Kurztitel
EFTA - Vereinbarungen für landwirtschaftliche Erzeugnisse
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 166/1993 aufgehoben durch BGBl. Nr. 371/1995Bundesgesetzblatt Nr. 166 aus 1993, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Nr. 371 aus 1995,
Text
(Übersetzung)
Republik Österreich
Ständige Vertretung Österreichs Genf, 16. September 1992
Sehr geehrter Herr,
Ich habe die Ehre, mich auf die bilateralen Verhandlungen über Handelsvereinbarungen für landwirtschaftliche Erzeugnisse und landwirtschaftliche Verarbeitungsprodukte zwischen der Republik Österreich und dem Staat Israel, in der Folge Vertragsparteien genannt, zu berufen, welche parallel zu den Verhandlungen über ein Freihandelsabkommen zwischen den EFTA-Staaten und dem Staat Israel *1) stattgefunden haben, speziell im Sinne von Artikel 11 dieses Abkommens.
Die Ergebnisse dieser Verhandlungen bestätige ich hiermit wie
folgt:
(Anm.: Es folgen die Artikel 1 bis 7)Anmerkung, Es folgen die Artikel 1 bis 7)
Ich wäre Ihnen sehr verbunden, wenn Sie bestätigen könnten, daß die Regierung des Staates Israel mit dem Inhalt dieses Briefes einverstanden ist.
Genehmigen Sie den Ausdruck meiner ausgezeichneten Hochachtung.
Für die Regierung der Republik Österreich:
Prof. Dr. Winfried Lang
Botschafter
(vorbehaltlich der Ratifikation)
S. E.
Herrn Dr. Yacov Cohen
Botschafter
Jerusalem
Sehr geehrter Herr,
Ich beehre mich, Ihnen den Empfang Ihres Briefes vom heutigen Tag mit folgenden Wortlaut zu bestätigen:
(Anm.: Es folgt der Text des Schreibens) Anmerkung, Es folgt der Text des Schreibens)
Ich beehre mich, Ihnen zu bestätigen, daß meine Regierung mit dem Inhalt dieses Briefes einverstanden ist.
Genehmigen Sie den Ausdruck meiner ausgezeichneten Hochachtung.
Für die Regierung des Staates Israel:
Dr. Yacov Cohen
Botschafter
S. E.
Prof. Dr. Winfried Lang
Botschafter
Genf
---------------------------------------------------------------------
*1) Kundgemacht in BGBl. Nr. 165/1993 *1) Kundgemacht in Bundesgesetzblatt Nr. 165 aus 1993,