Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
EFTA - Abkommen zwischen EFTA und Israel
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 165/1993Bundesgesetzblatt Nr. 165 aus 1993,
Typ
Vertrag – Multilateral
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Anl. 7Anlage 7
Text
ANHANG VIIANHANG römisch sieben
AUF DEN IN ABSATZ 3 VON ARTIKEL 18 BEZUG GENOMMEN WIRD
Transparenz der staatlichen Beihilfemaßnahmen
Diese Transparenzmaßnahmen umfassen ua.:
jährliche Mitteilung des Gesamtbetrages und der Aufteilung der Beihilfe;
Mitteilung neuer Beihilfemaßnahmen, möglichst vor, jedoch spätestens 60 Tage nach dem Datum ihrer Einführung und
eine Verpflichtung, auf Verlangen weitere Informationen über Beihilfeprogramme vorzulegen.
Dokumentnummer
NOR12081058
alte Dokumentnummer
N5199327106J