Norm Delegierung von Befugnissen einer elektrischen Leitungsanlage an den LH von Oberösterreich und an den LH von Salzburg× ▾ ‹›Gliederung Delegierung von Befugnissen einer elektrischen Leitungsanlage an den LH von Oberösterreich und an den LH von Salzburg Fassungen (Gesetz) ab 01.07.1993 — BGBl. Nr. 435/1993 (Stammfassung)▾ InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung heute01.07.1993 BGBl. Nr. 435/1993 (Stammfassung) Stand am Anzeigen Gliederung Fassung vom 01.07.1993 — Überschriften aus den RIS-Dokumenten der §§ alle zuklappenArt. 1