Rechtstracker.at

Anl. 5

Fassungen
01.01.1993 bis 26.06.1995 — BGBl. Nr. 166/1993 (Stammfassung)
InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung
Anl. 501.01.199326.06.1995 BGBl. Nr. 166/1993 (Stammfassung) · aufgehoben durch BGBl. Nr. 371/1995

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

EFTA - Vereinbarungen für landwirtschaftliche Erzeugnisse

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 166 aus 1993, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Nr. 371 aus 1995,

Typ

Vertrag – Israel

Paragraph/Artikel/Anlage

Anlage 5

Inkrafttretensdatum

01.01.1993BGBl. Nr. 166/1993

Außerkrafttretensdatum

26.06.1995aufgehoben durch BGBl. Nr. 371/1995

Index

59/02 EFTA-Länder

Text

(Übersetzung)

Republik Österreich

Ständige Vertretung Österreichs Genf, 16. September 1992

Sehr geehrter Herr,

Ich habe die Ehre, mich auf die bilateralen Verhandlungen über Handelsvereinbarungen für landwirtschaftliche Erzeugnisse und landwirtschaftliche Verarbeitungsprodukte zwischen der Republik Österreich und dem Staat Israel, in der Folge Vertragsparteien genannt, zu berufen, welche parallel zu den Verhandlungen über ein Freihandelsabkommen zwischen den EFTA-Staaten und dem Staat Israel *1) stattgefunden haben, speziell im Sinne von Artikel 11 dieses Abkommens.

Die Ergebnisse dieser Verhandlungen bestätige ich hiermit wie

folgt:

Anmerkung, Es folgen die Artikel 1 bis 7)

Ich wäre Ihnen sehr verbunden, wenn Sie bestätigen könnten, daß die Regierung des Staates Israel mit dem Inhalt dieses Briefes einverstanden ist.

Genehmigen Sie den Ausdruck meiner ausgezeichneten Hochachtung.

Für die Regierung der Republik Österreich:

Prof. Dr. Winfried Lang

Botschafter

(vorbehaltlich der Ratifikation)

S. E.

Herrn Dr. Yacov Cohen

Botschafter

Jerusalem

Sehr geehrter Herr,

Ich beehre mich, Ihnen den Empfang Ihres Briefes vom heutigen Tag mit folgenden Wortlaut zu bestätigen:

Anmerkung, Es folgt der Text des Schreibens)

Ich beehre mich, Ihnen zu bestätigen, daß meine Regierung mit dem Inhalt dieses Briefes einverstanden ist.

Genehmigen Sie den Ausdruck meiner ausgezeichneten Hochachtung.

Für die Regierung des Staates Israel:

Dr. Yacov Cohen

Botschafter

S. E.

Prof. Dr. Winfried Lang

Botschafter

Genf

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*1) Kundgemacht in Bundesgesetzblatt Nr. 165 aus 1993,

Gesetzesnummer

10007403

Dokumentnummer

NOR12081014

Alte Dokumentnummer

N5199327061J