Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Beitrag zur Förderung der Milchleistungskontrolle
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 424/1993Bundesgesetzblatt Nr. 424 aus 1993,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 1Paragraph eins
Index
55 Wirtschaftslenkung
Beachte
Zwar nicht formell aufgehoben, aber durch Wegfall der gesetzlichen
Grundlage gegenstandslos.
Text
§ 1. Zur Förderung der Milchleistungskontrolle bei Rindern ist ein Beitrag zu entrichten. Paragraph eins, Zur Förderung der Milchleistungskontrolle bei Rindern ist ein Beitrag zu entrichten.
Zuletzt aktualisiert am
24.02.2009
Dokumentnummer
NOR12081192
Alte Dokumentnummer
N5199328530J