- Pflanzliche Schleime und Herstellen aus nicht
Verdickungsstoffe, modifizierten
modifiziert Schleimen und
Verdickungsstoffen
- andere Herstellen, bei dem
der Wert alle
verwendeten
Vormaterialien 50 vH
des Ab-Werk-Preises
der hergestellten Ware
nicht überschreitet
ex 1402 Pflanzliche Stoffe, die Herstellen, bei dem
hauptsächlich als Füll- alle verwendeten
oder Polsterungsmaterial Vormaterialien in eine
verwendet werden (zB Kapok, andere Nummer als die
Pflanzenhaar und Seegras), hergestellte Ware
auch in Lagen, mit oder einzureihen sind
ohne Unterlage; wie im
Anhang I angeführt
ex 1404 Waren pflanzlichen Herstellen, bei dem
Ursprungs, anderweitig alle verwendeten
weder genannt noch Vormaterialien in
inbegriffen; wie im eine andere Nummer als
im Anhang I angeführt die hergestellte Ware
einzureihen sind
ex 1501 Knochenfett Herstellen aus
Vormaterialien jeder
Nummer, ausgenommen
der Nrn. 0203, 0206
oder 0207 oder Knochen
der Nr. 0506
ex 1502 Knochenfett Herstellen aus
Vormaterialien jeder
Nummer, ausgenommen
aus Vormaterialien der
Nrn. 0201, 0202, 0204
oder 0206 oder Knochen
der Nr. 0506
ex 1504 Fette und Öle sowie deren
Fraktionen, von Fischen
oder Meeressäugetieren,
auch raffiniert, aber
nicht chemisch
modifiziert; wie im
Anhang I angeführt:
- feste Fraktionen von Herstellen aus
Ölen von Fischen sowie Vormaterialien jeder
von Fetten und Ölen von Nummer, einschließlich
Meeressäugetieren aus anderen
Vormaterialien der
Nr. 1504
- andere Herstellen, bei dem
alle verwendeten
Vormaterialien
tierischen Ursprungs
der Kapitel 2 und 3
Ursprungserzeugnisse
sind
ex 1506 Knochenfett:
- feste Fraktionen Herstellen aus
Vormaterialien jeder
Nummer
- andere Herstellen, bei dem
alle verwendeten
Vormaterialien
tierischen Ursprungs
des Kapitels 2
Ursprungserzeugnisse
sind
ex 1516 Tierische oder pflanzliche Herstellen, bei dem
Fette und Öle sowie deren alle verwendeten
Fraktionen, ganz oder Vormaterialien
teilweise hydriert, pflanzlichen Ursprungs
umgeestert, rückgeestert Ursprungserzeugnisse
oder elaidinisiert, auch sind
raffiniert, aber nicht
weiter zubereitet; wie im
Anhang I angeführt
ex 1517 Margarine; genießbare Herstellen, bei dem
Mischungen oder alle verwendeten
Zubereitungen von Vormaterialien
tierischen oder pflanzlichen Ursprungs
pflanzlichen Fetten oder Ursprungserzeugnisse
Ölen oder von Fraktionen sind
verschiedener Fette oder
Öle dieses Kapitels,
ausgenommen genießbare
Fette oder Öle sowie deren
Fraktionen der
Nummer 1516; wie im
Anhang I angeführt
ex 1518 Rizinusöl, dehydratisiert Herstellen, bei dem
oder geblasen alle verwendeten
Vormaterialien
pflanzlichen Ursprungs
Ursprungserzeugnisse
sind
1520 Glycerin, auch chemisch Herstellen aus
rein; Glycerinwasser und Vormaterialien jeder
Glycerinunterlaugen Nummer
ex 1521 Pflanzenwachse (ausgenommen Herstellen aus
Triglyceride), Bienenwachs, Vormaterialien jeder
andere Insektenwachse und Nummer
Walrat (Spermaceti), auch
raffiniert oder gefärbt;
wie im Anhang I angeführt
ex 1604 Fische, zubereitet oder Herstellen, bei dem
haltbar gemacht; alle verwendeten
Kaviar und Kaviarersatz Fische oder Fischeier
aus Fischeiern; wie im Ursprungserzeugnisse
Anhang I angeführt sind
1801 Kakaobohnen, auch Bruch, Herstellen aus
roh oder geröstet Vormaterialien jeder
Nummer
1802 Kakaoschalen, Herstellen aus
Kakaohäutchen und anderer Vormaterialien jeder
Kakaoabfall Nummer
1803 Kakaomasse, auch entfettet Herstellen, bei dem
alle verwendeten
Vormaterialien in eine
andere Nummer als die
hergestellte Ware
einzureihen sind
1804 Kakaobutter, Kakaofett und Herstellen, bei dem
Kakaoöl alle verwendeten
Vormaterialien in eine
andere Nummer als die
hergestellte Ware
einzureihen sind
1805 Kakaopulver ohne Zusatz Herstellen, bei dem
von Zucker oder anderen alle verwendeten
Süßungsmitteln Vormaterialien in eine
andere Nummer als die
hergestellte Ware
einzureihen sind
ex 1902 Teigwaren, auch gekocht Herstellen, bei dem
oder gefüllt (mit Fleisch jedes verwendete
oder anderen Stoffen) oder Getreide und seine
in anderer Weise Folgeprodukte
zubereitet, wie zB (ausgenommen
Spaghetti, Makkaroni, Hartweizen und seine
Nudeln, Lasagne, Gnocchi, Folgeprodukte)
Ravioli und Canneloni; vollständig erzeugt
Couscous, auch zubereitet; sind
wie im Anhang I angeführt
ex 2001 Gemüse, Früchte und andere Herstellen, bei dem
genießbare Pflanzenteile, alle verwendeten
mit Essig oder Essigsäure Früchte oder Gemüse
zubereitet oder haltbar Ursprungserzeugnisse
gemacht; wie im Anhang I sind
angeführt
2002 Tomaten, ohne Essig oder Herstellen, bei dem
Essigsäure zubereitet oder alle verwendeten
haltbar gemacht Tomaten der Kapitel 7
oder 20 Ursprungs-
erzeugnisse sind
ex 2003 Trüffeln Herstellen, bei dem
alle verwendeten
Trüffeln
Ursprungserzeugnisse
sind
ex 2004 Anderes Gemüse, ohne Essig Herstellen, bei dem
bis oder Essigsäure zubereitet alle verwendeten
ex 2005 oder haltbar gemacht, auch Gemüse
gefroren; wie im Anhang I Ursprungserzeugnisse
angeführt sind
ex 2008 Früchte und andere Herstellen, bei dem
genießbare Pflanzenteile, - alle verwendeten
in anderer Weise Früchte und anderen
zubereitet oder haltbar genießbaren
gemacht, auch mit Zusatz Pflenzenteile (Anm.:
richtig:
Pflanzenteile)
von Zucker oder anderen Ursprungserzeugnisse
Süßungsmitteln oder von sind
Alkohol, anderweitig weder und
genannt noch inbegriffen; - der Wert aller
wie im Anhang I angeführt verwendeten
Vormaterialien des
Kapitels 17 30 vH
des Ab-Werk-Preises
der hergestellten
Ware nicht
überschreitet
ex 2009 Fruchtsäfte Herstellen aus
(einschließlich Vormaterialien jeder
Traubenmost) Nummer
und Gemüsesäfte, weder
gegoren noch mit einem
Zusatz von Alkohol, auch
mit Zusatz von Zucker oder
anderen Süßungsmitteln,
wie in den Anhängen I und
II angeführt
ex 2101 Auszüge, Essenzen und Herstellen, bei dem
Konzentrate aus Kaffee, Tee alle verwendeten
oder Mate und Zubereitungen Vormaterialien in eine
auf der Grundlage dieser andere Nummer als die
Waren oder auf der hergestellte Ware
Grundlage von Kaffee, Tee einzureihen sind
oder Mate; gerösteter
Zichorie und anderer
Kaffee-Ersatz sowie
Auszüge und Konzentrate
davon, wie im Anhang I
angeführt
ex 2102 Zubereitete Herstellen, bei dem
Backtriebmitttel in alle verwendeten
Pulverform Vormaterialien in eine
andere Nummer als die
hergestellte Ware
einzureihen sind
ex 2103 Zubereitungen für Herstellen, bei dem
Gewürzsoßen und zubereitete alle verwendeten
Gewürzsoßen; Vormaterialien in eine
zusammengesetzte andere Nummer als die
Würzmittel; Senfmehl, auch hergestellte Ware
zubereitet, und Senf; wie einzureihen sind
im Anhang I angeführt
ex 2307 Weingeläger, flüssig Herstellen, bei dem
alle verwendeten
Vormaterialien in eine
andere Nummer als die
hergestellte Ware
einzureihen sind
ex 2309 Solubles von Fischen oder Herstellen, bei dem
Meeressäugetieren alle verwendeten
Vormaterialien in eine
andere Nummer als die
hergestellte Ware
einzureihen sind